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Der Titel dieses Artikels ist mehrdeutig Weitere Bedeutungen sind unter Reichspost Begriffsklarung aufgefuhrt Dieser Artikel uber die Deutsche Reichspost deckt die Zeit von der deutschen Reichsgrundung bis zum Jahre 1919 ab Wegen des umfangreichen Themas werden die Zeit der Weimarer Republik und des Deutschen Reichs 1933 bis 1945 in einem gesonderten Artikel Deutsche Postgeschichte 1919 1945 behandelt Posthausschild Reichspost um 1900Kaiserliche Post Flensburg Murwik Die Reichspost ging durch Umbenennung am 12 Mai 1871 aus der Norddeutschen Post hervor Ihr Zustandigkeitsbereich entsprach zunachst dem des fruheren Norddeutschen Postbezirks erweitert um das Reichsland Elsass Lothringen Einen Sonderstatus hatten zunachst noch das Grossherzogtum Baden das Konigreich Bayern und das Konigreich Wurttemberg die eigene Verwaltungen besassen und die Tarife fur Ortssendungen in ihren Bereichen selbstandig regelten Ab 1 Januar 1872 verzichtete Baden zugunsten der Reichspost auf eine eigene Postverwaltung Zum selben Datum erschienen auch die ersten Briefmarken mit der Aufschrift Deutsche Reichspost Zum 1 April 1902 ubernahm das Konigreich Wurttemberg unter Wahrung seines Postregals und Beibehaltung der eigenen Postverwaltung fur den allgemeinen Postverkehr die Postwertzeichen der Reichspost die nunmehr die Inschrift Deutsches Reich erhielten wahrend fur den Verkehr der Staats und Kommunalbehorden jeweils eigene Wertzeichen weiterhin ausgegeben und benutzt wurden Ebenso behielt es fur den innerwurttembergischen Verkehr seine eigene Tarifgestaltung bei was vom 1 Juli 1906 bis 30 September 1918 zur Ausgabe von Wertzeichen fuhrte die zwar im ganzen Reich gultig waren aber nur wurttembergischen Tarifen entsprachen Marken zu 2 Pf und Postkarten zu 2 Pf und 5 Pf Inhaltsverzeichnis 1 Staatssekretare des Reichspostamts 2 Geschichte der Reichspost 2 1 1871 1875 2 1 1 Beschaftigte 2 1 2 Tarifwesen 2 2 1876 1879 2 2 1 Grundlagen 2 2 2 Organisation 2 2 3 Tarifwesen 2 3 1879 1892 2 3 1 Vorbemerkung 2 3 2 Organisation 2 3 3 Tarifwesen 2 4 1892 1900 2 5 1900 1917 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseStaatssekretare des Reichspostamts BearbeitenSiehe auch Liste der deutschen Postminister nbsp Reichspostamtsflagge 1892 1918 Hauptartikel Reichspostamt 1870 1897 Heinrich von Stephan 1897 1901 Victor von Podbielski 1901 1917 Reinhold Kraetke 1917 1919 Otto RudlinGeschichte der Reichspost Bearbeiten1871 1875 Bearbeiten Der Norddeutsche Postbezirk war mit dem Gesetz betreffend die Verfassung des Deutschen Reiches vom 16 April 1871 seit dem 4 Mai 1871 in der Reichspost aufgegangen Die Postwertzeichen des Norddeutschen Bundes waren bis zur Herausgabe von Freimarken der Reichspost am 1 Januar 1872 weiterhin gultig Im Norden und in Elsass Lothringen war der Taler zu 30 Groschen und im Suden der Gulden mit 60 Kreuzern gultige Wahrung Seit dem 1 Januar 1875 gab es im Gebiet der Reichspost die Mark zu 100 Pfennig als einheitliche Wahrung Die Reichsverfassung des am 1 Januar 1871 gegrundeten Deutschen Reichs erklarte die Post zu einer einheitlichen Staats Verkehrsanstalt Elsass Lothringen war schon am 12 September 1870 unter deutsche Verwaltung gekommen und sein Postwesen ab Oktober 1870 von der Postverwaltung des Norddeutschen Bundes ubernommen worden Das Postwesen im Grossherzogtum Baden ging am 31 Dezember 1871 auf das Reich uber Den Konigreichen Bayern und Wurttemberg blieb die selbstandige Ausubung des Post und Telegrafenwesens in ihrem Gebiet gewahrt Schon kurz nach der Einrichtung der Deutschen Reichspost wurde durch das Amtsblatt 3 vom 23 Mai 1871 die Klasseneinteilung geandert Eine Unterteilung in Postamter I und II Klasse wurde aufgehoben Aus den Postexpeditionen I Klasse wurden Postverwaltungen Die Postexpeditionen II Klasse wurden entweder in Postexpeditionen oder in die neue Form der Postagentur umgewandelt Postagenturen hatten zwar den Postbenutzern gegenuber die gleichen Aufgaben und Befugnisse wie andere Postanstalten waren aber in der Betriebs und Kassenfuhrung wesentlich einfacher gestaltet Fur den Betriebsverband und die Rechnungslegung sowie in Personalangelegenheiten waren die Postagenturen einem benachbarten Abrechnungs Postamt zugewiesen Seit dem 20 August 1871 sind samtliche Postanstalten Kaiserlich Auf Grund des 50 des Gesetzes uber das Postwesen des Deutschen Reiches vom 28 Oktober 1871 wurde ein neues Reglement erlassen Es loste das Postreglement der Norddeutschen Bundespost ab behielt aber viele Bestimmungen bei Beschaftigte Bearbeiten Frauen wurden bei der Reichspost von wenigen Ausnahmen Witwen oder Angehorige mannlicher Postangestellter abgesehen zunachst nicht angestellt Sie seien so lauteten die Vorbehalte gegen die Beschaftigung von Frauen nicht imstande die notige Amtsautoritat auszuuben und taten sich schwerer das Briefgeheimnis zu huten 1 Tarifwesen Bearbeiten nbsp Flagge der Postschiffe 1871 1892 nbsp Bekleidung eines Reichspostbediensteten der deutschen Postagentur in Lamu Kenia um 1890Im Gesetz uber das Posttaxwesen im Gebiet des Deutschen Reiches waren u a das Porto fur Briefe das Paketporto das Porto fur Wertsendungen und die Provision fur Zeitungen ab dem 1 Januar 1872 enthalten Die Reform der Masse und Gewichte erforderte eine neue Postordnung die am 8 Dezember 1871 erschien In ihr waren folgende neue Bestimmungen getroffen worden Das Maximalgewicht eines Briefes war auf 15 g einer Drucksache auf 500 g und einer Warenprobe auf 250 g festgesetzt Das Hochstgewicht eines Paketes betrug 100 Pfund Bei Buchersendungen konnte eine Widmung handschriftlich eingetragen werden Pakete ohne Wertangabe konnten unter Einschreiben abgesandt werden Zu einer weiteren Portoermassigung kam es am 1 Juli 1872 durch die Erhohung der Gewichtsstufen bei Drucksachen und Warenproben von 40 g auf 50 g sowie der Halbierung des Portos der Correspondenzkarten von 1 Silbergroschen Sgr auf Sgr 1 Kreuzer Kr Die Formulare zu Postkarten wurden von der Post zu Sgr 1 Kr abgegeben Die Postkarte mit Ruckantwort kostet naturgemass die doppelte Gebuhr also 1 Sgr 4 Kr die Formulare 1 Sgr 2 Kr Die Einfuhrung von Postkarten mit eingedrucktem Wertzeichen erfolgte am 1 Januar 1873 Diese Ganzsachen wurden ohne Aufschlag zum Nennwert verkauft Fur Postkarten mit bezahlter Antwort galten die alten Bedingungen weiter diese Formulare wurden weiterhin mit einer Briefmarke beklebt Ein Eindruck von Wertmarken auf privaten Briefcouverts Streifbandern und Postkarten durch die Staatsdruckerei Berlin wurde gestattet Neben der postmassigen Gebuhr wurde jede durch den Stempel darzustellende Wertstufe mit je 17 Sgr fur je 1000 Stuck oder fur jedes angefangene Tausend berechnet Der Kunde musste nicht lange warten bis am 1 Oktober 1873 Postkarten mit bezahlter Ruckantwort eingefuhrt wurden Gleichzeitig kamen Post Paketadressen Paketkarten zum Preise von 3 Pfennig Pfg fur 5 Stuck an den Schalter Die Verwendung wurde vorerst noch dringend empfohlen Fur den am 15 Oktober 1871 eingefuhrten Postmandatsdienst spater Postauftrag zur Geldeinziehung anderte sich am 1 Januar 1874 die Gebuhr fur die Einziehung von Geldern durch Postmandat von 5 Silbergroschen auf 3 Sgr 11 Kr Hinzu kam wie bisher die Postanweisungsgebuhr fur die Rucksendung des Geldes Bei Nichteinlosung war die Rucksendung des Briefes kostenfrei Noch immer war das Paketporto aus dem Jahre 1867 gultig Man war bei der Grundung des Deutschen Reiches einfach nicht dazu gekommen hier Anderungen vorzunehmen Es kam zum 1 Januar 1874 der folgende Pakettarif zur Anwendung Pakete bis 5 kg im Nahbereich 10 Meilen 2 Sgr daruber hinaus 5 Sgr Pakete uber 5 kg die ersten 5 kg wie oben danach fur jedes weitere kg bis 10 Meilen I Zone Sgr bis 20 Meilen II Zone 1 Sgr bis 50 Meilen III Zone 2 Sgr bis 100 Meilen IV Zone 3 Sgr bis 150 Meilen V Zone 4 Sgr uber 150 Meilen VI Zone 5 Sgr Sperrige Guter kosteten hochstens 50 Prozent mehr Fur unfrankierte Pakete bis 5 kg und unfrankierte Wertbriefe wurde ein Zuschlag von 1 Sgr gefordert ein Verfahren wie es bei Briefen und Karten schon ublich war Kein Zuschlag wurde bei Dienstbriefen erhoben Gleichzeitig zum 1 Januar 1874 wurde dem Wertbriefporto zu Leibe geruckt Bei weiten Strecken und bei grosseren Summen kam ein recht hohes Porto und eine hohe Versicherungsgebuhr zustande Die grossere Expansion der Firmen machte dies immer mehr fuhlbar Fur Wertsendungen kamen folgende Tarife zur Anwendung Porto fur Briefe ohne Unterschied des Gewichts fur Entfernungen bis 10 Meilen 2 Sgr daruber hinaus 4 Sgr Bei Paketen kam das ubliche Paketporto zur Berechnung Bei Nichtfrankierung kam der Zuschlag von 1 Sgr hinzu Versicherungsgebuhr ohne Unterschied der Entfernung und zu jeder Hohe der Wertangabe Sgr fur 100 Taler oder ein Teil davon mindestens jedoch 1 Sgr Wie immer wenn sich die Wertgebuhr anderte mussten die Porti fur den Vorschussbrief auch neu geregelt werden Durch Verfugung des General Postamts vom 11 Dezember 1873 wurde das Porto dem der Wertbriefe gleichgestellt Erstmals wurde die Versandform des Bahnhofsbriefes durch Verfugung vom 27 Mai 1874 geschaffen Bei dieser Versandform erhielt der Empfanger das Recht seine Bahnhofsbriefe am Bahnhof unmittelbar nach Ankunft des Eisenbahnzuges in Empfang zu nehmen Fur diese Moglichkeit kam eine monatliche Gebuhr von 4 Talern zur Berechnung Das Porto fur den gewohnlichen Brief kam taglich hinzu Die nachste weitgreifende Anderung des Tarifwesens brachte die Einfuhrung der Markwahrung zum 1 Januar 1876 Die neue Postordnung zeichnete sich dadurch aus dass Fremdworter wie Recommandieren durch Einschreiben Expressboten durch Eilbote Postmandat in Postauftrag poste restante durch postlagernd usw ersetzt wurden 1876 1879 Bearbeiten Grundlagen Bearbeiten Am 1 Januar 1875 wird bei der Reichs Postverwaltung die Markrechnung eingefuhrt An diesem Tage werden daher an Stelle der bisherigen im Allgemeinen neue in der Reichsmarkwahrung lautende Postwertzeichen Freimarken Franko Kuverts Postkarten gestempelte Streifbander und Formulare zu Postanweisungen treten Die Bestimmungen uber die Einzelheiten bleibt vorbehalten Um jedoch das Publikum in Stand zu setzen bei Anschaffung von Vorraten auf die bevorstehende Anderung bei Zeiten Rucksicht zu nehmen wird schon jetzt bekannt gegeben dass samtliche Postwertzeichen Freimarken u s w in der Guldenwahrung ferner diejenigen zu und Groschen der Talerwahrung am 1 Januar 1875 ihre Gultigkeit zur Frankierung verlieren und durch die neuen ersetzt werden dass dagegen die Vorrate an Postwertzeichen zu 1 2 2 und 5 Silbergroschen auch nach dem 1 Januar 1875 noch verwendet werden durfen bis der vorhandenen Vorrat der Postanstalten aufgebraucht sein wird woruber seiner Zeit weitere Benachrichtigung ergehen wird Berlin W den 19 August 1874 Kaiserliches General PostamtBei Berechnung des Paketportotarif fur Sendungen nach und aus Osterreich Ungarn und an Porto bzw an Versicherungsgebuhr fur Briefe mit Wertangabe und fur Pakete nach und aus Osterreich sind vom 1 Januar 1875 ab seitens derjenigen Postanstalt bei welchen die Talerwahrung besteht die Betrage in die Reichsmarkwahrung umzuwandeln mit der Massgabe dass die auf und Sgr auslaufenden Betrage auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme nach oben abzurunden sind Mit dem 1 Juli 1875 wird in Wurttemberg die Reichsmarkwahrung eingefuhrt Die Freimarken und die gestempelten Postanweisungskarten zu 7 bzw 14 Kreuzer gleich 20 bzw 40 Pf werden aufgebraucht Die anderen Postwertzeichen der Suddeutschen Wahrung deren Wertbetrag sich ohne Bruchpfennige in die Markwahrung nicht ubertragen lasst werden ausser Kurs gesetzt und an deren Stelle Wertzeichen der Markwahrung eingefuhrt welche den diesseitigen entsprechen Die Reichswahrung tritt im gesamten Reichsgebiet am 1 Januar 1876 in Kraft dies verkundet der Deutsche Kaiser Wilhelm Konig von Preussen im Namen des Deutschen Reiches am 22 September 1875 Ein Taler oder 1 Gulden gleich 3 Mark gleich 300 Pfennigen mithin 10 Groschen oder 35 Kreuzer gleich 1 Mark gleich 100 Pfennigen mithin 1 Groschen oder 3 Kreuzer gleich 10 Pfennigen Organisation Bearbeiten Zum 1 Januar 1875 wurde im General Postamt eine selbstandige Postbauverwaltung das Technische Bau Bureau der Reichspost 2 geschaffen worden Aus Eisenbahnpostamter wurden am 5 Januar 1875 Bahnpostamter aus Eisenbahn Postburos Bahnposten Mit dem 1 Januar 1876 kam die Verwaltung des Post und Telegraphenwesens vom Ressort des Reichskanzlers unter Leitung des General Postmeisters Er war damit Chef einer obersten Reichsbehorde Aus den Post und Telegraphen Direktionen wurden Ober Postdirektionen Ihnen unterstellt waren die Postamter Telegraphenamter und Postagenturen Die Postamter wurden am 8 Januar 1876 wieder in drei Klassen eingeteilt Dem Postamt I Klasse stand der Postdirektor vor der ehemaligen Postverwaltung jetzt Postamt II Klasse ihr stand der Postmeister vor Die Postamter III Klasse geleitet von einem Postverwalter waren vorher Postexpeditionen Bei den Postagenturen gab es keine Veranderung In gleicher Form wurden die Telegraphenamter eingeteilt soweit sie in grosseren Orten bestehen blieben Sind mehrere Postamter an einem Ort erfolgt eine Unterscheidung durch arabische Ziffern Tarifwesen Bearbeiten nbsp Briefgebuhren 1875Die Wahrungsanderungen hatte auf das Tarifwesen naturlich grossen Einfluss alle Tarife waren in die Reichsmarkwahrung umzustellen Die neue Postordnung vom 18 Dezember 1874 trug dieser Umstellung Rechnung In ihr wurde aber nicht nur die Einfuhrung der Reichsmarkwahrung vollzogen Die neue Postordnung trat am 1 Januar 1875 in Kraft Die bisherigen Bestimmungen enthalten im Wesentlichen folgende Anderungen nur die wichtigsten Das Meistgewicht einer Drucksache ist auf 1 kg ausgedehnt Drucksachen durfen auch in offene Briefumschlage gelegt zur Beforderung gegen die ermassigte Taxe eingeliefert werden die Versendung offener Karten als Drucksachen gegen die ermassigte Taxe war nur in der Form von Postkarten und Bucherzetteln zulassig zu einer Paketbegleitadresse durfen nicht mehr als funf Pakete gehoren bis 1876 fur Postanweisungen ist der Meistbetrag auf 300 Mark erhoht worden Postvorschusse durfen auf Einschreibsendungen jeder Art entnommen werden der fur die Einziehung von Geldern durch Postauftrag Postmandat zulassige Meistbetrag ist auf 600 Mark festgesetzt Auftrage uber hohere Betrage werden als unbestellbar behandelt die Bezeichnung poste restante lautete kunftig postlagernd rekommandiert einschreiben per express durch Eilboten Postmandat Postauftrag Die Tarifanderungen sind in den nebenstehenden Tabellen aufgefuhrt Vom 1 Januar 1876 an durften nur noch drei Pakete zu einer Begleitadresse gehoren Weitere umfangreiche Anderungen im Wesentlichen redaktioneller Art wurden am 13 April 1877 verordnet bei Postvorschussbriefen ist eine Gewichtsbeschrankung auf 250 g neu eingefuhrt worden neu eingefuhrt wurden Postauftrage zur Einholung von Wechselaccepten Neben der Gebuhr fur den Postauftrag 30 Pf wird eine Vorzeigegebuhr von 10 Pf und das Porto fur den Einschreibbrief mit dem zuruckgehenden Wechsel von 30 Pf zusammen also 70 Pf in voraus erhoben Die Staatsdruckerei ubernimmt es Briefbogen Streifbander Briefumschlage und Postkarten mit den entsprechenden Postwertzeichen zu bedrucken Privatganzsachen Vom 1 Oktober 1878 an wird statt Postvorschuss die Bezeichnung Nachnahme eingefuhrt Zur gleichen Zeit werden fur den Verkehr mit dem Weltpostverein Postkarten mit Frankostempel 10 Pf eingefuhrt Andere als die von der Reichs Postverwaltung ausgegebenen und unmittelbar mit dem Frankostempel versehene Postkarten waren im internationalen Verkehr zur Postbeforderung nicht zugelassen In nicht Postvereinslander mussten 10 Pfennig zugeklebt werden Am 1 Dezember 1876 wurde in Berlin das Rohrpostnetz fur den offentlichen Verkehr freigegeben Die Telegramme Briefe und Postkarten mussten in die zylindrischen Behalter eingelegt werden konnen Daher durften sie eine Lange von 12 eine Breite von 8 cm und ein Gewicht von 10 g nicht uberschreiten Entsprechende gestempelte Briefumschlage und Postkarten auf hellrotem Papier wurden bereitgehalten eine Verpflichtung zur Verwendung dieser Ganzsachen bestand nicht Anfangs war der Verkehr nur innerhalb des Berliner Rohrpostnetzes vorgesehen Das Porto betrug incl der Eilbestellung fur Briefe 30 Pf und fur Postkarten 25 Pf Mit dem 1 Januar 1877 wurden die Sendungen auch uber das Rohrpostnetz hinaus nach ausserhalb Berlins weiterbefordert Neben der Rohrpostgebuhr war das ubliche Porto zu zahlen fur Briefe bis 10 g 30 10 40 Pf fur Postkarten 25 5 30 Pf Nach Verlassen des Netzes waren die Sendungen wie gewohnliche zu behandeln Eilbriefe waren am Bestimmungsort durch Eilboten zu bestellen Den Eilbriefzettel hatte nicht das Aufgabepostamt sondern die Bahnpost beizufugen Ab Marz 1877 konnten Sendungen von ausserhalb Berlins zur Beforderung in das Rohrpostnetz aufgegeben werden wenn sie den Bestimmungen fur Rohrpostsendungen entsprachen Sie waren mit dem Vermerk Rohrpost zu versehen Auch in diesen Fallen war neben der Rohrpostgebuhr das ubliche Porto zu zahlen Es war damit auch moglich Sendungen von ausserhalb Berlins innerhalb des Berliner Rohrpostnetzes z B von einem Bahnpostamt zum anderen befordern zu lassen um dann weiter uber Berlin hinaus weitergeleitet zu werden Versuchsweise wurden am 12 April 1877 Rohrpostkarten zu 50 Pf eingefuhrt 1879 1892 Bearbeiten nbsp Die gebrauchlichsten Stempel aus der ZeitVorbemerkung Bearbeiten Diese neue Postordnung war notwendig geworden um die fur den inneren Deutschen Postverkehr bestehenden Vorschriften mit den bezuglichen Bestimmungen des am 1 April 1879 in Kraft tretenden Pariser Weltpostvertrages in Einklang zu bringen Organisation Bearbeiten Der General Postmeister erhielt zum 23 Februar 1880 die Amtsbezeichnung Staatssekretar sein General Postamt die Bezeichnung Reichs Postamt 3 1881 kam es bei der Umgestaltung des Landpostdienstes zur Einrichtung von Posthilfstellen Die Posthilfstellen besorgten die Abgabe von Postwertzeichen und Formblattern sowie die Annahme von gewohnlichen Briefen und Paketen Bis 1888 wurden vom Posthalter keine Briefe zugestellt Die Entgegennahme von Anweisungen Einschreib und Wertsendungen war Vertrauenssache des Absenders zum Inhaber der Posthilfstelle Die Sendung wurde erst im Postamt zur Postsendung Der Inhaber der Posthilfstelle besorgte seinen Dienst als unbesoldetes Ehrenamt lediglich die Zustellgebuhren blieben ihm Zwischen 1881 und 1887 wurden insgesamt 7 560 Posthilfstellen auf dem platten Lande eingerichtet 1913 waren es schon 25 683 Im Konigreich Bayern wurden Postablagen zum 1 November 1898 in Postagenturen oder in Posthilfstellen umgewandelt Die Posthilfstellen erhielten einen amtlichen Gummistempel Tarifwesen Bearbeiten Folgende wesentliche Bestimmungen waren mit der neuen Postordnung eingefuhrt oder abgeandert worden Fur unzureichend frankierte Drucksachen oder Warenproben wurde dem Empfanger fortan nur der doppelte Betrag des fehlenden Portoanteils in Ansatz gebracht Der Meistbetrag fur die Ubermittlung von Geldern durch Postanweisungen wurde auf 400 Mark erhoht Zur Ausfuhrung der neuen Postordnung wurde folgendes bestimmt dass Die Verwendung der aus gestempelten Briefumschlagen Postkarten und Streifbander ausgeschnittenen Frankostempeln zur Frankierung von Postsendungen war nicht zulassig Zum 1 Oktober des gleichen Jahres 1879 wurden die Briefe mit Behandigungsschein in Briefe mit Zustellungsurkunde umbenannt und die Vorschriften dafur geandert Es wurde nicht mehr zwischen staatlichen oder privaten Absendern unterschieden Zustellgebuhr 20 Pf Fur die Verzollung der Pakete vom Ausland wurde eine Gebuhr von 20 Pf erhoben Bei Paketen ohne Wertangabe bis 3 kg war die Verzollungsgebuhr im Bestellgeld enthalten Durch Verfugung vom 5 Juni 1886 wurde nach Massgabe der Pariser Ubereinkunft und des Lissaboner Zusatzabkommen angeordnet dass fur alle durch die Post verzollten Pakete bis zum Gewicht von 5 kg neben der Verzollungsgebuhr von 20 Pf eine besondere Bestellgebuhr nicht erhoben werden durfte Am 1 Januar 1882 wurden Postauftrage zu Buchersendungen als neue Sendungsart zugelassen Den Buchersendungen Sendungen mit Buchern Musikalien Zeitschriften Landkarten und Bildern mit einem Gewicht von mehr als 250 g durfte gegen Zahlung einer Gebuhr von 10 Pfennigen ein Postauftrag zur Einziehung der die Sendung betreffenden Rechnung beigefugt werden Solche Sendungen durften eingeschrieben werden Zum 1 Januar 1883 wurde zur einheitlichen Bezeichnung der Einschreibsendungen im Weltpostverkehr in den Aufgabezetteln und in den besonderen Stempeln der Buchstaben R in lateinischer Schrift verabredet Eine Verfugung vom 24 Marz 1883 befasste sich mit der Beforderung von Postkarten zwischen dem Reichs Postgebiet Bayern und Wurttemberg Vom 1 April ab sollten Postkarten welche mit Wertzeichen der Reichspostverwaltung der Koniglich Bayerischen oder der Koniglich Wurttembergischen Postverwaltung versehen waren und im Bezirk einer anderen deutschen Postverwaltung als derjenigen welcher das Wertzeichen angehort aufgeliefert wurden gegen Erhebung von 5 Pfennig Porto und 5 Pfennig Zuschlaggebuhr zusammen 10 Pfennig befordert werden Sind jedoch dergleichen Postkarten nach demjenigen Gebiet bestimmt welchem das Wertzeichen angehort so war am Bestimmungsort von dem Empfanger nur der nach Abzug des Wertes der Marke usw verbleibende Betrag einzuziehen Beispielsweise war eine in Berlin aufgelieferte mit einem Wurttembergischen Postwertzeichen von 5 Pfennig versehene Postkarte wenn sie nach Stuttgart gerichtet war mit 5 Pfennig wenn sie nach Munchen oder Koln gerichtet war mit 10 Pfennig Zuschlag zu belegen Am 12 Marz 1883 wurde eine umfangreiche Anderung der Postordnung verordnet das wichtigste in Kurze Post Paketadressen konnten zu schriftlichen Mitteilungen benutzt werden Pakete mit dem Vermerk dringend waren moglich Gebuhr 1 RM handschriftliche Widmungen waren bei Drucksachen zugelassen fur telegraphische Postanweisung hatte der Absender die Postanweisungsgebuhr und die Gebuhr fur das Telegramm zu zahlen Ausserdem a 25 Pf fur die Besorgung des Telegramms wenn sich die Telegrafenanstalt nicht im Postgebaude befindet bis 1 April 1886 b Porto und Einschreibgebuhr sofern am Aufgabeort eine dem offentlichen Verkehr dienende Telegrafenanstalt nicht vorhanden ist c Porto und Einschreibgebuhr falls die telegraphische Postanweisung nach einem mit einer Telegraphenanstalt nicht versehenen Postort gerichtet ist d das Eilbestellgeld falls die Sendung nicht mit dem Vermerk postlagernd versehen ist Die Gebuhren zu a b sind im Voraus zu entrichten Postauftrage zu Bucherpostsendungen wurden in die Postordnung aufgenommen die Vorschriften zur Eilbotenbestellung wurden in die Postordnung aufgenommen Werden mehrere Briefsendungen etc im Ort bestellt so ist nur der Bestellgang mit 25 Pf nicht jede Sendung zu zahlen Fur die von Landbrieftragern auf ihren Bestellfahrten eingesammelten portopflichtigen Einschreibsendungen sowie fur Pakete bis 2 kg einschl Postanweisungen und Wertbriefe zur Weitersendung an eine andere Postanstalt kam eine Nebengebuhr von 5 Pf zur Erhebung Fur schwerere Pakete wird die Landbestellgebuhr gerechnet sie ist im Voraus zu entrichten ab dem 1 August 1888 fur schwerere Pakete Gebuhr 20 Pf Fur die von Paketbestellern auf ihren Bestellfahrten eingesammelten gewohnlichen Pakete kommt eine Nebengebuhr in Hohe des ublichen Bestellgeldes zur Erhebung sie ist im Voraus zu entrichten 1 Juni 1889 zu 10 Pf die Einlieferung von Einschreibsendungen ausserhalb der Dienststunden war bei einigen Postanstalten gegen eine Einlieferungsgebuhr von 20 Pf moglich Die Gebuhr war im Voraus zu entrichten fur eine Unbestellbarkeits Meldung wenn z B ein Paket nicht zugestellt werden konnte und der zu erteilenden Antwort hatte der Absender die Portokosten mit 20 Pf zu entrichten Er konnte dann entscheiden was mit der Sendung zu geschehen hatte Die Postordnung wurde zum 1 April 1886 erneut geandert bei dringenden Paketen war eine Einschreibung oder eine Wertangabe nicht zulassig Fur sperrige und dringende Pakete war nur noch das Porto wie fur dringende Pakete zu zahlen die Bezeichnung Postkarten durfte bei der Verwendung als Drucksachenkarte nicht verwendet werden offene Karten waren weiterhin zugelassen bei telegraphischen Postanweisungen wurde die Gebuhr von 25 Pf fur die Beforderung von der Telegraphen zur Postanstalt nicht mehr erhoben Postnachnahmen sind bis 400 Mark zulassig vorher 150 Mark bei Postauftragen haftete die Post wie fur einen eingeschriebenen Brief Pakete die ausserhalb der Schalterstunden angenommen werden mussten als dringend bezeichnet sein Es kam also die Gebuhr fur dringende Pakete und die besondere Einlieferungsgebuhr 20 Pf zu Anrechnung fur die Zuruckziehung von Postsendungen und Abanderung von Aufschriften durch den Absender war zu zahlen wenn die Ubermittlung des Verlangens brieflich erfolgt die Taxe fur einen einfachen Einschreibbrief fur die Ubermittlung auf telegraphischem Wege die Taxe des Telegramms nach dem gewohnlichen Tarif Am 1 Januar 1889 trat eine weitere Anderungen der Postordnung in Kraft fur Eilboten Sendungen an Empfanger im Landbestellbezirk wurden fur Briefsendungen 60 Pf fur Pakete 90 Pf verlangt Zum 1 Juni 1889 wurde die Postordnung erneut geandert Postanweisungen zu Postauftragen sind bis 800 Mark zulassig die Gebuhr fur Postanweisungen uber 400 Mark ist wie fur zwei Postanweisungen bis 400 Mark zu berechnen Bahnhofsbriefe werden Gegenstand der Postordnung sie durfen maximal 250 g wiegen das Aussehen ist vorgeschrieben roter Rand etc und neben dem ublichen Briefporto ist eine monatliche Gebuhr von 12 RM zu zahlen fur die von Paketzustellern auf ihren Bestellfahrten eingesammelten gewohnlichen Paketen wurde eine Nebengebuhr von 10 Pf erhoben bisher Zustellgeld Ein Jahr spater zum 1 Juni 1890 kommt es wider zur Anderung der Postordnung Postnachnahmen sind bis 400 Mark zugelassen die Gebuhr betragt a das Porto fur Briefe und Pakete ohne Nachnahme bei Wertangabe oder Einschreibung die entsprechende Nebengebuhr b eine Vorzeigegebuhr von 10 Pf und die Gebuhr fur die Ubermittlung des eingezogenen Betrags an den Absender Zum 1 Juli 1890 andert sich die Postordnung erneut fur Pakete und Wertbriefe wird im Falle der Nach oder Rucksendung das Porto und die Versicherungsgebuhr vom Bestimmungsort zu Bestimmungsort zugeschlagen der Portozuschlag von 10 Pf unfrankiert wird jedoch nicht erhoben Fur andere Sendungen findet ein neuer Ansatz nicht statt Einschreib Postanweisungs und Postauftragsgebuhren sowie die Gebuhr von 1 Mark fur dringende Pakete und die Vorzeigegebuhr fur Nachnahmen werden nicht noch einmal angesetzt Die letzte Anderung der Postordnung vom 1 Januar 1892 befasst sich mit den Eilboten Die Gebuhr fur die ausnahmsweise durch Eilboten zu bestellende Pakete uber 5 kg sind mindestens 30 Pf vorher 40 Pf zu zahlen 1892 1900 Bearbeiten In der neuen Postordnung waren im Wesentlichen folgende Bestimmungen getroffen worden Postnachnahmen waren fortan auf Briefe Drucksachen und Warenproben bis zum Gewicht von 250 g sowie bei Postkarten und Paketen zulassig Fur Postauftrage zur Einziehung von Wechselaccepten wurde kunftig weder eine Vorzeigegebuhr noch im Falle der vergeblichen Vorzeigung Porto fur die Rucksendung des Postauftrags erhoben Das Verlangen der Beschaffung eines Ruckscheins war nicht nur bei Einschreibsendungen sondern auch bei Paketen ohne Wertangabe und bei Sendungen mit Wertangabe gegen Entrichtung einer Gebuhr von 20 Pf zulassig Sendungen gegen Ruckschein mussen vom Absender frankiert werden galt nicht fur Postanweisungen Am 1 Juni 1896 wurde die Sendungsart Postauftrage zu Bucherpostsendungen aufgehoben Eine umfangreiche Anderung der Postordnung trat zum 1 Januar 1899 in Kraft Das Meistgewicht einer Warenprobe wurde von 250 auf 350 g erhoht Auf der Aussenseite von Briefen Postkarten Drucksachen und Warenproben waren unter Bedingungen Abbildungen zulassig Das Hochstgewicht fur Mischsendungen also zusammengepackte Drucksachen mit Warenproben wurde von 250 auf 350 g erhoht Der Meistbetrag fur Postanweisungen und Postnachnahmen wurde von 400 auf 800 Mark erhoht Pakete welche ausserhalb der Schalterstunden eingeliefert werden mussen nicht mehr als dringend bezeichnet sein Fur jedes Paket ist eine besondere Einlieferungsgebuhr von 20 Pf im Voraus zu entrichten Der Absender kann gegen eine im Voraus zu entrichtende Gebuhr von 20 Pf einen Ruckschein auch spater als bei der Einlieferung der Sendung verlangen Soweit die wenigen Anderungen der Postordnung vor der grossen Neugestaltung zum 1 April 1900 1900 1917 Bearbeiten nbsp Briefkasten aus der Zeit der Reichspost in Dresden Die Postordnung vom 20 Marz 1900 in Kraft getreten am 1 April 1900 brachte eine wesentliche Neugestaltung Neben der Umgruppierung der einzelnen Paragraphen waren folgende wesentliche Anderungen zu nennen Bei Postkarten waren Bilderschmuck und Aufklebung auf der Ruckseite insoweit zugelassen als dadurch die Eigenschaft des Versendungsgegenstandes als offene Postkarte nicht beeintrachtigt wurde und die aufgeklebten Zettel etc der ganzen Flache nach befestigt waren Drucksachen in Form offener Karten waren bis zur ungefahren Grosse der Formulare zu Postpaketadressen zugelassen Als neue Versendungsart wurden Geschaftspapiere unter den schon bekannten Bedingungen in den inneren deutschen Verkehr eingefuhrt 1875 im Weltpostvereinsverkehr eingefuhrt Das Gewicht der Mischsendungen Drucksachen Warenproben und nun auch Geschaftspapiere wurde von 350 g auf 1 kg erhoht Bei Briefen mit Wertangabe mussten die Umschlage aus einem Stuck hergestellt sein und durften nicht farbige Rander haben man hatte sie mit Bahnhofsbriefen verwechseln konnen Die Gebuhr fur Bahnhofsbriefe betrug 4 Mark die Woche wenn die Beforderung fur kurzere Fristen als einen Monat erfolgen sollte Bei Briefen mit Zustellungsurkunde konnte der Absender sich kunftig auch in privaten Angelegenheiten der vereinfachten Zustellung bedienen Fur Briefe Postkarten Drucksachen Geschaftspapiere und Warenproben im Orts und Nachbarortsverkehr wurden ermassigte Gebuhren festgesetzt bereits zum 1 Juli 1906 auf Briefe beschrankt Eine Unbestellbarkeitsmeldung war kunftig auch dann zu erlassen wenn ein Brief mit Wertangabe oder eine Postanweisung deshalb unanbringlich war weil der Empfanger wegen unzureichender Adresse nicht sicher erkennbar ist sofern der Absender sich auf der Sendung genannt hat Zum 1 August 1903 trat eine eigene Rohrpostordnung in Kraft dies fand durch einen eigenen neuen Niederschlag in der Postordnung Weitere fur uns wichtige Anderung der Postordnung waren zum 1 Juli 1906 erschienen Die besondere Gebuhr im Orts und Nachbarortsverkehr wurde auf Briefe beschrankt Sie galt somit nicht mehr fur Postkarten Drucksachen Geschaftspapiere Warenproben und zusammengepackte Sendungen Mischsendungen Das Porto fur Briefe blieb unverandert bei frankiert 5 Pf unfrankiert 10 Pf Bei unzureichend frankierten Briefen wurde die Gebuhr fur unfrankierte Briefe abzuglich des Betrags der verwendeten Postwertzeichen berechnet Vom 10 Oktober 1907 durfte auch die linke Seite der Vorderseite einer Postkarten beschrieben werden Seit dem 12 Dezember 1908 wurde eine Postausweiskarte u a zur Abholung postlagernder Sendungen zum Preise von 50 Pf ausgestellt Zum 1 Oktober 1908 wurde der 18a Postprotest eingefugt Es waren zu erheben a fur den Postauftragsbrief 30 Pfg b Fur die Erhebung des Postprotestes bei Wechseln bis 500 RM einschl 1 RM bei Wechseln uber 500 RM 1 50 RM c fur die Rucksendung des protestierten Wechsels nebst Protesturkunde 30 Pfg im Orts und Nachbarortsverkehr 25 Pfg nbsp PostscheckgebuhrenDurch Gesetz vom 30 Marz 1900 war der Reichskanzler ermachtigt worden den Postscheckverkehr einzufuhren Weiter hiess es im Gesetz betreffend die Feststellung des Reichshaushalts Etats fur das Rechnungsjahr 1900 Das Postscheckwesen ist spatestens bis zum 1 April 1905 auf dem Wege der Gesetzgebung zu regeln Der Postscheckverkehr wurde tatsachlich am 1 Januar 1909 eingefuhrt RGBl S 587 Wegen der Zinslosigkeit der Einlagen war man vom Erfolg dieser Einrichtung keineswegs uberzeugt Es wurden neun Postscheckamter im Reichspostgebiet drei in Bayern und eines in Wurttemberg eingerichtet Folgender Tarif kam zur Anwendung a bei Bareinzahlung mittels Zahlkarte fur je 500 RM oder einen Teil davon 5 Pf b fur jede Barruckzahlung durch die Kasse des Postscheckamts oder durch Vermittlung einer Postanstalt eine feste Gebuhr von 5 Pf ausserdem 1 10 vom Tausend des auszuzahlenden Betrags Steigerungsgebuhr c fur jede Ubertragung von einem Konto auf ein anderes Postscheckkonto 3 Pf Zur Zahlung der Gebuhr unter a ist der Zahlungsempfanger zur Zahlung der Gebuhr unter b und c der Kontoinhaber verpflichtet von dessen Konto die Auszahlung erfolgt Bei mehr als 600 Buchungen jahrlich kam fur jede weitere Buchung eine Zuschlaggebuhr von 7 Pfg hinzu Seit dem 1 April 1910 konnten Einzahlungen auf ein Postscheckkonto auch durch Uberweisung von Postanweisungen und von Betragen die durch Postauftrag oder Nachnahme eingezogen sind erfolgen In der Folge konnten seit dem 1 Juni 1910 Ubermittlung eingezogener Betrage bei Postauftragen und Nachnahmesendungen auf ein Postscheckkonto erfolgen Ebenfalls zum 1 Juni 1910 wurden Postlagerkarten gegen eine Gebuhr von 25 Pf ausgegeben Einen Monat spater seit dem 1 Juli 1910 konnten Einlieferungsscheine fur gewohnliche Pakete gegen eine Gebuhr von 10 Pf verlangt werden Mit der Anderung der Postordnung zum 1 Januar 1913 wurden Blindenschriftsendungen bisher als Drucksache zugelassen eingefuhrt Das Meistgewicht einer Blindenschriftsendung betrug 3 kg Die Gebuhr betrug bis 50 g 3 Pfg uber 50 bis 100 g 5 Pfg uber 100 bis 1 kg 10 Pfg uber 1 bis 2 kg 20 Pfg und uber 2 bis 3 kg 30 Pfg Seit dem 1 Januar 1914 wurde das Hochstgewicht fur Warenproben von 350 auf 500 g erhoht Das Postscheckgesetz vom 26 Marz 1914 anderte die Gebuhren a fur eine Einzahlung mittels Zahlkarte bei Betragen bis 25 RM 5 Pfg bei Betragen von mehr als 25 RM 10 Pfg b fur jede Auszahlung eine feste Gebuhr von 5 Pfg und ausserdem eine Steigerungsgebuhr von 1 10 vom Tausend des ausgezahlten Betrags und c fur jede Uberweisung von einem Postscheckkonto auf ein anderes 3 Pf letztere zum 1 April 1918 gebuhrenfrei Die nachste Anderung des Postscheckgesetzes erfolgte zum 1 April 1921 Am 1 Mai 1914 wurde als neuer 21a der Postkreditbrief in die Postordnung aufgenommen Es wurden erhoben a fur die mit Zahlkarte zu leistende Bareinzahlung oder fur die Uberweisung von einem Postscheckkonto die tarifmassige Gebuhr nach der Postscheckordnung b Fur die Ausfertigung des Postkreditbriefes 50 Pfg und c fur jede Ruckzahlung eine feste Gebuhr von 5 Pfg und eine Steigerungsgebuhr von 5 Pfg fur je 100 RM oder Teile davon Ab August 1914 werden die Vorschriften fur Postprotestauftragen aus Elsass Lothringen und einigen Kreisen in Ost oder Westpreussen z B verlangerte Fristen fur die erneute Vorzeigung haufig geandert der Krieg hatte begonnen Am 1 August 1916 wurde zur Finanzierung des Krieges eine Reichsabgabe zu Post und Telegraphengebuhren erhoben Aus diesem Grund war wieder die Postordnung zu andern So unterlagen Pakete mit Zeitungen oder Zeitschriften nicht der Reichsabgabe sie mussten daher besonders gekennzeichnet sein Fur unfrankierte Briefe im Orts und Nachbarortsverkehr waren nicht mehr 10 Pfg ein solcher Brief kostet nun 5 Pf 2 Pf Reichsabgabe sondern als Nachgebuhr das Doppelte der Gebuhr oder des Fehlbetrags unter Abrundung auf eine durch 5 teilbare Pfennigsumme zu zahlen Zum 1 September 1917 wurden die Gebuhren fur die von der Post angebotenen Formulare geandert Die neue Postordnung wurde zum 1 Oktober 1917 gultig Siehe auch Bearbeiten nbsp Reichspost auf der Kurischen NehrungGeschichte der Post Reichsministerium fur das Postwesen Deutsche Feldpost bis 1918 Deutsche Bundespost Deutsche Bundespost Berlin Deutsche Post AG Postbank Deutsche Telekom AG Deutsche Post der DDR Liste der deutschen PostministerLiteratur BearbeitenAls Quellen wurden im Wesentlichen das Reichs Gesetzblatt und das Amtsblatt des Reichs Postamts herangezogen abgeglichen und durch Gebuhren Ubersichten aus dieser Zeit uberpruft Die Anderungs Zeitraume ergaben sich aus der Gultigkeitsdauer der Postordnungen Postamtsblatter der entsprechenden Jahre Geschichte der Deutschen Post Band 4 1945 bis 1978 Steinmetz Elias Bonn 1979 Handworterbuch des Postwesens Berlin 1927 Handworterbuch des Postwesens Frankfurt Main 1953 mit Nachtrag zur 2 Auflage 1956 Werner Steven Postgebuhren NDP bis 1945 Artikelserie in der DBZ 1982 Werner Steven Auslandstarife fur die Brief und Paketpost 1875 1900 Braunschweig 1986 Rainer E Lutgens Postgebuhrenkatalog 1923 bis 1945 Langenhagen und Hamburg 1986 Werner Steven Verfassung des Deutschen Reiches vom 28 Oktober 1871 Gesetz uber das Postwesen und das Posttaxwesen im Gebiet des Deutschen Reiches Postreglement zu dem Gesetz archiv Philatelistische Schriftenreihe Heft 5 Braunschweig 1994 Werner Steven Gesetz betreffend die Abanderung des Gesetzes uber das Post Taxwesen vom 3 November 1874 Allerhochste Verordnung betreffend die Einfuhrung der Reichswahrung Gesetz betreffend die Abanderung des 4 des Gesetzes uber das Postwesen des deutschen Reiches Eisenbahn Post Gesetz Postreglement Rohrpost in Berlin archiv Philatelistische Schriftenreihe Heft 6 Braunschweig 1997 Werner Steven Postreglement zu dem Gesetz uber das Postwesen vom 8 Marz 1879 Veranderung der Postordnung vom 1 April 1879 30 Juni 1892 Gebuhrenubersicht Briefsendungen 1879 1892 archiv Philatelistische Schriftenreihe Heft 7 Braunschweig 1998 Werner Steven Postreglement vom 11 Juni 1892 zu dem Gesetz uber das Postwesen Veranderungen der Postordnung vom 1 Juli 1892 bis 31 Marz 1900 Gebuhrenubersicht 1892 1900 archiv Philatelistische Schriftenreihe Heft 8 Braunschweig 1998 Werner Steven Postordnung fur das Deutsche Reich vom 20 Marz 1900 Rohrpostordnung fur Berlin vom 6 August 1903 und 3 Januar 1909 Die Veranderungen der Postordnung vom 1 Marz 1900 bis 31 Oktober 1917 Gebuhrenubersicht Feldpostgebuhren archiv Philatelistische Schriftenreihe Heft 9 Braunschweig 1998Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Reichspost Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien nbsp Wikisource Post Quellen und Volltexte nbsp Wiktionary Reichspost Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme UbersetzungenEinzelnachweise Bearbeiten Friederike Bauer First Choice Frauen Geschmaht gebraucht nun unverzichtbar ein Blick in die Geschichte der Post In Das Archiv Jg 2013 Heft 1 S 6 13 hier S 8 BArch Archiv Lichterfelde Nr 7247 Bauverwaltungsburo Technisches Buro und Maschinentechnisches Buro Band 1 1 1872 1 1918 Reichsgesetzblatt S 25Postgeschichte nach deutschen Landern bzw Epochen Thurn und Taxis und ReichspostSatellitenstaaten bzw Teile des Franzosischen KaiserreichsHerzogtum Berg Konigreich Westphalen Napoleonische Post in Norddeutschland Altdeutsche StaatenBaden Bayern Bergedorf Braunschweig Bremen Hamburg Hannover Lubeck Mecklenburg Oldenburg Preussisches Postwesen Preussische Postgeschichte Sachsen Schleswig Holstein Wurttemberg Deutsch Osterreichischer Postverein Norddeutscher PostbezirkNach dem Ersten WeltkriegWeimarer Republik und NS StaatNach dem Zweiten WeltkriegPostgeschichte und Briefmarken Deutschlands unter alliierter BesetzungWest Berlin Deutsche Bundespost Deutsche Post DDR Nach der Postreform IIDeutsche Post AG Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Reichspost amp oldid 234778154