www.wikidata.de-de.nina.az
Die Bezeichnungen Konigsstadt und Lehnstadt waren in Konigreich Bohmen im Mittelalter ein stadtisches Privileg und ein wichtiges Element des koniglichen Besitzes Dieser Besitz sollte unverausserlich sein und durfte vom Herrscher nicht verpfandet werden Sie unterstanden direkt dem Bohmischen Konig bzw der Bohmischen Krone Inhaltsverzeichnis 1 Politische und wirtschaftliche Bedeutung der Konigsstadte 2 Rechtliche Stellung 3 Rechtskreise 4 Burgertum in Konigsstadten 5 Bohmische und mahrische Konigsstadte 6 Konigsstadte im bohmischen Glatzer Land 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweisePolitische und wirtschaftliche Bedeutung der Konigsstadte BearbeitenDie Stadte entstanden durch Initiative und Forderung des Landesherrn zumal dieser an einer Starkung der Wirtschaftskraft seines Herrschaftsraumes der Erhohung des Steuerertrags der Steigerung des Verteidigungspotentials der Gewinnung von Verwaltungszentren sowie dem Aufbau und der Festigung eines politischen Gegengewichts zu den machtigen Adelsgeschlechtern im Lande sich interessiert zeigte 1 Politisch blieben die immer wieder privilegierten Stadte der zentralen Gewalt des Konigs zu und untergeordnet sie dienten sofern notig als politisches Druckmittel gegenuber dem Landesadel 1281 waren sie erstmals auf einem Landtag prasent in der politischen Krise nach dem Aussterben der Premysliden im Mannesstamm 1306 traten sie mit einem begrenzten Geltungsanspruch hervor 1 Nach der Ausbreitung des Stadtenetzes uber das gesamte Staatsgebiet stellten die anderen Obrigkeiten untergeordneten Stadte eine uberwiegende Mehrheit dar aber sie konnten sich nur ausnahmsweise mit den koniglichen Stadten messen Die Vorteile der letzteren lagen sowohl in der Anzahl der Einwohner in der wirtschaftlichen Vorrangstellung und in der finanziellen Kraft als auch in der gehobenen Rechtsstellung 2 Rechtliche Stellung BearbeitenKonigliche Stadte standen unter der Aufsicht eines koniglichen Beamten des Unterkammerers 2 Seit etwa 1270 war das Amt des koniglichen Unterkammerers in den meisten Kommunen mit Stadtbesteuerung und Stadtsteuerung befasst jeweils ein solcher Unterkammerer amtierte fur Bohmen und fur Mahren 1 Die Verwaltung der Stadte war in vielem von seinen Befugnissen abhangig was sich bereits in der Einsetzung des stadtischen Rates widerspiegelte Die andauernde Starke der koniglichen Macht behauptete auch in der Folgezeit ihr Ubergewicht was dem inneren stadtischen Leben seine spezifischen Zuge aufdruckte 2 Langere Zeit fungierte als Reprasentant des Landesherrn vor Ort ein koniglicher Richter Gerichtshoheit dem der Burgermeister als zentrale Figur aus den Reihen der Burger gegenubertrat Erst allmahlich begannen sich Strukturen der inneren Selbstverwaltung herauszubilden Schoffen Rat und die Entwicklung hin zu einer dynamisch modernen Burgerstadt so Peter Moraw mit der bekannten sozialen und daraus erwachsenden rechtlichen Differenzierung verlief 1 Zunachst erhielten die meisten Stadte anfangs nur die Niedergerichtsbarkeit die Hochgerichtsbarkeit folgte oft erst an der Wende zur Fruhen Neuzeit 3 In den Landern der Bohmischen Krone gab es Anfang des 16 Jahrhunderts etwa 40 Stadte mit koniglichen Privileg Vor allem in der Standeordnung nahmen die Burger dieser Stadte eine hohere Stellung ein als sonstige Untertanen Neben den Konigsstadten gab es sogenannte Lehnstadte die meist eine Einkommensquelle der Konigin waren Eine weitere Einnahmequelle der koniglichen Kammer waren sogenannte Kammerstadte die jedoch nicht die Rechte und die Stellung einer Konigsstadt innehatten Diese Stadte mussten Fronarbeiten fur die Konigliche Kammer leisten Der Konig durfte sie auch jederzeit verkaufen Daneben gab es noch einige Bergstadte die nicht die Privilegien der Koniglichen Stadte besassen Rechtskreise BearbeitenIn Bohmen und Mahren haben sich vorwiegend deutsche Stadtrechtsformen eingeburgert Die fruheste stadtische Urkunde das Privilegium fur Mahrisch Neustadt von der Ubernahme des Magdeburger Rechts nach dem Vorbild der Burger von Freudenthal spricht 2 Die bohmischen und mahrischen Stadte gehorten seit ihrer Grundung bis zur Schlacht am Weissen Berg 1620 zu einem der beiden grundlegenden Rechtskreise dem sachsisch magdeburgischen norddeutschen oder dem Nurnberger suddeutschen bzw Wiener wobei die Zugehorigkeit entscheidend von der geographischen Lage zugleich jedoch von den politischen okonomischen und praktischen Interessen des Stadtherrn abhing Die Grenze zwischen beiden Rechtskreisen verlief dabei in etwa entlang einer wellenformigen Linie Komotau Schlan Prag Kolin Chrudim Chrudim Politschka Gewitsch Prerau in Richtung des Flusses Waag nach Ungarn Eine spezifische Stellung nahm die bohmische Landesmetropole Prag ein Die sog Kleinseite Minor civitas Pragensis sub castro Pragensi kleinere Stadt Prag gehorte zum sachsisch magdeburgischen Recht die Altstadt hingegen zum Nurnberger Rechtskreis 4 Magdeburg und Nurnberg bekleideten folglich gegenuber den bohmischen und mahrischen Stadten die Rolle einer Appellationsinstanz in komplizierten Fallen einer unklaren bzw strittigen Rechtsauslegung Rechtsbelehrungen bzw Rechtsmitteilungen 5 Burgertum in Konigsstadten BearbeitenBurgertum in Konigsstadten wurde zu einem besonderen sozialen Status Zum Burger wurde man durch einen rechtlichen Akt Wer ein Haus kaufte langere Zeit in einer Stadt wohnte gute Vorfahren und ein ordentliches Familienleben vorweisen konnte oder falls er Untertan war einen Entlassungsschein vorlegen konnte hatte die Chance in diese Schicht aufgenommen zu werden Eine weitere Moglichkeit in diese privilegierte Schicht aufgenommen zu werden war Kauf oder Einheirat In einzelnen Fallen wurde auch seitens der Stadt vor allem gebildeten Menschen eine Burgerschaft angetragen Die Rechte und Pflichten 6 unterschieden sich jedoch von Ort zu Ort oft erheblich meist gegeben durch den Status der jeweiligen Stadt Auch im Burgertum selbst bestand eine Hierarchie die sich an den Einkunften der Reihenfolge beim Abendmahl und dem Sitzplatz in der Kirche aber auch am Standort des Hauses zeigte Erst die Ausstattung der Bewohner mit allen rechtlichen und wirtschaftlichen Privilegien bildete die Voraussetzung fur die Entstehung der regularen institutionalisierten Stadt des Hochmittelalters Den Burgern burgenses erst spater cives mitunter die fruheren bereits gemischtsprachigen Bewohner aus der Umgebung zuziehende Tschechen hauptsachlich aber angeworbene Deutsche wurden mit der freien Verfugung uber den Besitz und mit dem Vererbungsrecht der Schutz des Hauses und gewisse Burgerfreiheiten libertates zugestanden 1 siehe Geschichte der BurgerrechteBohmische und mahrische Konigsstadte Bearbeitenmit Jahr der Ernennung Unicov Mahrisch Neustadt 1213 Bruntal Freudenthal 1223 Opava Troppau vor 1224 Hradec Kralove Koniggratz 1225 Znojmo Znaim 1226 Jemnice Jamnitz etwa 1227 Hodonin Goding etwa 1228 Litomerice Leitmeritz 1228 1230 Jaromer Jaromir auch Jermer vor 1230 Bzenec Bisenz 1231 Prager Altstadt Stare Mesto 1235 1245 Brno Brunn 1238 1240 Stribro Mies 1240 Loket Elbogen 1240 1253 Zatec Saaz 30 November 1265 Prerov Prerau 1252 Olomouc Olmutz 1253 Jihlava Iglau 1253 Pisek Pisek 1256 Kolin Kolin alter auch Koln an der Elbe 1253 1261 Kourim Gurim alter Kaurzim 1253 1261 Most Brux vor 1257 Uherske Hradiste Ungarisch Hradisch 13 November 1257 Caslav Tschaslau etwa 1260 Chrudim etwa 1260 7 Klatovy Klattau vor 1260 Vysoke Myto Hohenmauth etwa 1260 Usti nad Labem Aussig etwa 1260 Louny Laun nach 1260 Kadan Kaaden vor 1261 Domazlice Taus etwa 1262 Ceske Budejovice Bohmisch Budweis und Budweis 1265 Policka Politschka 1265 Chotebor Chotieborsch 1265 1278 Ostrov nad Ohri Schlackenwerth 1269 Litovel Littau 1270 Uhersky Brod Ungarisch Brod 1272 Nymburk Nimburg auch Neuenburg an der Elbe 1276 Tachov Tachau 1253 1278 Dvur Kralove Koniginhof an der Elbe 1253 1278 und 1399 Jaromer Jermer 1253 1278 Melnik Melnik 1253 1274 Kutna Hora Kuttenberg vor 1276 Ivancice Eibenschutz 1288 Plzen Pilsen 1295 Novy Bydzov Neubidschow 1305 1325 Vodnany Wodnian 1337 Prager Neustadt Prazske Nove Mesto 1348 Karlovy Vary Karlsbad 14 August 1370 Trutnov Trautenau 1399 Susice Schuttenhofen 1273 Novy Knin Neuknin 1437 Velvary Welwarn 1482 Kyjov Gaya 1548 Tyn nad Vltavou Moldauthein 1609 Beroun Beraun Slany Schlan Pohorelice Pohrlitz Josefov Jaromer Josefstadt 1791 Konigsstadte im bohmischen Glatzer Land BearbeitenDie Konigsstadte im Glatzer Land das 1459 durch Konig Georg von Podiebrad zur Grafschaft erhoben wurde waren ehemals stadtische Zentren fur Handwerk und Handel fur die umliegenden Grundherrschaften die an den niederen Adel verlehnt waren Die Burger der Glatzer koniglichen Stadte gehorten zu den privilegierten Schichten des Glatzer Lehenssystems mansky system und unterstanden dem Glatzer Stadtgericht Zu den weiteren Privilegien gehorte dass sich 1336 der damalige Landesherr Johann von Luxemburg das Patronat uber die Kirchen der vier Konigsstadte vorbehielt wahrend er das Patronat der anderen Kirchen an die jeweiligen Lehensherren ubertrug Urkunden uber die Erhebung zur Konigsstadt wie sie fur die meisten bohmischen Konigsstadte bestehen existieren fur die Glatzer Konigsstadte nicht Glatz Kladsko Landeck Landek 1336 Habelschwerdt Bystrice 1319 8 Wunschelburg Hradek auch Radkov Reinerz 1648 9 Literatur BearbeitenThomas Krzenck Stadtentwicklung in Bohmen und Mahren im Mittelalter Erstveroffentlichung Dezember 2016 Thomas Krzenck Ersterwahnungen bohmischer und mahrischer Stadte in Stadtentwicklung in Bohmen und Mahren im Mittelalter Chronologie Jiri Kejr Ursprung und Entwicklung von Stadt und Marktrecht in Bohmen und Mahren in Bohemia Band 31 Nr 2 1990 S 270 Jiri Kejr Die mittelalterlichen Stadte in den bohmischen Landern Grundung Verfassung Entwicklung Koln 2010 Google Buchsuche ISBN 978 3 412 20448 8 Jiri Kejr Die Anfange der Stadtverfassung und des Stadtrechts in den Bohmischen Landern 1975 In Die deutsche Ostsiedlung des Mittelalters S 439 470 Heinrich Gottfried Philipp Gengler Deutsche Stadtrechte des Mittelalters Nurnberg 1866 bereitgestellt von Bayerischer Staatsbibliothek Wilhelm Weizsacker Die Altstadt Prag und das Nurnberger Recht 1940 In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Germanistische Abteilung Band 60 1940 S 117 142 Glatzer Land Frantisek Musil Kladsko v dobe vlady Lucemburku In 550 let Hrabstvi Kladskeho 1459 2009 550 lat hrabstwa Klodzkiego 1459 2009 Kladsky sbornik Supplementum Bd 6 Muzeum Podkrkonosi Trutnov 2009 ISBN 978 80 903741 3 3 S 41 74 Marek Sebela Jiri Fiser Ceske Nazvy hranicnich Vrchu Sidel a vodnich toku v Kladsku In Kladsky sbornik 5 2003 S 370 372 382 und 384 Weblinks Bearbeitenwennamesta cz tschechisch Heinz Muggenthaler Landausbau und Stadte in Bohmen 12 14 Jahrhundert Karte nach Hoffmann Frantisek Ceske mĕsto stredovĕku Praha 1992 S 230f sowie Schwarz Ernst Die deutschen Siedelgebiete in Bohmen und Mahren Schlesien in vorhussitischer Zeit in Meynen Emil Hrsg Sudetendeutscher Atlas Munchen 1955 Blatt 7Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e Thomas Krzenck Stadtentwicklung in Bohmen und Mahren im Mittelalter a b c d Jiri Kejr Ursprung und Entwicklung von Stadt und Marktrecht in Bohmen und Mahren S 274 Peter Kreuz Stadtische Gerichtsbarkeit bei Haus der Bayerischen Geschichte Peter Kreuz Nurnberg und seine Stadtrechtsfamilie bei Haus der Bayerischen Geschichte Robert Simunek Rechtskreise bohmischer Untertanenstadte bis 1526 In Thomas Krzenck Stadtentwicklung in Bohmen und Mahren im Mittelalter Burgerrecht In Mittelalter Lexikon Archivierte Kopie Memento des Originals vom 3 September 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www kralovske mesto chrudim cz Hugo Weczerka Hrsg Handbuch der historischen Statten Band Schlesien Kroners Taschenausgabe Band 316 Kroner Stuttgart 1977 ISBN 3 520 31601 3 S 172 Hugo Weczerka Hrsg Handbuch der historischen Statten Band Schlesien Kroners Taschenausgabe Band 316 Kroner Stuttgart 1977 ISBN 3 520 31601 3 S 13 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konigsstadt Bohmen amp oldid 227759301