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Extraposten waren bis 1919 Fahrten auf Poststrassen die vom Posthalter auf besonderes Verlangen zur Beforderung von Reisenden oder Gutern zu stellen waren und gegen besondere Gebuhren gefahren wurden Ihr Betrieb stutzte sich anfangs auf das private Fuhrgewerbe fur das hinsichtlich der Gestellung von Pferden usw fur die Extrapostbeforderung besondere Auflagen bestanden Die Mangel die sich hieraus ergaben zwangen schon fruhzeitig dazu das Extrapostwesen neu zu gestalten 1 In Preussen wurde 1712 durch Edikt bestimmt dass das Fahren mit Postpferden unter dem Namen Extrapost eine Angelegenheit des Postwesens sei das Fahren mit Fuhrmannspferden dagegen als Lohnfuhren eine Angelegenheit des Fuhrgewerbes Im Jahre 1766 wurde ein Extrapostreglement erlassen das dann spater mehrfach durch neue Bestimmungen geandert und erganzt wurde Bei den ubrigen deutschen Landespostverwaltungen entwickelte sich das Extrapostwesen ahnlich wie in Preussen 1 Fur das Gebiet der Deutschen Reichspost galten die Bestimmungen der Allgemeinen Dienstanweisung fur das Post und Fernmeldewesen ADA Darin waren insbesondere fur die Fahrten bestimmte Beforderungsfristen nach Kilometern festgesetzt und die Gebuhrenerhebung geregelt Durch das Postgesetz Gesetz uber das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28 Oktober 1871 waren den Extraposten besondere Vorrechte eingeraumt 1 Die Blutezeit der Extraposten war von 1835 bis 1840 Bei Hoffestlichkeiten und Reisen von Furstlichkeiten wurden sie in grossem Umfange benutzt Ihre Bedeutung schwand mit der Zunahme der ordentlichen Personenposten und der Entwicklung des Eisenbahn und Kraftwagenverkehrs Die Extrapostbeforderung wurde deshalb 1919 aufgehoben 1 Im Sinne des Postgesetzes Postordnung PO 54 III entsprachen den Extraposten die Sonderfahrten zur Personenbeforderung mit Kraftwagen Sie sind aber nachdem das Gesetz uber die Beforderung von Personen zu Lande vom 4 Dezember 1934 den Betrieb mit ausschliesslich fur diesen Zweck eingesetzten Fahrzeugen aus dem Aufgabenbereich der Bundespost ausscheidet nur auf den Gelegenheitsverkehr mit Fahrzeugen des Linienverkehrs beschrankt 1 Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte und Betrieb 2 Recht 3 Siehe auch 4 Literatur 5 EinzelnachweiseGeschichte und Betrieb BearbeitenVorlaufer der Extraposten in Preussen waren die unter Aufsicht und Leitung des Staates ausgefuhrten Reihefahrten zu denen alle zunftigen Fuhrleute herangezogen wurden Den steigenden Anforderungen des Verkehrs war diese Einrichtung auf die Dauer nicht gewachsen Es fehlte den Postamtern an Macht unter den enrollierten Burgern und Fuhrleuten Zucht und Ordnung aufrechtzuerhalten Bei schlechten Wegen oder in der Erntezeit weigerten sie sich unter allerlei Vorwanden nicht selten ihre Verpflichtungen zu erfullen Sie stellten meist schlechte Pferde untaugliches Geschirr fuhren ohne Vorwissen des Postamtes uberteuerten die Reisenden und was der Unzutraglichkeiten mehr waren Durch Edikt vom 30 April 1712 wurden die Reihefahrten aufgehoben Es wurde damals bestimmt dass das Fahren mit Postpferden unter dem Namen Extrapost fortan eine landesherrliche Anstalt folglich Zubehor des Postwesens sein dagegen das Fahren mit Fuhrmannspferden unter der Benennung Lohnfuhren als ein abgesondertes fur sich bestehendes burgerliches Gewerbe betrachtet werden solle Diese Vorschriften mit ihren Erlauterungen und Zusatzen bildeten die Grundlage fur das Extrapostwesen 2 Nach und nach wurde das Extrapostwesen erheblich verbessert Auf allen Stationen wurden eigene Posthalter angestellt die eine bestimmte Anzahl von Postillionen und Pferden unterhalten mussten Am 11 April 1766 erschien ein Extrapostreglement welches das Extrapostgeld fur das Pferd und die Meile Alte Masse und Gewichte Preussen auf 8 gute Groschen bei Courier und Stafettenpferden auf 12 gute Groschen und das Postillionstrinkgeld auf 3 gute Groschen fur die Meile festsetzte Die langen Extrapoststrecken wurden durch Errichtung neuer Extrapoststationen abgekurzt und es wurden auch genaue Bestimmungen uber die Bespannung der Extraposten getroffen Infolge der schlechten Wegeverhaltnisse war damals eine starke Bespannung der Posten erforderlich Das Reisen mit der Extrapost war deshalb verhaltnismassig teuer Mindestens mussten drei Pferde genommen werden bei drei Personen vier Pferde bei vier Personen funf Pferde bei funf Personen sechs Pferde mit zwei Postillionen usw Eine eigentumliche Einrichtung war die so genannte Poste royale das heisst der Extrapostgeldbetrag fur eine Meile der von den in Berlin und Breslau ankommenden oder von dort abfahrenden Extrapostreisenden deshalb erhoben wurde weil sie sich von ihrer Wohnung abholen oder dorthin fahren lassen konnten Aus den Ertragen der Poste royale wurde ein Grundstock zur Unterstutzung der Posthalter gebildet eine Einrichtung ahnlich der fruheren Pferdekasse 2 Auf kurzeren Poststrecken musste die Bestimmung dass die Posthalter verpflichtet waren eine bestimmte Anzahl von Pferden nur fur den Extrapostverkehr zu unterhalten fallen Auf diesen Strecken wurde 1767 wieder Reihefahrten unter den Burgern eingefuhrt und die Posthalter von der Verpflichtung zur Unterhaltung besonderer Extrapostpferde entbunden 2 Im 19 Jahrhundert wurde das gesamte preussische Extrapostwesen umgestaltet und erheblich verbessert Der Bau von Kunststrassen die Verbesserungen der Wege Brucken und Fahren die polizeiliche Sorge fur die Sicherheit der Landstrassen die gesetzlichen Vorschriften uber die Wegeraumung des Schnees und die Vermehrung der Posthaltereien trugen wesentlich zur Beschleunigung des Postenganges und zu vermehrter Punktlichkeit in der Beforderung bei Dadurch wurde auch zugleich das Extrapostwesen Extrapost Courier und Estafettenbeforderung gehoben Nach und nach wurde mit fast allen Posthaltereistationen ein Extrapostdienst verbunden Die durch Vermehrung der regelmassigen Posten erhohten Pferdebestande der Posthaltereien gestatteten eine grossere Ausdehnung des Extrapostwesens Die Abfertigung der Extraposten die fruher an vielen Orten den Posthaltern allein uberlassen war wurde durchgehend den Postanstalten ubertragen Dadurch wurde Bedruckungen des reisenden Publikums vorgebeugt und eine bessere Uberwachung des Extrapostbetriebes erzielt Das Abfertigungsverfahren die Beforderungsfristen die Grundsatze der Bespannung und die Gebuhren wurden den veranderten Wagen und Wegeverhaltnissen angepasst Die Bestimmungen daruber wurden veroffentlicht um die Reisenden vor unbegrundeten Forderungen der Posthalter der Unterbeamten und Postillione zu schutzen sie andererseits aber auch von unbilligen Anspruchen zuruckzuhalten Auf rasche Gestellung der Extrapost und Courierpferde sowie vorschriftsmassiger und bequemer Wagen wurde selbst in Zeiten starksten Verkehrs Messen Manover usw streng gehalten Ebenso wurde die punktliche Innehaltung der Beforderungsfristen fur Extraposten 40 Minuten auf die Meile sowie fur Couriere und Estefetten 30 Minuten auf die Meile uberwacht So wurde erreicht dass die Reisenden in allen Teilen des Reichs zu jeder Tages und Jahreszeit ohne Aufenthalt mit gewechselten Pferden sicher und punktlich weiter befordert werden konnen 3 Die Entwicklung des Extrapostwesens bei der bayerischen und wurttembergischen sowie bei der Taxis schen Postverwaltung war ungefahr die gleiche wie in Preussen Auch die ubrigen ehemaligen deutschen Landespostverwaltungen Baden Braunschweig Hannover Sachsen Oldenburg Mecklenburg und der Hansestadte Bremen Hamburg und Lubeck hatten im Grossen und Ganzen ahnliche Einrichtungen wie in Preussen Wenn zwischen den einzelnen Verwaltungen auch in mancher Beziehung ein Wettbewerb bestand und wenn sie auch oft geneigt waren fur sich Sonderrechte in Anspruch zu nehmen und kleinstaatlichen Neigungen nachzugeben so waren sie doch andererseits gezwungen aufeinander Rucksicht zu nehmen um den Bedurfnissen der Reisenden und des Verkehrs gerecht zu werden Es kam hinzu dass die Extraposten vielfach mehrere Postgebiete durchfuhren so dass die Einzelverwaltungen genotigt waren untereinander besondere Abmachungen zu treffen durch welche der Gang der Posten geregelt sowie die Punktlichkeit und Sicherheit gewahrleistet wurde Auf diese Weise kam es nach und nach von selbst dass sowohl hinsichtlich der Bauart der Postwagen als auch bezuglich der Beforderungsbedingungen und der sonstigen Einrichtungen eine Ubereinstimmung bei den einzelnen Postverwaltungen eintrat 3 Die Extraposten wurden in grossem Umfang auch bei Hoffestlichkeiten und bei Reisen Allerhochster und Hochster Herrschaften benutzt Zu diesen Reisen war gewohnlich eine grosse Zahl von Pferden und Postillionen erforderlich Damit die Posthaltereien den an sie gestellten Anspruchen genugen konnten mussten ihnen oft von weit entfernten Posthaltereien Aushilfspferde uberwiesen werden Was die Post in dieser Beziehung zu leisten vermochte zeigte sich zum Beispiel 1835 bei einer Reise des preussischen Konigs nach Kalisch und von dort nach Teplitz Auf einigen der 81 Relais waren je 600 Pferde erforderlich In Liegnitz wurden an einem Tag allein 145 Extraposten mit einer Bespannung von 570 Pferden abgefertigt 3 Durch die betrachtliche Vermehrung der ordentlichen Personenposten sowie durch den Bau der Eisenbahnen verloren die Extraposten etwa von 1860 an immer mehr an Bedeutung In verschiedenen Gegenden des Deutschen Reiches sind noch bis 1919 Extraposten abgefertigt worden So war das vor den Toren der Reichshauptstadt Berlin gelegene Postamt Eberswalde noch bis 1914 eine wichtige Extrapoststation In dem in der Schorfheide gelegenen Jagdschloss Hubertusstock verlebten alle neuvermahlten Prinzen und Prinzessinnen ihre Flitterwochen Ausserdem kam Kaiser Wilhelm II jahrlich mehrmals zur Jagd in die Schorfheide Die Beforderung des gesamten Hofstaates sowie die Postkuriere und aller Sendungen fur die Kaiserliche Hofkuche dorthin geschah von Eberswalde mit Extraposten 3 Die Blutezeit der Extraposten waren die Jahre 1835 bis 1840 Dies geht am besten aus der jahrlichen Einnahmen an Extrapostgeldern hervor Sie betrug 3 1840 572 410 Taler Deutsche Wahrungsgeschichte vor 1871 1845 430 481 Taler 1852 172 600 Taler 1854 219 786 Taler 1856 272 737 Taler 1865 156 500 TalerDie Einnahme an Extrapostgeldern hat dann standig abgenommen bis sie zuletzt nur einige tausend Mark jahrlich betrug Seit 1919 werden Extraposten nicht mehr gestellt Die Vorschriften uber Extraposten die bis dahin in der ADA Abschnitt V 1 und 2 enthalten waren sind mit dem gleichen Zeitpunkt weggefallen 3 Recht BearbeitenDen Extraposten waren fruher durch Konigliche Verordnung und spater durch das Postgesetz gleich den ordentlichen Posten besondere Vorrechte eingeraumt siehe Vorrecht der Post In besonderen Fallen wo die gewohnlichen Postwege gar nicht oder schwer zu befahren waren konnten die Extraposten sich der Neben und Feldwege sowie der ungehegten Acker und Wiesen unbeschadet des Rechts der Eigentumer auf Schadensersatz bedienen Eine Pfandung gegen sie war nicht erlaubt Jedes Fuhrwerk musste den Extraposten auf das ubliche Signal ausweichen Bei Unfallen waren die Anwohner der Strasse verbunden den Extraposten die zu ihrem Weiterkommen erforderliche Hilfe gegen volle Entschadigung schleunigst zu gewahren Die Torwachen und Bruckenwarter waren verpflichtet die Tore und Schlagbaume sofort zu offnen sobald die Postillione das vorgeschriebene Signal mit dem Posthorn gaben Eine Entschadigung fur den Verlust oder die Beschadigung von Sachen die der Reisende bei sich fuhrte sowie bei einer korperlichen Beschadigung des Reisenden wurde bei der Extrapost nicht gewahrt 11 PG 3 Fur die Beforderung mit Sonderfahrten die durch Kraftfahrzeuge ausgefuhrt wurden siehe Kraftposten Sonderfahrten galt als Extrapostbeforderung im Sinne des Postgesetzes PO 51 III 3 Siehe auch BearbeitenFahrpost Personenverkehr Extrapost Zeitung Postkutsche Musikstuck von Eduard Strauss Mit Extrapost Galopp op 259Literatur BearbeitenHandworterbuch des Postwesens 1 Auflage Aufsatz von Hermann Boedke Oberpostrat in Berlin 2 Auflage 3 Auflage S 659 Extraposten Postwagen Heinrich von Stephan Geschichte der Preussischen Post von ihrem Ursprunge bis auf die Gegenwart S 60 132 193 304 767ff Max Aschenborn Das Gesetz uber das Postwesen des Deutschen Reichs vom 28 Oktober 1871 6 Auflage Richard Schoetz Berlin 1901 S 202 Anm 14 208ff Die Postgeheimnisse im Project Gutenberg Leipzig 1803 S 23 30 Scholz Das Post Telegraphen und Fernsprechrecht systematisch dargestellt Sonderdruck aus Handbuch des gesamten Handelsrechts herausgegeben von Viktor Ehrenberg 5 Band II Abteilung O R Reisland Leipzig 1915 S 178ff Niggl Das Postrecht Die Vorschriften des inlandischen und internationalen Postrechts mit Einschluss des Postscheckrechts erlautert W Kohlhammer Berlin Stuttgart Leipzig 1914 S 24ff Einzelnachweise Bearbeiten a b c d e Handworterbuch des Postwesens 2 Auflage S 258 a b c Handworterbuch des Postwesens 1 Auflage S 220 a b c d e f g h Handworterbuch des Postwesens 1 Auflage S 221 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Extrapost amp oldid 238155326