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Geistliches Ministerium teilweise auch Evangelisches Ministerium Predigerministerium ist ein Ausdruck der deutschen Rechts und Kirchengeschichte Es bezeichnete kein Ministerium im modernen Sinn sondern die Gesamtvertretung der Pfarrerschaft in einem stadtischen und insbesondere reichsstadtischen evangelisch lutherischen Kirchenwesen insbesondere vor 1918 Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung und Bedeutung vor 1918 1 1 Ministerium Tripolitanum 1 2 Ministerium Venerandum in Bremen 2 Ministerium von Pennsylvanien 3 Das Geistliche Ministerium in der Reichskirchenverfassung 1933 4 Siehe auch 5 Einzelnachweise 6 Literatur 7 WeblinksEntstehung und Bedeutung vor 1918 BearbeitenDas Geistliche Ministerium entstand im Zuge der reformatorischen Kirchenordnungen als Selbstverwaltungskorperschaft der Geistlichkeit und als Gegengewicht zum landesherrlichen Kirchenregiment des Rates Mit dem gewahlten Senior an der Spitze wachte das Geistliche Ministerium daruber dass die Beratungs und Mitwirkungsrechte der Geistlichkeit etwa bei der Herausgabe von Agenden und Gesangbuchern sowie bei Fragen der offentlichen Moral Kirchenzucht gewahrt blieben Nach der Verfassung der Evangelisch Lutherischen Kirche im Hamburgischen Staate von 1870 reprasentierte das Ministerium also die Geistlichkeit als Korperschaft das kirchliche Lehramt und die theologische Wissenschaft 1 Es sorgte fur die Regelung der Ausbildung und Anstellung der Geistlichen und fur deren Fortbildung Dafur unterhielt es in einigen Stadten so etwa in Greifswald und Erfurt eigene Bibliotheken Zur Versorgung der Witwen und Waisen der Geistlichen unterhielt es eigene Versorgungskassen Durch das Aufkommen der Synodalverfassungen und das Ende des landesherrlichen Kirchenregiments verloren die Geistlichen Ministerien an Bedeutung Heute tragt noch der Gesamtkonvent der Pastorenschaft im Kirchenkreis Lubeck diesen historischen Namen Ministerium Tripolitanum Bearbeiten Besondere Bedeutung in der sich herausbildenden Konfessionalisierung hatte dabei seit 1535 das Ministerium Tripolitanum der Zusammenschluss der Geistlichen Ministerien von Lubeck Hamburg und Luneburg Es sorgte zunachst auf Initiative des Hamburger Superintendenten Johannes Aepinus 1548 fur eine gemeinsame Verstandigung der drei Stadte gegen das Augsburger Interim nahm entscheidenden Einfluss auf das Zustandekommen der Konkordienformel und sicherte die konfessionelle Geschlossenheit der drei Stadte bis zum Ende des 17 Jahrhunderts Ministerium Venerandum in Bremen Bearbeiten Seitdem der Bremer Erzbischof sein kirchliches Oberaufsichtsrecht 1541 auf kaiserlichen Befehl verloren hatte ubte der Bremer Senat das Kirchenregiment aus Die zunachst lutherischen dann reformierten Prediger der Alt Neu und Vorstadt bildeten im Laufe des 16 Jahrhunderts einen Konvent der zeitgenossisch durchweg als Venerandum Ministerium bezeichnet wurde Anders als in den Stadten wo die Geistlichkeit in Gegnerschaft zur Obrigkeit stand blieb das Bremer Ministerium der Stadtregierung untergeordnet Der Senat behauptete sein uneingeschranktes Episkopatrecht und setzte sich auch in rein geistlichen Angelegenheiten gegen das Ministerium durch und war an dessen Beschlusse nicht gebunden 2 Als sich im 19 Jahrhundert die bremischen Gemeinden verselbstandigten verlor das Ministerium an Bedeutung Nach dem zweiten Bremer Kirchenstreit wurde es endgultig entmachtet und bestand bis in die 1930er Jahre nur noch als theologischer Gesprachskreis 3 Ministerium von Pennsylvanien Bearbeiten Hauptartikel Ministerium von Pennsylvanien Nach dem Vorbild der deutschen Geistlichen Ministerien wurde 1748 unter Leitung von Henry Melchior Muhlenberg in Philadelphia von Pastoren der Vereinigten Gemeinden das Ministerium von Pennsylvanien als erste evangelisch lutherische kirchliche Korperschaft auf nordamerikanischem Boden gegrundet Das Geistliche Ministerium in der Reichskirchenverfassung 1933 BearbeitenDie Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche vom 11 Juli 1933 ubernahm den Namen fur ein ganz anderes Gremium Dieses Geistliche Ministerium sollte dem neuen Reichsbischof zur Seite stehen und in Gemeinschaft mit ihm die Reichskirche leiten Artikel 7 bestimmte Das Geistliche Ministerium ist berufen unter Fuhrung des Reichsbischofs die Deutsche Evangelische Kirche zu leiten und Gesetze zu erlassen Das Gremium sollte aus drei Theologen und einem Juristen bestehen Der Reichsbischof sollte die Mitglieder frei ernennen konnen bei den Theologen allerdings das in der Deutschen Evangelischen Kirche lebendige Bekenntnisgeprage berucksichtigen Am Rande der Nationalsynode in Wittenberg berief Ludwig Muller am 27 September 1933 die Theologen Simon Schoffel Joachim Hossenfelder Otto Weber sowie den Juristen Friedrich Werner als Mitglieder dieses Geistlichen Ministeriums Paul Walzer war von Februar bis April 1934 mit dem Amt eines rechtskundigen Mitgliedes betraut 4 Durch die Ereignisse des Kirchenkampfes wurde das Geistliche Ministerium nie richtig wirksam im Marz 1934 verlor es durch Verordnung seine kirchenleitenden Funktionen Siehe auch BearbeitenReichsministerium fur die Kirchlichen AngelegenheitenEinzelnachweise Bearbeiten 29 zitiert nach Peter Stolt Liberaler Protestantismus in Hamburg im Spiegel der Hauptkirche St Katharinen Hamburg Verlag Verein fur Hamburgische Geschichte 2006 Arbeiten zur Kirchengeschichte Hamburgs 25 ISBN 3 935413 11 4 S 32 Otto Veeck Geschichte der Reformierten Kirche Bremens Bremen 1909 S 60 65 und 157 162 Bremische Kirchengeschichte von der Reformation bis zum 18 Jahrhundert Bremen 2017 S 190 191 Herbert Schwarzwalder Das Grosse Bremen Lexikon 2002 S 483 Karl H Schwebel Bremische Kirchengeschichte im 19 und 20 Jahrhundert Bremen 1994 S 80 Handbuch der deutschen evangelischen Kirchen 1918 bis 1949 Organe Amter Verbande Personen Band 1 Uberregionale Einrichtungen Heinz Boberach Carsten Nicolaisen und Ruth Pabst Verff Gottingen u a Vandenhoeck amp Ruprecht 2010 Arbeiten zur kirchlichen Zeitgeschichte Reihe A Bd 18 S 77 ISBN 978 3 525 55784 6 Literatur BearbeitenKirchliches Jahrbuch 1933 1944 2 Auflage Gutersloh 1976 Wolf Dieter Hauschild Kirchengeschichte Lubecks Lubeck 1981 Carl Wolfgang Huismann Schoss Das evangelische geistliche Ministerium im 16 Jahrhundert eine Untersuchung norddeutscher Stadtministerien unter Einbeziehung des Predigerministeriums in Frankfurt am Main und des Geistlichen Ministeriums in Regensburg Hansel Hohenhausen Egelsbach Frankfurt Main Washington 1994 Deutsche Hochschulschriften Alte Reihe 763 Zugl Heidelberg Univ Diss 1983 ISBN 3 89349 763 3 Inge Mager Die Stadt Braunschweig und ihr geistliches Ministerium vor der Herausforderung durch das Interim In Bernhard Sicken Hrsg Herrschaft und Verfassungsstrukturen im Nordwesten des Reiches Beitrage zum Zeitalter Karls V Franz Petri zum Gedachtnis 1903 1993 Bohlau Koln Weimar Wien 1994 S 265 274 Weblinks BearbeitenGesetz uber die Verfassung der Deutschen Evangelischen Kirche vom 14 Juli 1933 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geistliches Ministerium amp oldid 194250491