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Das Verfassungsprozessrecht umfasst im deutschen offentlichen Recht die gesetzlichen Bestimmungen die den formalen Ablauf von Gerichtsverfahren vor den Verfassungsgerichten regeln Die Gerichtsverfahren haben die Vereinbarkeit hoheitlicher Massnahmen mit der Verfassung zum Gegenstand Eine Verfassungsgerichtsbarkeit existiert in Deutschland sowohl auf Bundes als auch auf Landesebene Auf Bundesebene wird diese durch das Bundesverfassungsgericht mit Sitz in Karlsruhe ausgeubt Das Bundesverfassungsgericht uberpruft Massnahmen auf ihre Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz GG hin Auf Landesebene erfolgt durch die Landesverfassungsgerichte eine Kontrolle am Massstab der jeweiligen Landesverfassung Inhaltsverzeichnis 1 Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht 1 1 Organstreitverfahren 1 1 1 Zulassigkeit eines Antrags 1 1 1 1 Parteifahigkeit 1 1 1 1 1 63 BVerfGG 1 1 1 1 2 Art 93 Absatz 1 Nummer 1 GG 1 1 1 2 Prozessfahigkeit 1 1 1 3 Postulationsfahigkeit 1 1 1 4 Streitgegenstand 1 1 1 5 Antragsbefugnis 1 1 1 6 Form und Frist 1 1 1 7 Rechtsschutzbedurfnis 1 1 2 Begrundetheit eines Antrags 1 1 2 1 Antragsgegenstand ist Handeln 1 1 2 2 Antragsgegenstand ist Unterlassen 1 1 3 Entscheidung des Gerichts 1 2 Bund Lander Streit 1 3 Abstrakte Normenkontrolle 1 3 1 Zulassigkeit eines Antrags 1 3 1 1 Antragsberechtigung 1 3 1 2 Antragsgegenstand 1 3 1 3 Antragsgrund 1 3 1 4 Klarstellungsinteresse 1 3 1 5 Form und Frist 1 3 2 Begrundetheit eines Antrags 1 3 3 Entscheidung des Gerichts 1 4 Kompetenzkontrollverfahren 1 5 Konkrete Normenkontrolle 1 6 Individualverfassungsbeschwerde 1 6 1 Zulassigkeit eines Antrags 1 6 1 1 Beschwerdefahigkeit 1 6 1 2 Beschwerdegegenstand 1 6 1 3 Beschwerdebefugnis 1 6 1 4 Das Subsidiaritatsprinzip 1 6 1 5 Form und Frist 1 6 2 Begrundetheit eines Antrags 1 6 3 Entscheidung des Gerichts 1 7 Kommunalverfassungsbeschwerde 1 8 Wahlprufungsbeschwerde 1 9 Prasidentenanklage 1 10 Grundrechtsverwirkungsverfahren 1 11 Parteiverbotsverfahren 1 12 Richteranklage 1 13 Klage uber die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses 1 14 Normverifikationsverfahren 1 15 Einstweilige Anordnung 1 15 1 Zulassigkeit eines Antrags 1 15 2 Begrundetheit eines Antrags 1 15 3 Entscheidung des Gerichts 1 16 Verfahren uber Meinungsverschiedenheiten uber das Fortgelten von Recht als Bundesrecht 1 17 Tabellarischer Uberblick uber die Verfahren 2 Verfahren vor den Landesverfassungsgerichten 2 1 Bayern 3 Literatur 4 Weblinks 5 EinzelnachweiseVerfahren vor dem Bundesverfassungsgericht BearbeitenDie Verfahrensarten vor dem Bundesverfassungsgericht sind im Grundgesetz dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz BVerfGG und dem Untersuchungsausschussgesetz PUAG geregelt Diese Rechtsquellen zahlen abschliessend die Verfahrensarten auf die vor dem Bundesverfassungsgericht in Frage kommen Anders als bei anderen Gerichtsbarkeiten erfolgt die Zuweisung von Verfahren somit nicht uber eine Generalklausel wie sie etwa mit 40 Absatz 1 Satz 1 der Verwaltungsgerichtsordnung fur die Verwaltungsgerichtsbarkeit existiert Im Rahmen seiner Verfahren beschrankt sich die Prufung des Bundesverfassungsgerichts auf die Kontrolle anhand des Grundgesetzes Daher steht es ausserhalb des regularen Instanzenzugs Die Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht sind auf unterschiedliche Situationen zugeschnitten Bei kontradiktorischen Verfahren streiten sich mehrere Hoheitstrager um ihre Rechte und Pflichten Hierzu zahlt etwa das Organstreitverfahren Objektive Beanstandungsverfahren dienen demgegenuber dazu losgelost von einem Einzelfall die Vereinbarkeit einer Massnahme mit dem Grundgesetz zu uberprufen Hierzu zahlt beispielsweise die abstrakte Normenkontrolle Andere Verfahren dienen der gerichtlichen Kontrolle bestimmter Hoheitsakte Dies trifft etwa auf die Individualverfassungsbeschwerde zu mit der eine Grundrechtsverletzung durch einen Akt der offentlichen Gewalt gerugt werden kann Folgende Verfahren sind vor dem Bundesverfassungsgericht statthaft Organstreitverfahren Bearbeiten Der Organstreit hat eine Streitigkeit uber den Umfang der Rechte und Pflichten oberster Verfassungsorgane oder ihrer Mitglieder zum Gegenstand Damit handelt es sich um ein kontradiktorisches Verfahren 1 Im Rahmen eines Antrags im Organstreitverfahren erfolgt eine Definition und Abgrenzung von organschaftlichen Rechten und Pflichten 2 Ein Antrag im Organstreitverfahren kommt beispielsweise in Frage falls ein Bundestagsabgeordneter die Feststellung begehrt dass er einen Auskunftsanspruch gegen die Bundesregierung hat 3 4 Zulassigkeit eines Antrags Bearbeiten Das Organstreitverfahren ist in seinen Grundzugen in Art 93 Absatz 1 Nummer 1 GG und 13 Absatz 1 Nummer 5 BVerfGG geregelt Konkretisiert werden diese Bestimmungen durch 63 67 BVerfGG Parteifahigkeit Bearbeiten Da das Organstreitverfahren ein kontradiktorisches Verfahren darstellt setzt die Zulassigkeit eines Antrags voraus dass Antragsteller und Antragsgegner parteifahig sind 63 BVerfGG Bearbeiten Parteifahig sind im Organstreitverfahren gemass 63 BVerfGG zunachst der Bundesprasident der Deutsche Bundestag der Bundesrat und die Bundesregierung Die Norm setzt die Vorgaben des Art 93 Abs 1 Nr 1 GG wonach alle obersten Bundesorgane parteifahig sind jedoch nicht abschliessend um 5 So sind auch die Bundesversammlung 5 der Bundesrechnungshof 6 und der Gemeinsame Ausschuss parteifahig Weiterhin spricht 63 BVerfGG den Teilen oberster Bundesorgane Parteifahigkeit zu die durch das Grundgesetz oder die Geschaftsordnung des Bundestags GOBT des Bundesrats GOBR oder der Bundesregierung GOBReg mit eigenen Rechten ausgestattet sind Dies trifft etwa auf Bundestagsfraktionen 7 und anerkannte Bundestagsgruppen 8 als standige Untergliederungen des Parlaments zu denen die GOBT zahlreiche Rechte zuweist Ebenfalls parteifahig sind die standigen Ausschusse des Deutschen Bundestags die in Art 45 Art 45a Art 45c GG vorgesehen sind 9 Parteifahig ist weiterhin der Bundestagsprasident der beispielsweise gemass Art 40 Absatz 2 Satz 1 GG Inhaber des Hausrechts und der Polizeigewalt im Reichstagsgebaude ist Ebenfalls parteifahig ist der Bundesratsprasident dem Art 52 Absatz 2 GG eine Rechtsposition einraumt 10 Kein Organteil stellt der einzelne Bundestagsabgeordnete als Mitglied eines obersten Bundesorgans dar 11 Dies ergibt sich daraus dass 22 Absatz 1 Satz 2 BVerfGG ausdrucklich Mitglieder nicht als Organteile ansieht 12 Des Weiteren sind insbesondere politische Parteien parteifahig nach heute wohl herrschender Meinung als andere Beteiligte im Sinne des Art 93 Abs 1 Nr 1 GG Art 93 Absatz 1 Nummer 1 GG Bearbeiten 63 BVerfGG ist seinem Wortlaut nach teilweise enger als Art 93 Absatz 1 Nummer 1 GG der ebenfalls Vorgaben zur Parteifahigkeit macht Da das Bundesverfassungsgerichtsgesetz in der Normenhierarchie dem Grundgesetz untergeordnet ist wird 63 BVerfGG von zahlreichen Rechtswissenschaftlern dahingehend erweiternd ausgelegt dass auch die lediglich in Art 93 Absatz 1 Nummer 1 GG genannten Beteiligten parteifahig sind 13 Andere betrachten 63 BVerfGG als teilweise verfassungswidrig und nichtig 14 Gemass Art 93 Absatz 1 Nummer 1 GG sind alle obersten Bundesorgane parteifahig Hierzu zahlen neben den in 63 BVerfGG genannten Organen der Gemeinsame Ausschuss Art 53a GG die Bundesversammlung Art 54 GG und der Bundesrechnungshof Art 114 GG 15 Nicht parteifahig ist das Bundesverfassungsgericht Zwar stellt dieses ein oberstes Bundesorgan dar allerdings soll es nicht uber eigenen Streit entscheiden mussen an dem es selbst beteiligt ist 16 17 Andere Beteiligte sind parteifahig soweit sie durch das Grundgesetz oder die Geschaftsordnung eines obersten Bundesorgans mit eigenen Rechten ausgestattet sind Nach vorherrschender Auffassung in der Rechtswissenschaft ist der Begriff des anderen Beteiligten restriktiv dahingehend auszulegen dass er lediglich solche Organe erfasst die eine ahnliche Bedeutung wie ein oberstes Bundesorgan besitzen 18 19 Nach Art 93 Absatz 1 Nummer 1 GG parteifahig ist etwa der einzelne Bundestagsabgeordnete da das Grundgesetz an den Abgeordnetenstatus zahlreiche Rechte knupft 20 21 Hierzu zahlt insbesondere das freie Mandat das aus Art 38 Absatz 1 Satz 2 GG folgt und die Grundlage der parlamentarischen Betatigung des Abgeordneten darstellt Konkretisiert wird das freie Mandat durch zahlreiche Bestimmungen in der GOBT etwa durch 16 Absatz 1 Satz 1 GOBT der dem Abgeordneten einen Anspruch auf Akteneinsicht und abgabe einraumt Politischen Parteien vermittelt Art 21 GG eine organschaftliche Rechtsstellung 22 23 Diese gewahrleistet das Recht sich frei zu grunden und zu betatigen Ebenfalls garantiert Art 21 GG die Gleichbehandlung im Vergleich zu anderen politischen Parteien 24 Ebenfalls parteifahig sind der Bundestagsprasident Art 40 GG der Bundesratsprasident Art 52 GG und die Mitglieder der Bundesregierung Art 63 Art 65a Auch Minderheiten innerhalb eines Organs sind parteifahig soweit sie uber eigene Rechte verfugen Dies trifft etwa auf die Minderheit von einem Viertel der Bundestagsmitglieder zu die gemass Art 44 Absatz 1 Satz 1 GG einen Anspruch darauf hat dass der Bundestag einen Untersuchungsausschuss einrichtet 25 Parteifahig ist zudem der Vermittlungsausschuss dem Art 77 Absatz 2 GG eigene Rechte verleiht Nicht parteifahig sind die Lander da fur Streitigkeiten zwischen Land und Bund der Bund Lander Streit als vorrangiges Verfahren vorgesehen ist 26 Entsprechendes gilt fur Private die ihre Rechte mit der Individualverfassungsbeschwerde durchsetzen konnen 27 Prozessfahigkeit Bearbeiten Die Prozessfahigkeit bezeichnet die Fahigkeit innerhalb eines Gerichtsverfahrens Prozesshandlungen vorzunehmen Das Bundesverfassungsgerichtsgesetz enthalt anders als andere Prozessordnungen keine diesbezuglichen Vorgaben Da die Prozessfahigkeit in anderen Verfahrensanforderungen mit der Geschaftsfahigkeit korrespondiert geht die allgemeine Auffassung in der Rechtswissenschaft davon aus dass Geschaftsfahige auch vor dem Bundesverfassungsgericht prozessfahig sind Personenvereinigungen und Staatsorgane werden im Prozess durch ihre gesetzlichen Vertreter vertreten Postulationsfahigkeit Bearbeiten Gemass 22 Absatz 1 Satz 1 BVerfGG mussen sich die Parteien im Rahmen der mundlichen Verhandlung vor Gericht durch Anwalte oder durch Rechtslehrer an einer Hochschule mit Befahigung zum Richteramt vertreten lassen Bestimmte Staatsorgane konnen sich gemass 22 Absatz 1 Satz 2 3 BVerfGG auch durch ihre Mitglieder oder Beamten vertreten lassen Streitgegenstand Bearbeiten Gemass 64 Absatz 1 BVerfGG hat das Organstreitverfahren ein Handeln oder Unterlassen des Antragsgegners zum Gegenstand Einen typischen Antragsgegenstand stellt beispielsweise die Weigerung der Bundesregierung dar ein parlamentarisches Auskunftsbegehren zu beantworten 3 4 Auch die Nichtbeteiligung des Bundestags an einer Entscheidung stellt einen wiederkehrenden Antragsgegenstand dar 28 Ferner kann der Erlass oder Nichterlass eines Gesetzes einen tauglichen Antragsgegenstand darstellen 29 30 Die Abgrenzung zwischen Handeln und Unterlassen kann im Einzelfall erhebliche Schwierigkeiten aufwerfen Daher verzichtet das Bundesverfassungsgericht darauf eine Abgrenzung durch den Antragsteller zu fordern 31 Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist fur die Annahme eines geeigneten Streitgegenstands erforderlich dass die angegriffene Massnahme oder Unterlassung rechtserheblich ist Dies trifft zu wenn sich das Verhalten des Antragsgegners dazu eignet die verfassungsrechtliche Stellung des Antragstellers zu beeintrachtigen 32 33 Hieran kann es beispielsweise bei blossen Meinungsausserungen fehlen 34 Ein Unterlassen ist lediglich dann rechtserheblich falls die Moglichkeit besteht dass der Antragsgegner zum Handeln verpflichtet ist 35 33 Aus Art 82 Absatz 1 Satz 1 GG ergibt sich beispielsweise die Pflicht des Bundesprasidenten einen Gesetzesentwurf auszufertigen 36 Auch das Unterlassen des Ausarbeitens eines Gesetzes durch den Bundestag kann einen tauglichen Streitgegenstand darstellen sofern das Gesetz dem Schutz von durch die Verfassung vermittelten Rechten dient 37 Antragsbefugnis Bearbeiten Gemass 64 Absatz 1 BVerfGG setzt die Zulassigkeit eines Antrags im Organstreitverfahren weiterhin voraus dass der Antragsteller geltend macht dass er oder das Organ dem er angehort durch eine Massnahme oder Unterlassung des Antragsgegners in seinen ihm durch das Grundgesetz ubertragenen Rechten und Pflichten verletzt oder unmittelbar gefahrdet ist Das Merkmal der Antragsbefugnis bringt zum Ausdruck dass das Organstreitverfahren keine objektive Rechtmassigkeitskontrolle bezweckt sondern dem Schutz organschaftlicher Rechte dient Es dient insbesondere dazu um von vornherein aussichtslose Antrage schon als unzulassig abzuweisen und damit dem Bundesverfassungsgericht eine zeitaufwendige Begrundetheitsprufung zu ersparen 38 Wendet sich der Antragsteller gegen ein Handeln muss er darlegen dass ihm eine Rechtsposition zusteht die der Antragsgegner verletzt Greift er hingegen ein Unterlassen an muss er geltend machen einen Anspruch auf das Handeln des Antragsgegners zu haben Das betroffene Recht des Antragstellers muss im Grundgesetz wurzeln Nicht ausreichend ist daher wenn sich eine Rechtsposition lediglich aus einfachem Recht ergibt Notwendig ist also dass sich die Beteiligten im Rahmen eines Verfassungsrechtsverhaltnisses streiten 38 64 Absatz 1 BVerfGG erlaubt es Organteilen ein Recht des Organs dem sie angehoren im Wege der Prozessstandschaft geltend zu machen Dies dient dem Minderheitenschutz Diese Moglichkeit steht lediglich den Antragstellern offen die in 63 VerfGG genannt sind So kann etwa eine Bundestagsfraktion im Organstreitverfahren Rechte des Bundestags geltend machen Zwecks effektiven Minderheitenschutzes kommt dies auch in Frage falls die Bundestagsmehrheit kein Organstreitverfahren einleiten will 39 40 Dem einzelnen Bundestagsabgeordneten ist die Moglichkeit der Prozessstandschaft hingegen verwehrt da dieser lediglich gemass Art 93 Absatz 1 Nummer 1 GG parteifahig ist 41 An der Antragsbefugnis fehlt es falls die geltend gemachte Rechtsverletzung offensichtlich ausscheidet Sie besteht daher nur soweit die Rechtsverletzung zumindest moglich erscheint 42 Dies erfordert einen schlussigen Vortrag des Antragstellers 43 Form und Frist Bearbeiten Ein Antrag auf ein Organstreitverfahren muss gemass 23 Absatz 1 Satz 1 BVerfGG schriftlich beim Gericht eingereicht werden Dies erfordert eine Unterzeichnung durch den Antragsteller 44 Gemass 23 Absatz 1 Satz 2 BVerfGG muss er weiterhin eine Begrundung angeben 64 Absatz 2 BVerfGG bestimmt dass der Antragssteller hierbei die Rechtsnorm nennen muss deren Verletzung er rugt Die Antragsfrist betragt gemass 64 Absatz 3 BVerfGG sechs Monate Durch die Fristbindung soll der Rechtsfrieden gefordert werden 45 Die Berechnung der Frist erfolgt analog 187 193 des Burgerlichen Gesetzbuchs 46 Die Frist beginnt in dem Moment in dem der Antragsteller vom angegriffenen Handeln oder Unterlassen des Antragsgegners Kenntnis erlangt Beim Unterlassen tritt dies im Regelfall ein wenn der Antragsgegner erkennen lasst dass der die vom Antragsteller begehrte Handlung nicht vornehmen will 47 Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand ist ausgeschlossen 48 Rechtsschutzbedurfnis Bearbeiten Das Rechtsschutzbedurfnis stellt eine ungeschriebene Zulassigkeitsvoraussetzung des Antrags dar Es liegt vor wenn der Antragsteller ein berechtigtes Interesse an gerichtlichem Rechtsschutz hat 49 Im Regelfall wird das Vorliegen des Rechtsschutzbedurfnisses durch das Vorliegen der Antragsbefugnis indiziert 50 Ausnahmsweise fehlt es falls der Antragsteller die dargelegte Verletzung durch eigenes politisches Handeln hatte vermeiden konnen er auf andere Weise schneller und einfacher sein Recht verwirklichen kann oder eine gerichtliche Entscheidung letztlich keinen Vorteil fur den Antragsteller bedeutet 38 Begrundetheit eines Antrags Bearbeiten Ist der Antrag im Organstreitverfahren zulassig pruft das Bundesverfassungsgericht dessen Begrundetheit Diese liegt vor wenn der Antragsgegenstand ein verfassungsmassiges Recht des Antragstellers verletzt 51 Antragsgegenstand ist Handeln Bearbeiten Greift der Antragsteller ein Handeln an stellt dieses eine Rechtsverletzung dar soweit der Antragsgegner in ein Recht des Antragstellers eingegriffen hat und dieser Eingriff nicht gerechtfertigt ist Lost etwa der Bundesprasident den Bundestag infolge einer gescheiterten Vertrauensfrage auf greift er hierdurch in das Recht des Abgeordneten aus Art 38 Absatz 1 Satz 2 GG in Verbindung mit Art 39 Absatz 1 Satz 1 GG ein wahrend der gegenwartigen Legislaturperiode dem Bundestag anzugehoren 52 Die Moglichkeit der Rechtfertigung eines Eingriffs kann sich ausdrucklich aus einer Norm des Grundgesetzes oder aus dessen Auslegung ergeben 53 Fur den Fall der Bundestagsauflosung ergibt sich eine ausdruckliche Rechtfertigung beispielsweise aus Art 68 Absatz 1 Satz 1 GG sofern die Tatbestandsvoraussetzungen dieser Norm vorliegen und die Auflosung dem Normzweck entspricht 54 Antragsgegenstand ist Unterlassen Bearbeiten Greift der Antragsteller ein Unterlassen an ist der Antrag begrundet soweit er einen Anspruch auf das Handeln des Antragsgegners hat 55 Anspruchsgrundlagen ergeben sich aus dem Grundgesetz sowie aus einfachen Gesetzen welche ein im Grundgesetz angelegten Anspruch konkretisieren So folgt etwa aus Art 44 GG und den Vorschriften des PUAG ein Auskunftsanspruch eines Untersuchungsausschusses gegen Organe der Exekutive 56 Gemass Art 82 Absatz 1 Satz 1 GG haben Gesetzgebungsorgane einen Anspruch darauf dass der Bundesprasident ein Gesetz ausfertigt 55 Aus Art 38 Absatz 1 Satz 2 GG folgt schliesslich ein Anspruch des Abgeordneten gegen die Bundesregierung auf Auskunft 3 Der geltend gemachte Anspruch besteht wenn alle Tatbestandsvoraussetzungen der Anspruchsgrundlage vorliegen und der Antragsgegner die Erfullung nicht verweigern darf 55 So kann beispielsweise der Adressat eines parlamentarischen Auskunftsverlangens die Auskunft verweigern wenn die Anfrage eine Angelegenheit beruhrt die in den Kernbereich exekutiver Eigenverantwortung fallt 57 Entscheidung des Gerichts Bearbeiten Gemass 67 Satz 1 BVerfGG stellt das Bundesverfassungsgericht in seiner Entscheidung fest ob der Antragsgegenstand gegen eine Bestimmung des Grundgesetzes verstosst Die Entscheidung beschrankt sich auf eine feststellende Wirkung besitzt also keinen rechtsgestaltenden Charakter Da ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts allerdings gemass 31 Absatz 1 GG die gesamte Staatsgewalt bindet zwingt es den Antragsgegner im Erfolgsfall regelmassig zu einer Reaktion 58 Bund Lander Streit Bearbeiten Beim Bund Lander Streit handelt es sich um ein kontradiktorisches Verfahren zwischen dem Bund und einem Bundesland Er dient dem Schutz der bundesstaatlichen Gliederung Deutschlands 59 Strukturell ist es eng mit dem Organstreitverfahren verwandt da es ebenfalls einen Streit um die Abgrenzung von Kompetenzen zum Gegenstand hat Wahrend die Beteiligten beim Organstreit uber Organkompetenzen streiten besteht zwischen den Beteiligten des Bund Lander Streit Uneinigkeit uber die Verbandskompetenz 60 Zu einem solchen Streit kann es etwa bezuglich der Weisungsbefugnis des Bundes im Rahmen der Bundesauftragsverwaltung nach Art 85 Absatz 3 Satz 1 GG kommen 61 62 Der Bund Lander Streit ist in seinen Grundzugen in Art 93 Absatz 1 Nummer 3 GG und 13 Absatz 1 Nummer 7 BVerfGG geregelt Konkretisiert werden diese Bestimmungen durch 68 70 BVerfGG Die Zulassigkeitsvoraussetzungen des Bund Lander Streits entsprechen gemass 69 BVerfGG weitgehend denen des Organstreitverfahrens Parteifahig sind allerdings lediglich der Bund und ein Land Als deren Vertreter treten im Prozess gemass 68 BVerfGG die Bundes sowie die jeweilige Landesregierung auf Begrundet ist der Antrag soweit der Antragsgegner durch ein Handeln oder Unterlassen ein Recht des Antragstellers verletzt hat Die Verfassungsmassigkeit einer Weisung einer obersten Bundesbehorde setzt beispielsweise voraus dass diese fur den betroffenen Sachbereich zustandig ist die angewiesene oberste Landesbehorde vorher angehort wird die Weisung klar ist sich im Rahmen des Auftragsverhaltnisses halt und keinen groben Verfassungsverstoss darstellt 63 Abstrakte Normenkontrolle Bearbeiten Im Rahmen einer abstrakten Normenkontrolle uberpruft das Bundesverfassungsgericht losgelost von einem Einzelfall die Vereinbarkeit einer Rechtsnorm mit hoherrangigem Recht Dieses Verfahren bezweckt die Forderung von Rechtssicherheit und frieden 64 Die abstrakte Normenkontrolle war bereits in der Paulskirchenverfassung von 1849 vorgesehen 65 Explizit wurde sie jedoch erst mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes in eine deutsche Verfassung aufgenommen Zulassigkeit eines Antrags Bearbeiten Die abstrakte Normenkontrolle ist in ihren Grundzugen in Art 93 Absatz 1 Nummer 2 GG und 13 Absatz 1 Nummer 6 BVerfGG geregelt Konkretisiert werden diese Bestimmungen durch 76 79 BVerfGG Antragsberechtigung Bearbeiten Antragsberechtigt sind gemass 76 Absatz 1 BVerfGG die Bundesregierung eine Landesregierung und ein Viertel der Mitglieder des Bundestags Fur die Antragsberechtigung der Bundestagsmitglieder ist die Fraktionszugehorigkeit der Beteiligten unerheblich 66 Die Regierungen sind lediglich als Ganzes antragsberechtigt weshalb ein Antrag einen entsprechenden Kabinettsbeschluss erfordert Da das abstrakte Normenkontrollverfahren ein objektives Beanstandungsverfahren darstellt gibt es keinen Antragsgegner 67 Antragsgegenstand Bearbeiten Gegenstand eines Antrags auf abstrakte Normenkontrolle kann jede Rechtsnorm sein In Frage kommen daher insbesondere Bundes oder Landesgesetze Hierzu zahlen auch lediglich formelle Gesetze etwa Haushaltsgesetze 68 Auch untergesetzliche Normen stellen einen geeigneten Antragsgegenstand dar Hierzu zahlen etwa Rechtsverordnungen 69 und Satzungen Landesverfassungsrecht kann ebenfalls mithilfe einer abstrakten Normenkontrolle gepruft werden 70 Auch Gewohnheitsrecht kann Gegenstand eines Normenkontrollantrags sein etwa der Entschadigungsanspruch aus enteignendem Eingriff 71 Auch allgemeine Regeln des Volkerrechts konnen Gegenstand einer abstrakten Normenkontrolle sein da diese gemass Art 25 Satz 1 GG als Bundesrecht gelten Schliesslich konnen Tarifvertrage im Rahmen einer Normenkontrolle uberpruft werden die gemass 5 des Tarifvertragsgesetzes fur allgemeinverbindlich erklart wurden 72 73 Kein geeigneter Antragsgegenstand sind hingegen Verwaltungsvorschriften die mangels Aussenwirkung nicht die Qualitat einer Rechtsnorm besitzen 74 Auch Volkervertragsrecht kann nicht im Rahmen der abstrakten Normenkontrolle uberpruft werden 75 Eine Norm kann grundsatzlich erst uberpruft werden sobald sie Geltung erlangt hat 76 was jedenfalls anzunehmen ist sobald die Norm in Kraft getreten ist Vor Inkrafttreten vacatio legis ist die Norm uberprufbar sobald sie gemass Art 82 Absatz 1 Satz 1 GG nach Gegenzeichnung ausgefertigt und im Bundesgesetzblatt verkundet wurde die Norm also Geltungsanspruch erhebt Ausgeschlossen ist daher eine vorbeugende Normenkontrolle also die Uberprufung der Norm wahrend das Gesetzesvorhaben noch durch die verfassungsmassig vorgesehenen Beteiligten gestaltet werden kann Da dem Bundesprasidenten zwar kein inhaltlicher Einfluss auf das Gesetzesvorhaben jedoch die Uberprufungskompetenz auf evidente Mangel hinsichtlich dessen Verfassungsmassigkeit zusteht kann die Norm erst dann Geltung beanspruchen sobald sie im Wege der Ausfertigung und Verkundung das Gesetzgebungsverfahren absolviert hat Anders liegt der Fall bei einem Zustimmungsgesetz zu einem volkerrechtlichen Vertrag 77 Gegen diese ist ein Normenkontrollverfahren statthaft sobald im Gesetzgebungsverfahren alle wesentlichen Beschlusse das heisst die Beschlusse des Bundestages und sofern erforderlich des Bundesrates gefasst wurden Diese Ausnahme beruht darauf dass mit Inkrafttreten des Zustimmungsgesetzes eine volkerrechtliche Bindungswirkung hergestellt wird die durch eine spatere gerichtliche Uberprufung nicht mehr aufgehoben werden kann Antragsgrund Bearbeiten Fur die Zulassigkeit des Antrags bedarf es eines Antragsgrunds Gemass Art 93 Absatz 1 Nummer 2 GG liegt dieser vor wenn der Antragssteller Meinungsverschiedenheiten uber oder Zweifel an der Verfassungsmassigkeit der angegriffenen Rechtsnorm darlegt Aus dem Antrag des Antragstellers muss sich daher ein Interesse daran ergeben dass das Bundesverfassungsgericht uber die Verfassungskonformitat der Rechtsnorm entscheidet 78 Die Vorgabe des Art 93 Absatz 1 Nummer 2 GG wird durch 76 Absatz 1 BVerfGG aufgegriffen und naher ausgestaltet Die Vorschrift unterscheidet zwischen dem Antrag auf Normverwerfung und dem Antrag auf Normbestatigung Der Normverwerfungsantrag erfordert gemass 76 Absatz 1 Nummer 1 BVerfGG dass der Antragsteller die Norm fur nichtig halt Die in der Rechtswissenschaft vorherrschende Ansicht betrachtet das Vorliegen von Meinungsverschiedenheiten oder Zweifeln allerdings als ausreichend da das Grundgesetz in der Hierarchie der Rechtsnormen uber dem Bundesverfassungsgerichtsgesetz steht 79 80 Das Bundesverfassungsgericht erblickt in 76 Absatz 1 Nummer 1 BVerfGG demgegenuber eine zulassige Konkretisierung des Art 93 Absatz 1 Nummer 2 GG 81 Der Normbestatigungsanstrag erfordert gemass 76 Absatz 1 Nummer 2 BVerfGG dass der Antragsteller eine Norm fur gultig halt obwohl ein Gericht oder eine Behorde eine Norm nicht angewandt hat weil es annahm sie verstosse gegen das Grundgesetz oder einfaches Bundesrecht In der Rechtspraxis ist das Normbestatigungsverfahren ausserst selten 82 Klarstellungsinteresse Bearbeiten Das Klarstellungsinteresse liegt vor wenn ein berechtigtes Interesse an der gerichtlichen Uberprufung der Norm besteht Hieran fehlt es beispielsweise falls die angegriffene Norm keine Rechtswirkung entfaltet oder deren Verfassungsmassigkeit bereits uberpruft wurde 83 Form und Frist Bearbeiten Fur eine abstrakte Normenkontrolle bedarf es eines ordnungsgemassen Antrags an das Bundesverfassungsgericht Dieser muss gemass 23 Absatz 1 BVerfGG schriftlich erfolgen und eine Begrundung enthalten In dieser muss der Antragsteller darlegen warum er annimmt die angegriffene Rechtsnorm sei unvereinbar mit hoherrangigem Recht 84 Eine Fristbindung besteht aufgrund des Charakters der abstrakten Normenkontrolle als objektives Beanstandungsverfahren nicht 85 Begrundetheit eines Antrags Bearbeiten Ein Antrag auf abstrakte Normenkontrolle ist begrundet soweit die beanstandete Norm mit hoherrangigem Recht unvereinbar ist Richtet sich der Antrag gegen Bundesrecht uberpruft das Gericht dessen Vereinbarkeit mit dem Grundgesetz Bei der Kontrolle von Landesrecht erstreckt sich die Uberprufung auf die Vereinbarkeit der Rechtsnorm mit dem gesamten Bundesrecht Mit hoherrangigem Recht ist eine Norm vereinbar soweit sie diesem nicht widerspricht Die Verfassungsmassigkeit eines formellen Gesetzes setzt beispielsweise voraus dass es formell und materiell mit Verfassungsrecht vereinbar ist Formell verfassungsgemass ist ein Rechtssatz soweit der Normgeber die Gesetzgebungskompetenz besass ein ordnungsgemasses Gesetzgebungsverfahren durchgefuhrt wurde und er den Formvorschriften entsprechend verkundet wurde Materiell verfassungsmassig ist eine Norm die inhaltlich mit der Verfassung nicht in Konflikt steht Bei verfassungsandernden Gesetzen beschrankt sich die materielle Prufung gemass Art 79 Absatz 3 GG auf die Vereinbarkeit mit den grundlegenden Verfassungsprinzipien des Art 1 GG und Art 20 GG Entscheidung des Gerichts Bearbeiten Erweist sich die angegriffene Norm als formell oder materiell verfassungswidrig stellt das Gericht im Tenor seiner Entscheidung gemass 78 Absatz 1 BVerfGG grundsatzlich fest dass die Norm verfassungswidrig und damit seit ihrem Inkrafttreten nichtig ist 86 Betrifft der Verstoss lediglich einen Teil des Gesetzes der vom ubrigen Gesetz abgetrennt werden kann kann das Gericht feststellen dass nur dieser Teil nichtig ist 87 Bei einem Verstoss gegen eine Verfahrensvorschrift des Grundgesetzes trifft das Gericht eine Nichtigkeitsfeststellung jedoch lediglich dann falls der Fehler offensichtlich ist 88 Fehlt es hieran stellt das Gericht fest dass die Norm mit dem Grundgesetz nicht vereinbar ist Auf eine derartige Feststellung beschrankt sich das Gericht auch falls der Antragsgegenstand gegen ein Gleichheitsrecht verstosst da der Normgeber einen solchen Verstoss auf unterschiedlichen Wegen beseitigen kann Erweist sich der Antragsgegenstand als verfassungskonform stellt das Bundesverfassungsgericht dies ausdrucklich fest 89 90 Eine entsprechende Feststellung trifft das Gericht nach der Uberprufung von Landesrecht auf seine Vereinbarkeit mit Bundesrecht hin Der Gerichtsentscheidung kommt gemass 31 Absatz 2 Satz 1 BVerfGG Gesetzeskraft zu Kompetenzkontrollverfahren Bearbeiten Das Kompetenzkontrollverfahren nach Art 93 Absatz 1 Nummer 2a GG 13 Nummer 6a BVerfGG stellt eine Unterform der abstrakten Normenkontrolle dar Dieses Verfahren wurde durch Gesetz vom 27 Oktober 1994 eingefuhrt Es knupft an die Bedarfskompetenz des Bundes nach Art 72 Absatz 2 GG an 91 Hiernach hat der Bund in ausgewahlten Materien lediglich dann die Gesetzgebungskompetenz falls Bedarf nach einer bundeseinheitlichen Regelung besteht Im Rahmen des Kompetenzkontrollverfahrens wird ein Gesetz daraufhin uberpruft ob ein solcher Bedarf besteht Gemass 76 Absatz 2 BVerfGG kann ebenfalls uberpruft werden ob sich ein Gesetz im Rahmen der im Zuge der Foderalismusreform von 2006 abgeschafften Rahmengesetzgebungskompetenz nach Art 75 Absatz 2 GG bewegt Antragsberechtigt sind gemass 76 Absatz 2 BVerfGG der Bundesrat eine Landesregierung sowie ein Landesparlament Antragsgegenstand ist ein formelles Bundesgesetz Ein Antragsgrund besteht sofern zwischen Antragsteller und dem Bund Meinungsverschiedenheiten uber das Vorliegen des Bedarfs bestehen Begrundet ist ein Antrag im Kompetenzkontrollverfahren soweit die Voraussetzungen der Art 72 Absatz 2 Art 75 Absatz 2 GG nicht vorliegen Konkrete Normenkontrolle Bearbeiten Hauptartikel Konkrete Normenkontrolle Im Rahmen einer konkreten Normkontrolle wird eine Rechtsnorm auf ihre Vereinbarkeit mit hoherrangigem Recht hin untersucht Dieses Verfahren ist das in der Gerichtspraxis haufigste nach der Verfassungsbeschwerde 92 Von der abstrakten Normkontrolle unterscheidet sich die konkrete Normkontrolle dadurch dass der Antrag von einem Gericht ausgeht das uber einen Einzelfall entscheiden muss Im Rahmen der konkreten Normenkontrolle kann es uberprufen lassen ob eine Norm die bei der Entscheidungsfindung von Bedeutung ist wirksam ist indem es diese dem Bundesverfassungsgericht zur Prufung vorlegt Das Kontrollverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht ist erforderlich da allein dieses dazu berechtigt ist formelles Bundesrecht fur verfassungswidrig zu erklaren 93 Die konkrete Normenkontrolle ist in ihren Grundzugen in Art 100 Absatz 1 Satz 1 GG und 13 Absatz 1 Nummer 11 BVerfGG geregelt Konkretisiert werden diese Bestimmungen durch 80 82a BVerfGG Antragsberechtigt ist jedes deutsche Gericht Als Antragsgegenstand kommt jedes Gesetz in Betracht das durch Fachgerichte nicht verworfen werden kann Dies trifft auf formelle Gesetze des Bundes und der Lander zu Gegenstand der konkreten Normenkontrolle konnen nur solche Normen sein die nach Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassen wurden oder die hiernach durch den Gesetzgeber bestatigt wurden Gemass Art 100 Absatz 1 Satz 1 GG muss das vorlegende Gericht die Norm weiterhin fur verfassungswidrig halten Im Fall von Landesrecht kommt daruber hinaus eine Unvereinbarkeit mit sonstigem Bundesrecht in Frage Eine hinreichende Uberzeugung von der Unwirksamkeit der Norm setzt voraus dass keine Moglichkeit besteht die Rechtsnorm in konformer Weise auszulegen Schliesslich muss die Norm fur einen laufenden Rechtsstreit des Gerichts entscheidungserheblich sein Dies trifft zu falls das Gericht eine andere Entscheidung trafe ware die Norm unwirksam 94 In seiner Antragsschrift muss das Gericht dies gemass 80 Absatz 2 BVerfGG unter umfassender Auseinandersetzung mit der geltenden Rechtslage darlegen Erweist sich die vorgelegte Norm als verfassungswidrig erklart das Bundesverfassungsgericht diese wie bei einem Antrag auf abstrakte Normenkontrolle fur nichtig oder stellt deren Unvereinbarkeit mit dem Grundgesetz fest Entsprechendes gilt bei der Uberprufung von Landesrecht am Massstab des sonstigen Bundesrechts Individualverfassungsbeschwerde Bearbeiten Hauptartikel Verfassungsbeschwerde Deutschland Mit einer Individualverfassungsbeschwerde kann eine Person rugen dass sie durch einen Akt der offentlichen Gewalt in einem Grundrecht oder einem grundrechtsgleichen Recht verletzt wurde Dieses Verfahren bezweckt die moglichst effektive Durchsetzung und Fortbildung dieser Rechte 95 Die Verfassungsbeschwerde stellt mit grossem Abstand das haufigste Verfahren vor dem Bundesverfassungsgericht dar Es nimmt dort etwa 96 aller anhangigen Verfahren ein 96 Seine Zahl stieg bis 2017 auf knapp unter 6 000 pro Jahr an 97 Zulassigkeit eines Antrags Bearbeiten Die Individualverfassungsbeschwerde ist in ihren Grundzugen in Art 93 Absatz 1 Nummer 4a GG und 13 Nummer 8a BVerfGG geregelt Konkretisiert werden diese Bestimmungen durch 90 95a BVerfGG Beschwerdefahigkeit Bearbeiten Beschwerdefahig ist wer Trager des gerugten Grundrechts oder grundrechtsgleichen Rechts ist 98 Als Grundrechte gelten alle subjektiven Rechte die im ersten Abschnitt des Grundgesetzes Art 1 Art 19 GG verburgt werden etwa die Berufsfreiheit Art 12 Absatz 1 GG und die Eigentumsgarantie Art 14 Absatz 1 Satz 1 GG Grundrechtsgleich sind die Rechte die ausserhalb des ersten Abschnitts des Grundgesetzes stehen und subjektive Rechte verburgen Dies trifft etwa auf das Widerstandsrecht Art 20 Absatz 4 GG und den Anspruch auf Durchfuhrung eines rechtmassigen Auswahlverfahrens bei der Vergabe offentlicher Amter Art 33 GG zu Einige Grundrechte stehen jeder naturlichen Person offen Andere schutzen lediglich Deutsche Eine Personenvereinigung ist gemass Art 19 Absatz 3 GG grundrechtsfahig wenn sie ihren Sitz im Inland hat und sich das geltend gemachte Recht inhaltlich sinnvoll auf diese ubertragen lasst Keine Grundrechtstrager sind Hoheitstrager da diese grundrechtsverpflichtet sind Abgeordnete sind grundrechtsfahig soweit sie nicht ihren Abgeordnetenstatus verteidigen sondern sich auf subjektive Rechte berufen Um ein solches handelt es sich beispielsweise bei Art 47 Satz 1 GG der dem Abgeordneten ein Zeugnisverweigerungsrecht einraumt 99 Beschwerdegegenstand Bearbeiten Gemass Art 1 Absatz 3 GG binden die Grundrechte die gesamte offentliche Gewalt Daher kommt als Beschwerdegegenstand jeder Akt der offentlichen Gewalt in Betracht also Massnahmen oder Unterlassungen von Legislative Exekutive und Judikative Beschwerdebefugnis Bearbeiten Der Beschwerdefuhrer ist beschwerdebefugt falls er geltend macht selbst gegenwartig und unmittelbar und durch einen Akt der offentlichen Gewalt in einem Grundrecht oder einem grundrechtsgleichen Recht verletzt zu sein 100 Die Beschwerdebefugnis entfallt falls eine Rechtsverletzung offensichtlich ausgeschlossen ist 101 Das Subsidiaritatsprinzip Bearbeiten Hauptartikel Subsidiaritatsprinzip Verfassungsprozessrecht Bevor der Beschwerdefuhrer Verfassungsbeschwerde einlegt muss er den ihm zur Verfugung stehenden Rechtsweg ausgeschopft haben 102 Richtet sich seine Beschwerde beispielsweise gegen einen Verwaltungsakt muss er diesen zuvor auf dem gesamten Verwaltungsrechtsweg erfolglos angegriffen haben Rugt er die Verletzung der Garantie des rechtlichen Gehors Art 103 Absatz 1 GG muss er hiergegen zunachst eine Anhorungsruge erheben 103 Rugt er die Dauer eines Verfahrens muss er sich hiergegen zunachst mit einer Entschadigungsklage wehren 104 Kein Rechtsweg steht gegen formelle Gesetze offen 102 Die Verfassungsbeschwerde soll nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ultima ratio sein Daher fordert es dass der Beschwerdefuhrer uber die Beschreitung des Rechtswegs hinausgehend alle Moglichkeiten ausgeschopft hat sein Interesse durchzusetzen 105 Richtet sich die Verfassungsbeschwerde beispielsweise gegen ein Gesetz muss der Beschwerdefuhrer im Regelfall zunachst darauf hinwirken dass die Norm durch ein Fachgericht inzident uberpruft wird 106 Form und Frist Bearbeiten Die Verfassungsbeschwerde ist fristgebunden Greift der Beschwerdefuhrer eine letztinstanzliche rechtskraftige Gerichtsentscheidung an betragt die Frist gemass 93 Absatz 1 Satz 1 BVerfGG einen Monat ab der Bekanntgabe der Entscheidung gegenuber dem Beschwerdefuhrer Greift er ein Gesetz an ist dies gemass 93 Absatz 3 BVerfGG binnen eines Jahres ab Verkundung des Gesetzes moglich Begrundetheit eines Antrags Bearbeiten Die Verfassungsbeschwerde ist begrundet soweit die angegriffene Massnahme ein Grundrecht oder grundrechtsgleiches Recht des Beschwerdefuhrers verletzt Rugt er die Verletzung eines Freiheitsrechts ist dieses verletzt falls in dessen Schutzbereich eingegriffen wird und dies nicht gerechtfertigt ist Rugt er die Verletzung eines Gleichheitsrechts ist sie begrundet sofern eine Ungleichbehandlung vorliegt fur die es keinen hinreichenden Rechtsgrund gibt Greift der Beschwerdefuhrer einen Rechtssatz an uberpruft das Bundesverfassungsgericht ob dieser mit den Grundrechten vereinbar ist Hierbei nimmt das Gericht eine umfassende Prufung des Rechtssatzes vor da ein verfassungswidriges Gesetz das den Beschwerdefuhrer belastet zumindest gegen Art 2 Absatz 1 GG verstosst 107 Bei der Uberprufung eines Gerichtsurteils beschrankt sich das Bundesverfassungsgericht auf die Prufung der Verletzung von Verfassungsrecht Eine Kontrolle anhand der Verfassung untergeordneten Rechts nimmt das Bundesverfassungsgericht anders als Fachgerichte nicht vor Ein Gericht verletzt Verfassungsrecht soweit es sein Urteil auf ein verfassungswidriges Gesetz stutzt Ebenfalls verfassungswidrig handelt es soweit es die thematische Einschlagigkeit eines Grundrechts verkennt oder ein solches falsch anwendet Entscheidung des Gerichts Bearbeiten Verstosst der Beschwerdegegenstand gegen ein Grundrecht oder grundrechtsgleiches Recht stellt das Bundesverfassungsgericht dies gemass 95 Absatz 1 Satz 1 BVerfGG fest Im Fall einer erfolgreichen Urteilsverfassungsbeschwerde hebt das Gericht gemass 95 Absatz 2 BVerfGG die angegriffene Entscheidung auf und verweist die Sache an ein zustandiges Gericht zuruck Erweist sich ein Rechtssatz als verfassungswidrig erklart das Bundesverfassungsgericht diesen gemass 95 Absatz 3 BVerfGG fur nichtig Kommunalverfassungsbeschwerde Bearbeiten Hauptartikel Kommunalverfassungsbeschwerde Die Kommunalverfassungsbeschwerde ist an die Individualverfassungsbeschwerde angelehnt Sie ermoglicht Gemeinden und Gemeindeverbanden gegen die Verletzung der Garantie der kommunalen Selbstverwaltung vorzugehen Diese Garantie wird auf Bundesebene durch Art 28 Absatz 2 Satz 1 GG gewahrleistet Sie gewahrleistet dass die Gemeinde Angelegenheiten der ortlichen Gemeinschaft in eigener Verantwortung regelt 108 Wahlprufungsbeschwerde Bearbeiten Hauptartikel Wahlprufungsbeschwerde Die Wahlprufungsbeschwerde dient der Uberprufung der Gultigkeit einer Wahl 109 Sie fallt gemass Art 93 Absatz 1 Nummer 5 13 Nummer 3 BVerfGG in die Zustandigkeit des Bundesverfassungsgerichts Naher ausgestaltet wird sie in Art 41 GG und 48 BVerfGG Die Wahlprufungsbeschwerde knupft gemass Art 41 Absatz 2 GG an eine vorherige Kontrolle einer Wahl durch den Bundestag an Bevor der Beschwerdefuhrer sich daher an das Verfassungsgericht wendet muss er beim Bundestag Einspruch gegen die Wahl einlegen Die Beschwerde kann gemass 48 Absatz 1 BVerfGG durch einen Abgeordneten dessen Mitgliedschaft im Bundestag bestritten ist eine Bundestagsminderheit von mindestens 10 eine Fraktion sowie einen Wahlberechtigten oder eine Gruppe von diesen eingelegt werden Gegenstand der Beschwerde ist die Zuruckweisung des Einspruchs gegen die Wahl Fur die Wahlprufungsbeschwerde besteht gemass 48 Absatz 1 BVerfGG eine Zweimonatsfrist deren Ablauf mit dem Fassen des Bundestagsbeschlusses beginnt Weiterhin muss ein rechtliches Interesse an der Uberprufung der Wahl bestehen Dieses fehlt falls eine Entscheidung die Sitzverteilung im Bundestag nicht mehr beeinflussen kann etwa weil die Legislaturperiode endet 110 Begrundet ist eine Wahlprufungsbeschwerde soweit ein Wahlfehler vorliegt Ein solcher kann sich aus der falschen Anwendung oder aus der Verfassungswidrigkeit von Bundeswahlrecht ergeben Als Wahlfehler bewertete die Rechtsprechung beispielsweise den Einsatz von Wahlcomputern deren Funktionsweise nicht hinreichend durch die Offentlichkeit kontrolliert werden konnte 111 Liegt ein Wahlfehler vor ist dieser lediglich dann beachtlich wenn er sich auf die Mandatsverteilung ausgewirkt hat 112 Liegt ein beachtlicher Fehler bei der Wahldurchfuhrung vor muss die Wahl im betroffenen Wahlkreis wiederholt werden Ist hingegen das Wahlrecht verfassungswidrig muss das Wahlrecht geandert und eine Neuwahl durchgefuhrt werden Dies ist jedoch entbehrlich falls innerhalb der nachsten sechs Monate nicht ohnehin eine Neuwahl stattfande Prasidentenanklage Bearbeiten Die Prasidentenanklage ist in ihren Grundzugen in Art 61 angelegt und wird durch 49 57 BVerfGG naher ausgestaltet Mit ihr konnen der Deutsche Bundestag und der Bundesrat eine vorsatzliche Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes durch den Bundesprasidenten angreifen Das Verfahren kann gemass Art 61 Absatz 2 Satz 1 GG zur Folge haben dass der Bundesprasident seines Amtes enthoben wird Es ist das einzige Verfahren das dies ermoglicht Gemass 5 des Gesetzes uber die Ruhebezuge des Bundesprasidenten entscheidet im Falle einer Prasidentenanklage das Bundesverfassungsgericht ob und in welcher Hohe das Ruhegehalt gezahlt wird Bislang kam es in der Rechtspraxis zu keinem Verfahren nach Art 61 GG Im Zuge der Wulff Affare wurde Anfang 2012 erstmals eine offentliche Diskussion angestossen uber die Prasidentenanklage 113 Durch den wenig spater erfolgten Rucktritt des Bundesprasidenten wurde diese Diskussion alsbald beendet Grundrechtsverwirkungsverfahren Bearbeiten Hauptartikel Grundrechtsverwirkung Art 18 GG sieht die Moglichkeit vor dass ausgewahlte Grundrechte verwirkt werden konnen weil sie zum Kampf gegen die freiheitliche demokratische Grundordnung missbraucht werden Dies erfordert eine Prognose dahingehend dass der Antragsgegner eine Gefahr fur die verfassungsmassige Ordnung darstellt Bislang ergingen vier erfolglose Antrage auf Grundrechtsverwirkung 114 115 Parteiverbotsverfahren Bearbeiten Hauptartikel Parteiverbot Gemass Art 21 Absatz 2 Satz 2 GG 13 Nummer 2 BVerfGG konnen der Deutsche Bundestag der Bundesrat und die Bundesregierung ein Parteiverbotsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht anstrengen Ein solches ist begrundet falls die Tatigkeit einer Partei zu einer konkreten Gefahr fur den Bestand der freiheitlich demokratischen Grundordnung fuhrt Seit Inkrafttreten des Grundgesetzes 1949 gab es zwei erfolgreiche Parteiverbotsverfahren 1952 wurde die Sozialistische Reichspartei SRP verboten 116 1956 die Kommunistische Partei Deutschlands KPD 117 In beiden Fallen wurden die Ziele der Parteien durch das Bundesverfassungsgericht als verfassungswidrig beurteilt 2001 wurde ein Verbotsverfahren gegen die Nationaldemokratische Partei Deutschlands NPD angestrengt allerdings wegen Verfahrensfehlern eingestellt 118 Ein zweiter Verbotsantrag wurde im Januar 2017 als unbegrundet zuruckgewiesen Die NPD sei zwar verfassungsfeindlich wesensverwandt mit dem Nationalsozialismus und wolle die bestehende Verfassungsordnung durch einen an der ethnisch definierten Volksgemeinschaft ausgerichteten autoritaren Nationalstaat ersetzen stelle aber aktuell angesichts ihrer Bedeutungslosigkeit im politischen Geschehen keine konkrete Bedrohung fur die freiheitliche demokratische Grundordnung dar 119 Richteranklage Bearbeiten Hauptartikel Richteranklage Gemass Art 98 Absatz 2 GG 13 Nummer 9 BVerfGG entscheidet das Bundesverfassungsgericht uber die Anklage eines Bundesrichters Eine solche kann ergehen falls ein Richter gegen die Grundsatze des Grundgesetzes oder die verfassungsmassige Ordnung eines Landes verstosst In diesem Fall kann der Bundestag beantragen dass der Richter vorzeitig in den Ruhestand versetzt oder im Fall vorsatzlichen Handelns entlassen wird Gemass Art 98 Absatz 5 GG konnen die Lander vorsehen dass auch Landesrichter vor dem Bundesverfassungsgericht angeklagt werden konnen Klage uber die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses Bearbeiten Gemass 13 Nummer 11a BVerfGG 36 Absatz 2 PUAG entscheidet das Bundesverfassungsgericht daruber ob eine Entscheidung des Bundestags uber die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses mit dem Grundgesetz vereinbar ist Normverifikationsverfahren Bearbeiten Das Normverifikationsverfahren ist in seinen Grundzugen in Art 100 Absatz 2 GG 13 Nr 12 BVerfGG geregelt Mit ihm kann uberpruft werden ob eine allgemeine Regel des Volkerrechts existiert und rechtliche Bindung entfaltet Gemass Art 25 Satz 1 GG besitzen allgemeine Regeln des Volkerrechts den Rang eines Bundesgesetzes gehen allerdings anderen Gesetzen vor 120 Ein Verifikationsverfahren kann durch ein Gericht eingeleitet werden das zur Entscheidung eines Rechtsstreits auf die Entscheidung uber die Geltung einer Regel des Volkerrechts angewiesen ist 121 Einstweilige Anordnung Bearbeiten Gemass 32 Absatz 1 BVerfGG kann das Bundesverfassungsgericht im Rahmen eines Verfahrens eine einstweilige Anordnung erlassen Hierbei handelt es sich um eine Erganzung eines anderen Verfahrens das als Hauptsache bezeichnet wird Hierdurch kann verhindert werden dass sich der gegenwartige Zustand bis zur Entscheidung des Gerichts in der Hauptsache derart verandert dass die Entscheidung fur den Antragsteller keinen oder lediglich verringerten Wert besitzt Zulassigkeit eines Antrags Bearbeiten Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist statthaft sofern ein Streitfall vorliegt dessen Klarung in die Zustandigkeit des Bundesverfassungsgerichts fallt Ein Streitfall liegt vor sofern sich eine verfassungsrechtliche Auseinandersetzung derart verdichtet hat dass zu erwarten ist dass dieser durch einen Antrag vor dem Bundesverfassungsgericht geklart wird Die Antragsberechtigung im Verfahren nach 32 BVerfGG beurteilt sich nach der Antragsberechtigung in der Hauptsache Ein Antragsgrund besteht falls die einstweilige Anordnung dringend geboten ist um erhebliche Nachteile zu verhindern Schliesslich darf der Erlass einer einstweiligen Anordnung nicht dazu fuhren dass die Hauptsache vorweggenommen wird Ausnahmsweise ist dies zulassig falls die Anordnung notwendig ist um einen effektiven Rechtsschutz zu ermoglichen 122 Begrundetheit eines Antrags Bearbeiten Ein Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung ist begrundet wenn ein Anordnungsgrund besteht Dessen Vorliegen pruft das Bundesverfassungsgericht regelmassig in zwei Schritten Zunachst untersucht es ob der Antrag in der Hauptsache offensichtlich unzulassig oder unbegrundet ist Falls beides nicht zutrifft stellt das Gericht eine Folgenabwagung an Hierbei vergleicht es die Folgen eines Erlasses der Anordnung bei Erfolglosigkeit der Hauptsache mit den Folgen eines unterbliebenen Erlasses bei Erfolg der Hauptsache 123 124 Entscheidung des Gerichts Bearbeiten Ist der Antrag zulassig und begrundet erlasst das Gericht eine einstweilige Anordnung Diese bindet gemass 31 BVerfGG die gesamte Staatsgewalt Die Anordnung bleibt gemass 32 Absatz 6 Satz 1 BVerfGG fur maximal sechs Monate in Kraft Verfahren uber Meinungsverschiedenheiten uber das Fortgelten von Recht als Bundesrecht Bearbeiten Gemass Art 126 GG 13 Nummer 14 BVerfGG entscheidet das Bundesverfassungsgericht daruber ob Recht das vor Inkrafttreten des Grundgesetzes erlassen wurde als Bundesrecht fortgilt In der Rechtspraxis war dieses Verfahren in den funfziger und den sechziger Jahren von praktischer Bedeutung Uber das letzte Verfahren nach Art 126 GG entschied das Bundesverfassungsgericht 1972 125 Tabellarischer Uberblick uber die Verfahren Bearbeiten Verfahrensart Regelung im GG Nummer im Katalog des 13 BVerfGG Nahere Ausgestaltung im Dritten Teil des BVerfGGGrundrechtsverwirkungsverfahren Art 18 Satz 2 1 36 42Parteiverbotsverfahren Art 21 Absatz 2 Satz 2 2 43 47Wahlprufungsbeschwerde Art 41 Absatz 1 Satz 1 Absatz 2 3 48Beschwerde gegen die Nichtanerkennung als Partei zur Bundestagswahl Art 93 Absatz 1 Nummer 4c 3a 96a 96dPrasidentenanklage Art 61 4 49 57Organstreitverfahren Art 93 Absatz 1 Nummer 1 5 63 67Abstrakte Normenkontrolle Art 93 Absatz 1 Nummer 2 6 76 79Abstrakte Normenkontrolle uber die Voraussetzungen des Art 72 Abs 2 GG Art 93 Absatz 1 Nummer 2a 6a 76 79Abstrakte Normenkontrolle uber das weitere Bestehen der Erforderlichkeit einer Bundesgesetzlichen Regelung Art 93 Absatz 1 Nummer 2 6b 97Bund Lander Streitigkeit Art 93 Absatz 1 Nummer 3 7 68 70Sonstige Offentlichrechtliche Streitigkeiten zwischen dem Bund und den Landern zwischen verschiedenen Landern oder innerhalb eines Landes Art 93 Absatz 1 Nummer 4 8 71 72Individualverfassungsbeschwerde Art 93 Absatz 1 Nummer 4a 8a 90 95aKommunalverfassungsbeschwerde Art 93 Absatz 1 Nummer 4ab 8a 91Richteranklage gegen Bundes oder Landesrichter Art 98 Absatz 2 5 9 58 62Landesverfassungsstreitigkeiten kraft landesrechtlicher Zuweisung Art 99 10 73 75Konkrete Normenkontrolle Art 100 Absatz 1 GG 11 80 82aKlage uber die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses 11a 80 82aVerfahren zur Uberprufung einer Volkerrechtsregel als Teil des Bundesrechts Art 100 Absatz 2 12 83 84Verfahren uber die Auslegung des Grundgesetzes auf Vorlage eines Landesverfassungsgerichts Art 100 Absatz 3 13 85Verfahren uber Meinungsverschiedenheiten uber das Fortgelten von Recht als Bundesrecht Art 126 14 86 89Sonstige durch Bundesgesetz zugewiesene Falle Art 93 Absatz 3 15Verfahren vor den Landesverfassungsgerichten BearbeitenDie Verfahren vor den Landesverfassungsgerichten richten sich der jeweiligen Landesverfassung und den Landesgesetzen der einzelnen Bundeslander Sie sind jedoch oft den entsprechenden Regelungen des Bundes nachgebildet oder verweisen sogar auf dies Bayern Bearbeiten Die Bayerische Verfassung sowie der Bayerischer Verfassungsgerichtshof BayVerfGH und seine Verfahren sind alter als das Grundgesetz Auch wenn sich im Wesentlichen die Verfahren vor dem BVerfG und dem BayVerfGH entsprechen unterscheidet sich bei der Verfassungsbeschwerde in folgenden Punkten Die Frist zur Einlegung der Verfassungsbeschwerde betragt zwei Monate Der BayVerfGH kann dem Beschwerdefuhrer gemass Art 27 Abs 1 BayVerfGHG einen Kostenvorschuss von maximal 1 500 00 auferlegen Das Verfahren vor dem BayVerfGH wird in diesem Fall nur dann fortgefuhrt wenn der Beschwerdefuhrer diesen Kostenvorschuss vorab leistet Die Anhorung des Bayerischen Justizministeriums ist obligatorisch das Justizministerium kann zum Verfahren Stellung nehmen oder auf eine Stellungnahme verzichten Die Entscheidungen des BayVerfGH mussen auch im Fall einer offensichtlichen Unbegrundetheit stets begrundet werden Uberdies besteht vor dem BayVerfGH die Moglichkeit zur Popularklage Jedermann kann Normen des bayerischen Landesrechts dem Gerichtshof zur Prufung vorlegen wenn er die Grundrechte darin verletzt sieht 126 Literatur BearbeitenErnst Benda Eckart Klein Oliver Klein Verfassungsprozessrecht ein Lehr und Handbuch 3 Auflage Muller Heidelberg 2012 ISBN 978 3 8114 8080 3 Roland Fleury Verfassungsprozessrecht 10 Auflage Franz Vahlen Munchen 2015 ISBN 978 3 8006 4976 1 Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Christian Pestalozza Verfassungsprozessrecht 3 Auflage C H Beck Munchen 1991 ISBN 3 406 33035 5 Michael Sachs Verfassungsprozessrecht 4 Auflage Mohr Siebeck Tubingen 2016 ISBN 978 3 8252 4705 8 Weblinks BearbeitenWichtige Verfahrensarten Bundesverfassungsgericht abgerufen am 20 Juli 2023 Einzelnachweise Bearbeiten BVerfGE 20 18 23 Beitritt im Organstreitverfahren BVerfGE 126 55 67 G8 Gipfel Heiligendamm a b c BVerfGE Beschluss vom 7 November 2017 2 BvE 2 11 Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht 2018 S 51 a b BVerfGE 137 185 Rustungsexport a b BVerfG Urteil des Zweiten Senats vom 10 Juni 2014 2 BvE 2 09 BVerfGE 136 277 Rn 59 Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 3 Auflage 2011 4 II 2 Rn 339 BVerfGE 67 100 124 Flick Untersuchungsausschuss BVerfGE 83 304 318 BVerfGE 2 143 160 EVG Vertrag Klaus Schlaich Stefan Korioth Das Bundesverfassungsgericht Stellung Verfahren Entscheidungen 10 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 68196 7 2 Abschnitt Rn 88 BVerfGE 90 286 343 Out of area Einsatze Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Rn 333 Max Emanuel Geis Heidrun Meier Grundfalle zum Organstreitverfahren Art 93 I Nr 1 GG 13 Nr 5 63ff BVerfGG In Juristische Schulung 2011 S 699 701 Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71257 9 Rn 1504 Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Rn 338 339 Andreas Vosskuhle Art 93 Rn 103 In Hermann von Mangoldt Friedrich Klein Christian Starck Hrsg Kommentar zum Grundgesetz 6 Auflage Band 3 Artikel 83 146 Vahlen Munchen 2010 ISBN 978 3 8006 3733 1 Herbert Bethge 63 Rn 41 In Theodor Maunz Bruno Schmidt Bleibtreu Franz Klein Herbert Bethge Hrsg Bundesverfassungsgerichtsgesetz Grundwerk 52 Auflage C H Beck Munchen 1992 ISBN 3 406 35131 X BVerfGE 13 54 96 Neugliederung Hessen Ernst Benda Eckart Klein Oliver Klein Verfassungsprozessrecht ein Lehr und Handbuch 3 Auflage Muller Heidelberg 2012 ISBN 978 3 8114 8080 3 Rn 1007 BVerfGE 124 161 184 Uberwachung von Bundestagsabgeordneten Ernst Benda Eckart Klein Oliver Klein Verfassungsprozessrecht ein Lehr und Handbuch 3 Auflage Muller Heidelberg 2012 ISBN 978 3 8114 8080 3 Rn 1012 BVerfGE 4 27 Klagebefugnis politischer Parteien BVerfGE 110 403 405 BVerfGE 44 125 136 Offentlichkeitsarbeit Hans Klein Art 44 Rn 61 In Theodor Maunz Gunter Durig Hrsg Grundgesetz 81 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 45862 0 Klaus Schlaich Stefan Korioth Das Bundesverfassungsgericht Stellung Verfahren Entscheidungen 10 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 68196 7 2 Abschnitt Rn 89 Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Rn 342 343 BVerfGE 140 160 Evakuierung aus Libyen BVerfGE 118 277 317 Verfassungsrechtlicher Status der Bundestagsabgeordneten BVerfGE 1 208 220 7 5 Sperrklausel BVerfGE 137 185 223 Rustungsexport BVerfGE 97 408 414 Gysi I a b BVerfGE 103 81 86 Pofalla I BVerfGE 2 143 168 EVG Vertrag BVerfGE 96 264 277 Fraktions und Gruppenstatus Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Rn 358 Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Rn 361 a b c Andreas Engels Die Zulassigkeitsprufung im Organstreitverfahren In Jura 2010 S 421 425 BVerfGE 45 1 29 Haushaltsuberschreitung BVerfGE 140 160 185 Evakuierung aus Libyen Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71257 9 Rn 1513 BVerfGE 134 141 194 Beobachtung von Abgeordneten BVerfGE 129 356 365 Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71257 9 Rn 1488 BVerfGE 129 356 370 BVerfGE 102 254 295 EALG BVerfGE 114 107 118 Bundestagsauflosung II BVerfGE 24 252 258 Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71257 9 Rn 1516 BVerfGE 62 1 33 Bundestagsauflosung I Anna Miria Fuerst Volker Steffahn Die Begrundetheit des Organstreits vor dem BVerfG In Jura 2012 S 90 91 BVerfGE 114 121 145 Bundestragsauflosung III Anna Miria Fuerst Volker Steffahn Die Begrundetheit des Organstreits vor dem BVerfG In Jura 2012 S 90 91 92 BVerfGE 114 121 150 Bundestragsauflosung III a b c Anna Miria Fuerst Volker Steffahn Die Begrundetheit des Organstreits vor dem BVerfG In Jura 2012 S 90 92 BVerfGE 67 100 134 Flick Untersuchungsausschuss BVerfGE 67 100 139 Flick Untersuchungsausschuss Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71257 9 Rn 1520 Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Rn 402 BVerfGE 129 108 115 Legislativstreit Schuldenbremse BVerfGE 104 249 Biblis A BVerfGE 81 310 Kalkar II BVerfGE 81 310 336 Kalkar II Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Rn 492 Simon Kempny Die Staatsfinanzierung nach der Paulskirchenverfassung Tubingen 2011 Mohr Siebeck S 47 50 BVerfGE 21 52 53 Deutsche Friedensunion BVerfGE 1 208 219 7 5 Sperrklausel BVerfGE 20 56 89 Parteienfinanzierung I BVerfGE 1 117 126 Finanzausgleichsgesetz BVerfGE 103 111 124 Wahlprufung Hessen Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Rn 502 BVerfGE 44 322 338 Allgemeinverbindlicherklarung I BVerfGE 55 7 20 Allgemeinverbindlicherklarung II BVerfGE 12 180 199 Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Rn 504 Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Rn 506 BVerfGE 1 396 Deutschlandvertrag Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Rn 510 Malte Grasshof 76 Rn 23 In Dieter Umbach Thomas Clemens Franz Dollinger Hrsg Bundesverfassungsgerichtsgesetz Mitarbeiterkommentar und Handbuch 2 Auflage C F Muller Heidelberg 2005 ISBN 3 8114 3109 9 Hans Lechner Rudiger Zuck Bundesverfassungsgerichtsgesetz Kommentar 7 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 68258 2 76 Rn 30 BVerfGE 96 133 137 Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71257 9 Rn 1548 Manuel Brunner Die abstrakte Normenkontrolle vor dem Bundesverfassungsgericht in der Fallbearbeitung In Juristische Arbeitsblatter 2014 S 838 839 840 BVerfGE 128 1 32 Gentechnikgesetz BVerfGE 119 96 116 BVerfGE 1 14 37 Sudweststaat Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Rn 534 BVerfGE 34 9 25 Besoldungsvereinheitlichung BVerfGE 1 14 64 Sudweststaat BVerfGE 95 1 15 Sudumfahrung Stendal Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Rn 553 554 Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71257 9 Rn 1556 BVerfGE 1 184 197 Normenkontrolle I BVerfGE 90 145 166 Cannabis Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Rn 79 Christoph Gropl Staatsrecht I Staatsgrundlagen Staatsorganisation Verfassungsprozess 9 Auflage C H Beck Munchen 2017 ISBN 978 3 406 71257 9 Rn 1468 Eingange nach Verfahrensarten PDF Bundesverfassungsgericht abgerufen am 21 Februar 2018 Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Rn 104 BVerfGE 108 251 267 Abgeordnetenburo BVerfGE 71 305 334 Milch Garantiemengen Verordnung Bernd Hartmann Die Moglichkeitsprufung im Prozessrecht der Verfassungsbeschwerde In Juristische Schulung 2003 S 897 898 899 a b BVerfGE 67 157 170 G 10 BVerfGE 122 190 198 G 10 BVerfGK 19 424 426 BVerfGE 112 50 60 Opferentschadigungsgesetz BVerfGE 71 305 334 Milch Garantiemengen Verordnung BVerfGE 6 32 Elfes Martin Burgi Kommunalrecht 5 Auflage C H Beck Munchen 2015 ISBN 978 3 406 67566 9 6 Rn 4 8 BVerfGE 85 148 158 Wahlprufungsumfang Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Rn 778 BVerfGE 123 39 Wahlcomputer Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Rn 781 782 Drohanrufe konnten Wulff den Job kosten BVerfGE 11 282 Zweiter Vorsitzender der SRP BVerfGE 38 23 Herausgeber der Deutschen National Zeitung BVerfGE 2 1 SRP Verbot BVerfGE 5 85 KPD Verbot BVerfGE 107 339 NPD Verbotsverfahren BVerfG Beschluss vom 17 Januar 2017 2 BvB 1 13 Neue Juristische Wochenschrift 2017 S 611 BVerfGE 112 1 21 Bodenreform III Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Rn 667 Christian Hillgruber Christoph Goos Verfassungsprozessrecht 4 Auflage C F Muller Heidelberg 2015 ISBN 978 3 8114 9363 6 Rn 837 841 BVerfGE 121 1 17 Vorratsdatenspeicherung Daniela Winkler Aktuelles Verfassungsprozessrecht Ein Rechtsprechungsbericht In Zeitschrift fur das juristische Studium 2011 S 123 126 Axel Hopfauf Art 126 Rn 1 In Bruno Schmidt Bleibtreu Hans Hofmann Hans Gunter Henneke Hrsg Kommentar zum Grundgesetz GG 13 Auflage Carl Heymanns Koln 2014 ISBN 978 3 452 28045 9 Merkblatt Verfassungsbeschwerde und Popularklage PDF In Website BayVerfGH BayVerfGH abgerufen am 18 Mai 2021 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verfassungsprozessrecht Deutschland amp oldid 237219542 Organstreitverfahren