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Dieser Artikel oder Abschnitt bedarf einer grundsatzlichen Uberarbeitung Die versteckten Zitate bitte inhaltlich einordnen und belegen ansonsten entfernen Bitte hilf mit ihn zu verbessern und entferne anschliessend diese Markierung Das Wort Postscheck ist eine Komposition aus Post und Scheck Im Gegensatz zum Bankscheck tritt die staatliche Post als Bezogener im Zahlungsverkehr auf Als Postscheckverkehr wird die Zahlung mit Postschecks bezeichnet ab 1984 in Deutschland abgewandelt in Postgiro Die Idee dahinter ist eine Dienstleistung aus einer Hand der Transport der Zahlungsanweisung zum Bezogenen der Weitertransport in dessen System und die Auszahlung des Geldes durch dessen Einrichtungen So sollte der unbare Zahlungsverkehr erleichtert und weit verbreitet werden Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte bis 1945 1 1 Deutschland 1 2 Osterreich 1 3 Schweiz 1 4 Postscheckamter 1 5 Postscheckordnung 1 5 1 Leistungen 1 5 2 Gebuhren 1 5 3 Postscheckbrief 2 Nach 1945 3 Siehe auch 4 Literatur 5 EinzelnachweiseGeschichte bis 1945 BearbeitenDeutschland Bearbeiten Die erste Anregung zur Einfuhrung eines der Allgemeinheit leicht zuganglichen Uberweisungs und Scheckverkehrs durch die Reichspost reicht bis zum Jahre 1876 zuruck Sie stiess jedoch auf den Widerstand des Generalpostmeisters Heinrich von Stephan Es gab seit 1876 Girokonten bei der Reichsbank diese mussten vorlaufig den Bedarf an bargeldlosen Diensten decken Die Dienste der Reichsbank standen allerdings nicht jedem zur Verfugung Nachdem die Presse der Handel und das Gewerbe sich immer drangender fur eine Einfuhrung aussprachen wurde der Reichstag erneut mit dem Thema befasst Vertreter der Banken und Sparkassen furchteten eine Konkurrenz durch die staatliche Einrichtung So wurde behauptet eine Verzinsung der Guthaben konnte dem deutschen Sparkassenwesen schaden Daher sollte die Geschaftstatigkeit im Postscheckdienst auf den reinen Zahlungsverkehr beschrankt bleiben Am 1 Januar 1909 nahm die Deutsche Reichspost den Postscheckverkehr im Deutschen Reich mit Postscheckamtern geregelt durch die Postscheckordnung auf 1 2 Osterreich Bearbeiten In Osterreich wurde das Postscheckverfahren im Jahre 1883 eingefuhrt 1884 wurde der Clearingdienst aufgenommen d h es waren Uberweisungen auf fremde Konten moglich Zentralstelle war das Postsparkassenamt Wien Die Stammeinlage auf ein Konto betrug 100 K und Einlagen wurden mit hochstens 2 verzinst Das Postscheckverfahren wurde schnell popular Die Post wurde zum Bankier fur jedermann und im Jahre 1904 gab es bereits uber 62 000 Teilnehmer Aufgrund dieser Erfolge wurde die deutsche Reichspost durch das Etatsgesetz fur 1900 ermachtigt ebenfalls das Postscheckverfahren einzufuhren Bereits im Vorjahr lag der Entwurf einer Postscheckordnung vor eine ursprunglich fur den 1 April 1905 geplante gesetzliche Regelung des Postscheckverfahren verzogerte sich jedoch weil man Regelungen zur Vermeidung eines Wettbewerbs mit den Sparkassen vorsah die einen kostendeckenden Betrieb verhinderten 3 Schweiz Bearbeiten Im Jahre 1905 wurde in der Schweiz der Postscheck und Giroverkehr eingefuhrt wobei die Stammeinlage 100 Fr betrug 3 Postscheckamter Bearbeiten nbsp Ausgefullte Zahlkarte der Deutschen Reichspost aus dem Jahr 1909Zum Start des Postscheckverkehrs in Deutschland 1909 wurden neun Postscheckamter PschA eingerichtet sowie weitere drei in Bayern und eines in Wurttemberg Die Postverwaltungen von Bayern und Wurttemberg hatten gleichlautende Verordnungen erlassen Die hochste Zahl wurde im Jahre 1940 erreicht als insgesamt 25 PschA in den reichsdeutschen Postscheckverkehr eingegliedert waren Bereits nach einem halben Jahr namlich am 1 Juli 1909 gab es 34 897 Konten Eine vergleichbare Zahl hatte das einzige osterreichische Postscheckamt die Postsparkasse Wien erst 1897 d h nach zwolfjahrigem Bestehen erreicht 4 Bis zum Jahre 1929 stieg die Anzahl der Konten auf 622 343 Die Millionengrenze wurde 1935 mit 1 067 469 uberschritten und bis 1943 stieg die Zahl der Konten auf 1 743 000 an Nach dem Krieg gab es 1951 in der Bundesrepublik Deutschland bereits wieder 1 012 893 Konten Postscheckordnung Bearbeiten 1 der Postscheckordnung 5 besagt Zur Teilnahme am Post Uberweisungs und Scheckverkehre wird jede Privatperson Handelsfirma offentliche Behorde juristische Person oder sonstige Vereinigung oder Anstalt auf Antrag zugelassen Die Eroffnung des Kontos erfolgt in der Regel bei dem Postscheckamt in dessen Bezirk der Wohnsitz des Antragstellers liegt auf Verlangen auch bei einem anderen Postscheckamt oder bei mehreren Postscheckamtern Die Stammeinlage betrug 100 Mark 1914 auf 50 Mark gesenkt in der Inflationszeit bis auf 10 Millionen Mark erhoht und 1923 auf 5 Reichsmark ermassigt Eine Beschrankung der Einzahlung nach oben gab es nicht Eingezahlt werden konnte per Zahlkarte per Postanweisung oder durch Uberweisung von einem anderen Postscheckkonto Die Einzahlungsmodalitaten wurden ausfuhrlich dargestellt So konnte der Kontoinhaber bei seiner Postanstalt die sofortige Uberweisung eingehender Postanweisungen Postauftrags oder Nachnahmebetrage seinem Konto gutschreiben lassen Diese Postscheckordnung wurde mehrfach geandert und erganzt So konnten z B seit dem 1 April 1910 die durch Postauftrag oder Nachnahme eingezogenen Betrage direkt auf das Postscheckkonto uberwiesen werden Gesetzlich geregelt wurde das Postscheckwesen erst durch das Postscheckgesetz vom 26 Marz 1914 Die Textausgabe wurde von Johannes Weiland 23 Juni 1871 5 Dezember 1928 verfasst der Ober Postinspektor im Reichs Postamt und Leiter des Postscheckamtes Berlin war spater Postrat befordert zum Oberpostdirektor am 16 April 1924 Er erhielt als Begrunder des modernen Postscheckwesens ein noch existierendes Ehrengrab mit Gedenktafel auf dem Karlshorster Friedhof gepflegt von der Interessengemeinschaft Historische Friedhofe Berlin Die Benutzung anderte sich im Laufe der Zeit auf Grund von Erfahrungen Erweiterungen und Erleichterungen durch die Einfuhrung von Sammelauftragen Herstellung von Scheckformblattern in Kartenform Erganzung und zweckmassige Einrichtung der Formblatter Die Neufassungen des Postscheckgesetzes vom 22 Marz 1921 der Postscheckordnung vom 7 April 1921 vom 16 Dezember 1927 und vom 2 Oktober 1936 brachten keine wesentlichen Anderungen Die 1921 erschienene Postscheckordnung galt im gesamten Reichsgebiet mit Einschluss Bayerns und Wurttembergs Leistungen Bearbeiten Der Kontoinhaber konnte uber sein Guthaben das die Stammanlage uberstieg frei verfugen Fur die Uberweisungen wurden Formulare in Blattform zur Versendung in Briefen und Giropostkarten ausgegeben Bei der Verwendung der Giropostkarten war der Betrag auf 10 000 Mark beschrankt Ein Abschnitt des Formulars konnte zu kurzen Nachrichten verwendet werden er wurde dem Empfanger zugesandt Fur die Auszahlung wurden Scheckformulare ausgegeben Der Hochstbetrag war auf 10 000 Mark festgesetzt Hatte der Empfanger eines Postschecks kein Postscheckkonto so konnte ihm das Geld auch ins Haus zugestellt werden im Ortszustellbezirk bis 3 000 Mark im Landbestellbezirk bis 800 Mark dafur waren Bestellgebuhren zu entrichten hohere Betrage waren vom Postamt abzuholen Betrage bis 800 Mark ab 1914 bis 3 000 Mark und spater unbegrenzt konnten auch telegraphisch ubermittelt werden Seit 1929 waren Eilzahlkarten und Eiluberweisungen zulassig Kontouberziehungen die Vergabe von Krediten sowie weitere Bankgeschafte wurden nicht erlaubt Gebuhren Bearbeiten Es wurden folgende Gebuhren erhoben bei Bareinzahlung mittels Zahlkarte fur je 500 Mark oder einen Teil dieser Summe 5 Pfennig bei Barruckzahlung durch die Kasse des Postscheckamtes oder durch Vermittlung einer Postanstalt eine feste Gebuhr von 5 Pfennig und ausserdem 1 10 vom Tausend des auszuzahlenden Betrages Die Uberweisung von Postscheckkonto zu Postscheckkonto kostete 3 Pfennig Postscheckbrief Bearbeiten Briefe der Postscheckteilnehmer an ihr Postscheckamt unterlagen seit 1900 dem gewohnlichen Briefporto ab 1914 der Gebuhr fur Ortsbriefe und waren ab 1918 gebuhrenfrei Ab dem 1 August 1927 betrug das Porto bei Verwendung besonderer Scheckbriefumschlage 5 Pfennig war zwischen dem 1 Dezember 1941 und dem 1 Marz 1946 in der US Zone bis zum 15 Januar 1947 gebuhrenfrei und kostete dann bis zum 1 August 1948 vorubergehend 10 Pfennig um dann wieder portofrei befordert zu werden Sendungen zwischen den Postscheckamtern und den Postanstalten sowie untereinander waren portofrei Nach 1945 Bearbeiten nbsp Postschalter im Hauptpostamt in Bonn 1988 nbsp Kontoauszug aus dem Jahre 1969 nbsp Postscheckvordrucke ab 1974Wegen Fehlens einer Zentralverwaltung wurde der Postscheckdienst zunachst nur regional wieder aufgenommen In der franzosischen Zone wurden in Freiburg und Reutlingen neue Postscheckamter eingerichtet Als Rechtsgrundlage des Postscheckdienstes blieb das Postscheckgesetz vom 26 Marz 1914 RGBl S 85 in der Fassung der Bekanntmachung vom 22 Marz 1921 RGBl S 247 und die Postscheckordnung vom 7 April 1921 RGBl S 519 in der Fassung der Bekanntmachung vom 16 Dezember 1927 RGBl S 519 in Kraft Am 1 Januar 1947 kam der Postscheckdienst zwischen den drei Westzonen in Gang Die 12 Postscheckamter Dortmund Essen Frankfurt Main Hamburg Hannover Karlsruhe Koln Munchen Nurnberg Stuttgart Freiburg und Reutlingen standen zur Verfugung Das Postscheckamt Saarbrucken unterstand dem franzosischen Wirtschafts und Finanzsystem Am 1 April 1956 wurde der Zahlkartenverkehr zwischen dem Bundesgebiet und dem Saarland in beiden Richtungen aufgenommen Im Jahre 1957 kam Saarbrucken als 13 Postscheckamt zur Deutschen Bundespost Nach der Grundung der Bundesrepublik Deutschland im Jahre 1949 wurde die Betriebsabwicklung denen des Vereinigten Wirtschaftsgebiets angeglichen Freiburg und Reutlingen wurden geschlossen Das Postscheckamt Stuttgart ubernahm die Konten von Reutlingen und Karlsruhe die von Freiburg Die erste Anderung im Postscheckdienst erfolgte mit der Einfuhrung des Dauerauftragdienstes am 1 Oktober 1950 Am 1 April 1952 wurden die Gebuhren fur telegraphische Uberweisungen gesenkt Zum 1 Januar 1969 erfolgte die Beschrankung der Gebuhrenpflicht auf Zahlungsanweisungen Ein Giro Sammelverfahren gab den am Postscheckdienst teilnehmenden Geldinstituten die Moglichkeit bestimmte Banklasten ihrer Kunden in das Postschecknetz uberzuleiten Seit dem 1 Juli 1954 wurden die Postscheckgebuhren nicht mehr durch die Postscheckordnung sondern durch die Verordnung uber Gebuhren im Postwesen Bundesanzeiger Nr 110 festgesetzt Eine Anderung trat am 1 August 1964 mit der Postscheckgebuhrenordnung BGBl S 466 in Kraft Erstmals 1961 wurde beim PSchA Hamburg der Dauerauftragsdienst mit Hilfe des EDV Systems IBM 1401 ausgefuhrt 1963 ubernahm Munchen das Verfahren Nach erfolgreichem Parallelbetrieb wurden am 7 April 1964 die ersten 400 Postscheckkonten wieder in Hamburg mit der IBM ausgefuhrt Weitere PschA folgten vorerst noch versuchsweise Beim PSchA Hamburg wurde ein Klarschriftleseverfahren erprobt und ab 1 Juli 1966 eingesetzt 1969 wurde das Postbarscheckverfahren eingefuhrt mit dem der Kunde die Moglichkeit erhielt Betrage bis zu 20 000 Mark mit Postscheck bei einer bestimmten Postanstalt seiner Wahl abzuheben Das Postscheckgesetz wurde im Zuge der Postrechtsreform durch das neue Gesetz uber das Postwesen BGBl S 1006 mit Wirkung vom 1 Januar 1970 ausser Kraft gesetzt Gleichzeitig erschien eine neue Postscheckordnung BGBl S 1059 und die Postscheckgebuhrenordnung BGBl S 1057 Mit ihr wurde die Zwangseinlage von 5 DM abgeschafft und die Moglichkeit der elektronischen Datenverarbeitung mit Magnetbandern und Lochkarten eingefuhrt Die im Postscheckverkehr eingesetzten Verfahren waren Vorbild fur die heutigen Direktbanken Zur weiteren Entwicklung siehe Postbank Siehe auch BearbeitenPostbankLiteratur BearbeitenMax Aschenborn Der Post Uberweisungs und Scheckverkehr Vortrag gehalten auf Einladung der Altesten der Kaufmannschaft von Berlin in der Aula der Handelshochschule am 3 Dezember 1908 vom Geheimen Ober Postrat Max Aschenborn Vortragender Rat im Reichs Postamt nebst einem Abdruck der Postscheckordnung mit Ausfuhrungsbestimmungen und Formularen J Guttentag Berlin 1909 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Max Apt Scheckgesetz Vom 11 Marz 1908 Text Ausgabe mit Einleitung Anmerkungen und Sachregister Mit Anhang Postscheckordnung nebst Ausfuhrungsbestimmungen und Formularen In Guttentag sche Sammlung Deutscher Reichsgesetze 5 Auflage Band 85 J Guttentag Berlin 1909 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche Bundesministerium fur das Post und Fernmeldewesen Hrsg Handworterbuch des Postwesens Frankfurt Main 1953 Karl Sautter Geschichte der deutschen Post Teil 3 Geschichte der deutschen Reichspost 1871 bis 1945 Frankfurt Main 1951 Bundesdruckerei Steimetz Elias Geschichte der Deutschen Post Band 4 1945 bis 1978 Herausgegeben im Auftrag des Bundesministers fur das Post und Fernmeldewesen Bonn 1979 J Weiland Das Postscheckgesetz vom 26 Marz 1914 Textausgabe mit Einleitung Anmerkungen und Sachregister Guttentagsche Sammlung Deutscher Reichsgesetze Nr 113 Berlin 1914 J Weiland Die Postscheckordnung vom 22 Mai 1914 Textausgabe mit Anmerkungen und Sachregister J Guttentag Berlin 1914 eingeschrankte Vorschau in der Google Buchsuche abgerufen am 16 Juni 2021 Reichspostministerium Hrsg Denkschrift aus Anlass des zehnjahrigen Bestehens des Postscheckverkehrs 1909 1919 Berlin November 1919 Archiv fur Post und Telegraphie Beiheft zum Amtsblatt des Reichspostministeriums Nr 11 Bekanntmachung betreffend die Postscheckordnung In Deutsches Reichsgesetzblatt 1908 Nr 54 S 587 594 6 November 1908 Volltext Wikisource Einzelnachweise Bearbeiten Der neue deutsche Postscheckverkehr Deutsche Frauen und Moden Zeitung Fruher Wochen Ausgabe der Moden Zeitung furs Deutsche Haus Illustrierte Zeitschrift fur die Interessen des Haushalts und der Famile Moden Zeitung furs Deutsche Haus Illustrierte Zeitung zur Selbstanfertigung der Damen und Kindergarderobe Wasche Putz 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Wartung dvb Bekanntmachung betreffend die Postscheckordnung In Deutsches Reichsgesetzblatt RGBl 1908 Nr 54 S 587 594 6 November 1908 Volltext Wikisource Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Postscheckverkehr amp oldid 238648324