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Die Evangelische Landeskirche Frankfurt am Main bis 1922 Evangelische Kirche im Konsistorialbezirk Frankfurt am Main war eine Landeskirche des Deutschen Reichs Sie ging auf die Kirche der fruheren Freien Stadt Frankfurt zuruck bestand aber als eigenstandige Landeskirche nur von 1922 bis 1933 Nach der nationalsozialistischen Machtergreifung 1933 vereinigte sie sich unter Druck mit der Evangelischen Landeskirche in Nassau und der Evangelischen Landeskirche in Hessen zur Evangelischen Landeskirche Nassau Hessen 1947 ging sie endgultig in der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau auf wo die Stadt Frankfurt am Main heute Teil der Propstei Rhein Main ist Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Von der Reformation bis 1806 Die Kirche der Freien Reichsstadt Frankfurt 1 2 1815 bis 1866 Die Kirche der Freien Stadt Frankfurt 1 3 1867 bis 1918 Die preussische Landeskirche 1 4 1919 bis 1933 Evangelische Landeskirche Frankfurt am Main 1 5 1933 bis 1945 Gleichschaltung und Kirchenkampf 1 6 1945 bis 2000 Propstei Frankfurt 1 7 Seit 2000 2 Kirchenleitungen 3 Literatur 4 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenVon der Reformation bis 1806 Die Kirche der Freien Reichsstadt Frankfurt Bearbeiten In Frankfurt wurde 1533 durch den Rat die lutherische Reformation eingefuhrt Nach 1554 fanden reformierte Glaubensfluchtlinge Aufnahme in der Stadt auf die eine deutsch reformierte und eine franzosisch reformierte Gemeinde in Frankfurt zuruckgehen Trotz Repressalien des lutherischen Rats und der lutherischen Geistlichkeit blieben beide Gemeinden erhalten Erst 1787 wurde ihnen die Abhaltung eigener Gottesdienste in ihren Bethausern erlaubt mit der Abdankung des letzten Kaisers Franz II des Heiligen romischen Reichs deutscher Nation 1806 und dem Ende der Freien Reichsstadt erhielten die reformierten und katholischen Konfessionen die volle Gleichstellung mit der lutherischen Kirche In den Jahren 1666 bis 1686 wirkte in Frankfurt der bedeutende lutherische Pietist Philipp Jakob Spener Als Senior stand er den Pfarrern der Stadt vor 1675 verfasste er in Frankfurt seine Reformschrift pia desideria die zu einer der massgeblichen Programmschriften des lutherischen Pietismus wurde Nachdem es zur Bildung pietistisch separatistischer Zirkel gekommen war Saalhofpietisten musste Spener 1686 die Stadt verlassen 1815 bis 1866 Die Kirche der Freien Stadt Frankfurt Bearbeiten 1815 erhielt die Freie Stadt Frankfurt ihre Selbstandigkeit zuruck Ihre Verfassung die Konstitutionserganzungsakte von 1816 unterstellte alle Kirchen dem stadtischen Senat der als Aufsichtsgremien 1817 ein lutherisches Konsistorium und 1820 auch ein reformiertes Konsistorium bildete Die Besoldung der zwolf lutherischen Geistlichen sowie den Unterhalt der sechs evangelischen Kirchen und der kirchlichen Schulen regelte der 1830 erlassene Dotationsvertrag Der evangelisch lutherischen Gemeinde gehorten anfangs etwa 28 000 Personen an Sie erstreckte sich uber das gesamte Stadtgebiet und besass sechs Predigtstatten an denen zwolf stadtisch besoldete Geistliche wirkten Nach der Gemeindeordnung war Mitglied der lutherischen Gemeinde wer das Frankfurter Burgerrecht besass sowie getauft und konfirmiert war Eine feste Zuordnung von Parochien etwa nach dem Wohnsitz gab es in Frankfurt nicht sondern jede Familie hielt sich zu einer Kirche bzw einem Prediger ihrer Wahl Beliebte Pfarrer wie der bedeutende Prediger Anton Kirchner hatten einen guten Kirchenbesuch eine hohe Zahl von Kasualien und reiche Einnahmen an Kollekten und Gebuhren wahrend andere weit weniger in Anspruch genommen wurden Insgesamt wurden nur zwei Drittel der Kinder getauft die Halfte der Ehen kirchlich geschlossen und etwa 40 der Verstorbenen kirchlich bestattet Die etwa 2000 Mitglieder der beiden reformierten Gemeinden der deutsch reformierten und der franzosisch reformierten bildeten 1820 ein eigenes evangelisch reformiertes Konsistorium Die Gemeinden hatten nach der Konstitutionserganzungsakte alle Kosten ihres Religions Cultus vertragsgemass ohne Concurrenz des Stadt Ararii aus eigenen Mitteln zu bestreiten und wurden daher auch nicht in die Dotation von 1830 einbezogen Seit 1817 bestand eine Abendmahlsgemeinschaft zwischen Lutheranern und Reformierten doch kam es anders als in Preussen zu keiner Kirchenunion Beide Konsistorien bestanden selbstandig nebeneinander 1848 fand in Frankfurt die Frankfurter Nationalversammlung statt Die Kirche hatte dafur die Paulskirche zur Verfugung gestellt Infolge der Paulskirchenversammlung wurde in Frankfurt die allgemeine Religionsfreiheit hergestellt binnen kurzer Zeit grundeten sich eine katholisch apostolische 1851 eine baptistische 1851 eine methodistische 1851 sowie eine altlutherische Gemeinde 1851 1867 bis 1918 Die preussische Landeskirche Bearbeiten Nach dem Preussisch Osterreichischen Krieg 1866 verlor Frankfurt seine staatliche Unabhangigkeit und wurde von Preussen annektiert Die Stadt wurde dem Regierungsbezirk Wiesbaden in der Provinz Hessen Nassau zugeschlagen In langeren Verhandlungen konnte die Stadt jedoch ihre kirchliche Unabhangigkeit weitgehend bewahren lediglich die an das Grossherzogtum Hessen Hessen Darmstadt abgetretenen beiden Frankfurter Landgemeinden Niedererlenbach und Dortelweil schieden auch aus der Frankfurter Kirche aus Es blieb bei der alten Kirchenverfassung das Landesherrliche Kirchenregiment ging jedoch auf den Konig von Preussen uber und das preussische Staatskirchenrecht bekam auch fur Frankfurt Gultigkeit Ein preussisches Gesetz vom 13 Marz 1882 bestimmte dass der Konig den Vorsitzenden des Konsistoriums zu bestimmen hatte An den sechs evangelisch lutherischen Kirchen waren weiterhin wie seit 1533 zwolf evangelisch lutherische Pfarrer tatig Die Deutsche evangelisch reformierte und die Franzosische evangelisch reformierte Gemeinde bestanden als Personalkirchengemeinden Daruber hinaus gehorten auch die evangelisch lutherischen Gemeinden der ehemaligen sechs Frankfurter Dorfer Bonames Bornheim Hausen Niederrad Niederursel und Oberrad zum Konsistorialbezirk Frankfurt Diese Gemeinden besassen keine eigene Verwaltung und kein Steuerrecht Die Schwerfalligkeit der Frankfurter Kirche zeigte sich vor allem auch daran dass es lange Zeit nicht gelang in den rasch wachsenden Stadtvierteln um die historische Innenstadt neue Gemeinden zu etablieren Als erster Kirchenneubau im Westend entstand auf private Initiative des Frankfurter evangelisch kirchlichen Hulfsvereins und der Stiftung zur kirchlichen Versorgung der Aussenstadt die Christuskirche 1883 spater auch die Immanuelkirche im Nordend 1903 Die Gemeinde besteht noch heute als eigenstandige Personalkirchengemeinde Christus Immanuel Am 27 September 1899 bekam Frankfurt mit der Kirchengemeinde und Synodalordnung fur die evangelischen Kirchengemeinden des Konsistorialbezirks Frankfurt am Main eine neue Kirchenverfassung Aus der innerstadtischen Gesamtgemeinde mit sechs Kirchen wurden sechs evangelisch lutherische Kirchengemeinden Die Paulsgemeinde umfasste die sudliche Altstadt die Weissfrauengemeinde die westliche Altstadt das Bahnhofsviertel und das Gutleutviertel die Katharinengemeinde das Westend die Petersgemeinde das Nordend die Nikolaigemeinde das Ostend und die Dreikonigsgemeinde Sachsenhausen Ab 1 Dezember 1899 wurden die lutherischen und die beiden reformierten Gemeinden erstmals durch ein gemeinsames Konigliches Konsistorium verwaltet ohne dass es zu einer Bekenntnisunion kam Aus den beiden reformierten und den lutherischen Kirchengemeinden Frankfurts und seiner ehemaligen Dorfer wurde eine preussische Landeskirche mit gemeinsamer Verwaltung Verwaltungsunion Andere evangelische Gemeinden Altlutheraner Baptisten und Methodisten gehorten der Landeskirche nicht an Zum Konsistorialprasidenten ernannte der Konig den Verwaltungsjuristen Walter Ernst der bereits Prasident des nassauischen Konsistoriums in Wiesbaden war Innerhalb weniger Jahre entstanden nun schnell neue Gemeinden in den wachsenden Aussenbezirken 1901 die Luthergemeinde im Nordend 1902 die Matthausgemeinde im Westend 1903 die Lukasgemeinde in Sachsenhausen und 1909 die Friedensgemeinde im Gallus 1909 erhielt die auf 23 000 Mitglieder angewachsene Nikolaigemeinde eine neue Kirche die neuromanische Nikolaikirche am Zoo 1911 erhielt das Frankfurter Diakonissenhaus den Status einer Anstaltsgemeinde verliehen Nach und nach errichteten die meisten Gemeinden ein eigenes Gemeindehaus als erstes die Luthergemeinde Wahrend die Gemeindeordnung eine Verbesserung der kirchlichen Versorgung der evangelisch lutherischen Bevolkerung bewirkte erhielt die kleine Landeskirche mit der gleichzeitig erlassenen Synodalordnung eine ungewohnlich aufwendige Verwaltungsorganisation mit nicht weniger als funf Synoden Die komplizierte Konstruktion ergab sich weil zum einen das Recht die neu eingefuhrte Kirchensteuer zu erheben bei allen Kirchengemeinden lag zum anderen die bestehenden Rechte der lutherischen Stadtgemeinde gegenuber der Stadt Frankfurt z B aus der Dotation durch einen eigenen Gemeindeverband wahrgenommen werden mussten Die aus der ehemaligen Stadtgemeinde entstandenen sechs neuen lutherischen Kirchengemeinden bildeten daher eine evangelisch lutherische Stadtsynode die beiden reformierten eine evangelisch reformierte Stadtsynode Die Stadtsynoden verwalteten das der bisherigen Gesamtgemeinde gehorende Vermogen nahmen die Rechte gegenuber der Stadt wahr und fuhrten die Aufsicht uber die evangelischen Stiftungen und Schulen Daneben bestanden eine Vereinigte lutherische und reformierte Stadtsynode und eine Lutherische Kreissynode in der sich die ehemaligen Landgemeinden zusammenschlossen Oberstes Organ der Landeskirche war die Bezirkssynode zu deren Aufgaben die Erhaltung der kirchlichen Ordnung in Lehre Kultus und Verfassung 1 und die Mitwirkung bei der kirchlichen Gesetzgebung gehorten Die Bezirkssynode bestand aus 60 Abgeordneten davon 40 von der lutherischen Stadtsynode 20 von der reformierten Stadtsynode und 10 von der Kreissynode entsandte Der Bezirkssynode gehorten mindestens zwolf lutherische und zwei reformierte Pfarrer an Die Kirchensteuer wurde erstmals fur das Rechnungsjahr 1906 erhoben Der Hebesatz betrug bis 1920 einheitlich 15 auf die staatlich veranlagte Einkommensteuer deren Spitzensteuersatz allerdings nur bei 4 auf alle Einkommen uber 100 000 Mark jahrlich lag 1919 bis 1933 Evangelische Landeskirche Frankfurt am Main Bearbeiten Die Novemberrevolution 1918 brachte mit dem Rucktritt aller regierenden Fursten in Deutschland auch das Ende des Landesherrlichen Kirchenregiments In Preussen wurde mit Adolph Hoffmann ein energischer Vertreter der Kirchenaustrittsbewegung neuer Kultusminister der bereits am 16 November 1918 die Trennung von Staat und Kirche im Wege der Verordnung ohne Verzug erklarte Am 29 November hob er per Erlass den Religionsunterricht als ordentliches Schulfach auf Am 13 Dezember erliess die preussische Revolutionsregierung ein Gesetz betreffend die Erleichterung des Kirchenaustritts Als Reaktion auf die repressiven Massnahmen grundeten Laien und Theologen am 12 Dezember 1918 die Evangelische Volksvereinigung zur Wahrung und Weckung der evangelischen Interessen soweit sie den evangelischen Gesamtinteressen dienen und solche auch in der Offentlichkeit zur Geltung kommen mussen und zahlreiche evangelische Geistliche darunter Karl Veidt und Johannes Kubel wandten sich der Deutschnationalen Volkspartei zu welche die Weimarer Republik ablehnte Nachdem die Weimarer Reichsverfassung von 1919 eine gemassigte Form der Trennung von Staat und Kirche geregelt hatte musste auch die Verfassung der Frankfurter Landeskirche auf eine neue Grundlage gestellt werden Nach der neuen preussischen Verfassung vom 30 November 1920 wurden die bisher dem Konig zustehenden Rechte vorlaufig von drei Landesministern evangelischer Konfession wahrgenommen bis die Kirche diese Rechte auf ein neu zu schaffendes kirchenrechtliches Organ ubertragen hatte Die Erarbeitung einer neuen Kirchenverfassung war Aufgabe der am 31 Mai 1921 berufenen Kirchenversammlung aus je 18 geistlichen und weltlichen Abgeordneten der Landeskirche 18 Abgeordneten der Kirchengemeinden und 6 vom Konsistorium zu ernennenden Delegierten Die am 13 Dezember 1922 von der Kirchenversammlung beschlossene Verfassung der Evangelischen Landeskirche Frankfurt am Main trat am 12 Januar 1923 in Kraft Nach der neuen Verfassung ging die Kirchengewalt vom Kirchenvolk aus das sich aus den Kirchengemeinden aufbaute Zum Kirchenvolk gehorten nun auch die Frauen Am 8 April 1924 erkannte der preussische Landtag die Kirchenverfassung per Gesetz an Innerhalb der Landeskirche bestand keine konfessionelle Union sondern es gab weiterhin Gemeinden lutherischen und reformierten Bekenntnisses Die gemeinsamen finanziellen Angelegenheiten ubernahmen der evangelisch lutherische Stadtsynodalverband und der evangelisch reformierte Stadtsynodalverband Aufgrund der zahlreichen Eingemeindungen seit 1895 deckte das Gebiet der Landeskirche nurmehr einen Teil des Stadtgebietes ab Am 14 Dezember 1928 kamen mit Ubertragung des Kirchenkreises Bockenheim und der Gemeinde Fechenheim von der Evangelischen Kirche in Hessen Kassel an die Evangelische Kirche in Frankfurt auch unierte Gemeinden zur Landeskirche 2 3 Nach dem Abtretungsvertrag hatte die Frankfurter Landeskirche dafur an die kurhessische Kirche einen Abstand von 300 000 Reichsmark zu zahlen 3 Somit bestanden auf dem Gebiet der Landeskirche nun 30 Gemeinden namlich 19 lutherische Ortskirchengemeinden 8 unierte Ortskirchengemeinden 2 reformierte Personalkirchengemeinden sowie eine lutherische Anstaltsgemeinde Diakonissen Wer keiner der Personalkirchengemeinden angehorte wurde automatisch Mitglied der fur sein Wohngebiet zustandigen Ortskirchengemeinde und wechselte somit bei einem Umzug innerhalb der Stadt moglicherweise auch das Bekenntnis 1929 bildeten die lutherischen und unierten Gemeinden einen gemeinsamen Stadtsynodalverband 1930 entstand eine weitere Personalkirchengemeinde fur die Mitglieder des Evangelischen Vereins Nord Ost fur Evangelisation und Gemeinschaftspflege Siehe Nord Ost Kirche 4 Bei der Frankfurter Konstruktion einer Verwaltungsunion bei weitgehenden Rechten der konfessionellen Einzelgemeinden konnte es keinen gemeinsamen geistlichen Leiter des Landeskirche geben Die Reprasentation der Landeskirche nach aussen nahm der Prasident der Landeskirchenversammlung d h der Frankfurter Synode wahr Von 1925 bis 1932 hatte Richard Schulin diese Funktion inne Grosse Aussenwirkung erzielte auch sein Stellvertreter Johannes Kubel 1933 bis 1945 Gleichschaltung und Kirchenkampf Bearbeiten Am 12 September 1933 stimmte die Synode der Landeskirche Frankfurt der Vereinigung mit der Evangelischen Landeskirche in Nassau und der Evangelischen Landeskirche in Hessen zur Evangelischen Landeskirche Nassau Hessen zu Die vereinigte Kirche gab sich eine vom Fuhrerprinzip gepragte Kirchenverfassung Am 6 Februar 1934 berief Reichsbischof Muller mit Ernst Ludwig Dietrich einen Vertreter der Deutschen Christen zum ersten Landesbischof Mit Kirchengesetz vom 10 Februar 1934 fuhrte die Landeskirche den sogenannten Arierparagraphen ein mit dem Menschen judischer Abstammung von allen Amtern ausgeschlossen wurden Gleichzeitig wurden funf Propsteibezirke gebildet darunter die Propstei Frankfurt mit dem ehemaligen Gebiet der Landeskirche Erster Propst von Frankfurt wurde Alfred Trommershausen ebenfalls ein Vertreter der Deutschen Christen Gegen den Landesbischof und die Deutschen Christen bildete sich eine innerkirchliche Opposition von Mitgliedern der Bekennenden Kirche die sich zu einem Landesbruderrat zusammenschlossen Fuhrende Mitglieder der Bekennenden Kirche im darauf folgenden Kirchenkampf waren u a Karl Veidt Pfarrer an der Frankfurter Paulskirche und Wilhelm Fresenius Pfarrer an der Katharinenkirche 1945 bis 2000 Propstei Frankfurt Bearbeiten Nach dem Zusammenbruch des Dritten Reichs herrschte Unsicherheit daruber ob die Fusion der drei Kirchen fortbestehe Obwohl der Wille dazu bestand bildeten die drei Landeskirchen zunachst drei getrennte vorlaufige Kirchenleitungen Rechtssicherheit stellte dann der Beschluss einer gemeinsamen Synode am 30 September 1947 in Friedberg her welcher den Zusammenschluss kirchlich und rechtlich bestatigte Damit trat die Evangelische Kirche in Hessen und Nassau die Rechtsnachfolge der alten Frankfurter Landeskirche an Frankfurt bildete einen der sieben Propsteibezirke der Landeskirche Der Propst fur Frankfurt gehorte dem Leitenden Geistlichen Amt an dem kollektiven Bischofsamt der Landeskirche Erster Propst wurde von 1950 bis 1969 Karl Goebels sein Nachfolger von 1970 bis 1988 Dieter Trautwein Mit Helga Trosken ubernahm 1988 erstmals eine Frau ein bischofliches Amt in einer evangelischen Landeskirche Deutschlands Seit 2000 Bearbeiten Im Zuge einer Strukturreform der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau wurde 2000 die Propstei Frankfurt mit Nord Starkenburg zur neuen Propstei Rhein Main zusammengelegt Bis 2006 war Helga Trosken Propstin fur Rhein Main 2006 bis 2017 Gabriele Scherle Mit ihrem Eintritt in den Ruhestand wurden die bisher sechs Propsteien der EKHN zum 1 Oktober 2017 auf funf reduziert und neu gegliedert In diesem Zusammenhang wurde der Sitz der Propstei Rhein Main nach Wiesbaden verlegt Propst fur Rhein Main ist Oliver Albrecht vorher seit 2014 Propst der aufgelosten Propstei Sud Nassau Aus den ehemals sieben Frankfurter Dekanaten wurden 2000 vier gebildet die sich 2014 zu einem Evangelischen Stadtdekanat Frankfurt am Main zusammenschlossen Kirchenleitungen BearbeitenPrasident des Koniglichen Konsistoriums war von 1899 bis 1918 Walter Friedemann Ernst Von 1925 bis 1932 amtierte Richard Schulin als Prasident der Landeskirchenversammlung Literatur BearbeitenChristoph Fuhr Jurgen Telschow Hrsg Die evangelische Kirche von Frankfurt am Main in Geschichte und Gegenwart Evangelischer Regionalverband Frankfurt am Main 1978 ISSN 0344 3957 Evangelischer Regionalverband Frankfurt Hrg Alles fur Deutschland Deutschland fur Christus Evangelische Kirche in Frankfurt am Main 1929 bis 1945 Katalog zur Ausstellung vom 29 April bis 12 Juli 1985 im Dominikanerkloster Frankfurt am Main 1985 ISBN 3 922179 08 8 Heinrich Steitz Geschichte der Evangelischen Kirche in Hessen und Nassau 5 Bande Marburg 1961 1977 Jurgen Telschow Die alte Frankfurter Kirche Recht und Organisation der fruheren evangelischen Kirche in Frankfurt Evangelischer Regionalverband Frankfurt am Main 1979 ISBN 3 922179 00 2 Jurgen Telschow Ringen um den rechten Weg Die evangelische Kirche in Frankfurt zwischen 1933 und 1945 Hessische Kirchengeschichtliche Vereinigung Darmstadt 1913 ISBN 978 3 931849 42 9 5 Einzelnachweise Bearbeiten 78 Ziffer 2 der Synodalordnung Zum Kirchenkreis Bockenheim gehorten die unierten Kirchengemeinden in Berkersheim Bockenheim Jakobskirche Eschersheim Emmauskirche Eckenheim Ginnheim Bethlehemskirche Praunheim Preungesheim und Seckbach Marienkirche a b Jurgen Telschow Frankfurts evangelische Kirche im 20 Jahrhundert Strukturen Finanzen und Gebaude der evangelischen Kirche in Frankfurt in Alles hat seine Zeit 100 Jahre evangelische Kirchengemeinden im alten Frankfurter Stadtgebiet 100 Jahre evangelischer Gemeindeverband Evangelischer Regionalverband Frankfurt am Main Jurgen Telschow Hrsg Frankfurt am Main 1999 Schriftenreihe des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt am Main Bd 23 S 116 ff hier S 12 Nummerierung in der PDF Datei weicht von der im Buch ab abgerufen am 14 Mai 2013 ISBN 3 922179 31 2 Gernot Gottwals Ausstellung erinnert an die Anfange In fnp de Frankfurter Societats Medien GmbH Frankfurt am Main 15 September 2012 abgerufen am 24 Juli 2023 Pfarrer und ihre Illusionen vom NS Staat in FAZ vom 27 Februar 2013 Seite 36Mitgliedskirchen im Deutschen Evangelischen Kirchenbund 1922 1933 Vollmitglieder Anhalt Baden Bayern lutherisch Birkenfeld Braunschweig Bremen Frankfurt am Main Hamburg Hannover lutherisch Hannover reformiert 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