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Das Ordensamt Friedland war eine Standesherrschaft in der Niederlausitz die bereits 1533 in den Besitz der Ballei Brandenburg des Johanniterordens gekommen war daher ruhrt auch der Name Ordensamt Das Gebiet des ehemaligen Ordensamtes liegt heute um das Stadtchen Friedland herum im Landkreis Oder Spree Brandenburg Die vermutlich im 13 Jahrhundert errichtete Burg und das Stadtchen das sich im Schutz der Burg entwickelte kamen fruh aus der Hand des Landesherrn in Adelsbesitz und wurden zum Sitz einer grosseren Adelsherrschaft mit etwa 14 Dorfern der Herrschaft Friedland deren Besitzer im 15 Jahrhundert haufig wechselten Der Johanniterorden konnte seinen Besitz von 1533 bis 1811 behaupten Danach wurde das Ordensamt Friedland in ein koniglich sachsisches Amt umgewandelt Nach dem Ubergang der Niederlausitz an Preussen 1815 entstand daraus das Rentamt Friedland das bis 1875 Bestand hatte Schlosshof auf der Burg FriedlandInhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Herrschaft Friedland 2 1 14 Jahrhundert 2 2 15 Jahrhundert 2 3 16 Jahrhundert 3 Das Ordensamt Friedland 3 1 17 bis 19 Jahrhundert 3 2 Verwaltungsstruktur des Ordensamtes 3 3 Zugehorige Dorfer 3 4 Verwaltungspersonal 3 5 Schulzen und Schulzengerichte 3 6 Vorwerke 3 7 Kruge 3 8 Teerofen und Ziegeleien 3 9 Muhlen 3 10 Weinberge 3 11 Seen und Fischereirechte 3 12 Walder 3 13 Zeidlerei und Eichelmast 3 14 Bruckenzoll 3 15 Rechte und Pflichten der Untertanen 3 16 Ordens Hauptmanner 3 17 Amtmanner und Pachter 4 Das Koniglich sachsische Amt Friedland 1811 bis 1815 5 Das Rentamt Friedland 5 1 Amtmanner des Rentamtes Friedland 6 Literatur 7 Einzelnachweise 8 AnmerkungGeschichte BearbeitenDas Gebiet zwischen der Spree im Westen der Oder im Osten und im Suden bis zu einer Linie Niewisch Karras Gross Muckrow Neuzelle und bis zur Oder vgl Grenzbeschreibung in Breitenbach 1 gehorte ursprunglich zum Land Lebus und damit kirchenrechtlich auch zum Bistum Lebus Markgraf Heinrich III der Erlauchte von Meissen liess sich dieses Gebiet fur seine Hilfe im Bruderzwist der Piasten 1249 in den Jahren 1252 53 abtreten und schloss es an die Mark Lausitz die spatere Niederlausitz an Dieses Gebiet wurde zum Kerngebiet des 1268 gegrundeten Klosters Neuzelle 2 Das abgetretene Gebiet wurde kirchenrechtlich zwar ebenfalls dem fur die Mark Lausitz zustandigen Bistum Meissen unterstellt doch kam es daruber mit dem Bistum Lebus zu einem langandauernden Streit Das Bistum Lebus konnte dabei einige Orte behaupten die bis zur Reformation kirchenrechtlich zum Bistum Lebus gehorten und den Bischofszehnten dem Bistum Lebus entrichteten 2 Herrschaft Friedland BearbeitenVermutlich kurz nach der Mitte des 13 Jahrhunderts jedenfalls nach der geschilderten territorialen Veranderung entstand am Abzweig der Nord Sud verlaufenden Strasse Beeskow Lieberose nach Neuzelle am Ubergang dieser Strasse uber die Niederung des Dammmuhlenfliesses eine Burg und in deren Schutz eine Ansiedlung Burg und Stadt Friedland wurden sehr wahrscheinlich von Markgraf Heinrich III den Erlauchten von Meissen angelegt nbsp Wappen der Stadt Friedland Niederlausitz 14 Jahrhundert Bearbeiten 1301 wurden Burg und Stadtchen castrum et oppidum erstmals urkundlich genannt Bereits 1307 waren Burg und Stadt nicht mehr in landesherrlichem Besitz sondern waren in der Hand von Timo von Strele Strehla Das Stadtwappen von Friedland zeigt die drei Sensenklingen des Wappens der von Strele die damals auch in Beeskow sassen Vermutlich gehorte das Gebiet um Friedland ursprunglich zur Burg in Beeskow wie auch die kirchliche Zugehorigkeit von Friedland zur Sedes Erzpriesterstuhl Beeskow wahrend des Mittelalters andeutet 1368 70 kam die Mark Lausitz die spatere Niederlausitz durch Kauf und Anschluss an das Konigreich Bohmen und blieb unter bohmischer Lehenshoheit bis 1815 Als Vertreter des bohmischen Konigs verwaltete ein Landvogt die Niederlausitz Jedoch busste die Mark Lausitz Niederlausitz immer wieder Gebiete ein die an die benachbarten Machte die Kurfurstentumer Brandenburg und Sachsen fielen 1635 erhielt der sachsische Kurfurst Johann Georg I den grossten Teil der Niederlausitz als bohmisches Lehen 15 Jahrhundert Bearbeiten Die Herrschaft Friedland wird Anfang des 15 Jahrhunderts urkundlich fassbar und bestand damals aus etwa 14 Dorfern von denen aber einige Dorfer an Afterlehensleute verlehnt waren z B Mixdorf oder bei denen das Lehnschulzenamt an Adlige verlehnt war Schon vor 1415 waren Burg und Stadt in den Besitz des Otto von Kittlitz gekommen der auch die Herrschaft Spremberg innehatte Otto von Kittlitz war von 1389 bis 1394 Landvogt der Niederlausitz und von 1406 bis 1410 Landvogt der Oberlausitz 1425 27 gehorte die Herrschaft Friedland Matthias von Uchtenhagen der die Herrschaft jedoch nur wenige Jahre behaupten konnte Nachweislich von 1431 bis 1453 waren dann die von Lossow die Besitzer von Burg und Stadtchen Friedland 1431 sass Hans von Lossow auf der Burg Friedland der in diesem Jahr Peter Hans Friedrich und Paul Rakow mit einer Halfte von Mixdorf belehnte Hans von Lossow hatte 1438 die Grosse Heide und das Dorf Briesen an das Kartauser Kloster in Frankfurt Oder verkauft Der Verkauf wurde vom brandenburgischen Markgrafen Friedrich II bestatigt 3 Noch im Jahr 1438 ist Hans von Lossow gestorben eine erste Rate der Kaufsumme in Hohe von 58 Schock Groschen fur die Grosse Heide quittierte im Dezember 1438 bereits der Vormund seiner noch minderjahrigen Sohne Johann und Caspar Kersten von Krummensee 4 Den zweiten grosseren Teil der Kaufsumme in Hohe von 310 Schock Groschen erhielten die Bruder von Lossow 1439 5 1443 stifteten sie zusammen mit ihrem Vormund Otto von Schlieben zu Baruth einen Altar in der Stadtkirche von Friedland 6 1449 begannen langjahrige Streitigkeiten zwischen den Brudern von Lossow auf Friedland und der Stadt Beeskow wegen der Dienste der Bauern zu Grunow und der Nutzung des Beeskower Burgerwaldes durch die Grunower Bauern 7 8 8 1452 musste Markgraf Friedrich II von Sachsen einen Streit zwischen Hans und Caspar von Lossow und ihrer Mutter auf der einen Seite und der Stadt Beeskow auf der anderen Seite schlichten 1468 war die Herrschaft Friedland in den Besitz des Henning Quast ubergegangen Auf ihn folgte noch Caspar von Kracht der sein Lehen nach 1472 aufgab 9 Dann belehnte Landvogt Jaroslaw von Sternberg 1472 Nikolaus und Caspar von Bennewitz mit der Herrschaft Friedland 9 In dieser Urkunde wird auch Merz als Dorf der Herrschaft Friedland aufgefuhrt Ob Merz tatsachlich kurze Zeit zur Herrschaft Friedland gehorte oder ob es sich einfach um einen Irrtum handelt liess sich nicht klaren Anmerkung 1 1477 sass Nickel Bennewitz auf der Burg Friedland 10 1485 war Balthasar von Schlieben im Besitz der Herrschaft Friedland die er in diesem Jahr an Niclas von Kockritz verkaufte 11 Der Erwerb der Herrschaft Friedland erfolgte vermutlich bald nach dem Verkauf seines bisherigen Stammbesitzes der Herrschaft Wehlen heute Stadt Wehlen Niclas von Kockritz erwarb ausserdem die Herrschaft Schenkendorf bei Guben und 1485 auch noch die Herrschaft Lieberose Er wurde 1490 Landvogt der Niederlausitz ein Amt das er bis 1494 innehatte 1496 kaufte er zusatzlich noch die Herrschaft Lubbenau Die vier Herrschaften umfassten wohl uber 40 Ortschaften Niclas von Kockritz war damals der reichste Grundbesitzer in der Niederlausitz 16 Jahrhundert Bearbeiten 1499 starb Niclas von Kockritz und im gleichen Jahr wurden seine sieben Sohne Hans Nickel Heinrich Dietrich Caspar Lippold und Poppo mit dem umfangreichen Besitz ihres Vaters belehnt Die Lebensgeschichten von funf der sieben Bruder sind nicht im Einzelnen bekannt Hans wurde Kanzler des polnischen Konigs und Grossherzogs von Litauen Sigismund Er war bereits zur Prinzenzeit des Sigismund als dieser von 1504 bis 1506 Landvogt der Niederlausitz war dessen Vertreter in der Niederlausitz Die Bruder konnten den umfangreichen Besitz nicht zusammen halten vermutlich starben auch zwei der Bruder recht fruh 1497 mussten Johann Heinrich Caspar Lippold und Poppo von Kockritz zu Friedland beim Domkapitel zu Furstenwalde ein Darlehen von 500 Gulden aufnehmen fur das sie 40 Gulden jahrlichen Zins bezahlen mussten 12 Sie mussten dem Domkapitel die zu ihrer Herrschaft Friedland gehorigen Dorfer Zeust Leissnitz und Reudnitz verpfanden 1503 verkauften sie die Herrschaft Lubbenau fur 9000 Gulden an Werner von der Schulenburg Das reichte aber nicht um ihre Geldschwierigkeiten zu beenden 1508 mussten sie beim Domkapitel zu Furstenwalde erneut ein Darlehen in Hohe von 500 Gulden aufnehmen und dafur 35 Gulden jahrlichen Zins bezahlen Die schon zuvor verpfandeten Dorfer Zeust Leissnitz und Reudnitz reichten fur die Erhohung der Pfandsumme nicht aus und so musste auch Oelsen verpfandet werden 13 1512 musste die Herrschaft Schenkendorf um 12 000 Gulden auf Wiederkauf an den Johanniterorden verkauft werden 1517 starb Caspar von Kockritz der offensichtlich die Herrschaft Friedland geerbt hatte und hinterliess vier Sohne nur der alteste Sohn Georg war schon mundig Da die Herrschaft stark verschuldet war verkaufte der Niederlausitzer Landvogt Heinrich Tunkel von Bernitzko als Vertreter des Lehensherrn und Vormund der drei noch unmundigen Kinder Hans Andreas und Peter von Kockritz die Herrschaft Friedland fur 16 750 Rheinische Gulden an den Johanniterorden bzw den Johanniterordensmeister Georg von Schlabrendorf 14 1519 wurde auch die Herrschaft Lieberose ein Sternbergsches Lehen fur 16 000 Gulden an Jacob und Richard von der Schulenburg verkauft Der schnelle Verkauf und der vergleichsweise niedrige Kaufpreis der Herrschaft Friedland lassen vermuten dass hier ein abgekartetes Spiel dahinter stand vor allem wenn man den weiteren Verlauf der Geschichte verfolgt Als die Bruder mundig geworden waren fochten sie den Verkauf an Zwar hatte Konig Ludwig II 1523 zunachst seine Zustimmung zum Verkauf gegeben zog diese aber spater wieder zuruck Der Landvogt der Niederlausitz Heinrich Tunkel von Bernitzko ignorierte den koniglichen Befehl worauf der Hauptmann von Cottbus Hans von Pannwitz angewiesen wurde die Bruder Kockritz wieder in Friedland einzusetzen 1527 belehnte der neue bohmische Konig der Habsburger Ferdinand I die Bruder Georg Hans und Andreas formlich mit der Herrschaft Friedland Sie mussten aber ihren Besitz erneut an den Ordensmeister der Johanniter jetzt Veit von Thumen verpfanden 1533 mussten sie die Herrschaft fur den immerhin etwas besseren Preis von 21 500 Talern letztendlich doch an den Johanniterorden verkaufen 15 Zur Herrschaft gehorten damals 15 Schloss und Stadtchen Friedland Klein Briesen Chossewitz Dammendorf Grunow Gunthersdorf Karras Leissnitz Lindow Mixdorf Gross Muckrow Klein Muckrow Oelsen Reudnitz ZeustDas Ordensamt Friedland BearbeitenDie Herrschaft Friedland wurde nun ein Ordensamt umgewandelt dessen Einkunfte dem Herrenmeister der Ballei Brandenburg als Tafel und Kammergut zukamen Seit 1460 hatte der brandenburgische Kurfurst das Nominatsrecht fur die Wahl des Herrenmeisters der Ballei Brandenburg und damit faktisch eine Kontrolle uber diesen Teil des Johanniterordens 1538 trat der brandenburgische Kurfurst Joachim II zur lutherischen Lehre uber Die Ballei Brandenburg unter ihrem Herrenmeister Veit von Thumen 1527 1544 folgte ihm in diesem Schritt Nach dem Tod des Veit von Thumen kam es zum Eklat Dieser hatte mit dem brandenburgischen Kurfursten einen Erbvertrag geschlossen und ihm sein Barvermogen hinterlassen Das weckte auch Begehrlichkeiten beim in Prag weilenden Landvogt der Niederlausitz Albrecht von Schlick Graf von Passaun der den Hauptmann in Friedland anwies die Schlosser in Friedland und Schenkendorf verschlossen zu halten bis der in Speyer weilende bohmischen Konig Ferdinand I sich in der Sache geaussert hatte Joachim von Quast der Ordenshauptmann in Friedland offnete jedoch dem angereisten brandenburgischen Kurfursten Joachim II die Schlosser So konnte er sein Erbe in Empfang nehmen Ausserdem konnte auch gleich der neue Ordensmeister Joachim von Arnim in die zwei Herrschaften Friedland und Schenkendorf eingefuhrt werden Der Ordensmeister wandte sich auch direkt an den Konig Dieser fand wohl dass der Landvogt mit seinem Verbot der Offnung des Schlosses Friedland zu weit gegangen war Konig und Landvogt unternahmen nun keine weiteren Schritte gegen die de facto Inbesitznahme der Herrschaft Friedland durch das Kurfurstentum Brandenburg 1545 erhielt der Ordensmeister Thomas Runge die Belehnung mit der Herrschaft Friedland vom Landvogt anstelle des Konigs 16 17 bis 19 Jahrhundert Bearbeiten Die ehemalige Herrschaft Friedland bzw nun das Ordensamt Friedland blieb nun im Besitz des Johanniterordens bis 1811 Aufgrund des Besitzes der beiden Herrschaften Friedland und Schenkendorf hatte der Ordensmeister Sitz und Stimme in der Herrenkurie bei den Landtagen der niederlausitzischen Standeversammlung Regelmassig kam es zu Reibereien zwischen dem Abt von Neuzelle und dem Ordensmeister um den ersten Platz in der Herrenkurie Beide waren landtagsberechtigt d h hatten Sitz und Stimme in der Herrenkurie Zwar stand der Ordensmeister im Rang hoher als der Abt von Neuzelle der Ordensmeister war jedoch nur Besitzer einer Standesherrschaft die im Rang nach dem Kloster Neuzelle stand 2 Schliesslich wurde es gangige Praxis dass der Abt von Neuzelle Vorrang hatte es sei denn dass der Herrenmeister personlich an den Sitzungen teilnahm Der Dreissigjahrige Krieg verwustete das Ordensamt in besonders schlimmen Masse Viele Dorfer waren komplett verlassen Zwar waren nicht alle fruheren Bewohner umgekommen sondern geflohen und kehrten nur sehr zogerlich zuruck Besonders schlimm war das Jahr 1638 als sachsische Truppen in den Dorfern einquartiert waren und die Bewohner drangsalierten 1642 markiert den Tiefpunkt Karras Dammendorf Grunow und Leissnitz waren vollig verlassen Klein Muckrow bis auf eine Hausstelle Die anderen Dorfer waren zur Halfte oder zwei Drittel unbewohnt 16 Von 1643 bis 1650 hatte sich der schwedische Oberst Johann Wittkopp Wittkopf das Ordensamt Friedland widerrechtlich angeeignet Schwedische Truppen hielten Teile der Mark Brandenburg bis zur vollstandigen Bezahlung der Kriegsschulden besetzt Erst am 6 September 1650 raumten die Schweden das Ordensamt 16 Eine besonders schwere Zeit machten die Dorfer des Ordensamtes im siebenjahrigen Krieg durch Das Gebiet wurde 1759 zum Durchmarschgebiet von russischen osterreichischen und preussischen Truppen Besonders gefurchtet waren die Kosaken die rucksichtslos plunderten Brandschatzung erpressten und die Bewohner misshandelten Am Ende des Jahres 1759 wurden die Verluste durch die osterreichisch russischen Truppen auf 184 Pferde 513 Stuck Rindvieh 1423 Schweine und 2489 Schafe beziffert Demgegenuber nahmen sich die Verluste durch die preussischen Truppen bescheiden aus 33 Pferde 6 Stuck Rindvieh 20 Schweine und 512 Schafe Durch anderswo gestohlenes Vieh wurde im Dezember 1759 eine Viehseuche eingeschleppt der viele weitere Tiere zum Opfer fielen insgesamt 663 Ochsen Kuhe und Jungvieh Manche Ortschaften bussten dabei fast ihren gesamten Viehbestand ein 17 Verwaltungsstruktur des Ordensamtes Bearbeiten 1665 wurde auf Anweisung des Herrenmeisters Johann Moritz Furst von Nassau Siegen ein neues Amtshausbuch angelegt in dem alle zugehorigen Ortschaften Personen Einnahmen und Rechte verzeichnet sind Das Amtshausbuch gibt einen guten Uberblick uber die Verwaltungsstruktur die Institutionen innerhalb des Amtes und die Rechte und Pflichten der Einwohner 18 Zugehorige Dorfer Bearbeiten Nach Hanseler gehorten 1665 folgende Dorfer zum Ordensamt mit den Sollstellen nicht alle waren besetzt 18 Karras mit 30 Hufen davon der Schulze 6 Hufen vier Bauern mit je 5 Hufen und vier Kossaten mit je einer Hufe Lindow 23 Hufen Schulze mit vier Hufen funf Bauern je drei Hufen zwei Bauern je zwei Hufen ein Kossate oder Gartner Gunthersdorf 40 Hufen Schulze vier Hufen vier Bauern je drei Hufen zehn Bauern mit je zwei Hufen vier Kossaten mit je einer Hufe funf Budner drei waren wust Zeust 31 Hufen der Schulze und zwei Lehnmanner sowie ein weiterer Bauer je drei Hufen sieben Bauern je zwei Hufen funf Kossaten je eine Hufe Reudnitz 20 Hufen Schulze vier Hufen ein Bauer mit drei Hufen funf Bauern mit zwei Hufen drei Bauern mit einer Hufe funf Gartner oder Kossaten drei Budner Leissnitz 48 Hufen Schulze mit vier Hufen vier Bauern mit vier Hufen drei Bauern mit drei Hufen ein Bauer mit zwei Hufen ein Kossat mit drei Hufen sechs Kossaten mit zwei Hufen ein Kossat mit einer Hufe funf Budner eine Hufe eines Budners hatte ein Friedlander Burger gekauft Oelsen Schulze vier Hufen acht Bauern einschl der Kruger hatten zwei Hufen vier Budner Klein Briesen Schulze funf Hufen drei Bauern hatten je drei Hufen funf Bauern hatte je zwei Hufen ein Kossat hatte eine Hufe ein Budner Chossewitz 29 Hufen Schulze drei Hufen sieben Bauern einschl Kruger hatten je drei Hufen ein Lehnmann und vier Bauern hatte je eine Hufe drei Gartner oder Kossaten drei Budner Gross Muckrow 38 Hufen Schulze drei Hufen Kruger drei Hufen 16 Bauern je zwei Hufen drei Gartner oder Kossaten vier Budner Klein Muckrow 40 Hufen Schulze ist auch Kruger hat vier Hufen zwei Bauern hatten vier Hufen zwei Bauern hatten 3 Hufen sechs Bauern hatten je drei Hufen ein Kossat zwei Hufen ein Kossat eine Hufe vier Budner Grunow 26 Hufen Schulze vier Hufen der Kruger hatte vier Hufen sechs Bauern hatten je zwei Hufen sechs Gartner oder Kossaten hatten je eine Hufe funf Budner Dammendorf 14 Hufen Schulze funf Hufen drei Bauern mit je drei Hufen funf Gartner ein Budner Mixdorf Schulze vier Hufen sechs Bauern je zwei Hufen ein Vierhufengut war zum Vorwerk gezogen worden sieben Kossaten drei BudnerGross Briesen gehorte nicht zum Ordensamt Friedland sondern war eine Enklave des kurbrandenburgischen Amtes Beeskow Da aber die Gross Briesener seit alters berechtigt waren aus den ordenseigenen Waldern Lagerholz zu holen mussten sie dafur jahrlich einen Wispel und zwanzig Scheffel Heidehafer und elf Ganse an das Amt liefern Verwaltungspersonal Bearbeiten Das Ordensamt wurde von einem Ordenshauptmann verwaltet der auf der Burg Friedland residierte Bei Abwesenheit vertrat ihn der Amtmann Zur Verwaltung gehorten weiterhin der Kornschreiber der Amtsknecht und der Blockknecht Der Hauptmann ubte die Hochgerichtsbarkeit in den zugehorigen Dorfern aus Schulzen und Schulzengerichte Bearbeiten Eine besondere Stellung unter den Einwohnern des Ordensamtes hatten die Dorfschulzen oder Lehnschulzen deren Amt an den Besitz des Lehnschulzenguts geknupft war Sie hatten besondere Rechte oft nur geringe Abgaben an das Amt geringere Dienste die oft abgelost waren in eine Geldabgabe und sie waren die Steuereinnehmer des Amtes Sie ubten die niedere Gerichtsbarkeit aus und hatten auch die Einnahmen daraus Sie wurden aber zur Landeskontribution herangezogen Der schwierigste Teil ihrer Aufgaben war in Kriegszeiten die Ausfuhrung der Militar und Einquartierungsanordnungen sowie die Fouragelieferungen fur durchziehendes Militar Bei Amtsantritt legte der Schulze den Amts bzw Lehneid ab und entrichtete dem Amt den sog Lehnochsen spater abgelost durch eine Geldabgabe von 10 Talern Die Lehnschulzenguter hatten z T eine Stellung zwischen einem normalen Lehnbauerngut und einem Rittergut Die Lehnschulzen hatten aber keinen Sitz in der Standeversammlung der Niederlausitz gehorten also nicht zur Ritterschaft des Krummspreeischen Kreises da sie Afterlehensleute des Johanniterordens waren Trotzdem wurden diese Lehnschulzenguter gelegentlich auch an Niederadlige vergeben Einige Lehnschulzenguter waren in Erbpacht der jeweiligen Besitzer Die meisten anderen Schulzenguter waren Amtslehen Vorwerke Bearbeiten Das Ordensamt unterhielt nur wenige Vorwerke so in Friedland Reudnitz Mixdorf und Weichensdorf Zum Vorwerk in Friedland gehorten 12 Amtshufen und vier hinzu gekaufte Stadthufen Auf dem Vorwerk wurden immerhin 12 Zugochsen 60 Stuck Rindvieh 30 Schweine 15 Ganse 15 Enten und 60 Huhner gehalten Dazu gehorte auch die auf Leissnitzer Feldmark gelegene sogenannte Hackschaferei ein Wohnhaus mit dem Schafstall Hier konnten bis zu 600 Schafe gehalten werden Das Scheren der Schafe mussten die Amtsuntertanen aus Gunthersdorf Karras Leissnitz Lindow und Zeust besorgen Ausgenommen davon waren nur die Schulzen und Lehnleute Immerhin wurden sie auch geringfugig entlohnt Sie bekamen das Essen und eine Quart Bier Das Waschen der Wolle musste ebenfalls von den Untertanen verrichtet werden Ein weiteres Vorwerk war in Reudnitz das ursprunglich aber kein Vorwerk war sondern das Kruggut mit zwei Hufen Da sich aber wegen der hohen Pacht kein Untertan fand der das Gut bewirtschaften wollte wurde es mit den ubrigen wusten Hufen des Dorfes zusammengelegt so dass das Vorwerk schliesslich 16 Hufen umfasste Allerdings waren Teile der Hufen 1665 noch verwachsen und mussten erst wieder urbar gemacht werden Wenn der Acker ganz rein war konnte man hier vier Pferde 20 Zugochsen 20 Kuhe 20 Schweine 15 Ganse und 60 Huhner halten Ein weiterer Bauernhof in Reudnitz war in eine Schaferei umgewandelt worden auf der 500 Schafe gehalten werden konnten Die Untertanen aus Reudnitz und Oelsen mussten das Scheren und Waschen der Wolle verrichten Das Vorwerk in Mixdorf hatte ebenfalls 16 Hufen darunter waren 4 Hufen des Lehngutes und 2 Hufen eines Bauernguts Hier wurden 14 Ochsen 10 Kuhe 10 Stuck Jungvieh 15 Schweine 8 Ganse und 60 Huhner gehalten Das Amt durfte auf dem Vorwerk Bier brauen und auch Bier ausschenken Von diesem Vorwerk mussten jahrlich 2 Taler Bischofszins an das Amt Lebus bezahlt werden Auch hier gab es eine Schaferei auf der 500 Schafe gehalten werden konnten Das Scheren der Schafe und das Waschen der Wolle war die Aufgabe der Mixdorfer Untertanen Weichensdorf war zumindest nach dem Dreissigjahrigen Krieg kein Dorf mehr auch die ursprungliche Hufenzahl wird nicht angegeben Es war nur ein Vorwerk vorhanden aus dem sich spater das neuzeitliche Dorf entwickelte Auf dem Vorwerk wurden 12 Zugochsen 8 Kuhe 12 Stuck Jungvieh Schweine Ganse und Huhner gehalten exakte Zahlen sind hier nicht angegeben Kruge Bearbeiten Bemerkenswerterweise gab es zunachst in Friedland selber keinen Krug oder Gasthaus in dem Durchreisende ubernachten konnten Sie mussten Privatquartiere suchen Essen gab es in den Kuchen der Fleischer Daher mied der Durchgangsverkehr Friedland weitgehend Erst 1707 ist auch ein Krug in Friedland nachgewiesen 19 Allerdings gab es eine ganze Reihe von Bierbrauern in der Stadt Kruge gab es in Chossewitz Dammendorf Gross Muckrow Grunow Oelsen und Klein Muckrow In Klein Muckrow betrieb der Schulze auch den Krug Teerofen und Ziegeleien Bearbeiten Einen Teerofen gab es bei Grunow Im Ziegelofen bei Friedland konnten mit einem Brand 20 000 Ziegel gebrannt werden Die Lehmgrube befand sich aber bei Lindow die Lehmerde musste von den Amtsuntertanen herbei gefahren werden Spater ist noch eine Ziegelei bei Dammendorf uberliefert Bei Gross Muckrow zeigt das Urmesstischblatt von 1846 eine Feldziegelei Ob sie bereits zu Zeiten des Ordensamtes existierte ist nicht bekannt Muhlen Bearbeiten Bereits 1517 noch vor der Ubernahme der Herrschaft Friedland durch die Johanniter werden wahrscheinlich schon sieben Muhlen genannt die Gugelmole Wuggelmuhle die Merczmole nicht identifiziert die Khlingemole Klingemuhle die Oelsmole Oelsener Muhle die newe Mole nicht identifiziert und die am Schloss gelegenen Muhlen mit den zwei Teichen Dammuhle und eine eingegangene Muhle 20 1665 gehorten dem Amt folgende Muhlen Dammuhle bei Friedland Mahlgaste Friedland Leissnitz und Zeust Wuggelmuhle Mahlgaste Gunthersdorf Karras und Lindow Oelsener Muhle Mahlgaste Dammendorf Grunow Oelsen und Reudnitz Klingemuhle Mahlgaste Gross Muckrow Klein Muckrow Jankemuhle Mahlgaste Klein Briesen und Chossewitz Kupferhammer Mahlgaste Mixdorf Walkemuhle meist SchneidemuhleDie Merczmole und die newe Mole konnten mit der Jankemuhle dem Kupferhammer oder der Ragower Muhle identisch sein Letztere gehorte ursprunglich zu Mixdorf Die Jankemuhle soll ursprunglich mehrere Buchsenschusse oberhalb ihrem spateren Standort gestanden haben Sie hatte ursprunglich sicher auch einen anderen Namen da der namengebende Muller noch bekannt ist Weinberge Bearbeiten Dem Amt gehorten zwei Weinberge einer lag bei den Karpfenhellern Er wurde gerodet und zu Acker gemacht Der zweite Weinberg lag bei Leissnitz Er wurde von einem eigens angestellten Weinmeister bewirtschaft Bei der Dungung und bei der Weinlese konnte er uber die Dienste der Untertanen von Leissnitz verfugen Der Weinberg bei Leissnitz wurde um 1718 verpachtet 21 In Friedland hatten 34 Einwohner Weingarten 18 Der Weinbau muss im Spatmittelalter viel ausgedehnter gewesen sein wie die Flur und Hugelbezeichnungen Weinberg belegen Im Urmesstischblatt ist nordostlich des Ortskerns von Lindow ein Hugel als Weinberg bezeichnet Sudlich von Gross Muckrow heisst ein Hugel Weinberg Zum Kupferhammer gehorte ein Weinberg dessen Trauben aber wohl nur zum Verzehr reichten Krausch erwahnt noch einen Weinberg bei Karras der noch bis 1802 bewirtschaftet worden sein soll In Zeust gehorten zum Schulzengut drei Weinberge Weinberge gab es auch bei Gross Muckrow Chossewitz bei der Jankemuhle Reudnitz und Gross Briesen 22 Seen und Fischereirechte Bearbeiten Das Ordensamt besass zahlreiche Seen und Teiche die intensiv befischt wurden Gefischt wurden gute Fische und Karpfen Fischereirechte hatten daher einen grossen Stellenwert Das Amt besass auch Fischereirechte in der Spree von der Grenze zu Glowe bis an die Grenze zu Kummerow und zwar auf beiden Ufern In der Engstelle vom Glower See zum Leissnitzsee befand sich ein Wehr hier durfte aber auch der Besitzer von Sarkow fischen 18 Walder Bearbeiten Dem Ordensamt gehorten mehrere grosse Walder so ein Eichwald die Planheide genannt die an die Gemarkungen von Ullersdorf Gross Muckrow Chossewitz und Klein Briesen grenzte Die sog Gross Heide begann bei Gross Muckrow und grenzte an die Feldmarken von Reicherskreuz und Henzendorf Die Schlaube bildete die Grenze zum Kloster Neuzelle allerdings gehorte die Schlaube selber mit beiden Ufern dem Kloster 18 Zeidlerei und Eichelmast Bearbeiten Die Walder waren aber nicht nur Holzlieferanten Brenn und Bauholz sondern wurden auch intensiv zur Waldweide und zur Zeidlerei genutzt 18 Besonders die Eichelmast der Schweine in den Eichenwaldern stellte einen Wirtschaftsfaktor dar Ohne Entgelte durfte der Oberpfarrer zwei Schweine in die Eichenwalder treiben der Kaplan der Schulmeister die Pfarrer von Gross Muckrow und Grunow aber nur ein Schwein Der Schweinehirt wurde nach dem Ertrag der Eichelmast entlohnt Der Amtsschreiber erhob von jedem Schwein das in die Walder getrieben wurde zwei Groschen der Heideknecht einen Groschen 18 In den herrschaftlichen Waldern hatten einige Untertanen das Recht der Zeidlerei nachzugehen so der Schulze und ein weiterer Einwohner von Klein Briesen der Schulze der Kruger und weiterer Einwohner von Chossewitz und ein Einwohner von Reudnitz Jede der genannten Personen mussten ein Taler 18 Groschen und 6 Pfennige Zeidelpacht an das Amt bezahlen Im Dreissigjahrigen Krieg war die Zeidlerei z T zum Erliegen gekommen und das Amt hatte die Beuten mit dem Einverstandnis der Zeidler ubernommen Fur die Zeidlerei in den Amtswaldern wurde ein Amtszeidler angestellt der statt Hofdiensten die Betreuung der Beuten ubernahm Fur die Anfertigung einer neuen Beute erhielt er drei Groschen fur das Aufhauen einer alten Beute anderthalb Groschen und jahrlich einen Taler extra Der Schulze von Reudnitz der Kruger von Grunow ein Einwohner von Mixdorf der Schulze und Kruger zu Gross Muckrow und ein Burger zu Friedland bestellten ihre Beute noch selber gegen Pacht Ein Zeidler durfte jahrlich neun neue Beuten anlegen Dazu bekam er jahrlich eine Eiche und zwei Nadelbaume Wenn die Beuten alt waren durften die Zeidler die Beutenbaume umhauen und sie fur sich verwenden 18 Bruckenzoll Bearbeiten Das Ordensamt erhob an drei Stellen Bruckenzoll bzw Einfuhrzoll Eine Zollstelle befand sich beim Kruger in Grunow Brucke uber die Demnitz eine weitere Zollstelle war beim Vorwerk Reudnitz uber das Dammuhlenfliess und eine dritte beim Dammuller in Friedland Fur jedes vor einen Kaufmannswagen gespannte Pferd mussten 6 Groschen bezahlt werden ebenso fur jedes ausserhalb des Ordensamtes gekaufte Pferd Spater war auch eine Zollstelle bei der Oelsener Muhle 18 Rechte und Pflichten der Untertanen Bearbeiten Die Rechte und Dienstpflichten der Ordensuntertanen waren von Dorf zu Dorf weitgehend einheitlich mit meist nur geringen Unterschieden hauptsachlich auch nach der Lage der Dorfer und ihrer Grosse 18 Aus jedem Haus musste jahrlich ein Stuck Garn abgeliefert werden Jedes Dorf musste eine bestimmte Menge Mohn liefern in Abhangigkeit von der Grosse So musste Leissnitz einen Scheffel liefern das kleine Dorf Lindow nur ein Viertel Statt der Naturalabgabe konnte diese Verpflichtung auch in Geld abgegolten werden 1 Scheffel Mohn 1 Taler 12 Groschen Sehr unterschiedlich waren die Abgaben der Hufenbauern Es konnte vorkommen dass ein Zweihufenbauer in einem Dorf u U mehr geben musste als ein Dreihufenbauer im selben Dorf Die Bauern mussten wochentlich drei Tage mit Pferden und Wagen dienen von 10 Uhr morgens bis Sonnenuntergang In der Ernte mussten sie sechs Tage dienen bis einschliesslich der Woche in die der Festtag Alt Bartholomai 24 August fiel auch wenn die Ernte evtl noch nicht ganz eingebracht war Die Bauern mussten zwei Fuder Heu die Kossaten ein Fuder Heu von den Ziltendorfer Wiesen ins Amt bringen Die Kossaten und Budner dienten drei Tage mit der Hand in der Ernte sechs Tage Die Budner mussten das ganze Jahr uber einen Tag in der Woche dienen Sie mussten in den Vorwerken das Dreschen besorgen Dafur erhielten sie den 18 gehauften Scheffel und eine ziemliche Neige Da sie mit letzteren nicht zufrieden waren erhielten sie dann den 15 gehauften Scheffel In der Ernte dienten sie mit der Harke Die Zeuster Leissnitzer und Oelsener Bauern mussten beim Fischen helfen Sie mussten das Garn und die Kahne von einem Amtssee zum anderen schleppen Der Schulze in Oelsen war verpflichtet die Amtsfischer fur die Dauer ihres Dienstes im Oelsener See unterzubringen und ihnen Salz Brot und eine warme Stube bieten Dafur war er in dieser Zeit von den Hofdiensten befreit Besonders druckend war die Verpflichtung fur die Untertanen wenn Baumassnahmen an den Amtsgebauden anstanden mitzuhelfen Diese Arbeiten wurden nicht auf ihre Dienstage angerechnet sondern kamen zu ihren sonstigen Diensten hinzu Bei Branden waren naturlich alle verpflichtet beim Loschen zu helfen Die Hufenbauern von Friedland mussten das Amtsgetreide bis zu vier Meilen weit auf die Markte fahren Die Waggenladung bestand aus 10 Scheffeln Hafer oder acht Scheffeln Roggen oder Gerste Die Friedlander mussten ausserdem das Dammuhlenfliess von der Dammuhle bis zur Hackschaferei offen halten Weiter mussten sie Steindamme in und ausserhalb der Stadt in Ordnung halten ggf ausbessern Auch mussten die Dorfbewohner gegebenenfalls Gefangenentransport von den Dorfern aus Amt begleiten und auch Wachterdienste leisten Fur den Wachterdienst erhielten sie Brot und ein Quart Bier Als Besonderheit mussten die Grunower und Mixdorfer von Kalbern und Lammern den Zehnten an das Amt abliefern Die Lehnschulzen und z T auch die Muller waren verpflichtet die sogenannten langen Reisen mit Pferd und Wagen nach Stralsund Prag Wildenbruch Grunberg Berlin und Sonnenburg durchzufuhren Fur den ersten Tag mussten sie Futter fur die Pferde und Verpflegung fur sich selbst mitfuhren Fur die weiteren Tage kam das Amt auf Diese Reisen waren sehr unbeliebt und so versuchten sich die Schulzen gegen ein Dienstgeld freizukaufen So musste z B der Leissnitzer Schulze 11 Taler Dienstgeld die Halfte auf Ostern die andere Halfte auf Michaelis 29 September bezahlen Der Klingemuller loste die Dienstpflicht ebenfalls durch Zahlung von 11 Talern ab 16 Kurzere Reisen mussten auch nicht nur die Schulzen sondern auch die Lehnbauern Die Kossaten wurden fur das Uberbringen von Briefen zu Fuss eingesetzt etwa nach Guben und Schenkendorf Sie erhielten dafur eine Woche dienstfrei Fur weitere Strecken zu Fuss erhielten sie fur jede Meile einen Groschen und am Ziel eine einfache Mahlzeit und Bier Die Budner wurden ebenfalls fur Briefdienste herangezogen Die Amtsuntertanen hatten aber auch eine ganze Reihe von Rechte Die Bauern durften soviele Schafe halten wie sie auf ihren Hufen futtern konnten In einigen Dorfern war die Zahl genau festgelegt so durfte der Pfarrer von Grunow auf seinen drei Hufen 75 Schafe halten ein Vierhufner 80 Schafe ein Zweihufner 40 Schafe jeder Einhufner und Kossat 20 Schafe und jeder Budner 15 Schafe Die Untertanen durften in den herrschaftlichen Waldern Brennholz sammeln aber nur Lagerholz Windbruch und sonstige Holzabfalle Dafur mussten sie den Heidehafer bezahlen Bauholz und stehende Baume fur Brennholz mussten sie auf den Holzmarkten kaufen Zur Hochzeit die offensichtlich nur in der kalten Jahreszeit gefeiert wurde erhielt ein Untertan einen trocknen Baum zur Feuerung Sie durften in den Pfuhlen und kleinen Teichen auf der Dorfmarkung fischen nicht aber allgemein in den grosseren Seen Einige Dorfer hatte aber von alters das Recht auch in den benachbarten Seen vom Ufer aus soweit sie bis zur Wade in den See gehenem konnten zu fischen so die Chossewitzer im Chossewitzer See die Dammendorfer in der Dammendorfer Ecke des Oelsener Sees die Zeuster im Zeustsee und die Leissnitzer in der Spree am Leissnitzer See Die Eicheln von einzel stehenden Eichen auf den Ackern durften sie fur die Schweine sammeln sie durften die Baume aber nicht fallen War das Korn durch die Untertanen eingebracht erhielt jedes Dorf eine halbe Tonne Bier zum Hahn Wenn die Untertanen das Zinsgetreide zum Amt brachten hatten sie einen Tag dienstfrei In Chossewitz und Klein Briesen war der Mann wenn seine Frau ein Kind zur Welt gebracht hatte sechs Wochen von den Hofdiensten befreit Ebenfalls von Klein Briesen ist uberliefert dass die Hinterbliebenen wenn Bauer oder Bauerin gestorben war vier Wochen von den Hofdiensten befreit waren Die Gemeinde Grunow hatte das besondere Recht ihre Pferde Rinder und Schafe im Beeskower Burgerwald weiden zu lassen aber keine Schweine und Ziegen Auch durften sie dort Brennholz und Zaunreisig sammeln aber kein Bauholz entnehmen Ordens Hauptmanner Bearbeiten nach Gerhard Kruger 16 1541 bis 1546 Johann von Quast 23 24 zw 1546 und 1562 von Loben um 1562 Hans von Ziegelheim 1563 von Seelstrange 1578 Melchior von Storckwitz 1580 von Doberschutz 1584 von Steinkeller 1599 von Stechan 1602 bis 1610 Mathias von Seidlitz 1610 bis 1611 Hardwig von Schrapsdorf 1611 bis 1628 Ernst Lud e wig von Normann war auch Hauptmann des Ordensamtes Schenkendorf 1628 bis 1635 Burchart von Goldacker 1637 bis 1640 Ernst Lud e wig von Normann 1640 Georg von Wiedebach 1643 bis 1650 Johann Wittkopp Wittkopf schwedischer Oberst 1648 bis 1665 Albrecht von Wolffersdorf sen 1666 bis 1677 Hans Albrecht von Wolffersdorf jun 1677 bis 1709 26 Dezember 1709 Hans Caspar von Klitzing Kommendator in Werben Landrat des Cottbusischen Kreises 25 1709 bis 1717 Carl Philipp von Klitzing 2 Juli 1717 war auch Landrat des Cottbusischen Kreis 26 27 25 1717 bis 1720 Gerhard Freiherr von Reck Herr zu Witten Berge Scheppen und Mallinkrodt 1720 bis 1728 28 August 1728 Johann Wolf von Dallwitz auf Starzeddel und Dolzig 1728 bis 1744 Casper Sigismund Siegmund von Beerfelde auf Gross Breesen 1744 bis 1763 Johann Friedrich von Hayn auf Bomsdorf 1763 bis 1784 Johann Friedrich von Rahde Rhade n Kanzler des Johanniterordens zu Sonnenburg 1784 bis 1794 Ernst Sigismund Sigmund Friedrich von Haugwitz auf Sembten und Gross Breesen 12 Marz 1794 in Gross Breesen 28 1794 bis 1815 Heinrich Otto von Thielau auf NeudobernAmtmanner und Pachter Bearbeiten 1684 bis 1688 Christoph Grebenitz Amtmann 29 30 1688 bis 1700 Christian Leberecht Hunicke Honicke Amtmann ehemaliger kurfurstlich brandenburgischer Hauptmann der Garde zu Fuss in Magdeburg 1700 31 1700 bis 1714 Samuel Koch 32 vor 1731 1731 Gottlieb Siegfried Kratz 33 1731 bis 60 Friedrich Schonermark 33 1772 bis 1798 Kroll Oberamtmann 34 1766 bis 1793 Karl August Hubert Generalpachter 35 36 bewirtschaftete auch das Amt Zossen 1811 bis 1815 kein Amtmann bestellt Das Koniglich sachsische Amt Friedland 1811 bis 1815 Bearbeiten1810 11 wurde die Ballei Brandenburg des Johanniterordens aufgehoben und deren Besitz verstaatlicht Letzter Herrenmeister war August Ferdinand Prinz von Preussen Um der drohenden Verstaatlichung zu entgehen wollte der Herrenmeister schon im September 1810 das Ordensamt Friedland an den preussischen Kriegsrat Hagemann fur 212 000 Taler verkaufen Im Januar 1811 bat er die sachsische Regierung um die Bestatigung des Verkaufs Diese verweigerte jedoch die Zustimmung Noch im Vorfeld der spateren Beschlagnahme liess der Herrenmeister verstarkt Holz eingeschlagen um noch moglichst viel Ertrag aus dem Ordensamt zu ziehen Angeblich hatte ein Lieberoser Holzhandler schon 7000 Taler fur zehn Holzkontrakte bezahlt Auf die Nachricht hin dass die Ballei Brandenburg aufgehoben sei wurde das Ordensamt Friedland vom damaligen sachsischen Konig Friedrich August I zum 30 April 1811 eingezogen und in ein koniglich sachsisches Amt umgewandelt Der Herrenmeister sollte aber die Einkunfte des Amtes noch bis 1 Juni 1811 erhalten 37 Das Amt wurde nun zunachst in Sachsisches Forst und Wirtschaftamt Friedland umbenannt Die Ordensinsignien auf herrschaftlichen Gebauden Grenzsteinen und Schulzenhausern waren zu entfernen Die formelle Ubergabe fand dann am 8 Juni 1811 statt Am 22 August 1811 wurde das neue Amt nun umbenannt in Koniglich sachsisches Amt Friedland die Dienststellen erhielten entsprechende Siegel Der fruhere Herrenmeister August Ferdinand Prinz von Preussen konnte noch die Zusage erreichen dass die bisherigen Beamten des Ordensamtes ubernommen wurden Die neuen Untertanen bzw deren Vertreter und die Beamten wurden auf den Konig von Sachsen vereidigt Als Entschadigung fur die Ordensamter Friedland und Schenkendorf sollte der fruhere Herrenmeister eine jahrliche Pension von 8 100 Talern auf Lebenszeit erhalten Ob sie tatsachlich auch gezahlt wurde ist nicht bekannt Nach den Beschlussen des Wiener Kongresses musste Sachsen die Niederlausitz am 25 Mai 1815 an Preussen abtreten und das Koniglich sachsische Amt Friedland war schon wieder Geschichte Das Rentamt Friedland BearbeitenNach der Ubernahme der Niederlausitz wurde das Koniglich sachsische Amt Friedland in ein preussisches Amt das Rentamt Friedland umgewandelt Verwalter des Rentamtes war 1816 Oberamtmann August Janichen 38 1823 wurde das Amt Friedland zur Standesherrschaft erhoben 1854 gehorten zum Rentamt Friedland nach Berghaus 39 Schloss Friedland Stadt Friedland mit Friedlander Vorwerk Fischerwohnung zu Oelssen und der Oelsener See der Kleine Oelsener See und der Chossewitzer See Klingemuhlenteich Jankemuhlenteich Teich direkt hinter der Jankemuhle Leissnitzer See Forstrevier Dammendorf Gross Briesen gehorte ursprunglich zum Beeskow Amtes Beeskow ab 1832 36 zum Rentamt Friedland und zum Kreis Lubben 40 Klein Briesen Chossewitz mit Jankemuhle Dammendorf Ziegelei Gross Briesen wird von Berghaus unter dem Rentamt Friedland aufgefuhrt Grunow Gunthersdorf Karras Leissnitz mit Kuhnshof Lindow Mixdorf mit Erbpachtsvorwerk Kupferhammer Fabrik Gross Muckrow mit Klingemuhle Klein Muckrow Oelsen mit Oelsener Wassermuhle Reudnitz mit Erbpachtsvorwerk und Lehnschulzengut Krollshof Weichensdorf Erbpachtsvorwerk Zeust mit LehnschulzengutAmtmanner des Rentamtes Friedland Bearbeiten 1816 bis 1834 August Janichen Jenichen Ober Amtmann 41 42 1835 bis 1848 Senff 43 44 1851 bis 1875 Schramm 45 46 47 Das preussische Rentamt Friedland wurde 1875 aufgelost 47 Literatur BearbeitenGotz Freiherr von Houwald Die Niederlausitzer Ritterguter und ihre Besitzer Band III Kreis Lubben Verlag Degener amp Co Inhaber Gerhard Gessner Neustadt an der Aisch 1984 ISBN 3 7686 4109 0 S 75ff Rudolf Lehmann Historisches Ortslexikon der Niederlausitz Band 2 Hessisches Landesamt fur geschichtliche Landeskunde Marburg 1979 ISBN 3 921 254 96 5 S 173 174 Einzelnachweise Bearbeiten Oskar Breitenbach Das Land Lebus unter den Piasten Verlag von Geelhaar B Trebs sche Buchhandland Furstenwalde Spree 1890 a b c Winfried Topler Das Kloster Neuzelle und die weltlichen und geistlichen Machte 1268 1817 Lukas Verlag Berlin 2003 ISBN 3 931836 53 3 S 30 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Markgraf Friedrich II von Brandenburg ubereignet dem Kloster die von Hans von Lossow erkaufte Grosse Heide samt dem fur Weide und Holznutzung von 12 Dorfern zu entrichtenden Zins sowie das Kirchlehn und Einkunfte zu Briesen 1438 September 30 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Kersten von Krummensee als Vormund der Kinder des Hans von Lossow bestatigt dem Kloster den Empfang von 58 Schock Groschen aus der Kaufsumme fur die Grosse Heide 1438 Dezember 6 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Die Gebruder von Lossow auf Friedland Kreis Lubben bestatigen dem Kloster den Empfang von 310 Schock Groschen aus dem Kaufpreis fur die Grosse Heide und begeben sich aller weiteren Anspruche 1439 Oktober 12 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Die Gebruder Johann und Caspar von Lossow zu Friedland und Otto von Schlieben zu Baruth bekunden dass sie in der Pfarrkirche zu Friedland einen Altar zu Ehren des Heiligen Kreuzes der Apostel Peter und Paul des Heiligen Nikolaus und Johannes des Taufers gestiftet und mit Zustimmung der Stadt Friedland wie folgt ausgestattet haben Der Altarist soll in der Woche funf Fruhmessen lesen und dafur dem Pfarrer jahrlich 15 Groschen geben Der Altarist soll jahrlich zu Michaelis 29 September 10 Schock in bohmischen oder Schildgroschen vom Rat der Stadt Friedland aus den herrschaftlichen Abgaben erhalten ferner einen Freihof in der Stadt den er mit Hilfe der Herrschaft bebauen kann und der standig zur Ausstattung des Altars gehoren soll Sie ersuchen Johann I Bischof von Meissen um Genehmigung und Bestatigung der Altarstiftung 1443 November 2 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Kurfurst Friedrich II Markgraf von Brandenburg vergleicht durch Kommissarien die Stadt Beeskow mit den Gebrudern Hans und Caspar von Lossow zu Friedland Niederlausitz wegen strittiger Grenzen Pfandung und Gefangenensetzung von Untertanen 1452 Februar 28 a b Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Die Schoffen zu Magdeburg erteilen der Stadt Beeskow einen Spruch in einem Rechtsstreit mit der Dorfschaft Grunow und deren Herrschaft v Lossow zu Friedland Niederlausitz wegen Nutzung des Burgerwaldes um 1453 a b Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Jaroslaw von Sternberg Landvogt der Niederlausitz belehnt die Gebruder Nikolaus und Caspar von Bennewitz nach vor ihm erfolgter Auflassung mit dem von Caspar von Kracht und dessen Brudern erblich erkauften Schloss und Gut Friedland mit den Dorfern Leissnitz Zeust Grunow Reudnitz Oelsen Dammendorf Mixdorf Lindow Gross und Klein Muckrow Gunthersdorf Karras Weichensdorf und Merz samt allen Zubehorungen Die Belehnung zur gesamten Hand erhalt Georg von Waldenfels Ritter 1472 November 11 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Nikolaus von Bennewitz zu Friedland erteilt seine Zustimmung zur Verpfandung von 1 1 2 Schock und 8 Groschen Jahreszins durch seinen Lehnsmann Johann Rackow den Alteren Burger der Stadt Frankfurt Oder aus dessen Anteilgutern im Dorf Mixdorf an dessen Vetter Johann Rackow den Jungeren 1477 Juni 12 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Nikolaus von Bennewitz als Selbstschuldiger und Dietrich von Freiberg Ritter wohnhaft zu Frankfurt Oder Balthasar von Schlieben Amtmann zu Trebbin sowie dessen Sohn Johann von Schlieben bekunden dass sie nach dem erfolgten Verkauf von Schloss und Herrschaft Friedland durch Balthasar von Schlieben an Nikolaus von Kockritz den letzteren wegen der Anspruche des oben genannten Nikolaus von Bennewitz und seines gleichnamigen Neffen des Sohnes seines Bruders Caspar von Bennewitz aus ihrer Belehnung zur gesamten Hand schadlos halten und binnen Jahr und Tag befreien wollen 1485 Marz 2 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Die Gebruder Johann Heinrich Caspar Lippold und Poppo von Kockritz zu Friedland verpfanden dem Domkapitel zu Furstenwalde 40 Gulden Zins in ihren zur Herrschaft Friedland gehorigen Dorfern Zeust Leissnitz und Reudnitz fur 500 rheinische Gulden Die Zahlung soll jeweils zu Martini 11 November beginnend mit 20 Gulden zum nachstfolgenden Martinitag danach mit 40 Gulden in Furstenwalde erfolgen bei Zahlungsverzogerung steht dem Domkapitel das Pfandrecht zu Es gilt halbjahrliche Kundigung im Fall der Wiedereinlosung Die Aussteller sichern die Besorgung des landesherrlichen Konsenses zu 1497 Juni 22 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Die Gebruder Johann Heinrich und Caspar von Kockritz zu Friedland verpfanden dem Domkapitel zu Furstenwalde 35 rheinische Gulden zu Michaelis 29 September falligen Jahreszins aus ihren zur Herrschaft Friedland gehorigen Dorfern Zeust Leissnitz Reudnitz Oelsen und Chossewitz fur 500 rheinische Gulden Bei Zahlungsversaumnis steht den Glaubigern das Pfandrecht zu Die genannten Dorfer durfen weder verkauft verpfandet noch als Leibgedinge ausgesetzt werden Im Fall der Wiedereinlosung gilt halbjahrliche Kundigung 1508 Marz 12 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Johann von Kockritz zu Lubben Nikolaus Lange der Altere zu Munchehofe und Friedrich von Pilgram zu Maust als Vormunder der Kinder des verstorbenen Caspar von Kockritz Georg Johann Peter und Andreas von Kockritz verpfanden mit Konsens Heinrich Tunckels von Bernitzko Landvogts der Niederlausitz dem Johanniterordensmeister Georg von Schlabrendorf und in seiner Person demselben Orden die Herrschaft Friedland mit dem gleichnamigen Stadtchen und den Dorfern Zeust Leissnitz Grunow Reudnitz Oelsen Chossewitz Klein Briesen Gunthersdorf Karras Dammendorf Lindow Gross und Klein Muckrow und Mixdorf samt allen Zubehorungen fur eine Summe von 16 750 rheinischen Gulden zu je 32 markischen Groschen Sie bestatigen den Empfang der genannten Summe und verweisen die Untertanen an den Johanniterorden Im Fall der Wiedereinlosung gilt jahrliche Kundigung jeweils zu Martini 11 November Zahlungsorte sind die Stadte Frankfurt Oder oder Zielenzig 1518 April 23 a b Zum Johanniter Ordensamt Friedland siehe Christian Gahlbeck Ralf Gebuhr Dirk Schumann Sonnenburg Slonsk Johaniter Ordensschloss In Heinz Dieter Heimann Klaus Neitmann Winfried Schich u a Hrsg Brandenburgisches Klosterbuch Handbuch der Kloster Stifte und Kommenden bis zur Mitte des 16 Jahrhunderts Brandenburgische historische Studien Band 14 Band 2 Be bra Wissenschaft Verlag Berlin 2007 ISBN 978 3 937233 26 0 S 1148 1175 hier S 1155f bzw Karte S 1172 a b c d e Gerhard Kruger Das Ordensamt Friedland Buchdruckerei Ernst Thelow Lubben Spreewald 1937 Gerhard Kruger Leidenszeit des Amtes Friedland vor 180 Jahren Lubbener Kreiskalender 1930 63 64 a b c d e f g h i j August Hanseler Das Ordensamt Friedland nach dem Dreissigjahrigen Kriege Aufgrund des Amtshausbuches von 1665 Niederlausitzer Mitteilungen 23 91 114 Guben 1935 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Erbverpachtung des Kruges zu Friedland an den Amtmann Koch 1707 1714 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Heinrich Tunckel von Bernitzko Landvogt der Niederlausitz bekundet dass er auf Grund entsprechender Unterlagen die Caspar von Maltitz als Vormund der Witwe Caspars von Kockritz Katharina vorgelegt hat wonach selbige im Einverstandnis der Gebruder Caspar Johann Heinrich und Poppo von Kockritz ein Leibgedinge von 4 000 rheinischen Gulden erhalten soll sowie auf Grund eines an ihn und die Stande der Niederlausitz ergangenen Auftrags Wladislaws II Konigs von Ungarn Kroatien und Bohmen Markgrafen der Lausitz Katharina von Kockritz mit nachstehendem Leibgedinge ausgestattet hat das Schloss Friedland mit den drei Vorwerken zu Friedland samt freier Schaferei und Viehtrift in den Dorfern Weichensdorf und Reudnitz den Wiesenwachs im Dorf Zulichendorf und nach Friedland zu mit den Weinlagen Kalkbruchen Heiden und Getreidewiesen sowie die funf Dorfer Zeust Leissnitz Reudnitz Klein Briesen und Gunthersdorf mit den Muhlen der Gugelmole der Merczmole der Khlingemole der Oelsmole der newe Mole und den am Schloss gelegenen mit den zwei Teichen samt allen Diensten und Gerichten Aus den Einkunften darf die Witwe jahrlich 200 Gulden verbrauchen was daruber einkommt soll den Erben Caspars von Kockritz bzw deren Vormundern zustehen Im Fall dass die Herrschaft Friedland verkauft oder verpfandet wird soll die Witwe das Schloss nicht eher zu raumen verpflichtet sein ehe ihr nicht die 4 000 Gulden Leibgedinge gezahlt worden sind Er benennt Christoph von Kalckreuth zu Altdobern als Einweiser und Caspar von Maltitz als Vormund 1517 April 3 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Verpachtung des Amtsweinberges und der zwei wusten Bauernhufen zu Leissnitz 1718 Heinz Dieter Krausch Der fruhere Weinbau in der Niederlausitz In Jahrbuch fur Brandenburgische Landesgeschichte Band 18 Berlin 1967 S 12 57 PDF Online bei http edoc hu berlin de hier S 19 20 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Albrecht Schlick Graf von Passaun Landvogt der Niederlausitz belehnt im Namen Ferdinands I Konigs von Bohmen Georg von der Schulenburg auf Lubbenau Lobnaw und Neu Zauche nach dem Ableben von dessen Vater mit folgenden Gutern namlich mit Schloss und Stadtchen Lubbenau mit allem Stadtrecht den Dorfern Stottoff Stennewitz Kleeden Zerkwitz Krimnitz Ragow Hindenberg Boblitz Raddusch Cahnsdorf Naundorf Lehde Leipe Kosswig desgleichen mit den Dorfern Gross Klessow Fleissdorf Luck Schonfeld Boschwitz und Siegadel auch mit Neu Zauche mit dem Schloss und den Dorfern Wusswerk Alt Zauche Radensdorf Briesen Sacrow Waldow Goyatz Gawentzigk und Caminchen mit allen Zubehorungen samt dem Spreewald Ferner belehnt er dessen Vetter Joachim von der Schulenburg Sohn Richards von der Schulenburg und alle von der Schulenburg auf Beetzendorf und Apenburg zur gesamten Hand 1541 November 25 Lehnszeugen Joachim von Quast Hauptmann des Johanniterordens zu Friedland Jakob von Polenz auf Beesdau Johann von Steinkeller Hauptmann zu Beeskow und Erasmus Gunther Kanzler und Offizial zu Lubben Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Rechenschaftslegung des standischen Steuermeisters und Hauptmanns des Ordensamtes Friedland Joachim von Quast gegenuber dem Landesausschuss der Niederlausitz 1546 a b Gotz Freiherr von Houwald Die Niederlausitzer Ritterguter und ihre Besitzer Band VII Kreis Kottbus 278 S Neustadt an der Aisch 2001 Verlag Degener amp Co ISBN 3 7686 4206 2 S 51 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Franz Damian Reichsgraf von Sternberg belehnt als Altester des sternbergschen Geschlechts und Administrator der diesem im Markgraftum Niederlausitz zustehenden Lehen Lieberose Leeskow Reicherskreuz und Sarkow in Nachfolge seines am 12 April 1712 verstorbenen Vetters Johann Wenzel Reichsgrafen von Sternberg Georg Anton Freiherrn von der Schulenburg mit Schloss Stadt und Herrschaft Lieberose Nach dem Tod des Johann Wenzel Reichsgrafen von Sternberg hatte bereits der Vater des Empfangers Generalmajor Hans Georg Freiherr von der Schulenburg sich um die Neubelehnung auch fur seine mitbelehnten Vettern bemuht Dazu war es aber wegen der inzwischen allein zu Prag eingefallenen contagiosen zeiten und dem Tod des Generalmajors am 19 Mai 1715 nicht mehr gekommen Nunmehr hat im Namen des noch unmundigen Empfangers dessen Lehnsvormund Carl Philipp von Klitzing auf Briesen koniglich polnischer und kursachsischer Kammerherr Hauptmann der Ordensamter Friedland und Schenkendorf Ritter des Johanniterordens und designierter Kommendator zu Lagow auch Landrat des Cottbuser Kreises um die Neubelehnung nachgesucht auch im Namen von dessen Vettern Die Belehnung zur gesamten Hand wurde mit dem Vorbehalt erbeten dass denjenigen welche durch den mit dem Vater des Empfangers zu Beetzendorf 1710 Mai 2 geschlossenen neuen Vergleich siehe Rep 37 Herrschaft Lieberose Nr 229 den lehnsherrlichen Hypothekenkonsens uber 21 000 Reichstaler s o Urkunde Nr 31 anerkannt hatten der gewohnliche Lehns und Mutzettel ausgefertigt wurde und den ubrigen nicht eher als bis sie den Hauptrezess aus dem Jahr 1688 Juli s o und den Vergleich von 1710 Mai 2 gleichfalls bestatigt haben wurden Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Erblehnbrief Herzog Moritz Wilhelm von Sachsen Merseburg belehnt als Markgraf der Niederlausitz den unmundigen Georg Anton Freiherrn von der Schulenburg auf Ansuchen seines Vormundes des Kammerherrn und Ordenshauptmanns Carl Philipp von Klitzing mit dem nach dem Tod seines Vaters des Generalmajors Hans Georg Freiherren von der Schulenburg mit dem auf ihn verfallten Gut Lamsfeld mitsamt den Dorfern Jessern Jamlitz Staakow Siegadel und anderen Pertinentien Umwandlung in Erbgut wie im Lehnbrief von 1666 Oktober 8 s o Urkunde Nr 17 Bezugnahme auf fruhere Lehnbriefe ebenfalls wie dort Die Erbverwandlung wird bestatigt Lehnsobjekt Verschreibung als Anwartschaft usw Einbeziehung des umstrittenen Leeskow und Ubereignung von Siegadel wie im Lehnbrief von 1646 Juli 23 s o Urkunde Nr 11 Vorbesitzer von Siegadel wie im Lehnbrief von 1697 Juli 20 s o Urkunde Nr 29 Vererbbarkeit und Verfugbarkeit des Lehnsobjektes nach Eigentumsrecht und Unberuhrtheit der Folge und Ritterdienste und anderer Regalien ebenfalls wie im Erblehnbrief von 1666 Gewohnliche Huldigung und Eidespflicht ist der Empfanger zu leisten schuldig sobald er mundig ist 1715 Dezember 14 Gotz Freiherr von Houwald Die Niederlausitzer Ritterguter und ihre Besitzer Band VI Kreis Guben 448 S Verlag Degener amp Co Inhaber Manfred Dreiss Neustadt an der Aisch 1999 ISBN 3 7686 4199 6 S 335 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Beschwerde der Gemeinde Olsen uber den Amtmann Christoph Grebenitz zu Friedland wegen Belastung mit Baufuhren 1684 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Pensionierung des Amtmanns des Ordensamtes Friedland Christoph Grebenitz und Installierung des Amtmanns Leberecht Christian Hunicke 1688 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Abgabe des Amtes Friedland durch die Witwe des Amtsmannes Hunicke 1700 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Inventar des Ordensamtes Friedland bei der Ubergabe des Amtes an den Amtmann Koch 1700 1703 a b Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Bestellung des Amtsmann Friedrich Schonermark wegen Ableben des Oberamtmanns Kratz zu Friedland 1731 1734 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Beschwerde des Schulzen Wurcke zu Dammendorf gegen den Oberamtmann Kroll wegen unrechtmassig verlangter Dienstleistungen 1772 Brandenburgisches Landeshauptarchiv Online Recherche Beschwerde des Amtsrats Hubert gegen den Oberjager zu Dammendorf wegen Nichtachtung seiner Anweisungen 1766 Hans Heinrich Muller Domanen und Domanenpachter in Brandenburg Preussen im 18 Jahrhundert In Otto Busch Wolfgang Neugebauer Hrsg Moderne Preussische Geschichte 1648 1947 Eine Anthologie 1 Band S 316 359 De Gruyter Berlin 1981 ISBN 3 11 008714 6 S 344 Gerhard Kruger Die Besitzergreifung des Johanniterordensamtes Friedland durch Sachsen Heimatkalender des Kreises Lubben 1939 S 46 47 Zum Download Amtsblatt der Koniglich Preussischen Regierung zu Frankfurt a d Oder Jahrgang 1816 No 22 vom 29 Mai 1816 Online bei Google Books S 247 Heinrich Berghaus Landbuch der Mark Brandenburg und des Markgrafthums Nieder Lausitz in der Mitte des 19 Jahrhunderts oder geographisch historisch statistische Beschreibung der Provinz Brandenburg Dritter Band Adolph Muller Brandenburg 1856 S 653ff Ansicht bei Google Books Wilhelm Heinrich Riehl J Scheu Berlin und die Mark Brandenburg mit dem Markgrafthum Nieder Lausitz in ihrer Geschichte und in ihrem gegenwartigen Bestande J Scheu Berlin 1861 Online bei Google Books S 78 Handbuch uber den koniglich preussischen Hof und Staat fur das Jahr 1821 518 S Berlin Georg Decker 1821 S 226 Handbuch uber den koniglich preussischen Hof und Staat fur das Jahr 1834 621 S Berlin Georg Decker 1834 S 258 Handbuch uber den koniglich preussischen Hof und Staat fur das Jahr 1835 668 S Berlin Georg Decker 1835 S 263 Handbuch uber den koniglich preussischen Hof und Staat fur das Jahr 1848 869 S Berlin Georg Decker 1848 S 327 Koniglich Preussischer Staats Kalender fur das Jahr 1851 840 S Berlin Georg Decker 1851 S 334 Handbuch uber den koniglich preussischen Hof und Staat fur das Jahr 1868 963 S Berlin Georg Decker 1868 S 416 a b Amts Blatt der Koniglich Preussischen Regierung zu Frankfurt a d Oder Stuck 50 vom 15 Dezember 1875 S 315 Anmerkung Bearbeiten Merz gehorte vorher und spater zur Herrschaft Beeskow und der Landvogt der Niederlausitz konnte sicherlich nicht einfach ein Dorf der Herrschaft Beeskow verlehnen Kommenden Komtureien und Ordens Amter des Johanniterordens der Ballei Brandenburg bzw der Protoballei Sachsen Brandenburg Kommenden Komtureien Braunschweig Burschen Gartow Goslar Gorgast Kraak Lagow Liebschau Lietzen Mirow Nemerow Quanthof Quartschen Rorchen Schivelbein Schlawe Schoneck Supplingenburg Stargard Tempelburg Tempelhof Werben Wietersheim Wildenbruch Zachan ZielenzigOrdensamter Gruneberg Friedland Rampitz Schenkendorf Schwiebus Sonnenburg Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Ordensamt Friedland amp oldid 229598187