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Mit den Nurnberger Gesetzen auch als Nurnberger Rassengesetze oder Ariergesetze bezeichnet institutionalisierten die Nationalsozialisten ihre antisemitische und rassistische Ideologie auf juristischer Grundlage Sie wurden auf dem 7 Reichsparteitag der NSDAP dem Reichsparteitag der Freiheit am fruhen Abend des 15 Septembers 1935 einstimmig vom Reichstag angenommen der eigens zu diesem Zweck telegrafisch nach Nurnberg einberufen worden war Sie umfasstendas Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre RGBl I S 1146 kurz Blutschutzgesetz und das Reichsburgergesetz RGBl I S 1146 Neben diesen beiden Rassegesetzen wird heute oft auch das Reichsflaggengesetz RGBl I S 1145 unter dem Sammelbegriff Nurnberger Gesetze gefasst obwohl es zeitgenossisch nicht zu ihnen gezahlt wurde 1 Titelseite des Reichsgesetzblatt Teil I Nr 100 in dem am 16 September 1935 die drei Gesetze verkundet wurdenWilhelm Stuckart Hans Globke Kommentar 1936 zum Reichsburgergesetz Blutschutzgesetz EhegesundheitsgesetzBildtafel zum Blutschutzgesetz 1935 Alle drei Gesetze wurden im Reichsgesetzblatt Teil I Nr 100 am 16 September 1935 mit dem Zusatz am Reichsparteitag der Freiheit verkundet Sie wurden durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr 1 vom 20 September 1945 aufgehoben Ziel der Gesetze war die Ausgrenzung von Deutschen und anderen Einwohnern Deutschlands die aus Sicht der Nationalsozialisten rassisch nicht zur Volksgemeinschaft gehorten Betroffene waren Menschen die als Juden Zigeuner oder Schwarze kategorisiert wurden sowie deren Angehorige Inhaltsverzeichnis 1 Blutschutzgesetz 2 Reichsburgergesetz 2 1 Einstufung 2 2 Ausnahmebestimmungen 3 Gebrauch der Handels und Reichsflagge 4 Zustandekommen 5 Reaktionen 6 Spatere Folgen 7 Kontroverse Deutungen 8 Statistische Angaben 9 Siehe auch 10 Literatur 11 Weblinks 12 Einzelnachweise Blutschutzgesetz BearbeitenDas am 15 September 1935 erlassene Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre verbot die Eheschliessung sowie den ausserehelichen Geschlechtsverkehr zwischen Juden und Nichtjuden Es sollte der Reinhaltung des deutschen Blutes dienen einem zentralen Bestandteil der nationalsozialistischen Rassenideologie Verstosse wurden als Rassenschande mit Gefangnis und Zuchthaus ausschliesslich fur mannliche Beteiligte bedroht egal welcher Beteiligte Jude war Diese Bestimmung wurde oft Adolf Hitler personlich zugeschrieben Sie zeuge von seinem Frauenbild nach dem die Frau sexuell unmundig sei Auch eine von Hitler gewunschte Erganzungsverordnung vom 16 Februar 1940 nach der die Frau trotz des Vorwurfs der Begunstigung ausdrucklich straffrei bleiben sollte weist in diese Richtung 2 Die Juristen Wilhelm Stuckart und Hans Globke liefern in ihrem Gesetzeskommentar 3 von 1936 eine rein praktische Begrundung Zur Uberfuhrung sei meist die Aussage der beteiligten Frau erforderlich der bei Straffreistellung ein Auskunftsverweigerungsrecht nicht mehr zustehe 3 des Gesetzes der erst zum 1 Januar 1936 in Kraft trat untersagte es Juden deutschblutige Dienstmadchen unter 45 Jahren zu beschaftigen Dahinter stand die Unterstellung der Jude werde sich sonst an diesen vergehen Kurz nach der Verabschiedung der Rassengesetze wurde am 14 November 1935 in einer Ersten Verordnung zum Blutschutzgesetz RGBl I S 1334 f festgeschrieben dass judische Mischlinge mit zwei judischen Grosseltern nur noch mit ausdrucklicher Genehmigung Deutschblutige oder judische Mischlinge mit einem judischen Grosselternteil ehelichen durften Entsprechende Antrage blieben jedoch meist erfolglos nach 1942 wurden sie fur die Dauer des Krieges nicht mehr angenommen Ehen zwischen zwei Vierteljuden sollten nicht geschlossen werden 4 Vierteljuden und Deutschblutige dagegen durften heiraten Dahinter stand das rassistische Paradigma deutsches und artverwandtes Blut zu bewahren Ein 6 der Ersten Verordnung weitete das Eheverbot auf andere Gruppen aus Es sollten grundsatzlich alle Ehen unterbleiben die die Reinerhaltung des deutschen Blutes gefahrdeten 5 Ein Rundschreiben zahlte dazu Zigeuner Neger und ihre Bastarde auf 6 4 des Gesetzes verbot den Juden die Reichs und Nationalflagge zu hissen oder die Reichsfarben zu zeigen Die Strafandrohung war Gefangnis bis zu einem Jahr Juden wurde jedoch das Zeigen der judischen Farben gestattet Bereits im Februar 1935 hatte die Gestapo zu dieser Zeit noch ohne gesetzliche Grundlage den Juden die Verwendung der Hakenkreuz Fahne verboten im April folgte ein entsprechender Erlass des Reichsinnenministeriums 7 Angeblich sollte damit der Versuch judischer Firmen verhindert werden sich durch Beflaggung zu tarnen und als arisch auszugeben 8 Einen Sonderfall stellten aufgrund moglicher diplomatischer Verwicklungen mit dem japanischen Bundnispartner deutsch japanische Ehen dar 9 Diese waren unerwunscht und wurden trotz mangelnder Rechtsgrundlage haufig von deutschen Stellen verhindert Hierzu wurden nach Recherchen des Historikers Harumi Shidehara Furuya in jedem Einzelfall intensive Untersuchungen zum Hintergrund der Betroffenen insbesondere zur diplomatischen Relevanz durchgefuhrt 10 In Japan bemuhten sich die Auslandsvertretungen nach aussen hin den Eindruck zu erwecken Japaner seien Ehren Arier und bezeichneten den Begriff des Ariers als vielleicht wissenschaftlich nicht einwandfrei Praktisch bedeute er einfach Nichtjude 11 Intern wies die Deutsche Botschaft in Tokio im Februar 1939 aber darauf hin dass eine grundsatzliche Regelung getroffen werden musse wobei der japanische Rassenstolz und die japanische Empfindlichkeit geschont werden musse 12 Hitler selbst vertrat im September 1940 die Auffassung dass es doch richtiger sei im Interesse der Reinerhaltung der deutschen Rasse solche Eheschliessungen in Zukunft nicht zu gestatten selbst wenn aussenpolitische Grunde fur eine Genehmigung sprachen Der Chef der Reichskanzlei Hans Heinrich Lammers uberzeugte ihn jedoch davon von jetzt ab alle ahnlichen Antrage durch dilatorische Behandlung auf mindestens 1 Jahr zuruckzustellen um alsdann zu Ablehnungen uberzugehen Diesem Vorschlag stimmte Hitler zu 13 Reichsburgergesetz BearbeitenDas Reichsburgergesetz schuf unterschiedliche Klassen von Burgern Die vollen politischen Rechte sollte nach diesem Gesetz allein der Reichsburger haben 2 Abs 3 Reichsburgergesetz RBG Dieser musse zunachst Staatsangehoriger deutschen oder artverwandten Blutes sein und durch sein Verhalten beweisen dass er gewillt und geeignet ist in Treue dem deutschen Volk und Reich zu dienen Das Reichsburgerrecht wird durch einen Reichsburgerbrief verliehen 2 Abs 2 RBG Auf diese Weise wurde rechtlich eine Dreiteilung vorbereitet Reichsburger 2 RBG die dies allerdings nur unter der Massgabe der Gesetze sind 2 Abs 3 RBG Staatsangehorige zwar mit Verweis auf das Reichs und Staatsangehorigkeitsgesetz von 1913 der jedoch dem Staat dafur besonders verpflichtet ist 1 Abs 1 Halbsatz 2 RBG und letztlich die die keines der beiden Kriterien erfullen konnten Zur Verleihung der vorgesehenen Reichsburgerbriefe 2 Abs 2 RBG kam es bis zum Ende des Zweiten Weltkrieges nicht Er hatte selbst den Deutschen als Staatsburger per se in solche die durch sein Verhalten beweist dass er gewillt und geeignet ist in Treue dem Deutschen Volk und Reich zu dienen 2 Abs 1 Halbsatz 2 RBG die also Reichsburger hatten werden konnen und damit alleinige Trager der vollen politischen Rechte 2 Abs 3 RBG sind und die die dieses nicht erreichen konnten oder wollten klassifizieren mussen Von der aus diesem Gesetz vorgegebenen Dreiteilung wurde praktisch nur gegen diejenigen die nicht deutschen oder artverwandten Blutes sind Gebrauch gemacht Der 3 des Reichsburgergesetzes ermoglichte auf dem Verwaltungsweg jedwede juristisch formale Verwaltungsvorschrift zur Auslegung dieses Gesetzes mit Bezug auf Personen die nicht Staatsangehorige deutschen oder artverwandten Blutes sind So wurde z B den assimilierten judischen Mischlingen nur das Wahlrecht und eine vorlaufige Reichsburgerschaft zugestanden Infolge des Reichsburgergesetzes durfte auf dem Verordnungsweg kein Jude mehr ein offentliches Amt innehaben Auch die judischen Beamten die bislang durch das so genannte Frontkampferprivileg im Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums 1933 von der Entlassung verschont geblieben waren mussten zum 31 Dezember 1935 den Dienst quittieren Ausserdem verloren Juden das politische Wahlrecht Durch weitere Verordnungen zum Reichsburgergesetz wurde 1938 judischen Arzten und Rechtsanwalten die Zulassung entzogen 4 Verordnung zum RBG vom 25 Juli 1938 und 5 Verordnung zum RBG vom 30 November 1938 Bedeutsam wurde schliesslich die von Hitler initiierte 11 Verordnung zum Reichsburgergesetz vom 25 November 1941 Deutschen Juden wurde damit die Staatsangehorigkeit aberkannt wenn sie ihren Wohnsitz im Ausland nahmen Bei Deportation verloren Juden mit dem Grenzubertritt ihre Staatsangehorigkeit zugleich gingen ihr gesamtes Eigentum und Vermogen einschliesslich ihrer Anspruche aus Lebens und Rentenversicherungen formlich an den Staat uber Einstufung Bearbeiten Die Erste Verordnung zum Reichsburgergesetz vom 14 November 1935 14 definierte wer als judischer Mischling Reichsburger bleiben konne und wer als Jude davon ausgeschlossen sei Personen mit mindestens drei judischen Grosseltern galten als Voll Jude Personen mit einem judischen Elternteil oder zwei judischen Grosseltern galten als Mischling ersten Grades Personen mit einem judischen Grosseltern Teil wurden als Mischling zweiten Grades eingestuft Mischlinge ersten Grades die der judischen Kultusgemeinde angehorten oder mit einem Juden verheiratet waren wurden als Juden eingestuft Fur sie kam spater der Begriff Geltungsjude auf Alle weiteren Halbjuden und Vierteljuden wurden amtlich als judische Mischlinge bezeichnet 15 Ausnahmebestimmungen Bearbeiten Siehe auch Deutschblutigkeitserklarung In 7 der Ersten Verordnung zum Reichsburgergesetz behielt sich Hitler personlich die Zustimmung fur Ausnahmen vor Der Fuhrer und Reichskanzler kann Befreiungen von den Vorschriften der Ausfuhrungsverordnungen erteilen 16 Der oft verkurzt zitierte Ausspruch Wer bei mir Jude ist bestimme ich wird Hermann Goring bezuglich Martin Wronsky von der Luft Hansa zugeschrieben 17 trifft aber nicht den Sachverhalt Von mehr als 10 000 Antragen zur Besserstellung die durch mehrere Vorinstanzen gepruft und gefiltert wurden waren nur wenige erfolgreich Dabei waren die Teilnahme der Bittsteller am Weltkrieg und politische Verdienste um die Bewegung ihr rassisches Erscheinungsbild und ihre charakterliche Beurteilung wesentliche Kriterien Nur in zwei Fallen wurden Volljuden begunstigt Bis zum Jahre 1941 erreichten 260 Mischlinge ersten Grades ihre Gleichstellung mit einem Deutschblutigen Bescheinigung uber die Einordnung im Sinne der ersten Verordnung zum Reichsburgergesetz vom 14 November 1935 In 1 300 Fallen wurden Bittsteller vom Geltungsjuden zum judischen Mischling umgestuft 18 Nach einem Erlass des Oberkommandos der Wehrmacht vom 8 April 1940 sollten die Mischlinge ersten Grades sowie die judisch Versippten die deutschblutigen Ehepartner in sogenannten Mischehen aus der Wehrmacht entlassen werden 19 Ausnahmen waren ausschliesslich mit personlicher Genehmigung Hitlers bis 1942 moglich im Ausnahmefall aber noch weiter geduldet 20 Im Juni 1944 sollten auch die Mischlinge zweiten Grades vom Dienst in der Wehrmacht ausgeschlossen werden 21 Mit stillschweigender Unterstutzung ihrer Vorgesetzten verblieben einige dieser fur wehrunwurdig erklarten Soldaten dennoch in der Wehrmacht 22 Nach dem Attentat vom 20 Juli 1944 widerrief Hitler seine Ausnahmegenehmigungen fur Offiziere die als Mischlinge ersten Grades galten zugleich wurden auch alle judisch versippten Offiziere zum Jahresende 1944 entlassen 23 In der Realitat dienten einzelne Soldaten denen fruhzeitig eine Deutschblutigkeitserklarung ausgestellt worden war teilweise bis Kriegsende weiter 24 Mitglieder der NSDAP Mannschaften und Unterfuhrer der SS sowie Bauern im Sinne des Reichserbhofgesetzes waren noch weit strengeren Kriterien unterworfen Sie mussten einen Grossen Ahnenpass vulgo Grosser Ariernachweis erbringen welcher einen durchgehend deutschblutigen Stammbaum bis zum Stichjahr 1800 auswies 25 Fur Fuhrer der SS galt das Stichjahr 1750 Die Enzyklopadie des Nationalsozialismus spricht von einer Ernennung zum Ehrenarier und nimmt dabei Bezug auf die Ausnahmebestimmung des 7 der Ersten Verordnung zum Reichsburgergesetz die diesen Begriff jedoch nicht verwendet 26 Beate Meyer verwendet das Wort Ehrenarier nur in Anfuhrungszeichen und beilaufig fur Ausnahmefalle bei denen sich verdiente Weggefahrten mit judischem Hintergrund direkt an die Parteikanzlei und Hitler wandten und ohne formliches Verfahren eine Statusverbesserung erreichten 27 Steiner Cornberg weisen darauf hin dass es den Begriff Ehrenarier amtlich nicht gab und er nur umgangssprachlich gebrauchlich war 28 Gebrauch der Handels und Reichsflagge Bearbeiten Hauptartikel Reichsflaggengesetz Das Reichsflaggengesetz erklarte die Hakenkreuzflagge zur Reichsflagge und ermachtigte den Reichsminister des Innern weitere Ausfuhrungsbestimmungen zu erlassen Dass Juden der Gebrauch der Reichsflagge untersagt war wurde nicht im Reichsflaggengesetz sondern im Blutschutzgesetz festgelegt In der folgenden Verordnung uber die Flaggenfuhrung der Schiffe vom 17 Januar 1936 RGBl I S 15 wird allerdings darauf hingewiesen dass der Reichsverkehrsminister im Einvernehmen mit dem Reichsminister des Innern und dem Stellvertreter des Fuhrers Kauffahrteischiffen deren Eigentumer unter die Bestimmungen des 4 des Blutschutzgesetzes fallen das Fuhren der Handelsflagge verbieten kann Zustandekommen Bearbeiten nbsp Das Blutschutzgesetz nbsp Nurnberg Frauentorgraben 49 Dort stand das 1905 bezogene Vereinshaus des Industrie und Kulturvereins in dessen Saal der Reichstag die Nurnberger Gesetze verabschiedete Der siebte Reichsparteitag fand vom 10 bis zum 16 September 1935 in Nurnberg statt Er sollte ursprunglich die Einfuhrung der Wehrpflicht und die Befreiung von den einschrankenden Bestimmungen des Versailler Vertrags propagandistisch herausstellen Daher erklart sich der Titel Reichsparteitag der Freiheit Am 12 September dem dritten Tag des Parteitags hielt Reichsarztefuhrer Gerhard Wagner eine Rede in der er uberraschend ankundigte der nationalsozialistische Staat werde in Kurze durch ein Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes die weitere Vermischung von Juden und Ariern verhindern Adolf Hitler erweiterte den Auftrag und liess umgehend uber den Reichsinnenminister Wilhelm Frick den Abteilungsleiter Wilhelm Stuckart und den Leiter des Staatsangehorigkeitsreferates im Reichsinnenministerium Bernhard Losener und andere Verwaltungsfachleute entsprechende Gesetzesentwurfe ausarbeiten Da einige von ihnen aus Berlin anreisen mussten konnte sich die Arbeitsgruppe erst am Abend des 13 September in Nurnberg konstituieren Wegen des Zeitdrucks verzichteten die zustandigen Minister auf Vorgaben und uberliessen es den Ministerialbeamten Gesetzentwurfe auszuarbeiten Wagner der sich in Nurnberg standig bei Hitler aufhielt wollte eine Zwangsscheidung von Mischehen und Heiratsverbot auch fur Vierteljuden einfuhren wahrend die Ministerialburokraten auf Schwierigkeiten bei der praktischen Umsetzung hinwiesen Hitler selbst entschied sich schliesslich fur den milderen Gesetzentwurf er konnte sich damit als gemassigter Staatsmann darstellen der seine Partei im Griff habe und er vermied voraussehbare Konflikte mit der katholischen Kirche Wesentliche Inhalte dieser Nurnberger Gesetze blieben unbestimmt und konnten beliebig weiter ausgestaltet werden So war beim Blutschutzgesetz bis zum November 1935 unklar wer im Sinne des Gesetzes als Jude galt Auch blieb offen in welchen Fallen auf Gefangnis beziehungsweise Zuchthausstrafe zu erkennen war Ganzlich unausgeformt blieb die Rechtsqualitat von Staatsangehorigen und vorlaufiger Reichsburgerschaft Reaktionen BearbeitenNach Gestapo Berichten wurden die Nurnberger Gesetze in der Bevolkerung grosstenteils mit Genugtuung aufgenommen nicht zuletzt deshalb weil es psychologisch mehr als die unerfreulichen Einzelaktionen die erwunschte Isolierung des Judentums herbeifuhren wird In katholischen Kreisen fanden sie allerdings keinen Beifall begrusst wird lediglich dass die Juden Gesetzgebung Auswuchse in der antisemitischen Propaganda und Ausschreitungen unterbindet 29 Es muss offenbleiben ob diese Ausserungen reprasentativ waren und ob diese Teilkritik nur der Vorsicht geschuldet war denn diese von SD Mitarbeitern mitgehorten Ausserungen stammten aus offentlich gefuhrten Gesprachen Die unter anderem in der Judischen Rundschau veroffentlichte Erklarung der Reichsvertretung der Juden in Deutschland vom 24 September 1935 begann mit den Worten Die vom Reichstag in Nurnberg beschlossenen Gesetze haben die Juden in Deutschland aufs Schwerste betroffen Sie sollen aber eine Ebene schaffen auf der ein ertragliches Verhaltnis zwischen dem deutschen und dem judischen Volke moglich ist Voraussetzung fur ein ertragliches Verhaltnis ist die Hoffnung dass den Juden und judischen Gemeinden in Deutschland durch Beendigung ihrer Diffamierung und Boykottierung die moralische und wirtschaftliche Existenzmoglichkeit gelassen wird 30 Vertreter des revisionistischen Flugels der Zionisten wie Georg Kareski der als Vorsitzender der Staatszionistischen Vereinigung dem Angriff ein weitgehend auf Ablehnung stossendes Interview gab 31 befurworteten hingegen eine vollstandige Trennung von Juden und Ariern 32 Einige orthodoxe Juden begrussten das Verbot der Mischehe Den Assimilanten sei damit in Deutschland jede Grundlage entzogen 33 Andere judische Burger meinten dass nun eine dauerhafte und gesetzlich geregelte Losung fur ein Zusammenleben gefunden sei Dabei ubersahen sie dass die Nurnberger Gesetze nur einen leeren Rahmen darstellten Zur Beruhigung trug bei dass in der Bekanntmachung absichtlich der Eindruck erweckt wurde diese Vorschriften betrafen nur Volljuden diesen Vermerk hatte Hitler zuvor eigenhandig gestrichen 34 den Text aber in der Fassung des Entwurfs zur Veroffentlichung freigegeben Vertreter der Wirtschaft im nationalsozialistischen Deutschland hatten Bedenken wegen moglicher Auswirkungen im Ausland Die befurchteten Sanktionen waren jedoch kaum spurbar Da nach den Gesetzen die judischen Mischlinge Rudi Ball Eishockey und Helene Mayer Fechten an den im Deutschen Reich ausgetragenen Olympischen Sommer und Winterspielen 1936 teilnehmen durften sie im Ausland auch als Juden wahrgenommen wurden wurde geplanten Sanktionen im Zusammenhang mit den Olympischen Spielen vor allem von Seiten der USA der Boden entzogen 35 Die Berichte der sozialdemokratischen Sopade bezeichnen die Nurnberger Gesetze als politische Ausnahmegesetze mit sexualpathologischem Charakter durch die den Juden eine Stellung ausserhalb der Menschheit zugewiesen werde Der Fuhrer sei der Gefangene seiner Banditen und musse ihren terroristischen Forderungen nachgeben 36 Spatere Folgen BearbeitenBis zum Ende des nationalsozialistischen Deutschen Reiches wurde die Rechtsstellung der Juden durch eine Vielzahl weiterer Gesetze und Verordnungen weiter beschrankt die fast alle Bereiche des offentlichen wie des privaten Lebens betrafen Nachdem 1939 der Judenstern im besetzten Polen eingefuhrt worden war mussten ihn ab dem 19 September 1941 auch Juden im Reichsgebiet tragen Dabei wurde auch der mannliche judische Teil einer Mischehe zum Tragen des Sterns verpflichtet sofern die Ehe kinderlos geblieben war Die judischen Partner aus Mischehen wie auch die judisch Versippten wie die deutschblutigen Ehemanner aus Mischehen genannt wurden wurden im Laufe des Krieges zu Zwangsarbeit verpflichtet und haufig in Lagern der Organisation Todt kaserniert In Berlin wurden kurz vor Ende des Krieges auch die deutschblutigen Ehefrauen entsprechend eingesetzt Nicht zur Ausfuhrung gelangten die 1942 im Protokoll der Wannseekonferenz genannten und die in zwei Folgekonferenzen von Referenten erorterten Plane Danach wurden die Zwangsscheidung von Mischehen mit anschliessender Deportation sowie die Zwangssterilisation von judischen Mischlingen als Ziele genannt Die drei Nurnberger Gesetze wurden durch das alliierte Kontrollratsgesetz Nr 1 vom 20 September 1945 aufgehoben Kontroverse Deutungen BearbeitenUmstritten war unter den Historikern die Frage ob es sich bei den Nurnberger Gesetzen um eine spontane Entscheidung handelte oder ob damit ein lange gehegter Plan umgesetzt wurde Uberwiegend wird in der alteren Fachliteratur dargestellt dass die Rassengesetze vollig uberraschend entstanden und spontan erlassen wurden 37 Dem widerspricht dass bereits am 26 Juli 1935 Standesbeamte angewiesen worden waren Aufgebote fur Mischehen wegen einer anstehenden Neuregelung nicht zu bearbeiten 38 Auch lassen sich Gedankenspiele Hitlers um ein neues Staatsburgergesetz und Denkschriften Hanns Kerrls und Roland Freislers zum Ehegesetz schon fur 1933 nachweisen 39 Der nicht umgesetzte Entwurf eines Gesetzes zur Regelung der Stellung der Juden den Rudolf Hess am 6 April 1933 an Julius Streicher schickte nimmt im 15 die Bestimmungen des spateren Blutschutzgesetzes vorweg und enthalt scharfere Regelungen als das Reichsburgergesetz 40 Die Historikerin Alexandra Przyrembel bezeichnet die 37 Sitzung der Strafrechtskommission am 5 Juni 1934 als erstes bedeutendes Brainstorming das die Konzeption der Nurnberger Gesetze sowie seine Ausfuhrungsbestimmungen in wesentlichen Aspekten vorbereitete 41 An der Sitzung nahm neben Roland Freisler und Fritz Grau auch der spatere Widerstandskampfer Hans von Dohnanyi in seiner Eigenschaft als Referent des NS Reichsjustizministers Franz Gurtner teil 42 Er kritisierte dass mit dem dort ausgearbeiteten Gesetzentwurf nicht das ubergeordnete Ziel der Rassengesetzgebung erreicht wurde namlich die Garantie eines grundsatzlichen Rassenschutzes 43 Kontrovers wird beurteilt inwieweit Forderungen der Parteibasis und Vorfalle wie der Kurfurstendamm Krawall von 1935 die gesetzliche Regelung beschleunigten oder gar veranlassten Die Gewalt von unten der von Parteigliederungen inszenierte Volkszorn wurde zumindest von einzelnen einflussreichen Nationalsozialisten wie Reinhard Heydrich und Gerhard Wagner genutzt um scharfere Gesetze gegen Juden zu fordern Andere befurchteten einen Vertrauensverlust bei der Bevolkerung wenn die entfesselte Gewalt die Ruhe und Ordnung storten und das Gewaltmonopol des Staates unterlaufen wurde 44 Nach Saul Friedlander sollten die Nurnberger Gesetze allen kundtun dass die Rolle der Partei alles andere als ausgespielt war So wurde die Masse der Parteimitglieder beruhigt individuelle Gewaltakte gegen Juden wurden durch die Aufstellung klarer legaler Richtlinien beendet und der politische Aktivismus wurde auf wohldefinierte Ziele hingelenkt werden 45 Neuerdings wird die in der Fachliteratur weitverbreitete 37 Darstellung Loseners hinterfragt der Wilhelm Frick als desinteressiert und uninformiert beschreibt Longerich 46 verweist auf eine Tagebucheintragung bei Goebbels vom 14 September 1935 Frick und Hess auch da Gesetze durchberaten Neues Staatsburgergesetz Verbot judischer Ehen Wir feilen noch daran Aber so wird es beschlossen Wird die Reinigung erhalten Umstritten ist heute auch die Selbstdarstellung der beigezogenen Ministerialbeamten die ihre Mitwirkung als massigenden Einfluss oder gar Widerstand stilisierten Zumindest lassen sich angeblich vorgebrachte Maximalforderungen wie Sterilisationen durchzufuhren oder auch Achteljuden wie Volljuden zu behandeln in keinem der sechs aufgefundenen Entwurfe nachweisen 47 Statistische Angaben BearbeitenDie Anzahl der Glaubensjuden wird fur das Jahr 1933 auf 505 000 bis 525 000 geschatzt zu denen nach Definition der Nationalsozialisten weitere 180 000 assimilierte Juden zu addieren waren Norbert Frei geht von 562 000 Menschen aus die 1935 gemass der Ersten Verordnung zum Reichsburgergesetz als Juden galten 48 Yehuda Bauer gibt fur das nationalsozialistische Deutsche Reich mit Lutz Eugen Reutter und JDC Dokumenten als Quelle fur 1933 499 682 gelistete Juden an 2 000 Dreivierteljuden 210 000 Halbjuden und 80 000 Vierteljuden zusammen 790 000 Verfolgte aufgrund judischer Herkunft so die Historiker I Lorenz und J Berkemann die hinzufugen Die Zahlen sind sehr unzuverlassig 49 Nach den NS Einmarschen in Osterreich und dem Sudetenland erhohte sich die Anzahl entsprechend In Osterreich waren es 185 246 Juden und mindestens 150 000 sogenannte Mischlinge Die Fluchtbewegung ab 1933 reduzierte die judische Bevolkerung in Mitteleuropa bis 1939 gleichzeitig um 440 000 Nach der Volkszahlung von 1939 gab es nach NS Definition 330 539 Juden davon 297 407 Glaubensjuden 71 126 judische Mischlinge ersten Grades darunter 6 600 mosaischen Bekenntnisses und 41 454 judische Mischlinge zweiten Grades 50 Am 1 April 1943 lebten im Grossdeutschen Reich offiziell nur noch 31 910 Juden Ungefahr die Halfte von ihnen musste den Judenstern tragen hierzu waren auch die judischen Partner in nichtprivilegierten Mischehen verpflichtet Nach der Reichskriminalstatistik des Jahres 1937 wurden 512 Manner wegen Rassenschande verurteilt darunter waren 355 Juden Zwischen 1936 und 1940 wurden 1 911 Manner wegen Rassenschande verurteilt Die Auswertung der von 1936 bis 1943 in Hamburg gefallten Urteile ergibt dass judische Manner deutlich scharfer bestraft wurden als Deutschblutige Rund ein Drittel der judischen Justizopfer erhielt Zuchthausstrafen zwischen zwei und vier Jahren knapp ein Viertel wurde noch strenger bestraft Die Hochststrafe betrug 15 Jahre In mindestens funfzehn Fallen verhangten die Richter mit juristischen Kunstgriffen trotzdem Todesurteile die auch vollstreckt wurden z B gegen Leo Katzenberger und Werner Hollander 51 Am 23 Juni 1950 wurde mit dem Bundesgesetz uber die Anerkennung freier Ehen rassisch und politisch Verfolgter BGBl 1950 S 226 den Lebensgemeinschaften denen aufgrund der NS Rassengesetze die Eheschliessung verweigert worden war der Ehestatus ruckwirkend auch fur den Fall zugestanden dass einer der Partner nicht mehr lebte Bis 1963 wurden 1 823 entsprechende Antrage gestellt von denen 1 255 bewilligt wurden 52 Siehe auch BearbeitenListe antijudischer Rechtsvorschriften im Deutschen Reich 1933 1945 Nationalsozialistische Rassenhygiene Gesetz uber Mietverhaltnisse mit Juden Rechtsberatungsgesetz Ehegesetz Deutschland Ehegesetz Osterreich Die Unwertigen Dokumentarfilm aus dem Jahr 2009 von Renate Gunther GreeneLiteratur BearbeitenCornelia Essner Die Nurnberger Gesetze oder Die Verwaltung des Rassenwahns 1933 1945 Schoningh Paderborn 2002 ISBN 3 506 72260 3 Zugleich Habilitationsschrift an der TU Berlin 2000 Kritik an Selbstdarstellung Loseners und Mitwirkung der Staatsburokratie Otto Dov Kulka Die Nurnberger Rassengesetze und die deutsche Bevolkerung im Lichte geheimer NS Lage und Stimmungsberichte In Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 32 1984 S 582 636 PDF Jeremy Noakes Wohin gehoren die Judenmischlinge Die Entstehung der ersten Durchfuhrungsverordnung zu den Nurnberger Gesetzen In Ursula Buttner u a Hrsg Das Unrechtsregime Band 2 Verfolgung Exil Belasteter Neubeginn Christians Hamburg 1986 ISBN 3 7672 0963 2 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Nurnberger Gesetze Sammlung von Bildern nbsp Wikisource Nurnberger Gesetze Quellen und Volltexte Elfte Verordnung zum Reichsburgergesetz vom 25 November 1941 Die Nurnberger Gesetze in LeMO Reichsburgergesetz und Gesetz zum Schutze des deutschen Blutes und der deutschen Ehre Nurnberger Gesetze 15 September 1935 und die beiden ersten Ausfuhrungsbestimmungen 14 November 1935 in 1000dokumente de Sammlung einiger antijudischen Gesetze und Rechtsverordnungen im Originalwortlaut Die NS Rassegesetze Nurnberger Gesetze Maximilian Becker Nurnberger Gesetze in Historisches Lexikon Bayerns 21 Juli 2020Einzelnachweise Bearbeiten Meyers Lexikon 8 Aufl Achter Band Sp 525 Leipzig 1940 Nurnberger Gesetze Bez fur zwei auf dem Reichsparteitag 1935 verkundete bedeutsame Gesetze des nat soz Reiches Blutschutzgesetz und Reichsburgergesetz Lothar Gruchmann Blutschutzgesetz und Justiz in Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 31 1983 S 441 ifz muenchen PDF Stuckart Globke Kommentare zur deutschen Rassengesetzgebung Band 1 Munchen und Berlin 1936 1b Zitat S 18 19 Otto Palandt Herausgeber Burgerliches Gesetzbuch 2 Auflage C H Beck sche Verlagsbuchhandlung Munchen und Berlin 1939 S 1202 Erste Verordnung Schutz Blut und Ehre 14 November 1935 Deutsches Reichsgesetzblatt Jahrgang 1935 Teil I S 1334 1336 Osterreichische Nationalbibliothek Saul Friedlander Das Dritte Reich und die Juden Die Jahre der Verfolgung 1933 1939 Munchen 2000 ISBN 3 406 43506 8 S 170 Peter Longerich Davon haben wir nichts gewusst Munchen 2006 ISBN 3 88680 843 2 S 76 Hans Robinsohn Justiz als politische Verfolgung Die Rechtsprechung in Rassenschandefallen beim Landgericht Hamburg 1936 43 Stuttgart 1977 ISBN 3 7610 7223 6 S 10 Harumi Shidehara Furuya Nazi Racism Toward the Japanese Ideology vs Realpolitik NOAG 157 158 1995 17 75 PDF Harumi Shidehara Furuya Nazi Racism Toward the Japanese Ideology vs Realpolitik NOAG 157 158 1995 S 65 Harumi Shidehara Furuya Nazi Racism Toward the Japanese Ideology vs Realpolitik NOAG 157 158 1995 S 64 Fn 190 Harumi Shidehara Furuya Nazi Racism Toward the Japanese Ideology vs Realpolitik NOAG 157 158 1995 S 61 Fn 174 Harumi Shidehara Furuya Nazi Racism Toward the Japanese Ideology vs Realpolitik NOAG 157 158 1995 S 59 Fn 166 Erste Verordnung zum Reichsburgergesetz 1935 Memento vom 7 Dezember 2011 im Internet Archive Siehe auch Gesetz zur Vereinheitlichung des Rechts der Eheschliessung und der Ehescheidung im Lande Osterreich und im ubrigen Reichsgebiet vom 6 Juli 1938 Reichsgesetzblatt I 809 Quelle Otto Palandt Herausgeber Burgerliches Gesetzbuch 2 Auflage C H Beck sche Verlagsbuchhandlung Munchen und Berlin 1939 Seiten 1186 bis 1341 Hier Begriff des Juden und judischen Mischlings im Anhang II zu 4 Ehegesetz Seiten 1200 ff Diese Bestimmung war bereits in einer Besprechung uber die besondere Judengesetzgebung am 20 Dezember 1934 schriftlich fixiert Wolf Gruner Bearb Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Bd 1 Deutsches Reich 1933 1937 Munchen 2008 ISBN 978 3 486 58480 6 Dok 146 S 392 siehe Gerd R Ueberschar Hrsg Der Nationalsozialismus vor Gericht Frankfurt a M 1999 ISBN 3 596 13589 3 S 89 Wer a Jud ist bestimm i wird auch Karl Lueger zugeschrieben vgl Brigitte Hamann Hitlers Wien Munchen 1996 S 417 John M Steiner Jobst F v Cornberg Willkur in der Willkur Befreiung von den antisemitischen Nurnberger Gesetzen in Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 46 1998 S 149 bzw 151 spricht von 6 Erfolg Beate Meyer Judische Mischlinge Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933 1945 Hamburg 1999 ISBN 3 933374 22 7 S 105 108 und 157 halt hohere Zahlen fur wahrscheinlich Beate Meyer Judische Mischlinge ISBN 3 933374 22 7 S 231 Bryan Mark Rigg Hitlers judische Soldaten Paderborn 2003 ISBN 3 506 70115 0 bildet vor S 1 als Dokument eine Liste aktive r Offiziere die selbst oder deren Ehefrau judische Mischlinge sind und vom Fuhrer fur deutschblutig erklart wurden ab bei der Ernennungen noch 1943 erfolgten Uwe Dietrich Adam Judenpolitik im Dritten Reich Unverand Nachdruck von 1972 Dusseldorf 2003 ISBN 3 7700 4063 5 S 233 Beate Meyer Judische Mischlinge ISBN 3 933374 22 7 S 232 f nach nicht reprasentativer Erhebung 4 von 43 Uwe Dietrich Adam Judenpolitik im Dritten Reich unverand Nachdruck von 1972 Dusseldorf 2003 ISBN 3 7700 4063 5 S 228 233 Bryan Mark Rigg Hitlers judische Soldaten Paderborn 2003 ISBN 3 506 70115 0 S 290 So etwa Kapitan z S Georg Langheld vgl Georg F Langheld Georg Langheld Ein judischer Marineoffizier in der deutschen Wehrmacht Berlin 2017 Im Schatten der Nurnberger Gesetze In Volkmar Weiss Vorgeschichte und Folgen des arischen Ahnenpasses Zur Geschichte der Genealogie im 20 Jahrhundert Arnshaugk Neustadt an der Orla 2013 ISBN 978 3 944064 11 6 S 151 178 Wolfgang Benz u a Hrsg Enzyklopadie des Nationalsozialismus 5 Auflage Munchen 2007 ISBN 978 3 423 34408 1 S 483 Beate Meyer Judische Mischlinge Rassenpolitik und Verfolgungserfahrung 1933 1945 2 Aufl Hamburg 2002 ISBN 3 933374 22 7 S 152 John M Steiner Jobst F v Cornberg Willkur in der Willkur Befreiung von den antisemitischen Nurnberger Gesetzen In Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 46 1998 S 162 PDF Otto Dov Kulka Die Nurnberger Rassengesetze und die deutsche Bevolkerung im Lichte geheimer NS Lage und Stimmungsberichte in Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 32 1984 S 602 f Differenzierter bei Peter Longerich Davon haben wir nichts gewusst Munchen 2006 ISBN 3 88680 843 2 S 85 92 Erklarung der Reichsvertretung der Juden in Deutschland vom 24 September 1935 VEJ 1 201 Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Band 1 Deutsches Reich 1933 1937 hrsg von Wolf Gruner Munchen 2008 ISBN 978 3 486 58480 6 S 499 Alexandra Przyrembel Rassenschande Reinheitsmythos und Vernichtungslegitimation im Nationalsozialismus Gottingen 2003 ISBN 3 525 35188 7 S 147 Francis R Nicosia Ein nutzlicher Feind Zionismus im nationalsozialistischen Deutschland 1933 1939 In Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 37 1989 Heft 3 PDF S 380 Willy Cohn Kein Recht nirgends Tagebuch vom Untergang des Breslauer Judentums 1933 1941 Bd 1 Bohlau 2006 ISBN 978 3 412 32905 1 S 276 277 Jeremy Noakes Wohin gehoren die Judenmischlinge ISBN 3 7672 0963 2 S 72 73 Arnd Kruger Die Olympischen Spiele 1936 und die Weltmeinung ihre aussenpolitische Bedeutung unter besonderer Berucksichtigung der USA Bartels amp Wernitz Berlin 1972 Sportwissenschaftliche Arbeiten Bd 7 ISBN 3 87039 925 2 Deutschland Berichte der Sopade Ausgabe Zweitausendeins Salzhausen und Frankfurt am Main 1980 2 Jg 1935 S 996 a b Beispielhaft bei Uwe Dietrich Adam Judenpolitik im dritten Reich Dusseldorf 2003 erstmals 1972 Reinhard Rurup Das Ende der Emanzipation Die antijudische Politik in Deutschland in Arnold Paucker u a Hrsg Die Juden im Nationalsozialistischen Deutschland Tubingen 1986 ISBN 3 16 745103 3 S 111 f Saul Friedlander Das Dritte Reich Munchen 2000 ISBN 3 406 43506 8 S 163 171 Wolf Gruner Bearb Die Verfolgung und Ermordung der europaischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933 1945 Bd 1 Deutsches Reich 1933 1937 Munchen 2008 ISBN 978 3 486 58480 6 Dok 27 S 123 129 Alexandra Przyrembel Rassenschande Reinheitsmythos und Vernichtungslegitimation im Nationalsozialismus Gottingen 2003 S 138 vgl Entwurf des Protokolls der Sitzung BArch R22 852 Bl 75 Zu den weiteren Teilnehmern siehe Wolf Gruner Deutsches Reich 1933 1937 Munchen 2008 S 346 Anm 4 Alexandra Przyrembel Rassenschande Reinheitsmythos und Vernichtungslegitimation im Nationalsozialismus Gottingen 2003 S 142 Michael Wildt Gewaltpolitik Volksgemeinschaft und Judenverfolgung in der deutschen Provinz in Werkstatt Geschichte 12 2003 H 35 S 36 f Saul Friedlander Das Dritte Reich Munchen 2000 ISBN 3 406 43506 8 S 164 Peter Longerich Politik der Vernichtung Munchen 1998 ISBN 3 492 03755 0 S 104 sowie Gunter Neliba Wilhelm Frick Der Legalist des Unrechtsstaates Schoningh Paderborn u a 1992 ISBN 3 506 77486 7 Jeremy Noakes Wohin gehoren die Judenmischlinge Die Entstehung der ersten Durchfuhrungsverordnung zu den Nurnberger Gesetzen in Ursula Buttner u a Hrsg Das Unrechtsregime Band 2 Verfolgung Exil Belasteter Neubeginn Hamburg 1986 ISBN 3 7672 0963 2 S 73 Norbert Frei Der Fuhrerstaat Nationalsozialistische Herrschaft 1933 bis 1945 Munchen 2013 ISBN 978 3 406 64449 8 S 148 Zit n Andreas Bramer Miriam Rurup Hrsg Ina Lorenz Jorg Berkemann Die Hamburger Juden im NS Staat 1933 bis 1938 39 Hamburger Beitrage zur Geschichte der deutschen Juden Gottingen 2016 S 114 f m Anm 84 hier Summen im Gebietsstand vom 17 Mai 1939 Deutschland Osterreich Sudetendeutsche Gebiete jedoch ohne Memelland nach Die Juden und judischen Mischlinge im Deutschen Reich in Volkszahlung Die Bevolkerung des Deutschen Reiches nach den Ergebnissen der Volkszahlung 1939 Statistik des Deutschen Reiches Bd 552 H 4 Berlin 1944 Alexandra Przyrembel nennt in ihrem Buch Rassenschande Reinheitsmythos und Vernichtungslegitimation im Nationalsozialismus Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2003 S 414 ff fur Berlin vier Todesurteile im Jahr 1943 sowie ein weiteres dem zugrunde lag dass ein als Sittlichkeitsverbrecher vorbestrafter Mann sich an einem 13 jahrigen Jungen vergriffen habe fur Leipzig je eines am 6 Juni 1942 und am 25 August 1942 je ein weiteres in Hamburg am 24 April 1941 und am 12 September 1942 sowie in Kassel Nurnberg Koln und Stettin ferner in Hamburg am 2 August 1940 wobei es auch um Falschung von Lebensmittelkarten ging in Leipzig im Marz 1942 wegen Rassenschande und Fahrraddiebstahl sowie in Danzig im Januar 1940 wo die Todesstrafe damit begrundet wurde dass der Beschuldigte seine judische Identitat zu verheimlichen gesucht und dazu Urkundenfalschung und Betrug begangen habe Cornelia Essner Edouard Conte Fernehe Leichentrauung und Totenscheidung Metamorphosen des Eherechts im Dritten Reich in Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte Jahrgang 44 1996 Heft 2 S 227 PDF 7 MB Zahlen s Beate Meyer Judische Mischlinge Hamburg 2002 ISBN 3 933374 22 7 S 469 Normdaten Sachbegriff GND 4172127 5 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Nurnberger Gesetze amp oldid 239362840