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Das Reichsstrafgesetzbuch RStGB Langform Strafgesetzbuch fur das Deutsche Reich ist die Bezeichnung fur die Fassung des deutschen Strafgesetzbuches in der Zeit bis zur Neubekanntmachung durch das Dritte Strafrechtsanderungsgesetz vom 4 August 1953 BGBl 1953 I S 735 ff Ursprunglich war das Gesetz als Strafgesetzbuch fur den Norddeutschen Bund NdStGB am 1 Januar 1871 in Kraft getreten Nach der Reichseinigung erfolgte eine Neufassung RGBl 1871 S 127 die am 1 Januar 1872 im Deutschen Kaiserreich in Kraft trat BasisdatenTitel StrafgesetzbuchAbkurzung RStGBArt ReichsgesetzGeltungsbereich Deutsches ReichBeachte auch 3 7 StGB fur AuslandstaatenRechtsmaterie StrafrechtUrsprungliche Fassung vom 15 Mai 1871 RGBl S 127 31 Mai 1870 StGB fur Norddeutschen Bund BGBl NDB 1870 Nr 16 Seite 197 Inkrafttreten am 1 Januar 1872 1 Januar 1871 Norddeutscher Bund Neubekanntmachung vom 26 Februar 1876 RGBl S 39 Ausserkrafttreten Gilt als Strafgesetzbuch in derBundesrepublik Deutschland fortBitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das RStGB unterteilte die Straftaten in drei Klassen Verbrechen Vergehen und Ubertretung In der DDR entfiel der Deliktstyp der Ubertretung zum 1 Juli 1968 durch Einfuhrung des Strafgesetzbuchs der DDR In der Bundesrepublik wurde er durch die 1969 beschlossene Grosse Strafrechtsreform zum 1 Januar 1975 abgelost durch Unterteilung der Bagatelldelikte in strafbare Vergehen beziehungsweise Ordnungswidrigkeiten Die Sanktionen fur Verbrechen bestanden in den Rechtsfolgen Todesstrafe Zuchthaus und Festungshaft Fur Vergehen drohte Gefangnisstrafe und fur Ubertretungen in der Regel Geldstrafe beziehungsweise kurzzeitige Haft Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Aufbau 3 Nach 1945 3 1 Anwendung in der DDR 3 2 Bundesrepublik 3 2 1 Todesstrafe 3 2 2 Entfallene und reformierte Straftatbestande des XIII Abschnittes Auszug 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseGeschichte Bearbeiten nbsp Strafgesetzbuch von 1914 nbsp Warnschild mit Verweis auf 368 im ReichsstrafgesetzbuchIm 19 Jahrhundert war ein Streben nach einem einheitlichen deutschen Strafrecht auf den wissenschaftlichen Diskurs beschrankt Die deutschen Staaten waren nach dem Wiener Kongress 1815 darauf bedacht den Souveranitatsgedanken zu priorisieren Sie standen einer gesamtdeutschen Strafrechtskodifikation skeptisch gegenuber und beschrankten sich auf Kodifikationen in ihren einzelnen Territorien 1 Dies anderte sich mit der Marzrevolution die eine Diskussion uber eine deutsche Nationalgesetzgebung wiederbelebte und zwar auch im Strafrecht Zwar scheiterten die Kodifikationsbestrebungen der Revolutionare aber der Deutsche Bund begann immerhin um seine Legitimation zu bewahren die deutsche Rechtsvereinheitlichung zu fordern Insbesondere nutzte er Artikel VI der Bundesakte zu Reformprojekten wie dem Allgemeinen deutschen Handelsgesetzbuch 1861 Zu einer Vereinheitlichung des Strafrechts kam es aufgrund der Streitigkeiten Preussens mit Osterreich nicht mehr Auch wurden die Divergenzen zwischen den Staaten als zu gross angesehen 1 Die letzte Phase begann nach dem Sieg Preussens gegen Osterreich im Krieg von 1866 und der Grundung des Norddeutschen Bundes Bereits 1867 hatte Preussen in den annektierten Staaten das preussische Strafgesetzbuch von 1851 prStGB eingefuhrt Bei den Beratungen zur Verfassung des Norddeutschen Bundes waren in Art 4 Nr 13 zunachst nur Kompetenzen des Bundes fur Privat und Wirtschaftsrecht vor Auf Initiative des Reichstages wurde dies um Strafrecht und Strafprozessrecht erganzt 1 Am 30 Marz 1868 beantragten die Abgeordneten Wagner und Planck den Bundeskanzler Bismarck zur Erarbeitung eines Strafgesetzbuchs aufzufordern Der Reichstag kam dem nach und Bismarck beauftragte am 17 Juni 1868 den Justizminister Leonhardt ein Strafgesetzbuch fur das Gebiet des Norddeutschen Bundes auszuarbeiten Mit der Ausfuhrung wurde Heinrich von Friedberg betraut und ihm die Richter Ernst Traugott Rubo und Rudorff zur Seite gestellt Friedberg ersparte sich einen neuen Entwurf und uberarbeitete stattdessen das bestehende preussische Strafgesetzbuch Sein Entwurf wurde im Juli 1869 vorgestellt Eine wichtige Anderung zum geltenden Recht war die Streichung der Todesstrafe fur zahlreiche Delikte womit sie im Frieden nur noch bei zwei statt 14 Tatbestanden angedroht war Fur vollendeten Mord gemass 211 RStGB und fur Mordversuch an Kaiser oder Landesherrn als schwerer Fall des Hochverrats gemass 80 RStGB Im Krieg war sie gemass 4 Einfuhrungsgesetz fur weitere Tatbestande z B Landesverrat vorgesehen Als Hinrichtungsmethode wurde gemass 13 RStGB Enthauptung festgelegt Fur Versuch war eine Strafmilderung vorgesehen Auch eingefuhrt wurde ein Strafmundigkeitsalter von 12 Jahren Die Intention von Friedberg war jedoch moglichst geringe Anderungen zum PrStGB vorzunehmen 1 Die fehlende Berucksichtigung von ausserpreussischen Strafgesetzbuchern rief insbesondere in den sachsischen und thuringischen Gebieten Kritik hervor Der Vorschlag Friedbergs wurde dem Bundesrat vorgelegt der eine Kommission einsetzte Zahlreiche Anderungsvorschlage wurden eingebracht davon drei Viertel von den nichtpreussischen Mitgliedern Friedrich Oskar Schwarze Konigreich Sachsen und Ferdinand Donandt Bremen Diese Anderungen scheiterten jedoch zumeist an der preussischen Mehrheit in der Kommission So gab es zwar kleine Anderungen im Entwurf grundlegende Anderungsvorschlage blieben jedoch erfolglos 1 Im Reichstag drohte der Entwurf an der zunachst geforderten Abschaffung der Todesstrafe zu scheitern wurde dann jedoch am 25 Mai 1870 mit Anderungen genehmigt 1 Nachdem auch der Bundesrat zugestimmt hatte wurde das Gesetz am 31 Mai 1870 von Konig Wilhelm I als Inhaber des Bundesprasidiums unterzeichnet und am 8 Juni des Jahres im Bundesgesetzblatt des Norddeutschen Bundes verkundet Es tat am 1 Januar 1871 in Kraft Gemass Artikel 80 der Verfassung des Deutschen Bundes sollte es ab 1 Januar 1872 als dessen Gesetz fortgelten Durch das Gesetz betreffend die Redaktion des Strafgesetzbuchs fur den Norddeutschen Bund als Strafgesetzbuch fur das Deutsche Reich vom 15 Mai 1871 2 erhielt es zum 1 Januar 1872 den Titel Strafgesetzbuch fur das Deutsche Reich und gleichzeitig eine formell vollig neue inhaltlich fast unveranderte Textfassung Das RStGB wurde ab 1923 durch die Einfuhrung des Jugendgerichtsgesetzes die Geldstrafenverordnung von 1924 und die Bestimmungen zur Zweispurigkeit des Strafrechts sowie uber die Massregeln von 1933 3 umfassend reformiert In der Bundesrepublik Deutschland gilt das RStGB nach umfassenden Anderungen bis heute fort In der DDR hingegen wurde mit Wirkung zum 1 Juli 1968 das RStGB das bereits 1958 durch das Strafrechtserganzungsgesetz wesentlich reformiert worden war durch das Strafgesetzbuch der DDR ersetzt Aufbau BearbeitenDas Strafgesetzbuch ist in zwei Hauptabschnitte unterteilt Allgemeiner Teil Hier ist Grundsatzliches geregelt wie zum Beispiel Geltungsbereich des Gesetzes Gesetzliche Definitionen Vorsatz und Fahrlassigkeit und Schuldfahigkeit Taterschaft und Teilnahme Tater Mittater Anstiftung Beihilfe Rechtfertigungsgrunde Notwehr Nothilfe Sanktionenrecht Geldstrafe Freiheitsstrafe sonstige Massnahmen VerjahrungBesonderer Teil Dieser enthalt die einzelnen Straftatbestande geordnet nach geschutzten Rechtsinteressen sogenannte Rechtsguter I Abschnitt ab 80 Hochverrat und Landesverrat II u III Abschnitt ab 94 Beleidigung des Landesherrn beziehungsweise von Bundesfursten IV Abschnitt ab 102 Feindliche Handlungen gegen befreundete Staaten V Abschnitt ab 105 Verbrechen und Vergehen in Beziehung auf die Ausubung staatsburgerlicher Rechte beispielsweise Wahlfalschung Notigung von Legislativorganen VI Abschnitt ab 110 Widerstand gegen die Staatsgewalt VII Abschnitt ab 123 Verbrechen und Vergehen wider die offentliche Ordnung VIII Abschnitt ab 146 Munzverbrechen und vergehen IX Abschnitt ab 153 Meineid X Abschnitt ab 164 Falsche Anschuldigung XI Abschnitt ab 166 Vergehen welche sich auf die Religion beziehen bspw Storung des Gottesdienstes aber auch offentliche Gotteslasterung XII Abschnitt ab 169 Verbrechen und Vergehen in Beziehung auf den Personenstand z B Kindesverwechslung XIII Abschnitt ab 171 Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit nach heutigen Begrifflichkeiten Sexualstrafrecht XIV Abschnitt ab 185 Beleidigung XV Abschnitt ab 201 Zweikampf Verbot des Duells XVI Abschnitt ab 211 Verbrechen und Vergehen wider das Leben XVII Abschnitt ab 223 Korperverletzung XVIII Abschnitt ab 234 Verbrechen und Vergehen wider die personliche Freiheit XIX u XX Abschnitt ab 242 Diebstahl Unterschlagung Raub Erpressung XXI Abschnitt ab 257 Begunstigung und Hehlerei XXII Abschnitt ab 263 Betrug und Untreue XXIII Abschnitt ab 267 Urkundenfalschung XXIV Abschnitt ab 281 Bankerutt Bankrott XXV Abschnitt ab 284 Strafbarer Eigennutz bspw Veranstaltung illegalen Glucksspieles und Verletzung fremder Geheimnisse XXVI Abschnitt ab 303 Sachbeschadigung XXVII Abschnitt ab 306 Gemeingefahrliche Verbrechen und Vergehen XVIII Abschnitt ab 331 Verbrechen und Vergehen im Amte XXIX Abschnitt ab 360 Ubertretungen Sammlung diverser Tatbestande wie Bettelei Verstoss gegen polizeiliche Auflagen usw Obwohl in zeitlich nachgehenden Reformen teilweise weitreichende Anderungen vorgenommen wurden und zahlreiche Vorschriften ersatzlos entfielen s u gilt das RStGB nunmehr als StGB besonders im Bereich der Straftaten gegen Leben und korperliche Unversehrtheit sowie der Eigentumsdelikte in der obigen 1871 verkundeten Form weitgehend fort Nach 1945 BearbeitenNach Ende des Zweiten Weltkrieges und dem Untergang des NS Staats wurde das Strafgesetzbuch mehrfach novelliert Insbesondere der Alliierte Kontrollrat bemuhte sich um eine Revision von Vorschriften die zwischen 1933 und 1945 ergangen und vom Nationalsozialismus gepragt waren Hierzu ergingen etwa das Kontrollratsgesetz Nr 11 vom 30 Januar 1946 und das Kontrollratsgesetz Nr 55 vom 20 Juni 1947 sowie von bundesdeutscher Seite das Strafrechtsanderungsgesetz vom 30 August 1951 4 Weitere Novellierungen fugten neue durch veranderte Lebens und Wirtschaftsbedingungen erforderlich gewordene Straftatbestande ein beispielsweise Computerbetrug gemass 263a StGB viele Vorschriften verloren jedoch umgekehrt ihre Geltung hauptsachlich aus dem XIII Abschnitt Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit wodurch der Gesetzgeber sich wandelnden Moralvorstellungen in der Gesellschaft Rechnung trug und Strafen enger an die Verletzung von Rechtsgutern knupfte Zu den prominentesten Vorschriften des allgemeinen Teiles sowie den Strafzumessungsregeln des StGB die nach 1945 abgeschafft wurden gehoren uberdies die Abschaffung der Todesstrafe bedingt bereits durch Art 102 GG sowie die Abschaffung der Zuchthausstrafe 5 als verscharfter Form der Gefangnishaft Anwendung in der DDR Bearbeiten Hauptartikel Strafgesetzbuch DDR In der DDR galt zunachst wie in ganz Deutschland das Reichsstrafgesetzbuch ohne die vom Alliierten Kontrollrat ausser Kraft gesetzten Staatsschutzparagraphen fort Hinzu trat eine weit gefasste Anwendung des Artikels 6 der Verfassung von 1949 bis 1957 das Strafrechtserganzungsgesetz neue Staatsschutzbestimmungen und Strafarten festlegte 1969 wurde ein neues Strafgesetzbuch erlassen 1990 legte der Vertrag uber eine Wahrungs Wirtschafts und Sozialunion zwischen DDR und Bundesrepublik fest dass hinsichtlich einer Reihe politischer Handlungen und Verhaltensweisen das Strafgesetzbuch der DDR durch Aufhebung der 90 99 105 106 108 213 219 249 geandert werde Das ubrige DDR Strafgesetzbuch erledigte sich mit der Wiedervereinigung wobei das bundesdeutsche Strafgesetzbuch als Weiterentwicklung des Reichsstrafgesetzbuches in einigen Paragraphen z B Abschnitte uber die Sicherungsverwahrung und die 175 182 218 bis 219 d 236 nach Anlage I Kapitel III Sachgebiet C Abschnitt III Nr 1 des Einigungsvertrages BGBl II Nr 35 885 957 nicht auf das Beitrittsgebiet also die ehemalige DDR erstreckt wurde Bundesrepublik Bearbeiten Todesstrafe Bearbeiten Durch Artikel 102 Grundgesetz wurde die Todesstrafe 1949 abgeschafft Entfallene und reformierte Straftatbestande des XIII Abschnittes Auszug Bearbeiten 175 RStGB Unzucht zwischen Mannern Die widernaturliche Unzucht welche zwischen Personen mannlichen Geschlechts oder von Menschen mit Thieren begangen wird ist mit Gefangniss zu bestrafen auch kann auf Verlust der burgerlichen Ehrenrechte erkannt werden Fassung von 1871 6 Ein Mann der mit einem anderen Mann Unzucht treibt oder sich von ihm zur Unzucht missbrauchen lasst wird mit Gefangnis bestraft Bei einem Beteiligten der zu Zeit der Tat noch nicht einundzwanzig Jahre alt war kann das Gericht in besonders leichten Fallen von Strafe absehen Fassung von 1935 7 Diese Vorschrift wurde zunachst 1969 auf Handlungen zwischen Mannern die in einem Abhangigkeitsverhaltnis stehen auf Manner uber 18 Jahren die Handlungen mit Mannern unter 21 Jahren begehen und auf die gewerbsmassige Begehung beschrankt 1973 auf Handlungen eines Mannes uber 18 Jahren mit einem Minderjahrigen enger gefasst und 1994 ganz aufgehoben 180 RStGB Vorschubleisten der Unzucht sogenannte Kuppelei Wer gewohnheitsmassig oder aus Eigennutz durch seine Vermittlung oder durch Gewahrung oder Verschaffung von Gelegenheit der Unzucht Vorschub leistet wird wegen Kuppelei mit Gefangniss bestraft auch kann auf Verlust der burgerlichen Ehrenrechte sowie auf Zulassigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden Fassung von 1871 181 RStGB Schwere Kuppelei Die Kuppelei ist selbst wenn sie weder gewohnheitsmassig noch aus Eigennutz betrieben wird mit Zuchthaus bis zu funf Jahren zu bestrafen wenn1 um der Unzucht Vorschub zu leisten hinterlistige Kunstgriffe angewendet werden oder2 der Schuldige zu den Personen mit welchen die Unzucht getrieben worden ist in dem Verhaltnis von Eltern zu Kindern von Vormundern zu Pflegebefohlenen von Geistlichen Lehrern oder Erziehern zu den von ihnen zu unterrichtenden oder zu erziehenden Personen steht 2 Neben der Zuchthausstrafe ist der Verlust der burgerlichen Ehrenrechte auszusprechen auch kann auf Zulassigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden Fassung von 1871 Seit 1973 ist im 180 neue Fassung nur noch die Kuppelei mit unter 16 Jahrigen als Forderung sexueller Handlungen Minderjahriger unter Strafe gestellt und mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bedroht Sorgeberechtigte machen sich nur strafbar wenn sie dadurch gleichzeitig ihre Erziehungspflicht groblich verletzen Die Kuppelei mit unter 18 Jahrigen wird mit Freiheitsstrafe bis zu funf Jahren oder Geldstrafe bestraft wenn es sich um entgeltliche sexuelle Handlungen handelt Wird der Jugendliche unter Ausnutzung einer mit einem Erziehungs Ausbildungs Betreuungs Dienst oder Arbeitsverhaltnis verbundenen Abhangigkeit zu sexuellen Handlungen bestimmt richtet sich seit 1 Juli 2021 auch bei sexuellen Handlungen mit Dritten die Bestrafung nach 174 sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen 184 RStGB Verbreitung von Pornographie auch bekannt als Lex Heinze Mit Gefangniss bis zu Einem Jahre und mit Geldstrafe bis zu eintausend Mark oder mit einer dieser Strafen wird bestraft wer Unzuchtige Schriften Abbildungen oder Darstellungen feilhalt verkauft vertheilt an Orten welche dem Publikum zuganglich sind ausstellt oder anschlagt oder sonst verbreitet sie zum Zwecke der Verbreitung herstellt oder zu demselben Zwecke vorrathig halt ankundigt oder anpreist Unzuchtige Schriften Abbildungen oder Darstellungen einer Person unter sechzehn Jahren gegen Entgelt uberlasst oder anbietet Gegenstande die zu unzuchtigem Gebrauche bestimmt sind an Orten welche dem Publikum zuganglich sind ausstellt oder solche Gegenstande dem Publikum ankundigt oder anpreist Offentliche Ankundigungen erlasst welche dazu bestimmt sind unzuchtigen Verkehr herbeizufuhren Neben der Gefangnisstrafe kann auf Verlust der burgerlichen Ehrenrechte sowie auf Zulassigkeit von Polizeiaufsicht erkannt werden Fassung von 1900 Diese Vorschrift seit 2008 184 bis 184d StGB wurde 1975 enger gefasst Siehe auch BearbeitenStrafgesetzbuch Deutschland Strafgesetzbuch Osterreich Weblinks Bearbeiten nbsp Wikisource Strafgesetzbucher mit Anderungen und Erganzungen Quellen und Volltexte Strafgesetzbuch fur das Deutsche Reich vom 15 Mai 1871 Historisch synoptische Edition 1871 2009 PDF 4 4 MB samtliche Fassungen seit dem Inkrafttreten mit Geltungszeitraum und SynopsenEinzelnachweise Bearbeiten a b c d e f Benedikt Bessmann Das Strafrecht des Herzogtums Braunschweig im 19 Jahrhundert bis zum Reichsstrafgesetzbuch De Gruyter 2019 S 205 206 221 225 RGBl 1871 127 Herbert Trondle Strafgesetzbuch S 1 Gesetz zum Schutz der personlichen Freiheit vom 15 Juli 1951 BGBl 1951 I S 448 Strafrechtsanderungsgesetz vom 30 August 1951 BGBl 1951 I S 739 BGBl I S 645 s Strafgesetzbuch fur das Deutsche Reich 1871 175 175 StGBNormdaten Werk GND 4116631 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichsstrafgesetzbuch amp oldid 238727039