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Der Deutschordensstaat fuhrte in der kulmischen Handfeste vom 28 Dezember 1233 erstmals auf Gebieten im spateren Preussen ein Langen und Feldmass ein Es handelte sich dabei um ein in Mitteleuropa sehr weit verbreitetes Langenmass ein Fuss von gut 288 mm Es wurde um 1440 durch das sogenannte kulmische Mass abgelost Durch die Verordnung vom 27 September 1577 trat das etwas langere modifiziertes Mass in Kraft das noch um 1793 verbindlich war Daneben galt ab 1721 das sogenannte oletzkoische Mass In der Praxis wurden die verschiedenen Masswechsel aber nicht immer und uberall nachvollzogen So gestand ein Edikt von 1755 den adeligen kolmischen Frei und Schatull Gutern zu weiterhin das neukulmische Mass zu verwenden Auf den koniglichen Bauerngutern galt das oletzkoische Mass wahrend die koniglichen Domanen bereits 1755 das magdeburgische Mass einfuhrten das ab 1793 in ganz Preussen verbindlich wurde Am 16 Mai 1816 wurde im Konigreich Preussen ein neues Mass und Gewichtssystem eingefuhrt 1 Es bestand bis 1872 als die Norddeutsche Mass und Gewichtsordnung von 1868 das metrische System einfuhrte Inhaltsverzeichnis 1 Alte preussische Langen und Flachenmasse 1 1 Das alt kulmische Mass 1 2 Das neu kulmische Mass 2 Preussische Masse und Gewichte 1693 1872 2 1 Langenmasse 2 2 Flachenmasse 2 3 Artillerie Mass 2 4 Wegemass Preussische Meile 2 5 Volumenmasse 2 6 Gewichtsmasse 3 Literatur 4 EinzelnachweiseAlte preussische Langen und Flachenmasse BearbeitenDas erste Langen und Feldmass ist im 13 Jh von den deutschen Ordensrittern in ihrem spater Preussen genannten Gebiet um Kulm eingefuhrt worden Es handelte sich hierbei vermutlich um das Flammische Mass Bestatigt wird dies durch ein Privileg welches der Hochmeister Hermann von Salza im Jahre 1233 dem Kulmer Land gegeben hat in welchem es geheissen hat Wir ordnen und setzen dass das Mass der Huben nach dem Flammischen Gebrauch beibehalten werden soll Um welches Mass es sich hierbei gehandelt hat konnte bisher nicht festgestellt werden Es steht nur fest dass die flammische Rute 71 2 displaystyle tfrac 1 2 nbsp Ellen gehabt hat Im Laufe der Jahre scheint sich dieses Mass immer weiter verschlechtert zu haben so dass es im Jahr 1440 auf einem Landtag der preussischen Stande zu scharfen Protesten gekommen ist Als Folge dieser Proteste wurde das Mass der Rute neu definiert und durch entsprechende Markierungen an der Marienkirche zu Kulm fur alle Zeiten dokumentiert Anhand dieser Markierungen konnte spater festgestellt werden dass die Rute 71 2 displaystyle tfrac 1 2 nbsp Ellen lang war und die Elle in zwei Fuss eingeteilt war Der Fuss wurde zur damaligen Zeit gewohnlich in 1 2 1 4 1 8 1 16 1 32 displaystyle tfrac 1 2 tfrac 1 4 tfrac 1 8 tfrac 1 16 tfrac 1 32 nbsp eingeteilt Dieses Mass wurde spater als das altkulmische Mass bezeichnet Nachdem ab 1454 infolge des Dreizehnjahrigen Krieges sich zunachst Preussen Koniglichen Anteils darunter die Stadte Danzig Thorn und Elbing dem polnischen Konig unterstellte wurde das verbleibende Gebiet der Ordensritter nach dem Reiterkrieg 1525 zum protestantischen Herzogtum Preussen einem Lehen des polnischen Konigs Durch die Verbindungen zu Polen Litauen kam es zu Konflikten der junge Herzog Albrecht Friedrich von Preussen verfiel in Depressionen und der Markgraf Georg Friedrich von Brandenburg Ansbach wurde als Administrator eingesetzt Nach Beschwerden der preussischen Stande uber die Lange des Masses wurde von Georg Friedrich am 27 September 1577 ein modifiziertes Langenmass eingefuhrt bei welchem die Elle um zwei Mannesdaumen verlangert wurde In einer Protokollnotiz wurde weiter festgehalten dass die Rute achtehalb Kulmische Ellen und zwei Mannsdaumen lang sein soll und die Seillange 10 Ruten betragen soll Dieses Mass wurde spater als das neukulmische Mass bezeichnet 2 Nachdem der bruggische Mathematiker Simon Stevin 1585 die Dezimalrechnung erfunden hatte wurde zum Ausmessen der Landereien die Rute in 10 Dezimalfuss der Dezimalfuss in 10 Dezimalzoll und der Dezimalzoll in 10 Dezimallinien eingeteilt Bereits fur 1726 gibt es Hinweise auf die Verwendung der Dezimaleinteilung 3 Das alt kulmische Mass Bearbeiten LangenmasseLinie 2 000 mmZoll 12 Linien 24 010 mmFuss 12 Zoll 28 812 cmElle 2 Fuss 57 624 cmRute 15 Fuss 4 3218 mMeile 27000 Fuss 7779 240 mHohlmass Getreidemass Scheffel 2743 Pariser Kubikzoll 54 410 LiterHohlmass Flussigkeitsmass Stof 69 80 Pariser Kubikzoll 1 385 LiterFlachenmassMorgen 300 Quadratruten 5603 290 QuadratmeterHufe 30 Morgen 168098 690 QuadratmeterDas neu kulmische Mass Bearbeiten LangenmasseLinie 2 032 mmZoll 12 Linien 24 380 mmFuss 12 Zoll 29 261 cmElle 2 Fuss 58 524 cmRute 15 Fuss 4 3892 mMeile 1800 Ruten 7900 500 mHohlmass Getreidemass Scheffel 2640 Pariser Kubikzoll 52 400 LiterHohlmass Flussigkeitsmass Stof 72 Pariser Kubikzoll 1 428 LiterFlachenmassMorgen 300 Quadratruten 5779 630 QuadratmeterHufe 30 Morgen 173388 940 QuadratmeterPreussische Masse und Gewichte 1693 1872 BearbeitenBedingt durch das Streben nach einem einheitlichen Wirtschaftsraum versuchte man schon fruhzeitig in Brandenburg Preussen ein einheitliches Mass und Gewichtssystem einzufuhren Den ersten Hinweis auf die Einfuhrung einheitlicher Masse und Gewichte gibt es in einem preussischen Patent vom 13 Marz 1693 in dem es heisst Das Gewicht Maass Ellen und Gefass richtig zuhaben und wie es zu zeichnen Um welches Mass und Gewicht es sich hierbei gehandelt hat ist nicht bekannt Der nachste Hinweis stammt aus dem Jahr 1713 In einem Edikt vom 16 Januar 1713 wird angewiesen dass in der gesamten Kurmark Gleichheit in Mass Scheffel Elle und dem Gewicht eingefuhrt und das Berliner Gewicht zu Grunde gelegt werden soll Aus dieser Festlegung konnten sich auf Dauer d h bis 1816 nur die Berliner Elle das Berliner Quart sowie der Berliner Scheffel und die hiervon abgeleiteten Masse halten Der Berliner Fuss wurde bereits 1773 zugunsten des rheinlandischen Fusses wieder abgeschafft Auch diese Masse waren lange kein einheitliches Mass So gab es z B nach Johann Friedrich Hauschild 4 im Grossherzogtum Baden um 1800 noch 112 verschiedene Ellen 92 verschiedene Flachen und Fruchtmasse 65 verschiedene Holzmasse 123 verschiedene Ohm und Eimermasse usw Da es zum damaligen Zeitpunkt kein naturliches Element gab auf welches man sich als einheitliches Mass hatte verstandigen konnen wahlte man auf Grund seiner Verbreitung den franzosischen koniglichen Fuss Pied de Roi als Vergleichsmass wobei dieser mit 144 Linien 1 Fuss 12 Zoll a 12 Linien bewertet wurde Entsprechend dieser Vereinbarung konnten nun die entsprechenden Fussmasse bewertet und zueinander in Beziehung gesetzt werden Auf Grund von ortlichen Verschiedenheiten wurden in Preussen nun die unterschiedlichsten Faktoren fur eine Umrechnung des rheinlandischen Fussen vorgeschlagen so z B 1771 vom koniglichen Ober Bau Departement der Wert von 139 13 Linien Dieser Wert wurde schliesslich auch am 28 Oktober 1773 durch einen Direktorialbefehl fur Preussen den Marken und fur Pommern als verbindlich festgeschrieben Nach dieser Festlegung war die rheinlandische Rute 1669 56 Pariser Linien lang Gemass einer Verordnung der franzosischen Regierung vom 13 Brumaire im Jahre 9 5 der neuen franzosischen Zeitrechnung 2 November 1801 wurde festgelegt dass der Meter definitiv 3 078444 Pariser Fuss 6 oder 443 295936 Pariser Linien enthalten soll Aus dieser Festlegung ergab sich ein rechnerischer Wert von 2 2558294 mm fur eine Pariser Linien Diese Rute wurde je nach dem Verwendungszweck als Werkrute in 12 Teile Duodezimal oder als Feldrute fur die Vermessung der Landereien in 10 Teile Dezimal geteilt Einen ahnlichen Vergleichswert gab es fur die Hohlgefasse nicht Die Grosse dieser Einheiten wurde mittels sogenannter Probegefasse bestimmt welche von den damaligen Obrigkeiten vorgegeben wurden Absolute Zahlenwerte gab es hierfur nicht Erst 1797 wurden von Johann Albert Eytelwein umfangreiche Messungen an noch in Berlin vorhandenen Probegefassen fur den Berliner Scheffel aus dem Jahr 1722 und an dem Probegefass fur das Berliner Quart gleichfalls aus dem Jahr 1722 durchgefuhrt Hierbei wurde von ihm festgestellt dass der Berliner Scheffel ein Volumen von 3058 9271 rheinlandischen Kubikzoll bzw 2758 9511 Pariser Kubikzoll hatte Dieses entsprach einem Inhalt von 54 725 Liter Fur das Quart welches als Grundmass zur Ausmessung von Flussigkeiten diente ermittelte er ein Volumen von 65 4145 rheinlandischen Kubikzoll bzw 59 Pariser Kubikzoll Dieses entsprach einem Volumen von 1 1703 Liter 7 Langenmasse Bearbeiten nbsp Preussische Elle und Fuss 1773 am Rathaus Bad Langensalza In Bezug auf die Langenmasse muss zwischen 3 verschiedenen Perioden unterschieden werden 1 Das Berliner Mass zwischen 1713 und 1773 2 Das rheinlandische oder auch sogenannte brandenburgische Mass zwischen 1773 und 1816 3 Das preussische Mass nach 1816 Zu 1 Die Grundlage fur das Berliner Mass bildete nach dem Edikt vom 16 Januar 1713 der Berliner Fuss fur welchen eine Lange von 137 3 Pariser Linien festgestellt worden war Langenmasse Linie 3 226 mmZoll 8 Linien 25 81 mmFuss 12 Zoll 30 9725 cmRute 12 Fuss 3 717 mElle 295 60 Pariser Linien 66 682 cmMeileZu 2 Die Grundlage des rheinlandischen oder brandenburgischen Masses war der rheinlandische Fuss fur den laut einem Direktorialbefehl vom 28 Oktober 1773 eine Lange von 139 13 Pariser Linien festgelegt worden war Langenmasse Werkmass DuodezimalteilungSkrupel 0 182 mmLinie 12 Skrupel 2 179 mmZoll 12 Linien 26 15 mmFuss 12 Zoll 31 3854 cmRute 12 Fuss 3 766 mMeile 2000 Ruten 7 532 kmElle 296 0 Pariser Linien 66 772 cmLangenmasse Feldmass DezimalteilungZoll 37 66 mmFuss 10 Zoll 37 66 cmRute 10 Fuss 3 766 mMeile 2000 Ruten 7 532 km1780 wurde auf Veranlassung des koniglichen Bergwerks Departement festgelegt dass das preussische Lachter 80 rheinlandische Zoll lang sein sollte Lachtersekunden 0 026 mmLachterprimen 10 Lachtersekunden 0 261 mmLachterzoll 10 Lachterprimen 2 615 cmAchtel 10 Lachterzoll 26 15 cmLachter 8 Achtel 2 092 m nbsp 1 2 Preussische Rute von 1816 am Historischen Rathaus Munsterzu 3 Mit der Einfuhrung der neuen Mass und Gewichtsordnung am 16 Mai 1816 ergaben sich fur die Langenmasse mit Ausnahme der Elle keine Veranderungen Sie wurden jetzt lediglich noch als ein preussisches Mass bezeichnet Die entsprechenden Paragraphen lauteten 1 Das Grundmass fur samtliche Preussische Staaten ist der Preussische Fuss 2 Unter dieser Benennung soll der seit dem 28 Oktober 1773 in Preussen den Marken und Pommern eingefuhrte sogenannte rheinlandische Werkfuss verstanden werden 3 Er enthalt 139 13 Linien des in wissenschaftlichen Verhandlungen allgemein bekannten Pariser Fusses 7 Die Berliner Elle soll fortan funfundzwanzig und einen halben Zoll enthalten 1 Elle 25 5 Zoll 295 65 Pariser Linien 66 694 cm Flachenmasse Bearbeiten Unter dem Begriff Flachenmass werden im Wesentlichen die Bestimmungen und Masse welche zur Ausmessung der Landereien dienten zusammengefasst Eine solche Regelung findet man in einer 1667 ergangenen Instruktion von Churfurst Friedrich Wilhelm zu Brandenburg in der festgelegt war wie die Ausmessung der Felder in Pommern angestellt werden sollte 8 In der Instruktion wurde angewiesen dass 300 Quadratruten 1 Morgen15 Morgen 1 Hacken Hufe30 Morgen 1 Land Hufe45 Morgen 1 Trippel Hufe60 Morgen 1 Hager Hufesein sollen Uber die Grosse der Rute wurde in der Instruktion keine Angaben gemacht In einem weiteren Reglement vom 19 Februar 1704 wurde angewiesen dass offentliche Vermessungen nach dem Magdeburger Mass durchgefuhrt werden sollten 1 Morgen 180 Quadratruten rheinlandisch1 Quadratrute 144 Quadratfuss rheinlandisch30 Morgen 1 HufeAuch fur diese Rute ist die absolute Grosse nicht bekannt Erst fur die Zeit nach dem 28 Oktober 1773 ist die Lange der rheinlandischen Rute mit 3 766 m als verbindlich festgelegt worden Das oletzkoische Mass1721 wurde von Konig Friedrich Wilhelm I fur die Vermessung der koniglichen Domanen auf einer Zusammenkunft der Stande in Olezko ein weiteres Mass eingefuhrt welches als das oletzkoische Mass bezeichnet wurde Basis des oletzkoischen Masses war eine Rute bestehend aus 15 Fuss und einer Lange von 1848 45 Pariser Linien 9 LangenmasseZoll 23 165 mmFuss 12 Zoll 27 798 cmRute 15 Fuss 4 1697 mMeile 1800 Ruten 7505 46 mFlachenmassQuadratrute 17 387 QuadratmeterMorgen 300 Quadratruten 5216 12 QuadratmeterHufe 30 Morgen 156485 QuadratmeterDurch das Feldmesser Reglement vom 28 Mai 1793 wurde fur alle Vermessungen im preussischen Staat das Magdeburger Mass fur verbindlich erklart In Preussen waren zu diesem Zeitpunkt offiziell 5 verschiedene Ruten in Verwendung 10 Die alt kulmische Rute Die neu kulmische Rute Die oletzkoische Rute Die rheinlandische oder brandenburgische Rute Die Teichgraberrute Neben den vorstehend genannten Ruten bzw Flachenmassen waren in den preussischen Provinzen teilweise noch folgende Ruten bzw Flachenmasse im Umlauf 11 1 In Brandenburg und der Neumark Die Soldinische Rute mit einer Lange von 1959 418 Pariser Linien dd 1 Rute 4 420 m1 Quadratrute 19 5373 Quadratmeter1 Morgen 300 Quadratruten 5861 185 Quadratmeter1 Hufe 30 Morgen 175835 500 QuadratmeterDie altcustrinsche Kammerrute mit einer Lange von 2121 732 Pariser Linien dd 1 Rute 4 786 m1 Quadratrute 22 9083 Quadratmeter1 Morgen 300 Quadratruten 6872 500 Quadratmeter1 Hufe 30 Morgen 206175 000 QuadratmeterDie Neumarkische grosse Landrute mit einer Lange von 16 Fuss preussisches Werkmass dd 1 Rute 5 0216 m1 Quadratrute 25 2170 Quadratmeter1 Morgen 300 Quadratruten 7565 100 Quadratmeter2 Vorpommern Die pommersche Matrikularrute mit einer Lange von 14 Fuss 102 3 displaystyle tfrac 2 3 nbsp Zoll preussischem Werkmass dd 1 Rute 4 6730 m1 Quadratrute 21 837 Quadratmeter1 Morgen 300 Quadratruten 6550 905 QuadratmeterMit der Einfuhrung der neuen Mass und Gewichtsordnung am 16 Mai 1816 ergaben sich fur die Flachenmasse folgende Anderung laut 10 enthalt der preussische Morgen 180 preussische Quadratruten In offentlichen Verhandlungen wird nach Hufen nicht mehr gerechnet Artillerie Mass Bearbeiten Auch fur das preussische Artillerie Mass muss mindestens zwischen 3 verschiedenen Perioden unterschieden werden Das alte preussische Artillerie Mass fur den Zeitraum vor 1773 Das preussische Artillerie Mass fur den Zeitraum zwischen 1773 und 1816 Das preussische Artillerie Mass fur den Zeitraum zwischen 1816 und 1872 zu 1 Uber die Grosse des preussischen Artillerie Masses fur diesen Zeitraum liegen keine genauen Angaben vor da erst 1773 das preussische Mass genau definiert worden ist zu 2 Das preussische Artillerie Mass fur diesen Zeitraum hat eine Sonderstellung in Bezug auf seine Einteilung Wahrend in der Normaleinteilung die Einteilung eine duodezimale ist ist bei dem Artillerie Mass die Rute in Fuss und Zoll duodezimal geteilt wahrend der Zoll in Linien und Skrupel oder Punkte dezimal geteilt ist 12 EinteilungSkrupel 0 2615 mmLinie 10 Skrupel 2 6154 mmZoll 10 Linien 26 15 mmFuss 12 Zoll 31 3854 cmRute 12 Fuss 3 766 mzu 3 Mit der Einfuhrung der neuen Mass und Gewichtsordnung am 16 Mai 1816 ergaben sich folgende Anderungen Wahrend die Einteilung der Rute in 12 Fuss und des Fusses in 12 Zoll erhalten blieb wurde die Einteilung des Zolls in Linien und Punkte ersatzlos gestrichen Diese kleineren Einheiten wurden ohne besondere Benennung dem Zoll als Dezimalstellen zugeordnet 13 Wegemass Preussische Meile Bearbeiten nbsp Aufschrift eines restaurierten Meilensteins an der Landstrasse zwischen Eisleben und Sangerhausen Die 27 Landmeilen nach Berlin entsprechen gut 200 Kilometern Mit dem Begriff Meile wurde ursprunglich ein altes romisches Wegemass bezeichnet Dieses hatte eine Lange von 1000 Schritt jeder zu funf romischen Fuss gerechnet Im Laufe der Jahrhunderte hatte sich dieses Mass jedoch so stark verandert so dass letztlich kein Mensch mehr die Ubersicht uber die tatsachliche Lange einer Meile hatte Um aber bei dieser Vielzahl von unterschiedlichen Benennungen noch eine Ubersicht zu behalten wurde vorgeschlagen ein ubergeordnetes Referenzmass festzulegen zu dem dann die jeweiligen ortlichen Meilen in ein bestimmtes Verhaltnis setzen konnte Als Referenzmass fur eine Meile wurde dann schliesslich der 15 Teil eines Meridiangrades festgelegt Nach einer von franzosischen Gelehrten zwischen 1793 und 1798 erfolgten Meridianvermessung zwischen Dunkirchen und Barcelona betrug die Lange des 45 Breitengrades 57 008 222 Toise 14 Der 15 Teil betrug also 3800 548 Toisen welche nach der franzosischen Massfestlegung von 1801 einer Lange von 7407 404 Meter entsprach Diese so festgelegte Meile wurde als franzosische geographische Meile bezeichnet Alle Meilenmasse die ungefahr 7 5 Kilometern entsprechen entsprechen auch ungefahr 10 000 Schritten Sie konnten in der Praxis zu Abschatzung von Reisezeiten eingesetzt werden Zu Fuss betragt eine solche Meile in etwa zwei Wegstunden und mit der Postkutsche oder mit einem Reitpferd konnte sie in ungefahr einer Stunde zuruckgelegt werden Auf Grund der Unsicherheit welche zum damaligen Zeitpunkt bezuglich der Grosse der Erdabplattung noch bestand wurde in Preussen von Georg Simon Klugel 1739 1812 nicht der 15 Teil eines Meridiangrades sondern der 15 Teil eines Aquatorgrades als Referenzmass festgelegt Von Klugel wurde der 15 Teil eines Aquatorgrades mit einer Lange von 22869 5 Pariser oder 23661 rheinlandischen Fuss festgestellt Dieses entsprach nach der franzosischen Massfestlegung von 1801 einer Lange von 7428 013 Meter Diese Meile wurde als deutsche geographische Meile bezeichnet Auf Grund der geringen Langenunterschiede wurden die beiden Meilen in der damaligen Literatur ohne besonderen Hinweis benutzt was dazu gefuhrt hat dass es unterschiedliche Angaben uber die tatsachliche Lange gab 1841 wurde die Lange der deutschen geographischen Meile von Friedrich Wilhelm Bessel 1784 1846 auf den Wert 7420 44 Meter korrigiert 15 Unabhangig von der geographischen Meile war schon fruher festgelegt worden dass bei der Landesvermessung und bei der Anfertigung von Landkarten die Meile in Preussen eine Lange von 2000 rheinlandischen Ruten haben soll Nach der franzosischen Massfestlegung von 1801 betrug die Lange dieser sogenannten preussischen Landmeile 7532 484 Meter Nach Artikel 4 der Mass und Gewichtsordnung fur den Norddeutschen Bund wurde die Lange der Landmeile mit 7500 0000 Meter festgelegt Volumenmasse Bearbeiten Zum damaligen Zeitpunkt wurden Waren in den meisten Fallen nicht gewogen sondern gemessen Als Richtmass fur trockene Schuttguter vorwiegend Getreide wurde der Scheffel und fur Flussigkeiten das Quart verwendet wobei es fur Wein und Bier unterschiedliche Einteilungen gab Wie bereits dargestellt sollte bereits ab 1693 in Preussen die Gleichheit fur den Scheffel und fur das Quart herbeigefuhrt werden Doch erst ab 1722 sind entsprechende Probier oder Normgefasse bekannt so dass fur den Zeitraum zwischen 1693 und 1722 keine Aussage uber die tatsachliche Grosse des Scheffels bzw des Quart gemacht werden kann Hohlmass fur trockene Schuttguter vor 1816 16 1 Last 3 Wispel 3940 200 Liter1 Wispel 2 Malter 1313 400 Liter1 Malter 12 Scheffel 656 700 Liter1 Scheffel 4 Viertel 54 725 Liter1 Viertel 4 Metzen 13 680 Liter1 Metze 3 420 LiterMit der neuen Mass und Gewichtsordnung vom 16 Mai 1816 ergaben sich folgende Anderungen Laut 11 soll der Berliner Scheffel 3072 preussische Kubikzoll haben Neun Berliner Scheffel sind demnach 16 preussische Kubikfuss Laut 12 ist die Berliner Metze ein Sechzehntel des Scheffels Sie enthalt demnach 192 preussische Kubikzoll oder neun Metzen sind ein Kubikfuss 1 Kubikzoll 17 882 Kubikzentimeter oder 0 0179 Liter genau 0 01789121 Liter 1 Kubikfuss 1728 Kubikzoll oder 30 915 Liter genau 30 91565 Liter 1 Wispel 24 Scheffel 1319 760 Liter1 Scheffel 16 Metzen 54 960 Liter1 Metze 3 435 LiterHohlmass Flussigkeitsmass fur Wein vor 1816 17 1 Fuder 4 Oxhoft 898 800 Liter1 Oxhoft 1 Ohm 224 700 Liter1 Ohm 2 Eimer 149 800 Liter1 Eimer 2 Anker 74 900 Liter1 Anker 32 Quart 37 450 Liter1 Quart 2 Osel 1 170 Liter1 Osel 0 585 LiterMit der neuen Mass und Gewichtsordnung vom 16 Mai 1816 18 ergaben sich folgende Anderungen Laut 13 ist das Quart ein Drittel der Metze Es enthalt also 64 preussische Kubikzoll oder 27 Quart sind ein Kubikfuss 14 Der Eimer enthalt 60 Berliner Quart ein Oxhoft enthalt drei ein Ohm zwei ein Anker einen halben Eimer 1 Fuder 4 Oxhoft 824 400 Liter1 Oxhoft 1 Ohm 206 100 Liter1 Ohm 2 Eimer 137 400 Liter1 Eimer 2 Anker 68 700 Liter1 Anker 30 Quart 34 350 Liter1 Quart 1 145 LiterHohlmass Flussigkeitsmass fur Bier vor 1816 19 1 Gebraude 9 Kupen 4044 550 Liter1 Kupe 2 Fass 449 395 Liter1 Fass 2 Tonnen 224 700 Liter1 Tonne 4 Oehmchen 112 350 Liter1 Oehmchen 24 Quart 28 085 Liter1 Quart 2 Osel 1 170 Liter1 Osel 0 585 LiterMit der neuen Mass und Gewichtsordnung vom 16 Mai 1816 ergaben sich folgende Anderungen Laut 15 enthalt die Biertonne 100 Quart 1 Gebraude 9 Kupen 4122 000 Liter1 Kupe 2 Fass 458 000 Liter1 Fass 2 Tonnen 229 000 Liter1 Tonne 100 Quart 114 500 Liter1 Quart 1 145 LiterHohlmass sonstige Hohlmasse 1 Leinsaattonne 129 390 Liter 1 Tonne fur Salz Steinkohle Koks usw 4 Scheffel 219 850 Liter Korpermasse 1 Kubikfuss 1728 Kubikzoll 0 030916 Kubikmeter 1 Kubikrute 1728 Kubikfuss 53 4226 Kubikmeter 1 Klafter sogenannter Kubikklafter fur Brennholz Torf Steine 108 Kubikfuss 3 3389 Kubikmeter 1 Schachtrute Bauwesen 144 Kubikfuss 4 4519 Kubikmeter Gewichtsmasse Bearbeiten Ahnlich wie bei den Langenmassen mussen auch bei den Gewichten mehrere Perioden unterschieden werden Es waren dies 1 Das alte Berliner Gewicht im Zeitraum bis 1816 2 Das neue preussische Gewicht nach der Mass und Gewichtsordnung vom 16 Mai 1816 3 Die Einfuhrung des Zollgewichtes zum 1 Januar 1840 4 Die Einfuhrung des Zollgewichtes als allgemeines preussisches Handelsgewicht am 1 Juli 1858 In den vorstehend genannten Perioden gab es teilweise noch unterschiedliche Regelungen So z B fur das alte Berliner Gewicht 1 Das Haupt Richtgewicht oder die sogenannte collnische Munz Mark 2 Das Berliner Handelsgewicht 3 Das Medizinalgewicht 4 Das Juwelengewicht Bei den folgenden Gewichtsangaben in Gramm ist zu beachten dass es sich hierbei um franzosische Gramm handelt wie sie sich aus der franzosischen Massfestlegung vom 2 November 1801 ergeben haben Definition des franzosischen Gewichtes Das Kilogramm ist das Gewicht einer Menge destilliertem Wassers im luftleeren Raum bei seiner grossten Dichte d h bei 4 nach dem 100teiligen oder bei 3 5 nach dem Reaumur schen Quecksilberthermometers gemessen welche einen Raum gemessen nach dem definierten Kubikdezimeter genau aus fullt zu 1 Ahnlich wie bereits bei den Langenmassen beschrieben gab es auch fur die Gewichte eine grosse Anzahl unterschiedlichen Regelungen Auf Grund seines Bekanntheitsgrades die Entstehung wird auf die Mitte des 12 Jahrhunderts datiert wurde das collnische Markgewicht als Referenzgewicht gewahlt Die collnische Mark wurde hierbei in 256 Pfennige und diese wiederum in 256 Richtpfenninge geteilt so dass eine collnische Mark 256 256 65536 Richtpfennigteile beinhaltete Einteilung als collnisches Silbergewicht 20 1 Pfund 2 Mark 131072 Richtpfenningsteile 467 622 g1 Mark 8 Unzen 65536 Richtpfenningsteile 233 811 g1 Unze 2 Lot 8192 Richtpfenningsteile 29 226 g1 Lot 4 Quentchen 4096 Richtpfenningsteile 14 613 g1 Quentchen 4 Pfennige 1024 Richtpfenningsteile 3 653 g1 Pfennig 11 8 displaystyle tfrac 1 8 nbsp Gran 256 Richtpfenningsteile 0 913 g1 Gran 2275 9 displaystyle tfrac 5 9 nbsp Richtpfenningsteile 0 81184 g1 Richtpfenningsteil 0 00356768 gEinteilung als collnisches Goldgewicht 1 Mark 24 Karat 65536 Richtpfenningsteile 233 811 g1 Karat 12 Gran 27302 3 displaystyle tfrac 2 3 nbsp Richtpfenningsteile 9 742123 g1 Gran 2275 9 displaystyle tfrac 5 9 nbsp Richtpfenningsteile 0 811844 g1 Richtpfenningsteil 0 00356768 gzu 2 Das Berliner Handelsgewicht ist nach dem alten Berliner Normalgewicht beibehalten worden und wurde durch Standardgewichte reprasentiert welche beim Berliner Magistrat verwahrt wurden Das alte Berliner Normalpfund war aber 256 Richtpfenningsteile schwerer als das collnische Munzpfund Einteilung1 Pfund 2 Mark 131328 Richtpfenningsteile 468 53588 g1 Mark 8 Unzen 65664 Richtpfenningsteile 234 268 g1 Unze 2 Lot 8208 Richtpfenningsteile 29 284 g1 Lot 4 Quentchen 4104 Richtpfenningsteile 14 642 g1 Quentchen 4 Pfennige 1026 Richtpfenningsteile 3 660 g1 Pfennig 256 5 Richtpfenningsteile 0 91511 g1 Richtpfenngsteil 0 00356768 gFur grossere Gewichte gab es noch folgende Einteilung Einteilung 1 Zentner 5 schwere Steine 51 525 kg1 schwerer Stein 2 leichte Steine 10 305 kg1 leichter Stein 11 Pfund Berliner Handelsgewicht 5 153 kg1 Pfund Berliner Handelsgewicht 468 535 gDes Weiteren gab es noch folgende Einteilung als Schiffsgewicht Einteilung1 Last 12 Schiffspfund 1574 400 kg1 Schiffspfund 20 Lispfund 131 200 kg1 Lispfund 14 Pfund Berliner Handelsgewicht 6 559 kg1 Pfund Berliner Handelsgewicht 468 535 gzu 3 Medizinalgewicht Im grossten Teil von Deutschland war das Nurnberger Medizinalgewicht in den Apotheken eingefuhrt Durch einen Direktorial Befehl von 1786 wurde dieses fur die koniglichen Staaten von Preussen fur verbindlich erklart Durch eine exakte Auswiegung wurde festgestellt dass das Pfund Medizinalgewicht 100224 Richtpfenningsteile wog Einteilung1 Pfund 12 Unzen 100224 Richtpfenningsteile 357 567 g1 Unze 8 Drachmen 8352 Richtpfenningsteile 29 797 g1 Drachme 3 Skrupel 1044 Richtpfenningsteile 3 725 g1 Skrupel 20 Gran 348 Richtpfenningsteile 1 242 g1 Gran 17 4 Richtpfenningsteile 0 062075 g1 Richtpfenningsteil 0 00356768 gzu 4 Juwelengewicht Durch einen Direktorialbefehl im Jahre 1786 wurde fur die preussischen Staaten das englische Juwelengewicht verbindlich eingefuhrt Das grosse Normal Juwelengewicht welches sich im Berliner Eichamt befand wog 64 Karat welche genau 3688 Richtpfenningsteile entsprachen 1 Richtpfenningsteil 0 00356768 g 1 Karat 3688 0 00356767 64 0 2055829 g Das Juwelengewicht wurde eingeteilt in 1 4 1 2 1 8 1 16 1 32 1 64 displaystyle tfrac 1 4 tfrac 1 2 tfrac 1 8 tfrac 1 16 tfrac 1 32 tfrac 1 64 nbsp Karat Durch die neue Maass und Gewichtsordnung vom 16 Mai 1816 ergaben sich folgende Anderungen 1 18 Das Gewicht eines preussischen Kubikfusses destillierten Wassers im luftleeren Raume bei einer Temperatur von 15 des Reaumurschen Quecksilber Thermometers wird in sechsundsechzig gleiche Teile geteilt Ein solcher Teil ist ein preussisches Pfund Eine andere Erklarung lautete Das Gewicht eines preussischen Kubikzolls des dichtesten destillierten Wassers im luftleeren Raum bei 15 Grad Celsius gemessen betragt 17 863973659 g Wird dieses Gewicht mit 1728 Kubikzoll auf einen Kubikfuss multipliziert und durch 66 dividiert so findet man das Gewicht eines preussischen Pfundes mit 467 711310 g 21 2 19 Die Halfte dieses Pfundes kommt genau mit der bisher bei dem preussischen Munzwesen ublichen collnischen Mark uberein und soll auch ferner unter der Bezeichnung preussische Mark zum Wiegen der Munzen und des Goldes und Silbers gebraucht werden Einteilung 1 Zentner 110 Pfund 51448 244 g1 Pfund 2 Mark 467 711 g1 Mark 16 Lot 233 856 g1 Lot 4 Quentchen 14 616 g1 Quentchen 4 5 Gran 3 654 g1 Gran 0 812 g genau 0 8119988o3 g 3 20 die doppelte Einteilung der Mark fur Gold in vierundzwanzig Karat und fur Silber in sechzehn Lote soll nicht mehr offiziell gebraucht sondern die Mark fur alle edlen Metalle bloss in zweihundertachtundachtzig Grane eingeteilt werden 4 21 Das preussische Pfund nach 18 soll auch als Kramergewicht dienen und zu diesem Zweck in zweiunddreissig Lot das Lot aber in vier Quentchen geteilt werden Einteilung 1 Pfund 32 Lot 467 711 g1 Lot 4 Quentchen 14 616 g1 Quentchen 3 653 g5 22 Einhundertundzehn Pfund sind ein preussischer Zentner 6 23 Nach Steinen und Schiffspfunden soll bei offentlichen Verhandlungen nicht mehr gerechnet werden Dagegen soll eine preussische Schiffslast viertausend Pfund betragen 7 25 Das Medizinalgewicht behalt seine ubliche Einteilung Danach hat das Medizinalpfund 12 Unzen die Unze 8 Drachmen die Drachme 3 Skrupel der Skrupel 20 Gran Das Gewicht dieser Teile soll so bestimmt werden dass das Medizinalpfund 24 preussische Lot die Unze 2 Lot die Drachme 1 preussisches Quentchen enthalt Einteilung 1 Pfund 12 Unzen 350 748 g1 Unze 8 Drachmen 29 232 g1 Drachme 3 Skrupel 3 654 g1 Skrupel 20 Gran 1 218 g1 Gran 0 0608999 g8 26 Juwelen werden auch ferner nach Karat und deren Einteilung in 1 4 1 2 1 8 1 16 1 32 1 64 displaystyle tfrac 1 4 tfrac 1 2 tfrac 1 8 tfrac 1 16 tfrac 1 32 tfrac 1 64 nbsp gewogen Einhundert solcher Karate sollen neun preussische Quentchen gleich sein 1 Quentchen 3 654 g 1 Karat 3 654 9 160 0 2055375 g dd Zollpfund Nach der Grundung des Deutschen Zollvereins zum 1 Januar 1834 wurde mit einer koniglich preussischen Verordnung vom 31 Oktober 1839 mit Wirkung zum 1 Januar 1840 fur offentliche Belange Zoll und Steuerfragen ein sogenanntes Zollgewicht eingefuhrt Einteilung 1 Zollzentner 100 Zollpfund1 Zollpfund 30 Zolllot 500 gEs muss hierbei beachtet werden dass es sich hierbei wieder um Gewichte in der franzosischen Definition handelt Durch ein Gesetz vom 17 Mai 1856 wurde in Preussen das Zollgewicht zur Einheit des preussischen Gewichtes mit Wirkung zum 1 Juli 1858 erklart Einteilung 1 Pfund 30 Lot 500 g exakt per Definition 1 Lot 10 Quentchen 16 2 3 g1 Quentchen 10 Cent 1 2 3 g1 Cent 10 Korn 1 6 g1 Zentner 100 Pfund1 Schiffslast 40 Zentner 2000 kgMit der Einfuhrung der Mass und Gewichtsordnung fur den Norddeutschen Bund vom 17 August 1868 mit Wirkung zum 1 Januar 1872 horte die preussische Eigenstandigkeit in der Mass und Gewichtsgestaltung auf Literatur BearbeitenJohann Albert Eytelwein Vergleichungen der in den Koniglich Preussischen Staaten eingefuhrten Maasse und Gewichte Friedrich Maurer Berlin 1798 Johann Albert Eytelwein Vergleichungen der gegenwartig und vormals in den koniglich preussischen Staaten eingefuhrten Maasse und Gewichte mit Rucksicht auf die vorzuglichsten Maasse und Gewichte in Europa Berlin 1810 Johann Albert Eytelwein Nachtrag zu Eytelwein s Vergleichungen der gegenwartig und vormals in den koniglich preussischen Staaten eingefuhrten Maasse und Gewichte Berlin 1817 Tabellen enthaltend die Verhaltnisszahlen fur die Umrechnung der in Preussen bisher gultigen Landesmasse und Gewichte in die durch die Maass und Gewichts Ordnung fur den Norddeutschen Bund festgestellten neuen Maasse und Gewichte R v Decker Berlin 1869 Einzelnachweise Bearbeiten Maass und Gewichts Ordnung fur die Preussischen Staaten vom 16 Mai 1816 In Paul Stoepel Preussischer Gesetz Codex Ein authentischer Abdruck Band 1 1806 1834 2 Auflage Verlag der Hofdruckerei von Trowitzsch und Sohn Frankfurt 1861 S 174 176 Ausfuhrliche Abhandlung uber die verschiedenen Arten des kulmischen Maasses In Jahrbucher der preussischen Monarchie unter der Regierung Friedrich Wilhelms des Dritten Verlag Johann Friedrich Unger 1799 zweiter Band S 101 113 S 213 216 S 321 351 dritter Band S 14 35 Johann Rudolph Fasch Kriegs Ingenieur und Artillerie Lexikon Johann Christohh Weigeln Nurnberg 1726 S 205 Johann Friedrich Hauschild Zur Geschichte des deutschen Mass und Munzwesen in den letzten sechzig Jahren Joha Christ Frankfurt am Main 1861 In der Literatur findet man zur Einfuhrung des definitiven Masses unterschiedliche Angaben 22 Juni 1799 10 Dezember 1799 oder wie hier gebraucht den 2 November 1801 Eytelwein Vergleichungen 1810 S 20 Eytelwein Vergleichungen 1798 S 25 30 Julius Johann von Rohr Vollstandiges Hauss Haltungs Recht Verlag von Johann Christian Martini Leipzig 1716 S 544 Johann Vladislaus von Suchodoletz Gegrundete Nachricht von denen in dem Konigreich Preussen befindlichen Langen und Feld Maassen Konigsberg 1772 S 11 reader digitale sammlungen de Karl Christoph Albert Heinrich von Kamptz Die Provinzial und statutarischen Rechte in der Preussischen Monarchie Band 1 Berlin 1826 S 198 199 August Meitzen Der Boden und die landwirtschaftlichen Verhaltnisse des Preussischen Staates 3 Band Berlin 1871 S 609 610 Ludwig von Baczko Handbuch der Geschichte Erdbeschreibung und Statistik Preussens Zweiter Teil Verlag Friedrich Nicolovius Konigsberg Leipzig 1803 S 129 F W Dammeyer Taschenbuch fur den Offizier Verlag von Carl Heymann Berlin 1838 S 469 Georg Wilhelm Bartholdy Anleitung zur mathematischen physischen und Staats Geographie 2 Auflage Verlag von Wilhelm Oehmigke dem Jungeren Berlin 1805 S 101 Meyers Konversationslexikon 4 Auflage 5 Band Verlag des Bibliographischen Institutes Leipzig Wien 1889 Stichwort Erde Eytelwein Vergleichungen 1798 S 30 31 Eytelwein Vergleichungen 1798 S 45 Die angegebenen Paragraphen beziehen sich auf die Ausfuhrungsbestimmungen zur Mass und Gewichtsordnung von 1816 Paul Stoepel Preussischer Gesetz Codex Ein authentischer Abdruck Band 1 1806 1834 2 Auflage Verlag der Hofdruckerei von Trowitzsch und Sohn Frankfurt 1861 S 177 178 Eytelwein Vergleichungen 1798 S 45 Eytelwein Vergleichungen 1810 S 112 Eytelwein Nachtrag zu den Vergleichungen 1817 S 11 12 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