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Das Gesetz uber die Ruhebezuge des Bundesprasidenten BPrasRuhebezG regelt die Bezuge des Bundesprasidenten der Bundesrepublik Deutschland nach dessen Ausscheiden aus dem Amt BasisdatenTitel Gesetz uber die Ruhebezuge des BundesprasidentenAbkurzung BPrasRuhebezGArt BundesgesetzGeltungsbereich Bundesrepublik DeutschlandRechtsmaterie StaatsrechtFundstellennachweis 1100 2Ursprungliche Fassung vom 17 Juni 1953 BGBl I S 406 Inkrafttreten am 21 Juni 1953Letzte Neufassung vom 5 Februar 2009Letzte Anderung durch Art 15 Abs 2 G vom 5 Februar 2009 BGBl I S 160 Bitte den Hinweis zur geltenden Gesetzesfassung beachten Das Gesetz wurde am 17 Juni 1953 1 ausgefertigt und zuletzt durch Gesetz vom 5 Februar 2009 2 geandert Inhaltsverzeichnis 1 Inhalt 1 1 Der Anspruch auf Ruhebezuge 1 2 Hohe des Ehrensoldes 1 3 Ehrensold bei Prasidentenanklage 1 4 Sonstige Bestimmungen 2 Vorgangerregelungen 2 1 Anderung fur Konrad Adenauer 1959 3 Debatte uber die Gewahrung des Ehrensoldes an Altprasident Wulff 3 1 Rucktritt aus anderen als den im Gesetz genannten Grunden 3 2 Abgrenzung von politischen und personlichen Grunden 3 3 Entscheidung uber den Ehrensold 3 4 Rucktritt in der zweiten Amtszeit 4 Kritik 5 Fortdauernde Amtsausstattung zur Wahrnehmung nachwirkender Aufgaben 6 Literatur 7 Weblinks 8 BelegeInhalt BearbeitenDas Gesetz uber die Ruhebezuge des Bundesprasidenten enthalt sieben Paragraphen 1 regelt den Anspruch auf Ruhebezuge d h die Anspruchsvoraussetzungen und die Hohe der Bezuge und stellt klar dass es sich bei diesen Bezugen um einen Ehrensold handelt In 2 bis 6 sind massgeblich die Anspruche von Hinterbliebenen eines Bundes bzw Altprasidenten Anrechnungsfragen und die Anspruche des Prasidenten im Fall einer Prasidentenanklage geregelt 7 regelt das Inkrafttreten Der Anspruch auf Ruhebezuge Bearbeiten Gemass 1 steht dem Altprasidenten ein Ehrensold zu wenn er mit Ablauf seiner Amtszeit oder vorher aus politischen oder gesundheitlichen Grunden aus seinem Amt ausscheidet Aus politischen Grunden motiviert gilt etwa ein Rucktritt bei grundlegenden Divergenzen zwischen Bundesregierung und Bundesprasident in zentralen innen oder aussenpolitischen Fragen so dass der Prasident glaubt die Politik der Bundesregierung bzw der Bundestagsmehrheit nicht mehr reprasentieren entsprechende Gesetze nicht mehr unterzeichnen Art 82 Abs 1 Satz 1 GG den Bund volkerrechtlich nicht mehr vertreten bzw Vertrage mit auswartigen Staaten nicht mehr schliessen Art 59 GG zu konnen Ein Rucktritt aus gesundheitlichen Grunden kommt nicht nur bei einer Dienstunfahigkeit im Sinne des Beamtenrecht in Betracht sondern auch dann wenn der Bundesprasident gesundheitlich schwer angeschlagen ist und deshalb nur fur eine Ubergangszeit also nicht unbedingt dauernd sein Amt nicht mehr ausuben kann Einen Anspruch auf Ehrensold hat der Bundesprasident auch beim Ausscheiden mit Ablauf der ersten bzw zweiten Amtszeit also auch dann wenn er nach Ablauf der ersten Amtszeit nicht erneut kandidiert bzw als Kandidat nicht wiedergewahlt wird Unklar ist ob der Altprasident auch bei einem Rucktritt aus anderen als den im Gesetz vorgesehenen Grunden Anspruch auf Ehrensold hat bzw wie diese Frage bei einer moglichen Gemengelage d h dann zu beurteilen ist wenn der Rucktritt nicht eindeutig als Rucktritt aus personlichen Grunden zu werten ist Erstmals stellte sich diese Frage anlasslich des Rucktrittes von Bundesprasident Wulff im Februar 2012 Als andere Grunde kommen massgeblich private bzw personliche Grunde Grunde die in der Person des Amtstragers wurzeln in Betracht etwa der Rucktritt eines Prasidenten um sich auf sein Privatleben zu konzentrieren oder um sich beruflich neu zu orientieren Hohe des Ehrensoldes Bearbeiten Die Hohe des Ehrensoldes des Altprasidenten bemisst sich nach 1 an der Hohe der Amtsbezuge mit Ausnahme der Aufwandsgelder Die Amtsbezuge selbst sind wiederum nicht uber ein eigenes Gesetz geregelt sondern ergeben sich aus den Erlauterungen des Einzelplans des Bundesprasidenten im Bundeshaushalt Sie werden dort auf 10 9 des Amtsgehalts des Bundeskanzlers festgelegt Die Summe belauft sich derzeit auf 214 000 Euro pro Jahr Das zusatzliche Aufwandsgeld in Hohe von 78 000 Euro Haushaltsstelle 0101 Tit 421 02 Stand 2023 3 steht dagegen nur dem Amtsinhaber zu nicht den Altprasidenten 4 Zusatzlich zu dem Ehrensold hat der Altprasident gem 5 Anspruche auf Beihilfe nach Massgabe der fur Bundesbeamte geltenden Bundesbeihilfeverordnung Amtsbezuge und Ehrensold unterliegen in voller Hohe der Einkommen und Kirchensteuer bis zum jeweiligen Spitzensteuersatz Ehrensold bei Prasidentenanklage Bearbeiten Eine spezielle Regelung greift nach 5 dann wenn das Bundesverfassungsgericht einen Bundesprasidenten nach Art 61 des Grundgesetzes aufgrund einer Prasidentenanklage wegen vorsatzlicher Verletzung des Grundgesetzes oder eines anderen Bundesgesetzes fur schuldig und ihn deshalb des Amtes fur verlustig erklart In diesem Fall entscheidet das Gericht daruber ob und in welcher Hohe die in diesem Gesetz vorgesehenen Bezuge zu gewahren sind Sonstige Bestimmungen Bearbeiten Sollte der Altprasident vor oder nach seinem Amt als Bundesprasident im offentlichen Dienst tatig gewesen oder noch tatig sein und daraus Diensteinkunfte ein Ruhegehalt oder eine ahnliche Versorgung erhalten werden diese nach 3 auf den Ehrensold angerechnet Am 20 Marz 2019 beschloss der Haushaltsausschuss des Bundestags dass nach geltendem Recht auch Einkunfte ehemaliger Bundesprasidenten aus einer Berufstatigkeit ausserhalb des offentlichen Dienstes auf den Ehrensold anzurechnen seien weil 4 des Gesetzes auf das Beamtenrecht verweise Damit hat sich der Ausschuss einer umstrittenen Rechtsauffassung des Bundesrechnungshofs angeschlossen die sich auf die Entstehungsgeschichte des Gesetzes beruft Da eine Gesetzesanderung fur die der Innenausschuss des Bundestages federfuhrend ware offenbar nicht beabsichtigt ist bleibt offen ob eine Anderung der Verwaltungspraxis gerichtlicher Nachprufung stand hielte Die Wissenschaftlichen Dienste des Bundestags neigten der Gegenauffassung 5 zu dass 3 eine abschliessende Anrechnungsregelung treffe weshalb sich die Verweisung in 4 darauf nicht erstrecken konne Davon ging auch die bisherige Verwaltungspraxis des Bundesprasidialamts aus und der abgelehnte Gesetzentwurf der SPD Bundestagsfraktion der deshalb eine diesbezugliche Gesetzesanderung vorsah Im Fall des Todes des Bundesprasidenten oder eines Altprasidenten erhalten die Hinterbliebenen nach 2 den Ehrensold fur drei Monate nach dem Monat des Todes als Sterbegeld sowie ein aus dem Ehrensold berechnetes Witwen und Waisengeld Vorgangerregelungen BearbeitenIn der Weimarer Republik galt das Gesetz uber das Ruhegehalt des Reichsprasidenten vom 31 Dezember 1922 6 Nach diesem erhielt ein ausgeschiedener Reichsprasident zunachst bis zu drei Monate lang das volle Gehalt weiter danach ein Jahr lang 75 des Gehalts und danach bis zum Lebensende 50 davon als Ehrensold Nach Ansicht der damaligen Bundesregierung erschien es fraglich ob es das Gesetz unter den veranderten staatsrechtlichen Verhaltnissen auf den Bundesprasidenten angewendet werden kann 7 Infolgedessen wurde 1953 also noch wahrend der ersten Amtszeit von Theodor Heuss das BPrasRuhebezG erlassen 1 8 Auf Vorschlag des Altestenrats des Bundestages fand seinerzeit keine offentliche parlamentarische Aussprache zu dem Gesetzentwurf der Bundesregierung statt Schliesslich wurde er auf Vorschlag des damaligen Bundestagsprasidenten Hermann Ehlers und nach einstimmigem Beschluss aller Fraktionen des Bundestages direkt an den Haushaltsausschuss uberwiesen 9 Anderung fur Konrad Adenauer 1959 Bearbeiten Die Hohe der Bezuge wie sie in der heutigen Regelung festgelegt ist wurde 1959 eingefuhrt In diesem Jahr startete aufgrund es Endes der zweiten Amtszeit von Theodor Heuss erstmals ein parteipolitischer Aushandlungsprozess zur Nachfolge im Amt Der Bundestag verdoppelte 1959 den Ehrensold von 50 auf 100 der bisherigen Bezuge Offiziell ging es bei der Erhohung darum den Aufwand abzudecken der dem nun ausscheidenden Bundesprasidenten erstmals fur fortwirkende und im Interesse der Bundesrepublik liegende Aufgaben voraussichtlich entstehen wurde In einem Brief offenbart Theodor Heuss dass der Vorschlag auf den Abgeordneten Eugen Gerstenmaier CDU zuruckgegangen war 10 Als Vorbild diente die kurz zuvor in den USA eingefuhrte aquivalente Regelung fur Altprasidenten Allerdings wird auch haufig kolportiert dass die Erhohung der Ruhebezuge erfolgte um dem alternden Bundeskanzler Konrad Adenauer einen Wechsel in das Bundesprasidentenamt attraktiver zu machen Allerdings zog Adenauer seine Kandidatur bereits im Juni 1959 zuruck und blieb Bundeskanzler bis 1963 11 12 Einen konkreten Beleg fur diese Version gibt es allerdings nicht Theodor Heuss hatte gegenuber der Erhohung des Ehrensolds eine ablehnende Haltung Er pladierte stattdessen fur eine moderate Erhohung auf 75 Prozent sowie eine zusatzliche steuerfreie Aufwandsentschadigung fur fortwirkende Aufgaben 13 Debatte uber die Gewahrung des Ehrensoldes an Altprasident Wulff Bearbeiten nbsp Christian Wulff im Marz 2011Anlasslich des Rucktrittes von Bundesprasident Christian Wulff am 17 Februar 2012 ergab sich die Frage ob bei Wulff die Voraussetzungen zur Gewahrung des Ehrensoldes gegeben sind Die noch nicht beendete Debatte hieruber dreht sich hauptsachlich um drei Punkte Besteht ein Anspruch auf Ehrensold auch bei anderen als den im Gesetz genannten insbesondere bei personlichen Grunden Wie waren gegebenenfalls politische und personliche Grunde voneinander abzugrenzen Wer entscheidet daruber ob im Falle eines vorzeitigen Ausscheidens aus dem Amt die Voraussetzungen zur Gewahrung des Ehrensoldes gegeben sind Rucktritt aus anderen als den im Gesetz genannten Grunden Bearbeiten Bei einem aus anderen als den im Gesetz aufgefuhrten Grunden motivierten Rucktritt stellt sich die grundsatzliche Frage ob dann uberhaupt ein Anspruch auf Ehrensold entsteht 1 des Gesetzes nennt einen Rucktritt aus personlichen bzw privaten Grunden nicht als Grund der einen Ehrensold zur Folge hat Nach Ansicht von Hans Herbert von Arnim erhalt ein Bundesprasident daher keinen Ehrensold wenn er aus anderen als den im Gesetz aufgefuhrten Grunden zurucktritt Dafur spreche auch die Entwicklungsgeschichte des Gesetzes Die Gesetzesberatungen zu Beginn der 1950er Jahre zeigten dass man in Bundestag und Bundesrat davon ausgegangen sei dass die drei im Gesetz genannten Grunde abschliessend enumerativ seien und ein Anspruch auf Ehrensold bei einem anders motivierten Rucktritt nicht bestehe Gegen einen Anspruch auf Ehrensold spreche auch dass die Ruhebezuge des Bundesprasidenten in enger Anlehnung an die Vorschriften des Gesetz uber das Ruhegehalt des Reichsprasidenten vom 31 Dezember 1925 geregelt worden seien und nach dem Vorgangergesetz ein lediglich aus personlichen Grunden zurucktretender Reichsprasident keinen Anspruch auf das Ruhegehalt hatte 14 Der Leipziger Staatsrechtler Christoph Degenhart verweist darauf dass im Gesetz nicht ausdrucklich geregelt sei ob ein Bundesprasident bei einem aus personlichen Grunden motivierten Rucktritt den Ehrensold verliert Es bestehe insofern eine Regelungslucke 15 Der Wissenschaftliche Dienst des Deutschen Bundestages kommt in mehreren Gutachten ahnlich lautend zu der Auffassung dass im privaten Verhalten des Prasidenten liegende Grunde eher keine politischen Grunde seien Diese mussten vielmehr im Zusammenhang mit der Gestaltung des offentlichen Lebens stehen Als Beispiel werden schwerwiegende Differenzen uber die Innen oder Aussenpolitik der Regierung genannt 16 17 Abgrenzung von politischen und personlichen Grunden Bearbeiten Die zweite grundsatzliche Frage ist die Frage der eindeutigen Abgrenzung zwischen einem anspruchsbegrundenden politisch motivierten Rucktritt und einem Rucktritt aus personlichen Grunden Die Problematik zeigt sich insbesondere bei einem Rucktritt unter dem Druck der Offentlichkeit In diesen Fallen stellt sich die Frage ob und inwieweit der Prasident diesen Druck selbst provoziert hat etwa durch erwiesenes oder vermeintliches Fehlverhalten im Amt oder auch vor seiner Amtszeit Vor diesem Hintergrund sieht von Arnim den Rucktritt von Wulff als rein personlich motiviert an 14 Andere meinen der Rucktritt beruhe massgeblich auf politischen Grunden so etwa Peter Altmaier nach dessen Aussage Wulff erklart habe dass er am Ende nicht mehr die notige offentliche Unterstutzung fur seine Arbeit gefunden habe 15 Auch Ulrich Battis vertritt die Auffassung dass ein politisch motivierter Rucktritt offensichtlich sei 18 Christoph Degenhart verweist darauf dass bei einem Rucktritt des Prasidenten personliche und politische Grunde mitunter nicht klar unterschieden werden konnten da das Amt sehr eng mit der Person verknupft sei Personliche Grunde seien dann in der einen oder anderen Weise letztlich auch immer politische Grunde der Anspruch auf Ehrensold sei daher gegeben 15 Entscheidung uber den Ehrensold Bearbeiten Wer daruber zu entscheiden hat ob einem ehemaligen Bundesprasidenten ein Ehrensold zusteht ist mangels bisheriger Rechtsprechung und Literatur umstritten Nach Ansicht von Arnims trifft diese Beurteilung die Bundesregierung Sie hat dabei zwar einen gewissen Beurteilungsspielraum darf aber nicht nach politischem Ermessen entscheiden sondern ist gemass Art 20 Absatz 3 des Grundgesetzes an Gesetz und Recht gebunden 14 Jurgen Koppelin hingegen ist der Auffassung der Haushaltsausschuss des Bundestages sei zustandig 19 Ebenso vertretbar ware auch dass das Bundesprasidialamt welches uber die erstmalige Berechnung und Festsetzung des Ehrensoldes entscheidet 20 uber das Vorliegen der Voraussetzungen befindet 21 Nach Hans Meyer ist das Bundesinnenministerium fur diese Frage zustandig 22 Bis zu einer Klarung wird hier noch starke Unsicherheit verbleiben 23 Eine gerichtliche Uberprufung dieser Entscheidung ist nur bedingt moglich Uber die Rechtmassigkeit der Entscheidung wacht massgeblich der Bundesrechnungshof 14 Rucktritt in der zweiten Amtszeit Bearbeiten nbsp Altprasident Horst Kohler trat 2010 wahrend seiner zweiten Amtszeit zuruck verzichtet jedoch laut Bild am Sonntag auf seinen Ehrensold 24 Eher grundsatzlicher Natur ist die Frage wie bei einem Rucktritt aus personlichen Grunden innerhalb der zweiten Amtszeit zu verfahren sei Nach von Arnim hatte der Altprasident in einem solchen Falle Anspruch auf Ehrensold Der Prasident ist dann zwar nicht aus einem der in 1 genannten Grunden aus dem Amt ausgeschieden Ware er mit Ablauf seiner Amtszeit d h unmittelbar nach der ersten Wahlperiode ausgeschieden hatte er Anspruch auf Ehrensold Mit dem Ablauf der ersten Wahlperiode war ein Anspruch auf Ehrensold somit dem Grunde nach verdient so dass der personlich motivierte Rucktritt den im Grunde gegebenen Anspruch nicht wieder beseitigt 14 Kritik BearbeitenOffentlich Kritik an der Hohe der Versorgung ausserte wohl erstmals der damalige Prasidentschaftskandidat Wulff 2010 auf eine entsprechende Frage des ZDF Chefredakteurs Peter Frey 25 Danach sprach sich der Parteienkritiker von Arnim fur eine Absenkung auf 70 aus wenn man nicht zur Gesetzesfassung von 1953 also einer dauerhaften Versorgung von 50 zuruckkehren wolle 8 was der Bund der Steuerzahler forderte 17 Die Kritik blieb aber zunachst folgenlos Erst der Rucktritt von Wulff nach einer Amtszeit von nicht einmal zwei Jahren loste eine breite Diskussion uber die Versorgungsregelung aus Der damalige Bundestagsprasident Lammert forderte eine Neuregelung mit einem uberzeugenden Zusammenhang zwischen Amtszeit Lebensalter und Versorgungsanspruch 26 Jedoch brachte nur die SPD Bundestagsfraktion im November 2012 einen Gesetzentwurf ein der einen abgestuften Versorgungsanspruch vorsah 27 Mehrere Berichterstattergesprache des Innenausschusses fuhrten aber nicht zu einer Einigung weshalb der Gesetzentwurf schliesslich von allen anderen Fraktionen abgelehnt wurde 28 Trotz gegenteiliger Absichtserklarungen in dieser Debatte wurde das Thema von den Fraktionen in der folgenden Wahlperiode nicht mehr aufgegriffen Noch im November 2013 hatte der Bundesparteitag der SPD beschlossen eine Neuregelung zu fordern bei der auch die Dauer der Amtszeit zu berucksichtigen sei 29 Allerdings hat die SPD das Vorhaben seither ununterbrochen in Regierungsverantwortung stehend nicht mehr auf die Agenda gesetzt 13 Zudem hat sich der Petitionsausschuss des Deutschen Bundestages seit zwei Wahlperioden wiederholt fur eine Reform ausgesprochen 30 Erst der Bericht des Bundesrechnungshofs vom 18 September 2018 an den Haushaltsausschuss 31 lenkte die offentliche Aufmerksamkeit wieder auf das Problem Die AfD Fraktion brachte daraufhin einen Gesetzentwurf ein mit dem die Gesetzesfassung von 1953 wieder hergestellt und eine gesetzliche Grundlage fur die Anrechnung von Einkunften aus privater Erwerbstatigkeit geschaffen werden sollte 32 Da ein Redner dieser Fraktion die erste Lesung des Gesetzentwurfes benutzte um heftige Angriffe gegen Bundesprasident Steinmeier und seine Amtsvorganger zu aussern 33 zeichnete sich das Scheitern der Initiative ab obwohl andere Fraktionen Reformbedarf grundsatzlich nicht verneinten 34 Der Gesetzentwurf wurde schliesslich in den beteiligten Ausschussen mit den Stimmen aller anderen Fraktionen abgelehnt Ein Gesetzentwurf der Fraktion Bundnis 90 Die Grunen 35 ebenfalls aus dem Jahr 2019 wurde aufgrund des Ablaufs der Wahlperiode nicht weiter behandelt Mit dem Entwurf sollte u a erstmals die nachamtliche Ausstattung im BPrasRuhebezG geregelt werden 13 Fortdauernde Amtsausstattung zur Wahrnehmung nachwirkender Aufgaben Bearbeiten Hauptartikel Bundesprasident Deutschland Nicht als Versorgung anzusehen und nicht gesetzlich geregelt sind die Leistungen im Rahmen der sog nachwirkenden Amtsausstattung die in der Staatspraxis in unterschiedlichem Umfang auch anderen Amtsinhabern gewahrt werden z B ehemaligen Bundeskanzlern und Bundestagsprasidenten Literatur BearbeitenJens Assmann Die Besoldung und Versorgung des Bundesprasidenten Hamburg 2014 Hans Herbert von Arnim Der Bundesprasident Kritik des Wahlverfahrens und des finanziellen Status NVwZ Extra 5 2012 12 Marz 2012 online PDF 168 kB Weblinks BearbeitenGesetz uber die Ruhebezuge des Bundesprasidenten Internetseite Der Bundesprasident Fragen und AntwortenBelege Bearbeiten a b Gesetz uber die Ruhebezuge des Bundesprasidenten vom 17 Juni 1953 BGBl I S 406 Gesetz zur Neuordnung und Modernisierung des Bundesdienstrechts Dienstrechtsneuordnungsgesetz DNeuG vom 5 Februar 2009 BGBl I S 160 Bundeshaushaltsplan 2023 In Bundesfinanzministerium Abgerufen am 3 April 2023 Wie wird der Bundesprasident bezahlt Bundesprasidialamt 29 Juni 2014 abgerufen am 29 Juni 2014 Anrechnung von Erwerbseinkommen auf den Ehrensold des Bundesprasidenten a D Ausarbeitung vom 29 Mai 2018 WD 3 3000 167 18 S 5 RGBl 1923 I S 53 siehe auch im Volltext bei Wikisource Bundesregierung Entwurf eines Gesetzes uber die Ruhebezuge des Bundesprasidenten Drs I 3494 Bonn 1952 S 3 a b Michael Clasen Ehrensold unertraglich hoch In NOZ 29 Juni 2010 abgerufen am 15 Dezember 2020 Deutscher Bundestag Bericht der 226 Sitzung Plenarprotokoll I 226 Bonn 1952 S 10212 A Theodor Heuss Privatier und Elder Statesman Briefe 1959 1963 Hrsg Frieder Gunther Berlin 2014 S 389 Lutz Polanz Sandra Schmidt Dank Adenauer Wie aus dem Ehren Sold Ehren Gold wurde PDF 65 kB In Monitor Fernsehmagazin 1 Marz 2012 abgerufen am 2 Marz 2022 Severin Weiland Mein Ehrensold mein Auto mein Buro In Der Spiegel 2 Marz 2012 abgerufen am 5 Marz 2012 a b c Markus Kasseckert Die Gesetzgebung zu den Ruhebezugen des Bundesprasidenten im Lichte parlamentarischer Polarisierung In Zeitschrift fur Parlamentsfragen Band 53 Nr 4 2022 ISSN 0340 1758 S 831 846 doi 10 5771 0340 1758 2022 4 831 nomos elibrary de abgerufen am 3 April 2023 a b c d e Hans Herbert von Arnim Warum der Bundesprasident nicht zurucktreten kann in Neue Zeitschrift fur Verwaltungsrecht Extra Heft 4 2012 Online verfugbar hier PDF 84 kB a b c Causa Wulff Ehrensold Debatte scheidet die Staatsrechtler In Tagesschau 18 Februar 2012 archiviert vom Original am 19 Februar 2012 abgerufen am 21 Februar 2012 Stephan Lowenstein Gutachten zu Wulffs Ehrensold nach Rucktritt In FAZ 12 Februar 2012 abgerufen am 23 Februar 2012 a b Ehrensold fur Wulff ungewiss In Der Westen 12 Februar 2010 archiviert vom Original am 26 Dezember 2015 abgerufen am 14 Oktober 2020 Johannes Wiedemann 199 000 Euro die ganz Deutschland spalten In Die Welt 19 Februar 2012 abgerufen am 21 Februar 2012 Die Ehrensold Posse Spiegel Online 20 Februar 2012 abgerufen am 20 Februar 2012 Anordnung zur Ubertragung von Zustandigkeiten auf den Gebieten der Beamtenversorgung des Bundes und des Versorgungsausgleichs Beamtenversorgungs Zustandigkeitsanordnung BeamtVZustAnO Anlage 1 Fussnote 8 Abgerufen am 20 Februar 2012 Prasidialamt entscheidet uber Wulffs Ehrensold Spiegel Online 20 Februar 2012 abgerufen am 20 Februar 2012 Ubergangsgeld fur den fruheren Prasidenten FAZ 8 Marz 2012 Abgerufen am 15 Marz 2012 Tom Stiebert Ehrensold fur Bundesprasident Christian Wulff In juraexamen info 12 Februar 2012 abgerufen am 21 Februar 2012 Horst Kohler verzichtet auf Ehrensold Spiegel Online 4 Marz 2012 abgerufen am 15 Marz 2012 Interview am 21 Juni 2010 Lammert fordert Neuregelung des Ehrensolds Zeit Online 7 Marz 2012 Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Gesetzes uber die Ruhebezuge des Bundesprasidenten Drucksache 17 11593 vom 20 November 2012 Plenarprotokoll 17 246 vom 13 Juni 2013 Seite 205 ff Beschlusse des ordentlichen Bundesparteitages der SPD Leipzig 14 16 November 2013 S 88 Bericht des Petitionsausschusses Bitten und Beschwerden an den Deutschen Bundestag Drucksache 19 2250 vom 6 Juni 2018 S 19 f Bericht nach 88 Abs 2 BHO uber die Prufung der Versorgung und Ausstattung vom ehemaligen Bundesprasidenten Bundeskanzlern und Bundestagsprasidenten Teilprufung Bundesprasidenten Entwurf eines Gesetzes zur Anderung des Gesetzes uber die Ruhebezuge des Bundesprasidenten Drucksache 19 5490 vom 19 November 2018 Plenarprotokoll 19 61 vom 8 November 2018 Seite 6957 Beschlussempfehlung und Bericht des Ausschusses fur Inneres und Heimat Drucksache 19 8858 vom 1 April 2019 Fraktion Bundnis 90 Die Grunen Entwurf eines Gesetzes uber die Amts und Ruhebezuge der Bundesprasidentin oder des Bundesprasidenten und zur Anderung des Gesetzes uber die Rechtsverhaltnisse der Mitglieder der Bundesregierung Drs 19 10759 Berlin 2019 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber die Ruhebezuge des Bundesprasidenten amp oldid 236262211