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Geschaftspapier war eine Bezeichnung im deutschen Postwesen fur Produkte fur deren Beforderung eine ermassigte Gebuhr vorgesehen war Als Geschaftspapiere gegen ermassigte Gebuhr wurden zugelassen alle ganz oder teilweise geschriebenen oder gezeichneten Schriftstucke und Urkunden welche nicht die Eigenschaft einer eigentlichen und personlichen Mitteilung hatten zum Beispiel Prozessakten offentliche Urkunden Frachtbriefe Rechnungen Quittungen Abschriften von Vertragen geschriebene Notenblatter usw Sie unterlagen nach Form und ausseren Beschaffenheit denselben Bestimmungen wie die Drucksachen Die Aufschrift musste die Bezeichnung Geschaftspapiere enthalten Der Allgemeine Postvereinsvertrag von Bern fuhrte Geschaftspapiere zum 12 Juli 1875 papiers d affaires im Auslandsverkehr ein 25 Jahre spater zum 1 Marz 1900 in Deutschland im Inland zur Gebuhr wie fur Drucksachen Zum 1 Marz 1963 wurden Geschaftspapiere im Inlandsdienst aufgehoben Literatur BearbeitenHandworterbuch des Postwesens 1 Auflage S 258 Aufsatz von Raabe 2 Auflage S 297 298 1 Nachtrag zur 2 Auflage S 52 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Geschaftspapier amp oldid 227542498