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Steinbach auch bekannt als Steinbach Bergstrasse ist ein Ortsteil der Gemeinde Furth im Odenwald im sudhessischen Kreis Bergstrasse SteinbachGemeinde FurthKoordinaten 49 39 N 8 48 O 49 642957 8 797114 245 Koordinaten 49 38 35 N 8 47 50 OHohe 245 m u NHNFlache 97 ha 1 Einwohner 387 2 Bevolkerungsdichte 399 Einwohner km Eingemeindung 1 Juli 1970Postleitzahl 64658Vorwahl 06253Steinbach im OdenwaldSteinbach im Odenwald Inhaltsverzeichnis 1 Geographische Lage 2 Geschichte 2 1 Von den Anfangen bis zum 18 Jahrhundert 2 2 Vom 19 Jahrhundert bis heute 2 2 1 Steinbach wird hessisch 2 2 2 Zeit der Weltkriege 2 2 3 Nachkriegszeit und Gegenwart 2 3 Gerichte in Hessen 2 4 Verwaltungsgeschichte im Uberblick 2 5 Bevolkerung 2 5 1 Einwohnerstruktur 2011 2 5 2 Einwohnerentwicklung 2 5 3 Religionszugehorigkeit 3 Politik 4 Verkehr 5 Literatur 6 Weblinks 7 Anmerkungen und EinzelnachweiseGeographische Lage Bearbeiten nbsp Der Wagenberg bei Steinbach nbsp Der Odenwald bei SteinbachSteinbach liegt an dem gleichnamigen Bach einem linken sudostlichen Zufluss der Weschnitz im Vorderen Odenwald und im Sudosten der nahe gelegenen Kerngemeinde Furth Die kleine Gemarkung ist auf drei Seiten von Westen Norden und Suden von der Gemarkung der Kerngemeinde Furth umgeben Sie reicht im Osten gerade bis kurz uber die Waldgrenze zu Fussen des 536 Meter hohen Wagenberg und im Westen bis zum Scheppel einem etwa 280 Meter hohen Bergrucken dem der Steinbach in der Ortslage mit einer V formigen Schleife nach Suden ausweicht und der quasi zwischen dem Dorf und der Kerngemeinde liegt Die nachstgelegenen Ortschaften sind die Kerngemeinde Furth im Nordwesten mit der Steinbach fast zusammengewachsen ist Krockelbach im Norden Hammelbach im Osten Rimbach Mitte im Sudwesten und Fahrenbach im Westen Geschichte BearbeitenVon den Anfangen bis zum 18 Jahrhundert Bearbeiten Steinbach entstand im Gebiet der ehemaligen Mark Heppenheim die einen Verwaltungsbezirk des Frankenreichs bezeichnete Am 20 Januar 773 schenkte Karl der Grosse die Stadt Heppenheim nebst dem zugehorigen Bezirk der ausgedehnten Mark Heppenheim dem Reichskloster Lorsch Von hier wurde die Urbarmachung und Besiedlung des Gebietes betrieben Der Blutezeit des Klosters Lorsch in dessen Gebiet Steinbach lag folgte im 11 und 12 Jahrhundert sein Niedergang 1232 wurde Lorsch dem Erzbistum Mainz unterstellt 1461 verpfandet dann Kurmainz diese Besitzungen an die Kurpfalz Diese wechselte 1556 zum protestantischen Glauben und hob 1564 das Kloster auf Die erste bekannte urkundliche Erwahnung von Steinbach erfolgte um 1100 im Lorscher Codex einem Guterverzeichnis des Klosters als Steinbach zum Hof des Klosters Lorsch in Furth villicatio Furth gehorte und von wo der Zehnte eingezogen wurde 3 1267 wird erstmals ein Burggraf auf der Starkenburg uber Heppenheim genannt der auch das Amt Starkenburg zu dem Steinbach zahlte verwaltete Als Gericht und untergeordnete Verwaltungseinheit entwickelte sich die Zent Furth deren alteste erhalten gebliebene Beschreibung aus dem Jahr 1613 stammt Die Zent Furth war eine der wenigen Zenten die auch die Hohe Gerichtsbarkeit auch Blutgerichtsbarkeit ausuben durften Steinbach war eine Filiale der Pfarrei in Furth und gehorte zum Bensheimer auch Bergstrasser Landkapitel 4 In den Anfangen der Reformation sympathisierten die pfalzischen Herrscher offen mit dem lutherischen Glauben aber erst unter Ottheinrich Kurfurst von 1556 bis 1559 erfolgte der offizielle Ubergang zur lutherischen Lehre Danach wechselten seine Nachfolger und gezwungenermassen auch die Bevolkerung mehrfach zwischen der lutherischen reformierten und calvinistischen Religion Als Folge der Reformation hob die Kurpfalz 1564 das Kloster Lorsch auf Die bestehenden Rechte wie Zehnten Grundzinsen Gulten und Gefalle des Klosters Lorsch wurden fortan durch die Oberschaffnerei Lorsch wahrgenommen und verwaltet 5 Im Laufe des Dreissigjahrigen Kriegs kam der Ort wieder unter Kurmainzische Herrschaft Im Westfalischen Frieden von 1648 wurde die Ruckgabe der verpfandeten Gebiete an Kurmainz festgeschrieben Der Ort wurde eine Filiale der katholischen Pfarrei Furth des Bensheimer Landkapitels 3 Als es 1782 zu einer Umstrukturierung im Bereich des Kurmainzer Amtes Starkenburg kam wurde der Bereich des Amtes in die vier untergeordnete Amtsvogteien Heppenheim Bensheim Lorsch und Furth aufgeteilt und das Amt in Oberamt umbenannt Die Zente Absteinach Morlenbach und Furth in der Steinbach lag wurden der Amtsvogtei Furth unterstellt und musste ihre Befugnisse weitgehend abgeben Zwar blieb die Zentordnung mit dem Zentschultheiss formal bestehen dieser konnte jedoch nur noch die Anordnungen der ubergeordneten Behorden Oberamt Starkenburg Unteramt Furth ausfuhren Das Oberamt Starkenburg gehorte verwaltungsmassig zum Unteren Erzstift des Kurfurstentums Mainz 1 Vom 19 Jahrhundert bis heute Bearbeiten Steinbach wird hessisch Bearbeiten Das ausgehende 18 und beginnende 19 Jahrhundert brachte Europa weitreichende Anderungen Als Folge der Napoleonischen Kriege wurde bereits 1797 das Linke Rheinufer und damit der linksrheinische Teil von Kurmainz durch Frankreich annektiert In seiner letzten Sitzung verabschiedete im Februar 1803 der Immerwahrende Reichstag in Regensburg den Reichsdeputationshauptschluss der die Bestimmungen des Friedens von Luneville umsetzte und die territorialen Verhaltnisse im Heiligen Romischen Reich Deutscher Nation neu regelte Dabei erhielt die Landgrafschaft Hessen Darmstadt als Ausgleich fur verlorene rechtsrheinische Gebiete unter anderem Teile der aufgelosten Furstentumer Kurmainz Kurpfalz und des Worms zugesprochen Auch das Oberamt Starkenburg und mit ihm Steinbach kam an Hessen Darmstadt Dort wurde die Amtsvogtei Furth vorerst als hessisches Amt weitergefuhrt wahrend das Oberamt Starkenburg 1805 aufgelost wurde Die ubergeordnete Verwaltungsbehorde war der Regierungsbezirk Darmstadt der ab 1803 auch als Furstentum Starkenburg bezeichnet wurde 6 In der Landgrafschaft Hessen Darmstadt wurde mit Ausfuhrungsverordnung vom 9 Dezember 1803 das Gerichtswesen neu organisiert Fur das Furstentum Starkenburg wurde das Hofgericht Darmstadt eingerichtet Ea war fur normale burgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz fur standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfalle die erste Instanz Ubergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt Die Rechtsprechung der ersten Instanz wurde durch die Amter bzw Standesherren vorgenommen Damit hatten die Zent Furth und das mit ihr verbundene Zentgerichte endgultig seine Funktion eingebusst Unter Druck Napoleons grundete sich 1806 der Rheinbund dies geschah mit dem gleichzeitigen Reichsaustritt der Mitgliedsterritorien Dies fuhrte am 6 August 1806 zur Niederlegung der Reichskrone womit das alte Reich aufhorte zu bestehen Am 14 August 1806 erhob Napoleon die Landgrafschaft Hessen Darmstadt gegen den Beitritt zum Rheinbund und Stellung hoher Militarkontingente an Frankreich zum Grossherzogtum andernfalls drohte er mit Invasion Konrad Dahl berichtet 1812 in seiner Historisch topographisch statistische Beschreibung des Furstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues uber Steinbach als Ort der Zent Furth Steinbach ein Weiler von 6 Huben mit 7 Wohnhausern und 67 Seelen ebenfalls nahe bei Furth Die Herrn von Wambold besitzen daselbst 4 Huben als Lehen so wie vom Zehenden zwei Drittheile Das Ubrige Drittheil bezieht die Administration zu Heidelberg 7 Nach der endgultigen Niederlage Napoleons regelte der Wiener Kongress 1814 15 auch die territorialen Verhaltnisse fur Hessen daraufhin wurden 1816 im Grossherzogtum Provinzen gebildet Dabei wurde das vorher als Furstentum Starkenburg bezeichnete Gebiet das aus den sudlich des Mains gelegenen alten Hessischen und den ab 1803 hinzugekommenen rechtsrheinischen Territorien bestand in Provinz Starkenburg umbenannt Im Jahr 1814 wurde die Leibeigenschaft im Grossherzogtum aufgehoben und es erhielt mit der am 17 Dezember 1820 eingefuhrten Verfassung des Grossherzogtums Hessen eine konstitutionelle Monarchie in der der Grossherzog aber noch grosse Machtbefugnisse hatte Die noch bestehenden standesherrlichen Rechte wie Niedere Gerichtsbarkeit Zehnten Grundzinsen und andere Gefalle blieben aber noch bis 1848 bestehen 1821 wurden im Rahmen einer umfassenden Verwaltungsreform die Amtsvogteien in den Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Grossherzogtum aufgelost und Landratsbezirke eingefuhrt wobei Steinbach zum Landratsbezirk Lindenfels kam Im Rahmen dieser Reform wurden auch Landgerichte geschaffen die jetzt unabhangig von der Verwaltung waren Deren Gerichtsbezirke entsprachen in ihrem Umfang den Landratsbezirken Fur den Landratsbezirk Lindenfels war das Landgericht Furth als Gericht erster Instanz zustandig Diese Reform ordnete auch die Verwaltung auf Gemeindeebene neu So war die Burgermeisterei in Furth auch fur Altlechtern Fahrenbach Lorzenbach und Steinbach zustandig Entsprechend der Gemeindeverordnung vom 30 Juni 1821 gab es keine Einsetzungen von Schultheissen mehr sondern einen gewahlten Ortsvorstand der sich aus Burgermeister Beigeordneten und Gemeinderat zusammensetzte 8 Die Statistisch topographisch historische Beschreibung des Grossherzogthums Hessen berichtet 1829 uber Steinbach Steinbach L Bez Lindenfels kath Filialdorf liegt 1 3 4 St von Lindenfels und hat 10 Hauser und 106 Einw die ausser 17 Luth und 1 Reform katholisch sind Unter diesen befinden sich 9 Bauern 7 Handwerk und 4 Taglohner Im Jahr 1802 kam der Ort von Mainz an Hessen 9 1832 wurden die Verwaltungseinheiten weiter vergrossert und es wurden Kreise geschaffen Nach der am 20 August 1832 bekanntgegebenen Neugliederung sollte es in Sud Starkenburg kunftig nur noch die Kreise Bensheim und Lindenfels geben der Landratsbezirk von Heppenheim sollte in den Kreis Bensheim fallen Noch vor dem Inkrafttreten der Verordnung zum 15 Oktober 1832 wurde diese aber dahingehend revidiert dass statt des Kreises Lindenfels neben dem Kreis Bensheim der Kreis Heppenheim als zweiter Kreis gebildet wurde zu dem jetzt Steinbach gehorte 1842 wurde das Steuersystem im Grossherzogtum reformiert und der Zehnte und die Grundrenten Einnahmen aus Grundbesitz wurden durch ein Steuersystem ersetzt wie es in den Grundzugen heute noch existiert Infolge der Marzrevolution 1848 wurden mit dem Gesetz uber die Verhaltnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 15 April 1848 die standesherrlichen Sonderrechte endgultig aufgehoben 10 Daruber hinaus wurden in den Provinzen die Kreise und die Landratsbezirke des Grossherzogtums am 31 Juli 1848 abgeschafft und durch Regierungsbezirke ersetzt wobei die bisherigen Kreise Bensheim und Heppenheim zum Regierungsbezirk Heppenheim vereinigt wurden Bereits vier Jahre spater im Laufe der Reaktionsara kehrte man aber zur Einteilung in Kreise zuruck und Steinbach wurde Teil des neu geschaffenen Kreises Lindenfels 11 Im Neuestes und grundlichstes alphabetisches Lexicon der sammtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten von 1845 finden sich folgender Eintrag Steinbach b Lindenfels Dorf zur reform Pfarrei in Lindenfels resp lutherischen Pfarrei Rimbach und kathol Pfarrei Furth gehorig 10 H 106 meistens kathol E Grossherzogth Hessen Provinz Starkenburg Kreis Heppenheim Landger Furth Hofgericht Darmstadt Das Dorf Steinbach ist im J 1802 von Mainz an Hessen ubergegangen 12 Die im Dezember 1852 aufgenommenen Bevolkerungs und Katasterlisten ergaben fur Steinbach 13 Ein katholisches Filialdorf mit 112 Einwohnern Die Gemarkung bestand aus 388 Morgen davon waren 261 Morgen Ackerland 79 Morgen Wiesen und 37 Morgen Wald In den Statistiken des Grossherzogtums Hessen werden bezogen auf Dezember 1867 fur das Filialdorf Steinbach mit der Burgermeisterei in Furth 15 Hauser 142 Einwohnern der Kreis Lindenfels das Landgericht Furth die reformatorische Pfarrei Lindenfels bzw lutherische Pfarrei Rimbach des Dekanats Lindenfels und die katholische Pfarrei Furth des Dekanats Heppenheim angegeben 14 1870 provoziert der preussische Ministerprasident Otto von Bismarck durch die sogenannte Emser Depesche den Deutsch Franzosischen Krieg in dem das Grossherzogtum Hessen als Mitglied des Norddeutschen Bundes an der Seite Preussens teilnahm Noch vor dessen offiziellen Ende am 10 Mai 1871 traten die suddeutschen Staaten dem Norddeutschen Bund bei und am 1 Januar 1871 trat dessen neu Verfassung in Kraft mit der er sich nun Deutsches Reich nannte Auf deutscher Seite forderte dieser Krieg ca 41 000 Tote 15 Mit dem Reichsmunzgesetz gab es Deutschland nur noch eine Wahrung die Mark mit 100 Pfennigen als Untereinheit Nachdem das Grossherzogtum Hessen ab 1871 Teil des Deutschen Reiches war wurden 1874 eine Reihe von Verwaltungsreformen beschlossen So wurden die landesstandige Geschaftsordnung sowie die Verwaltung der Kreise und Provinzen durch Kreis und Provinzialtage geregelt Die Neuregelung trat am 12 Juli 1874 in Kraft und verfugte auch die Auflosung der Kreise Lindenfels und Wimpfen und die Wiedereingliederung Steinbachs in den Kreis Heppenheim 16 Zeit der Weltkriege Bearbeiten Am 1 August 1914 brach der Erste Weltkrieg aus und setzte im ganzen Deutschen Reich der positiven wirtschaftlichen Entwicklung ein Ende Als nach der deutschen Niederlage am 11 November 1918 der Waffenstillstand unterschrieben wurde hatte auch Steinbach viele Gefallene zu beklagen wahrend der Krieg insgesamt rund 17 Millionen Menschenopfer kostete Das Ende des Deutschen Kaiserreiches war damit besiegelt und die unruhigen Zeiten der Weimarer Republik folgten In der Zeit von 1921 bis 1930 wurden in Deutschland 566 500 Auswanderer gezahlt die versuchten den schwierigen Verhaltnissen in Deutschland zu entfliehen Am 30 Januar 1933 wurde Adolf Hitler Reichskanzler was das Ende der Weimarer Republik und den Beginn der Nationalsozialistischen Diktatur bedeutete Die hessischen Provinzen Starkenburg Rheinhessen und Oberhessen wurden 1937 nach der 1936 erfolgten Auflosung der Provinzial und Kreistage aufgehoben Zum 1 November 1938 trat dann eine umfassende Gebietsreform auf Kreisebene in Kraft In der ehemaligen Provinz Starkenburg war der Kreis Bensheim besonders betroffen da er aufgelost und zum grossten Teil dem Kreis Heppenheim zugeschlagen wurde Der Kreis Heppenheim ubernahm auch die Rechtsnachfolge des Kreises Bensheim und erhielt den neuen Namen Landkreis Bergstrasse 17 1 Am 1 September 1939 begann mit dem Einmarsch deutscher Truppen in Polen der Zweite Weltkrieg der in seinen Auswirkungen noch weit dramatischer war als der Erste Weltkrieg und dessen Opferzahl auf 60 bis 70 Millionen Menschen geschatzt werden In der Endphase des Zweiten Weltkrieges in Europa erreichen die amerikanischen Verbande Mitte Marz 1945 den Rhein zwischen Mainz und Mannheim Am 22 Marz uberquerte die 3 US Armee bei Oppenheim den Rhein und besetzte am 25 Marz Darmstadt In den ersten Stunden des 26 Marz 1945 uberquerten amerikanische Einheiten bei Hamm und sudlich von Worms den Rhein von wo sie auf breiter Front gegen die Bergstrasse vorrucken Am 27 Marz standen die amerikanischen Truppen in Lorsch Bensheim und Heppenheim und einen Tag spater waren Aschaffenburg am Main sowie der westliche und nordlichen Teil des Odenwaldes besetzt Der Krieg in Europa endete mit der bedingungslosen Kapitulation aller deutschen Truppen die am 8 Mai 1945 um 23 01 Uhr mitteleuropaischer Zeit in Kraft trat Nachkriegszeit und Gegenwart Bearbeiten Wie die Einwohnerzahlen von 1939 bis 1950 zeigen hatte auch Steinbach nach dem Krieg viele Fluchtlinge und Vertriebene aus den ehemaligen deutschen Ostgebieten zu verkraften Im Jahr 1961 wurde die Gemarkungsgrosse mit 97 ha angegeben davon waren 23 ha Wald 1 Im Zuge der Gebietsreform in Hessen schloss sich die Gemeinde am 1 Juli 1970 zeitgleich mit Fahrenbach und Lorzenbach freiwillig der Gemeinde Furth an 18 Fur Steinbach wurde wie fur alle nach Furth eingegliederten Gemeinden ein Ortsbezirk mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung eingerichtet 19 Gerichte in Hessen Bearbeiten Ab 1813 war dann das neu gebildete Justizamt in Furth die erste Instanz Das 1803 gegrundete Hofgericht Darmstadt war fur normale burgerliche Streitsachen Gericht der zweiten Instanz fur standesherrliche Familienrechtssachen und Kriminalfalle die erste Instanz Ubergeordnet war das Oberappellationsgericht Darmstadt Mit Bildung der Landgerichte im Grossherzogtum Hessen war ab 1821 das Landgericht Furth das Gericht erster Instanz Anlasslich der Einfuhrung des Gerichtsverfassungsgesetzes mit Wirkung vom 1 Oktober 1879 infolge derer die bisherigen grossherzoglich hessischen Landgerichte durch Amtsgerichte an gleicher Stelle ersetzt wurden wahrend die neu geschaffenen Landgerichte nun als Obergerichte fungierten kam es zur Umbenennung in Amtsgericht Furth und Zuteilung zum Bezirk des Landgerichts Darmstadt 20 Verwaltungsgeschichte im Uberblick Bearbeiten Das Grossherzogtum Hessen war von 1815 bis 1866 ein Mitgliedsstaat des Deutschen Bundes und ab 1871 ein Bundesstaat des Deutschen Reiches Es bestand bis 1919 nach dem Ersten Weltkrieg wurde das Grossherzogtum zum republikanisch verfassten Volksstaat Hessen 1945 nach Ende des Zweiten Weltkriegs befand sich das Gebiet des heutigen Hessen in der amerikanischen Besatzungszone und durch Weisung der Militarregierung entstand Gross Hessen aus dem das Bundesland Hessen in seinen heutigen Grenzen hervorging Die folgende Liste zeigt die Staaten bzw Herrschaftsgebiete und deren untergeordnete Verwaltungseinheiten in denen Steinbach lag 1 21 22 vor 1782 Heiliges Romisches Reich Kurfurstentum Mainz Amt Starkenburg 1461 1650 an Kurpfalz verpfandet Zent Furth ab 1782 Heiliges Romisches Reich Kurfurstentum Mainz Unteres Erzstift Oberamt Starkenburg Amtsvogtei Furth ab 1803 Heiliges Romisches Reich Landgrafschaft Hessen Darmstadt durch Reichsdeputationshauptschluss Furstentum Starkenburg Amt Furth ab 1806 Grossherzogtum Hessen Furstentum Starkenburg Amt Furth 23 ab 1815 Deutscher Bund Anm 1 bis 1866 Grossherzogtum Hessen Provinz Starkenburg Amt Furth ab 1821 Grossherzogtum Hessen Provinz Starkenburg Landratsbezirk Lindenfels Anm 2 ab 1832 Grossherzogtum Hessen Provinz Starkenburg Kreis Heppenheim ab 1848 Grossherzogtum Hessen Regierungsbezirk Heppenheim ab 1852 Grossherzogtum Hessen Provinz Starkenburg Kreis Lindenfels ab 1874 Grossherzogtum Hessen Provinz Starkenburg Kreis Heppenheim ab 1871 Deutsches Reich Grossherzogtum Hessen Provinz Starkenburg Kreis Heppenheim ab 1918 Deutsches Reich Volksstaat Hessen Provinz Starkenburg Kreis Heppenheim ab 1938 Deutsches Reich Volksstaat Hessen Landkreis Bergstrasse 24 Anm 3 ab 1945 Amerikanische Besatzungszone Gross Hessen Regierungsbezirk Darmstadt Landkreis Bergstrasse ab 1946 Amerikanische Besatzungszone Land Hessen Regierungsbezirk Darmstadt Landkreis Bergstrasse ab 1949 Bundesrepublik Deutschland Land Hessen Regierungsbezirk Darmstadt Landkreis Bergstrasse ab 1970 Bundesrepublik Deutschland Land Hessen Regierungsbezirk Darmstadt Landkreis Bergstrasse Gemeinde Furth Anm 4 Bevolkerung Bearbeiten Einwohnerstruktur 2011 Bearbeiten Nach den Erhebungen des Zensus 2011 lebten am Stichtag dem 9 Mai 2011 in Steinbach 378 Einwohner Darunter waren 12 3 2 Auslander Nach dem Lebensalter waren 63 Einwohner unter 18 Jahren 159 waren zwischen 18 und 49 99 zwischen 50 und 66 und 60 Einwohner waren alter 25 Die Einwohner lebten in 177 Haushalten Davon waren 68 Singlehaushalte 51 Paare ohne Kinder und 48 Paare mit Kindern sowie 21 Alleinerziehende und 6 Wohngemeinschaften In 30 Haushalten lebten ausschliesslich Senioren und in 132 Haushaltungen leben keine Senioren 25 Einwohnerentwicklung Bearbeiten 1806 0 67 Einwohner 9 Hauser 23 1812 0 67 Seelen 6 Huben mit 7 Wohnhausern 7 1829 106 Einwohner 10 Hauser 9 1867 142 Einwohner 15 Hauser 14 Steinbach Einwohnerzahlen von 1806 bis 2011Jahr Einwohner1806 671812 671829 1061834 971840 1101846 1281852 1121858 1231864 1311871 1331875 1471885 1271895 1291905 1301910 1261925 1341939 1301946 1771950 1861956 1641961 1961967 2391970 2531980 1990 1999 4262005 4222007 4112011 378Datenquelle Histo risches Ge mein de ver zeich nis fur Hessen Die Be vol ke rung der Ge mei nden 1834 bis 1967 Wies baden Hes sisches Statis tisches Lan des amt 1968 Weitere Quellen LAGIS 1 Gemeinde Furth 26 Zensus 2011 25 Religionszugehorigkeit Bearbeiten 1829 17 lutheranische 16 04 ein reformierter 0 94 und 88 katholische 93 02 Einwohner 9 1961 29 evangelische 14 80 167 katholische 85 20 Einwohner 1 Politik BearbeitenFur Steinbach besteht ein Ortsbezirk Gebiete der ehemaligen Gemeinde Steinbach und einige Flurstucke der Gemarkung Furth mit Ortsbeirat und Ortsvorsteher nach der Hessischen Gemeindeordnung 19 Der Ortsbeirat besteht aus funf Mitgliedern Seit den Kommunalwahlen 2021 gehoren ihm drei Mitglieder der CDU und zwei Mitglieder des Bundnis 90 Die Grunen an 27 Ortsvorsteher ist Alexander Frank Grune 28 Verkehr BearbeitenFur den uberortlichen Verkehr wird Steinbach von der Kerngemeinde aus durch die Kreisstrasse K 25 erschlossen wo sie von der als Siegfriedstrasse bekannten Bundesstrasse 460 abzweigt Am Ortsende endet auch die Kreisstrasse Von hier aus fuhrt ein Forstweg am Steinbach und der Nordflanke des Wagenbergs entlang zu einem 480 Meter hohen Ubergang nach Hammelbach im Uberwald Literatur BearbeitenGeorg W Wagner Statistisch topographisch historische Beschreibung des Grossherzogthums Hessen Provinz Starkenburg Band 1 Oktober 1829 Philipp Alexander Ferdinand Walther Das Grossherzogthum Hessen nach Geschichte Land Volk Staat und Oertlichkeit Jonghans Darmstadt 1854 online bei google books Otto Wagner Heimatbuch Furth i Odw mit den Ortsteilen Furth Brombach Ellenbach Erlenbach Fahrenbach Krockelbach Krumbach Linnenbach Lorzenbach Seidenbach Steinbach Weschnitz Gemeinde Furth i Odw 1994 ISBN 3 7657 1110 1 Literatur uber Steinbach nach Register In Hessische BibliographieWeblinks Bearbeiten nbsp Commons Steinbach Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Steinbach In Webauftritt der Gemeinde Furth Steinbach Landkreis Bergstrasse Historisches Ortslexikon fur Hessen In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Anmerkungen und Einzelnachweise BearbeitenAnmerkungen Staatenbund ehemaliger Territorien des Heiligen Romischen Reichs Vorlaufer des Deutschen Reichs Trennung zwischen Justiz Landgericht Furth und Verwaltung Im Zuge der Gebietsreform 1938 wurde die Provinz Starkenburg aufgelost Am 1 Juli 1970 als Ortsbezirk zur Gemeinde Furth Einzelnachweise a b c d e f g Steinbach Landkreis Bergstrasse Historisches Ortslexikon fur Hessen Stand 8 Mai 2018 In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Steinbach In Webauftritt Gemeinde Furth abgerufen im Januar 2019 a b Wilhelm Muller Hessisches Ortsnamensbuch Starkenburg Hrsg Historische Kommission fur den Volksstaat Hessen Band 1 Selbstverlag Darmstadt 1937 OCLC 614375103 S 690 Johann Konrad Dahl Historisch topographisch statistische Beschreibung des Furstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues Darmstadt 1812 OCLC 162251605 S 45 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Johann Konrad Dahl Historisch topographisch statistische Beschreibung des Furstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues Darmstadt 1812 OCLC 162251605 S 178 ff eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Heinrich Karl Wilhelm Berghaus Deutschland seit hundert Jahren Abth Deutschland vor funfzig Jahren Band 3 Voigt amp Gunther Leipzig 1862 OCLC 311428620 S 358 ff eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche a b Johann Konrad Dahl Historisch topographisch statistische Beschreibung des Furstenthums Lorsch oder Kirchengeschichte des Oberrheingaues Darmstadt 1812 OCLC 162251605 S 242 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche M Borchmann D Breithaupt G Kaiser Kommunalrecht in Hessen W Kohlhammer Verlag 2006 ISBN 3 555 01352 1 S 20 Teilansicht bei google books a b c Georg Wilhelm Justin Wagner Statistisch topographisch historische Beschreibung des Grossherzogthums Hessen Provinz Starkenburg Band 1 Carl Wilhelm Leske Darmstadt Oktober 1829 OCLC 312528080 S 240 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Gesetz uber die Verhaltnisse der Standesherren und adeligen Gerichtsherren vom 7 August 1848 In Grossherzog von Hessen Hrsg Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1848 Nr 40 S 237 241 Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags PDF 42 9 MB Verordnung die Eintheilung des Grossherzogtums in Kreise Betreffend vom 12 Mai 1852 In Grossherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren Hrsg Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1852 Nr 30 S 224 229 Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek digital PDF Johann Friedrich Kratzsch Neuestes und grundlichstes alphabetisches Lexicon der sammtlichen Ortschaften der deutschen Bundesstaaten Teil 2 Band 2 Zimmermann Naumburg 1845 OCLC 162810705 S 603 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Ph A F Walther Das Grossherzogthum Hessen nach Geschichte Land Volk Staat und Oertlichkeit G Jonghaus Darmstadt 1854 OCLC 866461332 S 350 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche a b Ph A F Walther Alphabetisches Verzeichniss der Wohnplatze im Grossherzogtum Hessen G Jonghaus Darmstadt 1869 OCLC 162355422 S 84 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Verlustlisten der deutschen Armee im Feldzug 1870 71 In Onlineprojekt Gefallenendenkmaler Archiviert vom Original am 6 Mai 2015 abgerufen am 10 Mai 2018 Martin Kukowski Hessisches Staatsarchiv Darmstadt Uberlieferung aus dem ehemaligen Grossherzogtum und dem Volksstaat Hessen Band 3 K G Saur 1998 ISBN 3 598 23252 7 Schlagzeilen aus Bensheim zum 175 jahrigen Bestehen des Bergstrasser Anzeigers PDF 9 0 MB Die Entstehung des Kreises Bergstrasse Nicht mehr online verfugbar 2007 S 109 archiviert vom Original am 5 Oktober 2016 abgerufen am 9 Februar 2015 Eingliederung der Gemeinden Fahrenbach Lorzenbach und Steinbach in die Gemeinde Furth Landkreis Bergstrasse vom 11 Juni 1970 In Der Hessische Minister des Inneren Hrsg Staatsanzeiger fur das Land Hessen 1970 Nr 26 S 1300 Punkt 1224 Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags PDF 7 6 MB a b Hauptsatzung PDF 349 kB 5 In Webauftritt Gemeinde Furth abgerufen im Januar 2020 Verordnung zur Ausfuhrung des Deutschen Gerichtsverfassungsgesetzes und des Einfuhrungsgesetzes zum Gerichtsverfassungsgesetze vom 14 Mai 1879 In Grossherzog von Hessen und bei Rhein Hrsg Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1879 Nr 15 S 197 211 Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags PDF 17 8 MB Michael Rademacher Land Hessen Online Material zur Dissertation Osnabruck 2006 In eirenicon com Abgerufen am 1 Januar 1900 Grossherzogliche Centralstelle fur die Landesstatistik Hrsg Beitrage zur Statistik des Grossherzogtums Hessen Band 1 Grossherzoglicher Staatsverlag Darmstadt 1862 OCLC 894925483 S 43 ff eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche a b Verzeichnis der Amter Orte Hauser Einwohnerzahl 1806 HStAD Bestand E 8 A Nr 352 4 In Archivinformationssystem Hessen Arcinsys Hessen Stand 6 Februar 1806 Gesetz uber die Aufhebung der Provinzen Starkenburg Oberhessen und Rheinhessen vom 1 April 1937 In Der Reichsstatthalter in Hessen Sprengler Hrsg Hessisches Regierungsblatt 1937 Nr 8 S 121 ff Online beim Informationssystem des Hessischen Landtags PDF 11 2 MB a b c Ausgewahlte Daten uber Bevolkerung und Haushalte am 9 Mai 2011 in den hessischen Gemeinden und Gemeindeteilen PDF 1 8 MB Nicht mehr online verfugbar In Zensus 2011 Hessisches Statistisches Landesamt S 8 und 62 archiviert vom Original am 11 Juli 2021 abgerufen im Januar 2021 Haushaltsplan 2008 Vorbericht Gemeinde Furth im Odenwald abgerufen im Februar 2021 Ortsbeirat Steinbach In Votemanager Abgerufen im Mai 2021 Ortvorsteher In Webauftritt Gemeinde Furth im Odenwald abgerufen im Marz 2021 Ortsteile von Furth Brombach Ellenbach Erlenbach Fahrenbach Krockelbach Krumbach Linnenbach Lorzenbach Seidenbach Steinbach Weschnitz mit dem Weiler Leberbach Der Weiler Altlechtern Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Steinbach Furth im Odenwald amp oldid 234630119