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Die Preussische Post war im 19 Jahrhundert in Norddeutschland ahnlich der Thurn und Taxis Post in Suddeutschland die vorherrschende Post Anhand der Postamtsblatter ist hier die Geschichte des Postdienstes also der Versendevorschriften und der Tarife fur die einzelnen Versendegegenstande ebenso behandelt wie die Organisationsform der Preussischen Post Fur die Anfange der Post in Preussen bis 1808 siehe Preussisches Postwesen Inhaltsverzeichnis 1 Die Preussische Post 1808 bis 1868 1 1 Postgebuhren 1 Januar 1822 1 2 Postgebuhren 1 Januar 1825 1 2 1 Abschnitt I Brief Paket und Geld Porto 1 2 1 1 A Briefporto 1 2 1 2 B Paketporto 1 2 1 3 C Geldporto 1 2 2 Abschnitt II 1 2 3 Abschnitt III 1 2 4 Abschnitt IV 1 2 5 Abschnitt V 1 2 6 Abschnitt VI Regeln bei Geld und Paketversendung 1 2 7 Abschnitt VII Zahlung und Berechnung des Postgeldes 1 3 Veranderungen von 1825 bis 1850 1 4 Gesetz uber das Postwesen zum 1 September 1852 1 5 Letzte Anderungen 2 Literatur 3 WeblinksDie Preussische Post 1808 bis 1868 Bearbeiten nbsp Posthausschild Preussen 1776Nach der Volkerschlacht bei Leipzig 1813 verschwanden die franzosischen Staatsbildungen Die alten Staaten wurden wiederhergestellt Hier begann nun der zweite Abschnitt der preussischen Postgeschichte Durch die Auswertung der amtlichen preussischen Postamtsblatter wurden neben der Organisationsgeschichte die Versandbedingungen und Tarife zum Hauptteil dieser Artikels Am 16 Dezember 1808 wurde die Verfassung der obersten Staatsbehorden in Bezug auf die innere Landes und Finanzverwaltung geandert War bisher die Post dem Departement fur Fabriken und Handel unterstellt wurde nun das General Postamt der 1 Abteilung des Ministeriums des Inneren Allgemeine Polizei zugeteilt Die technische Verwaltung blieb weiterhin selbstandig Schon am 27 Oktober 1810 bildete das General Postamt eine besondere Abteilung 4 innerhalb des Innenministeriums Am 3 Juni 1814 wurde die Postverwaltung vom Ministerium losgelost und dem General Postmeister allein untergeordnet Die Kontrolle und Oberleitung blieb jedoch noch dem Staatskanzler vorbehalten Mit dem Tode Karl August von Hardenbergs am 26 November 1822 blieb die Stelle des Staatskanzlers unbesetzt Die Postverwaltung unter dem General Postmeister Karl Ferdinand Friedrich von Nagler wurde nun selbstandig und unterstand unmittelbar dem Konig Kab Ordre vom 4 Marz 1823 Zu dieser Zeit gab es keine Provinzialbehorde Die Postamter unterstanden unmittelbar dem General Postamt in Berlin Der Vorsteher eines Postamts war der Postmeister Die Amtsbezeichnung Ober Postdirektor und Postdirektor waren Ehrentitel fur die Vorsteher der Postamter an Regierungssitzen und bei den Grenzpostamtern jedoch waren sie ohne weitergehende Befugnisse Die Postamter zu diesen zahlten auch das Hofpostamt und die Oberpostamter hatten fur die richtige Portoerhebung und die Berechnung der Postgebuhren zu haften Sie mussten auch Ersatz leisten wenn von untergeordneten Behorden Fehler gemacht worden waren Sie vermittelten den Verkehr von Personen Briefen Geldern und Paketen auf den Postkursen und waren fur die Sicherheit auf diesen Kursen verantwortlich Fur Sendungen von hohem Wert war der Postmeister befugt bewaffnete Manner als Postbegleiter mitreisen zu lassen Zur Uberwachung des Portos hatte der Postmeister oder sein Stellvertreter die ankommende und abgehende Post genau zu prufen Weiter hatte der Postmeister dafur Sorge zu tragen dass die Sendungen schnell und richtig zugestellt wurden Den Postamtern waren Nebenpostamter zugeordnet Die Postwarteramter auch Postverwaltungen und Post Expediteurs genannt wurden in der Regierungszeit Friedrich Wilhelms I 1713 1740 begrundet Sie waren hinsichtlich des Kassen und Rechnungswesens dem nachstgelegenen Postamt zugeteilt standen aber sonst unmittelbar unter dem General Postamt Die Verwaltung der Postwarteramter wurde in der Regel Ortseinwohnern als Nebenbeschaftigung ubertragen Gelegentlich der Stein Hardenbergschen Verwaltungsreform die auch einige Anderungen in der Behordenverfassung der Post brachte erhielten die Postwarteramter den Namen Post Expeditionen ohne dass an ihrer rechnungsmassigen Unterstellung unter die Postamter etwas geandert wurde Der Postwarter hatte nur einen verhaltnismassig kleinen Geschaftskreis zu verwalten Fur jeden durch sein Versehen entstandenen Verlust hatte er Ersatz zu leisten und hatte daher dem vorgeordneten Postamt eine Kaution zu stellen Er hatte die Ankunfts und Abgangszeiten der Post im Stundenzettel zu vermerken die aus dem Orte hinzukommenden Poststucke aus dem Frachtzettel ins Manual einzutragen die durchgehenden Sachen jedoch nur summarisch aufzuzeichnen um Zeit zu sparen Die eingehenden Karten hatte er selber aufzurechnen und sie jeden Tag an das vorgesetzte Postamt einzusenden Zu seinen Pflichten gehorte weiter die Bereithaltung von Pferd und Wagen fur die Extraposten oder zumindest die schnelle Abfertigung Noch schneller waren Staffettendepeschen zu versorgen In kleineren Orten waren Briefsammlungen eingerichtet worden Wie schon der Name sagt beschrankte sich der Geschaftskreis nur auf die Abfertigung des Postboten oder auf die Abgabe der vorhandenen Briefe an die durchgehenden Posten die Sammlung und Aushandigung der Lokalkorrespondenz und auf die Berechnung des eingenommenen Portos nbsp 1816 Preussische AufgabestempelAb 1816 wurden in Preussen Aufgabestempel eingefuhrt Diese Stempel sollten von den Postamtern fur alle Sendungen nach dem Auslande verwendet werden Die von den Postwarteramtern eingehenden nach dem Auslande bestimmten Briefe wurden mit dem Stempel des Postamts versehen von welchem sie abgingen Diese Briefe waren mit dem Landporto zu belegen Schon ab Marz 1817 wurde bestimmt alle Briefe abzustempeln das Binnenporto wurde nicht mehr erhoben Alte Stempel z B in den neu hinzugekommenen Gebieten konnten verwendet werden Im Jahre 1819 wurde die erste Schnellpost von Berlin nach Magdeburg eingerichtet weitere sollten folgen Postgebuhren 1 Januar 1822 Bearbeiten Die Gebuhrensatze stammen bis 1824 zum grossten Teil noch aus der Zeit der franzosischen Postregie waren durch eine Unzahl von Sonderabmachungen auf einigen Kursen unubersichtlich und zu dem noch recht hoch angesetzt Zudem war durch das Munz Edikt vom 30 September 1821 zu kleinen Gebuhrenerhohungen gekommen als man sich entschlossen hatte den Taler auf 30 Silbergroschen statt 24 gute Groschen umzustellen Gleichzeitig sollten im Grundsatz nur noch halbe Bruche im Tarif verwendet werden Die kleineren Bruche wurden nach oben abgerundet So wurden aus 6 guten Pfennigen Pfg die durch die Wahrungsumstellung nun 7 Pf geworden waren zu 1 Sgr aufgerundet Tarif fur Zeitungen ab 1822 Zeitung A BPfg fur den ganzen Bogen 4 5fur den halben Bogen 2 4fur den viertel Bogen 1 2 fur den Beilagebogen 1 fur den halben Beilagebogen 1 Drucksachen unter Kreuzbandgewohnlicher Druckbogen 8einzelner halber Bogen 5einzelner Viertelbogen 41 Bogen im Musikformat 10 Bogen im Musikformat 10Einen ersten Anfang machte man mit den Gebuhren fur Zeitungen deren Verbreitung einen ziemlichen Aufschwung genommen hatte Es kamen folgende Gebuhren fur Zeitungen zum Ansatz A inlandische Zeitungen unter Kreuzband B auslandische Zeitungen mit Ausnahme der franzosischen Blatter regelt Postvertrag mit Frankreich nachste Anderung 1 Oktober 1848 Die Gebuhr wurde nach der Zahl der Bogen berechnet die jede Zeitung im jahrlichen Durchschnitt aufweist Gleichzeitig wird die Versendung von Drucksachen unter Kreuzband gestattet Zu den Drucksachen zahlen Bucher gedruckte Schriften Noten Preisverzeichnisse offene gedruckte Rundschreiben und Warenproben Als gewohnlichen Druckbogen gelten auch acht Blatter kleiner als Oktav Format Landkarten durfen nicht gerollt aufgeliefert werden Es sind ausschliesslich broschierte Bucher gemeint nie gebundene Die Absender sind verpflichtet auf dem Kreuzbande ihre Namen und die Zahl der Bogen zu bemerken Die Portosatze waren innerhalb des Landes fur alle Entfernungen gleich nbsp Ausschnitt aus der Postkarte von dem preussischen Staate Berlin 1829Am 4 April 1823 wurde das General Postamt unter dem General Postmeister von Nagler selbstandig Es unterstand unmittelbar dem Konig Alle Postanstalten unterstanden unmittelbar dem General Postamt in Berlin Einem Postamte stand der Postmeister vor Die Amtsbezeichnung Ober Postdirektor und Postdirektor waren Ehrentitel Den Postamtern waren Nebenpostamter zugeordnet Die Postwarteramter auch Postverwaltungen und Post Expediteurs genannt waren hinsichtlich des Kassen und Rechnungswesens dem nachstgelegenen Postamt zugeteilt standen aber sonst unmittelbar unter dem General Postamt Die Verwaltung der Postwarteramter wurde in der Regel Ortseinwohnern als Nebenbeschaftigung ubertragen Spater erhielten die Postwarteramter den Namen Post Expeditionen In kleineren Orten waren Briefsammlungen eingerichtet worden Der Geschaftskreis beschrankte sich auf die Abfertigung des Postboten oder auf die Abgabe der vorhandenen Briefe an die durchgehenden Posten die Sammlung und Aushandigung der Lokalkorrespondenz und auf die Berechnung des eingenommenen Portos Zur Portoberechnung wurden die Luftlinienentfernungen aller Postorte des Landes voneinander ermittelt Die Vermessung und Herstellung der dazu notwendigen genauen Karten dauerte von 1823 bis 1825 Zur Feststellung der Entfernungen waren acht Landmesser 1 Jahre unterwegs und hatten 1 386 596 Entfernungen festzustellen Um 1825 wurden die ersten Preussischen Poststempel eingefuhrt Die Briefsammlungen und Postwarteramter erhielten einen Zweizeiler mit der Angabe von Tag und Monat in Ziffern unter dem Ortsnamen Bei den Zweizeilern fur die Postamter erfolgte die Angabe des Monats abgekurzt in Buchstaben nbsp 1825 preussische StempelformPostgebuhren 1 Januar 1825 Bearbeiten Eine grossere Reform wurde erarbeitet und am 18 Dezember 1824 verabschiedet So konnten die neuen Gebuhren am 1 Januar 1825 in Kraft treten Es war dies die erste umfassende Postordnung Die Hauptbestimmungen des ersten vollstandigen Grundgesetzes uber das Postwesen sind die folgenden Der Brief Paket und Geldtaxe zwischen samtlichen Postanstalten wird lediglich die direkte Entfernung nicht aber die von der Post zuruckgelegten Wege zugrunde gelegt Somit horte auch das Binnenporto auf Zwischen allen Preussischen Postanstalten wird das Porto nur in einer Summe berechnet und erhoben Alle ausnahmsweisen Porto Erhohungen Zuschlage wie Ermassigungen fur einzelne Course und Orte fallen weg Das neue Posttax Gesetz kam fur alle Staatsburger gleichmassig zur Anwendung Unterschiede in der Pakettaxe nach Massgabe des Inhalts der Sendung Kaufmannswaren Viktualien gibt es nicht fur alle Pakete gilt derselbe Tarif so dass lediglich Gewicht und Entfernung fur die Taxierung massgebend sind bei Geldsendungen die Entfernung und der Wertbetrag Statt der unbestimmten Taxe fur Papiere au porteur wird eine Taxe fur alle kurshabenden Papiere eingefuhrt das Vorzeigen der Papiere und das Versiegeln des Briefes im Postburo sowie die modifizierte Unterschiedlichkeit der Taxe fallt fort Abschnitt I Brief Paket und Geld Porto Bearbeiten A Briefporto Bearbeiten 1825 Preussisches Briefporto Briefporto GewichtMeilen Sgr Lot x fache2 1 1 1 2 4 1 1 1 24 7 2 1 2 2 7 10 2 2 2 310 15 3 2 3 3 jede weitere 10 Meilen 1 Sgr mehrje weitere Lot fach Briefporto mehrAkten und SchriftsendungenBeforderung mit der Fahrpost2 Lot Briefgebuhr2 8 3 fache6 16 4 fache15 24 5 fachebis 1 Pfund 6 fachejedes weitere Pfund einfache Briefgebuhr mehrDrucksachen unter Kreuzband der Brief bzw AktentaxeWarenprobenbis 1 Lot Briefgebuhruber 1 Lot BriefgebuhrDie Briefgebuhr wird nach der Entfernung und dem Gewicht berechnet wobei der einfache Brief Lot schwer sein durfte 1 Lot 4 Quentchen 14 606 g Bei hochster Entfernung im preussischen Postgebiet kam man auf 19 Sgr fur den einfachen bis Lot schweren Brief vorher 18 Sgr 8 Briefe bis 2 Lot incl schwer gehoren ausschliesslich zur Reitpost Bis zu diesem Gewicht findet die Gewichtsprogression statt ohne Unterschied ob die Beforderung streckenweise oder ganz mit der Reit Schnell Fahr oder Botenpost geschieht 9 Alle im Inland zur Post gegebenen Briefe uber 2 Lot schwer gehoren zur Fahrpost insofern der Absender nicht ausdrucklich die Beforderung mit der Reit oder Schnellpost schriftlich auf der Adresse verlangt hat Porto und Progressionssatze von Akten und Schriften mit den Fahr Karriol und Botenposten 11 Gehoren mehrere dergleichen Sendungen zu derselben Adresse so wird fur jedes einzelne das Porto nach der Progression erhoben Das Porto fur Sendungen gedruckter und anderer nicht geschriebener Gegenstande in Briefform verpackt mit Ausnahme derjenigen unter Kreuzband und Wertsachen wird nach der Pakettaxe bezahlt bis 1827 14 Porto fur Sendungen unter Kreuzband kosten den vierten Teil der Aktentaxe Es besteht Frankozwang Auf Wunsch auch mit der Briefpost dann Briefgebuhr Hochstgewicht 16 Lot daruber nach der Pakettaxe 1848 sind Datum und Unterschrift als handschriftliche Zusatze erlaubt 17 Warenproben in Briefen oder den Briefen angehangt insofern sie als solche kenntlich sind und der Brief ohne die Proben nicht uber Lot wiegt wird zusammen gewogen bis zu 1 Lot die einfache Briefgebuhr erhoben Wird das Gewicht uberschritten so kommt auf der Reit und Schnellposten die Halfte der tarifmassigen Briefgebuhr zur Anrechnung bis 1852 Zum eingeschriebene Brief 1821 im Rheinland eingefuhrt zum doppelten Briefporto kam neben der Briefgebuhr noch 2 Sgr fur die Ausfertigung des Postscheins und noch die einfache Briefgebuhr fur den zuruckkommenden Empfangsschein Die Scheine sind mit einem Gebuhrenstempel versehen und werden bei den Postanstalten wie bares Geld behandelt Cirkular Nr 47 des Generalpostamts von 1824 1839 wurde verfugt dass Einschreibbriefe ohne Ausnahme innerhalb von sechs Stunden zugestellt werden mussen ohne Rucksicht auf vorliegende Abholungserklarung Schwarz Ab 1844 wird der Empfangsschein nur noch auf Verlangen des Absenders zuruckgegeben gegen eine Zustellgebuhr von 6 Pfg 20 Der Absender erhalt einen Aufgabeschein Auf den inlandischen Post Anstalten stellt der Empfanger des Briefes eine Bescheinigung aus welche an die kolligierende Postanstalt zuruckgesandt und dem Absender gegen Ruckgabe des Aufgabescheins ausgehandigt wird B Paketporto Bearbeiten 1825 Preussisches Paketporto Paketporto3 Pfg je Pfund und 5 Meilenmindestensbis 4 Pfund 2 fache Briefgebuhrdaruber 3 fache BriefgebuhrUberschiessende Meilen gelten als volle 5 Meilen Uberschiessende Lote bleiben unberucksichtigt Begleitbriefe bis Lot waren frei vom Ubergewicht wird die Gebuhr erhoben Auf Wunsch wird fur 2 Sgr ein Postschein uber die Einlieferung ausgestellt 22 Das Paketporto reguliert sich a nach der Entfernung wie bei Briefen und b nach dem Gewicht des Paketes 23 Das Paketporto steigt nach einer Progression von 5 zu 5 Meilen mit Sgr oder 3 Pfg fur jedes Pfund Fur kleinere Pakete wird jedoch die Briefportotaxe in der Art angewandt das bis zum Gewicht von 4 Pfund 2 faches uber 4 Pfund das dreifache Briefporto erhoben wird insofern das Porto nach den Progressionsatzen fur Pakete nicht mehr betragt 24 Wenn mehrere Pakete zu einer Adresse gehoren wird das Gewicht zusammengezogen Betragt das Porto nach dem Gesamtgewicht weniger als das 3 fache Briefporto so ist das zu erheben 26 Kleinere Pakete konnen wenn moglich mit den Schnellposten versandt werden Es tritt dann eine Erhohung des Portosatzes von 50 ein 28 Der zu einem Paket gehorige Brief ist bis zu dem Gewicht von Lot frei Nur vom Ubergewicht wird Porto berechnet bei den Schnellposten nach der Gewichtsprogression fur Briefe bei den Fahrposten uber 2 Lot auch nach der Aktentaxe 29 Gegenstande deren Wert fur das Pfund 10 Taler oder mehr betragt mussen deklariert und der Wert auf der Adresse angegeben werden Bei Gegenstanden von geringerem Wert kann nach Wahl des Absenders der Wert angegeben werden oder nicht 30 Das Porto ab 10 Taler wird nach der Goldtaxe unter 10 Taler nach der Paket Taxe erhoben C Geldporto Bearbeiten 1825 Preussisches Geldporto Geldsendungen Silberbis 1 Taler 1 Sgr 1 20 Taler 2 Sgr 20 50 Taler 3 Sgr 50 100 Taler 4 Sgr ab 100 Talern gestaffelt von 5 zu 5 Meilenbis 1 000 Talerje 50 Taler 2 Sgr mehrje 100 Taler 4 Sgr mehruber 1 000 Talerje 50 Taler 3 Sgr mehrje 100 Taler 1 Sgr mehrGeldsendungen Goldbis 50 Taler 2 fache50 100 Taler wie fur 100 Talerab 100 Taler gestaffelt von 5 zu 5 Meilenbis 1 000 Talerje 100 Taler 3 Sgr mehrje 50 Taler 1 Sgr mehruber 1 000 Talerje 50 Taler 1 Sgr mehrje 100 Taler 2 Sgr mehr19 Marz 1826 Porto fur Gold SilbertarifPapiergeldinlandisches Silbertarifauslandisches Silbertarifgeandert 1825 1 10 displaystyle 1 10 nbsp Silbertarif1848 wie inlandischesKursmassige Papiere SilbertarifVermischte Sendungen Gold Munzen Papiergeld bis 4 Lot 2 fache4 8 Lot 3 facheZu jeder Sendung kam die Scheingebuhr von 2 Sgr 31 Das Geldporto berechnet sich a nach der Entfernung und b nach dem Wertbetrag 32 Fur gemunztes und ungemunztes Silber und Scheidemunzen nach der Tabelle Summen bis 100 Taler nach der Briefgebuhr Bei Summen von und uber 100 Talern tritt eine Taxprogression ein welche von 5 zu 5 Meilen mit 4 Sgr fur jedes Hundert und mit 2 Sgr fur jedes Hundert bis die Sendung 1 000 Taler voll erreicht fortschreitet von wo ab fur jede weiteren 100 Taler 3 Sgr und fur jede 50 Taler 1 Sgr von 5 zu 5 Meilen erhoben werden Fremdes Silber wird umgerechnet 12 Gulden Reichsgeld nach dem 24 Guldenfuss werden 7 Taler und 111 Mark Hamburger Banco 56 Taler Preussisches Silbergeld gleichgesetzt 34 Fur Kupfermunzen wird das Porto nach der Paket Taxe bezahlt 35 Fur Gold und Wertstucke wird erhoben bis 50 Taler zweifaches Briefporto uber 50 Taler bis 100 Taler wie fur 100 Taler jedoch muss das doppelte Briefporto erreicht werden Das Gewicht spielt dabei keine Rolle Bei Summen von 100 Talern und daruber tritt die Taxprogression ein welche von 5 zu 5 Meilen mit 3 Sgr fur jedes 100 und mit 1 fur jedes halbe Hundert fortschreitet Auch hier tritt bei Uberschreitung der ersten 1 000 Taler eine Ermassigung des Satzes auf 2 Sgr bzw auf 1 Sgr ein Bei der Berechnung des Goldwertes wird ein Friedrich d or zu 5 Taler ein Dukat zu 2 Taler angenommen 1826 auf die Silbertaxe geandert 37 Papiergeld und Kurs habende Papiere Alles inlandische und auslandische Papiergeld sowie alle Kurs habenden Papiere mussen vom Absender auf dem Kuvert deklariert werden und zwar a das inlandische Papiergeld nach dem Nennwerte b das auslandische Papiergeld und alle Kurs habenden Papiere nach dem jedesmaligen Kurse in Preuss Kurant wird das festgesetzte Porto fur Briefe oder Akten nach dem Gewicht nicht erreicht wird das Porto fur Silbergeld erhoben 1825 auf 1 10 des Silbertarifs gesenkt 39 Bei vorhandenem Verdacht auf unterlassener oder unrichtige Deklaration haben die Postbeamten das Recht die Offnung der Briefe oder Pakete im Postkomptoir vom Absender oder Empfanger zu verlangen Ggf wir Strafantrag erhoben 43 Dagegen darf kein Postbeamter sich erlauben irgendeinen Brief um dadurch den Inhalt zu erforschen oder in einer anderen Absicht eigenmachtig zu verletzen 44 Porto fur vermischte Sendungen Das Verpacken verschiedenartiger Gegenstande als Gold Kurant Papiergeld etc zu Schriften in einen Brief wird nur bis zu einem Gewicht von 8 Lot erlaubt es sei denn das Porto des getrennt berechneten ware nach der Geldtaxe hoher 46 Bei Sendungen von grosserem Gewicht wird eine Vermischung solcher Gegenstande wofur eine verschiedene Taxe besteht nicht gestattet wenn sie auch zu einer Adresse gehoren besonders verpackt und alsdann ebenso behandelt werden als wenn solche mit verschiedenen Adressen zur Post gegeben worden waren 48 Sendungen der Gelder und geldwerter Papiere werden in der Regel nur mit der Fahrpost versandt Wenn die Post die Moglichkeit hat solche Sendungen auch mit der Schnellpost zu befordern steigt der Tarif um 50 50 Der zu den Geldsendungen gehorige Begleitbrief wird mit derselben Art wie bei Paketsendungen festgesetzt behandelt 51 Landporto An Orten woselbst keine Postanstalten sind die aber von der durchgehenden Post beruhrt werden ist den Kommunen wenn sie den Durchgang der Posten benutzen will solche Anordnung zu treffen z B den Austausch von Posttaschen dass die Abgabe von Briefen ohne Aufenthalt der Post und ohne dass Schirrmeister oder Postillions den Wagen zu verlassen mussen geschehen kann 52 Fur die Beforderung der Briefe solcher Orte a von und bis zur nachsten Station b von und bis zu den Orten welche zwischen der nachsten und der darauf folgenden Station belegen sind wird das Porto nach der niedrigsten Taxe erhoben Dieses Porto wird Landporto genannt Geht die Korrespondenz weiter oder kommt weiter her so dass zwei und mehrere Stationen beruhrt so wird nur das gewohnliche Porto erhoben und kein Landporto zugeschlagen 53 Porto Erhohung bei eintretender Fourage Teuerung ist nie zum Tragen gekommen Moch Abschnitt II Bearbeiten 54 Scheingeld Die Postanstalten sind verpflichtet Einlieferungsscheine zu erteilen a uber Geld Papiergeld Kurshabende Papiere wenn der Betrag 1 Taler ubersteigt Wertstucke und rekommandierte Briefe b uber gewohnliche Pakete Diese jedoch nur auf Verlangen des Absenders welches auf der Adresse durch die Bemerkung gegen Schein ausgedruckt sein muss Fur den Einlieferungsschein muss der Absender 2 Sgr entrichten Dieser Schein fuhrt den Stempel Zwei Silbergroschen sie gelten bei den Postanstalten wir bares Geld Dieser Schein wird vom Empfanger oder der Postanstalt unterschrieben und besiegelt wofur nichts zu entrichten ist 1827 fur Pakete auf 1 Sgr ermassigt Abschnitt III Bearbeiten Bestellgeld BestellgeldBriefe bis 16 Lot Sgr alle anderen 1 Sgr 56 Bestellgeld Die Postanstalten haben sich erstmals verpflichtet im Orte alle mit der Post ankommenden Briefe den Empfangern ins Haus zu senden Dies gilt fur unbeschwerte Briefe und Pakete bis 16 Lot sowie fur Geldbriefe bis 1 Taler fur die fur alle anderen ist 1 Sgr zu zahlen ist Das Bestellgeld muss auch von den Behorden und fur portofreie Korrespondenzen etc bezahlt werden Briefe konnen auf schriftlicher Erklarung hin auch selbst abgeholt werden das Bestellgeld wird dann nicht erhoben Pakete konnen wenn es die Umstande zulassen ebenfalls zugestellt werden Landzustellung Briefe bis 16 Lot auf 1 Meilen 1 Sgr bis 2 Meilen 2 Sgr und bis 3 Meilen 2 Sgr Fur kleine Pakete bis max 6 Pfund sowie fur Scheine zu Geldsendungen den doppelten Satz In ungunstig gelegene Orte alle acht Tage bis zu 5 Sgr 1833 wurde gestattet auch Gelder zuzustellen Moch Fur Zeitungen sind bei der 2 oder 3 Mal Zustellung 12 Sgr ofter 20 Sgr jahrlich zu entrichten Moch Abschnitt IV Bearbeiten Packkammergeld Packkammergeldfur die ersten 4 TagePaketbis 30 Pfund 1 Sgr bis 60 Pfund 2 Sgr uber 60 Pfund 3 Sgr Geldbis 100 Taler 1 Sgr bis 500 Taler 2 Sgr bis 1 000 Taler 3 Sgr je 1 000 mehr 1 Sgr 60 Packkammergeld Lagergeld Bis 1825 in grosseren Stadten eine Nebengebuhr der Packkammerbeamten Beginnend einen Tag nach der Zustellung der Begleitadresse fur die ersten vier Tage nach nebenstehender Tabelle 62 Nach vier Tagen waren pro Woche die doppelten Betrage zu entrichtet Nach 14 Tagen werden Pakete zuruckgesandt Ist der Absender nicht zu ermitteln so wird die Beschreibung des Paketes ausgehangt und im ortlichen Intelligenzblatt inseriert Nach drei Monaten gehen sie an das General Postamt Abschnitt V Bearbeiten Postvorschusssendungen Postvorschussa Briefgebuhr b Postgeld wie wenn die Summe mit der Post versandt worden ware bis 1842 c Prokuragebuhr fur den Beamtenvon 5 bis 15 Sgr 1 Sgr uber 15 von zum Talerbis 10 Taler 1 Sgr daruber je Taler Sgr mehr 66 Postvorschuss Eine Verbindlichkeit von Seiten der Postanstalten Geldvorschusse auf Briefe zu leisten findet nicht statt Es bleibt dem Postbeamten uberlassen einen Vorschuss zu leisten oder zuruckzuweisen Der Vorschuss soll nicht sofort ausgezahlt werden sondern ist so lange a Conto notieren bis gewiss ist dass der Vorschuss angenommen ist ab 69 Es kann niemand zur Einlosung gezwungen werden Wird ein Paket vor Entrichtung des Vorschusses ausgehandigt haftet das General Postamt Rucksendung des nicht angenommenen Vorschusses nach spatestens zehn Tagen 73 Ruckbriefe bis 2 Lot waren fur den Ruckweg kostenfrei schwerere Briefe Pakete und Gelder erforderten jedoch fur den Ruckweg das volle Porto So kostete ein nicht angenommener oder nicht zustellbarer Brief doch einiges an Porto 77 Laufzettel In Fallen wo wegen richtiger Beforderung zur Post gegebener Gegenstande Zweifel bestehen ist dem Absender gestattet offene Requisitionen Laufzettel zu erlassen worin von den Postanstalten uber den Verbleiben der Sendung Auskunft gegeben werden muss Der Aufgeber hat eine Gebuhr von 5 Sgr zu zahlen die wenn eine Unregelmassigkeit der Post stattgefunden hat zuruckgezahlt wird Abschnitt VI Regeln bei Geld und Paketversendung Bearbeiten 83 Beschwerte Briefe werden bis 16 Lot angenommen 88 Unformige oder schlecht verpackte Pakete werden zuruckgewiesen Verlangt der Absender die Beforderung dennoch so geschieht solches lediglich auf seine Gefahr und ist auf dem Postschein zu vermerken Abschnitt VII Zahlung und Berechnung des Postgeldes Bearbeiten nbsp Umrechnungstabelle ab 90 Alle Postgefalle und Gebuhren mit Ausschluss des Briefbestellgeldes werden auf den Adressen und Scheinen in Silbergroschen notiert und in preussischer Wahrung entrichtet Wenn bei der Berechnung Pfennige vorkommen so werden sie nach nebenstehender Tabelle erhoben und berechnet Uber bezahltes Postgeld wird keine Quittung erteilt Kreditiert der Postbeamte Porto so kann er dafur eine Kontogebuhr fur sich erheben Falsch berechnetes Porto unter 15 Sgr kann vom Absender nicht zuruckgefordert werden Nicht bezahltes Porto kann vor Gericht eingeklagt werden Wegen der Portofreiheit erfolgt ein besonderes Regulativ Gegeben Berlin d 18 Dez 1824 General Postmeister v Nagler Veranderungen von 1825 bis 1850 Bearbeiten Soweit die Veranderungen von 1825 Fur die Folgezeit ist von folgenden Veranderungen zu berichten In diese Zeit fallt die Einfuhrung der sogenannten Fingerhutstempel kleine Einkreisstempel bei denen die Ortsangabe der oberen Kreislinie angepasst und die Angaben fur Tag und Monat in der Mitte zu lesen waren Etwa zur gleichen Zeit wurde ein Zweikreisstempel mit dem Ortsnamen zwischen den Kreisen und im Innenkreis die Angaben fur Tag und Monat ausgeliefert Einige dieser Stempel wurden noch zur Entwertung der Marken des Deutschen Reiches verwendet nbsp 1830 1850 Fingerhut und DoppelkreisstempelDen Gerichtsbehorden wird auf Verlangen mit einem Aktenschein die ordnungsgemasse Zustellung von Verfugungen oder Insinuatios Documenten bescheinigt Gebuhr 3 Sgr Moch Das Furstentum Birkenfeld war vollstandig von preussischem Gebiet umgeben Auf Grund eines Vertrages mit der oldenburgischen Regierung und dem Fursten von Thurn und Taxis mit Preussen ging das Postwesen zum 1 November 1837 auf Preussen uber Es dauerte nach den grossen Gebuhrenanderungen nicht lange und schon kamen die ersten Anderungen So war die Gebuhr fur kursmassige Papiere zu hoch sie wurde am 6 Marz 1825 von auf 1 10 des Silbertarifs gesenkt ebenso das auslandische Papiergeld beides konnte fortan auch im eingeschriebenen Brief versandt werden nbsp Anderungen zwischen 1825 und 1840Die Gebuhr fur Goldsendungen wurde am 19 Marz 1826 auf die Halfte des Tarifs fur Silbersendungen ermassigt Gleichzeitig konnte der Generalpostmeister seinen Grosskunden fur Silbersendungen von 25 000 bis 50 000 Talern einen Rabatt von 10 der Gebuhr einraumen uber 50 000 Talern wurden sogar 15 eingeraumt Das Gleiche war fur Pakete moglich bei einer Versendungsmenge von 10 000 Pfd bis 20 000 Pfd 10 und uber 20 000 Pfd 15 Naturlich handelt es sich hier jeweils um den Versand innerhalb eines Jahres Am 5 November 1827 wurde der Tarif fur Akten und Schriften uber 16 Lot auf die doppelte Paketgebuhr ermassigt in derselben Verordnung wurde auch das Scheingeld fur Pakete auf 1 Sgr gesenkt Seit 1840 konnten Kassenanweisungen in eingeschriebenen Briefen versandt werden 1842 fiel bei Einschreibsendungen die Gebuhr fur den Behandigungs Ruck schein fort ebenso wurde das Geldporto bei mit Postvorschuss belegten Briefen abgeschafft Das Porto bestand damit nur noch aus dem Briefporto und der Prokuragebuhr fur den Beamten 1843 hob man die Vorschrift fur die Versendung von Kassenanweisungen allen Arten von Papiergeld und kursmassigen Papieren auf sie konnten nun auch ohne Wertangabe in einem gewohnlichen Brief versandt werden nbsp 1844 Umgestaltung des BrieftarifsZu einer deutlichen Senkung des Briefportos kam es 1844 durch die Anderung der Entfernungsstufen Da diese Anderung als Vorgriff auf die vollstandige Umarbeitung des bisherigen Tarifs verstanden wurde war der Geltungsbereich auf Briefe und Schriftsendungen beschrankt Bei Paket und Geldsendungen sofern der Brieftarif zugrunde gelegt war blieb der alte Tarif weiterhin gultig Naturlich sanken dadurch auch die Auslandsbriefgebuhren Ab 1844 wird bei Einschreibsendungen der Empfangsschein Ruckschein nur noch auf Verlangen des Absenders zuruckgegeben gegen eine Zustellgebuhr Ruckscheingebuhr von 6 Pfg 1847 erfolgte die Gleichstellung des Portos fur auslandisches Papiergeld mit dem Porto fur inlandisches Papiergeld Das Eisenbahngesetz vom 3 November 1838 regelte die unentgeltliche Beforderung der Briefe Gelder und aller postzwangpflichtigen Sendungen Grund dafur waren die aus dem Postregale entspringenden Vorrechte des Staats an festgesetzten Tagen und zwischen bestimmten Orten Personen und Sachen zu befordern nbsp Anderungen zwischen 1843 und 1848Durch die Beforderung der Post mit den neu erbauten Eisenbahnen und der damit verbundenen billigeren Beforderungsweise war schon 1842 auf einigen Strecken versuchsweise eine Ermassigung der Paketgebuhr auf 1 Pf je Pfd und 5 Meilen eingefuhrt worden Dieser Satz wurde ab 1847 auf allen Strecken der Bahn angewendet Der Tarif fur die nicht mit der Bahn beforderten Pakete wurde 1848 auf 2 Pf je Pfd und 5 Meilen gesenkt ferner war der Mindestbetrag doppelte Briefgebuhr nicht mehr nach dem Tarif von 1824 sondern nach den neuen von 1844 zu berechnen nbsp 1848 Tarif fur GeldsendungenZur Erleichterung des Verkehrs wird 1848 der Tarif fur Geld und Wertsendungen umgestaltet Der Deklarationszwang wird vollstandig beseitigt Alle Pakete werden einer gleichmassigen Gewichtsgebuhr unterworfen und bei Wertangabe eine Assekuranzgebuhr Versicherungsgebuhr erhoben I Das Porto fur Geldsendungen aller Art sowie fur Sendungen deren Wert angegeben ist soll sich zusammensetzten aus a aus dem Porto fur das Gewicht der Sendungen nach der Brief oder Packereitaxe und nach Massgabe der Entfernung des Bestimmungsortes b aus der Assekuranzgebuhr fur den angegebenen Wert Die Versicherungsgebuhr soll betragen auf 1 000 TalerBei Papiergeld und Staatspapieren die Halfte dieser Satze Der Betrag fur den Einlieferungsschein ist in der Assekuranzgebuhr enthalten Es wird nur fur den angegebenen Wert der Sendung Ersatz geleistet Das gilt auch bei Beschadigungen Betrugereien werden hart geahndet Der Begleitbrief muss die Adresse des Empfangers und folgende Angaben enthalten Aussere Beschaffenheit des Paketes z B Paket in Leinen die Signatur u U die Wertangabe und den Siegelabdruck wie auf dem Paket Er darf keine Wertsachen enthalten Amtbsl Verfg Nr 46 1849 Fur gemischte Sendungen Geld und Papiergeld kommt das Paketporto die Versicherungsgebuhr bis 100 Taler nach dem grossten Anteil zur Anrechnung Bei einem Wert uber 100 Taler ist jede Teil einzeln zu berechnen Moch nbsp Tabelle nach dem GesetzestextEine Porto Restitution Ermassigung fur jahrliche bedeutende Versendung findet in der Folge nicht mehr statt Der General Postmeister wird ermachtigt die Garantiepramie in Betragen von mehr als 1 000 Taler vorubergehend auf drei Monate auf die Halfte des gesetzlichen Betrages zu ermassigen Ein Erlass vom 25 Juni 1848 hebt die Beschrankung auf bestimmt aber das Summen unter 1 000 Taler den vollen Tarif und erst danach eine Reduzierung des Portos um 50 stattfinden soll Eine Cabinetsordre vom 8 April 1848 hebt das Scheingeld auf Einlieferungsscheine werden nur noch fur Einschreiben Wertsendungen und spater fur die Bareinzahlung erteilt Fur eingeschriebenen Briefe wird die Einschreibgebuhr von 2 Sgr erhoben Seit Mai 1848 konnen Postsendungen jeder Art eingeschrieben werden Im August 1848 endet der Frankierungszwang fur Einschreibsendungen Moch Auf Beschluss des Staatsministeriums wird die Provision fur Zeitungen ab 1 Oktober 1848 allgemein und gleichmassig auf 25 des Einkaufpreises bemessen Um eine Verteuerung zu vermeiden wurde als Hochstgebuhr der Tarif von 1822 herangezogen Die Gebuhr fur die Uberweisung einer Zeitung betragt 5 Sgr wenn der einfache Betrag der Provision erhoben werden soll wenn dieser auf die Dauer der Bezugszeit geringer ist Moch nbsp 1848 Kosten fur die BareinzahlungSeit 1848 ist die Post verpflichtet bei der Aufgabe von Briefen oder Briefadressen auf Verlangen baare Einzahlung bis zu 25 Taler einschl zur Wiederauszahlung an einen bestimmten Empfanger innerhalb des preussischen Postverwaltungsbezirkes anzunehmen Die Gebuhren betragen Sgr fur jeden Taler oder einen Teil davon Die Tax Bestimmungen fur die Reit und Schnellposten wurden vom 1 Oktober 1848 aufgehoben Der Unterschied zwischen Reit und Fahrpost besteht nun nicht mehr Damit wird die Gleichstellung von Schriften und Aktensendungen mit dem Brieftarif erreicht und fur beide Sendungsarten neue gleiche Gewichtsstufen eingefuhrt Aktensendungen werden samtlich mit den Schnellposten versandt wenn keine Schwierigkeiten entstehen Werden Akten oder Schriften in Paketform verschickt unterliegen sie gleichwohl der Briefgebuhr Schwarz nbsp 1848 Neue Gewichtsprogression fur BriefsendungenAm 1 Mai 1849 wurden acht neue dem Generalpostamt direkt unterstellten Post Speditions Amter die alleine fur den Bahnpostbetrieb zustandig waren geschaffen Dem Generalpostamt waren die in den Zugen tatigen acht Post Speditions Bureaus Bahnposten unterstellt Fruher gehorten sie zum Dienstbetrieb des Hofpostamtes in Berlin Die Berechnung des Portos war im Laufe der Zeit immer einfacher geworden Schwierigkeiten bereitete im grossen Masse das vollig ausgeuferte Gebuhrenfreiheitswesen Das Generalpostamt gab 1847 fur die Postanstalten eine gedruckte Ubersicht der Gebuhrenfreiheitsverhaltnisse heraus ein Buch von 403 Paragraphen und 254 Seiten das nach kurzer Zeit wieder zahlreiche Anderungen und Erganzungen erfuhr Der Einnahmen Ausfall berechnete sich damals auf etwa 2 Mio Taler bei Einnahmen der Post von etwa 3 Mio Talern im Jahre 1849 nbsp 1850 erneuter Briefportotarif gultig bis 1860Mit einem Gesetz vom 21 Dezember 1849 wurde mit Gultigkeit von 1 Januar 1850 die Briefgebuhr innerhalb des preussischen Postgebiets geandert und vereinfacht Entfernungsstufen wie auch Gewichtsstufen wurden neu geregelt 3 Die Postverwaltung hat die Anfertigung und den Verkauf von Stempeln Postwertzeichen einzuleiten mittels deren durch Befestigung auf dem Briefe das Frankieren von Briefen nach Massgabe des Tarifs bewirkt werden kann 4 Gleichermassen berechnete sich auch die Gebuhr fur Schriften Akten Urkunden Papiergeld usw wobei bei Papiergeld mit Wertangabe die Versicherungsgebuhr hinzutritt 5 Das Zustellgeld fur Begleitadressen und Scheine wird wie fur Briefe auf Sgr gesenkt Das Gesetz trat mit dem 1 Januar 1850 in Kraft Mit der Bildung des Ministeriums fur Handel Gewerbe und offentliche Arbeiten 1848 mit der Post als 1 Abteilung Postdepartement wurde die Stelle des General Postmeisters nicht besetzt seine Aufgaben ubernahm der Minister Seit dem 1 Oktober 1849 ist die oberste Leitung der Post auf den Handelsminister August von der Heydt ubergegangen Unter ihm wirkt General Postdirektor Heinrich Schmuckert der bereits unter seinem Vorganger von Nagler an der Gestaltung der Post teilhatte Der Ubergang der Leitung bezeichnet auch den Beginn eines neuen Abschnitts Am 6 April 1850 kam der erste deutsch osterreichische Postvereinsvertrag zustande Schmuckert war der Leiter des Generalpostamts der General Postdirektor Mit ihm begann eine Neuordnung des Postwesens sowohl in der Verwaltung als auch im Dienstbetrieb Bis zum 1 Januar 1850 war in Preussen die Verwaltung des Postwesens zentralisiert Samtliche Postanstalten unterstanden dem General Postamt in Berlin Nun traten 26 Oberpostdirektionen ins Leben Die Verwaltung wurde dezentralisiert Fur jeden Regierungsbezirk und fur Berlin je eine Ober Post Direktion eingerichtet Samtliche Postanstalten des Bezirks wurden der Oberpostdirektion untergeordnet nur das Ober Postamt in Hamburg blieb dem General Postamt unterstellt Fur die anderen Ober Postamter fiel diese Bezeichnung weg Mit Amtsblattverfugung 147 vom 21 Juli 1850 wurden vier Klassen fur die untergeordneten Postanstalten eingefuhrt Die Postamter 1 und 2 Klasse wurden von pensionsberechtigten Provinzialbeamten 1 bzw 2 Klasse geleitet Als Vorsteher der Postexpeditionen 1 Klasse wurden Provinzialbeamte 3 Klasse vorgesehen Die Postexpeditionen 2 Klasse wurden Ortseinwohnern ubertragen Alle diese Postanstalten rechneten mit der Bezirks Ober Postkasse ab Die General Postkasse in Berlin war schon 1849 aufgehoben worden Als Ausnahme waren die Speditionsamter in dieser Klasseneinteilung nicht berucksichtigt Sie wurden aufgrund besonderer Auftrage im Einzelfall verwaltet an ihrer Spitze stand der Postdirektor Die Vorsteher der Postamter 1 erhielten die Amtsbezeichnung Postdirektor und den Rang der hoheren Provinzialbeamten V Klasse die Vorsteher der Postamter II die Amtsbezeichnung Postmeister und den Rang der III Klasse der Subalternen Die Postexpeditionen waren nun selbststandige Postanstalten geworden sie unterstanden unmittelbar der Oberpostdirektion Die Vorsteher der Postexpeditionen 1 Klasse waren kundbare Fachbeamte mit der Amtsbezeichnung Postexpeditient die der II Klasse nebenamtlich tatige Ortseinwohner mit der Bezeichnung Postexpediteur Die Amtsbezeichnungen Post Speditionsamter bzw Post Speditions Bureaus wurden mit Amtsblatt Verfugung 20 vom 29 Januar 1856 in Eisenbahn Postamter bzw Eisenbahn Postburos umbenannt nbsp unterschiedliche BahnpoststempelAm 15 November 1850 gab die preussische Post seine ersten Briefmarken heraus Zur Entwertung wurde ein Vierringstempel herausgegeben Eine Nummer in der Mitte des Stempels war jeweils einem Postburo zugeordnet Bei der Einfuhrung wurden die Nummern alphabetisch vergeben Aachen erhielt die Nummer 1 Um die gleiche Zeit kamen die wohl am haufigsten vorkommenden Rahmenstempel in Gebrauch In einem rechteckigen Rahmen steht oben der Name der Postanstalt und darunter Tag und Monat von der Stundenabgabe durch einen Punkt Stern oder Rosette getrennt War zur Ortsbezeichnung noch ein Hinweis notwendig gab es diese Stempel auch dreizeilig Abschlage dieser variantenreichen Stempelform sind bis 1879 bekannt nbsp 1850 preussische RahmenstempelGesetz uber das Postwesen zum 1 September 1852 Bearbeiten Das Gesetz uber das Postwesen hob den Postzwang fur Reisende und fur Pakete uber 20 Pfund vorher 40 Pfund auf Fur alle durch das preussische Gebiet auf einer Strecke unter 5 Meilen ohne Umladung transitierenden Gelder und Packereien wird der Postzwang aufgehoben Bei Versendung durch Expressen und bei Versendung und Reisen von Orten von wo ab und nach Orten wohin keine Postbeforderung stattfindet fielen die Beschrankungen aus dem Postzwang schon nach der bisherigen Gesetzgebung bis zur nachsten auf dem Wege gelegenen Postanstalt fort Ebenso findet der Postzwang nicht statt auf solche Sachen welche die Posten anzunehmen nicht verpflichtet sind Glas Flussigkeiten Explosivstoffe etc Dem Postzwang unterliegen wie bisher gemunztes Geld und Papiergeld ungemunztes Gold und Silber Juwelen und Pretiosen alle ohne Unterschied des Gewichts sowie die einer Stempelsteuer unterliegenden Zeitungen und Anzeigenblatter Geregelt werden die Garantieanspruche So zahlt man fur einen in Verlust geratenen Einschreibbrief 14 Taler fur ein gewohnliches Paket 10 Silbergroschen fur jedes Pfund der Sendung Ersatz Bei Wertsendungen wird der angegebene Wert ersetzt Kann die Post aber nachweisen dass der tatsachliche Wert niedriger liegt hat sie nur diesen zu ersetzen Kann sie eine betrugerische Absicht annehmen so verliert der Absender nicht nur jeden Anspruch auf Schadensersatz sondern wird auch bei Gericht angezeigt Nach dem Postgesetz war die Post befugt die Bedingungen und Gebuhren durch Reglement selbst zu bestimmen Weitere Abschnitte beschaftigten sich mit den Vorrechten der Post Der Strafbestimmungen bei Post und Porto Ubertretungen usw Gegeben Bellevue d 5 Juni 1852Reglement zum Postgesetz Fur Kreuzbandsendungen sie mussen frankiert sein wird durch das Reglement zum Postgesetz das Porto ohne Unterschied der Entfernung auf 6 Pfg fur je 1 Zolllot festgesetzt Hochstgewicht 16 Lot bis 1856 nbsp Der Tarif seit 1852Bei Warenproben und Muster darf zusammen mit dem des einfachen Briefes das Gewicht von 16 Lot nicht ubersteigen Fur solche Sendungen wir je 2 Zolllot das einfache maximal das sechsfache Briefporto erhoben Bei unfrankierten oder unzureichend frankierten Warenproben wird der Portozuschlag fur je 2 Lot des Gesamtgewichts erhoben Berechnung nicht mehr nach der Fahrposttaxe Einschreiben ist zugelassen bei gewohnlichen Briefen Kreuzbandsendungen und Warenproben gegen eine Gebuhr von 2 Sgr Es wird ein Einlieferungsschein erteilt Durch den Vermerk gegen Ablieferungsschein wird ein Ruckschein erteilt Eine Gebuhr dafur wird nicht erhoben Sauter Wertbriefe durfen nicht uber 16 Lot wiegen Die Wertangabe muss in preussischer Silberwahrung bei Briefen auf der Adresse des Briefes geschrieben sein bei anderen Sendungen auf dem Begleitbrief und auf der Sendung bei der Signatur Auch fur Wertbriefe wird ein Einlieferungsschein erteilt Die Wertangabe darf den wirklichen Wert nicht ubersteigen nbsp 1852 BestellgeldZugestellt werden alle von ausserhalb kommenden Briefe Kreuzbandsendungen und Warenproben Begleitbriefe zu Paketen ohne Wertangabe und Ablieferungsscheine uber Briefe und Pakete mit Wertangabe Bei der Zustellung mit dem Landbrieftrager betragt das Landbrief Bestellgeld fur Briefe und Pakete bis 16 Lot Wertbriefe bis 1 Taler Insinuationsdokumente Adressen und Ablieferungsscheine und alle Retourbriefe zwischen und 1 Sgr Den doppelten Satz 2 Sgr fur Briefe und Pakete uber 16 Lot Wertsendungen uber 1 Taler eingeschriebene Briefe zusammen mit dem Ablieferungsschein und Briefe und Scheine auf bare Einzahlung insofern das Geld gleich mit ausgeliefert wird Fur Zeitungen die doppelten Satze der Ortszustellung Die fur einzelne Orte und Kreise angeordneten ermassigten Landbrief bzw Bestellgeldsatze bleiben bestehen Annahme und Bestellung von Stadtbriefen gegen Gebuhr findet an einigen Orten statt An anderen Orten werden nur undeklarierte Ortssendungen zugestellt Bei gleichzeitiger Auflieferung von 100 Stadtbriefen und daruber wird fur jeden frankierten Brief nur ein Bestellgeld von 4 Pfg bis 1868 dann 4 Pfg uber 25 Briefe Sgr erhoben Nur Express Sendungen mussen auch durch Expressen bestellt werden auch wenn sie zur Nachtzeit eintreffen Dafur werden besondere Gebuhren erhoben Der Vermerk durch Expressen zu bestellen kann nicht durch blosse Vorauszahlung des Bestellgeldes ersetzt werden Briefe mit dem Vermerk poste restante postlagernd werden bei der Post Anstalt bis drei Monate aufbewahrt bis der Empfanger sie abholt Als Insinuationsgebuhr kamen 3 Sgr in Ansatz Sauter Das Packammergeld blieb unverandert Gewohnliche und eingeschriebene Briefsendungen Insinuationsdokumente und gerichtliche Erlasse gegen Aufgabeschein werden nachgesendet Andere Sendungen nur auf Wunsch nbsp Tarif fur BareinzahlungenDie Post Verwaltung ubernimmt es Betrage unter und bis zu 50 Taler in kassenmassigem Geld von den Absendern anzunehmen und an Adressaten innerhalb des Preussischen Postverwaltungsbezirkes auszuzahlen baare Einzahlung Jeder Einzahlung muss ein gewohnlicher Brief oder ein leeres Kuvert beigegeben werden darauf muss neben der genauen Anschrift des Empfangers der Vermerk hierauf eingezahlt Rthlr Sgr Pfg und die Talersumme noch einmal in Buchstaben angegeben sein Der Absender erhalt einen Einlieferungsschein Der Empfanger erhalt einen Ablieferungsschein auf den er den Betrag ausgezahlt bekommt Diese Sendungen konnen frankiert oder unfrankiert aufgeben werden Zu dem tarifmassigen Briefporto kommt die Einzahlungsgebuhr von mindestens 1 Sgr oder fur jeden Taler oder Teile davon Sgr 1865 durch Postanweisung ersetzt nbsp Tarif fur Postvorschusse Nachnahme Die Post Verwaltung ubernahm es Betrage in kassenmassigem Geld bis zu 50 Taler von den Adressaten innerhalb des preussischen Postverwaltungsbezirkes einzuziehen und an den Absendern auszuzahlen Vorschusssendungen Postvorschusse Briefe und sonstige Sendungen auf welche Betrage eingezogen werden sollten durften weder frankiert noch eingeschrieben sein Mit dem Vermerk Vorschuss Rthlr Sgr Pfg versehen erhielt der Absender eine Bescheinigung dass der Betrag ausgezahlt werden soll sobald die Sendung eingelost worden ist Wurde sie nicht eingelost war sie spatestens nach acht Tagen zuruckzusenden Es waren zu zahlen Das tarifmassige Porto fur den Brief und die Prokura Gebuhr In Fallen wo das Porto kreditiert wird ist dafur eine Kontogebuhr von 5 mindestens aber monatlich 5 Sgr zu erheben Zu jedem Paket ist ein Begleitbrief oder Begleitadresse erforderlich Mehrere Pakete zu einem Begleitbrief sind zulassig jedoch entweder alle mit oder ohne Wertangabe Weiter geht es um Estafetten die Personenbeforderung Reisegepack Extraposten und Courier Beforderung Das Reglement tritt am 1 September 1852 in Kraft nbsp Hochstwert der 1 Ausgabe im StichtiefdruckDie neuen Freimarken werden am 15 November 1850 in den Werten von 1 2 und 3 Silbergroschen ausgegeben Sie konnten zunachst nur zur Freimachung von Briefen innerhalb Preussens und des deutsch osterreichischen Vereinsgebietes verwendet werden nbsp 1852 das neue PaketportoDer Tarifunterschied zwischen dem Bahnversand und dem Versand uber die Strasse fur Pakete wird mit dem Gesetz zum 1 Juli 1852 durch die Einfuhrung eines Einheitstarifs aufgehoben Danach betragt die Paketgebuhr auf allen Strecken 1 Pf je Pfd und 5 Meilen mindestens ist aber die doppelte Briefgebuhr zu entrichten Die uberschiessenden Lote werden als volles Pfund gerechnet Mehrere an eine Adresse gehende Pakete werden einzeln berechnet Auch bei den Begleitadressen kam es zu einer Anderung so war der Brief bis zu einem Zolllot 16 66 g frei war er schwerer so wurde er vollstandig als Brief berechnet Das postzwangpflichtige Gewicht wurde von 40 auf 20 Pfd gesenkt Ermassigung gab es dadurch naturlich auch fur Wertpakete und fur das Ubergewicht bei Reisenden 30 Pfund waren frei Der Portozuschlag von 50 fur die Benutzung der Schnellpost wird abgeschafft 7 August 1852 Moch Von den Tariffestsetzungen vom Jahre 1824 waren nunmehr nur noch folgende Bestimmungen in Geltung uber die Briefeinlagen unfrankierte Sendungen an Behorden das Landporto das Packkammergeld die Postvorschusse und die Abrundung der Postgefalle Moch Letzte Anderungen Bearbeiten Fur den preussischen Inlandsverkehr wurde mit Amtsbl Verf Nr 85 v 31 Mai 1853 gestattet Warenproben auch in einem versiegelten Umschlag verpackt dem Brief anzuhangen Die Post hatte das Recht den Umschlag von Absender oder Empfanger offnen zu lassen Schwarz 1854 wurde die Hochstgebuhr bei Kreuzbandsendungen auf die Briefgebuhr beschrankt und 1856 auch die preussische Inlandsgebuhr auf 4 Pfg ermassigt nachdem in Vereinsverkehr schon langer dieser Tarif gegolten hatte und daher viele Geschaftsleute ihre Drucksachen im Ausland aufgaben Eine Erleichterung brachte das Gesetz zum 1 Januar 1853 1 Fur Papiergeld und Staatspapiere soll bei der Versendung durch die Post dieselbe Assekuranzgebuhr welche fur bares Geld festgesetzt ist erhoben werden 2 Das Zollgewicht soll auch bei Gutern und Geldsendungen zur Ermittlung des Gewichts und zur Taxierung derselben in Anwendung gebracht werden Eine weitere Portoanderung war die Senkung des Drucksachentarifs von 6 auf 4 Pf je Zollot und die Gleichstellung des Orts mit dem Landtarif fur Zeitungen auf den billigeren Ortstarif vom 12 August 1859 Es bestimmte dass Drucksachen und Warenproben die gewohnliche Briefgebuhr nicht ubersteigen durfen Sauter Im Anschluss an die Frankfurter Konferenz des deutschosterreichischen Postvereins 1860 wurde das Hochstgewicht der Briefe Drucksachen und Warenproben auf ein halbes Pfund 15 Lot festgesetzt Die Gebuhr fur Drucksachen und Warenproben war das gewohnliche Briefporto nicht ubersteigen Es liess die Ruckscheine bei eingeschriebenen Briefen wie bisher frei verlangte aber fur 2 Sgr einen Ruckschein zur Fahrpost Die Prokuragebuhr bei Postvorschusssendungen ermassigte sich auf Sgr fur jeden Taler oder Teile eines Talers bei einem Mindestsatz von 1 Sgr In der Landzustellung wurden die Gewichtsgrenze die ja fur den Ansatz des einfachen und des doppelten Briefzustellgeld massgebend war auf 15 Lot festgesetzt und der Einschreibbrief den einfachen Briefen gleichgesetzt also nur einfaches Zustellgeld nbsp Tarif fur StadtbriefeFur die Orte der Postanstalt eingelieferten oder von den Landbrieftragern eingesammelten fur Empfanger im Orts oder Landbestellbezirk bestimmten Sendungen kommt 1 Sgr zur Erhebung fur Briefe und Pakete bis zu 15 Lot Pfund Einschreibbriefe und Wertsendungen bis zu einem Taler Einschreibbriefe Briefe mit Insinuations Document und fur Begleitbriefe zu gewohnlichen Briefen und fur Ablieferungsscheine wenn das Paket oder die Wertsendung abgeholt werden 2 Sgr fur Sendungen uber Pfund und Wertsendungen uber Pfund und uber 1 Taler Hinzu kommt ggf die Einschreibgebuhr von 1 Sgr bzw die Versicherungsgebuhr Postvorschuss und Bareinzahlungen sind nicht zugelassen Bei der Auflieferung von mindestens 100 Stadtpostbriefen anderte sich der Vorzugspreis auf 4 Pf statt wie bisher 4 Pf Sauter In Pakete durften zugehorige Rechnungen usw eingelegt werden ab 1861 sogar Briefe und Schriften Schwarz nbsp Tarif fur den Vorlaufer der PostanweisungEin Reglement vom 21 Dezember 1860 setzte die Gebuhr fur die Einzahlung von barem Geld auf 1 Sgr bis 5 Taler auf 2 Sgr von 5 bis 10 Taler und fur weitere 5 Taler je 1 Sgr mehr fest Diese Gebuhrensatze lagen aber immer noch wesentlich hoher als die Satze fur Wertsendungen und so fuhrte die preussische Post zum 1 Januar 1865 die Postanweisung ein und forderte bis 25 Taler nur noch 1 Sgr und bei mehr als 25 bis 50 Talern 2 Sgr Nun war aber die Gebuhr fur die Post zu niedrig und so verdoppelte man im Juni 1866 die Gebuhr behielt aber die bisherigen Satze im Ortsverkehr bei Durch Verfugung vom 1 Mai 1865 wird die telegraphische Postanweisung eingefuhrt Zur gewohnlichen Gebuhr kommt die Telegrammgebuhr 6 Sgr an Weiterbeforderungskosten wenn das Telegramm von der Telegraphenstation mit der Post weiterbefordert werden muss Bei poste restante adressierten Telegrammen kommt eine besondere Gebuhr von 2 Sgr hinzu Schon wenige Tage spater am 25 Mai wird fur die Weiterbeforderung fur nicht eingeschriebene Telegramme das gewohnliche Briefporto fur eingeschriebene Telegramme 4 Sgr gefordert Fur telegraphische Postanweisungen wird eine Gebuhr fur die Ubermittlung von der Postanstalt zum Telegraphenstation falls sie sich nicht im selben Haus befand sowie fur die Eilbestellung im Bestimmungsort eine besondere Eilzustellgebuhr eingefuhrt Moch Am 11 Dezember 1867 wird ohne Rucksicht auf die Hohe der Summe die Postanweisungsgebuhr auf 2 Sgr festgesetzt Sauter Zum 1 Mai 1861 vereinfachte ein Gesetz den seit 1850 bestehenden Brieftarif indem er die Gewichtsstufen bis auf zwei abschaffte Der einfache Brief durfte nun 1 Lot wiegen das doppelte Porto wurde fur Briefe uber 1 Lot gefordert damit war auch eine Ermassigung bei Drucksachen Warenproben Einschreib und Wertbriefen verbunden da sie sich ja aus dem Brieftarif errechneten nbsp 1861 Ein neues Briefporto 2 Fur Pakete wird ohne Unterschied ob dieselben Schriften oder andere Gegenstande enthalten an Gewichtsporto das in dem Gesetz von 1852 festgesetzte Guterporto erhoben Endgultige Abschaffung der Akten und Schriften Taxe 3 Die bisher bestehende Beschrankung in Betreff des Zusammenpackens verschiedenartiger Gegenstande in den mit der Post zu befordernden Briefe und Pakete werden aufgehoben Im 35 des Postgesetzes werden Strafen fur Verstosse gegen das Postmonopol ausgesprochen Die darin enthaltenen Strafbestimmungen fallen weg Nach einem Gesetz vom 16 September 1862 wird das Bestellgeld in 3 Stufen abgebaut 1 Die 1824 bzw 1849 festgesetzten Gebuhren fur die Bestellung der mit der Post angekommenen an Adressaten im Orte gerichteten Briefe nicht Wertbriefe im gleichen Adressen zu Paketen und Geldern sowie Auslieferungsscheine wird aufgehoben und zwar mit Publikation des Gesetzes 16 September 1862 fur die portofreien Sendungen und ab 1 Juli 1863 fur frankierte Sendungen und vom 1 Juli 1864 an fur unfrankiert aufgelieferte portopflichtige Sendungen Zustellgeld wird nun nur noch erhoben fur Pakete uber 15 Lot Pfund Wertsendungen fur Ortssendungen Ortsgebuhren fur Eilsendungen und fur Zeitungen Im Landzustelldienst wurde nach und nach das Briefbestellgeld auf Silbergroschen bzw auf das doppelte Bestellgeld auf 1 Silbergroschen zuruckgefuhrt Zum 1 Juli 1864 galt dies allgemein Mit Amtsbl Verfg Nr 122 v 28 Dezember 1863 wurde der Versand von Warenproben bis 10 Lot zum 1 Januar 1864 neu geregelt Es wurden fur Warenproben fur je 2 Lot 4 Pfg Sgr verlangt Die Muster durften keinen Kaufwert haben Amtsbl Verfg Nr 3 v 5 Januar 1864 erlaubte das Zusammenpacken beider Versandformen und erhohte dazu das Hochstgewicht fur Proben ebenfalls auf 15 Lot Schwarz 1865 wurde die Drucksachenkarte zu einer Gebuhr von 4 Pf die in Freimarken zu begleichen war eingefuhrt Vom 1 Januar 1867 an fur Drucksachen die Gewichtssteigerung von 2 zu 2 Lot vorgenommen Bei Warenproben war es schon seit dem 1 Januar 1863 eingefuhrt nbsp DrucksachenkarteDie politischen Ereignisse fuhrten zu einer durchgreifenden Umgestaltung der Postverhaltnisse in Deutschland Osterreich schied aus dem deutschen Bund aus Hatten sich die Postverhaltnisse in Preussen durch die Reformen von 1825 und 1850 zu einem modernen Postwesen entwickelt so verlangte die Ubernahme neuer Postverwaltungen eine Neuordnung des Postdienstes Die Postverwaltung im Herzogtum Lauenburg kam am 1 Januar 1866 zu Preussen Ein koniglich preussischer Erlass vom 19 Dezember 1866 verkundete die Vereinigung des Postwesens des ehemaligen Konigreichs Hannover mit dem Postwesen in den alten preussischen Landesteilen Oberpostdirektion Hannover Zum gleichen Zeitpunkt kamen die bis dahin mit Osterreich gemeinsam gefuhrte Verwaltung des Postwesens in den Herzogtumern Schleswig und Holstein Oberpostdirektion Kiel zu Preussen Ein Vertrag zwischen der preussischen Staatsregierung und dem Fursten von Thurn und Taxis fuhrte zur Ubertragung des gesamten Furstlich Thurn und Taxischen Postwesens auf den preussischen Staat Die Ubernahme wurde im Postamtsblatt Nr 19 von 1867 unter der Amtsblattverfugung Nr 40 bekanntgegeben Die von bisher von Thurn amp Taxis ausgeubten Postgerechtsame in achtzehn Landern war auf Preussen ubergegangen darunter auch Landern in denen der Gulden als Wahrung galt Neue Oberpostdirektionen entstanden in Kassel Frankfurt am Main und Darmstadt Die Verhandlungen um die Grundung des Norddeutschen Bundes waren im Gange In einem Publikandum vom 26 Juli 1867 wurde die Verfassung des Norddeutschen Bundes veroffentlicht Artikel 4 Ziffer 10 betraf die Post und Telegraphengesetzgebung als Bundessache Abschnitt VIII das Post und Telegraphenwesen Literatur Bearbeiten nbsp Preussisches AmtsblattAmts Blatt des Koniglichen Postdepartements alle relevanten Jahrgange Wilhelm Heinrich Matthias Darstellung des Postwesens in den Koniglich Preussischen Staaten Berlin 1817 Konrad Schwarz Zeittafel zur deutschen Postgeschichte Band 22 aus Post und Telegraphie in Wissenschaft und Praxis R v Deckers Verlag G Schenk Berlin W 9 Heinrich Stephan Geschichte der Preussischen Post von ihrem Ursprung bis auf die Gegenwart Berlin 1859 Heinrich von Stephan Geschichte der Preussischen Post nach amtlichen Quellen bis 1858 bearbeitet Karl Sautter neubearbeitet und fortgefuhrt bis 1868 Berlin Handworterbuch des Postwesens Berlin 1927 Handworterbuch des Postwesens Frankfurt Main 1953 mit Nachtrag zur 2 Auflage 1956 Werner Steven Die Entwicklung der Postgebuhren in Preussen seit 1825 in den Preussen Studien der Bundesarbeitsgemeinschaft Preussen fur Philatelie und Postgeschichte e V im BDPh Werner Steven Zusammenstellung der Portosatze fur die Correspondenz mit dem Ausland Taler Wahrung 1846 1875 Braunschweig 1985 in der unveroffentlichten neu bearbeiteten Fassung von 2006 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Briefmarken Preussens Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Postgeschichte 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WurttembergDienstmarken Norddeutscher Bund 1870 1871 Wurttemberg 1875 1920 Bayern 1908 1920 Freie Stadt Danzig 1921 1927 Deutsche Reichspost Hinweis Wenn in einem Jahr keine neuen Briefmarken ausgegeben wurden erfolgt keine Verlinkung 1872 1873 1874 1875 1876 1877 1878 1879 1880 1881 1888 1889 1890 1899 1900 1901 Vineta Provisorium 1902 1903 1904 1905 1915 1916 1917 1918 1919 1920 1921 1922 1923 1924 1925 1926 1927 1928 1929 1930 1931 1932 1933 1934 1935 1936 1937 1938 1939 1940 1941 1942 1943 1944 1945Dauermarkenserien Germania 1900 1922 Reprasentative Darstellungen des Deutschen Kaiserreichs 1900 1923 Kopfe beruhmter Deutscher 1926 1933 Reichsprasidenten 1928 1934 1935 Hindenburg Medaillon 1932 1945 Adolf Hitler 1941 1945 Dienstmarken Deutsches Reich 1870 1945 Briefmarkenausgaben des Deutschen Reiches in den Deutschen Kolonien und Schutzgebieten von 1900 bis 1919Kaiseryacht SMS Hohenzollern Briefmarkenbesatzungsausgaben des Deutschen Reiches wahrend des Zweiten 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