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Mischsendungen waren bei der Deutschen Reichspost zusammengepackte Drucksachen Geschaftspapiere und Warenproben Fur sie bestand Freimachungszwang das Hochstgewicht betrug 500 g die Mindestmasse entsprachen denen der Drucksachen Das Zusammenpacken von Drucksachen und Warenproben wurde zum 5 Januar 1867 gestattet da die Gebuhren fur beide Sendungsarten gleich waren 1872 gab es unterschiedliche Hochstgewichte Drucksachen 500 g Warenproben 250 g was dazu fuhrte dass der Anteil der Warenproben in Mischsendungen auch nur 250 g wiegen durfte Mit der Einfuhrung der Geschaftspapiere durften auch diese in Mischsendungen enthalten sein Das Hochstgewicht betrug nun 1 kg 1917 durften auch Blindenschriftsendungen eingepackt sein Mit der Einfuhrung des Packchens zu 2 kg wurde das Hochstgewicht auf 500 g gesenkt Seit dem 1 Juli 1954 gibt es im Inlandsdienst diese Bezeichnung nicht mehr Warenproben durfen Geschaftspapieren Warenproben und Drucksachen beigefugt werden Literatur BearbeitenHandworterbuch des Postwesens 1 Auflage von 1926 S 370 2 Auflage von 1953 S 440 Peter Fischer Mischsendung In Deutsche Briefmarken Zeitung Ausgabe Nr 19 2007 S 54 Wolfram Grallert Lexikon der Philatelie 2 unveranderte Auflage von 2007 ISBN 978 3 932198 38 0 S 249 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Mischsendung amp oldid 228958850