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Gunther Winkler 15 Janner 1929 in Unterhaus Baldramsdorf Karnten ist ein osterreichischer Jurist Bis zu seiner Emeritierung im Jahr 1997 war Winkler ordentlicher Professor der gesamten Rechts und Staatswissenschaften an der Universitat Wien von 2001 bis 2007 war er Richter am Schlichtungs und Schiedsgerichtshof in der OSZE und von 2007 bis 2013 wieder bestellter Richter und Mitglied des Prasidiums Winkler ist Ehrensenator der Universitat Wien und furstlicher Justizrat von Liechtenstein Gunther Winkler Inhaltsverzeichnis 1 Leben 2 Akademische Karriere 3 Wirken als juristischer Berater 4 Pflege Internationaler Beziehungen 5 Akademische Lehre 6 Das Recht als ein reales Kulturphanomen 7 Theorie und Methode des Juristen 8 Wissenschaftstheoretische Orientierungen 9 Ehrungen 9 1 Ehrenprasidentschaften 9 2 Ehrenmitgliedschaften 9 3 Akademische Ehrungen 9 4 Ehrenzeichen und Ehrentitel 10 Werke 11 Literatur 12 Weblinks 13 EinzelnachweiseLeben BearbeitenWinkler wuchs in Baldramsdorf in der Nahe von Spittal an der Drau auf Von 1947 bis 1951 studierte er an der Universitat Innsbruck Rechts und Staatswissenschaften und schloss mit der Promotion zum Doktor der Rechte ab Von 1949 bis 1956 arbeitete er zunachst als Hilfskraft dann als Assistent an der Universitat Innsbruck wo er 1955 die Lehrbefugnis Venia Legendi als Dozent fur Verwaltungsrecht erwarb Von 1956 bis 1959 war er Assistent und Dozent fur Verwaltungsrecht an der Universitat Wien ab 1959 Ausserordentlicher Professor fur Verfassungsrecht Verwaltungsrecht und Allgemeine Staats und Rechtslehre ab 1961 bis zu seiner Emeritierung 1997 war er Ordentlicher Professor fur Verfassungsrecht Verwaltungsrecht und Allgemeine Staats und Rechtslehre an der Universitat Wien 1972 bis 1973 war er Rektor der Universitat Wien und Vorsitzender der Osterreichischen Rektorenkonferenz 1974 bis 1983 war er Vorsitzender der Stipendienkommission der Osterreichischen Rektorenkonferenz fur politische Fluchtlinge sowie der Ausschusse der Osterreichischen Rektorenkonferenz fur die mit der Zulassung der auslandischen Studierenden zusammenhangenden Fragen zur Beurteilung der Gleichwertigkeit der Reifezeugnisse und zur Erarbeitung von Richtlinien zur Zulassung auslandischer Studierender an Osterreichischen Hochschulen Von 1973 bis 2015 war er Sonderbeauftragter Special Emissary der osterreichischen Regierung fur die inoffiziellen Beziehungen Osterreichs mit Taiwan Akademische Karriere BearbeitenGunther Winkler war im akademischen Verwaltungsbereich der Universitat in verschiedenen administrativen Funktionen und Ehrenamtern tatig Er war Bibliothekar Vorstand des Instituts fur Staats und Verwaltungsrecht Dekan der Rechts und Staatswissenschaftlichen Fakultat 1965 und Rektor der Universitat Wien 1972 Er wirkte als Raumreferent der Fakultat als Mitglied der Gebaudekommission des Akademischen Senates als Baubeauftragter der Universitat Wien fur das Juridicum und als Rechtsberater der Rektoren und des Akademischen Senates Zur Schaffung eines Forums fur den wissenschaftlichen Dialog in den Fachgebieten des Offentlichen Rechts der Staatslehre und der Rechtstheorie sowie zur Forderung des wissenschaftlichen Nachwuchses grundete Winkler im Jahr 1963 die im Springer Verlag seit dem Jahr 1967 erscheinenden Forschungen aus Staat und Recht Bis zum 140 Band war er ihr Herausgeber Aus den wissenschaftlichen Streitgesprachen in seinen uber vier Jahrzehnte wahrenden Seminarveranstaltungen zur Rechtstheorie und Methodenlehre gingen zahlreiche Dozenten und Professoren hervor Viele ihrer Habilitationsschriften wurden in den Forschungen aus Staat und Recht publiziert Winkler scheint dort aber auch selbst als Autor zahlreicher Studien auf anfangs auf den Gebieten des Verwaltungsrechts spater des Verfassungsrechts der Verfassungsvergleichung des Europarechts und einer empirischen Staats und Verfassungslehre vor allem aber einer auf ein kritisch hinterfragtes erkenntnistheoretisches und logisches Vorverstandnis gegrundeten Rechtstheorie und Methodenlehre fur Juristen In den 1970er und 1980er Jahren bekleidete Winkler leitende Positionen im Osterreichischen Austauschdienst OAD fruhere Bezeichnungen Osterreichischer Auslandsstudentendienst Osterreichischer Akademischer Austauschdienst Als dessen Prasident sanierte er zu Beginn der 1980er Jahre den verschuldeten OAD und als Verantwortlicher fur die Schulaufsicht bewirkte er eine grundlegende Reform des in den 1970er Jahren durch Studentenunruhen lahmgelegten Vorstudienlehrgangs fur Auslandsstudenten Wahrend politischer Krisenzeiten in Griechenland Chile Iran und Kurdistan Turkei war er Vorsitzender der akademischen Stipendienkommission fur politisch verfolgte Studenten Wirken als juristischer Berater BearbeitenWinkler beriet als Fachmann fur Verwaltungs und Verfassungsrecht in Wirtschaft und Politik 1962 initiierte er einen einheitlichen Grundrechtskatalog aus rechtsvergleichender Sicht was zur Grundung einer osterreichischen Grundrechtsreform Kommission fuhrte In der von der Bundesregierung in den 1960er Jahren veranstalteten Aktion 20 war Winkler eines der sechs Grundungsmitglieder die anderen waren Karl Fellinger fur Gesundheit Franz Karasek fur Aussenpolitik Stephan Koren fur Wirtschaft und Finanzen Leopold Rosenmayer fur Gesellschaft und Hans Tuppy fur Bildung und Wissenschaft Spater kam noch Emil Spannocchi fur die Landesverteidigung dazu Ihr Ziel waren Analysen und Wegweisungen in Zukunftsperspektiven von Staat und Gesellschaft in Osterreich Winklers Reformbemuhen galten im Besonderen einer Verbesserung des Rechtsschutzes sowie der Vereinfachung der Gesetzessprache und der Verminderung der Gesetze Pflege Internationaler Beziehungen BearbeitenIn seinem Wirken als akademischer Administrator Lehrer und Forscher pflegte Winkler von Wien aus wissenschaftliche Beziehungen uber die nationalen Grenzen hinaus Er war Ratgeber fur Verfassungsfragen in Japan Korea Finnland Taiwan Polen Afghanistan und Liechtenstein Er hielt zahlreiche Vortrage an auslandischen Universitaten und wissenschaftlichen Institutionen Vor allem mit deutschen Fachkollegen stand er im wissenschaftlichen Diskurs Von 1980 bis 1982 war er Vorsitzender der Vereinigung der Deutschen Staatsrechtslehrer Nachdem 1971 die Republik China Taiwan zugunsten der Volksrepublik China wegen deren Ein China Politik ihren Sitz in der UNO und damit die internationale Anerkennung verloren hatte wurde Winkler von der osterreichischen Bundesregierung mit der politischen Vertretung Osterreichs gegenuber der Republik China betraut Diese Aufgabe einer inoffiziellen diplomatischen Vermittlung zwischen den beiden Landern besorgte Winkler in seiner Eigenschaft als Prasident des von ihm zu diesem Zweck gegrundeten Instituts fur Chinesische Kultur Mehr als drei Jahrzehnte lang war er mit der Pflege und Forderung bilateraler administrativer und kultureller Belange zwischen den beiden Landern befasst Er betreute insbesondere die Pflege der Beziehungen Taiwans zur Internationalen Atomenergieorganisation IAEA in Wien und war an der Einrichtung von inoffiziellen Vertretungen beider Lander zur Besorgung von wirtschaftlichen kulturellen und administrativen Belangen massgeblich beteiligt Winklers Pflege internationaler Beziehungen zwischen Osterreich und Taiwan verstarkte sein Interesse an chinesischer Kultur vor allem am chinesischen Kunsthandwerk Dieses Interesse fand seinen sichtbaren Niederschlag in einer von ihm aufgebauten Sammlung von beispielhaften Zeugnissen des mehrere Tausend Jahre alten chinesischen Kunsthandwerks zunachst im Benediktinerstift St Paul im Lavanttal spater in der Ortenburg in Baldramsdorf bei Spittal an der Drau in Karnten Gleichzeitig mit dem Institut fur Chinesische Kultur grundete Winkler im Jahr 1973 die Osterreichisch Koreanische Freundschaftsgesellschaft In den Jahren 1974 bis 1976 war er Verfassungsberater des spater einem politischen Mord zum Opfer gefallenen Staatsprasidenten Sudkoreas Park Chung hee und unterstutzte diesen auf seinem Weg zur Offnung der autokratischen Militarherrschaft fur die Demokratie Er ubersetzte zwei seiner Werke aus dem Englischen ins Deutsche Winklers internationales Interesse galt ab dem Jahr 2000 einerseits der Europaischen Union und ihren Sanktionen gegen Osterreich und andererseits den Versuchen von Parlamentariern des Europarates die Souveranitat und Verfassungsautonomie Liechtensteins einzuschranken Seine Forschungen zu diesen Themenkreisen aus rechtsdogmatischer verfassungsvergleichender staatstheoretischer europarechtlicher und volkerrechtlicher Sicht fanden ihren Niederschlag in fachwissenschaftlichen Publikationen Akademische Lehre BearbeitenWinkler war als junger Wissenschaftler wahrend mehrerer Jahre Vorsitzender der osterreichischen Collegegemeinschaft in Innsbruck und Mitwirkender an den Hochschulwochen des Europaischen Forums Alpbach 1950 1956 Das Osterreichische College war den interdisziplinaren Begegnungen zwischen akademischen Lehrern und Schulern im wissenschaftlichen Gesprach gewidmet Unter der Devise des Studium Generale organisierte Winkler an der Universitat von Innsbruck in jungen Jahren interdisziplinare Seminare Vortrage literarische und rednerische Wettbewerbe Seine Begegnungen mit beruhmten Gelehrten unter anderen Theodor W Adorno Arnold Bergstraesser Otto Brunner Hans Fehr Paul Feyerabend Hans Georg Gadamer Franz Gschnitzer Carl Gustav Jung Hans Kelsen Victor Kraft Heinrich Mitteis Hans Nawiasky Karl Popper Alf Ross Erwin Schrodinger Wolfgang Stegmuller und prominenten Schriftstellern wie Robert Jungk und Arthur Koestler im Tiroler Gebirgsdorf Alpbach wurden fur sein Wirken als akademischer Lehrer und Forscher im Sinn des Studium Generale wegweisend Aber auch der von ihm organisierte interdisziplinare juristische Arbeitskreis an der Universitat Innsbruck vermittelte ihm nachhaltige Impulse fur seine spateren rechtstheoretischen methodologischen und wissenschaftstheoretischen Bemuhungen um eine empirisch rationale Methode fur die rechtswissenschaftliche Forschung Lehre und Praxis Winklers Orientierung am Bildungsziel des Studium Generale hatte auch Auswirkungen auf seine praktischen universitaren Tatigkeiten Diese fanden in der Organisation und in der Verwaltung von wissenschaftlicher Lehre und Forschung an der Universitat ihren praktischen Niederschlag herausragend in der Funktionsplanung fur das neue Juridicum und in der Herausgabe der wissenschaftlichen Publikationsreihe Forschungen aus Staat und Recht Springer Verlag Wien Heidelberg New York Winklers akademische Tatigkeiten und seine Bemuhungen um eine sachbezogene Hochschulautonomie fanden ihren schriftlichen Ausdruck in Abhandlungen zur kulturellen Autonomie und Selbstverwaltung und in seiner historisch angelegten Studie uber Die Rechtspersonlichkeit der Universitaten 1983 Der spatere Landeshauptmann von Karnten Jorg Haider FPO war von 1973 bis 1976 Assistent bei Winkler Ebenso Assistent bei Winkler war Peter Kostelka spater Klubobmann der Sozialdemokraten im Nationalrat Staatssekretar im Bundeskanzleramt sowie Volksanwalt bis 2013 Das Recht als ein reales Kulturphanomen BearbeitenDer Schwerpunkt der fruhen wissenschaftlichen Interessen Winklers lag anfangs im Verwaltungsrecht Daneben erlangten aber alsbald auch das Verfassungsrecht die vergleichende Verfassungslehre das Verhaltnis von Staatsrecht und Volkerrecht Staatslehre und Politikwissenschaft Bedeutung fur ihn Im Geist des Studium Generale galt seine besondere Vorliebe schon fruh der juristischen Methodenlehre und der Rechtstheorie auf erkenntnistheoretischer Grundlage Aus der Sicht seiner praktischen Erfahrungen als Verwaltungsjurist und als ein der Staatspolitik aufgeschlossener Verfassungsjurist versteht Winkler das Recht in seiner sprachlichen grammatikalischen und begrifflichen logischen Verfasstheit in Theorie und Praxis aus der Vielfalt seiner typisierten Erscheinungsformen als ein sinn und zweckhaftes Ordnungsgefuge fur menschliches Verhalten in einer rechtlich organisierten Gemeinschaft Fur ihn ist das in generell abstrakten Vorschriften und individuell konkreten Rechtsakten sowie im tatsachlichen Verhalten seiner Adressaten vielgestaltig in Erscheinung tretende Recht gemass seiner Sinn und Zweckhaftigkeit eine werthafte Ordnung die empirisch rational erfahrbar verstehbar und deutbar ist Die sinn und zweckhaften generell abstrakten Rechtsvorschriften sind auf Verwirklichung durch menschliches Verhalten als Staatsakte und Rechtshandlungen gerichtet Positives Recht wird durch tatsachliches menschliches Verhalten in seiner sprachlichen grammatikalischen und begrifflichen logischen Gestalt als Verfassung als Gesetz als Verordnung und als Staatsakt durch menschliches Handeln erzeugt ius positum positives Recht und durch die Adressaten des Rechts angewendet und befolgt In seiner Synthese von sinn und zweckhafter Erzeugung Anwendung und Befolgung getragen durch tatsachliches menschliches Verhalten ist das Recht ein vielfaltiges Phanomen in der kulturell sozialen Wirklichkeit Die generell abstrakten Anordnungen die auf tatsachliches menschliches Verhalten gegrundeten individuell konkreten Rechtsakte verkorpern gemeinsam mit ihrer Verwirklichung die Rechtsordnung einer organisierten Gemeinschaft von Menschen im Staat Das Recht manifestiert sich fur Winkler in einer empirisch erfassbaren Vielfalt seiner publizierten Erscheinungsformen in Geltung Verbindlichkeit und Wirksamkeit Effektivitat als ein geschichtliches Phanomen Fur Winkler ist das Recht in seiner Mehrschichtigkeit und differenzierten sollenshaften Seinsweise in seiner notwendigen Einheit von sinnhafter abstrakter Moglichkeit und von sinnhafter konkreter Verwirklichung menschlichen Verhaltens ein differenziertes empirisch rational erfahrbares verstehbares und deutbares kulturell soziales Phanomen besonderer Art In seiner gemeinschaftlichen Werthaftigkeit in seiner vielgestaltigen Erzeugtheit in seiner sinn und Zweckhaftigkeit von Geltung Verbindlichkeit und Wirksamkeit ist das Recht fur Winkler in Form und Inhalt Ausdruck eines vielfaltigen seinshaften Sollens und sollenshaften Seins von menschlichem Verhalten Theorie und Methode des Juristen BearbeitenDer Gegenstand bestimmt die Methode Das Recht ist fur Winkler eine erfahrbare und sinn und zweckhafte Hervorbringung des Menschen Es ist von Menschen erzeugt richtet sich auf menschliches Verhalten und findet in besonderen Ausdrucksformen menschlichen Verhaltens seinen erfahrbaren und empirisch rational erfassbaren Ausdruck Es ist ein kulturell soziales Phanomen besonderer Art Recht tritt in geschriebenen und gesprochenen Worten in Symbolen und bildhaften Zeichen sowie in der Vielfalt des konkreten menschlichen Verhaltens wahrnehmbar in Erscheinung Typische Erscheinungsformen und Erzeugungsformen sowie konkretes tatsachliches menschliches Verhalten sind Trager der Sinngehalte des Rechts in Staat und Gesellschaft Durch sie ist das Recht nach Form und Inhalt empirisch rational erfahrbar und erfassbar Wegen der Beschaffenheit ihres Gegenstandes ist die Rechtswissenschaft fur Winkler eine verstehende und erklarende Kultur und Sozialwissenschaft Die sprachlichen Ausdrucksformen die Symbole und die bildhaften Zeichen in denen das Recht allgemein erfahrbar in Erscheinung tritt sind gepragt von den Regeln fur menschliches Denken in den Formen der Grammatik und der Logik Das gilt auch fur die an den Gegenstand gebundene Metasprache der Rechtswissenschaft und fur das Rechtsdenken Das Rechtsdenken folgt in seiner Methode den Eigenheiten des Gegenstandes Das Recht kann nur durch die ihm anhaftenden wahrnehmbaren Eigenheiten empirisch rational erfasst gegenstandsgerecht verstanden und gedeutet werden Das Recht tritt sprachlich und begrifflich in Erscheinung Das Rechtsdenken schulhaft dogmatisch auch Interpretation genannt vollzieht sich daher vor allem nach den Regeln der Grammatik und der Logik Diese beinhalten allerdings nur funktionale Wegweisungen fur ein empirisch rationales Verstehen und Erklaren der Sprach und Begriffsgefuge der bildhaften Zeichen und Symbole des Rechtes ebenso wie des ihm gemassen tatsachlichen sinn und zweckhaften menschlichen Verhaltens Die Regeln der Grammatik und der Logik genugen nicht fur die Sinnermittlung der vielfaltigen Erzeugungs und Erscheinungsformen des Rechts Rechtserkenntnis setzt auch eine fundierte Kenntnis der rechtserheblichen Wirklichkeit von Staat und Gesellschaft voraus Das Rechtsdenken vollzieht sich daher auf zwei Ebenen einerseits auf der Ebene der Sinngehalte der Rechtsvorschriften und Rechtsakte und andererseits auf der Ebene der rechtlich erheblichen kulturell sozialen Zusammenhange in Staat und Gesellschaft Wer das Recht verstehen will muss auch auf die Vielfalt der kulturell sozialen Wirklichkeit Bedacht nehmen auf welche sich das Recht bezieht Die Ermittlung der in die Sprache in die Begriffe in die Zeichen und Symbole des Rechtes in Form und Inhalt eingeschlossenen Sinngehalte erfolgt mit Hilfe der den Erscheinungs und Erzeugungsformen des Rechtes entsprechenden Methoden der Interpretation In der Lehre unterscheidet man die logische die grammatikalische die historische die systematische und die teleologische Interpretation Doch zwischen diesen Formen der Interpretation gibt es kein Rangverhaltnis Diese Unterscheidung ist schulhaft aufzahlend Der grammatikalischen und der logischen Interpretation kommt zudem in der Rechtspraxis kaum eine aktuelle Bedeutung zu Das in sprachliche und logische Ausdrucksformen gekleidete Recht macht kaum einmal eine bewusste Anwendung der Regeln von Grammatik und Logik erforderlich Das gilt auch fur die historische Interpretation Im Alltag sind nicht nur fur den juristischen Fachmann sondern auch fur den Adressaten des Rechts Sinn und Zweck des Rechtes zumeist unmittelbar einsichtig Interpretation heisst daher Sinnermittlung des empirisch erfassbaren Rechts Das Recht ist Menschenwerk Es folgt den Veranderungen von Wirtschaft und Gesellschaft Die wandelhaften kulturell sozialen Sachlagen konnen durch den Gesetzgeber nur unzureichend in Wort und Schrift erfasst werden Sie werden durch die Rechtsvorschriften nicht selten auch unzureichend vermittelt Die Sprache in den Rechtsvorschriften kann von den Regeln der Grammatik und Logik abweichen sie konnen aber auch sachlich ungenau sein Bei der Interpretation geht es um die Ermittlung von Sinn und Zweck in Wort Schrift und Zeichen auf eine sachkundige Weise lege artis das heisst nach den Regeln der Kunst juristischen Denkens In diesem Sinn ist fur den Juristen die Frage nach dem in den Worten und Satzen in den Rechtsbegriffen in Zeichen und Symbolen verbindlich festgelegten Sinn und Zweck des Rechts auch eine methodologische Herausforderung Juristen haben zur Deutung der Sinngehalte der Vorschriften und Akte des Rechts Regeln entwickelt Zur Ermittlung des Sprach und Wortsinns sowie der Begriffsinhalte der Vorschriften des Rechts und der Rechtsakte lege artis pflegen sie in der Regel die teleologische Methode und zwar unter Bedachtnahmen auf historische Aspekte und auf die vielfach zeit und raumgebundenen abstrakten und konkreten Wirklichkeitsbezuge des Rechts Diesem Ziel dient auch ein systematisches Verstehen und Erklaren der Bedeutung der in allen Schichten und Erscheinungsformen wortgebundenen und begrifflich festgelegten und auf menschliches Verhalten in der kulturell sozialen Wirklichkeit abgestellten Sinngehalte des Rechts nach Massgabe der Sachlage Die abstrakten und konkreten Sinngehalte des Rechts werden durch die Rechtsdogmatik in einer dem Gegenstand gemassen Denkweise in ihrer zweckhaften Beziehung zur relevanten kulturell sozialen Wirklichkeit empirisch rational erfasst gesichtet erklart und verstanden definiert und systematisch geordnet Dabei kommt der Ermittlung von Sinn und Zweckhaftigkeit der Erscheinungsformen des Rechtes und ihrer Erheblichkeit fur tatsachliches menschliches Verhalten in der kulturell sozialen Wirklichkeit vor der grammatikalischen und logischen Interpretation ein Vorrang zu Das Recht ist nicht wegen der Logik erzeugt Logik und Grammatik treten auch nur selten in das kritische Bewusstsein eines in Praxis oder Theorie professionell denkenden Juristen Sie sind dem konkreten Rechtsdenken zumeist ebenso unreflektiert vorausgesetzt wie der Rechtserzeugung Die Interpretation des Rechts kann in diesem Sinn als eine angewandte Hermeneutik Semantik und Semiotik verstanden werden Wissenschaftstheoretische Orientierungen BearbeitenFur die Rechtstheorie hingegen sind die Logik als Lehre vom schlussigen richtigen Denken und die Grammatik als Lehre vom richtigen Aufbau der Sprache von essentieller Bedeutung Fur die Schulung zu einem professionellen juristischen Denken lege artis bieten die Rechtstheorie und Methodologie die Instrumentarien der teleologischen Interpretation an welche auch die historische und systematische Interpretation mit umschliesst und den Niederschlag des Rechts in der Wirklichkeit menschlichen Verhaltens gleichermassen veranschlagt Eine solche Interpretation bedeutet eine gegenstandsadaquate Ermittlung von Sinn und Zweck der sprachlich und begrifflich bildlich und figural in Erscheinung tretenden Sinngehalte des Rechts in Konzept und Verwirklichung In der ersten Halfte des 19 Jahrhunderts war die Wissenschaft vom offentlichen Recht ohne eine eigenstandige Interpretationslehre Erklarungen von Ermessen und unbestimmten Rechtsbegriffen in den Gesetzen nahmen ihre Stelle ein Es ging um eine zweckentsprechende Anwendung des Rechts Das mag auf den Zweck des Verwaltungsrechts zuruckzufuhren gewesen sein der Gestaltung des offentlichen Lebens zu dienen In Osterreich liegt aber auch noch ein rechtstheoretischer Erklarungsgrund fur eine verengten formalisierten Festlegung der Rechtswissenschaft auf die Form und auf ein formalisiertes Sollen vor allem durch die Reine Rechtslehre wodurch die Inhalte des Rechts mit ihrer Sinn und Zweckhaftigkeit und mit ihrem werthaften Realitatsbezug aus der Rechtswissenschaft ausgeschlossen wurden Dem entgegenzuwirken war von Anfang an das Anliegen Winklers der in einer erkenntnistheoretisch fundierten historisch angelegten teleologischen Denkweise Der Bescheid 1956 eine wesentliche Anforderung an die Rechtswissenschaft sah Davon zeugen seine Studien zu einem inhaltsgebundenen institutionellen Rechtsdenken ebenso wie seine rechtstheoretischen Untersuchungen Rechtsbetrachtung bedeutet Inhaltsbetrachtung und damit auch Wertbetrachtung Demgegenuber ist fur die Reine Rechtslehre das Recht nur ein Sollen erklart durch die logifizierte Denkform eines vermeintlichen hypothetischen Urteils ohne Inhalt Die Inhalte des Rechts sind sinn und zweckhaft Sie liegen daher ausserhalb der Reichweite der Reinen Rechtslehre Das Recht ist jedoch wesensgemass inhaltlich sinn und zweckhaft es ist ein Sein sollen Es ist werthaft und als Moglichkeit und Wirklichkeit des vielfaltigen seins und sollenshaften menschlichen Verhaltens Der Inhalt des Rechtes bezieht sich auf die Werthaftigkeit der kulturell sozialen Wirklichkeit die in ihrer Dualitat als Moglichkeit und Wirklichkeit nur gemass ihrem Sinn und Zweck also nur teleologisch historisch und systematisch ganzheitlich empirisch rational verstanden und erklart werden kann Vor dem Hintergrund eines heliozentrischen und kosmischen Weltbildes ist Winklers Rechtsverstandnis anthropozentrisch und terrestrisch Der Mensch ist auf dieser Welt Urheber und Adressat des Rechtes Der denkende und handelnde Mensch ist sinn und zweckhafter Entstehungsgrund und sinn und zweckhaftes Ziel der Verwirklichung der Sinngehalte des Rechts Das Recht ist fur den sinn und zweckhaft denkenden und handelnden Menschen geschaffen Im Mittelpunkt des sprachlich und begrifflich konzipierten Rechts steht der sinn und zweckhaft denkende und handelnde Mensch als Person als Rechtssubjekt ganz allgemein als Trager von Rechten und Pflichten In der Person des Menschen erfahrt das Recht in Entstehung und Verwirklichung seine mehrfache Sinnerfullung Das Recht ist ein erfahrbares und empirisch rational erfassbares kulturell soziales Phanomen dem nur eine verstehende und erklarende ein auf den erfahrbaren Sinn und Zweck von menschlichem Verhalten gerichtete Rechtswissenschaft als Kultur und Sozialwissenschaft gerecht werden kann Im Zentrum der mehrschichtig angelegten Erscheinungsformen und Sinngehalte des Rechtes sieht Winkler den durch bedeutungsvolle Worte und Zeichen in Begriffen denkenden und handelnden Menschen Die Rechtswissenschaft hat es mit einer spezifischen Art von menschlicher Hervorbringung zu tun In seiner veroffentlichten Sinn und Zweckhaftigkeit ist das Recht ein kulturell soziales Phanomen besonderer Art in Theorie und Praxis Durch seine veroffentlichten Erscheinungsformen und Sinngehalte ist das Recht ein empirisch rational erfahrbarer lege artis d h nach den Regeln empirisch rationalen Denkens zu pflegender Gegenstand Den Mittelpunkt vieler Arbeiten und der mehr als drei Jahrzehnte wahrenden Kelsen Seminare Winklers bildet die Frage nach den erkenntnistheoretischen Voraussetzungen von Theorie und Methode des Juristen zur Ermittlung der Kriterien fur eine dem Gegenstand entsprechende Lehre Forschung und Praxis vgl dazu Studien zum Verfassungsrecht Theorie und Methode in der Rechtswissenschaft Raum und Recht Zeit und Recht Rechtstheorie und Erkenntnislehre Das Recht und die Rechtswissenschaft mit erkenntnistheoretisch fundierten Orientierungen zum kategorialen Dualismus von Sein und Sollen Fur Winkler ist die Rechtswissenschaft eine empirisch rationale Kultur und Sozialwissenschaft Sein Rechtsdenken verkorpert in diesem Sinn eine erkenntnistheoretisch fundierte Antithese gegen die transzendentallogisch konstruierte Denkweise der Reinen Rechtslehre von Hans Kelsen mit ihrer problematischen Entgegensetzung von Sein und Sollen Sein und Sollen versteht Winkler als duale Formen des Rechtsdenkens und in ihrer Einheit als eine duale Charakteristik des Rechts Winklers Theorie und Methode richtet sich gegen eine Dogmatisierung Ideologisierung und Tabuisierung der Reinen Rechtslehre Ehrungen BearbeitenEhrenprasidentschaften Bearbeiten Osterreichische Gesellschaft fur Landesverteidigung und Sicherheitspolitik Osterreichisch Koreanische GesellschaftEhrenmitgliedschaften Bearbeiten Katholische Akademische Verbindung Norica Osterreichische Katholische Studentenverbindung Pannonia Junge europaische Studenteninitiative JES Unterorganisation der Paneuropa Union Osterreichischer Austauschdienst OAD European Law Students Association ELSA Akademische Ehrungen Bearbeiten 1975 Ehrendoktorat der Philosophie der Universitat fur Chinesische Kultur in Taipei 1975 Ehrenkette des Rektors der Universitat Wien 1984 Ehrendoktorat der Rechtswissenschaften der Universitat Graz 1989 Ehrensenator der Universitat Wien 2000 Wilhelm Hartel Preis der Akademie der WissenschaftenEhrenzeichen und Ehrentitel Bearbeiten 1963 Ehrenring der Militarakademie Wiener Neustadt 1969 Goldenes Ehrenzeichen der Stadt Krems 1971 Grosses Ehrenzeichen fur Verdienste um die Republik Osterreich 1973 Order of Diplomatic Service Merit mit dem Stern am Bande Heung In Medal III Rang Republik Korea 1975 Great Order of the Brilliant Star III Rang Republik China 1975 Komturkreuz des Ordens des Grossen Lowen Senegal 1976 Komturkreuz mit dem Stern des Ordens des Lowen von Finnland 1976 Grosses Goldenes Ehrenzeichen fur Verdienste um die Republik Osterreich 1976 Grand Cordon of the Order of the Brilliant Star Grosskomtur Republik China 1976 Komturkreuz des papstlichen Ordens vom Hl Silvester mit dem Stern 1979 Goldener Schlussel der Stadt Taipei 1984 Osterreichisches Ehrenkreuz fur Wissenschaft und Kunst 1984 Goldener Schlussel der Stadt Taipei 1986 Grand Cordon of the Order of the Propitious Clouds Grosskomtur Republik China 1987 Goldenes Komturkreuz des Ehrenzeichens fur Verdienste um das Bundesland Niederosterreich 1989 Goldene Ehrenmedaille der Bundeshauptstadt Wien 1990 Grosses Silbernes Ehrenzeichen mit dem Stern fur Verdienste um die Republik Osterreich 1 1995 Goldener Schlussel der Stadt Taipei 1996 Goldene Ehrennadel der Marktgemeinde St Paul im Lavanttal 2003 Furstlicher Justizrat von Liechtenstein 2005 Goldene Ehrenmedaille Schulze Delitzsch am Band des Osterreichischen Genossenschaftsverbandes 2008 Grosses Goldenes Ehrenzeichen des Landes KarntenWerke BearbeitenMonographienDer Bescheid Ein Beitrag zur Lehre vom Verwaltungsakt 1956 Die absolute Nichtigkeit von Verwaltungsakten Recht und Staat 223 1960 Wertbetrachtung im Recht und ihre Grenzen Forschungen aus Staat und Recht 12 1969 Gesetzgebung und Verwaltung im Wirtschaftsrecht 1970 Der Apotheker und sein Verkaufsrecht 1971 Ausserordentliche Professoren neuen Typs gemeinsam mit Jorg Haider 1974 Die Freiheit der Wissenschaft und ihrer Lehre gemeinsam mit K Wenger 1974 Arzneimittelpraxis und Sozialversicherung gemeinsam mit W Barfuss und Bernhard Raschauer 1983 Die Rechtspersonlichkeit der Universitaten Rechtshistorische rechtsdogmatische und rechtstheoretische Untersuchungen zur wissenschaftlichen Selbstverwaltung Forschungen aus Staat und Recht 80 1988 Glanz und Elend der Reinen Rechtslehre Vortrage Reden und Berichte aus dem Europa Institut Saarbrucken 144 1988 Entschadigung fur Verfahrenshilfe gemeinsam mit Ewald Wiederin Schriftenreihe des Osterreichischen Rechtsanwaltskammertages 6 1988 Rechtstheorie und Erkenntnislehre Kritische Anmerkungen zum Dilemma von Sein und Sollen in der Reinen Rechtslehre aus geistesgeschichtlicher und erkenntnistheoretischer Sicht Forschungen aus Staat und Recht 90 1990 Rechtswissenschaft und Rechtserfahrung Methoden und erkenntniskritische Gedanken uber Hans Kelsens Lehre und das Verwaltungsrecht Forschungen aus Staat und Recht 105 1994 Zeit und Recht Kritische Anmerkungen zur Zeitgebundenheit des Rechts und des Rechtsdenkens Forschungen aus Staat und Recht 100 1995 Il valore nel diritto Metodologie del diritto pubblico Edizioni Scientifiche Italiane Ubersetzer Agostino Carrino Napoli 1996 Prolegomena zu Raum und Recht In Vortrage Reden und Berichte aus dem Europa Institut Bd 373 Saarbrucken 1999 Raum und Recht Dogmatische und theoretische Perspektiven eines empirisch rationalen Rechtsdenken Forschungen aus Staat und Recht 120 1999 Die Rechtswissenschaft als empirische Sozialwissenschaft Biographische und methodologische Anmerkungen zur Staatsrechtslehre Forschungen aus Staat und Recht 130 1999 Das Elektrizitatsrecht Die Gesetzgebung als Instrument der staatlichen Wirtschaftspolitik Forschungen aus Staat und Recht 125 2000 Verfassungsrecht in Liechtenstein Forschungen aus Staat und Recht 135 2001 Zweisprachige Ortstafeln und Volksgruppenrechte Kritische Anmerkungen zur Entscheidungspraxis des Verfassungsgerichtshofs bei Gesetzesprufungen von Amts wegen aus den Perspektiven seines Ortstafelerkenntnisses Forschungen aus Staat und Recht 140 2002 Der Europarat und die Verfassungsautonomie seiner Mitgliedstaaten Eine europarechtliche Studie mit Dokumenten und Kommentaren veranschaulicht durch die Aktionen des Europarates gegen die Verfassungsreform von Liechtenstein Forschungen aus Staat und Recht 150 2005 Begnadigung und Gegenzeichnung Forschungen aus Staat und Recht 155 2005 Die Prufung von Verordnungen und Gesetzen von Amts wegen durch den Verfassungsgerichtshof Die Judikatur des Verfassungsgerichtshofs im Spannungsfeld von Recht und Politik Dokumentation und Kommentar Forschungen aus Staat und Recht 160 2006 Poker und Pokerspielsalons in der Glucksspielgesetzgebung Dokumentation und Analyse der Glucksspielgesetzgebung mit kritischen Anmerkungen aus verfassungsrechtlicher Sicht Forschungen aus Staat und Recht 170 2011 Das Recht und die Rechtswissenschaft Uberlegungen zu einem empirisch rationalen juristischen Denken aus den Perspektiven von Raum und Zeit Jan Sramek Verlag 2014 Il Diritto e la scienza del Diritto Ubersetzer Federico Lijoi 2015 Verfassungsgesetzgebung und Verfassungsinterpretation in Liechtenstein Moglichkeiten und Grenzen von Verfassungsanderungen Jan Sramek Verlag 2015 Das Juridicum Planung und Errichtung eines Fakultatsgebaudes fur Juristen aus der Sicht des Baubeauftragten 2016 Literatur BearbeitenHerbert Haller Christian Kopetzki Richard Novak Stanley L Paulson Bernhard Raschauer Georg Ress Ewald Wiederin Hrsg Staat und Recht Festschrift fur Gunther Winkler Springer Wien New York 1997 ISBN 3 211 83024 3 Ewald Wiederin Gunther Winkler 90 Jahre In Juristenzeitung Nr 2 2019 S 85 86 mohrsiebeck com abgerufen am 2 Februar 2019 Weblinks BearbeitenLiteratur von und uber Gunther Winkler im Katalog der Deutschen Nationalbibliothek Gunther Winkler auf der Website der Universitat Wien Eintrag zu Gunther Winkler im Austria Forum im AEIOU Osterreich Lexikon Einzelnachweise Bearbeiten Aufstellung aller durch den Bundesprasidenten verliehenen Ehrenzeichen fur Verdienste um die Republik Osterreich ab 1952 PDF 6 6 MB Prasidenten der Osterreichischen Universitatenkonferenz Ludwig Adamovich Johann Solch Wolfgang Denk Richard Meister Johannes Gabriel Alfred Verdross Drossberg Wilhelm Czermak Alfred Verdross Drossberg Leopold Schonbauer Johann Radon Carl Johann Jellouschek Johann Schima Erich Schenk Erwin Schneider Tassilo Antoine Othmar Kuhn Franz Arnold Roland Grassberger Albin Lesky Karl Fellinger Nikolaus Hofreiter Karl Hormann Fritz Schwind Walther Kraus Fritz Zerbst Richard Biebl Alexander Dordett Gunther Winkler Siegfried Korninger Franz Seitelberger Kurt Komarek Manfried Welan Richard Plaschka Hans Tuppy Walter Kemmerling Christian Brunner Werner Biffl Alfred Ebenbauer Johannes Hengstschlager Peter Skalicky Wolf Rauch Georg Winckler Christoph Badelt Hans Sunkel Heinrich Schmidinger Sonja Hammerschmid Oliver Vitouch Eva Blimlinger Oliver Vitouch interim Sabine Seidler Normdaten Person GND 118961691 lobid OGND AKS LCCN n81097150 VIAF 109100449 Wikipedia Personensuche PersonendatenNAME Winkler GuntherKURZBESCHREIBUNG osterreichischer Jurist Hochschullehrer und RichterGEBURTSDATUM 15 Januar 1929GEBURTSORT Unterhaus Baldramsdorf Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gunther Winkler amp oldid 228769249