www.wikidata.de-de.nina.az
Das Gebiet Federseeried ist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5 Februar 2010 durch das Ministerium fur Ernahrung und Landlichen Raum 1 festgelegtes Europaisches Vogelschutzgebiet Schutzgebietskennung DE 7923 401 im Landkreis Biberach in Baden Wurttemberg Vogelschutzgebiet SPA Federseeried Lage Landkreis Biberach in Baden Wurttemberg DeutschlandWDPA ID 555537928Natura 2000 ID DE 7923 401Vogelschutzgebiet 29 298 km Geographische Lage 48 4 N 9 38 O 48 0736 9 6331 580 Koordinaten 48 4 25 N 9 37 59 OFederseeried Vogelschutzgebiet Baden Wurttemberg Meereshohe von 578 5 m bis 584 m o 580 m Einrichtungsdatum 5 Februar 2010Verwaltung Regierungsprasidium Tubingenf6f2 Inhaltsverzeichnis 1 Beschreibung 1 1 Lebensraumklassen 2 Lage 3 Schutzzweck 3 1 Bekassine Gallinago gallinago 3 2 Blaukehlchen Luscinia svecica 3 3 Braunkehlchen Saxicola rubetra 3 4 Flussseeschwalbe Sterna hirundo 3 5 Grauspecht Picus canus 3 6 Grosser Brachvogel Numenius arquata 3 7 Kornweihe Circus cyaneus 3 8 Krickente Anas crecca 3 9 Nordlicher Raubwurger Lanius excubitor 3 10 Rohrweihe Circus aeruginosus 3 11 Rotmilan Milvus milvus 3 12 Schilfrohrsanger Acrocephalus schoenobaenus 3 13 Schwarzkehlchen Saxicola rubicola 3 14 Schwarzmilan Milvus migrans 3 15 Tupfelsumpfhuhn Porzana porzana 3 16 Wachtelkonig Crex crex 3 17 Wasserralle Rallus aquaticus 3 18 Weissstorch Ciconia ciconia 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseBeschreibung BearbeitenBeschrieben wird das Gebiet Federseeried als Riedlandschaft mit eutrophem Flachsee breitem Schilfgurtel Gross Kleinseggenrieden Pfeifengraswiesen landwirtschaftlich genutzten Feucht Nasswiesen Bruchwaldern Sekundar Bruchwald bestockten Torfstichen und verheideten Hochmooren Lebensraumklassen Bearbeiten Mischwald 5 Binnengewasser stehend und fliessend 36 Moore Sumpfe Uferbewuchs 52 Melioriertes Grunland 7 Lage BearbeitenDas rund 3 000 Hektar ha grosse Vogelschutzgebiet Federseeried verteilt sich auf die zwei Stadte Bad Buchau 989 07 ha und Bad Schussenried 541 01 ha sowie acht Gemeinden im Landkreis Biberach Alleshausen 388 22 ha Betzenweiler 88 67 ha Kanzach 94 97 ha Moosburg 56 40 ha Oggelshausen 470 31 ha Seekirch 156 83 ha Tiefenbach 122 96 ha und Uttenweiler 21 41 ha Schutzzweck BearbeitenDie gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich 2 beschrieben Bekassine Gallinago gallinago Bearbeiten nbsp BekassineErhaltung der Feuchtwiesenkomplexe insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen der naturnahen Moore der Verlandungszonen stehender Gewasser mit lichtem Schilfrohricht oder Seggenrieden der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von zeitweise uberschwemmten Senken nassen Ackerbereichen und standig Wasser fuhrenden Graben von Gras Rohricht und Staudensaumen sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 15 Februar bis zum 15 August Blaukehlchen Luscinia svecica Bearbeiten Erhaltung der Verlandungszonen Schilfrohrichte und feuchten lockeren Weidengebusche der Fliessgewasser und ihrer Auen Erhaltung von reich strukturierten Grabenrandern Dammen und Boschungen von fruhen Sukzessionsstadien von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstatten Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Insekten und deren Larven sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit 15 Marz bis 15 August Braunkehlchen Saxicola rubetra Bearbeiten nbsp BraunkehlchenErhaltung von uberwiegend spat gemahten extensiv bewirtschafteten Grunlandkomplexen von Grossseggenrieden Mooren und Heiden von Saumstreifen wie Weg und Feldraine sowie Rand Altgrasstreifen Brachen und geholzfreien Boschungen von vereinzelten Buschen Hochstauden Steinhaufen und anderen als Jagd Sitz und Singwarten geeigneten Strukturen von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Lebensstatten des Nahrungsangebots sowie storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 Mai bis zum 31 August Flussseeschwalbe Sterna hirundo Bearbeiten Erhaltung der naturnahen Seen mit Schotter und Kiesbanken oder Schwemmsandinseln Erhaltung einer Wasserqualitat die gute Sichtbedingungen fur den Beutefang gewahrleistet Erhaltung von Nistgelegenheiten von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit offenen Kiesinseln Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 April bis zum 30 September Grauspecht Picus canus Bearbeiten Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub und Laubmischwaldern mit Offenflachen zur Nahrungsaufnahme von Auenwaldern von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen mageren Mahwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen Rainen Boschungen und gesaumten gestuften Waldrandern von Altbaumen und Altholzinseln von Totholz insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Baume mit Grosshohlen sowie des Nahrungsangebots Grosser Brachvogel Numenius arquata Bearbeiten nbsp Grosser BrachvogelErhaltung von weitraumigen offenen und unzerschnittenen Kulturlandschaften ohne Sichtbarrieren von Grunland insbesondere von extensiv genutzten Wiesen von zeitlich differenzierten Nutzungen in Niederungswiesenkomplexen von nassen Bodenverhaltnissen mit weichem stocherfahigem Untergrund von hohen Grundwasserstanden Erhaltung der naturnahen Moore Erhaltung der Seggenriede der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen und Drahtzaune Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Insekten Wurmern und kleineren Wirbeltieren sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit 1 Februar bis 31 August Kornweihe Circus cyaneus Bearbeiten Erhaltung von extensiv genutzten Feuchtwiesen und weiden von Schilfflachen von Hochstaudenfluren und Brachen in den Grunlandgebieten Erhaltung der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Kleinsaugern und bodenlebenden Kleinvogeln sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 April bis zum 31 August Krickente Anas crecca Bearbeiten Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen Kleingewasser und von Wasser fuhrenden Feuchtwiesengraben der langsam fliessenden Gewasser mit Flachwasserzonen der vegetationsreichen Moorseen der Verlandungsbereiche mit Rohrichten Seggenrieden wasserstandigen Geholzen Schlickflachen und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Lebensstatten sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungs bzw Mauserstatten wahrend der Brut und Aufzuchtszeit 15 Marz bis 31 August sowie der Mauser 1 Juli bis 30 September Nordlicher Raubwurger Lanius excubitor Bearbeiten nbsp Nordlicher RaubwurgerErhaltung von ausgedehnten extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen mit zahlreichen Buschen von Heckengebieten mit den dortigen Kleinstrukturen wie Steinriegelhecken kleinflachige Brachen sumpfige Senken Einzelbusche und baume unbefestigte Feldwege Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch und Baumgruppen Erhaltung von magerem Grunland von Odland und Bracheflachen sowie Saumstreifen Erhaltung der Moore mit Buschen und Bruchwaldinseln der quelligen Stellen und sumpfigen Senken Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften insbesondere ohne befestigte Wege und Strassen Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Kleinsaugern und Grossinsekten sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 15 Februar bis zum 15 Juli Rohrweihe Circus aeruginosus Bearbeiten Erhaltung der Verlandungszonen Rohrichte und Grossseggenriede der Feuchtwiesenkomplexe insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung von Gras und Staudensaumen von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Lebensstatten sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 15 Marz bis zum 15 September Rotmilan Milvus milvus Bearbeiten nbsp RotmilanErhaltung von vielfaltig strukturierten Kulturlandschaften mit lichten Waldbestanden von Feldgeholzen grossen Einzelbaumen und Baumreihen in der offenen Landschaft von Grunland von Altholzinseln und alten grosskronigen Baumen mit freier Anflugmoglichkeit Erhaltung der Baume mit Horsten der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie die Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 Marz bis zum 31 August Schilfrohrsanger Acrocephalus schoenobaenus Bearbeiten Erhaltung der Gewasser mit ausgedehnten Verlandungszonen der Grossseggenriede sowie nassen aber nicht grossflachig uberfluteten lockeren Rohrichte mit ausgepragter Krautschicht und einzelnen Buschen Erhaltung von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Verlandungszonen Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Insekten sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 April bis zum 31 Juli Schwarzkehlchen Saxicola rubicola Bearbeiten Erhaltung der Heiden und Moore der Ried und Streuwiesen Erhaltung von Weg und Feldrainen Saumstreifen Boschungen kleineren Feldgeholzen unbefestigten Feldwegen Rand und Altgrasstreifen sowie von Brachflachen von vereinzelten Buschen Hochstauden Steinhaufen und anderen als Jagd Sitz und Singwarten geeigneten Strukturen von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Lebensstatten sowie Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Insekten und Spinnen Schwarzmilan Milvus migrans Bearbeiten nbsp SchwarzmilanErhaltung von vielfaltig strukturierten Kulturlandschaften von lichten Waldbestanden insbesondere Auenwaldern von Feldgeholzen grossen Einzelbaumen und Baumreihen in der offenen Landschaft Grunland Altholzinseln und alten grosskronigen Baumen mit freier Anflugmoglichkeit insbesondere in Waldrandnahe Erhaltung der naturnahen Fliess und Stillgewasser Erhaltung der Baume mit Horsten der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 Marz bis zum 15 August Tupfelsumpfhuhn Porzana porzana Bearbeiten Erhaltung der Verlandungszonen mit niedrig uberfluteter abwechslungsreicher krautiger Vegetation wie in Ubergangszonen zwischen Rohrichten und Grossseggenrieden im Uferbereich von ausgedehnten Schilfbestanden und in uberschwemmten Feuchtwiesen der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung einer flachen Uberstauung der Lebensstatten wahrend der gesamten Fortpflanzungszeit 15 Marz bis 15 August Erhaltung von Sekundarlebensraumen wie staunasse Torfstiche und Entwasserungsgraben mit Schilfstreifen Seggenbulten und einer lockeren Krautschicht sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit Wachtelkonig Crex crex Bearbeiten nbsp WachtelkonigErhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grunland insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen von Mauser und Ausweichplatzen wie Gras Rohricht und Staudensaume Brachen von einzelnen niedrigen Gebuschen und Feldhecken von Bewirtschaftungsformen mit spater Mahd ab dem 15 August von frischen bis nassen Bodenverhaltnissen Erhaltung der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen des Nahrungsangebots insbesondere mit Insekten Schnecken und Regenwurmern sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 15 April bis zum 15 August Wasserralle Rallus aquaticus Bearbeiten Erhaltung der stehenden Gewasser mit Flachwasserzonen der Fliessgewasserabschnitte und Wassergraben mit deckungsreicher Ufervegetation der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflachen der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach uberfluteten Rohrichten Grossseggenrieden und Ufergebuschen der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Lebensstatten sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit 15 Marz bis 15 September Weissstorch Ciconia ciconia Bearbeiten Erhaltung von weitraumigem extensiv genutztem Grunland mit Feuchtwiesen und Viehweiden von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grunland von Gras Rohricht und Staudensaumen insbesondere in Verbindung mit Wiesengraben von hohen Grundwasserstanden Erhaltung der Niedermoore Kleingewasser Wassergraben und von zeitweilig uberschwemmten Senken der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine der Horststandorte und Nisthilfen sowie Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Kleinsaugern Amphibien Reptilien grossen Insekten und Wurmern Siehe auch BearbeitenListe der EU Vogelschutzgebiete in Baden WurttembergWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Vogelschutzgebiet Federseeried Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Standarddatenbogen fur das Vogelschutzgebiet Federseeried Steckbrief des SPA Gebietes Federseeried im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt fur Umwelt Baden Wurttemberg Regierungsprasidium Tubingen Hrsg Managementplan fur das FFH Gebiet 7923 341 Federsee und Blinder See bei Kanzach und das Vogelschutzgebiet 7923 401 Federseeried bearbeitet von S Hoffmeier M Broghammer amp J Einstein 7 August 2018 250 S baden wuerttemberg de PDF Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung des Ministeriums fur Ernahrung und Landlichen Raum zur Festlegung von Europaischen Vogelschutzgebieten VSG VO Abgerufen am 8 Februar 2022 Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums fur Ernahrung und Landlichen Raum zur Festlegung von Europaischen Vogelschutzgebieten VSG VO vom 5 Februar 2010 Abgerufen am 8 Februar 2022 Vogelschutzgebiete im Regierungsbezirk Tubingen Adelegg Baggerseen Krauchenwies Zielfingen Blitzenreuter Seenplatte mit Altshauser Weiher Bodenmoser Eriskircher Ried Federseeried Donauried Kochhartgraben und Ammertalhange Lindenweiher Mittlere Schwabische Alb Mittlerer Rammert Pfrunger und Burgweiler Ried Rohrsee Salemer Klosterweiher Salenberg Schmiechener See Schonbuch Schwarzensee und Kolbenmoos Sudwestalb und Oberes Donautal Taler der Mittleren Flachenalb Uberlinger See des Bodensees Wiesenlandschaft bei Balingen Wurzacher Ried Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Federseeried Vogelschutzgebiet amp oldid 232702506