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Die Neuumschreibung der katholischen Diozesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress war ein wichtiger Teil der Reorganisationsaufgabe vor der die romisch katholische Kirche in Deutschland nach dem Ende des Heiligen Romischen Reichs und der Reichskirche Reichsdeputationshauptschluss 1803 in den ersten Jahren des 19 Jahrhunderts stand Die alte Kirchenorganisation die wesentlich auf den geistlichen Furstentumern Hochstiften ihrem Rechtsstatus und ihrer Wirtschaftsleistung beruhte musste ab 1815 nach der politischen Konsolidierung des Wiener Kongresses durch eine Diozesanstruktur ohne staatliche Souveranitat und steuerkraftige Territorien ersetzt werden Dazu war neben dem Aushandeln von Sakularisationsausgleichen vor allem eine Neuumschreibung der Diozesen erforderlich die den neuen politischen Verhaltnissen Rechnung trug Die alte Diozesangliederung schwarze Grenzlinien und die Neuumschreibung nach dem Wiener Kongress Farbflachen auf dem Gebiet der heutigen Bundesrepublik Deutschland Inhaltsverzeichnis 1 Die alte Diozesangliederung 2 Die Neuumschreibung 2 1 Voraussetzungen 2 2 Grundsatze 2 3 Staaten und Diozesen 3 Literatur 4 EinzelnachweiseDie alte Diozesangliederung BearbeitenDie alten Diozesangrenzen waren noch unter Karl dem Grossen und seinen ersten Nachfolgern gezogen worden und seit der Grundung des Bistums Bamberg 1007 weitgehend unverandert geblieben 1 Als Folge der Reformation gingen im 16 Jahrhundert die nord und ostdeutschen Diozesen Brandenburg Bremen Halberstadt Havelberg Kammin Lebus Lubeck Magdeburg Meissen Merseburg Minden Naumburg Zeitz Ratzeburg Schwerin und Verden unter Ihre Gebiete wurden im Apostolischen Vikariat des Nordens zusammengefasst das im 18 Jahrhundert verschiedene Teilungen und Ausgliederungen erfuhr ohne dass jedoch neue regulare Bistumer errichtet wurden Im Augsburger Religionsfrieden und im Westfalischen Frieden war die bischofliche Jurisdiktion fur die protestantischen Territorien suspendiert worden Bevolkerungswanderung und politische Grenzverschiebungen fuhrten jedoch in der Folgezeit dazu dass auch dort wieder Katholiken lebten und katholische Gemeinden entstanden Die Neuumschreibung BearbeitenVoraussetzungen Bearbeiten Die neuen Staatsgebilde des Wiener Kongresses umfassten mehrheitlich sowohl katholische wie protestantische Landesteile Die Fursten die fur ihre protestantischen Untertanen das landesherrliche Kirchenregiment ausubten wunschten sich auch katholische Diozesen innerhalb ihrer Landesgrenzen auf die sie ohne Einmischung fremder Souverane Einfluss nehmen konnten Die romische Kurie und die deutschen Bischofe andererseits waren zwar auf Unabhangigkeit in geistlichen Belangen etwa in Schul und Eheangelegenheiten bedacht konnten aber auf ein geregeltes Zusammenwirken mit den staatlichen Stellen und auf Dotation ihrer Institutionen nicht verzichten Daruber kam es zu langen und teilweise schwierigen Verhandlungen deren Ergebnis die Konkordate und Zirkumskriptionsbullen der Jahre 1817 bis 1824 waren Grundsatze Bearbeiten Bei der Neuumschreibung wurden die Diozesangrenzen mit den politischen Grenzen von 1815 zur Deckung gebracht Jedem Staat sollten ein oder mehrere Bistumer entsprechen In keinem Staat sollten Diozesangebiete auswartiger Bischofssitze liegen Mit einigen Abweichungen von diesen Grundsatzen vor allem fur Kleinststaaten entstand so eine kirchliche Landkarte von der sich wesentliche Teile bis heute erhalten haben Staaten und Diozesen Bearbeiten Konigreich Bayern 2 Erzbistumer Munchen und Freising und Bamberg Bistumer Augsburg Eichstatt Passau Regensburg Speyer und Wurzburg Aufgehoben wurden das Bistum Chiemsee und die Diozesanrechte von Berchtesgaden Grossherzogtum Baden sowie Hohenzollern Hechingen und Hohenzollern Sigmaringen 3 Erzbistum Freiburg 4 Aufgehoben wurde das Bistum Konstanz Konigreich Wurttemberg 3 Bistum Rottenburg 4 Aufgehoben wurde das Bistum Konstanz Grossherzogtum Hessen 3 Bistum Mainz Aufgehoben wurde das Bistum Worms Herzogtum Nassau und Freie Stadt Frankfurt 3 Bistum Limburg 4 Kurfurstentum Hessen 3 Bistum Fulda Konigreich Preussen 5 Rheinprovinz Erzbistum Koln 6 Bistum Trier Niederrhein zu Munster Provinz Westfalen Bistum Paderborn 7 Bistum Munster 8 Aufgehoben wurde das Bistum Corvey Provinz Sachsen zu Paderborn Provinz Schlesien Bistum Breslau Provinz Brandenburg und Provinz Pommern Furstbischofliche Delegatur fur Brandenburg und Pommern des Bistums Breslau Niederlausitz zu Breslau Provinz Posen Erzbistum Gnesen Erzbistum Posen Provinz Westpreussen Bistum Kulm Provinz Ostpreussen Bistum Ermland Grossherzogtum Oldenburg 5 Bischoflich Munstersches Offizialat mit Sitz in Vechta 8 Konigreich Hannover 9 Bistum Hildesheim Bistum Osnabruck Herzogtum Braunschweig bis 1834 beim Apostolischen Vikariat des Nordens dann zu Hildesheim Anhalt Dessau und Anhalt Kothen Apostolisches Vikariat Anhalt Thuringische Staaten wechselnde Zugehorigkeiten 10 Konigreich Sachsen Apostolische Prafektur Meissen genannt Lausitz mit Sitz in Bautzen 11 Apostolisches Vikariat in den Sachsischen Erblanden mit Sitz in Dresden 12 Bremen Hamburg Herzogtum Holstein Lubeck Mecklenburg Schwerin und Mecklenburg Strelitz Herzogtum Sachsen Lauenburg und Schaumburg Lippe beim Apostolischen Vikariat des Nordens Die Landgrafschaft Hessen Homburg war in der Zirkumskriptionsbulle Provida solersque vergessen worden Sie wurde zunachst vom Bistum Mainz aus verwaltet was Rom im Jahr 1862 mit der Einsetzung des Mainzer Bischofs zum Apostolischen Delegaten bestatigte 1884 wurden die rechtsrheinischen Gebiete Hessen Homburgs dem Bistum Limburg zugeordnet 13 Literatur BearbeitenJochen Martin Die Umorganisation der katholischen Kirche in Deutschland 1802 1821 24 In Atlas zur Kirchengeschichte Freiburg 1987 S 68 69 Einzelnachweise Bearbeiten Gebietsveranderungen der mit den Bischofssitzen verbundenen Hochstifte Furstbistumer wirkten sich auf die kirchenrechtliche Diozesaneinteilung nicht aus Bayerisches Konkordat 1817 a b c d e Zirkumskriptionsbulle Provida solersque 1821 a b c Neu errichteter Bischofssitz a b Zirkumskriptionsbulle De salute animarum 1821 Das Bistum Aachen wurde erst 1930 aus dem Erzbistum Koln ausgegliedert Seit 1930 Erzbistum es umfasste auch die Furstentumer Lippe und Waldeck a b Fur das Grossherzogtum Oldenburg war zeitweise ein eigenes Bistum erwogen worden Wegen der alten Zugehorigkeit des Niederstifts zu Munster wurde das Gebiet jedoch Teil des Bistums Munster mit begrenzter Autonomie Zirkumskriptionsbulle Impensa Romanorum Pontificum 1824 Kompliziert war die Situation in den thuringischen Staaten hier konsolidierte sich die Situation erst in der 2 Halfte des 19 Jh Ausser den Teilen die 1821 an Fulda kamen bzw seitdem von Fulda verwaltet wurden ging Sachsen Meiningen an Wurzburg Reuss jungere Linie am 15 3 1822 an Prag spater aber ans Apostolische Vikariat in den Sachsischen Erblanden s u wahrend Schwarzburg zunachst ohne Bistumszugehorigkeit blieb Sachsen Altenburg wurde seit den 20er Jahren von Sachsen aus mitverwaltet Martin S 69 Hinzufugung in eckigen Klammern nicht Original Am 24 Juni 1921 erhob Benedikt XV die Prafektur Meissen zustandig fur die Kreishauptmannschaft Bautzen zum neuen Bistum Meissen vgl Sollicitudo omnium ecclesiarum wobei der Sitz der Prafektur in Bautzen als Bischofssitz beibehalten wurde Vgl Diocese of Dresden Meissen auf Catholic Hierarchy abgerufen am 8 Februar 2011 Das rangniedrigere Vikariat in den Sachsischen Erblanden das neben dem ubrigen Sachsen noch Sachsen Altenburg Reuss altere und jungere Linie umfasste wurde 1921 aufgehoben und sein Gebiet dem neuen Bistum Meissen eingegliedert Vgl Diocese of Dresden Meissen auf Catholic Hierarchy abgerufen am 8 Februar 2011 Klaus Schatz Geschichte des Bistums Limburg Mainz 1983 S 188 189 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Neuumschreibung der katholischen Diozesen in Deutschland nach dem Wiener Kongress amp oldid 238157182