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Mit der Apostolischen Konstitution Sollicitudo omnium ecclesiarum vom 24 Juni 1921 stellte Papst Benedikt XV das Bistum Meissen wieder her Diese Konstitution fand auch ihren Eingang in den Vertrag Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Thuringen vom 11 Juni 1997 Wiedererrichtung BearbeitenDas Bistum Meissen wurde bereits im Jahr 968 gegrundet Im Zuge der Reformation horte das katholische Bistum 1581 auf zu existieren mit dieser Apostolischen Konstitution wurde das Bistum Meissen mit dem Sitz in Bautzen wieder eingerichtet Es wurde weiterhin festgelegt dass das Bistum direkt dem Heiligen Stuhl unterstellt sei Konkordat von 1997 BearbeitenIm Konkordat zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Thuringen vom 11 Juni 1997 heisst es in der Erklarung zum Artikel 4 Die gegenwartige Diozesanorganisation und zirkumskription der Katholischen Kirche im Freistaat Thuringen richtet sich fur das Bistum Erfurt nach dem Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Thuringen uber die Errichtung des Bistums Erfurt vom 14 Juni 1994 fur das Bistum Dresden Meissen nach der Apostolischen Konstitution Sollicitudo omnium Ecclesiarum vom 24 Juni 1921 fur das Bistum Fulda nach Artikel 2 des Vertrages des Freistaates Preussen mit dem Heiligen Stuhl vom 14 Juni 1929 in Verbindung mit dem Vertrag zwischen dem Heiligen Stuhl und dem Freistaat Thuringen uber die Errichtung des Bistums Erfurt vom 14 Juni 1994 Weblinks BearbeitenKonkordatstext Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Sollicitudo omnium ecclesiarum Benedikt XV amp oldid 215203680