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Das Gebiet Rheinniederung Haltingen Neuenburg mit Vorbergzone ist ein 2007 eingerichtetes und mit Verordnung vom 5 Februar 2010 durch das Ministerium fur Ernahrung und Landlichen Raum 1 festgelegtes Europaisches Vogelschutzgebiet Schutzgebietskennung DE 8211 401 in den baden wurttembergischen Landkreisen Breisgau Hochschwarzwald und Lorrach in Deutschland 2 Vogelschutzgebiet SPA Rheinniederung Haltingen Neuenburg mit Vorbergzone Landschaft bei SchliengenLandschaft bei SchliengenLage Landkreise Breisgau Hochschwarzwald und Lorrach Baden Wurttemberg DeutschlandWDPA ID 555537950Natura 2000 ID DE 8211 401Vogelschutzgebiet 14 754 km Geographische Lage 47 42 N 7 31 O 47 7006 7 5178 Koordinaten 47 42 2 N 7 31 4 ORheinniederung Haltingen Neuenburg mit Vorbergzone Baden Wurttemberg Einrichtungsdatum 5 Februar 2010Verwaltung Regierungsprasidium FreiburgBesonderheiten Sechs Teilgebietef6 Inhaltsverzeichnis 1 Lage 2 Beschreibung 2 1 Bedeutung 2 2 Lebensraumklassen 3 Schutzzweck 3 1 Brutvogel 3 1 1 Eisvogel Alcedo atthis 3 1 2 Grauspecht Picus canus 3 1 3 Mittelspecht Dendrocopos medius 3 1 4 Neuntoter Lanius collurio 3 1 5 Schwarzmilan Milvus migrans 3 1 6 Schwarzspecht Dryocopus martius 3 1 7 Wanderfalke Falco peregrinus 3 1 8 Wespenbussard Pernis apivorus 3 2 Zugvogel 3 2 1 Baumfalke Falco subbuteo 3 2 2 Gansesager Mergus merganser 3 2 3 Krickente Anas crecca 3 2 4 Orpheusspotter Hippolais polyglotta 3 2 5 Schwarzkehlchen Saxicola rubicola 3 2 6 Tafelente Aythya ferina 3 2 7 Wendehals Jynx torquilla 3 2 8 Zaunammer Emberiza cirlus 3 2 9 Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseLage BearbeitenDie sechs insgesamt rund 1 475 Hektar ha grossen Teilgebiete des Vogelschutzgebiets Rheinniederung Haltingen Neuenburg mit Vorbergzone liegen ostlich des Rheins zwischen Weil am Rhein im Suden und Neuenburg am Rhein im Norden Sie verteilen sich auf zwei Stadte und drei Gemeinden in zwei Landkreisen Landkreis Breisgau Hochschwarzwald 576 3 ha 39 1 Stadt Neuenburg am Rhein 576 288 ha 39 05 Landkreis Lorrach 899 2 ha 60 9 Stadt Weil am Rhein 36 709 ha 2 48 Gemeinden Bad Bellingen 140 466 ha 9 52 Efringen Kirchen 696 671 ha 47 21 und Schliengen 25 311 ha 1 71 Beschreibung BearbeitenBeschrieben wird das Gebiet Rheinniederung Haltingen Neuenburg mit Vorbergzone als naturnaher Fluss mit Schnellen Kiesbanken alten Buhnenfeldern Quelltopfen Weich und Hartholzauen im alten Flussbett Kiesgruben Baggerseen Magerrasen Ackern Uferwaldern und Hangen der Vorbergzone Bedeutung Bearbeiten Das Vogelschutzgebiet Rheinniederung Haltingen Neuenburg mit Vorbergzone ist ein Rastgebiet internationaler Bedeutung eines der wenigen Brutgebiete des Gansesagers in Baden Wurttemberg das zweitbeste Brutgebiet fur den Orpheusspotter in Baden Wurttemberg sowie Teil des wichtigen Brutvorkommens des Eisvogels am Oberrhein Lebensraumklassen Bearbeiten Nichtwaldgebiete mit holzernen Pflanzen Gestrupp usw 5 Laubwald 34 Mischwald 26 Binnengewasser stehend und fliessend 10 Melioriertes Grunland Trockenrasen Heide Gestrupp 8 Anderes Ackerland 12 Sonstiges Stadte Strassen Deponien Gruben Industriegebiete 5 Schutzzweck BearbeitenDie gebietsbezogenen Erhaltungsziele sind je nach Art unterschiedlich 3 beschrieben Brutvogel Bearbeiten Brutvogelarten die im Anhang I der Vogelschutzrichtlinie aufgelistet und fur die in ganz Europa besondere Massnahmen anzuwenden sind In diese Kategorie fallen in Baden Wurttemberg insgesamt 39 im Schutzgebiet Rheinniederung Haltingen Neuenburg mit Vorbergzone acht Arten Eisvogel Alcedo atthis Bearbeiten nbsp EisvogelErhaltung der naturnahen Gewasser von Steilwanden und Abbruchkanten aus grabbarem Substrat in Gewassernahe von fur die Brutrohrenanlage geeigneten Wurzeltellern umgesturzter Baume in Gewassernahe von Strukturen die als Ansitz fur die Jagd genutzt werden konnen wie starke Ufergeholze mit uber das Gewasser hangenden Asten Erhaltung einer Wasserqualitat die gute Sichtbedingungen fur den Beutefang gewahrleistet einer Gewasserdynamik die die Neubildung von zur Nestanlage geeigneten Uferabbruchen ermoglicht Erhaltung von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit Gewassern und Steilufern des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 15 Februar bis zum 15 September Grauspecht Picus canus Bearbeiten Erhaltung von reich strukturierten lichten Laub und Laubmischwaldern mit Offenflachen zur Nahrungsaufnahme von Auenwaldern von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen Erhaltung der Magerrasen mageren Mahwiesen oder Viehweiden Erhaltung von Randstreifen Rainen Boschungen und gesaumten gestuften Waldrandern von Altbaumen und Altholzinseln von Totholz insbesondere von stehendem Totholz Erhaltung der Baume mit Grosshohlen sowie des Nahrungsangebots Mittelspecht Dendrocopos medius Bearbeiten nbsp MittelspechtErhaltung von Laub und Laubmischwaldern insbesondere mit Eichenanteilen von Auen und Erlenwaldern von extensiv bewirtschafteten Streuobstwiesen von Altbaumen und Altholzinseln von stehendem Totholz sowie Baumen mit Hohlen Neuntoter Lanius collurio Bearbeiten Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobst Grunland und Heidegebieten von Nieder und Mittelhecken aus standortheimischen Arten insbesondere dorn oder stachelbewehrte Geholze Erhaltung der Streuwiesen und offenen Moorrander Erhaltung von Einzelbaumen und Buschen in der offenen Landschaft von Feldrainen Graswegen Ruderal Staudenfluren und Brachen Acker und Wiesenrandstreifen von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Lebensstatten sowie Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit grosseren Insekten Schwarzmilan Milvus migrans Bearbeiten nbsp SchwarzmilanErhaltung von vielfaltig strukturierten Kulturlandschaften von lichten Waldbestanden insbesondere Auenwaldern von Feldgeholzen grossen Einzelbaumen und Baumreihen in der offenen Landschaft Grunland Altholzinseln und alten grosskronigen Baumen mit freier Anflugmoglichkeit insbesondere in Waldrandnahe Erhaltung der naturnahen Fliess und Stillgewasser Erhaltung der Baume mit Horsten der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und Windkraftanlagen sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 Marz bis zum 15 August Schwarzspecht Dryocopus martius Bearbeiten nbsp SchwarzspechtErhaltung von ausgedehnten Waldern Altbaumen und Altholzinseln Totholz Erhaltung der Baume mit Grosshohlen sowie des Nahrungsangebots insbesondere mit Ameisen Wanderfalke Falco peregrinus Bearbeiten Erhaltung der offenen Felswande und von Steinbruchen jeweils mit Hohlen Nischen und Felsbandern Erhaltung der Lebensraume ohne Gefahrenquellen wie nicht vogelsichere Freileitungen und ungesicherte Schornsteine sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzung in der Zeit vom 15 Februar bis 30 Juli Wespenbussard Pernis apivorus Bearbeiten nbsp WespenbussardErhaltung von vielfaltig strukturierten Kulturlandschaften lichten Laub und Misch sowie Kiefernwaldern Feldgeholzen extensiv genutztem Grunland Altholzinseln und alten grosskronigen Baumen mit freier Anflugmoglichkeit Erhaltung der Magerrasen Baumen mit Horsten Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Staaten bildenden Wespen und Hummeln sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 1 Mai bis zum 31 August Zugvogel Bearbeiten Weitere nicht in Anhang I aufgelistete Zugvogelarten die im Land bruten und fur die Schutzgebiete ausgewahlt wurden In diese Kategorie fallen in Baden Wurttemberg insgesamt 36 im Schutzgebiet Rheinniederung Haltingen Neuenburg mit Vorbergzone neun Arten Baumfalke Falco subbuteo Bearbeiten nbsp BaumfalkeErhaltung von lichten Waldern mit angrenzenden offenen Landschaften von Altbaumen und Altholzinseln von Uberhaltern von Feldgeholzen oder Baumgruppen in Feldfluren oder entlang von Gewassern von extensiv genutztem Grunland von Gewassern mit strukturreichen Uferbereichen und Verlandungszonen von Nistgelegenheiten wie Krahennester des Nahrungsangebots insbesondere mit Kleinvogeln und Grossinsekten sowie storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit vom 15 April bis zum 15 September Gansesager Mergus merganser Bearbeiten nbsp Gansesager nbsp Erhaltung der naturlichen und naturnahen Feuchtgebiete wie Flussniederungen Auenlandschaften und Moore der besiedelten Gewasser der Flachwasserzonen an stehenden und schwach fliessenden Gewassern mit einer reichen Unterwasser und Ufervegetation der deckungsreichen Verlandungszonen mit Rohrichten unterschiedlicher Altersstruktur und Grossseggenrieden Erhaltung einer Wasserqualitat die gute Sichtbedingungen fur den Beutefang gewahrleistet Erhaltung von Sekundarlebensraumen wie Torfstiche und Teiche mit vorgenannten Lebensstatten Erhaltung des Nahrungsangebots mit Kleinfischarten und Jungfischaufkommen sowie Amphibien sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Rast Mauser Uberwinterungs und Nahrungsgebiete Krickente Anas crecca Bearbeiten nbsp Krickente nbsp Erhaltung der eutrophen vegetationsreichen Flachwasserseen Kleingewasser und von Wasser fuhrenden Feuchtwiesengraben der langsam fliessenden Gewasser mit Flachwasserzonen der vegetationsreichen Moorseen der Verlandungsbereiche mit Rohrichten Seggenrieden wasserstandigen Geholzen Schlickflachen und Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Lebensstatten sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungs bzw Mauserstatten wahrend der Brut und Aufzuchtszeit 15 Marz bis 31 August sowie der Mauser 1 Juli bis 30 September Orpheusspotter Hippolais polyglotta Bearbeiten Erhaltung von fruhen und mittleren Sukzessionsstadien an warmen und trockenen Standorten von dichten nicht zu hohen Gebuschen einzelnen Baumen und einer ausgedehnten Krautschicht von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Lebensstatten sowie von Auenwaldern mit Weidengebuschen Schwarzkehlchen Saxicola rubicola Bearbeiten nbsp Schwarzkehlchen nbsp Erhaltung der Heiden und Moore der Ried und Streuwiesen Erhaltung von Weg und Feldrainen Saumstreifen Boschungen kleineren Feldgeholzen unbefestigten Feldwegen Rand und Altgrasstreifen sowie von Brachflachen von vereinzelten Buschen Hochstauden Steinhaufen und anderen als Jagd Sitz und Singwarten geeigneten Strukturen von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Abbaustatten mit vorgenannten Lebensstatten sowie Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Insekten und Spinnen Tafelente Aythya ferina Bearbeiten nbsp TafelenteErhaltung der Flachwasserseen mit reicher Ufervegetation und grossen freien Wasserflachen sowie der schwach fliessenden Graben und des Baches mit reicher Ufervegetation der Verlandungsbereiche mit Rohrichten Seggen oder Binsenbestanden der offenen Flachwasserzonen Erhaltung von Sekundarlebensraumen wie Regenuberlaufbecken mit vorgenannten Lebensstatten sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungs bzw Mauserstatten wahrend der Brut und Aufzuchtszeit 15 April bis 15 Oktober und der Mauser 1 Juli bis 15 September Wendehals Jynx torquilla Bearbeiten nbsp WendehalsErhaltung von aufgelockerten Laub Misch und Kiefernwaldern auf trockenen Standorten sowie Auenwaldern mit Lichtungen oder am Rande von Offenland Erhaltung von extensiv bewirtschafteten Streuobstbestanden Magerrasen Heiden und Steinriegel Hecken Gebieten von mageren Mahwiesen oder Viehweiden sowie Feldgeholzen Erhaltung von zeitlich differenzierten Nutzungen im Grunland von Altbaumen und Altholzinseln von Baumen mit Hohlen Erhaltung von Randstreifen Rainen Boschungen und gesaumten gestuften Waldrandern sowie Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Wiesenameisen Zaunammer Emberiza cirlus Bearbeiten nbsp ZaunammerErhaltung von extensiv genutzten Weinbergslagen mit eingestreuten dichten Gebusch oder Geholzgruppen von reich strukturiertem Nutzgartengelande und Streuobstwiesen bevorzugt in sonnenexponierter Hanglage von einzeln stehenden schlanken hochgewachsenen Baum und Buschgestalten von ungenutzten Randstreifen und trockenen Saumen von kleineren zeitweise brach fallenden Flachen von Bewirtschaftungsweisen die zu niedrig und luckig bewachsenem Erdboden fuhren von Stoppelbrachen als Uberwinterungsflachen sowie Erhaltung des Nahrungsangebots insbesondere mit Insekten fur die Jungvogelaufzucht Zwergtaucher Tachybaptus ruficollis Bearbeiten nbsp ZwergtaucherErhaltung der zumindest stellenweise deckungsreichen Stillgewasser Feuchtwiesengraben langsam fliessenden Bache und Wiesengraben Verlandungszonen mit Rohrichten wie Schilf Rohrkolben Wasserschwaden oder Rohrglanzgrasbestande Erhaltung einer Wasserqualitat die gute Sichtbedingungen fur den Beutefang gewahrleistet Erhaltung von Sekundarlebensraumen wie aufgelassene Torfstiche mit vorgenannten Lebensstatten sowie Erhaltung storungsfreier oder zumindest storungsarmer Fortpflanzungsstatten wahrend der Fortpflanzungszeit 15 Februar bis 15 September Siehe auch BearbeitenListe der EU Vogelschutzgebiete in Baden WurttembergWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Vogelschutzgebiet Rheinniederung Haltingen Neuenburg mit Vorbergzone Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Verordnung Datenauswertebogen und Karte im Steckbrief des SPA Gebietes im Schutzgebietsverzeichnis der Landesanstalt fur Umwelt Baden WurttembergEinzelnachweise Bearbeiten Verordnung des Ministeriums fur Ernahrung und Landlichen Raum zur Festlegung von Europaischen Vogelschutzgebieten VSG VO Abgerufen am 22 August 2018 Verordnung des Ministeriums fur Ernahrung und Landlichen Raum zur Festlegung von Europaischen Vogelschutzgebieten VSG VO vom 5 Februar 2010 Anlage 1 der Verordnung des Ministeriums fur Ernahrung und Landlichen Raum zur Festlegung von Europaischen Vogelschutzgebieten VSG VO vom 5 Februar 2010 Abgerufen am 14 Februar 2022 Vogelschutzgebiete im Regierungsbezirk Freiburg Acher Niederung Baar Bodanruck Brandhalde Bremgarten Elzniederung zwischen Kenzingen und Rust Gottswald Hohentwiel Hohenkrahen Howenegg Johanniterwald Kaiserstuhl Kammbach Niederung Kinzig Schutter Niederung Konstanzer Bucht des Bodensees Korker Wald Mindelsee Mittlerer Schwarzwald Mooswalder bei Freiburg Nordschwarzwald Renchniederung Rheinniederung Breisach Sasbach mit Limberg Rheinniederung Haltingen Neuenburg mit Vorbergzone Rheinniederung Kehl Helmlingen Rheinniederung Neuenburg Breisach Rheinniederung Nonnenweier Kehl Rheinniederung Sasbach Wittenweier Schlichemtal Schonberg bei Freiburg Sudschwarzwald Sudwestalb und Oberes Donautal Tullinger Berg und Gleusen Uberlinger See des Bodensees Untersee des Bodensees Wutach und Baaralb Abgerufen von https de wikipedia org w index php 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