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Die Verfassung des Kantons Luzern KV beschreibt die rechtliche Grundordnung des Kantons Luzern in der Schweiz Als Kantonsverfassung legt sie das Fundament des kantonalen Staats und Verwaltungsrechts Die heute gultige Kantonsverfassung datiert vom 17 Juni 2007 und trat am 1 Januar 2008 in Kraft Bis zum Untergang der alten Ordnung im Jahr 1798 war die Macht der Stadt Luzern uber ihre Untertanengebiete umfassend Im 19 Jahrhundert formte sich die direkte Demokratie mit dem Ausbau der Volksrechte auf Staats und Gemeindeebene und der Konkretisierung der Volkssouveranitat Luzern ubernahm eine Vorreiterrolle und war der erste Kanton in dem im Rahmen der Verfassung von 1841 eine eigentliche Vetodebatte gefuhrt wurde Diese in der Presse im Parlament und in der Offentlichkeit stattfindende Debatte war fur die weitere Entwicklung der direkten Demokratie in den anderen Kantonen und auf Bundesebene bahnbrechend Nirgendwo sonst in der Schweiz besass eine kantonale Bevolkerung damals derart viel Einfluss 1 Inhaltsverzeichnis 1 Aktuelle Verfassung 1 1 Aufbau und Inhalt 1 2 Besondere Merkmale 2 Historische Entwicklung 2 1 Widerstandstradition fur eine gerechte Herrschaft 2 2 Von der Helvetik zur Verfassung von 1831 2 3 Die Verfassung von 1841 2 3 1 Gemeindefreiheit und Demokratie von unten 2 3 2 Die Vetodebatte 2 3 3 Die Verfassungsvater 2 3 4 Ausbau der demokratischen Rechte 2 3 5 Liberalismus Konservatismus und direkte Demokratie 2 3 6 Naturrecht Genossenschaftsprinzip Volkssouveranitat 2 4 Entwicklung der Vetopraxis und Teilrevisionen 2 5 Der Weg zur heutigen Kantonsverfassung 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseAktuelle Verfassung BearbeitenAufbau und Inhalt Bearbeiten Gegliedert ist die Verfassung in die Praambel und in zehn Abschnitte mit insgesamt 88 Paragraphen Aus Grunden der Ubersichtlichkeit sind mehrere Abschnitte weiter in Unterabschnitte gegliedert Praambel 1 Allgemeines 2 Grundrechte 3 Aufgaben von Kanton und Gemeinden 4 Politische Rechte und Burgerrecht4 1 Stimmrecht 4 2 Wahlen 4 3 Initiativen 4 4 Referenden 4 5 Mitwirkung 4 6 Burgerrecht dd 5 Kantonale Behorden5 1 Gemeinsame Bestimmungen 5 2 Kantonsrat 5 3 Regierungsrat 5 4 Gerichte 5 5 Ombudsstelle dd 6 Gemeinden 7 Finanzordnung 8 Religionsgemeinschaften 9 Anderung der Kantonsverfassung 10 SchlussbestimmungenBesondere Merkmale Bearbeiten Die Praambel erinnert an die Verantwortung des Menschen vor Gott und gegenuber den Mitmenschen und der Natur ebenso spricht sie das Ziel der Weiterentwicklung des Kantons an Unter den Kantonsverfassungen die seit dem letzten Viertel des 20 Jahrhunderts vollstandig revidiert wurden gehort jene Luzerns zu den am wenigsten ausfuhrlichen Angestrebt wurden moglichst kurze und unkomplizierte Formulierungen wahrend Details auf Gesetzesstufe geregelt werden sollen Dies aussert sich unter anderem im Fehlen eines eigenen Grundrechtekatalogs stattdessen wird in 10 einfach auf die Bundesverfassung verwiesen Im funften Teil der die Organisation der kantonalen Behorden regelt anderte man einige traditionelle Bezeichnungen So wird die Legislative nicht mehr Grosser Rat sondern Kantonsrat genannt wahrend an die Stelle des Schultheissen der Regierungsprasident tritt und anstelle des Statthalters der Vizeprasident Die Stellung der Gemeinden wurde verstarkt so konnen ein Viertel aller Gemeinden ein Referendum gegen einen bestimmten Beschluss des Kantonsrats erwirken 2 Historische Entwicklung BearbeitenWiderstandstradition fur eine gerechte Herrschaft Bearbeiten nbsp Christian Schybi Fuhrer der Luzerner Untertanen im Bauernkrieg von 1653 wird in Sursee gefoltert und durch den Luzerner Patrizier Kaspar Pfyffer verhortDie Stadt Luzern befreite sich allmahlich von der Herrschaft der Habsburger trat 1332 der Eidgenossenschaft bei und verfolgte ab 1380 eine eigentliche stadtische Territorialpolitik Die Stadtrepublik konsolidierte ihre Landeshoheit und regierte fast uneingeschrankt uber ihr Untertanengebiet Nachdem die Luzerner Gemeindeversammlung im ausgehenden Mittelalter ihre politischen Kompetenzen verloren hatte bildete der Grosse Rat die Grundlage des Staates Er zahlte zunachst hundert spater 64 auf Lebenszeit gewahlte Mitglieder Aus ihrer Mitte wurde ebenfalls auf Lebenszeit der Kleine Rat gewahlt der die laufenden Ratsgeschafte erledigte und die wichtigsten Posten wie den Schultheiss besetzte Er bestand aus zwei Rotten mit je 18 Mitgliedern die sich alle sechs Monate abwechselten 3 Mit Ausnahme der autonomen Landstadte Sempach und Sursee sowie des Fleckens Beromunster wo der Propst die Herrschaft ausubte war der Staat in mehrere Landvogteien aufgeteilt Wie in den ubrigen Stadtorten der Eidgenossenschaft fuhrte die Vorherrschaft uber die Landschaft periodisch zu Aufstanden Den Entlebuchern musste Luzern schon im letzten Jahrzehnt des 14 Jahrhunderts klarmachen wer Herr im Lande sei 1434 mussten die Entlebucher erneut Strafen auf sich nehmen 1513 erhob sich die Landschaft im Zwiebelnkrieg Im Schweizer Bauernkrieg von 1653 begann die grosste aller luzernischen Aufstandsbewegung ebenfalls im Entlebuch 3 Bei ihren Auseinandersetzungen gegen neue Auflagen der Obrigkeit beriefen sich die Untertanen jeweils auf althergebrachte Rechte und die Freiheiten der Landsgemeindekantone Die religiose Fundierung des alten Rechts begrundete die Vorstellung dass das konkrete alte Recht mit einer idealen Gerechtigkeit identisch sei Bauern konnten sich so auf positives Recht berufen um fur eine gerechte Herrschaft zu kampfen Anspruche der Obrigkeit zu beschranken Druck auf sie auszuuben oder Anderungen durchzusetzen 4 Von der Helvetik zur Verfassung von 1831 Bearbeiten Der Reformdruck am Ende des Ancien Regime ging nicht von der Landschaft sondern von einem aufklarerisch gesinnten Teil des Patriziats aus der den Ideen der Franzosischen Revolution gegenuber aufgeschlossen war Unter dem Einfluss dieser Ratsherren dankte das Patriziat am 31 Januar 1798 ab und die Rate erklarten die aristokratische Regierungsform fur abgeschafft Die Bestrebungen zur Neukonstituierung des Kantons endeten abrupt mit der auf franzosischen Druck hin erzwungenen Annahme der helvetischen Verfassung durch die Burger am 29 Marz 1798 In der Helvetischen Republik war der neu entstandene Kanton Luzern eine reine Verwaltungseinheit und weite Teile der Bevolkerung standen der neuen Ordnung kritisch gegenuber Der Stecklikrieg im September 1802 fuhrte zum Untergang des Staates 5 Die am 19 Februar 1803 von Napoleon Bonaparte erlassene Mediationsakte enthielt auch die erste Kantonsverfassung Sie teilte den Kanton in funf Bezirke und 20 Quartiere ein Neben dieser Einteilung fur die Wahlen zum Grossen Rat Legislative schuf sie fur das Gerichts und Verwaltungswesen die funf Amter Luzern Entlebuch Hochdorf Sursee und Willisau Die 60 Grossrate wurden teils gewahlt teils aus gewahlten Kandidaten ausgelost Zwar war die Amtszeit nicht begrenzt doch hatten die Quartiere die Moglichkeit Grossrate abzuberufen Durch das Zensuswahlrecht war die Zahl der Wahlberechtigten nur noch etwa halb so gross wie 1802 Als Exekutive fungierte der Kleine Rat Seine 15 Mitglieder wurden aus der Mitte des Grossen Rats gewahlt ebenso die 13 Appellationsrichter Obwohl das Wahlrecht eher die Stadt bevorzugte dominierten im Unterschied zu anderen Stadtorten die Vertreter der Landschaft in Regierung und im Grossen Rat 5 nbsp Ignaz Paul Vital TroxlerNach dem Ende der napoleonischen Ara sturzten Patrizier und Stadtburger am 16 Februar 1814 die Regierung und setzten einen Grossen Rat ein dem je 50 Vertreter der Stadt und der Landschaft angehorten Die Verfassung vom 29 Marz bestatigte diese Machtverteilung und schrankte das Wahlrecht der Burger weiter ein denn kunftig wurde die Mehrheit der Grossrate durch Kooptation bestellt Das Schwergewicht der Macht lag beim Taglichen Rat der die Regierungsgeschafte fuhrte und dessen 36 Mitglieder gleichzeitig dem Grossen Rat angehorten Im November 1830 weitete sich die Unterschriftensammlung fur eine von Ignaz Paul Vital Troxler redigierte Petition in eine regelrechte Volksbewegung aus worauf der Grosse Rat die Wahl eines Verfassungsrats anordnete Die liberale Verfassung vom 5 Januar 1831 verwirklichte die Volkssouveranitat in den Formen des Reprasentativsystems 80 der 100 Grossrate wurden in 25 Wahlkreisen gewahlt die ubrigen kooptiert Dabei blieb die Stadt Luzern mit 25 Grossraten uberreprasentiert Die 15 Kleinrate gehorten weiterhin gleichzeitig dem Grossen Rat an Neuwahlen erfolgten alle zwei Jahre zu einem Drittel 5 Die Verfassung von 1841 Bearbeiten Gemeindefreiheit und Demokratie von unten Bearbeiten Die Verfassung von 1841 knupfte an einen konfliktreichen kontinuierlichen Prozess an der seit dem spaten Mittelalter autonome Kleinraume in Form von genossenschaftlich verfassten Gemeinden geschaffen hatte Auf dieser politischen Ebene erhielt der Stimmburger ab 1841 eine verstarkte politische Basisschulung die mit dem Ausbau der Volksschule einherging und sich auf die Versammlungstradition seit der Helvetischen Republik stutzte Die Gemeinden wurden in der Verfassung als funfte Gewalt angefugt um ihre Bedeutung fur die Demokratisierung des Kantons hervorzuheben Ihre Aufgaben sollten sie wie bei der alten Gemeindefreiheit nach dem Subsidiaritatsprinzip so weit wie moglich selbstbestimmt und eigenverantwortlich wahrnehmen Eine gute Gemeindeorganisation beschlagt einen der wichtigsten Zweige der Staatseinrichtung In einem demokratischen Freistaate sind die Gemeinden die vorzuglichsten Trager alles Volkslebens Hier muss daher auch die moglich grosste Freiheit herrschen und der Staat soll sich in die inneren Angelegenheiten derselben nur negativ einmischen d h er soll die Gemeinden nicht selbst regieren wollen sondern nur suchen zu verhuten dass das allgemeine Wohl keinen Schaden nehme Siebzehnerkommission Begrundung zum Verfassungsentwurf der Luzerner Verfassung von 1841 Die Vetodebatte Bearbeiten nbsp Josef LeuDas Pressewesen wurde in der Schweiz nach 1830 zu einem wichtigen Faktor in der politischen Auseinandersetzung Die Pressefreiheit war im Kanton Luzern 1829 auf Gesetzesstufe wieder eingefuhrt und in die 1831er Verfassung aufgenommen worden Daraufhin entstanden mehrere liberale und konservative Zeitungen Der landliche Demokrat Josef Leu der in Opposition zum herrschenden liberalen System geriet und 1832 aus dem Grossen Rat gedrangt wurde baute sein ausserparlamentarisches Netzwerk auf den Gebetsvereinen seines Mentors Niklaus Wolf von Rippertschwand auf Daneben wurde er vom neu entstandenen Katholischen Verein der Luzerner Zeitung und ab 1840 von der Schweizer Bundeszeitung unterstutzt Im Februar 1840 sammelte die landliche Bewegung 11 793 Unterschriften fur die Hornerpetition die eine Totalrevision der Verfassung verlangte und konkrete Forderungen Vetorecht Ausbau der Volksrechte Konkretisierung der Volkssouveranitat freie Ausubung der romisch katholischen Religion Berufung von Jesuiten einbrachte die bereits im Lueg is Land der Luzerner Zeitungund der Schweizerischen Bundeszeitung seit Monaten vorgeschlagen wurden Fur die Liberalen war insbesondere die Forderung nach Berufung der Jesuiten fur die katholische Erziehung der Jugend ein rotes Tuch Damit lieferten ihnen die landlichen Demokraten ein Kampfargument auf dem sie ihre Gegenkampagne aufbauten Mit Hilfe des von ihnen 1831 gegrundeten Schutzvereins sammelten sie Unterschriften erhielten aber nur rund 4000 Im Mai 1840 stellte Casimir Pfyffer an der Versammlung der Gesellschaft fur vaterlandische Kultur in Sempach die liberalen Forderungen kein Veto und kein Referendum reprasentative Verfassung Erziehungswesens beim Staat keine Jesuitenberufung keine Theokratie und Ochlokratie fur die kommende Verfassungsrevision vor Die landlichen Demokraten grundeten ein mit den Gebetsvereinen und dem Katholischen Verein verknupftes Zentralkomitee dem sich die stadtischen Konservativen anschlossen Die Versammlung der landlichen Demokraten und die Liberalen um Jakob Robert Steiger am 5 November 1840 in Ruswil und ihre Ruswiler Erklarung bildeten den Hohepunkt des ausserparlamentarischen Revisionskampfes und der Auseinandersetzung um mehr direkte Demokratie Mit den Antragen von Josef Leu im Grossen Rat vom 20 November 1839 in denen er auf die Kantonalsouveranitat nach alteidgenossischer Bundnistradition und den Schutz der katholischen Religion pochte wurde die Debatte uber die Verfassungsrevision auch im Parlament angestossen Der Grosse Rat wies Leus Antrage zuruck und verhinderte vorerst eine langere Revisionsdebatte Das junge Pressewesen und die ausserparlamentarischen Aktivitaten der Liberalen und landlichen Demokraten schufen aber die notige Offentlichkeit und sorgten dafur dass die Themen Religion Demokratie und Verfassung in der Bevolkerung breit diskutiert wurden und damit die Voraussetzung schufen dass das Luzerner Volk am 31 Januar 1841 dem Begehren fur eine Verfassungsanderung deutlich zustimmte Bereits am 31 Marz acht Tage nach ihrer Einsetzung konnte die Siebzehnerkommission dem Verfassungsrat einen Verfassungsentwurf vorlegen 6 Die Verfassungsvater Bearbeiten Fur die theoretische Reflexion und die praktische Umsetzung der direkten Demokratie in der Schweiz waren vielfach politische Uberlaufer entscheidend In Luzern wechselte wahrend der Regeneration 1830 1841 Constantin Siegwart Muller von den Radikalen zu den landlichen Demokraten Bernhard Meyer von den Liberalen zu den Gemassigten wahrend Ignaz Paul Vital Troxler eine Bruckenfunktion wahrnahm und bis 1841 zu Siegwart eine enge Verbindung besass Diese drei Intellektuellen sorgten wahrend der Verfassungsdebatte fur die zentralen Impulse um die Demokratiedebatte voranzubringen Troxler und Siegwart leisteten entscheidende Beitrage zur Vetodebatte und zum Referendum und brachten sozialethische Aspekte ein Troxler trug die Ideen die Zielsetzung und den idealistischen Enthusiasmus der Helvetik in das 19 Jahrhundert weiter und wurde so zum Theoretiker der katholischen Demokratie ohne deren kirchenpolitische Richtung zu teilen Fur alle drei ebenso wie fur die landlichen Luzerner Demokraten waren das moderne Naturrecht und die christliche Sozialethik mit ihrem Gleichheitsideal zentral Auf diesem Fundament konnte der Grundbestand der liberalen Freiheitsrechte der 1831er Verfassung in diejenige von 1841 ubernommen werden Der Aspekt der personlichen Freiheit wurde verstarkt Dies wurde von Bernhard Meyer dem Redaktor der konservativen Siebzehnerkommission die den Verfassungsentwurf zuhanden des Verfassungsrates erstellte wie folgt begrundet Diese Freiheit sei eines der kostlichsten Guter und sie liege wesentlich im Zwecke des Staates Ausbau der demokratischen Rechte Bearbeiten Das zentrale Element der neuen Verfassung die Volkssouveranitat wurde im ersten Artikel der Verfassung mit dem Satz Der Kanton Luzern ist ein demokratischer Freistaat konkretisiert Damit war der Freistaat nicht mehr ein demokratisch reprasentativer sondern ein direktdemokratischer in dem der Volkswille die wahre offentliche Meinung das hochste Gesetz darstellt der sich nur vor Gott der Religion und der Gerechtigkeit beugt Die bisherigen Einschrankungen beim Stimm und Wahlrecht und die politischen Vorrechte der Stadt Luzern wurden beseitigt Ab 1841 mussten sich alle Beamten regelmassig der Volkswahl stellen alle Behordenwahlen inklusive der Wahlen zum Grossen Rat sollten direkt sein Wie bei der bisherigen Verfassung waren nur die katholischen Manner stimm und wahlberechtigt 5 Verschiedene Volksrechte fanden Eingang in die Verfassung So wurde die Volksinitiative auf alljahrliche Total oder Teilrevisionen im Rahmen von Gemeindeversammlungen eingefuhrt Falls sich in allen abgehaltenen Versammlungen des Kantons das absolute Mehr aller Stimmberechtigten fur eine Revision aussprach musste vom Volk ein Verfassungsrat mit 100 Mitgliedern gewahlt werden Jeder Burger durfte daraufhin seine Wunsche und Ansichten vorlegen Fur die Annahme der Vorlage des Verfassungsrates war das absolute Mehr der abstimmenden Burger erforderlich Die Einfuhrung des absoluten Mehrs ohne jegliches Quorum war ein gesamtschweizerisches Novum Mit dem obligatorischen Verfassungsreferendum konnten die Stimmberechtigten uber Verfassungs und Bundesvertragsanderungen durch den Grossen Rat befinden Die Siebzehnerkommission wies darauf hin dass der Ausbau der Volksrechte nicht wie von den Liberalen behauptet mehr Unruhe in der Bevolkerung bringen werde sondern mehr offentlicher Ruhe und Ordnung Luzern war der dritte Kanton der ein Gesetzesveto einfuhrte und der erste der dazu eine eigentliche Vetodebatte in Presse Parlament und Offentlichkeit durchfuhrte St Gallen fuhrte das Veto 1831 als Kompromisslosung des Verfassungsrates und des fruhen Theoretikers der direkten Demokratie Franz Anton Good ein Basel Landschaft wollte sich 1832 mit dem Veto wahrend der Trennungswirren gegen die ruckstandigere Stadt Basel abgrenzen Die Luzerner Stimmberechtigten erhielten mit dem Instrument des Vetos an den Vetogemeinden ein Mitspracherecht bei Gesetzgebung Bundnissen Vertragen usw und wurden damit im Sinne der Volkssouveranitat zur obersten gesetzgebenden Instanz Liberalismus Konservatismus und direkte Demokratie Bearbeiten nbsp Karikatur von Martin Disteli Radikal liberale Propaganda gegen den Einfluss des Papstes auf die Luzerner VerfassungDie auf die Aufklarung und die Franzosische Revolution zuruckgehende liberale Staatsidee pragte die demokratische Entwicklung nachhaltig Die Liberalen errangen fur das schweizerische Staatswesen die Gleichberechtigung der Kantone individuelle Freiheitsrechte die Volkssouveranitat im Sinne der verfassungsgebenden Gewalt des Volkes das Reprasentativprinzip sowie die Rechtsgleichheit und leisteten Aufbauarbeit fur die humanitare Volksschule Fur den konservativ demokratischen Luzerner Philipp Anton von Segesser war der Liberalismus eine theoretische Anschauung die mit dem altdemokratischen Volksgeist in Widerspruch stand und seine Stutze ausserhalb des Volkes suchte vorerst in der aristokratisch absoluten Staatsgewalt spater in helvetisch franzosischer Herrschaft Der Grosse Rat in Luzern war nach 1830 von einem Kapazitatenregiment aus wenigen Liberalen beherrscht worden die die Forderungen nach mehr direkter Demokratie vehement bekampften und vor einer Pobelherrschaft warnten Durch die zunehmende liberale Aristokratisierung geriet die Volkssouveranitat zur blossen Farce verschlechterte besonders mit der Regeneration das Verhaltnis zwischen Volk und Regierung und rief eine wachsende landliche Opposition hervor Den meist katholisch konservativen landlichen Demokraten Luzerns gelang es durch Aufklarung und Mobilisierung der Bevolkerung eine Mehrheit im Verfassungsrat zu erringen und in der neuen Verfassung von 1841 die Volksrechte in einem fur die Schweiz noch nie dagewesenen Ausmass zu integrieren Damit wurde die direkte Demokratie in breiten Kreisen der Landbevolkerung verankert und ein entscheidendes Fundament fur die moderne Eidgenossenschaft gelegt Die Katholisch Konservativen sahen durch das von der liberalen Theorie favorisierte utilitaristische Prinzip das ihr letztlich die ethische Basis entzieht ihre Religion gefahrdet Die direkte Demokratie ermoglichte ihnen sich als souverane Gewalt an der Ausubung der Staatsgewalt zu beteiligen und jederzeit selbst politisch handeln zu konnen um zum Beispiel ihre religiose Freiheit zu schutzen Fur den Historiker Pirmin Meier ist im konservativen Verstandnis die direkte Demokratie ein Regulativ womit der Fortschritt nicht verhindert aber gebremst wird bis er schliesslich auch mit dem Herzen nachvollzogen werden kann Dies ist bis heute ein Merkmal des politischen Lebens in der Schweiz 7 Naturrecht Genossenschaftsprinzip Volkssouveranitat Bearbeiten Das moderne Naturrecht mit seinem personalen Menschenbild ist eine unverzichtbare Voraussetzung fur die Bildung direktdemokratischer Strukturen Mit der Grundung der Schule von Salamanca begann der Ubergang vom christlichen zum modernen Naturrecht auf der Basis des Personalitatsprinzips das von der Aufklarung des 18 Jahrhunderts aufgegriffen wurde Im Luzerner Gesetzesveto wurden die genossenschaftliche Lands Gemeindedemokratie die auf dem christlichen Naturrecht beruhte mit dem modernen Naturrechtsgedanken der Aufklarung mit seinen Individualrechten verschmolzen Im Kanton Luzern bildete sich die staatliche Souveranitat aus der zentralistischen Gewalt des ursprunglichen souveranen Standes Luzern und auf der Basis der dezentralen genossenschaftlichen Gemeinschaft der Bauern und Burgern in den freien Gemeinden Diese Gemeindefreiheit war gemass dem Historiker Adolf Gasser von einer kommunalen Gemeinschaftsethik 8 gepragt die eine wichtige Grundlage fur einen demokratischen Staatsaufbau von unten nach oben darstellt Das Genossenschaftsprinzip als Gegenmodell zu der in Europa weit verbreiteten feudalen Herrschaftsordnung entwickelte eine gemeinschaftsbildende und integrierende Kraft ohne die eine Willensnation Schweiz nicht hatte entstehen konnen 9 Die aus der Praxis von autonomen genossenschaftlich verankerten Gemeinden aufbauende Volkssouveranitat musste mit politischen Instrumenten wie dem Veto oder Referendum auf Kantons und Bundesebene verfassungsmassig abgesichert werden damit sie nicht bloss ein toter Buchstabe blieb Die landlichen Demokraten Luzerns ubertrugen im Grunde die Idee einer naturrechtlich begrundeten Volkssouveranitat aus dem Gesellschaftsvertrag von Jean Jacques Rousseau in ihre Verfassung In seinem Sinne waren sie der Meinung dass nur dasjenige Volk souveran genannt werden konne das uber dem seinen keinen fremden Willen als Gesetzgeber anerkennt Und dass die Volkssouveranitat einer Lehre folge welche von der Natur des Menschen zur Bildung des gesellschaftlichen Zustandes fliessend das Volk zum Herrn seiner selbst mache 10 Entwicklung der Vetopraxis und Teilrevisionen Bearbeiten nbsp The Illustrated London News Radikal liberale Freischarenzuge von 1844 und 1845 zum Sturz der konservativen Regierung des Kantons LuzernDie Lernprozesse mit dem neuen direktdemokratischen Instrument des Volksvetos fielen von 1841 bis 1847 in eine Zeit der starken politischen und konfessionellen Polarisierung in der Schweiz Die Tests unter Extrembedingungen zeigten dass nicht das Veto die Unruhe in der Bevolkerung entfachte sondern im Gegenteil dazu beitrug dass die Moglichkeit der geordneten und strukturierten Meinungsausserung einer gewalttatigen Auseinandersetzung ein Stuck weit vorgebeugt werden konnte obwohl es den insgesamt vier Vetobewegungen in dieser Zeit nie gelang die bekampften Gesetze zuruckzuweisen Selbst das Veto gegen den Beschluss des Grossen Rates vom 24 Oktober 1844 zur Berufung von sieben Jesuiten nach Luzern der mit den beiden Freischarenzugen von 1844 und 1845 in eine gewalttatige Auseinandersetzung kippte kam nicht zustande Sogar die Liberalen erkannten nun den Wert und die Wirkung des Vetos als Ventil Auch in den Jahren 1848 bis 1863 entwickelte sich die Luzerner Demokratie nicht zu der von den Liberalen befurchteten Ochlokratie Obwohl das politische Umfeld bis zum Sonderbundskrieg stark aufgeladen war missbrauchten die Burger ihre neuen Machtmittel nie gegen Regierung und Verfassung Die seit dem Sonderbundskrieg von 1847 wieder an der Macht befindlichen Liberalen setzten im folgenden Jahr zwar eine Teilrevision der Verfassung durch behielten jedoch das Vetorecht bei weil sie nun darin eine praventive Massnahme gegen Unruhe und Umsturz sahen Hingegen eliminierten sie die allzu kirchenfreundlichen Artikel und fuhrten wieder die Teilerneuerung der Behorden ein So wurde der Grosse Rat alle drei Jahre zu einem Drittel gewahlt Weitere Anderungen betrafen die Verkleinerung des Regierungsrats auf neun Mitglieder und die Einfuhrung des Departementssystems Das Wahlrecht blieb auf Katholiken beschrankt doch diese Regelung wurde bereits mit der Annahme der Bundesverfassung hinfallig 11 1862 forderten die Liberalen im Grossen Rat eine Teilrevision der Verfassung durch den Rat in der anstelle des Vetos das Referendum eingefuhrt werden sollte das auch fur Steuerdekrete und Staatsanleihen gelten sollte Die landlichen Demokraten und eine liberale Ratsminderheit starteten eine Volksinitiative fur die Wahl eines Verfassungsrates durch das Volk Die Liberalen setzten sich durch und am 14 Marz 1863 nahm das Volk eine Teilrevision an die den Regierungsrat auf sieben Mitglieder verkleinerte ausserdem durften die Regierungsrate nicht mehr dem Grossen Rat angehoren Dazu kamen Vereinfachungen des Verfahrens beim Referendum und bei der Verfassungsinitiative sowie die Gesamterneuerung des Grossen Rates alle vier Jahre 12 Vor dem Hintergrund der vom Kanton Zurich ausgehenden demokratischen Bewegung kam es 1869 in Luzern zu einem weiteren vorsichtigen Ausbau der direktdemokratischen Instrumente An die Stelle des Vetos trat das fakultative Referendum bei Gesetzen Staatsvertragen und gewichtigen Finanzdekreten Ein ablehnender Entscheid war allerdings nur dann gultig wenn mindestens 13 000 Stimmberechtigte rund 45 Prozent an der Abstimmung teilnahmen Zusatzlich konnte auf Verlangen von 5000 Stimmberechtigten uber die Abberufung des Grossen Rats abgestimmt werden Im Grossen Rat kam nun auf 1000 Einwohner ein Abgeordneter mit der Verkleinerung der Wahlkreise erhoffte man sich weniger grosse Verzerrungen im Majorzsystem und somit eine Beruhigung der Gegensatze zwischen Liberalen und Konservativen 13 Der Weg zur heutigen Kantonsverfassung Bearbeiten Die Totalrevision der Schweizer Bundesverfassung 1874 die im Kanton Luzern angesichts des sich verscharfenden Kulturkampfes abgelehnt worden war machte Anpassungen der Kantonsverfassung notwendig Dabei ging es abgesehen von der Eliminierung der seit 1863 nicht mehr angewendeten Zensusbestimmungen vor allem um die Gleichbehandlung der Kantons und Nichtkantonsburger sowie um die konsequente Durchfuhrung der konfessionellen Neutralitat So sollte der katholische Klerus seine zwei garantierten Sitze im Erziehungsrat verlieren Ein zweiter Aspekt betraf ein neues Wahlverfahren fur den Grossen Rat Statt wie bisher an Wahlkreisversammlungen sollte nun gemeindeweise gewahlt werden Daruber hinaus sollte bei Referenden das Quorum entfallen Am 28 Februar 1875 nahm das Volk die neue Verfassung mit einem Anteil von 72 3 an Die Liberalen waren der Abstimmung grosstenteils ferngeblieben da ihnen die Neuerungen zu wenig weit gingen Immerhin konnten sie erreichen dass die Bundesversammlung einen umstrittenen Verfassungsartikel entscharfte Sie hatten eine Unterwanderung des Schulwesens durch Ultramontane und Jesuiten in unregulierten Privatschulen befurchtet und setzten durch dass wie in der Bundesverfassung vorgeschrieben der gesamte Primarschulunterricht unter staatlicher Leitung stand 14 In den folgenden Jahrzehnten wurde die Vverfassung insgesamt 45 Mal teilrevidiert wodurch sie zunehmend uneinheitlich und unubersichtlich wirkte Die wichtigsten Anderungen betrafen die Volkswahl von Regierungsraten und Standeraten 1905 die Einfuhrung der Gesetzesinitiative 1906 und des Proporzsystems bei Grossratswahlen 1909 sowie das Frauenstimmrecht 1970 15 1995 beauftragte der Grosse Rat die Regierung dem Beispiel anderer Kantone zu folgen und eine Totalrevision der Verfassung einzuleiten Er uberlegte es sich dann aber 1997 anders und zog es vor zunachst eine umfassende Verwaltungsreform durchzufuhren Am 4 Marz 2001 nahmen die Stimmburger den Vorschlag zur Abschaffung des Verfassungsrats an stattdessen sollte die Totalrevision durch den Grossen Rat vorgenommen werden Am 23 September desselben Jahres genehmigten sie die Einleitung des Revisionsverfahrens 16 Daraufhin erarbeitete eine politisch breit abgestutzte Verfassungskommission einen Entwurf der im August 2004 vorlag In der darauf folgenden Vernehmlassung ausserten uber 1000 Privatpersonen und mehr als 200 Organisationen ihre Meinung dazu Der Entwurf wurde ab November 2005 nochmals uberarbeitet und am 30 Januar 2007 vom Grossen Rat mit 70 zu 45 Stimmen verabschiedet 17 Die SP und Grunen sprachen sich gegen die neue Verfassung aus weil sie zu unbestimmt und mutlos ausgefallen sei Sie habe die Tendenz den Regierungsrat und die Verwaltung auf Kosten der Stimmberechtigten und des Parlamentes zu starken Ebenfalls dagegen war die SVP Sie bemangelte einen Abbau der Volksrechte in erster Linie den Wegfall des nie genutzten Abberufungsrechts zu detaillierte Familienforderungsmassnahmen und die Beibehaltung der Kirchensteuer fur Unternehmen 18 Am 17 Juni 2007 nahmen die Stimmberechtigten mit einer Mehrheit von 63 8 die neue totalrevidierte Verfassung an die am 1 Januar 2008 in Kraft trat 16 Literatur BearbeitenKommentar der Kantonsverfassung Luzern Hrsg von Franz Wicki und Paul Richli Stampfli Verlag Bern 2010 ISBN 978 3 7272 8725 1 Verfassungsgeschichte Ludwig Snell Uber die Stellung des Kantons Luzern in der schweizerischen Eidgenossenschaft Jahrbucher fur Geschichte und Staatskunst 1 Band 1830 Rolf Graber Hrsg Demokratisierungsprozesse in der Schweiz im spaten 18 und 19 Jahrhundert Forschungskolloquium im Rahmen des Forschungsprojekts Die demokratische Bewegung in der Schweiz von 1770 bis 1870 Eine kommentierte Quellenauswahl Unterstutzt durch den FWF Austrian Science Fund Schriftenreihe der Internationalen Forschungsstelle Demokratische Bewegungen in Mitteleuropa 1770 1850 Band 40 Hrsg von Helmut Reinalter Peter Lang Verlag Frankfurt am Main Berlin Bern Bruxelles New York Oxford Wien 2008 ISBN 978 3 631 56525 4 Rene Roca Andreas Auer Hrsg Wege zur direkten Demokratie in den schweizerischen Kantonen Schriften zur Demokratieforschung Band 3 Zentrum fur Demokratie Aarau und Verlag Schulthess AG Zurich Basel Genf 2011 ISBN 978 3 7255 6463 7 Rene Roca Bernhard Meyer und der liberale Katholizismus der Sonderbundszeit Religion und Politik in Luzern 1830 1848 Diss Verlag P Lang Bern 2002 ISBN 3 906769 85 2 Roca Rene Wahre Volkssouveranitat oder Ochlokratie Die Debatte um die direkte Demokratie im Kanton Luzern wahrend der Regeneration In Der Geschichtsfreund Band 156 Band Altdorf 2003 S 115 146 Rene Roca Wenn die Volkssouveranitat wirklich eine Wahrheit werden soll Die schweizerische Demokratie in Theorie und Praxis Das Beispiel des Kantons Luzern Schriften zur Demokratieforschung Band 6 Zentrum fur Demokratie Aarau und Verlag Schulthess AG Zurich Basel Genf 2012 ISBN 978 3 7255 6694 5 Bruno Wickli Politische Kultur und die reine Demokratie Verfassungskampfe und landliche Volksbewegungen im Kanton St Gallen 1814 15 und 1830 31 St Gallen 2006 Weblinks BearbeitenVerfassung des Kantons Luzern 2007 aktuelle Fassung Staatsverfassung des Kantons Luzern 1875 Staatsverfassung des Kantons Luzern 1863 Staatsverfassung des Kantons Luzern 1841 Staatsverfassung des Cantons Lucern 1831 Verfassung des Cantons Luzern 1814Einzelnachweise Bearbeiten Eduard His Luzerner Verfassungsgeschichte der neuern Zeit 1798 1940 Luzern 1940 Bericht des Regierungsrates an die Stimmberechtigten PDF 1 6 MB Kanton Luzern 3 April 2007 S 13 15 abgerufen am 15 April 2021 a b August Bickel Herrschaft Politik und Verfassung vom Hochmittelalter bis zum Ende des 18 Jahrhunderts In Artikel Luzern Kanton Historisches Lexikon der Schweiz 7 Februar 2018 abgerufen am 15 April 2021 Peter Blickle Ziele bauerlichen Widerstands und das gute alte Recht Auf dem Weg zu einem Modell der bauerlichen Rebellion Zusammenfassung In Aufruhr und Emporung Studien zum bauerlichen Widerstand im Alten Reich Universitat Munster Munster 1980 S 296 308 Online a b c d Heidi Bossard Borner Der Staat von 1800 bis zur Gegenwart In Artikel Luzern Kanton Historisches Lexikon der Schweiz 7 Februar 2018 abgerufen am 15 April 2021 Rene Roca Direkte Demokratie benotigt historisches Wissen Zeit Fragen abgerufen am 15 April 2021 Pirmin Meier Die Luzerner Konservativen Verlierer der Geschichte In Luzerner Zeitung 6 November 1998 Gasser Gemeindefreiheit als Rettung Europas Grundlinien einer ethischen Geschichtsauffassung Basel 1947 Thomas Fleiner Die Autonomie der Luzerner Gemeinde im System der schweizerischen Gemeindeautonomie Wauwil 1986 Schweizerische Bundeszeitung 3 April 1840 Redaktor Constantin Siegwart Muller Heidi Bossard Borner Kleine Verfassungsgeschichte des Kantons Luzern PDF 307 kB Staatsarchiv des Kantons Luzern 2009 S 14 15 abgerufen am 15 April 2021 Heidi Bossard Borner Kleine Verfassungsgeschichte des Kantons Luzern S 15 16 Heidi Bossard Borner Kleine Verfassungsgeschichte des Kantons Luzern S 17 Heidi Bossard Borner Kleine Verfassungsgeschichte des Kantons Luzern S 18 20 Heidi Bossard Borner Kleine Verfassungsgeschichte des Kantons Luzern S 20 23 a b Heidi Bossard Borner Kleine Verfassungsgeschichte des Kantons Luzern S 24 25 Kanton Luzern Bericht des Regierungsrates an die Stimmberechtigten S 8 Kanton Luzern Bericht des Regierungsrates an die Stimmberechtigten S 16 Kantonsverfassungen der Schweiz Aargau Appenzell Ausserrhoden Appenzell Innerrhoden Basel 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