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Im Jahre 1830 wurde der in Deutschland einmalige Dotationsvertrag zwischen der Freien Stadt Frankfurt und christlichen Gemeinden Frankfurts geschlossen Aufgrund dieses Staatskirchenvertrages ist die Stadt Frankfurt am Main zum Unterhalt der acht Innenstadtkirchen verpflichtet die in ihrem Eigentum stehen Die Dotation hat im Grundsatz bis heute Bestand Die Dotation ist eine Folge der Sakularisation Ahnliche Regelungen gibt es auch anderswo beispielsweise in Bern Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Folgen des Dotationsvertrages 3 Patronatsrechte der Stadt Frankfurt 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenMit der Einfuhrung der Reformation in Frankfurt 1533 wurde die lutherische Kirche zur Staatskirche Frankfurts Andere Religionsgemeinschaften vor allem die katholische und die reformierte Kirche waren nicht gleichberechtigt Die lutherischen Kirchen wurden von der Stadt unterhalten ihre Geistlichen und Musiker waren stadtische Beamte Im Reichsdeputationshauptschluss 1803 wurde die Sakularisation der Kirchenguter zugunsten der jeweiligen Territorialherren beschlossen Dadurch fielen auch die damals in Frankfurt bestehenden katholischen Stiftskirchen St Bartholomaus St Leonhard und Liebfrauen sowie das Dominikanerkloster und das Karmeliterkloster mit ihren betrachtlichen Vermogen an die Stadt Die Kommenden des Deutschen Ordens und der Johanniter kamen jedoch an andere Eigentumer Wahrend die Johanniterkirche 1840 von der Stadt angekauft und abgerissen wurde kam die katholische Deutschordenskirche im Stadtteil Sachsenhausen nie in stadtischem Besitz Das Gleiche galt fur die beiden 1789 bis 1793 errichteten und 1944 zerstorten reformierten Kirchen Frankfurts die Deutsch reformierte Kirche am Grossen Kornmarkt und die Franzosisch reformierte Kirche am Goetheplatz Nach der Sakularisation wurde der stadtische Fiskus als Eigentumer fast aller Kirchen fur Unterhalt derselben und der zugehorigen Einrichtungen wie Orgeln und Gelaute verantwortlich Mit dem Ende des Alten Reiches 1806 endete die Souveranitat Frankfurts als Reichsstadt und sie wurde Teil des Grossherzogtums Frankfurt im napoleonischen Rheinbund Erst 1816 wurde Frankfurt wieder zur Freien Stadt Die Verfassung der Stadt die sogenannte Constitutions Erganzungs Acte enthielt in Artikel 39 die Bestimmung dass aus stadtischen Mitteln fur die eigene Dotation des lutherischen und katholischen Religions Cultus und Schulwesens gesorgt werden musse Die Ausarbeitung des Dotationsvertrages die der Senat der Stadt veranlasste zog sich jedoch noch einige Jahre hin da fur eine Reihe von strittigen Fragen Regelungen zu treffen waren Hierzu zahlten nicht nur die Nutzung der Kirchen durch die Gemeinden sondern auch die Rechte des Kirchenvorstandes der Verbleib der Gerate und Ausstattungsgegenstande der Kirchen die Besoldung der Pfarrer und sonstigen Kirchen Officianten Pensionsverpflichtungen sowie Abgaben und Rechnungslegungspflichten Auch die Dotation der vier protestantischen und der vier katholischen Schulen wurde geregelt Am 2 Februar 1830 erliess die Stadt schliesslich die Urkunde die Dotation fur den evangelisch lutherischen Religionskultus dahier betreffend sowie die Urkunde die Dotation fur das Kirchen und Schulwesen der hiesigen katholischen Gemeinde betreffend Wahrend die Dotation fur die Lutheraner lediglich die bereits eingefuhrte Praxis bestatigte dauerte es noch uber zwanzig Jahre bis die katholische Dotation 1856 tatsachlich in Kraft trat 1866 annektierte Preussen die Freie Stadt Frankfurt In einem sogenannten Auseinandersetzungsrezess wurde 1869 das Vermogen der Freien Stadt aufgeteilt Vermogen mit eher staatlichem Charakter sollte dem Konigreich Preussen anheimfallen kommunales Vermogen der preussischen Stadt Frankfurt am Main Dabei wurden die Dotationsverpflichtungen auf die Stadt Frankfurt am Main ubertragen mit Ausnahme des Kirchenvermogens in den Dorfern Bornheim Oberrad Niederrad und Niederursel das den jeweiligen Kirchengemeinden zufiel 1 Die Evangelische Kirche im Konsistorialbezirk Frankfurt am Main bildete eine Landeskirche unter dem Kirchenregiment des Konigs von Preussen vertreten durch das Konsistorium Mit der Einfuhrung der Kirchengemeinde und Synodalordnung fur die evangelischen Kirchengemeinden des Konsistorialbezirks Frankfurt am Main 1899 entstanden aus der Stadtgemeinde sechs evangelisch lutherische Kirchengemeinden deren gemeinsame Rechte aus der Dotation durch einen Gemeindeverband die evangelisch lutherische Stadtsynode wahrgenommen wurden Die 1830 ausgehandelte Dotation blieb im Grundsatz bis heute bestehen und wurde zuletzt 1962 als fortgeltendes hessisches Landesrecht bestatigt Ein Rahmenvertrag von 2003 zwischen dem Land Hessen sowie den evangelischen Landeskirchen und katholischen Diozesen in Hessen uber die Ablosung von Kirchenbaulasten nimmt die Frankfurter Dotation ausdrucklich aus Trotz mehrfacher Bemuhungen war die Stadt jedoch niemals bereit den von ihr geleisteten Zuschuss von jahrlich 28 500 Gulden zu den Pfarrergehaltern und Kultuskosten zu erhohen Dieser Betrag blieb uber alle Wahrungsreformen hinweg unverandert und belauft sich heute auf jahrlich 30 400 Euro Samtliche Naturalleistungen z B die Lieferung von jahrlich 96 Klafter Buchenscheitholz wurden im Laufe der Zeit abgelost die letzten 1940 Folgen des Dotationsvertrages BearbeitenDie Stadt Frankfurt hat ihre Verpflichtung aus der Dotation stets wahrgenommen Es gab in Frankfurt ursprunglich sechs lutherische Dotationskirchen Barfusserkirche St Katharinen St Peter Weissfrauenkirche Dreikonigskirche und Heiliggeistkirche sowie drei katholische St Bartholomaus Liebfrauenkirche und St Leonhard Im Laufe der Zeit hat es eine Reihe von Veranderungen gegeben 1833 wurde die anstelle der fruheren Barfusserkirche neuerrichtete Paulskirche in die Dotation aufgenommen 1840 die Heiliggeist Kirche durch die Alte Nikolaikirche ersetzt Das als Kaserne genutzte Dominikanerkloster und die Dominikanerkirche fielen 1869 an den preussischen Fiskus Die baufallige Dreikonigskirche und die Peterskirche wurden Ende des 19 Jahrhunderts abgerissen und auf Kosten der Stadt neugebaut Eine besondere Herausforderung stellte der Wiederaufbau der im Zweiten Weltkrieg zerstorten Kirchen dar Bis auf die 1952 fur den Bau der Berliner Strasse abgerissene Ruine der Weissfrauenkirche wurden alle Kirchen bis 1965 durch die Stadt wiederhergestellt 1953 wurden durch Vertrag zwischen der Stadt und dem evangelischen Gemeindeverband die Paulskirche und die abgerissene Weissfrauenkirche gegen das Dominikanerkloster und die Dominikanerkirche heute Heiliggeistkirche getauscht Die Paulskirche wird seit 1948 nicht mehr als Kirche genutzt im Vertrag von 1953 ist jedoch geregelt dass das Kreuz auf der Kirche nicht entfernt werden darf Die Dotation umfasst heute somit funf evangelisch lutherische Kirchen Katharinenkirche Peterskirche Dreikonigskirche Heiliggeistkirche und Alte Nikolaikirche und drei katholische Dom St Bartholomaus Liebfrauenkirche und Leonhardskirche sowie das Dominikanerkloster Sitz des Evangelischen Stadtdekanats und des Evangelischen Regionalverbandes Frankfurt Alle Kirchen sind im Eigentum der Stadt und den jeweiligen Kirchengemeinden fur deren Cultus zum immerwahrenden und alleinigen Gebrauch ubertragen Die Stadt ist verpflichtet die Kirchengebaude und Zugehorungen wie die Orgeln und dergleichen fortwahrend in gutem Zustande zu erhalten Das Karmeliterkloster das ebenfalls bereits bei der Sakularisation an die Stadt fiel gehorte nie zu den Dotationskirchen Es beherbergt seit 1959 das Institut fur Stadtgeschichte Patronatsrechte der Stadt Frankfurt BearbeitenNeben der Dotation besteht weiterhin ein Patronatsrecht der Stadt Frankfurt uber die evangelisch lutherische Gemeinde Bonames Die Stadt ist Eigentumerin des Bonameser Gemeindehauses und hat das Recht bei der Besetzung der Pfarrstelle mitzuwirken 2 Siehe auch BearbeitenReligionen in Frankfurt am Main Frankfurter StadtgelauteWeblinks BearbeitenUrkunde die Dotation fur den evangelisch lutherischen Religionskultus dahier betreffend Urkunde die Dotation fur das Kirchen und Schulwesen der hiesigen katholischen Gemeinde betreffendEinzelnachweise Bearbeiten Gesetz betreffend die Auseinandersetzung zwischen Staat und Stadt Frankfurt am Main vom 5 10 Marz 1869 Nr 7344 In Gesetz Sammlung fur die Koniglich Preussischen Staaten Berlin 5 Marz 1869 S 379 392 Digitalisat Kirchliche Angelegenheiten bei par frankfurt de der fruheren Website der Stadt Frankfurt am Main Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Dotationsvertrag amp oldid 236968119