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Das Gebiet Baar ist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5 Februar 2010 durch das Ministerium fur Ernahrung und Landlichen Raum 1 festgelegtesEuropaisches Vogelschutzgebiet Schutzgebietskennung DE 8017 441 in Teilen der baden wurttembergischen Landkreise Breisgau Hochschwarzwald Rottweil Tuttlingen sowie des Schwarzwald Baar Kreises in Deutschland Vogelschutzgebiet SPA Baar Blick vom Wartenberg auf die Landschaft der BaarBlick vom Wartenberg auf die Landschaft der BaarLage 23 Stadte und Gemeinden im Landkreis Breisgau Hochschwarzwald Landkreis Rottweil Landkreis Tuttlingen und Schwarzwald Baar Kreis Baden Wurttemberg DeutschlandWDPA ID 555537935Natura 2000 ID DE 8017 441Vogelschutzgebiet 377 016 km Geographische Lage 47 58 N 8 30 O 47 9708 8 5008 Koordinaten 47 58 15 N 8 30 3 OBaar Vogelschutzgebiet Baden Wurttemberg Einrichtungsdatum 5 Februar 2010Verwaltung Regierungsprasidium FreiburgBesonderheiten Zwei Teilgebietef6 Inhaltsverzeichnis 1 Lage 2 Beschreibung 2 1 Bedeutung 2 2 Lebensraumklassen 3 Schutzzweck 3 1 Brutvogel 3 1 1 Eisvogel Alcedo atthis 3 1 2 Grauspecht Picus canus 3 1 3 Kornweihe Circus cyaneus 3 1 4 Mittelspecht Dendrocopos medius 3 1 5 Neuntoter Lanius collurio 3 1 6 Rohrweihe Circus aeruginosus 3 1 7 Rotmilan Milvus milvus 3 1 8 Schwarzmilan Milvus migrans 3 1 9 Schwarzspecht Dryocopus martius 3 1 10 Schwarzstorch Ciconia nigra 3 1 11 Sperlingskauz Glaucidium passerinum 3 1 12 Wachtelkonig Crex crex 3 1 13 Wanderfalke Falco peregrinus 3 1 14 Weissstorch Ciconia ciconia 3 1 15 Wespenbussard Pernis apivorus 3 2 Zugvogel 3 2 1 Baumfalke Falco subbuteo 3 2 2 Bekassine Gallinago gallinago 3 2 3 Berglaubsanger Phylloscopus bonelli 3 2 4 Beutelmeise Remiz pendulinus 3 2 5 Braunkehlchen Saxicola rubetra 3 2 6 Gansesager Mergus merganser 3 2 7 Grauammer Emberiza calandra 3 2 8 Hohltaube Columba oenas 3 2 9 Kiebitz Vanellus vanellus 3 2 10 Knakente Anas querquedula 3 2 11 Krickente Anas crecca 3 2 12 Nordlicher Raubwurger Lanius excubitor 3 2 13 Schwarzkehlchen Saxicola rubicola 3 2 14 Tafelente Aythya ferina 3 2 15 Wachtel Coturnix coturnix 3 2 16 Wasserralle Rallus aquaticus 3 2 17 Wendehals Jynx torquilla 3 2 18 Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseLage BearbeitenDie zwei Teilgebiete des insgesamt rund 37 700 Hektar ha grossen Vogelschutzgebiets Baar liegen auf der namengebenden Baar eine in ihrem Kerngebiet auf einer Hohe von etwa 670 bis 750 m u NHN gelegene Hochebene zwischen Schwarzwald und Schwabischer Alb Sie verteilen sich auf elf Stadte und zwolf Gemeinden in vier Landkreisen Landkreis Breisgau Hochschwarzwald Stadt Loffingen 1 043 17 ha 2 76 Landkreis Rottweil Gemeinden Deisslingen 916 34 ha 2 43 und Zimmern ob Rottweil 527 07 ha 1 39 Stadt Rottweil 418 45 ha 1 10 Landkreis Tuttlingen Gemeinden Durchhausen 85 66 ha 0 22 Immendingen 637 65 ha 1 69 und Talheim 372 45 ha 0 98 Stadte Geisingen 2 698 42 ha 7 15 und Trossingen 14 55 ha 0 03 Schwarzwald Baar Kreis Gemeinden Brigachtal 2 007 01 ha 5 32 Dauchingen 563 04 ha 1 49 Konigsfeld 370 95 ha 0 98 Monchweiler 736 43 ha 1 95 Niedereschach 1 761 27 ha 4 67 Tuningen 1 095 65 ha 2 90 und Unterkirnach 15 08 ha 0 04 Stadte Bad Durrheim 4 593 03 ha 12 18 Blumberg 34 72 ha 0 09 Braunlingen 4 121 09 ha 10 93 Donaueschingen 7 032 86 ha 18 65 Hufingen 2 599 37 ha 6 89 St Georgen im Schwarzwald 71 75 ha 0 19 und Villingen Schwenningen 5 985 54 ha 15 87 Beschreibung BearbeitenBeschrieben wird das Gebiet Baar als Hochebene zwischen Schwarzwald und Schwabischer Alb mit grundlandgepragten Niederungen an Donau Brigach und Breg eingelagerten Mooren Ackernutzung auf trockenen Boden Nadelholzforsten Eichenwaldern Hangbuchenwadern und Stillgewassern Bedeutung Bearbeiten Das Vogelschutzgebiet Baar ist zusammen mit Wutach und Baaralb wichtigstes Dichtezentrum von Rot und Schwarzmilan sowie bedeutendstes Brutgebiet fur Wachtel und Wachtelkonig in Baden Wurttemberg und eines der wichtigsten Brutgebiete fur Baumfalke Braunkehlchen Krickente und Neuntoter Lebensraumklassen Bearbeiten Laubwald 1 Mischwald 14 Nadelwald 22 Feuchtes und mesophiles Grunland 1 Binnengewasser stehend und fliessend 1 Moore Sumpfe Uferbewuchs 1 Melioriertes Grunland 25 Anderes Ackerland 34 Sonstiges Stadte Strassen Deponien Gruben Industriegebiete 1 Schutzzweck BearbeitenDie gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich 2 beschrieben Brutvogel Bearbeiten Brutvogelarten die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und fur die in ganz Europa besondere Massnahmen anzuwenden sind In diese Kategorie fallen in Baden Wurttemberg insgesamt 39 im Schutzgebiet Baar 15 Arten Eisvogel Alcedo atthis Bearbeiten nbsp EisvogelErhaltung der naturnahen Gewasser von Steilwanden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewassernahe von fur die Brutrohrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgesturzter Baume in Gewassernahe von Strukturen die als Ansitz fur die Jagd genutzt werden konnen wie starke Ufergeholze mit uber das Gewasser hangenden Asten Erhaltung einer Wasserqualitat die gute Sichtbedingungen fur den Beutefang gewahrleistet einer Gewasserdynamik die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbruchen ermoglicht Erhaltung von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit Gewassern und Steilufern des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 15 Februar bis zum 15 September Grauspecht Picus canus Bearbeiten nbsp GrauspechtErhaltung von reich strukturierten lichten Laub und Laubmischwaldern mit Offenflachen zur Nahrungsaufnahme von Auenwaldern von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen mageren Mahwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen Rainen Boschungen und gesaumten gestuften Waldrandern von Altbaumen und Altholzinseln von Totholz insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Baume mit Grosshohlen sowie des Nahrungsangebots Kornweihe Circus cyaneus Bearbeiten nbsp KornweiheErhaltung von extensiv genutzten Feuchtwiesen und weiden von Schilfflachen von Hochstaudenfluren und Brachen in den Grunlandgebieten Erhaltung der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Kleinsaugern und bodenlebenden Kleinvogeln sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 April bis zum 31 August Mittelspecht Dendrocopos medius Bearbeiten Erhaltung von Laub und Laubmischwaldern insbesondere mit Eichenanteilen von Auen und Erlenwaldern von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen von Altbaumen und Altholzinseln von stehendem Totholz sowie Baumen mit Hohlen Neuntoter Lanius collurio Bearbeiten nbsp Neuntoter nbsp Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst Grunland und Heidegebieten von Nieder und Mittelhecken aus standortheimischen Arten insbesondere dorn oder stachelbewehrte Geholze Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorrander Erhaltung von Einzelbaumen und Buschen in der offenen Landschaft von Feldrainen Graswegen Ruderal Staudenfluren und Brachen Acker und Wiesenrandstreifen von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Lebensstatten sowie Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit grosseren Insekten Rohrweihe Circus aeruginosus Bearbeiten nbsp Rohrweihe nbsp Erhaltung der Verlandungszonen Rohrichte und Grossseggenriede der Feuchtwiesenkomplexe insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung von Gras und Staudensaumen von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Lebensstatten sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 15 Marz bis zum 15 September Rotmilan Milvus milvus Bearbeiten nbsp RotmilanErhaltung von vielfaltig strukturierten Kulturlandschaften mit lichten Waldbestanden von Feldgeholzen grossen Einzelbaumen und Baumreihen in der offenen Landschaft von Grunland von Altholzinseln und alten grosskronigen Baumen mit freier Anflugmoglichkeit Erhaltung der Baume mit Horsten der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie die Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 Marz bis zum 31 August Schwarzmilan Milvus migrans Bearbeiten nbsp SchwarzmilanErhaltung von vielfaltig strukturierten Kulturlandschaften von lichten Waldbestanden insbesondere Auenwaldern von Feldgeholzen grossen Einzelbaumen und Baumreihen in der offenen Landschaft Grunland Altholzinseln und alten grosskronigen Baumen mit freier Anflugmoglichkeit insbesondere in Waldrandnahe Erhaltung der naturnahen Fliess und Stillgewasser Erhaltung der Baume mit Horsten der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 Marz bis zum 15 August Schwarzspecht Dryocopus martius Bearbeiten Erhaltung von ausgedehnten Waldern Altbaumen und Altholzinseln Totholz Erhaltung der Baume mit Grosshohlen sowie des Nahrungsangebots insbesondere mit Ameisen Schwarzstorch Ciconia nigra Bearbeiten nbsp SchwarzstorchErhaltung von ausgedehnten und gewasserreichen Waldern von Altholzinseln im Wald von Gras Rohricht und Staudensaumen von zu Horstanlagen geeigneten Altbaumen insbesondere hohe Eichen Buchen und Kiefern mit freier Anflugmoglichkeit in eine breite lichte und starkastige Krone Erhaltung der Bachauen und Sumpfe mit ihren Waldern der Feuchtgebiete und Fliessgewasser im Wald und in Waldnahe der Feuchtwiesenkomplexe der Baume mit Horsten der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen Wasserinsekten Amphibien Kleinsaugern sowie Erhaltung storungsfreier Fortpflanzungs und Ruhestatten sowie Nahrungshabitate wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 Marz bis zum 31 August Sperlingskauz Glaucidium passerinum Bearbeiten Erhaltung von strukturreichen und grossflachigen Nadel oder Mischwaldern von Mosaiken aus lichten Altholzbestanden und Lichtungen sowie Stangenholz und Dickungsbereichen von Altbaumen und Altholzinseln von Baumen mit Hohlen von stehendem Totholz sowie Erhaltung der naturlichen oder naturnahen Gewasser wie Bachen und Erhaltung der Moore Wachtelkonig Crex crex Bearbeiten nbsp WachtelkonigErhaltung von strukturreichem und extensiv genutztem Grunland insbesondere mit Streuwiesen oder Nasswiesen von Mauser und Ausweichplatzen wie Gras Rohricht und Staudensaume Brachen von einzelnen niedrigen Gebuschen und Feldhecken von Bewirtschaftungsformen mit spater Mahd ab dem 15 August von frischen bis nassen Bodenverhaltnissen Erhaltung der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen des Nahrungsangebots insbesondere mit Insekten Schnecken und Regenwurmern sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 15 April bis zum 15 August Wanderfalke Falco peregrinus Bearbeiten Erhaltung der offenen Felswande und von Steinbruchen jeweils mit Hohlen Nischen und Felsbandern Erhaltung der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzung in der Zeit vom 15 Februar bis 30 Juli Weissstorch Ciconia ciconia Bearbeiten nbsp WeissstorchErhaltung von weitraumigem extensiv genutztem Grunland mit Feuchtwiesen und Viehweiden von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grunland von Gras Rohricht und Staudensaumen insbesondere in Verbindung mit Wiesengraben von hohen Grundwasserstanden Erhaltung der Niedermoore Kleingewasser Wassergraben und von zeitweilig uberschwemmten Senken der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine der Horststandorte und Nisthilfen sowie Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Kleinsaugern Amphibien Reptilien grossen Insekten und Wurmern Wespenbussard Pernis apivorus Bearbeiten nbsp WespenbussardErhaltung von vielfaltig strukturierten Kulturlandschaften lichten Laub und Misch sowie Kiefernwaldern Feldgeholzen extensiv genutztem Grunland Altholzinseln und alten grosskronigen Baumen mit freier Anflugmoglichkeit Erhaltung der Magerrasen Baumen mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 Mai bis zum 31 August Zugvogel Bearbeiten Weitere nicht in Anhang I aufgelistete Zugvogelarten die im Land bruten und fur die Schutzgebiete ausgewahlt wurden In diese Kategorie fallen in Baden Wurttemberg insgesamt 36 im Schutzgebiet Baar 18 Arten Baumfalke Falco subbuteo Bearbeiten nbsp BaumfalkeErhaltung von lichten Waldern mit angrenzenden offenen Landschaften von Altbaumen und Altholzinseln von Uberhaltern von Feldgeholzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewassern von extensiv genutztem Grunland von Gewassern mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen von Nistgelegenheiten wie Krahennester des Nahrungsangebots insbesondere mit Kleinvogeln und Grossinsekten sowie storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 15 April bis zum 15 September Bekassine Gallinago gallinago Bearbeiten nbsp BekassineErhaltung der Feuchtwiesenkomplexe insbesondere mit Streuwiesen oder extensiv genutzten Nasswiesen der naturnahen Moore der Verlandungszonen stehender Gewasser mit lichtem Schilfrohricht oder Seggenrieden der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von zeitweise uberschwemmten Senken nassen Ackerbereichen und standig Wasser fuhrenden Graben von Gras Rohricht und Staudensaumen sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 15 Februar bis zum 15 August Berglaubsanger Phylloscopus bonelli Bearbeiten nbsp BerglaubsangerErhaltung von lichten stufig aufgebauten Waldbestanden an warmen sudexponierten steil abfallenden Hangen mit Felspartien sowie Steinschutthalden oder Erosionsstellen mit sparlicher Strauchschicht und reichlicher Krautschicht der Steppenheidegebiete mit sparlichem Baumbestand wechselnder Strauchschicht und geschlossener Kurzrasendecke sowie storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit zwischen dem 15 April und dem 15 August Beutelmeise Remiz pendulinus Bearbeiten nbsp BeutelmeiseErhaltung von Flussauen von ausgepragten Krautschichten und typischen Kletterpflanzen der Auenwalder wie Hopfen und Waldrebe von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Lebensstatten Erhaltung der Sumpfe mit ihren Waldern der Uferbereiche der Gewasser mit Rohrichten Gebuschen und Silberweidenbestanden oder anderen Baumen mit herabhangenden Zweigen sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 15 Marz bis zum 31 Juli Braunkehlchen Saxicola rubetra Bearbeiten nbsp BraunkehlchenErhaltung von uberwiegend spat gemahten extensiv bewirtschafteten Grunlandkomplexen von Grossseggenrieden Mooren und Heiden von Saumstreifen wie Weg und Feldraine sowie Rand Altgrasstreifen Brachen und geholzfreien Boschungen von vereinzelten Buschen Hochstauden Steinhaufen und anderen als Jagd Sitz und Singwarten geeigneten Strukturen von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Lebensstatten des Nahrungsangebots sowie storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 Mai bis zum 31 August Gansesager Mergus merganser Bearbeiten nbsp Gansesager nbsp Erhaltung der naturlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen Auenlandschaften und Moore der besiedelten Gewasser der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fliessenden Gewassern mit einer reichen Unterwasser und Ufervegetation der deckungsreichen Verlandungszonen mit Rohrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Grossseggenrieden Erhaltung einer Wasserqualitat die gute Sichtbedingungen fur den Beutefang gewahrleistet Erhaltung von Sekundarlebensraumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Lebensstatten Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Rast Mauser Uberwinterungs und Nahrungsgebiete Grauammer Emberiza calandra Bearbeiten nbsp GrauammerErhaltung von extensiv genutzten Grunlandgebieten und reich strukturierten Feldfluren von Brachen Ackerrandstreifen sowie Gras und Staudensaumen von Gras und Erdwegen von Feldhecken solitaren Baumen und Strauchern Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Insekten als Nestlingsnahrung sowie Wildkrautsamereien sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 15 April bis zum 31 August eines jeden Jahres Hohltaube Columba oenas Bearbeiten Erhaltung von Laub und Laubmischwaldern von Altbaumen und Altholzinseln von Baumen mit Grosshohlen sowie Grunlandgebieten und extensiv genutzten Feldfluren mit Brachen Ackerrandstreifen sowie wildkrautreichen Grassaumen Kiebitz Vanellus vanellus Bearbeiten nbsp KiebitzErhaltung von weitraumigen offenen Kulturlandschaften Viehweiden mageren Wiesen mit luckiger Vegetationsstruktur Grunlandbrachen Ackerland mit spater Vegetationsentwicklung und angrenzendem Grunland von Flutmulden zeitweise uberschwemmten Senken und nassen Ackerbereichen Erhaltung der extensiv genutzten Feuchtwiesenkomplexe der naturnahen Flussniederungen der Gewasser mit Flachufern sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 Februar bis zum 31 August Knakente Anas querquedula Bearbeiten nbsp Knakente nbsp Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen Kleingewasser und von Wasser fuhrenden Graben der zur Brutzeit uberschwemmten Wiesenbereiche und Sumpfe der Verlandungsbereiche mit Rohrichten Seggenrieden und Flachwasserzonen Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungs bzw Mauserstatten wahrend der Brut und Aufzuchtszeit 15 April bis 15 September und Mauser 15 Juni bis 15 September Erhaltung des im Mundungsbereich langsam fliessenden Baches mit Flachwasserzonen sowie Erhaltung von Sekundarlebensraumen wie Regenuberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstatten Krickente Anas crecca Bearbeiten nbsp Krickente nbsp Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen Kleingewasser und von Wasser fuhrenden Feuchtwiesengraben der langsam fliessenden Gewasser mit Flachwasserzonen der vegetationsreichen Moorseen der Verlandungsbereiche mit Rohrichten Seggenrieden wasserstandigen Geholzen Schlickflachen und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Lebensstatten sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungs bzw Mauserstatten wahrend der Brut und Aufzuchtszeit 15 Marz bis 31 August sowie der Mauser 1 Juli bis 30 September Nordlicher Raubwurger Lanius excubitor Bearbeiten nbsp Nordlicher RaubwurgerErhaltung von ausgedehnten extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen mit zahlreichen Buschen von Heckengebieten mit den dortigen Kleinstrukturen wie Steinriegelhecken kleinflachige Brachen sumpfige Senken Einzelbusche und baume unbefestigte Feldwege Erhaltung der beweideten Wacholderheiden mit Busch und Baumgruppen Erhaltung von magerem Grunland von Odland und Bracheflachen sowie Saumstreifen Erhaltung der Moore mit Buschen und Bruchwaldinseln der quelligen Stellen und sumpfigen Senken Erhaltung von unzerschnittenen Landschaften insbesondere ohne befestigte Wege und Strassen Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Kleinsaugern und Grossinsekten sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 15 Februar bis zum 15 Juli Schwarzkehlchen Saxicola rubicola Bearbeiten nbsp Schwarzkehlchen nbsp Erhaltung der Heiden und Moore der Ried und Streuwiesen Erhaltung von Weg und Feldrainen Saumstreifen Boschungen kleineren Feldgeholzen unbefestigten Feldwegen Rand und Altgrasstreifen sowie von Brachflachen von vereinzelten Buschen Hochstauden Steinhaufen und anderen als Jagd Sitz und Singwarten geeigneten Strukturen von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Lebensstatten sowie Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Insekten und Spinnen Tafelente Aythya ferina Bearbeiten nbsp TafelenteErhaltung der Flachwasserseen mit reicher Ufervegetation und grossen freien Wasserflachen sowie der schwach fliessenden Graben und des Baches mit reicher Ufervegetation der Verlandungsbereiche mit Rohrichten Seggen oder Binsenbestanden der offenen Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundarlebensraumen wie Regenuberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstatten sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungs bzw Mauserstatten wahrend der Brut und Aufzuchtszeit 15 April bis 15 Oktober und der Mauser 1 Juli bis 15 September Wachtel Coturnix coturnix Bearbeiten nbsp WachtelErhaltung einer reich strukturierten Kulturlandschaft Erhaltung von vielfaltig genutztem Ackerland extensiv genutztem Grunland insbesondere von magerem Grunland mit luckiger Vegetationsstruktur und hohem Krauteranteil von Gelande Kleinformen mit lichtem Pflanzenwuchs wie Zwickel staunasse Kleinsenken Dolinen Einbruche quellige Flecken Kleinmulden Steinfelder Magerrasen Flecken und Steinriegel von wildkrautreichen Ackerrandstreifen und kleineren Brachen Gras Rohricht und Staudensaumen sowie Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit verschiedenen Samereien und Insekten Wasserralle Rallus aquaticus Bearbeiten nbsp WasserralleErhaltung der stehenden Gewasser mit Flachwasserzonen der Fliessgewasserabschnitte und Wassergraben mit deckungsreicher Ufervegetation der Riede und Moore mit zumindest kleinen offenen Wasserflachen der deckungsreichen Verlandungsbereiche mit flach uberfluteten Rohrichten Grossseggenrieden und Ufergebuschen der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie Freileitungen Erhaltung von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Lebensstatten sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit 15 Marz bis 15 September Wendehals Jynx torquilla Bearbeiten nbsp WendehalsErhaltung von aufgelockerten Laub Misch und Kiefernwaldern auf trockenen Standorten sowie Auenwaldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbestanden Magerrasen Heiden und Steinriegel Hecken Gebieten von mageren Mahwiesen oder Viehweiden sowie Feldgeholzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grunland von Altbaumen und Altholzinseln von Baumen mit Hohlen Erhaltung von Randstreifen Rainen Boschungen und gesaumten gestuften Waldrandern sowie Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Wiesenameisen Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis Bearbeiten nbsp ZwergtaucherErhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewasser Feuchtwiesengraben langsam fliessenden Bache und Wiesengraben Verlandungszonen mit Rohrichten wie Schilf Rohrkolben Wasserschwaden oder Rohrglanzgrasbestande Erhaltung einer Wasserqualitat die gute Sichtbedingungen fur den Beutefang gewahrleistet Erhaltung von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstatten sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit 15 Februar bis 15 September Siehe auch BearbeitenListe der EU Vogelschutzgebiete in Baden WurttembergWeblinks BearbeitenVerordnung Datenauswertebogen und Karte im Steckbrief des SPA Gebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt fur Umwelt Baden WurttembergEinzelnachweise Bearbeiten Verordnung des Ministeriums fur Ernahrung und Landlichen Raum zur Festlegung von Europaischen Vogelschutzgebieten VSG VO Abgerufen am 8 Februar 2022 Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums fur Ernahrung und Landlichen Raum zur Festlegung von Europaischen Vogelschutzgebieten VSG VO vom 5 Februar 2010 Abgerufen am 8 Februar 2022 Vogelschutzgebiete im Regierungsbezirk Freiburg Acher Niederung Baar Bodanruck Brandhalde Bremgarten Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust Gottswald Hohentwiel Hohenkrahen Howenegg Johanniterwald Kaiserstuhl Kammbach Niederung Kinzig Schutter Niederung Konstanzer Bucht des Bodensees Korker Wald Mindelsee Mittlerer Schwarzwald Mooswalder bei Freiburg Nordschwarzwald Renchniederung Rheinniederung Breisach Sasbach mit Limberg Rheinniederung Haltingen Neuenburg mit Vorbergzone Rheinniederung Kehl Helmlingen Rheinniederung Neuenburg Breisach Rheinniederung Nonnenweier Kehl Rheinniederung Sasbach Wittenweier Schlichemtal Schonberg bei Freiburg Sudschwarzwald Sudwestalb und Oberes Donautal Tullinger Berg und Gleusen Uberlinger See des Bodensees Untersee des Bodensees Wutach und Baaralb Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Baar Vogelschutzgebiet amp oldid 227517689