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Als Rechtspraxis wird entgegen der Rechtstheorie die tatsachliche Umsetzung der Rechtsordnung im Leben bezeichnet also wie eine Person im gesetzten Rechtsrahmen handelt Dies spiegelt sich dann in der Auslegung von und der Rechtsprechung zu Gesetzen wider Inhaltsverzeichnis 1 Grundlage 2 Beispiele 3 Sonstiges 4 Literaturbeispiele 5 EinzelnachweiseGrundlage BearbeitenDer Normgeber muss einen Tatbestand abstrakt regeln da die gelebte Wirklichkeit nicht vorausgesehen werden kann Daher ist es moglich dass die abstrakte Regelung den gewunschten Tatbestand nicht trifft Dann kann es zur Umsetzung contra legem oder zur Setzung von Recht durch die normative Kraft des Faktischen entsprechend Georg Jellinek kommen so dass die Praxis von der Rechtsetzung abweicht Der andere Fall dass die Normen einfach anwendbar sind fuhrt zu keiner Abweichung so dass die Praxis der Rechtslage entspricht Die Rechtspraxis hat daher einen starken soziologischen Aspekt weshalb schon Max Weber die Effektivitat einer Rechtsordnung als die Chancen der Durchsetzbarkeit bezeichnete 1 Beispiele BearbeitenDie Gerichte beziehen sich in Urteilen haufig ausdrucklich auf die Rechtspraxis 2 Ebenso werden Ratgeber Handbucher und Aufsatze als fur die Rechtspraxis bezeichnet um dem Rechtspraktiker ein Arbeitsmittel an die Hand zu geben Sonstiges BearbeitenTeilweise wird als Rechtspraxis irrtumlich die Kanzlei eines Rechtsanwalts ahnlich einer Arbeitsstatte bezeichnet Literaturbeispiele BearbeitenHandbuch der Rechtspraxis 16 neubearbeitete Auflage 2020 C H Beck ISBN 978 3 4067 0670 7 Marcus Bergmann Christian Schroder Michael Sturm Richtiges Zitieren Ein Leitfaden fur Jurastudium und Rechtspraxis Verlag Franz Vahlen Munchen 2010 ISBN 978 3 8006 4150 5 Einzelnachweise Bearbeiten siehe auch Grundbegriffe der Rechtswissenschaften Seite 5 Abgerufen am 3 April 2022 so schon BVerfG Teilurteil vom 5 August 1966 Az 1 BvR 586 62 610 63 und 512 64 BVerfGE 20 162 Spiegel Rn 110 und BVerfG Urteil vom 25 Februar 1975 Az 1 BvF 1 74 1 BvF 2 74 1 BvF 3 74 1 BvF 4 74 1 BvF 5 74 1 BvF 6 74 BVerfGE 39 1 Schwangerschaftsabbruch I Rn 199 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Rechtspraxis amp oldid 221732546