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Die Vogelschutzrichtlinie der Europaischen Union dient der Erhaltung der wildlebenden im europaischen Gebiet ihrer Mitgliedsstaaten heimischen Vogelarten und der Regelung des Schutzes der Bewirtschaftung und der Regulierung dieser Vogel ihrer Eier und Lebensraume 1 Die ursprungliche Richtlinie 79 409 EWG des Rates vom 2 April 1979 wurde durch die aktuell gultige Richtlinie 2009 147 EG vom 30 November 2009 aufgehoben 2 und inhaltlich weitgehend gleich zum 15 Februar 2010 ersetzt Richtlinie 2009 147 EGTitel Richtlinie 2009 147 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 30 November 2009 uber die Erhaltung der wildlebenden VogelartenBezeichnung nicht amtlich VogelschutzrichtlinieGeltungsbereich EWRRechtsmaterie NaturschutzrechtGrundlage EGV insbesondere Artikel 175 Absatz 1Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiAnzuwenden ab 15 Februar 2010Fundstelle ABl L 20 vom 26 1 2010 S 7 25Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung muss in nationales Recht umgesetzt worden sein Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Richtlinie 79 409 EWGTitel Richtlinie 79 409 EWG des Rates vom 2 April 1979 uber die Erhaltung der wildlebenden VogelartenBezeichnung nicht amtlich VogelschutzrichtlinieGeltungsbereich EWRRechtsmaterie NaturschutzrechtGrundlage EWGV insbesondere Artikel 235Verfahrensubersicht Europaische Kommission Europaisches Parlament IPEX WikiAnzuwenden ab 7 April 1981Fundstelle ABl L 103 vom 25 4 1979 S 1 18Volltext Konsolidierte Fassung nicht amtlich GrundfassungRegelung ist ausser Kraft getreten Bitte den Hinweis zur geltenden Fassung von Rechtsakten der Europaischen Union beachten Mit dieser Richtlinie haben sich die Mitgliedstaaten der EU damals EWG zur Einschrankung und Kontrolle der Jagd ebenso wie zur Verwaltung von Vogelschutz Gebieten als eine wesentliche Massnahme zur Erhaltung Wiederherstellung bzw Neuschaffung der Lebensraume seltener oder bedrohter europaischer Vogelarten verpflichtet Sie dient gemeinsam mit der Fauna Flora Habitat Richtlinie im Wesentlichen der Umsetzung der Berner Konvention Die Vogelschutzgebiete gemeinsamen Interesses werden allgemein Europaisches Vogelschutzgebiet genannt auch Besonderes Schutzgebiet BSG englisch Special Protection Area SPA die Schutzgebiete nach den beiden Richtlinien bilden das Netzwerk Natura 2000 Inhaltsverzeichnis 1 Geschutzte Arten 2 Jagd und Vogelfang 3 Lebensraume 4 Handel 5 Verfahren der Schutzgebietserklarung 6 Probleme 7 Umsetzung in Deutschland 8 Siehe auch 9 Literatur 10 Weblinks 11 EinzelnachweiseGeschutzte Arten BearbeitenDie Richtlinie soll samtliche wildlebenden heimischen Vogelarten schutzen in Uberseegebieten der EU heimische Vogelarten sind nicht erfasst Ihre Bestande sollen dauerhaft uberlebensfahige Populationen behalten oder durch geeignete Massnahmen wieder erreichen In Anhangen werden Arten mit besonderem Schutzstatus gelistet fur die weitergehende Schutzmassnahmen gelten Anhang I der Richtlinie umfasst 181 Arten beziehungsweise Unterarten Stand 2009 Die Mitgliedstaaten sind insbesondere verpflichtet die zur Erhaltung dieser Arten zahlen und flachenmassig geeignetsten Gebiete zu Schutzgebieten zu erklaren zerstorte Lebensstatten wiederherzustellen und neue Lebensstatten zu schaffen die Forschung zu fordern und im nationalen Recht Verbote 3 etwa gegen das Toten Fangen Halten oder Storen von Vogeln gegen das Eiersammeln oder das Vermarkten von Erzeugnissen durchzusetzen Jagd und Vogelfang BearbeitenDie Jagd auf Singvogel gab in den 1970er Jahren den Anstoss fur die EU Vogelschutzrichtlinie Damals wurden Zugvogel z B in Belgien Frankreich und Italien zu Millionen mit Netzen Leimruten Fallen und automatischen Waffen gefangen und gejagt Seit der Verabschiedung der Richtlinie ist die Verwendung von Vogelfallen jeder Art in der EU verboten Ausnahmen sind nur moglich wenn es keine andere zufriedenstellende Losung gibt und wenn die Ausnahme nur geringe Mengen von Exemplaren einer Art betrifft Diese wenig klaren Vorgaben nutzen vor allem Lander wie Frankreich und Malta fur die Freigabe von Vogelfallen zum Fang Hunderttausender Singvogel Die Richtlinie zahlt in verschiedenen Anhangen auf welche Vogelarten von besonderer Bedeutung sind welche besonderen Schutz bedurfen und welche Arten bejagt werden durfen Der Anhang II listet 82 Vogelarten auf Stand 2009 von denen 24 in der gesamten EU geschossen werden durfen Die restlichen 58 durfen nur in jenen Landern bejagt werden die dies bei der Kommission beantragt haben Alle anderen europaischen Vogelarten durfen nicht den nationalen Jagdgesetzen unterliegen stehen also europaweit unter Schutz Die Vogelschutzrichtlinie untersagt weiterhin die Jagd wahrend der Brut und Aufzuchtzeiten die Jagd wahrend des Ruckzuges zu den Brutgebieten das Zerstoren bzw Beschadigen von Nestern das Sammeln und den Besitz von Eiern sowie absichtliche gravierende Storungen vor allem zur Brutzeit Lebensraume BearbeitenDie Richtlinie schutzt auch die Lebensraume wildlebender Vogelarten da ein reiner Artenschutz ohne den gleichzeitigen Schutz der Biotope keine Wirkung hat Dazu gehoren die Einrichtung von Schutzgebieten die Pflege von Lebensraumen und die Wiederherstellung zerstorter sowie die Schaffung neuer Lebensraume Art 3 Die europaischen Vogelschutzgebiete dienen direkt dem Schutz von Zugvogeln die auf ihren Zugwegen innerhalb weniger Tage mehrere Lander durchfliegen konnen und daher auf Raststationen angewiesen sind um Nahrung zu suchen und um sich ausruhen zu konnen Dem tragt die Vogelschutzrichtlinie Rechnung indem sie Schutzmassnahmen fur die Brut Mauser und Uberwinterungsplatze von Zugvogeln einfordert Aber auch Bestande von Standvogeln der Anhangsarten werden erfasst Wesentliche Bedeutung kommt dabei auch dem Feuchtgebietsschutz zu insbesondere dem Schutz international bedeutender Feuchtgebiete Damit erfolgt ein Bruckenschlag zur Ramsar Konvention von 1971 deren Ziel die Erhaltung international bedeutender Feuchtgebiete ist Handel BearbeitenPrinzipiell ist nach der Vogelschutzrichtlinie der Handel mit samtlichen europaischen Wildvogeln im lebenden oder toten Zustand beziehungsweise ihren Federn Eiern und ahnlichem verboten Einzelne Arten sind jedoch von diesem Verbot ausgenommen diese werden im Anhang III der Richtlinie aufgelistet Hierzu zahlen vor allem die haufigeren regular jagdbaren Vogelarten vornehmlich Enten und Huhnervogel Verfahren der Schutzgebietserklarung Bearbeiten Hauptartikel Natura 2000 Ablauf des Verfahrens und Benennung nbsp Hinweisschild eines Europaischen Vogelschutzgebiets im Estergebirge Landkreis Garmisch PartenkirchenInsbesondere verlangt die Vogelschutzrichtlinie dass die EU Mitgliedstaaten fur die Vogelwelt besonders wichtige Gebiete unter Naturschutz stellen Art 4 I Die nach der Richtlinie ausgewiesenen Schutzgebiete werden als Europaisches Vogelschutzgebiet ESV respektive Besonderes Schutzgebiet BSG oder englisch Special Protection Area SPA im Sinne der FFH Richtlinie bezeichnet Anders als beim interimistischen FFH Status Gebiet von gemeinschaftlicher Bedeutung Site of Community Importance GGB SCI zwischen Nominierung und rechtlicher Umsetzung sind die BSG SPA per Verlautbarung direkt gultig Die Ausweisung durch die Europaische Kommission stellt aber noch keine eigene rechtswirksame Schutzkategorie dar vielmehr stellen die Mitgliedstaaten diese Flachen nach ihren jeweiligen nationalen Regelungen und unter ihren nationalen Bezeichnungen unter Schutz Dabei haben einige Staaten die Natura 2000 Gebiete auch als nationale rechtliche Klasse verankert sonst bettet man den europaischen Schutz auch in andere nationale Kategorien ein Da die Umsetzung durch die Mitgliedstaaten teils nur sehr langsam voranging entschlossen sich Naturschutzverbande unter der Koordination von BirdLife International seit 1993 die nach der Richtlinie notwendigen aber von den Mitgliedsstaaten nicht geschutzten Gebiete als Important Bird Areas zu benennen Diese Vorschlagsliste wurde anschliessend global ausgeweitet und mit Endemic Bird Areas erganzt Diese Vorschlagsliste wurde durch nationale und europaische Gerichte herangezogen um zu entscheiden ob ein Mitgliedsstaat seinen Schutzverpflichtungen nachgekommen ist Probleme BearbeitenDie Verabschiedung der EU Vogelschutzrichtlinie im Jahr 1979 hat den Natur und Vogelschutz in Europa ein grosses Stuck vorangebracht Fast samtliche Festsetzungen in der Richtlinie wurden inzwischen in die nationalen Gesetze aufgenommen Probleme stellen zahllose Ausnahmen sowie die Umsetzung der gesetzlichen Regeln dar Viele Lander wie beispielsweise Frankreich erlauben weiterhin den Einsatz eigentlich verbotener Vogelfallen aus traditionellen Grunden genehmigen so wie Malta die eigentlich untersagte Jagd zur Fruhlingszeit oder geben wie Italien eigentlich geschutzte Arten zum Abschuss frei Auch in Deutschland werden grosszugig Ausnahmegenehmigungen erteilt um Kormorane zu schiessen oder zu vergramen Oft muss die Europaische Kommission in langwierigen Verfahren vor dem Europaischen Gerichtshof die Einhaltung der Vogelschutzrichtlinie durchsetzen Eine Kontrolle der Jagd und Vogelfangverbote funktioniert in vielen Landern bis heute nicht Umsetzung in Deutschland BearbeitenAls EU Richtlinie hat die Vogelrichtlinie keine unmittelbare Wirkung fur die an die sich die in ihr geforderten Zugriffs oder Vermarktungsverbote richten sollen dazu benotigt sie die Umsetzung in nationales Recht Das erledigt in Deutschland vor allem das Bundesnaturschutzgesetz BNatSchG wonach alle von der Richtlinie erfassten Tierarten also alle europaische Vogelarten in seinem Sinne besonders geschutzt 4 sind Auf sie sind daher seine Regelungen zum besonderen Artenschutz 5 und die daran anknupfenden Bussgeld und Straftatbestande 6 anwendbar Siehe auch BearbeitenListe der EU VogelschutzgebieteLiteratur BearbeitenRichtlinie 2009 147 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 30 November 2009 uber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten kodifizierte Fassung in der konsolidierten Fassung vom 1 Juli 2013 Ursprungliche Richtlinie 2009 147 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 30 November 2009 uber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten Amtsblatt der Europaischen Union L 20 vom 26 Januar 2010 S 7 25 ohne die inzwischen in Kraft getretenen Anderungen Die inzwischen ausser Kraft getretenen Richtlinie 79 409 EWG Richtlinie des Rates vom 2 April 1979 uber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten 79 409 EWG in der konsolidierten Fassung vom 23 Dezember 2008 letzte konsolidierte Fassung vor der Aufhebung d h Ablosung durch die Richtlinie 2009 147 EG Ursprungliche Richtlinie 79 409 EWG Richtlinie 79 409 EWG des Rates vom 2 April 1979 uber die Erhaltung der wildlebenden Vogelarten Amtsblatt Nr L 103 vom 25 April 1979 S 1 18 ohne die spater in Kraft getretenen Anderungen A Ssymank U Hauke C Ruckriem und E Schroder unter Mitarbeit von D Messer Das europaische Schutzgebietssystem Natura 2000 BfN Handbuch zur Umsetzung der Fauna Flora Habitat Richtlinie und der Vogelschutz Richtlinie Schriftenreihe fur Landschaftspflege und Naturschutz Bd 53 1998 560 Seiten ISBN 3 89624 113 3 M Gellermann Natura 2000 Europaisches Habitatschutzrecht und seine Durchfuhrung in der Bundesrepublik Deutschland Schriftenreihe Natur und Recht Band 4 2 Auflage Blackwell Berlin und Wien 2001 293 Seiten C Mayr 25 Jahre EG Vogelschutzrichtlinie in Deutschland Bilanz und Ausblick Natur und Landschaft 79 Heft 8 2004 S 364 370 C Mayr Jubilarin in den besten Jahren Nationalpark Heft 4 2008 30 33 J H Meyer Zivilgesellschaftliche Mobilisierung und die fruhe europaische Umweltpolitik Die Vogelschutzrichtlinie der Europaischen Gemeinschaften von 1979 In Themenportal Europaische Geschichte 2013 URL http www europa clio online de 2013 Article 588 C Sudfeldt R Droschmeister M Flade C Gruneberg A Mitschke J Schwarz amp J Wahl im Auftrag des Dachverbandes Deutscher Avifaunisten des Bundesamtes fur Naturschutz und der Landerarbeitsgemeinschaft der Vogelschutzwarten Hrsg Vogel in Deutschland 2009 2009 ISBN 978 3 9811698 5 0 68 S bfn de PDF 7 0 MB Weblinks BearbeitenLiteratur von und uber Vogelschutzrichtlinie im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek The Birds Directive ec europa eu Environment Rechtsquellen und Materialien Datenblatt zur Vogelschutzrichtlinie englisch Jan Henrik Meyer How Birds became Europeans Bird protection activists cooperating across borders for supranational protection In Environment and Society Portal Arcadia 2013 englisch Waldvogelschutz in Natura 2000 Gebieten auf waldwissen netEinzelnachweise Bearbeiten Artikel 1 der aktuellen Vogelschutzrichtlinie Artikel 18 der VSR mit Ausnahme einiger weniger fortgeltender Fristenregelungen Artikel 5 und 6 der Verordnung 7 Absatz 2 Ziffer 12 und 13 b bb BNatSchG 44 BNatSchG und folgende 69 71 und insbesondere 71a Abs 1 Ziffer 2 b BNatSchGNormdaten Werk GND 4525683 4 lobid OGND AKS VIAF 218114394 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Vogelschutzrichtlinie amp oldid 230541204