www.wikidata.de-de.nina.az
Das Predigerministerium war das geistliche Ministerium der evangelisch lutherischen Kirche in Frankfurt am Main Dem Gremium gehorten alle Prediger der innenstadtischen lutherischen Kirchen an nicht aber die Pfarrer der Frankfurter Landgemeinden Den Vorsitz des Ministeriums als Primus inter pares hatte der Senior anfangs der dienstalteste Prediger Mit Inkrafttreten der Verfassung der Evangelischen Landeskirche Frankfurt am Main 1923 bildete das Predigerministerium eine Korperschaft des offentlichen Rechts zur Verwaltung der ihm ubertragenen Stiftungen die ubrigen Befugnisse gingen auf die Pfarrerschaft uber Seit 1974 innerhalb der Frankfurter Kirche mit der Pflege kirchengeschichtlicher Arbeit uber das evangelische Frankfurt betraut ist das Predigerministerium seit 2004 ein eingetragener Verein Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Literatur 3 Weblinks 4 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenErstmals in einem Schreiben vom 1 Januar 1571 als ganzes Ministerium erwahnt 1 bildeten die lutherischen Prediger der Stadt ein Gremium das in allen wesentlichen kirchlichen Angelegenheiten zusammentrat und auch den Rat der Stadt in kirchenpolitischen Anliegen beriet Hierzu gehorte die Besetzung der Pfarrstellen die Erstellung der Kirchen und Predigtordnungen sowie Fragen der Kirchenzucht und der Schulaufsicht uber das Stadtische Gymnasium Mit den Konventsordnung des Predigerministeriums vom 25 Mai 1586 gab sich das Ministerium erstmals eine Geschaftsordnung Darin war festgelegt dass das Ministerium jeden Mittwoch zusammentrat und die vorgebrachten Themen und Beschlusse zu protokollieren seien 2 Konrad Lautenbach unterzeichnete erstmals Schriften des Ministeriums als Senior was ihm der Rat der Stadt aber am 2 Februar 1593 als ungewohnliche Neuerung untersagte 3 Erst 1621 bestatigte der Rat mit einer neuen Konventsordnung sowie der Vergleichung der Prediger Tettelbach und Vitus uber die Wahrnehmung der Amtsgeschafte das Amt des Seniors 4 Das Ministerium tagte seit 1593 in der Konventsstube des ehemaligen Barfusserklosters 1666 wurde mit Philipp Jacob Spener erstmals ein Prediger ausdrucklich als Senior berufen 1728 ubertrug der Rat die Aufgaben des Kirchenregiments und der Kirchenzucht auf ein neugegrundetes Konsistorium das im Namen des Rats in den ihm aufgetragenen Sachen das richterliche Amt zu fuhren uber die Beibehaltung reiner evangelischer Lehre wie auch dienstliche Zucht und Ordnung bestandig ein wachendes Auge zu haben und die heilsame Justiz treulich zu administrieren habe 5 Das Konsistorium bestand aus vier Ratsherren dem Senior sowie zwei weiteren Mitgliedern des Predigerministeriums und zwei gottesfurchtigen und rechtsgelehrten Burgern Da das Konsistorium wesentliche Befugnisse ubernahm die bisher beim Ministerium gelegen hatten gab es gegen die neue Ordnung Widerstand Der amtierende Senior Johann Georg Pritius blieb nach der konstituierenden Sitzung den weiteren Versammlungen des Konsistoriums fern Erst sein Nachfolger Christian Munden akzeptierte die neue Ordnung Mit dem Ende des Heiligen Romischen Reiches 1806 verlor Frankfurt seinen Status als Reichsstadt Es wurde dem Furstprimas des Rheinbundes Karl Theodor von Dalberg unterstellt Mit dem Toleranzedikt vom 10 Oktober 1806 6 verfugte der Landesherr die rechtliche Gleichstellung der beiden reformierten Gemeinden Frankfurts der deutsch reformierten und der franzosisch reformierten mit der lutherischen Gemeinde Reformierte und Katholiken erhielten Zugang zu allen offentlichen Amtern und konnten in die Zunfte aufgenommen werden Damit endete die jahrhundertelange Vorherrschaft der Lutheraner in Frankfurt Nach der Volkerschlacht bei Leipzig erhielt die Stadt ihre Souveranitat zuruck Die Verfassung der Freien Stadt Frankfurt die Konstitutionserganzungsakte bestimmte in Artikel 36 die Wiederherstellung des lutherischen Konsistoriums und erlaubte in Artikel 37 die Bildung eines eigenen reformierten Konsistoriums Nach Artikel 40 sollten zudem die drei christlichen Gemeinden jeweils einen Gemeindevorstand bilden durfen der wesentliche Aufgaben ubernehmen sollte die bislang beim Predigerministerium gelegen hatten Er sollte die Gemeinde in kirchlichen Angelegenheiten gegenuber den Behorden vertreten uber die aussere Disziplin wachen das Kirchengut verwalten fur die Unterhaltung der Kirchen und Pfarrhauser sorgen und die niederen Kirchenoffizianten ernennen und inspizieren 7 Der Gemeindevorstand der lutherischen Gemeinde die damals etwa 27 000 bis 28 000 Mitglieder hatte wurde am 8 Februar 1820 erstmals gewahlt Ihm gehorten 36 Burger an 18 Alteste und 18 Diakone Mitgliedern des Predigerministeriums und des Konsistoriums blieb das passive Wahlrecht zum Gemeindevorstand verwehrt Das Predigerministerium bestand aus den 12 lutherischen Pfarrern der Stadtgemeinde zwei an jeder der sechs evangelischen Kirchen St Katharinen St Paul St Peter St Nikolai Weissfrauen und Dreikonig Einer der 12 Pfarrer war zugleich standiges Mitglied im Konsistorium er fuhrte den traditionellen Titel Senior Die Pfarrer der Frankfurter Landgemeinden mit ihren etwa 6000 Mitgliedern gehorten nicht dem Ministerium an Seine Befugnisse beschrankten sich nunmehr auf die gemeinschaftliche Beratung der Amtsgeschafte Verwaltung von kirchlichen Stiftungen sowie Abfassung von Gutachten uber Angelegenheiten des geistlichen Amtes 1857 wurde die Verfassung erneut geandert 8 Dem Gemeindevorstand gehorten nun auch von Amts wegen die 12 Pfarrer an neben 36 gewahlten Gemeindevertretern die nicht aus dem geistlichen Stand stammen durften Senatoren und Mitglieder des Konsistoriums besassen weiterhin kein passives Wahlrecht Das Predigerministerium wurde zu einem privatrechtlichen Verein der 12 Pfarrer zur gemeinschaftlichen Beratung ihrer Amtsgeschafte zur Verwaltung der zu ihren Gunsten bestehenden Stiftungen und zur Abfassung von Gutachten uber Gegenstande des geistlichen Amtes 9 Auch nach der Annexion der Freien Stadt Frankfurt durch Preussen 1866 blieb es im Wesentlichen bei diesen Verhaltnissen Die Kirchengemeinde und Synodalordnung vom 27 September 1899 10 bestimmte erstmals die Aufteilung der Stadtgemeinde in sechs eigenstandige evangelisch lutherische Gemeinden Die Aufgaben des Predigerministeriums blieben unverandert Nach dem Ersten Weltkrieg und dem Ende des landesherrschaftlichen Kirchenregiments erhielt die Evangelische Landeskirche Frankfurt am Main 1923 erstmals eine eigene Verfassung 11 Danach bildete das Predigerministerium eine Korperschaft des offentlichen Rechts zur Verwaltung der ihm ubertragenen Stiftungen die ubrigen Befugnisse gingen auf die Pfarrerschaft uber Da das Vermogen der Stiftungen in der Inflationszeit unterging blieb das Predigerministerium in den folgenden Jahrzehnten als Standesorganisation bedeutungslos Erst 1974 belebte die Frankfurter Kirche die Tradition wieder und betraute das Predigerministerium mit der Pflege kirchengeschichtlicher Arbeit uber das evangelische Frankfurt Seit 2004 ist das Predigerministerium ein eingetragener Verein mit dem vollen Namen Evangelisch lutherisches Predigerministerium Frankfurt am Main Vereinigung zur Pflege der Frankfurter Kirchengeschichte e V der allen Interessierten offensteht Literatur BearbeitenHermann Dechent Kirchengeschichte von Frankfurt am Main seit der Reformation Zwei Bande Leipzig und Frankfurt am Main 1913 1921 Jurgen Telschow Die alte Frankfurter Kirche Recht und Organisation der fruheren evangelischen Kirche in Frankfurt Evangelischer Regionalverband Frankfurt am Main 1979 ISBN 3 9221 7900 2 Kurt Beck Rat und Kirche Der Rat der Freien Reichsstadt Frankfurt am Main und das Evangelisch lutherische Predigerministerium Schriftenreihe des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt am Main 8 Evangelischer Regionalverband Frankfurt am Main 1981 ISBN 3 9221 7905 3 Weblinks BearbeitenOffizielle WebsiteEinzelnachweise Bearbeiten Telschow Die alte Frankfurter Kirche S 15 Jurgen Telschow Rechtsquellen zur Frankfurter Kirchengeschichte Schriftenreihe des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt am Main Nr 4 1978 ISSN 0344 3957 S 21 Telschow Die alte Frankfurter Kirche S 18 Telschow Rechtsquellen S 22 25 Des Heiligen Reichs Stadt Frankfurt am Main Consistorialordnung vom 26 Juli 1728 Abgedruckt in Telschow Rechtsquellen S 27 54 Erklarung und Verordnung Sr Hoheit wie die neue Verfassung in Frankfurt sein solle Staats Calender der Furstprimatischen Stadt Frankfurt Jahrgang 1807 Frankfurt Varrentrapp amp Wenner S 58 63 Gesetz und Statutensammlung der Freien Stadt Frankfurt Bd 1 S 7 70 Jurgen Telschow Geschichte der Evangelischen Kirche in Frankfurt am Main Von der Reformation bis zum Ende der Frankfurter Unabhangigkeit 1866 Schriftenreihe des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt am Main Band 1 Nr 40 Evangelischer Regionalverband Frankfurt am Main 2017 ISBN 978 3 922179 53 5 S 451 452 Artikel 24 des Organischen Gesetzes vom 5 Februar 1857 Kirchengemeinde und Synodal Ordnung fur die evangelischen Kirchengemeinschaften des Konsistorialbezirks Frankfurt am Main vom 27 September 1899 in Gesetze und Verordnungen betreffend die neue kirchliche Verfassung der evangelischen Gemeinden im Konsistorialbezirk Frankfurt am Main Frankfurt am Main 1900 S 6ff Abgedruckt in Telschow Rechtsquellen S 103 140 Die Verfassung der Evangelischen Landeskirche Frankfurt am Main vom 12 Januar 1923 in Amtsblatt der Evangelischen Landeskirche Frankfurt am Main 1924 S 10ff 1929 S 25 ff 1931 S 31 Abgedruckt in Telschow Rechtsquellen S 164 202 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Predigerministerium amp oldid 210708010