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Die Postgeschichte von Hannover erstreckt sich von der Erhebung Hannovers zum Kurfurstentum 1692 bis zum Ubergang in die preussische Postverwaltung 1867 nach der Annexion des Konigreichs Hannover durch Preussen 1866 Die unter Generalpostdirektor Wilhelm August von Rudloff herausgegebene erste Briefmarke Hannovers 1850 1851 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Hannoversche Inland Taxe von 1814 bis 1866 2 1 Tarif vom 1 April 1814 2 2 Tarif vom 1 September 1818 2 3 Tarif vom 1 Juli 1834 2 4 Tarif vom 1 Oktober 1850 2 5 Gesetz vom 1 Oktober 1858 die Posttaxe betreffend 2 6 Tarif vom 1 Oktober 1862 2 7 Quellen 3 Briefmarken 3 1 Falschungen 4 Einzelnachweise 5 WeblinksGeschichte BearbeitenNachdem 1692 mit der Erhebung Hannovers zum Kurfurstentum aus der bisherigen Furstlich Braunschweig Luneburgischen Post eine Churfurstlich Hannoversche geworden war ubernahm am 23 Oktober 1736 die Koniglich Grossbritannische Churfurstlich Hannoversche Regierung das gesamte Postwesen Damit schied es aus Braunschweig Wolfenbuttel aus Thurn und Taxis erreichte im Postvertrag von Wien vom 25 Juni 1748 das Recht die Kaiserliche Reichspost in Hannover wieder einzufuhren 1790 hob die Regierung samtliche Thurn und Taxisschen Postanstalten im Kurfurstentum wieder auf gestattete aber den Durchgang geschlossener taxisscher Felleisen gegen ein Transitporto Auch der Reichsdeputationshauptschluss vom 25 Februar 1803 der Thurn und Taxis die Gerechtsame eines Generalpostmeisters gewahrleistete anderte daran nichts Das Postwesen in Hannover blieb staatlich unter dem Finanz und Handelsministerium Die hannoversche Post unterhielt Postamter in Hamburg und Bremen 1848 gab es insgesamt 26 Postamter 185 Postexpeditionen und 129 Postrelais 1850 wurden Briefmarken eingefuhrt 1851 trat Hannover dem Deutsch Osterreichischen Postverein bei 1857 wurden Ganzsachen Umschlage verausgabt 1858 wurde die Groschen Wahrung eingefuhrt wodurch eine Neufassung der Posttaxordnung notig wurde Nach der Kapitulation gegenuber Preussen im Deutschen Krieg 1866 wurden ab 1 Oktober 1866 preussische Briefmarken verwendet Zum 1 Januar 1867 wurde die Hannoversche Postverwaltung in die preussische Postverwaltung eingegliedert Hannoversche Inland Taxe von 1814 bis 1866 BearbeitenTarif vom 1 April 1814 Bearbeiten nbsp Tarif von 1814Er lost die bis dahin angewandte Westphalische Posttaxe ab Der neue Tarif wird in Landesmunze angegeben Georg Prinz Regent etc hat es fur erforderlich erachtet die im Jahre 1755 publizierte Posttaxe revidieren und erganzen und die abgeanderte Post Taxe zu jedermanns Nachricht offentlich bekannt machen zu lassen So beginnt die Verordnung in Betreff der vom 1 April 1814 an einzufuhrenden Post Taxe vom 19 Marz 1814 veroffentlicht in der Gesetz Sammlung Der neue Tarif baut auf die Brief Taxe auf Fur Akten Pakete und Geldsendungen wird jeweils das x Fache des Briefportos erhoben Schwierigkeiten gibt es anfangs bei der Festlegung der Entfernungen zwischen den einzelnen Postorten Erst die hannoversche Landesaufnahme von 1818 ermoglicht die exaktere Bestimmung der Entfernungen zwischen den einzelnen Postorten Bis es soweit ist mussen die alten Meilenangaben weiter angewendet werden Briefe Auf Verlangen des Absenders konnen Briefe uber 4 Lot mit der fahrenden Post versandt werden berechnet nach der Akten Taxe Akten Sendungen konnen wiederum auf ausdrucklichen Wunsch des Absenders auch mit der reitenden Post berechnet nach dem Briefporto befordert werden Local Taxe Fur Post zu den Briefsammlungen also in Orte ohne eigene Postanstalt die an einer Postroute liegen und einen Posttaschentausch vereinbart haben ist neben dem Porto bis zum nachsten Postort ggf aus beiden Richtungen noch eine Binnen Taxe zu erheben bzw zu verguten Akten Taxe Alle Pakete mit Akten wozu Manuskripte oder Dokumente ohne angegebenen Wert rechnen eignen sich zur Versendung mit der fahrenden Post und werden mit der reitenden Post nur auf ausdruckliches Verlangen des Absenders befordert in diesem Falle aber auch nach der Brief Taxe bezahlt Warenproben Briefe mit Warenproben und kleine Druckschriften zahlten bei der reitenden Post ein ermassigtes Porto Warenproben uber 4 Lot werden mit der fahrenden Post befordert und nach der Packerei Taxe fur Viktualien der Packerei Taxe bezahlt Packerei Taxe Von Buchern gebrauchten Kleidungsstucken und Viktualien wird der obigen Taxe weniger gezahlt wird 1834 aufgehoben Die Taxe eines Packerei Stucks darf in keinem Falle weniger als das doppelte Briefporto betragen Ist bei Packereien der Wert angegeben so wird die Silber oder Packerei Taxe angewendet Je nachdem ob die eine oder andere fur die Post vorteilhafter ist Garantie Fur Packereien deren Wert nicht angegeben wurde erstattet die General Postkasse im Falle des Verlustes hochstens 10 Taler und auch diese nur wenn das verlorene Poststuck so viel Wert war Geldtaxe Fur kleine Silber Munzen mit Ausschluss der 2 Ggr Stucke wird mehr fur Gold weniger als obige Taxe bezahlt Von Summen unter 100 Taler wird weniger bezahlt In keinem Falle darf jedoch das Porto fur Silber oder Gold uber einen Taler weniger als doppeltes Briefporto betragen Bei Summen uber 100 Taler werden die vorkommenden Satze zwischen 1 und 100 Taler wie nebenstehend taxiert Fur einen Postschein uber Geld und Geldes Wert werden 4 Pf entrichtet Allgemeine Bemerkungen Geld und Kostbarkeiten durfen in der Regel nur mit den fahrenden Posten versandt werden doch konnen auf Gefahr des Absenders Summen bis 10 Taler auch mit der reitenden Post befordert werden es wird aber in solchen Fallen kein Postschein erteilt Kostbarkeiten als Juwelen Spitzen Tressen und andere Sachen von Wert deren Gewicht dem des Goldes ungefahr gleichkommt ferner Banknoten Obligationen au porteur Zins Coupons und sonstige Papiere von angegebenem Wert welche im Falle des Verlustes nicht von neuem auszufertigen sind wofur daher auch Garantie geleistet wird werden nach der Gold Taxe bezahlt Von allen zu Post gelieferten Geldern auch Gold und Silber Barren muss der Wert genau auf der Adresse angegeben werden Wird ein Teil des Inhalts verschwiegen so sollen 10 Prozent der verheimlichten Summe zum Vorteil der Post Kasse confisciert werden Briefe und Adressen zu Geldern und Packereien zahlen kein Porto insofern sie nicht uber ein Lot wiegen Wiegt ein solcher Brief mehr so soll fur das Gewicht uber 1 Lot die Brief Taxe bezahlt werden Gold und Silber soll nicht zusammengepackt auch soll kein Geld mit Akten oder anderen Sachen zusammengepackt werden Jedes Packerei Stuck muss mit einer besonderen Adresse auch mit Buchstaben dem Bestimmungsorte und der Geld oder Wertsumme falls letztere deklariert worden bezeichnet sein Wenn jemand um das Porto zu sparen Briefe in Pakete oder Schachteln und dergleichen verpackt absenden sollte so sollen im Entdeckungsfalle solche Briefe mit dem vierfachen Porto belegt werden Das General Post Direktorium ist ermachtigt die Brief und Packerei Taxe zwischen bedeutenden Handelsplatzen so wie die Geld Taxe bei haufiger Versendung von Wechselhausern zu ermassigen Bestellgeld Die Brieftrager erhalten fur die Bestellung eine Gebuhr Sie betragt je Briefe 2 Pfennig je Paket Adresse 4 Pfennig Postvorschuss Am 18 Oktober 1815 geht es in der Verfugung um die Berechnung des Vorschusses und der Procura Gebuhren Postvorschusse waren Sache des Post Rechnungsfuhrers Post Beamten Zum gewohnlichen Porto der Sendung kommt die Procura Gebuhr Ein Porto nach der Geld Taxe darf nicht erhoben werden Bei ins Ausland gebenden Vorschussen ist keine Grenzabgabe zu zahlen Es war zu zahlen bis 10 Taler einschliesslich 1 Gutegroschen 3 Pfennig bis 15 Taler 11 Ggr 3 Pfg daruber je Taler weitere 9 Pfennige Tarif vom 1 September 1818 Bearbeiten nbsp Tarif von 1818Durch die Einfuhrung der neuen Conventionsmunze ist es erforderlich eine neue Posttaxe zum 1 September 1818 herauszugeben Brief Ein einfacher Brief wird weiterhin bis 1 Lot incl gerechnet Geandert haben sich die Entfernungsstufen Die Gewichts Progression von 1814 blieb unverandert Local Taxe Auch sie bleibt unverandert Akten Taxe Sie hat sich nur bei grosseren Entfernungen geringfugig geandert Packerei Taxe Bucher Viktualien gebrauchte Kleidungsstucke und uberhaupt alte und solche Sachen welche wenig Wert haben werden wie geringe Sachen taxiert Sachen von angegebenem Wert zahlen die Packerei Taxe je nachdem ob diese oder jene fur die Postkassen am vorteilhaftesten ist Kommt das Gewicht des Packerei Stucks dem des Goldes gleich so wird die Gold Taxe in Anwendung gebracht Die bei Packereisendungen uber 1 Pfund etwa vorhandenen Lote werden unter 16 Lot gar nicht und von 16 bis 32 Lot wie 1 Pfund gerechnet Wenn der Totalbetrag Bruchpfennige ergibt so sollen solche die unter gar nicht von aber und daruber als ganzer Pfennig erhoben werden Geld Taxe a fur 100 Taler Silber von 2 Ggr Stucken an vierfaches Briefporto b fur 100 Taler Gold das dreifache Briefporto Die bei Geldsendungen befindlichen Ggr werden unter 12 Ggr nicht von 12 Ggr an bis 1 Taler wie ein voller Taler taxiert Geldmunzen in geringeren Sorten als 2 Ggr Stucke werden nach dem Gewicht taxiert wenn nicht der Betrag des Portos nach der Geld Taxe hoher als nach dem Gewichte sich belauft Bei Summen uber 100 Taler bleibt es bei den Vorschriften von 1814 ebenso verhalt es sich mit dem Postschein Allgemeines Poste restante Sendungen werden drei Monate bereitgehalten Die Versendung von Geld und Wertsachen erfolgt nur mit den fahrenden Posten Summen bis 10 Taler konnen jedoch auf Verlangen des Absenders auch mit der reitenden Post versandt werden nur wird dieserhalb kein Postschein erteilt und keine Gewahr geleistet Fur den deklarierten Wert wird in dem Bezirk der Kgl Post fur jeden durch Nachlassigkeit oder Veruntreuung veranlasste Defekt oder Verlust Garantie geleistet Fur Packereien wenn deren Wert nicht angegeben ist wird im Falle des Verlustes hochstens 10 Taler und nur dann erstattet wenn der Wert des verlorenen Poststucks 10 Taler oder daruber ausmacht Wenn Gold und Silber sonst zusammengepackt bei einem Postburo eingehen sollte so ist die Sendung nach der Taxe von grobem Silber zu taxieren Die Postdirektion ist ermachtigt die Brief und Packereitaxe zwischen bedeutenden Handelsorten sowie die Geldtaxe bei haufiger Versendung von Wechselhausern zu moderieren Am 20 August 1818 lesen wir in einem Auszug aus den uber das Postwesen erlassenen Verfugungen die neuen Regelungen uber die Orts Zustellung 1 Der Brieftrager erhalt fur die Abtragung der Briefe Briefpakete oder die Adresse zu einem Packereistuck 2 Pf je Adresse zu Geldern 4 Pf nach der Taxe von 1814 2 wer seine Briefe selber abholt zahlt nicht dies muss jedoch dem Postamt vorher bekannt sein 3 Geldbriefe und Packereien mussen selber abgeholt werden Verabredung mit dem Postboten ist moglich 4 wird ein Paket uber 8 Lot auf Wunsch durch den Wagenmeister zugestellt so ist fur jedes tragbare Stuck 1 Ggr fur jedes mit der Schiebkarre fortzubringende Stuck 2 Ggr an Bestellgebuhr zu entrichten 5 Gilt auch fur Reisegepack Durch Circular vom 13 September 1819 sind Adressbriefe uber 1 Lot mit der Akten Taxe nach dem vollen Gewicht anzusetzen Tarif vom 1 Juli 1834 Bearbeiten nbsp Tarif von 1834Die Berechnung der Entfernung erfolgt fur alle mit der Post zu befordernden Sendungen ausschliesslich auf die gerade Entfernung ohne Rucksicht auf die von der Post zuruckzulegenden Wege Die Entfernung wird nach einer von der General Post Direktion gezeichneten Karte durch Anlegen des Massstabes ermittelt Inlandssendungen sofern nicht die Frankierung ausdrucklich vorgeschrieben ist kann unfrankiert oder bis zum Bestimmungsort frankiert aufgegeben werden Eine teilweise Frankatur ist unzulassig und wurde auch das Porto erhohen Brief Das Gewicht eines einfachen Briefes wird auf Lot bestimmt Erneut werden die Meilenabstande ab 6 Meilen neu geregelt Die Recommandations Gebuhr betragt 2 Ggr je Brief und ist zusatzlich zum gewohnlichen Briefporto nach dem Gewicht im Voraus zu zahlen Der Schein ist unentgeltlich Wird ein Ruckschein Retour Recepisse Druck Nr 52 verlangt so ist bei der Zustellung 2 Ggr zu zahlen Akten Taxe Fur geschriebene Gegenstande uber 2 Lot wie Akten Prozessakten Manuskripte Dokumente Rechnungen ausgefullte Formulare etc ohne Wertangabe Ist ein Wert angegeben so kommt die Gold Taxe in Anwendung sofern nicht die Akten Taxe hoher ist Wenn mehrere Akten Pakete an eine Adresse gehen wird jedes Paket einzeln austaxiert Drucksachen Diese Sendungsart wird am 1 April 1834 neu eingefuhrt Gedruckte und lithographierte Sachen wie Zeitungen Journale Broschuren Circulare Preislisten usw in denen nicht geschriebenes enthalten sein darf und wenn sie unter Kreuz oder Streifband versandt werden zahlen im Voraus bis maximal 7 Lot den vierten Teil des dem Gewicht entsprechenden Briefporto Drucksachen uber 7 Lot werden wie Pakete taxiert Unfrankierte Sendungen etwa aus dem Ausland werden wie Briefe taxiert Packerei Taxe Keine Unterscheidung des Inhalts mehr Unterscheidet nun zwischen Handpaketen bis 15 Pfund und grosseren Paketen Bei Handpaketen werden uberschiessende Lote taxiert bei grosseren uber 15 Lot nicht sehr wohl aber uberschiessende Pfunde Gehoren mehrere Pakete zu einer Adresse so ist jedes einzeln zu taxieren Fur Pakete mit Wertangaben kommt die Geld Taxe zur Anwendung vorausgesetzt die Packerei Taxe betragt mehr Geld Taxe Man unterscheidet zwischen Sendungen bis 100 Taler und Sendungen von 100 Talern und daruber sowie zwischen Silber und Gold Sendungen Uberschiessende Gutegroschen werden nicht berechnet Man zahlt z B fur 1 Taler 23 Ggr 11 Pf nur einfaches fur 25 Taler zweifaches Porto Fur Kupfergeld Scheidemunzen und kleine Silber Munzen wenn 100 Taler mehr als 9 Pfund wiegen sind nach dem Gewicht der Packerei Taxe und wenn diese hoher ausfallt als die Geld Taxe von Wert zu berechnen Silber Sendungen sind in Talern Courant nach dem 21 Gulden Fuss zu deklarieren Bei anders deklarierten Sendungen z B aus dem Ausland haben die Postbeamten eine Reduktion vorzunehmen und nur diese Summen auf dem Aufgabe Schein zu vermerken Es rechnen Bei mehreren Geldsendungen an eine Adresse ist die Taxe vom Gesamtbetrag zu erheben Bestehen Sendungen aus Gold und Silber so ist die fur den Versender gunstigste Taxe zu berechnen Also entweder getrennt nach der Gold und Silber Taxe oder ausschliesslich nach der Silber Taxe In der Regel soll aber Gold und Silber nicht zusammengepackt werden Es ist jedoch erlaubt zur Ausgleichung einer Goldzahlung bis 3 Taler Silbergeld beizulegen In diesem Falle kommt die Gold Taxe zur Anwendung Bei Ubertretung z B aus dem Ausland ist die Gold enthaltende Sendung nach der Silber Taxe zu taxieren Geld mit Schriften oder Gutern zusammen zu packen ist nicht gestattet Ist es dennoch geschehen so ist das Geld fur sich und der Rest des Pakets nach dem Gewicht zu errechnen Es sind in solchen Fallen je 5 Taler Gold Lot je ein Taler Silber 2 Lot vom Gewicht der Sendung abzuziehen Papiergeld und Wertpapiere Papiergeld unterliegt der Taxe fur Gold Ein Taler Papiergeld wird einem Taler Gold gleich gerechnet Wertpapiere in und auslandische StaatsObligationen auf den Inhaber oder auf Namen lautende offentliche und Private Schuldverschreibungen aller Art Zins Coupons Wechsel und dergleichen mussen nicht angegeben werden Bei angegebenem Wert wodurch Garantie verlangt wird findet ebenfalls die Gold Taxe Anwendung oder die Akten Taxe wenn diese mehr betragt Ortszustellung Fur die Postzustellung innerhalb eines Ortes werden erhoben Fur ein Adresspaket eine Adresse einen Abforderungsschein zu einem Paket oder einer Geldsendung 6 Pf Zeitungsbestellgebuhren gelten fur ein Vierteljahr Fur die Bestellung ausserhalb des Ortes sofern dahin ein Bote geht und fur die Zustellung ins Haus von Packereien und Geld bestimmt die Generalpostdirektion die dafur zu entrichtende Gebuhr den Orts Umstanden gemass Postvorschusse Postbeamte sind nicht verpflichtet Vorschusse zu leisten Es bleibt ihnen uberlassen ob sie sie aus ihren Mitteln und auf ihre Gefahr sofort bar oder nach einer hochstens funf Wochen dauernden Laufzeit leisten wollen Leistet er Vorschuss so stehen ihm dafur die Procura Gebuhren zu Der Vorschussnehmer hat die Gebuhr auch zu entrichten wenn der Vorschussbrief nicht angenommen wurde und der Brief zuruckkommt Vorschussbriefe sind auch von sonst portofreien Behorden oder Personen so wie an solche gerichtet portopflichtig Laufzettel Bei Fahrpost Gegenstanden und rekommandierende Briefen kann zur Nachprufung des Verbleibs die Absendung eines Laufzettels verlangt werden Dafur ist einfaches Briefporto zu zahlen Es wird zuruckerstattet wenn ein Fehler der Post nachgewiesen ist Laufzettel zur Nachforschung nach einem Laufzettel sind portofrei Allgemeine Bemerkungen Adressbriefe zu Fahrpostsendungen als Akten Packereien Gelder und Wertpapiere sind bis 3 4 Lot frei Schwerere Briefe zahlen nur fur das uberschiessende Gewicht bis 2 Lot Gesamtgewicht bis 3 Lot nach der Brief Taxe daruber nach der Akten Taxe Bei Sendungen mit angegebenem Wert ist vom Postbeamten ein Aufgabe Schein auszustellen Scheingeld 6 Pf Bei Fahrpost Sendungen ohne Wertangabe kann ein Aufgabeschein Druck Nr 13c mit den Worten gegen Schein auf der Adresse verlangt werden Im Frankierungsfalle zahlt der Absender das Scheingeld sonst der Empfanger Fur nicht zustellbare Sendungen sowie die Rucksendung fur Poste restante Gegenstande ist ausser den moglicherweise im Ausland entstandenen Kosten zu entrichten Briefe fur frankierte Briefe nichts fur unfrankierte Briefe einmalig inlandisches Porto Ausnahme die aus dem Thurn und Taxischen Post Gebiet Mussen Packereien und Gelder nachgesandt werden so zahlen sie das Porto fur die Tour und Retour Sendung Briefe die weitergesendet werden zahlen nur das Porto von Absendeort bis zum ersten oder letzten Bestimmungsort je nachdem welches das hohere ist Z B Brief von Hannover nach Osnabruck Taxe 2 Ggr weiterbefordert nach Gottingen Taxe 2 Ggr Es ist auch dann 2 Ggr zu zahlen wenn der Brief zwischendurch auch noch nach z B Aurich Taxe 3 Ggr zu leisten gewesen ware Wird bei der Portoberechnung ein Bruchpfennig ermittelt so wird er unter Pfennig nicht daruber als ganzer Pfennig gerechnet Summen bis 5 Taler in Silber und bis 20 Taler in Gold durfen in Briefen versandt werden Fahrpost Sendungen mit Ausnahme derer in Briefform und der Schriften in Quart und Halb Folio mussen von einer Brief Adresse oder in offener Form begleitet sein Die Bezeichnung und das Siegel mussen vollig gleich sein Eine Quittung uber bezahltes Porto muss nicht erteilt werden Dazu dienen die Brief Adressen und Scheine auf denen das Porto notiert ist Briefe Adressen und Scheine durfen erst nach Zahlung des Portos ausgehandigt werden Es ist dem Postbeamten erlaubt auf eigene Gefahr Porto zu kreditieren und dafur eine billige Vergutung in Anspruch nehmen Bei Sendungen mit angegebenem Wert wird bei Verlust fur diesen Wert Ersatz geleistet Bei fur die ohne Wertangabe aufgelieferten Sachen 10 Taler Es bleibt bei der Moglichkeit der Ermassigung der Porto Taxe von Geld und Packerei Sendungen durch die Post Direktion zwischen bedeutenden Handelsorten oder bei betrachtlichen und haufigen Sendungen durch einzelne Am 19 August 1836 erschien das Gesetz uber Mass und Gewichte Es teilt das Pfund in zweiunddreissig Lot Das Lot hat vier Quantchen Zum 1 Julius 1841 werden fur Akten Sendungen uber 2 Pfund und bis 21 Pfund nur wie bisher fur Akten uber 1 bis 2 Pfund das siebenfache Brief Porto fur schwerere Akten Sendungen aber die Packerei Taxe erhoben nbsp Anderungen bis 1850Es andert sich der Tarif fur Papiergeld zum 1 September 1847 Fur Geldscheine unter 2 Taler ist keine Versicherungspramie zu zahlen dennoch wird voller Ersatz geleistet Sonstige Wertpapiere als in und auslandische Staatsobligationen auf den Inhaber oder auf Namen lautend dann offentliche oder private Schuldverschreibungen aller Art Aktien Zinskupons Wechsel und dergleichen unterliegen der gezwungenen Deklaration nicht Ist gleichwohl der Wert angegeben so ist dies so anzusehen dass die Garantie verlangt wird Es findet die gleiche Taxe Anwendung welche fur Papiergeld bestimmt ist Werden Wertpapiere nur unter allgemeiner Angabe des Inhalts ohne Deklaration des Wertes versandt so tritt bis 2 Lot die Brieftaxe uber 2 Lot die Akten Taxe ein Papiergeld mit barem Geld zusammenzupacken ist nicht gestattet wird es dennoch gemacht wird die Taxe fur bares Geld in Ansatz gebracht Papiergeld mit Schriften oder Sachen zusammenpacken ist erlaubt Tarif vom 1 Oktober 1850 Bearbeiten nbsp Tarif von 1850Die Taxe fur Briefpostsendungen ist zwischen allen Postorten ohne Rucksicht auf die Entfernung die gleiche Ausnahmen sind die Local Taxen Die Taxe der Fahrpost richtet sich nach der Entfernung der Postorte voneinander welcher in gerader Richtung zu ermitteln ist Es gilt das Zollgewicht das Zollpfund zu 32 Lot gerechnet Sendungen aus dem Ausland mit anderen Gewichtsangaben Colnisch Hannoversches Landesgewicht sind zu akzeptieren und als Zollgewicht zu nehmen Ab dem 25 November 1854 rechnet das Zollpfund 30 Lot Gesetzsammlung 1854 Nr 51 Es besteht kein Frankierungszwang Teilfrankierungen sind jedoch nicht statthaft Fur Correspondenzen ins Ausland gelten ggf Ausnahmen Alle Portobetrage sollen auf Viertel Gutegroschen aufgehen Wenn nun Additionen Pfennige und Bruchpfennige ergeben so ist die Abrundung vorzunehmen Briefe Die Taxe eines einfachen Briefes der nicht volle 1 Lot wiegt betragt auf alle Entfernungen 1 Gutegroschen Briefe die 8 Lot oder mehr wiegen oder die das Oktavformat uberschreiten sind wie Fahrpostsendungen zu behandeln konnen aber auf Verlangen auch mit der Briefpost befordert werden In diesem Falle ist fur jedes Lot das einfache Briefporto zu entrichten Sie durfen jedoch nicht grosser als das halbe Folioformat sein Diese Bestimmungen gelten fur Briefe und Aktensendungen ohne angegebenen Wert Besonderheiten 1 Das Kgl Hannoversche Postamt zu Hamburg wird die Taxe der einfachen Briefe bis auf weiteres mit 2 Schillingen Hamburger Courant erheben und mit 1 Ggr 2 Pf Hannoversche Courant berechnen bei den sonstigen Taxen aber lediglich den Tarif befolgen 2 Die Sendungen nach Norderney unterliegen der Taxe von Norden Briefe mit Warenproben Gilt fur Briefe mit anhangender oder auf ausserlich erkennbare Weise eingelegten Warenproben Probensendungen von 8 Lot und daruber werden wie Fahrpostgegenstande behandelt Kreuzbandsendungen Gilt fur gedruckte oder lithographierte Sachen als Zeitungen Journale Broschuren Circulare Preiscourante Empfehlungsschreiben und dergleichen Dergleichen Sendungen durfen ausser der Adresse dem Datum und der Namensunterschrift nicht geschriebenes enthalten und mussen bei der Aufgabe frankiert werden Sind die Bedingungen nicht erfullt greift die Brieftaxe Kreuzbandsendungen uber 8 Lot und daruber werden mit der Fahrpost befordert Es ist erlaubt mehrere Exemplare mit unterschiedlichen Adressen unter Kreuzband zu versenden nicht aber unter Umschlag mit eigener Adresse Fahrposttaxe Die Taxe der Fahrpostsendungen wird nach Massgabe der Entfernung des Gewichts und des angegebenen Wertes bestimmt Zur Taxierung der Taxen sind die Entfernungen aller Postburos untereinander nach dem Meilenzeiger zugrunde gelegt Nachzusendende Packereien und Gelder sind fur die ganze Entfernung und zwar immer von einem Bestimmungsort zum anderen zu entrichten Fur die Zuruckschickung unanbringlicher Fahrpostsendungen ist vom Auftraggeber sowohl Tourals auch Retourporto zu zahlen Packereitaxe Die Taxe nach dem Gewicht betragt fur jedes Pfund auf je 2 Meilen oder deren Bruchteil bei ausschliesslicher Beforderung auf Eisenbahnen Pf bei sonstiger Beforderung 1 Pf Mindestens die nebenstehenden Satze Uberschiessende Lote werden bei der Anwendung nicht berucksichtigt Wird uber ein aufgeliefertes Packereistuck ein Aufgabeschein verlangt so sind dafur 6 Pf zu entrichten Hamburg gehort zu den Eisenbahn Postorten da nur durch die Elbe von Harburg getrennt Auch Orte die ohne das eine Postanstalt sich dazwischen befindet nahe der Eisenbahn liegen z B Einbeck Gleidingen Pattensen gelten als Eisenbahn Postorte Adressbriefe Adressbriefe bleiben wenn sie kein volles Lot wiegen portofrei Fur schwerere Adressbriefe ist vom Mehrgewicht das Porto wie fur andere Briefe zu entrichten Geld und Wertsendungen Die Taxe nach dem Werte die Werttaxe oder Versicherungspramie ist neben der Taxe nach dem Gewicht von allen Gegenstanden zu entrichten deren Wert zu 30 Taler oder hoher angegeben ist Summen bis 5 Taler in Silber und bis 200 Taler in Gold durfen in Briefen versandt werden Alle Sendungen mit Geld oder angegebenem Wert sind wie Fahrpostgegenstande zu behandeln Es ist der volle Wert anzugeben ggf werden 10 des verschwiegenen Betrags und Nachzahlung des notwendigen Portos fallig Dabei sind Wertbetrage unter 50 Taler wie volle 50 Taler zu taxieren uberschiessende Gutegroschen aber nicht berucksichtigt Die Wertangabe ist in Taler Courant nach dem 14 Talerfuss zu machen andere sind auf diese Munze zu reduzieren Uber aufgelieferte Wertgegenstande ist stets ein Aufgabeschein fur 6 Pf zu entnehmen Postvorschusse Alle Vorschusssendungen gehoren zur Fahrpost Die Postburos sind verpflichtet auf Verlangen bis zur Summe von 100 Talern Vorschusse auf Briefe und sonstige Postsendungen an Adressaten im Inlande zu leisten Fur solche Vorschusse sind Procura Gebuhr zu erheben Sie kann im Voraus oder vom Empfanger bezahlt werden Die Postbeamten durfen von ihnen unbekannten Vorschussnehmern die Vorauszahlung der Procuragebuhr verlangen Ausser der Procuragebuhr wird fur Briefe das Briefporto fur Fahrpostsendungen das Porto dafur erhoben Fur die Rucksendung wird die Vorschussgebuhr bei Briefen auch die Briefgebuhr nicht noch einmal erhoben Nachzusendende Fahrpostgegenstande Fur Packereien und Gelder welche nachgesandt werden ist das Porto fur die ganze Entfernung und zwar immer von einem Bestimmungsort bis zum anderen zu entrichten Gleiches gilt fur die Rucksendung unanbringlicher Sendungen Laufzettel Fur einen auf Verlangen des Absenders abgesandten Laufzettel ist das einfache Briefporto zu entrichten Die Gebuhr wird erstattet wenn der gehegte Zweifel uber die richtige Bestellung einer Sendung sich als begrundet erweist Bestellgeld Fur die Zustellung innerhalb des Ortes sind Gebuhren zu zahlen Fur Zeitschriften welche seltener als einmal wochentlich herauskommen ist die Distributionsgebuhr wie fur Briefe zu erheben Fur die Bestellung ausserhalb des Ortes ist wenn die Post dies anbietet eine von dem General Post Directorio nach der Entfernung zu bemessende Gebuhr zu entrichten Ein Bestellgeld ist nicht zu zahlen fur die vom Adressaten aus dem Postburo angeforderten Gegenstande und fur Postsendungen deren Annahme verweigert wird Garantie Fur Gegenstande mit angegebenem Wert wird dieser erstattet Fur Sendungen ohne Wertangabe werden bis zu 10 Taler Ersatz geleistet Hierzu ist der Nachweis des Wertes notwendig Die gleiche Entschadigung wird fur rekommandierte Briefe gewahrt Contogebuhren Sie betragt 1 Ggr vorm Taler des creditierten Portos mindestens 4 Ggr Die Postanstalten sind nicht verpflichtet uber bezahltes Porto Quittungen auszustellen Statt deren dienen die Briefadressen und Scheine auf welchen das Porto notiert ist Will ein Postbeamter einer Privatperson Porto kreditieren so geschieht es auf seine alleinige Gefahr Fur Postvorschusse ist keine Contogebuhr zu erheben Am 1 April 1852 werden Expressbriefe eingefuhrt Die Bestellgebuhr fur Expressbriefe betragt bei der Zustellung am Tage 2 Ggr zu Nachtzeiten 4 Ggr Briefe aus dem Inland wie aus dem Postvereine auf welche der Absender das schriftliche Verlangen gesetzt hat dass sie durch einen Expressen zu bestellen sind mussen von allen Postanstalten sogleich nach der Ankunft besonders zugestellt werden Dergleichen Expressbriefe mussen jederzeit rekommandiert werden Die Nachtzeit rechnet im Sommer vom 1 April bis ultimo September von 23 bis 5 Uhr im Winter von 22 bis 7 Uhr Fur die ausserhalb des Ortes der Abgabepostanstalt zu bestellenden Expressbriefe sind ausserdem dem Boten zu zahlenden Lohn ohne Unterschied ob die Bestellung am Tage oder zur Nachtzeit erfolgt 2 Ggr fur die Beschaffung des Boten zu erheben Der Botenlohn fur die expresse Bestellung kann nach Gutbefinden des Absenders vorausbezahlt oder dessen Zahlung dem Adressaten uberlassen werden Fur verspatete Beforderung oder Bestellung leistet die Postbehorde keine Entschadigung Die Postburos mussen bei der Annahme gegen den Aufgeber sich fur das nicht vorausbezahlte Bestellgeld und Botenlohn sicherstellen auf den Fall dass der Empfanger die Zahlung verweigert und die Zuruckrechnung erfolgt Es war in solchen Fallen also eine Kaution zu stellen Expressbriefe durfen nur nach erfolgter Bezahlung aller Gebuhren herausgegeben werden Zum 1 Januar 1853 betragt das Scheingeld sechs Pfennig Bei Sendungen die nicht uber den Bereich der Hannoverschen Post hinausgehen zusammen vom Absender oder Empfanger zusammen mit dem Porto zu zahlen Das Scheingeld fur Sendungen nach fremden Postgebieten ist vom Absender zu zahlen gleich ob die Sendung frankiert wird oder nicht Zum 1 Januar 1853 konnen bei jedem Postburo Betrage bis zur Hohe von zehn Talern zur Wiederauszahlung an einen bestimmten innerhalb des Hannoverschen Postgebiets wohnenden Empfanger bar eingezahlt werden Es muss ein einfacher Brief oder eine Adresse sein Die Kosten einer Baren Einzahlung betragt die Minimaltaxe der Fahrpost hinzu kommen sechs Pfennige fur den Aufgabeschein Zur Besorgung ist bei frankierten Sendungen vom Aufgeber bei unfrankierten Sendungen vom Empfanger neben der Gebuhr fur den Aufgabeschein sechs Pf und als Porto die Minimaltaxe einer Fahrpostsendung nach Massgabe der Entfernung zu erheben Im Falle der Unanbringlichkeit sind falls die Gebuhren nicht bereits gezahlt sind nur die Kosten fur die Hinsendung nachtraglich zu entrichten 1853 wird die Local Taxe fur Sendungen nach und von Briefsammlungen geandert Die Gebuhr betragt von und zum nachsten Postort ohne Weiterleitung fur den einfachen Brief sechs Pf fur einen schwereren Brief oder ein Paket ohne Rucksicht auf Wertangabe einen Ggr Zum 1 Januar 1854 werden die Mindest Portosatze fur Fahrpostsendungen ermassigt Sie gelten auch fur die nach dem Gesetze vom 1 Januar 1853 erfolgten baren Einzahlungen uber zwei Taler Ausnahmsweise sollen Briefe mit barem Gelde unter zwei Taler sowie bare Einzahlungen unter zwei Taler fur ein Porto von einem Ggr befordert werden Seit dem 25 November 1854 hat das Zollpfund nicht mehr 32 Lot sondern 30 Postlot Als Landesgewicht erst seit dem 1 Juli 1857 Gesetz vom 1 Oktober 1858 die Posttaxe betreffend Bearbeiten nbsp Konig Georg V 1859Georg der Funfte von Gottes Gnaden Konig von Hannover Koniglicher Prinz von Grossbritannien und Irland Herzog von Cumberland Herzog zu Braunschweig und Luneburg etc nbsp Gebuhren nach dem Postgesetz von 1858An den grundsatzlichen Regeln hat sich nichts geandert Es befinden sich Hannoversche Postanstalten in Hamburg Ritzebuttel Bremen Bremerhaven Vegesack und Hagenburg Briefe Ein einfacher Brief ist ein solcher welcher nicht voll 1 Lot wiegt Briefe uber 4 Lot werden nur auf Wunsch mit der Briefpost befordert Briefe uber 16 Lot werden in jedem Falle mit der Fahrpost befordert Fur Postsendungen welche durch Briefsammlungen besorgt werden ist bis zum nachsten Postort fur einen einfachen Brief Gr fur einen schwereren Brief oder ein Paket ohne Rucksicht auf Wertangabe 1 Gr zu zahlen Fur Sendungen daruber hinaus ist nur das taxmassige Porto von diesem Postort ab zu entrichten Probenbriefe Briefe mit angehangten Warenproben oder Muster uber 16 Lot werden wie Fahrpostgegenstande behandelt Kreuzbandsendungen Fur Zeitungen uneingebundene oder broschierte Druckschriften durch Druck durch Lithographie oder Metallographie vervielfaltigte Musikalien Kataloge Prospekte Preis Courante Lotterie Gewinnlisten Ankundigungen und sonstige Anzeigen desgleichen Korrekturbogen ohne beigefugtes Manuskript unter schmalem Streif und Kreuzband sind per Lot 3 Pf zu zahlen Kreuzbandsendungen uber 16 Lot sind unzulassig Fahrpost Wird nach Massgabe der Entfernung des Gewichts und des angegebenen Werts bestimmt Fur Sendungen bis 1 Pfund auf 4 Meilen soll nur 1 Groschen als Minimalporto bezahlt werden Die Taxe bei Pfunden ist zunachst auf Viertelgroschen zu erhohen und dann auf volle Pfennige abzurunden z B 1 6 Gr 1 Gr Uberschiessende Lote werden fur ein volles Pfund gerechnet Adressbriefe Adressbriefe zu Packereien unter ein Lot sind frei Fur schwerere Adressbriefe ist vom ganzen Gewicht das Porto wie fur andere Briefe zu zahlen jedoch ohne Zuschlag fur Nichtfrankieren Bei angegebenem Wert kommt eine Werttaxe Versicherungspramie hinzu Werttaxe Bei Wertangabe spielt es keine Rolle ob die Sendung in barem Gelde in Gold oder Silberbarren in Papiergeld in Wertpapieren oder in Waren besteht es spielt auch keine Rolle wie hoch der Wert angegeben wird Garantie wird nur bis zum angegebenen Wert geleistet Bei Fahrpostsendungen ohne Wertangabe wird nur bis zum Betrag von 10 Groschen per Pfund ersetzt Gehoren mehrere Wertpakete zu einer Adresse oder eine zusatzliche Wertangabe auf der Adresse so wird jede Sendung einzeln berechnet Postvorschusse Postvorschusse sind bis 50 Taler moglich An Porto wird bei Briefen die Minimal Taxe einer Fahrpostsendung und bei Packereistucken die Packereitaxe und ggf die Werttaxe berechnet Es besteht kein Frankierungszwang Nicht zustellbare frankierte Sendungen sind vom Absender zu begleichen Bare Einzahlung sind bis 40 Taler zugelassen Neben dem Porto wird fur einen ausschliesslich einfachen Brief die Minimaltaxe einer Fahrpostsendung und dazu eine Gebuhr von 1 Groschen fur je 5 Taler des eingezahlten Betrags erhoben Bei Unzustellbarkeit gilt das fur Postvorschusse gesagte Scheingeld Die Gebuhr fur den Aufgabeschein betragt 5 Pf und wird zusammen mit dem Porto bezahlt Gebuhr fur Anfertigung von Adressen fur Signaturen Wenn der Absender einer Fahrpostsendung zu welcher eine Adresse gehort diese nicht angefertigt oder die Signatur nicht vollstandig angebracht hat und das Postburo ersucht dies fur ihn zu erledigen so wird dafur eine besondere Gebuhr erhoben Die Gebuhr darf nie hoher als 1 Ggr genommen werden Sie ist stets vom Auftraggeber zu entrichten Bestellgeld Fur die Bestellung innerhalb des Postortes einschliesslich der Vorstadte werden erhoben a fur einen gewohnlichen Brief eine Kreuzbandsendung oder einen Probebrief ohne Unterscheidung des Gewichts 2 Pf b fur einen rekommandierten Brief fur eine Retour Recepisse fur eine Adresse oder Abforderungsschein zu einer Fahrpost sowie fur ein Adresspaket sofern solches den Brieftragern zur Bestellung uberhaupt ubergeben werden konnen 5 Pf c fur einen am Bestellungsort selbst aufgegebenen Brief 3 Pf An einigen Orten werden Packereien und Geldsendungen zugestellt werden Die dafur zu entrichtende Gebuhr wird von der Postdirektion festgesetzt Fur die Zustellung nach den ausseren Zustellbezirken ist zu erheben a fur einen Brief eine Kreuzbandsendung oder ein Probebrief ein Ruckschein eine Adresse oder ein Ablieferungsschein zu einer Fahrpostsendung fur Pakete bis zu einem halben Pfund und zu einem Werte bis hochstens 1 Taler fur bare Einzahlungen und Vorschusse bis 1 Taler 1 Gr b fur jedes schwerere Paket fur Sendungen mit hoherem Wert wenn der Landbrieftrager solche uberhaupt zustellt 2 Gr c fur lokale Correspondenzen 3 Pf Die Postverwaltung kann diese Satze auch bis auf die Halfte ermassigen Auf Wunsch konnten die Sendungen vom Postburo abgeholt werden Statt der Bestellgelder konnte eine Pauschale als Fachgebuhr zwischen 2 und 16 Taler gezahlt werden Contogebuhren Es wird dem Postbeamten eine Vergutung von 1 Gr pro Taler mindestens aber 5 Gr zugestanden Fur Expresse Bestellung ist bei Tage 2 Gr bei Nacht 5 Gr zu zahlen Fur Sendungen nach ausserhalb wird fur die Herbeischaffung eines Boten 2 Gr und dann der ubliche Botenlohn gefordert Eine Anderung brachte die Bekanntmachung vom 21 Januar 1861 Nun ist fur die Expresse Bestellung zu entrichten Innerhalb des Postorts einschliesslich der Vorstadte 3 Groschen ausserhalb des Postorts der dem Boten zu zahlende Lohn und ausserdem 3 Groschen fur die Herbeischaffung des Boten Tarif vom 1 Oktober 1862 Bearbeiten nbsp Briefmarke 1864Die Taxe fur Briefpostsendungen soll zwischen allen Postorten ohne Rucksicht auf die Entfernung die gleiche sein Die Taxe fur Fahrpostsendungen soll sich nach der Entfernung der Postorte voneinander richten welche ohne Rucksicht auf die von den Posten zuruckgelegten Wege in gerader Richtung zu ermitteln sind Als Gewicht wird seit 1857 das Landesgewicht 1 Pfund zu 30 Postlote angewendet Nach wie vor ist eine Teilfrankatur unzulassig Portoermassigungen sollen weiterhin nicht zugestanden werden nbsp Hannoversche Posttarife ab 1862Briefe Ein einfacher Brief soll unter 1 Lot wiegen Briefe uber 4 Lot bis Pfund gehoren nur auf ausdrucklichen Wunsch des Absenders zur Briefpost ansonsten zur Fahrpost Akten Taxe Fur Briefe oder Pakete mit Akten Schriften Dokumenten Staatspapieren etc ohne angegebenen Wert und ohne Beschrankung im Format werden zum Tarif fur Briefe als Aktensendungen befordert Kreuzbandsendungen Fur Kreuz oder Streifbandsendungen soll im Falle der Vorausbezahlung und der vorschriftsmassigen Beschaffenheit bis zu 1 Lot ausschliesslich und ferner fur je 1 Lot der Satz von 3 Pf sonst aber das gewohnliche Briefporto erhoben werden Bei mit Marken ungenugend frankierten Sendungen wird das gewohnliche Porto fur einen unfrankierten Brief ebenfalls nur fur die unberichtigten Lote oder Lotteile angesetzt Fahrpost Die Taxe der Fahrpostgegenstande wird nach Massgabe der Entfernung des Gewichtsund des angegebenen Wertes bestimmt Packereitaxe Fur Sendungen bis zum Gewicht von 1 Pfund soll auf Entfernungen bis 4 Meilen das Minimalporto nur 1 Gr betragen Wenn die nach der Pfundzahl berechnete ganze Taxe nicht in volle oder halbe Groschen auslauft so ist der Taxbetrag zunachst auf Viertel Groschen zu erhohen und dann auf volle Pfennige abzurunden Uberschiessende Lote werden fur ein volles Pfund gerechnet Adressbriefe Gehoren zu einer Adresse mehrere Packereistucke so wird jedes besonders taxiert Adressbriefe unter 1 Lot sind portofrei schwerere werden mit der Packereitaxe belegt Ist der Adressbrief zu einem Wertinhalt deklariert so unterliegt derselbe der vollen Taxe einer Wertsendung Werttaxe Die Werttaxe oder Versicherungspramie ist neben der Taxe nach dem Gewicht von allen Gegenstanden zu entrichten deren Wert angegeben ist Der Inhalt spielt keine Rolle mehr Die Wertangabe bedingt die Hohe der Garantie der Post Fur undeklarierte Fahrpostsendungen werden nur 10 Groschen per Pfund ersetzt Bezuglich der Sendungen uber 1 000 Taler tritt fur die ubersteigende Summe eine Ermassigung der Werttaxe um 50 ein Wenn zu einer Adresse mehrere Wertgegenstande gehoren oder der Adressbrief selbst zu einem Wertinhalt deklariert ist so wird fur jeden Teil das Wertporto besonders berechnet Aufgabeschein Uber aufgelieferte Wertgegenstande ist stets ein Aufgabeschein fur 5 Pf zu entnehmen Soviel kostet auch der Schein zu einem gewohnlichen Paket der allerdings ausdrucklich verlangt werden muss Im inneren Verkehr ist die Scheingebuhr stets zusammen mit dem Porto zu zahlen Fur Sendungen ins Ausland zahlt in jedem Falle der Aufgeber Postvorschuss Postvorschusse sind bis 50 Taler zugelassen Es sind zu zahlen das Porto die Packereitaxe ggf auch das Wertporto eine Procura Gebuhr von Groschen fur jeden Taler oder Teile davon mindestens 1 Gr zu zahlen Fur einen nicht eingelosten Vorschussbrief bis 4 Lot ist wenn nicht bereits gezahlt die Procura Gebuhr und das Porto fur die Einsendung nachzuzahlen Fur andere Sendungen ist neben der Procura Gebuhr das Porto fur die Hin und Rucksendung zu zahlen Bare Einzahlung Fur die bare Einzahlung zur Wiederauszahlung an einem anderen Postort Bis 50 Taler sind zu entrichten a an Porto fur den an den Empfanger gerichteten einfachen Brief oder an dessen Stelle vertretende offene Couvert die Packereitaxe und b eine Gebuhr von 1 Gr fur je 5 Taler des eingezahlten Betrages Im Falle der Unanbringlichkeit einer Barzahlung ist die Rucksendung frei Bestellgeld Innerhalb eines Ortes einschliesslich der Vorstadte ist zu entrichten a Fur eine gewohnliche Briefsendung ohne Unterschied des Gewichts 2 Pf b fur einen rekommandierten Brief fur eine Retour Rezepisse fur eine Adresse oder einen Abforderungsschein zu einer Fahrpostsendung sowie fur ein Adresspaket sofern der Brieftrager solche mitnehmen kann 5 Pf c fur einen am Bestellungsort selbst aufgegebenen Brief 3 Pf An Orten wo Packereien und Geldsendungen zugestellt werden wird die Bestellgebuhr den ortlichen Verhaltnissen entsprechend festgesetzt Auf dem platten Land sofern ein Bestelldienst eingerichtet ist a fur eine gewohnliche Briefsendung fur eine Retour Rezepisse eine Adresse oder einen Abforderungsschein zu einer Fahrpostsendung fur Pakete bis zu einem halben Pfund und bis hochstens 1 Taler Sendungen mit baren Einzahlungen und Postvorschusse bis 1 Taler fur 1 Gr b fur jedes uber Pfund schweres Paket fur jede Sendung uber 1 Taler Wertangabe sofern der Brieftrager solche mitnehmen kann fur 2 Gr Diese Satze konnen von der Postverwaltung um 50 ermassigt werden Gleiche Satze gelten auch fur lokale Sendungen Sendungen die zuruckgesendet werden mussen und Poste restante Sendungen werden drei Monate aufbewahrt Postvorschusse jedoch bereits nach 14 Tagen Fur die Rucksendung wird bei Briefen kein Ruckporto erhoben Fahrpostsendungen zahlen Hin und Ruckporto Fur Adressbriefe von 1 bis unter 4 Lot wird kein Ruckporto erhoben Fur das Nachsenden wird bei Fahrpostsendungen das Porto vom Bestimmungsort bis zum anderen berechnet Procura oder Bareinzahlungsgebuhren werden nicht noch einmal angesetzt Laufzettel Fur einen Laufzettel ist das einfache Briefporto zu entrichten welches aber zuruckgezahlt wird wenn bei Zuruckkunft des Laufzettels der gehegte Zweifel sich als begrundet erweist Ein Laufzettel zu einem Laufzettel ist kostenfrei Contogebuhren Der Postbeamte kann auf eigene Gefahr Privatpersonen Porto kreditieren Er kann dafur mit Ausschluss der Postvorschusse von jedem Taler 1 Gr mindestens aber 5 Gr verlangen Local Taxe Fur den einfachen Brief von einer Briefsammlung zum nachsten Postort oder zuruck wird ein Porto von Gr fur schwerere Briefe oder ein Paket ohne Rucksicht auf Wertangabe 1 Groschen verlangt Fur weiterfuhrende Sendungen wird kein zusatzliches Porto erhoben Expresszustellung Es sind zu zahlen innerhalb des Postorts 3 Gr ausserhalb des Postorts der dem Boten zu zahlende Lohn und ausserdem 3 Gr fur die Herbeischaffung des Boten Das Gesetz zur Einfuhrung der Postanweisungen tritt am 16 August 1865 in Kraft Das Gesetz ersetzt die Vorschriften zur Sendungsart bare Einzahlung Bare Einzahlung wird ersetzt durch Postanweisung Der Hochstsatz bleibt unverandert bei 50 Taler Das Porto ist im Voraus zu zahlen Eine besondere Gebuhr fur den Aufgabeschein wird bei Postanweisungen nicht erhoben Das Bestellgeld entspricht dem des gewohnlichen Briefes Die Postanweisungs Formulare konnen von den Postburos erworben werden Formulare zu 1 Gr konnen durch Nachkleben einer Frankomarke auch zu Postanweisungen zu 2 Gr verwandt werden Einschreibung und Ruckscheine sind nicht zugelassen wohl aber poste restante oder eine expresse Zustellung Mit dem Ende der Kgl Hannoverschen Post 1866 anderten sich die Tarife kaum Die Bestimmungen des Preussischen internen Porto Tarifs und Zeitungs Provisions Tarifs werden im Verkehr zwischen dem ehemals hannoverschen und dem alt preussischen Postgebiet ubernommen Fur Hannover gilt der alte hannoversche Inlandtarif im Wesentlichen weiter Quellen Bearbeiten 1814 19 Marz Gesetzsammlung S 295 Verordnung in Betreff der vom 1 April d J an einzufuhrenden Post Taxe 1814 25 August Einrichtung einer Feldpostspedition 1815 18 Oktober Circular XXIII Verschiedene Gegenstande des Postdienstes betreffend Postvorschuss 1818 6 Juli Gesetzsammlung Seite 27 Verordnung die Einfuhrung einer neuen auf Conventionsmunze lautende und vom 1sten September 1818 an in Anwendung zu bringende Post Taxe betreffend 1818 4 Dezember Gesetzsammlung Nr 16 S 103 104 Bekanntmachung des Koniglichen General Post Directorii die von den Postbureaus geleisteten Vorschusse und die fur selbige zu entrichtenden Gebuhren betreffend Auszug aus dem Circular vom 18 Oktober 1815 1834 7 Juni Gesetzsammlung Nr 13 S 60 63 78 Gesetz betreffend die Regulierung der Post Taxe Verordnung wegen Einfuhrung einer neuen Post Taxe 1841 19 Juni Gesetzsammlung Nr 24 S 173 Bekanntmachung des Koniglichen General Post Directorii Abanderung der Akten Taxe betreffend 1847 28 Juli Gesetzsammlung Nr 45 S 213 214 Verordnung die Posttaxe fur Papiergeld und Wertpapiere betreffend 1850 9 August Gesetzsammlung Nr 36 S 139 146 157 Gesetz die Posttaxe betreffend Bekanntmachung die Ausfuhrung des Gesetzes uber die Posttaxe vom 9ten August 1850 1851 5 Dezember Revidierter Postvereins Vertrag 1852 25 November Gesetzsammlung Nr 56 S 419 421 Gesetz bare Zahlung an die Postanstalten zur Wiederauszahlung an einen zu bezeichnenden Empfanger betreffend Bekanntmachung Die Entrichtung des so genannten Scheingelds 1853 29 Januar Gesetzsammlung Nr 1 S 8 10 Bekanntmachung betreffend Erleichterung des Postverkehrs 1853 9 Dezember Gesetzessammlung Nr 67 S 593 594 Gesetz Die Herabsetzung einzelner Portosatze betr 1856 11 Oktober Gesetzessammlung Nr 50 S 353 und Anmerkungen 354 Bekanntmachung Die Zulassung von Correctur Bogen als Kreuzbandsendungen die Zuruckforderung von Postsendungen durch Aufgeber betreffend 1858 1 Juni Gesetzessammlung Nr 10 S 41 45 Bekanntmachung Die Teilung des Talers in Dreissig Groschen und des Groschen in zehn Pfennige nebst Umrechnungstarif 1858 28 August Gesetzessammlung Nr 31 S 271 281 Gesetz die Posttaxe betreffend 1858 28 August Gesetzessammlung Nr 33 S 287 298 Bekanntmachung die Ausfuhrung des Gesetzes uber die Posttaxen betreffend 1861 10 Januar Gesetzessammlung Nr 2 S 3 5 Bekanntmachung betreffend die Ausfuhrung des Gesetzes uber die Post Taxe vom 28 August 1858 1862 8 August Gesetzessammlung Nr 28 S 311 334 Post Tax Gesetz nebst Ausfuhrungs Bekanntmachung 1865 13 Juni Gesetzessammlung Nr 38 S 333 Gesetz den Verkehr mittels Postanweisungen betreffend 1866 19 Dezember Gesetzessammlung Heft 70 Nr 121 S 411 Allerhochster Erlass betreffend die Vereinigung des Postwesens in dem bisherigen Hannoverschen Postbezirke mit dem in den alten Preussischen Landesteilen Briefmarken Bearbeiten nbsp Briefmarkenausgaben aus HannoverDie ersten Briefmarken aus Hannover von 1850 zeigen in einem Schild uber dem das kgl Wappen den Wert der Marke in Zahlen und die Inschrift Franco und Hannover 1853 kam eine Marke mit der kgl Krone im ovalen Schild mit doppelter Wahrung Postverein zu 3 PFENNIGE und uber dem Oval EIN DRITTEL SILBERGROSCHEN Ein weiteres Markenbild das Bildnis des Konigs in einem runden Medaillon kam 1859 an den Schalter 1860 wurde eine Stadtpostmarke zu Groschen Auf weissem Grund steht ein Posthorn daruber die Krone und dann das Wort HANNOVER darunter die Wertangabe Frei Couverts kamen 1857 in Gebrauch Oben links auf dem Umschlag zeigt ein Oval das Bildnis des Konigs Fur die Stadtpost gab es einen Bestellgeld frei Eindruck mit Kleeblatt 1858 bzw mit galoppierendem Pferd 1861 Fur Postanweisungen wird das Bild der Marke von 1859 verwendet Falschungen Bearbeiten Es gibt nur sehr wenige Falschungen von Hannover Nachdrucke lassen sich leicht erkennen Aus der 3 Pfennig Marke von 1864 wird durch Abschneiden des Durchstichs versucht sie als teurere Marke von 1863 zu verkaufen Die Mindestgrosse betragt 21 5 24 5 mm Vor dem Erwerb der 10 Groschen Marke von 1861 sollte man einen Prufer befragen durch Vergleichsmaterial lassen sich Falschungen erkennen Mehr Falschungen als Originale findet man von den schwarzen Groschen Marken Bei der Falschung sind bei der Halterung links neben dem Mundstuck des Posthorns eine dicke statt zweier dunner Linien zu sehen 1 Einzelnachweise Bearbeiten Hans Meyer Altdeutschland Zu grosse Angst vor Falschungen In Deutsche Briefmarkenzeitung 25 83 S 4437 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Briefmarken Hannovers Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Arbeitsgemeinschaft Hannover und Braunschweig im BCH Briefmarken Club Hannover von 1886 e V BCH Briefmarken Club in Hannover mit Fokus auf Postgeschichte Philatelistische Literatur und ForschungPostgeschichte nach deutschen Landern bzw Epochen Thurn und Taxis und ReichspostSatellitenstaaten bzw Teile des Franzosischen KaiserreichsHerzogtum Berg Konigreich Westphalen Napoleonische Post in Norddeutschland Altdeutsche StaatenBaden Bayern Bergedorf Braunschweig Bremen Hamburg Hannover Lubeck Mecklenburg Oldenburg Preussisches Postwesen Preussische Postgeschichte Sachsen Schleswig Holstein Wurttemberg Deutsch Osterreichischer Postverein Norddeutscher PostbezirkNach dem Ersten WeltkriegWeimarer Republik und NS StaatNach dem Zweiten WeltkriegPostgeschichte und Briefmarken Deutschlands unter alliierter BesetzungWest Berlin Deutsche Bundespost Deutsche Post DDR Nach der Postreform IIDeutsche Post AG Briefmarkenausgaben der Altdeutschen Staaten bis 1918 und der Deutschen Reichspost 1872 1945 Altdeutsche StaatenBaden Bayern Bergedorf Braunschweig Bremen Hamburg Hannover Helgoland Lubeck Mecklenburg Norddeutscher Postbezirk Oldenburg Preussische Postgeschichte Sachsen Schleswig Holstein Thurn und Taxis WurttembergDienstmarken Norddeutscher Bund 1870 1871 Wurttemberg 1875 1920 Bayern 1908 1920 Freie Stadt Danzig 1921 1927 Deutsche Reichspost Hinweis Wenn in einem Jahr keine neuen Briefmarken ausgegeben wurden erfolgt keine Verlinkung 1872 1873 1874 1875 1876 1877 1878 1879 1880 1881 1888 1889 1890 1899 1900 1901 Vineta Provisorium 1902 1903 1904 1905 1915 1916 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931 1932 1933 1934 1935 1936 1937 1938 1939 1940 1941 1942 1943 1944 1945Dauermarkenserien Germania 1900 1922 Reprasentative Darstellungen des Deutschen Kaiserreichs 1900 1923 Kopfe beruhmter Deutscher 1926 1933 Reichsprasidenten 1928 1934 1935 Hindenburg Medaillon 1932 1945 Adolf Hitler 1941 1945 Dienstmarken Deutsches Reich 1870 1945 Briefmarkenausgaben des Deutschen Reiches in den Deutschen Kolonien und Schutzgebieten von 1900 bis 1919Kaiseryacht SMS Hohenzollern Briefmarkenbesatzungsausgaben des Deutschen Reiches wahrend des Zweiten WeltkriegesAlbanienAlbanienBohmen und Mahren1939 1940 1941 1942 1943 1944 1945 DienstmarkenElsassElsassEstland1939 1940 1941 1942 1943 1944 1945Generalgouvernement Briefmarken Ausgaben fur das Generalgouvernement 1939 1940 1941 1942 1943 1944 Dienstmarken Nachfolgende Ausgaben Postgeschichte und Briefmarken Deutschlands unter alliierter Besetzung ab Mai 1945 bis 1949 Abgerufen von https de wikipedia org w index php 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