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Das Gebiet Sudwestalb und Oberes Donautal ist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5 Februar 2010 durch das Ministerium fur Ernahrung und Landlichen Raum 1 festgelegtes Europaisches Vogelschutzgebiet Schutzgebietskennung DE 7820 441 in Teilen der baden wurttembergischen Landkreise Rottweil Sigmaringen Tubingen Tuttlingen sowie des Zollernalbkreises in Deutschland Vogelschutzgebiet SPA Sudwestalb und Oberes Donautal Das Vogelschutzgebiet bei InzigkofenDas Vogelschutzgebiet bei InzigkofenLage 53 Stadte und Gemeinden im Landkreis Rottweil Landkreis Sigmaringen Landkreis Tubingen Landkreis Tuttlingen und Zollernalbkreis Baden Wurttemberg DeutschlandWDPA ID 555537921Natura 2000 ID DE 7820 441Vogelschutzgebiet 430 31 km Geographische Lage 48 13 N 8 57 O 48 223611111111 8 9483333333333 800 Koordinaten 48 13 25 N 8 56 54 OSudwestalb und Oberes Donautal Baden Wurttemberg Meereshohe von 577 m bis 1015 m o 800 m Einrichtungsdatum 5 Februar 2010Verwaltung Regierungsprasidium TubingenBesonderheiten 13 TeilgebieteGrosstes Vogelschutzgebiet Baden Wurttembergsf6 Es ist das grosste Vogelschutzgebiet in Baden Wurttemberg Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung 2 Lage 3 Schutzzweck 3 1 Baumfalke Falco subbuteo 3 2 Berglaubsanger Phylloscopus bonelli 3 3 Braunkehlchen Saxicola rubetra 3 4 Eisvogel Alcedo atthis 3 5 Grauspecht Picus canus 3 6 Halsbandschnapper Ficedula albicollis 3 7 Haselhuhn Tetrastes bonasia 3 8 Heidelerche Lullula arborea 3 9 Hohltaube Columba oenas 3 10 Kornweihe Circus cyaneus 3 11 Mittelspecht Dendrocopos medius 3 12 Neuntoter Lanius collurio 3 13 Nordlicher Raubwurger Lanius excubitor 3 14 Raufusskauz Aegolius funereus 3 15 Rotmilan Milvus milvus 3 16 Schwarzmilan Milvus migrans 3 17 Schwarzspecht Dryocopus martius 3 18 Steinschmatzer Oenanthe oenanthe 3 19 Uhu Bubo bubo 3 20 Wachtel Coturnix coturnix 3 21 Wachtelkonig Crex crex 3 22 Wanderfalke Falco peregrinus 3 23 Wendehals Jynx torquilla 3 24 Wespenbussard Pernis apivorus 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseBeschreibung BearbeitenBeschrieben wird das Gebiet Sudwestalb und Oberes Donautal als vielfaltige Kultur und Naturlandschaft der Schwabischen Alb mit Wacholderheiden Steinriegel Hecken Landschaften Steppenheide und Steilhang Waldern Weissjura Felsgurteln und Schutthalden altholzreichen Waldgebieten Mahwiesen und Geholzen an Bachen Lage BearbeitenDie 13 Teilgebiete des 43 031 Hektar ha grossen Vogelschutzgebiets Sudwestalb und Oberes Donautal umfassen einerseits die hochsten Erhebungen der Schwabischen Alb bis 1015 m u NN und andererseits den Durchbruch der Donau durch die Juratafel der Schwabischen Alb 577 m u NN Sie verteilen sich auf 15 Stadte und 38 Gemeinden in den funf Landkreisen Rottweil 141 1 ha Gemeinde Wellendingen 141 14 ha Sigmaringen 6416 9 ha Gemeinden Beuron 1 974 31 ha Bingen 166 23 ha Inzigkofen 248 25 ha Leibertingen 156 42 ha Schwenningen 178 88 ha Sigmaringendorf 25 73 ha und Stetten am kalten Markt 2 044 40 ha Stadte Gammertingen 185 98 ha Hettingen 616 38 ha Sigmaringen 785 83 ha und Veringenstadt 34 51 ha Tubingen 1 185 8 ha Gemeinde Bodelshausen 15 45 ha Grosse Kreisstadt Mossingen 1 170 31 ha Tuttlingen 16 816 6 ha Gemeinden Balgheim 388 70 ha Barenthal 1 198 07 ha Bottingen 1 520 46 ha Bubsheim 747 23 ha Buchheim 306 51 ha Deilingen 923 66 ha Denkingen 496 58 ha Durbheim 1 144 67 ha Egesheim 662 68 ha Frittlingen 20 74 ha Gosheim 606 86 ha Irndorf 1 388 48 ha Kolbingen 1 387 11 ha Konigsheim 364 34 ha Mahlstetten 1 157 15 ha Reichenbach am Heuberg 192 22 ha Renquishausen 672 10 ha Rietheim Weilheim 73 20 ha Wehingen 1 093 33 ha und Wurmlingen 7 92 ha Stadte Fridingen an der Donau 1 213 09 ha Muhlheim an der Donau 939 88 ha Spaichingen 223 16 ha und Tuttlingen 88 47 ha Zollernalbkreis 18 470 6 ha Gemeinden Bisingen 1 233 23 ha Dotternhausen 226 17 ha Hausen am Tann 811 31 ha Jungingen 754 55 ha Nusplingen 1 791 38 ha Obernheim 607 30 ha Ratshausen 415 64 ha Strassberg 566 46 ha und Weilen unter den Rinnen 153 66 ha Stadte Albstadt 4 522 26 ha Balingen 1 744 05 ha Burladingen 651 02 ha Hechingen 2 545 46 ha Messstetten 2 122 81 ha und Schomberg 325 36 ha Schutzzweck BearbeitenDie gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich 2 beschrieben Baumfalke Falco subbuteo Bearbeiten nbsp BaumfalkeErhaltung von lichten Waldern mit angrenzenden offenen Landschaften von Altbaumen und Altholzinseln von Uberhaltern von Feldgeholzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewassern von extensiv genutztem Grunland von Gewassern mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen von Nistgelegenheiten wie Krahennester des Nahrungsangebots insbesondere mit Kleinvogeln und Grossinsekten sowie storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 15 April bis zum 15 September Berglaubsanger Phylloscopus bonelli Bearbeiten Erhaltung von lichten stufig aufgebauten Waldbestanden an warmen sudexponierten steil abfallenden Hangen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit sparlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht der Steppenheidegebiete mit sparlichem Baumbestand wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke sowie storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit zwischen dem 15 April und dem 15 August Braunkehlchen Saxicola rubetra Bearbeiten nbsp BraunkehlchenErhaltung von uberwiegend spat gemahten extensiv bewirtschafteten Grunlandkomplexen von Grossseggenrieden Mooren und Heiden von Saumstreifen wie Weg und Feldraine sowie Rand Altgrasstreifen Brachen und geholzfreien Boschungen von vereinzelten Buschen Hochstauden Steinhaufen und anderen als Jagd Sitz und Singwarten geeigneten Strukturen von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Lebensstatten des Nahrungsangebots sowie storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 Mai bis zum 31 August Eisvogel Alcedo atthis Bearbeiten Erhaltung der naturnahen Gewasser von Steilwanden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewassernahe von fur die Brutrohrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgesturzter Baume in Gewassernahe von Strukturen die als Ansitz fur die Jagd genutzt werden konnen wie starke Ufergeholze mit uber das Gewasser hangenden Asten Erhaltung einer Wasserqualitat die gute Sichtbedingungen fur den Beutefang gewahrleistet einer Gewasserdynamik die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbruchen ermoglicht Erhaltung von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit Gewassern und Steilufern des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 15 Februar bis zum 15 September Grauspecht Picus canus Bearbeiten Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub und Laubmischwaldern mit Offenflachen zur Nahrungsaufnahme von Auenwaldern von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen mageren Mahwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen Rainen Boschungen und gesaumten gestuften Waldrandern von Altbaumen und Altholzinseln von Totholz insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Baume mit Grosshohlen sowie des Nahrungsangebots Halsbandschnapper Ficedula albicollis Bearbeiten Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen mit hohem Kernobstanteil von lichten Laub und Auenwaldern von Altbaumen und Altholzinseln von Baumen mit Hohlen sowie die Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Insekten Haselhuhn Tetrastes bonasia Bearbeiten nbsp Haselhuhn nbsp Erhaltung von strukturreichen mehrschichtigen Waldern die junge Stadien der Waldsukzession mit Weich oder Pionierlaubholzern aufweisen Erhaltung von Niederwaldsukzession von bach und wegebegleitenden Laubbaumbestanden als wichtiges Element von Biotopverbundachsen Erhaltung von krautreichen Wegrandstrukturen von Bestandeslucken mit Bodenvegetation von einzelnen tief beasteten Nadelholzern und kleineren Nadelholzdickungen von Bodenaufschlussen zur Aufnahme von Magensteinchen und zum Staubbaden Erhaltung der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie Drahtzaune und Windkraftanlagen Erhaltung der genetischen Ausstattung der angestammten Population die an die hiesigen Lebensbedingungen angepasst ist Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Blutenkatzchen Laubbaumknospen Krautern Grasern und Beeren fur Altvogel sowie Insekten fur Jungvogel und die Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungs und Ruhestatten sowie Nahrungshabitate wahrend der Zeiten besonderer Empfindlichkeit 15 Marz bis 15 Juli und storungsfreier oder zumindest storungsarmer Ruckzugsraume im Winter Heidelerche Lullula arborea Bearbeiten Erhaltung der grossflachigen Mager und Trockenrasen sowie Heiden Erhaltung von grosseren Waldlichtungen von Borstgrasrasen und Flugelginsterheiden von trockenen sonnigen vegetationsarmen bzw freien Stellen Erhaltung einer luckigen und lichten Vegetationsstruktur mit vereinzelten Buschen und Baumen Erhaltung von Rand und Saumstrukturen sowie Brachland von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Sand und Kiesgruben mit flachigen Rohbodenstandorten Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Insekten im Sommerhalbjahr sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit im Zeitraum vom 15 Februar bis zum 15 August Hohltaube Columba oenas Bearbeiten nbsp HohltaubeErhaltung von Laub und Laubmischwaldern von Altbaumen und Altholzinseln von Baumen mit Grosshohlen sowie Grunlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassaumen Kornweihe Circus cyaneus Bearbeiten Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtwiesen und weiden von Schilfflachen von Hochstaudenfluren und Brachen in den Grunlandgebieten Erhaltung der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Kleinsaugern und bodenlebenden Kleinvogeln sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 April bis zum 31 August Mittelspecht Dendrocopos medius Bearbeiten Erhaltung von Laub und Laubmischwaldern insbesondere mit Eichenanteilen von Auen und Erlenwaldern von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen von Altbaumen und Altholzinseln von stehendem Totholz sowie Baumen mit Hohlen Neuntoter Lanius collurio Bearbeiten Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst Grunland und Heidegebieten von Nieder und Mittelhecken aus standortheimischen Arten insbesondere dorn oder stachelbewehrte Geholze Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorrander Erhaltung von Einzelbaumen und Buschen in der offenen Landschaft von Feldrainen Graswegen Ruderal Staudenfluren und Brachen Acker und Wiesenrandstreifen von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Lebensstatten sowie Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit grosseren Insekten Nordlicher Raubwurger Lanius excubitor Bearbeiten nbsp Nordlicher RaubwurgerErhaltung von ausgedehnten extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen mit zahlreichen Buschen von Heckengebieten mit den dortigen Kleinstrukturen wie Steinriegelhecken kleinflachige Brachen sumpfige Senken Einzelbusche und baume unbefestigte Feldwege Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch und Baumgruppen Erhaltung von magerem Grunland von Odland und Bracheflachen sowie Saumstreifen Erhaltung der Moore mit Buschen und Bruchwaldinseln der quelligen Stellen und sumpfigen Senken Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften insbesondere ohne befestigte Wege und Strassen Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Kleinsaugern und Grossinsekten sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 15 Februar bis zum 15 Juli Raufusskauz Aegolius funereus Bearbeiten Erhaltung von strukturreichen und grossflachigen Nadel oder Mischwaldern insbesondere buchenreichen Nadelmischwaldern von Mosaiken aus lichten Altholzbestanden und Lichtungen sowie Stangenholz und Dickungsbereichen von stehendem Totholz mit grossem Stammdurchmesser Erhaltung der Baume mit Grosshohlen sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 Marz bis zum 1 August Rotmilan Milvus milvus Bearbeiten nbsp RotmilanErhaltung von vielfaltig strukturierten Kulturlandschaften mit lichten Waldbestanden von Feldgeholzen grossen Einzelbaumen und Baumreihen in der offenen Landschaft von Grunland von Altholzinseln und alten grosskronigen Baumen mit freier Anflugmoglichkeit Erhaltung der Baume mit Horsten der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie die Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 Marz bis zum 31 August Schwarzmilan Milvus migrans Bearbeiten Erhaltung von vielfaltig strukturierten Kulturlandschaften von lichten Waldbestanden insbesondere Auenwaldern von Feldgeholzen grossen Einzelbaumen und Baumreihen in der offenen Landschaft Grunland Altholzinseln und alten grosskronigen Baumen mit freier Anflugmoglichkeit insbesondere in Waldrandnahe Erhaltung der naturnahen Fliess und Stillgewasser Erhaltung der Baume mit Horsten der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 Marz bis zum 15 August Schwarzspecht Dryocopus martius Bearbeiten Erhaltung von ausgedehnten Waldern Altbaumen und Altholzinseln Totholz Erhaltung der Baume mit Grosshohlen sowie des Nahrungsangebots insbesondere mit Ameisen Steinschmatzer Oenanthe oenanthe Bearbeiten nbsp Steinschmatzer nbsp Erhaltung von extensiv genutzten Wiesen und Ackergebieten mit Lesesteinhaufen oder riegeln und Viehweiden insbesondere Schafweiden Erhaltung der Heidegebiete Erhaltung von vegetationsfreien oder armen Flachen von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Lebensstatten Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Insekten sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit zwischen dem 15 April bis zum 15 August Uhu Bubo bubo Bearbeiten Erhaltung der offenen Felswande und von Steinbruchen jeweils mit Hohlen Nischen und Felsbandern Erhaltung von reich strukturierten Kulturlandschaften im Umfeld von vorgenannten Lebensstatten von offenem Wiesengelande mit Heckenstreifen Erhaltung der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungs und Ruhestatten Wachtel Coturnix coturnix Bearbeiten Erhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfaltig genutztem Ackerland extensiv genutztem Grunland insbesondere von magerem Grunland mit luckiger Vegetationsstruktur und hohem Krauteranteil von Gelande Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel staunasse Kleinsenken Dolinen Einbruche quellige Flecken Kleinmulden Steinfelder Magerrasen Flecken und Steinriegel von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Gras Rohricht und Staudensaumen sowie Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit verschiedenen Samereien und Insekten Wachtelkonig Crex crex Bearbeiten nbsp WachtelkonigErhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grunland insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen von Mauser und Ausweichplatzen wie Gras Rohricht und Staudensaume Brachen von einzelnen niedrigen Gebuschen und Feldhecken von Bewirtschaftungsformen mit spater Mahd ab dem 15 August von frischen bis nassen Bodenverhaltnissen Erhaltung der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen des Nahrungsangebots insbesondere mit Insekten Schnecken und Regenwurmern sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 15 April bis zum 15 August Wanderfalke Falco peregrinus Bearbeiten Erhaltung der offenen Felswande und von Steinbruchen jeweils mit Hohlen Nischen und Felsbandern Erhaltung der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzung in der Zeit vom 15 Februar bis 30 Juli Wendehals Jynx torquilla Bearbeiten Erhaltung von aufgelockerten Laub Misch und Kiefernwaldern auf trockenen Standorten sowie Auenwaldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbestanden Magerrasen Heiden und Steinriegel Hecken Gebieten von mageren Mahwiesen oder Viehweiden sowie Feldgeholzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grunland von Altbaumen und Altholzinseln von Baumen mit Hohlen Erhaltung von Randstreifen Rainen Boschungen und gesaumten gestuften Waldrandern sowie Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Wiesenameisen Wespenbussard Pernis apivorus Bearbeiten Erhaltung von vielfaltig strukturierten Kulturlandschaften lichten Laub und Misch sowie Kiefernwaldern Feldgeholzen extensiv genutztem Grunland Altholzinseln und alten grosskronigen Baumen mit freier Anflugmoglichkeit Erhaltung der Magerrasen Baumen mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 Mai bis zum 31 August Siehe auch BearbeitenListe der EU Vogelschutzgebiete in Baden WurttembergWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Vogelschutzgebiet Sudwestalb und Oberes Donautal Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Standarddatenbogen fur das Vogelschutzgebiet Sudwestalb und Oberes Donautal Steckbrief des SPA Gebietes Sudwestalb und Oberes Donautal im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt fur Umwelt Baden Wurttemberg Das Vogelschutzgebiet Sudwestalb und Oberes Donautal bei www wildniseuropa blogspot de abgerufen am 7 Dezember 2015Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung des Ministeriums fur Ernahrung und Landlichen Raum zur Festlegung von Europaischen Vogelschutzgebieten VSG VO Abgerufen am 22 August 2018 Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums fur Ernahrung und Landlichen Raum zur Festlegung von Europaischen Vogelschutzgebieten VSG VO vom 5 Februar 2010 Abgerufen am 15 Februar 2022 Vogelschutzgebiete im Regierungsbezirk Freiburg Acher Niederung Baar Bodanruck Brandhalde Bremgarten Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust Gottswald Hohentwiel Hohenkrahen Howenegg Johanniterwald Kaiserstuhl Kammbach Niederung Kinzig Schutter Niederung Konstanzer Bucht des Bodensees Korker Wald Mindelsee 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