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Die Evangelisch Lutherische Kirche im Hamburgischen Staate war eine Landeskirche im Deutschen Reich und der Bundesrepublik Deutschland Dabei handelte es sich um die lutherische Landeskirche in der Hansestadt Hamburg 1948 war sie Grundungsmitglied der Evangelischen Kirche in Deutschland EKD und gehorte auch zur Vereinigten Evangelisch Lutherischen Kirche Deutschlands VELKD Zum 1 Januar 1977 vereinigte sie sich mit der Evangelisch Lutherischen Kirche in Lubeck der Evangelisch Lutherischen Landeskirche Schleswig Holstein einschliesslich deren Landessuperintendentur Ratzeburg Herzogtum Lauenburg der Evangelisch Lutherischen Landeskirche Eutin und dem Kirchenkreis Harburg der Evangelisch Lutherischen Landeskirche Hannovers zur Nordelbischen Evangelisch Lutherischen Kirche Diese ging ihrerseits per 27 Mai 2012 in der Evangelisch Lutherischen Kirche in Norddeutschland auf Inhaltsverzeichnis 1 Territorium 2 Geschichte 2 1 Rechtsordnung 3 Superintendenten Senioren und Landesbischofe von Hamburg 3 1 Superintendenten 3 2 Senioren 3 3 Landesbischofe 3 4 Senioren als Stellvertreter des Landesbischofs 4 Gesangbucher 5 Literatur 6 AnmerkungenTerritorium BearbeitenBis 1937 waren das Gebiet des Staates und das Kirchengebiet identisch Die wachsende Stadt Hamburg konnte zunachst nur Orte im hamburgischen Staatsterritorium eingemeinden das kirchlich aber schon komplett zur Landeskirche gehorte Die grossten Veranderungen brachte das Gross Hamburg Gesetz von 1937 durch welches der hamburgische Staat wenige Exklaven abgab und im Gegenzug viele umliegenden Stadte und Gemeinden dazuerhielt Alle Orte im neu umrissenen Staatsgebiet wurden zum 1 April 1938 zur Einheitsgemeinde Stadt Hamburg vereinigt Kirchlich blieb aber alles beim Alten so dass Umzuge im Stadtgebiet auch einen Wechsel zwischen den Landeskirchen bedeuten konnten wahrend die Kirchengemeinden in den abgegebenen Exklaven im benachbarten Land Preussen nach 1946 dann in Niedersachsen bzw Schleswig Holstein lagen Die Kirchenfusion von 1977 brachte eine neue Grenzziehung die das Stadtgebiet von Hamburg mit einigen nordlichen Gemeinden im holsteinischen Kreis Stormarn zum Sprengel Hamburg der neu gebildeten Landeskirche vereinigte Geschichte BearbeitenIm folgenden Absatz fehlen noch folgende wichtige Informationen Geschichte zwischen den 1950er Jahren und 1976 Hilf der Wikipedia indem du sie recherchierst und einfugst Die Evangelisch lutherische Kirche im Hamburgischen Staate ist untrennbar mit der Geschichte der Hansestadt Hamburg verbunden Diese fuhrte 1529 die Reformation nach lutherischem Bekenntnis ein so dass Hamburg uber Jahrhunderte eine lutherische Stadt war Wie in anderen Stadten auch waren seit dem Mittelalter Kirchspiele in Hamburg nicht nur Kirchengemeinden sondern stadtische politische Einheiten 1 Sie bildeten vier statutorische Korperschaften die Kirchspiele von St Petri St Nikolai St Katharinen und St Jacobi in denen diejenigen Personen die Rechte an egen eine fruhe Form freien Eigentums ihr Eigen nennen konnten und die Haupter der Gilden also nur ein Bruchteil der mannlichen Bevolkerung stimmberechtigt waren 1 Die Reformation brachte eine deutliche Begrenzung der Macht des Senats von Hamburg mit sich 1 Denn zu der Zeit berief jedes Kirchspiel drei Diakone zwolf insgesamt die als Kollegium der Oberalten zentralisiert die Erhebung Verwaltung und Austeilung der Mittel fur die Armen ubernahm 1 Die Oberalten von Hamburg verwalten seither alle bis dahin bei den vier Kirchspielen ressortierenden einzelnen Stiftungen und Einkunfte fur die Armen und diejenigen Stiftungen die seither dem unter der Bezeichnung allgemeiner Gotteskasten zentralisierten Fonds hinzugefugt wurden Am 29 September 1528 vereinbarten die damals vier Kirchspiele und der Senat vertraglich die Zentralisierung der Armengelder beim neuen Kollegium der Oberalten Zugleich sicherte der Vertrag den Oberalten das Recht zu in allen Sachen die Wohlfahrt und Eintracht der Stadt angehen mit dem Senat gemeinsam zu entscheiden Die Oberalten bildeten so bis 1860 neben Burgerschaft und Senat das dritte Verfassungsorgan Hamburgs 2 Spater als auch die Parochianen des Kirchspiels von St Michaelis in der Neustadt das 1647 vom Nicolaikirchspiel unabhangig geworden war mit den Bewohnern der alteren vier Kirchspiele der Altstadt gleichberechtigt worden waren entsandten sie ebenfalls drei Vertreter Zusammen mit den oben genannten vier Kirchen bildet St Michaelis bis heute das Quintett der Hamburger Hauptkirchen Ab 1685 gab es also 15 Oberalte sechzig Kirchspielsvertreter statt 48 und 180 Mitglieder der Burgerversammlung statt der vorherigen 144 Diese kirchlich politischen Strukturen bestanden bis ins 19 Jahrhundert wobei jedes Gremium Nachfolger fur Vakanzen aus dem nachstgrosseren rekrutierte 1 Da die lutherischen Kirchspiele und ihre mit Parochianen besetzten Kollegialorgane Verfassungsorgane Hamburgs bildeten war es fur Nichtlutheraner schlicht unmoglich in diese politischen Gremien zu gelangen Die geistlichen Oberhaupter der Landeskirche waren laut Bugenhagens Kirchenordnung von 1529 zunachst Superintendenten die der Senat berief 1593 wurden die Superintendentur aufgegeben und die funf Hauptpastoren an den Hauptkirchen bildeten das Geistliche Ministerium das kollegial die Staatskirche leitete und aus seiner Mitte einen Senior als primus inter pares wahlte Ab 1806 war Hamburg ein souveraner Stadtstaat unterbrochen von der franzosischen Annexion 1811 bis 1814 danach aber rekonstituiert Reformen erlaubten sukzessive auch Nichtlutheranern den Erwerb des Burgerrechts und bis 1849 waren dann Juden Katholiken und Reformierte Christen zum Burgerrecht zugelassen So konnten Nichtlutheraner auch Amter in der Verwaltung und Sitze in der Burgerschaft ubernehmen die bisher die Belange der lutherischen Staatskirche verwaltet hatten Hamburgs neue Verfassung von 1860 begann daher auch Staat und Kirche zu trennen indem sie die Bildung kircheneigener Organe vorsah 3 Die Oberalten verloren ihre Stellung als Verfassungsorgan und wurden ein rein lutherisches Kirchenorgan 4 Fortan entschieden nur noch die lutherischen Senatoren als Kollegium in Kirchenfragen und nicht mehr notwendigerweise alle Senatoren Die lutherischen Senatoren bestatigten die Kirchengesetze die die Synode beschloss und die Wahlen der diversen Amtsinhaber Pastoren und Mitglieder der Kirchenleitung wie den Senior von Hamburg bis hinab zu Laienmitgliedern der Kirchengemeindeleitungen 3 1871 konstituierte sich die lutherische Kirche Hamburgs durch ihre neue Kirchenordnung als Landeskirche mit dem Namen Evangelisch lutherische Kirche im Hamburgischen Staate 3 Die geistliche Leitung verblieb beim Geistlichen Ministerium mit seinem Senior als primus inter pares Im Marz 1919 gaben die lutherischen Senatoren den Summepiskopat offiziell auf kirchliche Amtstrager bedurften keiner regierungsseitigen Bestatigung mehr die Landeskirche war nicht mehr Staatskirche 3 Die Landeskirche trug dem Rechnung und anderte und demokratisierte ihre Kirchenordnung 1923 3 Die Landessynode war nun das hochste legislative Organ das zugleich den Kirchenrat wahlte Bezeichnung der neuen exekutiven Kirchenleitung dem der Senior als geborenes Mitglied angehorte 5 Allerdings wurde der Senior nicht mehr von den Mitgliedern des Geistlichen Ministeriums sondern von der Synode aus der Mitte der funf Hauptpastoren gewahlt 5 Das Geistliche Ministerium umfasste inzwischen alle Pastoren der funf Hauptkirchen der inzwischen als gleichberechtigt anerkannten landlichen Kirchengemeinden und der neu gebildeten Vorstadtkirchengemeinden und erhielt in der 1923er Kirchenordnung die Aufgabe eines beratenden und uberwachenden Gremiums 5 Mit der Einfuhrung des allgemeinen Wahlrechts fur alle Frauen und Manner mit Einwohnerstatus in Hamburg im Jahre 1919 nicht nur fur die wenigen Tausende Inhaber des hamburgischen Burgerrechts erging schon 1919 eine Notverordnung der Kirchenleitung die auch allgemeines Wahlrecht bei Kirchenwahlen einfuhrte Die Kirchenordnung von 1923 behielt dies bei Die Hexenjagd auf Demokraten nach der Aufhebung der Burgerrechte der Weimarer Verfassung und der Umbildung der hamburgischen Burgerschaft gemass Reichstagswahlergebnis 1933 ermutigten antirepublikanische Synodale Anhanger der nationalsozialistischen Deutschen Christen und konservative antiliberale Synodale Anhanger der Jungreformatorischen Bewegung 6 damals gefuhrt von Bernhard Heinrich Forck sich zu verbunden und das presbyterial synodale Kirchenregiment zu nutzen um es aufzuheben 7 Synodalprasident Simon Schoffel berief eine ausserordentliche Landessynode ein wo die Mehrheit der Synodalen von Jungreformatorischer Bewegung und Deutschen Christen Karl Horn den amtierenden Senior zum Rucktritt zwang 8 Mit ihrer Mehrheit beseitigten jungreformatorische und deutschchristliche Synodale am 29 Mai 1933 auf der Landessynode wesentliche Bestimmungen der presbyterial synodalen Kirchenordnung 9 und ersetzten die gewahlte Kirchenleitung aus Senior und Kirchenrat durch das in Hamburg bislang unbekannte Amt eines Landesbischofs fur das Schoffel antrat und in das er gewahlt wurde und eines Generalsuperintendenten als Stellvertreter das Theodor Knolle ubernahm 10 Dem Landesbischof gestand das Kirchengesetz vollig unprotestantisch hierarchische Fuhrerkompetenzen uber Klerus und Kirchenvolk zu das Fuhrerprinzip ersetzte das bewahrte lutherische Kollegialprinzip 10 Die neue NS Fuhrung der Hansestadt nahm Schoffel in den Hamburger Staatsrat auf ein machtloses beratendes Gremium das die Burgerschaft ersetzte Schoffel setzte sich fur eine erneute Integration der Kirche in den Staat ein Er trug als Landesbischof den nationalsozialistischen Rassismus in der Politik mit Der Putsch von 1933 verwandelte die hamburgische Kirche in eine gleichgeschaltete bischofliche zerstorte Landeskirche was ihr die institutionelle Wehr und Waffen nahm sich als Organisation der Domestikation fur NS Zwecke zu widersetzen 11 Als Hitlers Regime dann kirchenordnungswidrig fur alle Landeskirchen vorgezogene Kirchenwahlen fur den 23 Juli 1933 anordnete um deutschchristliche Mehrheiten in Kirchengemeindeleitungen und Synoden herbeizufuhren bildeten Deutsche Christen und die auch in der hamburgischen Landeskirche gebildete neue Kirchenpartei Evangelium und Kirche hier aber von Hamburgs willfahriger Jungreformatorischer Bewegung dominiert eine Listenverbindung Das hamburgische Kirchenvolk konnte daher nicht zwischen diesen Kirchenparteien wahlen sondern fand eine Einheitsliste vor auf der Deutsche Christen 51 und Vertreter von Evangelium und Kirche 49 der Platze einnahmen 11 So verkam die Kirchenwahl in Hamburg zur schieren Farce denn die traditionell fragmentierten Stimmen der burgerlichen Kirchenwahler konzentrierten sich so auf eine von Deutschen Christen dominierte Liste die so weit mehr Sitze errangen als es ihrer Anhangerschaft im Kirchenvolk entsprach 11 In der Opposition der hamburgischen Bekennenden Kirche fanden sich spater Forck und Knolle wieder die 1933 selber als konservative Lutheraner den Putsch in ihrer Landeskirche betrieben hatten Durch seine intrigierende Art und Weise hatte sich Schoffel auch Gegner bei den Deutschen Christen gemacht die dafur sorgten dass er am 1 Marz 1934 als Bischof zurucktreten musste Knolle trat Anfang Marz 1934 zuruck weil er die Verschmelzung der hamburgischen Landeskirche mit der Reichskirche ablehnte Am 5 Marz folgte ihnen der deutschchristliche Franz Tugel der die Generalsuperintendentur seinem Bischofsamt zuschlug 9 Nach der Kapitulation Hamburgs im Zweiten Weltkrieg am 3 Mai 1945 kam es auch in den Kirchenkreisen wieder zu Veranderungen Erst auf Drangen der britischen Besatzungsmacht legte Tugel sein Amt nieder Schoffel der sich inzwischen als Opfer der Deutschen Christen gerierte und sein Bundnis mit ihnen im Kirchenputsch beschwieg 12 wurde am 27 Februar 1946 erneut zum Bischof gewahlt Schoffel lehnte ein Schuldbekenntnis zu den Verbrechen nach 1933 im Herbst 1945 ausdrucklich ab In einem Gesprach mit Bischof George Kennedy Allen Bell betonte er dagegen dass jetzt auch die Deutschen in Konzentrationslagern gehalten wurden darunter oft die edelsten Personlichkeiten ohne besondere Anklage ohne Verhor ohne Rechtsbeistand ohne Gerichtsurteil wie es einst von der Gegenseite gemacht worden sei 13 Er ausserte sich damit ahnlich wie auch schon Tugel Schoffel beforderte die zugige Weiterbeschaftigung nationalsozialistisch belasteter Pastoren und suchte diese im Prozess der Entnazifizierung vor den Alliierten zu schutzen 14 Acht besonders belastete Geistliche wurden aus Gesundheitsgrunden in den Ruhestand versetzt und behielten im Gegensatz zu den liberalen Dissidenten der Landeskirche alle geistlichen Rechte und wurden sogar noch in die oberste Gehaltsstufe befordert um die hochstmogliche Pension zu bekommen Nach nur ein bis zwei Jahren erhielten sie Vertretungsaufgaben und Anfang der funfziger Jahre auch wieder feste Stellen die Pensionierungen wurden fast alle ruckgangig gemacht Ausnahme war lediglich der junge radikal deutschchristliche Oberkirchenrat von 1934 bis 1936 Karl Boll 1898 1991 dessen Wiederbeschaftigung man ebenfalls erwogen hatte und der nun bei voller Pension seinen Ruhestand verbringen konnte Eine Bestrafung der Betroffenen erfolgte ebenso wenig wie deren Schuldbekenntnis sie blieben in vielen Fallen sogar uneinsichtig 14 Rechtsordnung Bearbeiten Die Verwaltung der Kirche in Hamburg oblag bis 1919 dem Senat und der Burgerschaft als Kollegium bzw nach 1860 den lutherischen Senatoren im Senat Ab 1871 bestand der Kirchenrat als Kirchenleitung darin als Mitglied der Senior den das Geistliche Ministerium wahlte Ab 1923 erhielt die Kirche eine neue Verfassung welche die Kirchenordnungen von 1870 und 1896 beziehungsweise die Notverordnung von 1919 abloste Die Kirchenleitung bildete fortan der von der Landessynode gewahlte Kirchenrat mit dem Senior der aus der Reihe der Hauptpastoren zu wahlen war Das Geistliche Ministerium hatte nurmehr beratende Funktion 1933 wurden Seniorat und Kirchenrat beseitigt und das hierarchische Amt eines Landesbischofs eingefuhrt dem der Generalsuperintendent stellvertretend zur Seite stand Die Verwaltungsbehorde der Kirche war ab 1933 die Bischofskanzlei in Hamburg deren Leiter der Bischof war 1934 ging alle Kirchengewalt auf den Landesbischof uber dem das neue Landeskirchenamt unterstand Wahrend 1946 die Landessynode wieder in ihre Rechte eingesetzt wurde blieb es bei der unkollegialen Kirchenleitung durch den Landesbischof 1959 erlangte das Seniorat wieder eine Rolle in der Kirchenleitung indem der Senior Stellvertreter des Landesbischofs wurde Mit der Fusion 1977 ging der Hauptteil der Evangelisch Lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate im neu gebildeten Sprengel Hamburg auf Der bisherige Landesbischof von Hamburg wurde somit Bischof des neu entstandenen Sprengels Hamburg der auch den vorher hannoverschen Kirchenkreis Harburg und viele holsteinische Kirchengemeinden im Stadtgebiet umfasste Auch nach der Fusion wurde die Bischofskanzlei mit anderen Zustandigkeiten weitergefuhrt Das Amt des Seniors wurde aufgegeben Superintendenten Senioren und Landesbischofe von Hamburg BearbeitenSuperintendenten Bearbeiten 1532 1552 Johann Aepinus Hoeck 1555 1562 Paul von Eitzen 1571 1574 Joachim Westphal 1574 1576 Cyriacus Simon 1580 1593 David PenshornSenioren Bearbeiten nbsp Georg Behrmann 19051593 1600 Georg Stamke Stammich 1600 1613 Bernhard Vaget 1613 1620 Johann Schellhammer 1621 1633 Martin Willich 1633 1646 Nicolaus Hardkopf 1646 1648 Severin Schluter 1648 1672 Johann Muller 1672 1679 Gottfried Gese 1679 1688 David Klug 1688 1699 Samuel Schultze 1699 1705 Johann Winckler 1705 1715 Johann Volckmar 1715 1730 Peter Theodor Seelmann 1730 1738 Johann Friedrich Winckler 1738 1743 Johann Georg Palm 1743 1760 Friedrich Wagner 1760 1770 Johann Melchior Goeze 1770 1779 Georg Ludwig Herrnschmidt 1779 1784 Johann Dietrich Winckler 1784 1801 Christian Ludwig Gerling 1801 1818 Johann Jakob Rambach 1818 1834 Heinrich Julius Willerding 1834 1851 August Jacob Rambach 1851 1855 Ludwig Christian Gottlieb Strauch 1855 1860 Moritz Ferdinand Schmaltz 1860 1869 Johann Karl Wilhelm Alt 1870 1879 Johannes Andreas Rehhoff 1879 1891 Georg Karl Hirsche 1891 1894 Adolf Kreusler 1894 1911 Georg Behrmann 1911 1920 Eduard Grimm 1920 1923 Friedrich Gottlieb Theodor Rode 1923 1929 Carl Gustav Curt Stage 1929 1933 Karl Albert Ernst Friedrich Theodor HornLandesbischofe Bearbeiten 1933 1934 Simon Schoffel 1934 1945 Franz Tugel 1946 1954 Simon Schoffel 1954 1955 Theodor Knolle 1956 1958 Volkmar Herntrich 1959 1964 Karl Witte 1964 1977 Hans Otto Wolber er war bereits ab 1959 Senior und damit Stellvertreter von Landesbischof Witte und wurde 1977 erster Bischof des neu umschriebenen Sprengels Hamburg innerhalb der Nordelbischen Evangelisch Lutherischen Kirche Senioren als Stellvertreter des Landesbischofs Bearbeiten 1959 1964 Hans Otto Wolber er wurde dann Landesbischof 1964 1967 Hans Heinrich Harms 1967 1968 Hartmut Sierig 1969 1976 Carl MalschGesangbucher BearbeitenNeu vermehrtes Hamburgisches Gesang Buch zum heiligen Gebrauche des offentlichen Gottes Dienstes als auch derer Hauss Andachten hrsg von Dem Hamburgischen Ministerio 1710 Neues Hamburgisches Gesangbuch zum offentlichen Gottesdienste und zur hauslichen Andacht ausgefertigt von dem Hamburgischen Ministerio Mit Eines Hochedlen und Hochweisen Raths Special Privilegio Hamburg Januar 1787 Hamburgisches Gesangbuch fur den offentlichen Gottesdienst und die hausliche Andacht mit Eines Hohen Senats Spezialprivilegio Hamburg ab 1843 Hamburgisches Gesangbuch hrsg vom Kirchenrat der evangelisch lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate 1912 Hamburgisches Gesangbuch Einheitsgesangbuch der Evangelisch lutherischen Landeskirche in Schleswig Holstein Lauenburg Hamburg Mecklenburg Schwerin Lubeck Mecklenburg Strelitz Eutin Hamburg eingefuhrt 1930 Evangelisches Kirchengesangbuch Ausgabe fur die Evangelisch lutherischen Landeskirchen Schleswig Holstein Lauenburg Hamburg Lubeck und Eutin Hamburg ab 1950 53 Literatur BearbeitenIrmtraut Tempel Bischofsamt und Kirchenleitung in den lutherischen reformierten und unierten Deutschen Landeskirchen Munchen Claudius 1966 ISBN 3 16 637031 5 S 143 144 Wilhelm Jensen Die Hamburgische Kirche und ihre Geistlichen seit der Reformation Hamburg J J Augustin 1958 Anmerkungen Bearbeiten a b c d e Rainer Postel Hamburg at the Time of the Peace of Westphalia in 1648 War and Peace in Europe 3 Bde Klaus Bussmann und Heinz Schilling Hgg Munster in Westphalia Veranstaltungsgesellschaft 350 Jahre Westfalischer Friede 1998 Catalogue for the exhibition 1648 War and Peace in Europe 24 October 1998 17 January 1999 in Munster in Westphalia and Osnabruck Bd 1 Politics Religion Law and Society S 337 343 hier S 341 ISBN 3 88789 128 7 Deutschsprachige Fassung Postel Rainer Hamburg zur Zeit des Westfalischen Friedens 1648 Krieg und Frieden in Europa Bd 1 S 337 343 In 1648 Krieg und Frieden in Europa Abgerufen am 17 September 2023 Vgl Die Oberalten Memento des Originals vom 20 Juni 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www oberalte de abgerufen am 21 Januar 2013 a b c d e Rainer Hering Bischofskirche zwischen Fuhrerprinzip und Luthertum Die Evangelisch lutherische Kirche im Hamburgischen Staate und das Dritte Reich doi 10 15460 hup 175 1238 In Rainer Hering und Inge Mager Hgg Kirchliche Zeitgeschichte 20 Jahrhundert Hamburgische Kirchengeschichte in Aufsatzen Teil 5 Arbeiten zur Kirchengeschichte Hamburgs Band 26 Hamburg Univ Press Hamburg 2008 S 155 200 ISBN 978 3 937816 46 3 doi 10 15460 HUP AKGH 26 71 S 163 Vgl Die Oberalten Memento des Originals vom 20 Juni 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und 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Hamburg den Putsch gegen die ordentlich gewahlte Kirchenleitung gefuhrt Als Steigbugelhalter der Deutschen Christen versank die Jungreformatorische Bewegung Hamburgs in der Bedeutungslosigkeit viele ihrer Mitglieder stiessen aber dann einzeln zur sich bildenden Gruppe der Bekennenden Kirche in der hamburgischen Landeskirche Rainer Hering Bischofskirche zwischen Fuhrerprinzip und Luthertum Die Evangelisch lutherische Kirche im Hamburgischen Staate und das Dritte Reich doi 10 15460 hup 175 1238 In Rainer Hering und Inge Mager Hgg Kirchliche Zeitgeschichte 20 Jahrhundert Hamburgische Kirchengeschichte in Aufsatzen Teil 5 Arbeiten zur Kirchengeschichte Hamburgs Band 26 Hamburg Univ Press Hamburg 2008 S 155 200 ISBN 978 3 937816 46 3 doi 10 15460 HUP AKGH 26 71 hier S 168seq Rainer Hering Bischofskirche zwischen Fuhrerprinzip und Luthertum Die Evangelisch lutherische Kirche im Hamburgischen Staate und das Dritte Reich doi 10 15460 hup 175 1238 In Rainer Hering und Inge Mager Hgg Kirchliche Zeitgeschichte 20 Jahrhundert Hamburgische Kirchengeschichte in Aufsatzen Teil 5 Arbeiten zur Kirchengeschichte Hamburgs Band 26 Hamburg Univ Press Hamburg 2008 S 155 200 ISBN 978 3 937816 46 3 doi 10 15460 HUP AKGH 26 71 hier S 168 a b Rainer Hering Einer Antichristlichen Damonie verfallen Die evangelisch lutherischen Kirchen nordlich der Elbe und die nationalsozialistische Vergangenheit In Bea Lundt Hrsg Nordlichter Geschichtsbewusstsein und Geschichtsmythen nordlich der Elbe Bohlau Koln Weimar Wien 2004 ISBN 3 412 10303 9 S 358f a b Rainer Hering Bischofskirche zwischen Fuhrerprinzip und Luthertum Die Evangelisch lutherische Kirche im Hamburgischen Staate und das Dritte Reich doi 10 15460 hup 175 1238 In Rainer Hering und Inge Mager Hgg Kirchliche Zeitgeschichte 20 Jahrhundert Hamburgische Kirchengeschichte in Aufsatzen Teil 5 Arbeiten zur Kirchengeschichte Hamburgs Band 26 Hamburg Univ Press Hamburg 2008 S 155 200 ISBN 978 3 937816 46 3 doi 10 15460 HUP AKGH 26 71 hier Fussnote 30 auf S 168 a b c Rainer Hering Bischofskirche zwischen Fuhrerprinzip und Luthertum Die Evangelisch lutherische Kirche im Hamburgischen Staate und das Dritte Reich doi 10 15460 hup 175 1238 In Rainer Hering und Inge Mager Hgg Kirchliche Zeitgeschichte 20 Jahrhundert Hamburgische Kirchengeschichte in Aufsatzen Teil 5 Arbeiten zur Kirchengeschichte Hamburgs Band 26 Hamburg Univ Press Hamburg 2008 S 155 200 ISBN 978 3 937816 46 3 doi 10 15460 HUP AKGH 26 71 hier S 170 Rainer Hering Einer Antichristlichen Damonie verfallen Die evangelisch lutherischen Kirchen nordlich der Elbe und die nationalsozialistische Vergangenheit In Bea Lundt Hrsg Nordlichter Geschichtsbewusstsein und Geschichtsmythen nordlich der Elbe Bohlau Koln Weimar Wien 2004 ISBN 3 412 10303 9 S 359 361 Rainer Hering Einer Antichristlichen Damonie verfallen Die evangelisch lutherischen Kirchen nordlich der Elbe und die nationalsozialistische Vergangenheit In Bea Lundt Hrsg Nordlichter Geschichtsbewusstsein und Geschichtsmythen nordlich der Elbe Bohlau Koln Weimar Wien 2004 ISBN 3 412 10303 9 S 360 a b Rainer Hering Einer Antichristlichen Damonie verfallen Die evangelisch lutherischen Kirchen nordlich der Elbe und die nationalsozialistische Vergangenheit In Bea Lundt Hrsg Nordlichter Geschichtsbewusstsein und Geschichtsmythen nordlich der Elbe Bohlau Koln Weimar Wien 2004 ISBN 3 412 10303 9 S 362 Mitgliedskirchen im Deutschen Evangelischen Kirchenbund 1922 1933 Vollmitglieder Anhalt Baden Bayern lutherisch Birkenfeld Braunschweig Bremen Frankfurt am Main Hamburg Hannover lutherisch Hannover reformiert Hessen Volksstaat Hessen Kassel Lippe Lubeck Freie u Hansestadt Lubeck Landesteil Mecklenburg Schwerin Mecklenburg Strelitz Nassau Oldenburg Pfalz Altpreussische Union Reuss a L Sachsen Schaumburg Lippe Schleswig Holstein Thuringen Waldeck Pyrmont WurttembergAssoziierte Mitglieder Brudergemeine ab 1924 Osterreich A u H B ab 1926 Rio Grande do Sul ab 1929 Normdaten Korperschaft GND 2009955 1 lobid OGND AKS LCCN 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