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Als Notverordnung wird die gesetzesvertretende Anordnung der Exekutivgewalt im Krisenfall bezeichnet In vielen historischen und gegenwartigen Verfassungen sind solche Instrumente regular vorgesehen Sind sie dagegen nicht von der bestehenden Rechtsordnung gedeckt handelt es sich um Rechtsbruch Verfassungskrise Im deutschen Sprachgebrauch bezieht sich der Begriff zumeist auf die Weimarer Reichsverfassung WRV Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Weimarer Reichsverfassung 1 2 Anwendung in der Weimarer Republik 1 3 Anwendung im Dritten Reich 1 4 Notverordnungen in der Bundesrepublik 2 Osterreich 2 1 Anwendung in der Habsburgermonarchie 2 2 Notbestimmungen in der Republik Osterreich 3 Schweiz 4 Siehe auch 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseDeutschland BearbeitenWeimarer Reichsverfassung Bearbeiten Wortlaut des Artikels 48 der Reichsverfassung 1 Wenn ein Land die ihm nach der Reichsverfassung oder den Reichsgesetzen obliegenden Pflichten nicht erfullt kann der Reichsprasident es dazu mit Hilfe der bewaffneten Macht anhalten 2 Der Reichsprasident kann wenn im Deutschen Reich die offentliche Sicherheit und Ordnung erheblich gestort oder gefahrdet wird die zur Wiederherstellung der offentlichen Sicherheit und Ordnung notigen Massnahmen treffen erforderlichenfalls mit Hilfe der bewaffneten Macht einschreiten Zu diesem Zwecke darf er vorubergehend die in den Artikeln 114 115 117 118 123 124 und 153 festgesetzten Grundrechte ganz oder zum Teil ausser Kraft setzen 3 Von allen gemass Abs 1 oder Abs 2 dieses Artikels getroffenen Massnahmen hat der Reichsprasident unverzuglich dem Reichstag Kenntnis zu geben Die Massnahmen sind auf Verlangen des Reichstages ausser Kraft zu setzen 4 Bei Gefahr im Verzuge kann die Landesregierung fur ihr Gebiet einstweilige Massnahmen der in Abs 2 bezeichneten Art treffen Die Massnahmen sind auf Verlangen des Reichsprasidenten oder des Reichstages ausser Kraft zu setzen 5 Das Nahere bestimmt ein Reichsgesetz Anwendung in der Weimarer Republik Bearbeiten nbsp Bucheinband der Weimarer VerfassungDie Begriffe Notverordnung und Notverordnungsrecht selbst werden in Artikel 48 WRV nicht genannt Der Artikel gibt dem Reichsprasidenten weitreichende Moglichkeiten zur Regierung im Ausnahmezustand siehe Prasidialkabinett Wahrend in Absatz 1 des Artikels 48 WRV die Reichsexekution geregelt ist d h Massnahmen gegen die Lander des Reichs verleiht Absatz 2 dem Reichsprasidenten ausserordentliche Kompetenzen fur den Ausnahmezustand Daraus wurde in der Verfassungspraxis das Recht hergeleitet formelle Verordnungen mit materieller Gesetzeskraft zu erlassen Die Verfassung sah fur die Ausnahmebefugnisse eine Konkretisierung durch ein Ausfuhrungsgesetz vor Art 48 Abs 5 WRV 1926 legte das Reichsministerium des Innern unter Wilhelm Kulz DDP einen Entwurf fur ein solches Reichsgesetz vor das die Notstandsgewalt an die Grundrechte band und die zivile Mitarbeit an der Ausnahmegewalt starkte So wurden den militarischen Kommandeuren zivile Beauftragte an die Seite gestellt die nach Notstandsrecht erlassenen Anordnungen bedurften der Gegenzeichnung von Reichskanzler und Reichsinnenminister Zudem musste im Fall einer Reichsexekution gegen ein Land der Staatsgerichtshof angerufen werden Diese Vorlage stiess auf Widerstand im Reichswehrministerium vor allem aber beim Reichsprasidenten Paul von Hindenburg der seine Machtfulle nicht eingeschrankt sehen wollte Die Vorlage wurde deshalb dem Reichstag nicht vorgelegt Seine Befugnisse blieben daher sehr weit und unbestimmt 1 Die Befugnisse aus Artikel 48 wurden deswegen stark von einer konkreten Regierungspraxis von Entscheidungen des Staatsgerichtshofs und der herrschenden Lehrmeinung der Staatsrechtler gepragt Die herrschende staatsrechtliche Meinung u a von Gerhard Anschutz vertreten billigte dem Reichsprasidenten die Befugnis zum Erlass gesetzesvertretender Notverordnungen zu Die abweichende Minderheitsmeinung vertreten vor allem von Carl Schmitt Erwin Jacobi und Hermann Heller konnte sich nicht durchsetzen und wurde ausdrucklich aufgegeben Die Nationalversammlung knupfte bezuglich des Wortlauts des Art 48 Abs 2 WRV mit dem tatbestandlichen Begriff einer erheblichen Storung oder Gefahrdung der offentlichen Sicherheit und Ordnung an die bereits im Kaiserreich gefestigte polizeirechtliche Generalklausel an Die Begriffe gehen als termini technici auf das Allgemeine Preussische Landrecht zuruck Jedoch kam es niemals dazu dass der verfassungsrechtliche Begriff judikativ oder gesetzlich in diesem Sinne verbindlich definiert wurde Ursprunglich war nur an wirkliche Ausnahmesituationen gedacht worden mit der zunehmenden Handlungsunfahigkeit des Deutschen Reichstags entstand die politische Neigung dieses Recht des Prasidenten als Ersatzgesetzgebung zu verwenden Bereits unter Friedrich Ebert wurde dieses Instrument angewandt so zum Beispiel am 9 November 1923 anlasslich des Hitler Putschs 2 Vor allem aber kam es zum Einsatz nachdem am 27 Marz 1930 die Grosse Koalition zerbrochen und die Regierung Muller zuruckgetreten war Von da an gab es keine Regierung mehr die sich auf eine Mehrheit im Parlament hatte stutzen konnen der Reichskanzler wurde seither ohne Berucksichtigung des Reichstags nur noch durch den 1925 erstmals gewahlten Reichsprasidenten Hindenburg ernannt zunachst Heinrich Bruning spater Franz von Papen Kurt von Schleicher und schliesslich Adolf Hitler Mit den sogenannten Prasidialkabinetten wurde ein Bruch mit dem Parlamentarismus in Kauf genommen Der Anteil der Notverordnungen an der faktischen Gesetzgebung stieg seit 1930 erheblich an 1931 standen 34 vom Reichstag verabschiedeten Gesetzen 44 Notverordnungen gegenuber Dennoch konnte der Reichstag Regierungen sturzen und die Aufhebung von Notverordnungen verlangen In Brunings Regierungszeit verhinderten dies nicht nur Regierungsparteien wie das Zentrum sondern auch die oppositionelle SPD Ab der Amtszeit Franz von Papen hingegen war auch die SPD fur die Bekampfung der Reichsregierung sodass Hindenburg das Parlament zweimal auflosen liess um der Ausserkraftsetzung von Notverordnungen zuvorzukommen Letzten Endes gab er 1933 Papens Drangen nach eine Koalitionsregierung unter Hitler einzusetzen Die Verordnung des Reichsprasidenten gegen politischen Terror galt vom 9 August 1932 bis Dezember 1932 Anwendung im Dritten Reich Bearbeiten Auch wahrend der NS Herrschaft wurde Art 48 Abs 2 angewandt Er spielte vor allem in den ersten Wochen nach der Ernennung Hitlers eine wichtige Rolle nach dem Ermachtigungsgesetz vom 24 Marz 1933 verlor er an Bedeutung Zuvor war die sogenannte Reichstagsbrandverordnung vom 28 Februar 1933 erlassen worden Auf der Grundlage des Art 48 Abs 2 Massnahmen bei Storung von Sicherheit und Ordnung setzte sie wesentliche Grundrechte ausser Kraft und ubertrug Befugnisse des Reichsprasidenten auf die neue Reichsregierung unter Hitler 3 Die Notverordnung wurde damit zur normativen Grundlage der nationalsozialistischen Diktatur zum Freibrief des Dritten Reiches 4 Dennoch galt auch nach dem Einsatz von Art 48 Abs 2 weiterhin offiziell die Weimarer Reichsverfassung Notverordnungen in der Bundesrepublik Bearbeiten Der Artikel 119 des Grundgesetzes erlaubte der Bundesregierung Notverordnungen in Fluchtlingsangelegenheiten zu erlassen Verordnungen mit Gesetzeskraft zeitgenossisch tatsachlich auch Notverordnungen genannt 5 Diese Befugnis war eine Ubergangsbestimmung da das Themengebiet zu dringlich war um auf das Bundesvertriebenengesetz zu warten und besteht seit dessen Inkrafttreten nicht mehr Im ubrigen kennt die bundesdeutsche Verfassungsordnung keine Notverordnungen Gesetze des Bundesrates im Gesetzgebungsnotstand und solche des Gemeinsamen Ausschusses im Verteidigungsfall werden als Gesetze bezeichnet wenngleich sie ebenfalls bestimmten Beschrankungen unterliegen Osterreich BearbeitenAnwendung in der Habsburgermonarchie Bearbeiten Als Notstandsparagraph galt in der Dezemberverfassung von 1867 der Paragraph 14 des Staatsgrundgesetzes uber die Reichsvertretung welcher bei Sistierung Stillstellung des Parlaments der Habsburgermonarchie mehrmals in Anspruch genommen wurde 6 Mark Twain verfasste im Zuge seines Osterreichbesuchs 1897 99 diesbezuglich den Text Government by Article 14 Regieren mit Paragraph 14 7 Auch Karl Kraus ausserte sich haufig und kritisch zu diesem Paragraphen und nannte ihn das dem Staate angelegte Verfassungsbruchband 8 Notbestimmungen in der Republik Osterreich Bearbeiten Siehe Kriegswirtschaftliches Ermachtigungsgesetz und Notbestimmungen der Osterreichischen BundesverfassungSchweiz Bearbeiten Hauptartikel Notrecht und Verordnung Schweiz Der Bundesrat kann Verordnungen Notverordnungen und Verfugungen Notverfugungen erlassen um Gefahren die die offentliche Ordnung oder die innere oder aussere Sicherheit gefahrden konnten abwenden zu konnen Art 185 Abs 3 BV Solche Verordnungen sind zu befristen Art 185 Abs 3 BV siehe auch Art 7d RVOG Damit der Bundesrat Verordnungen dieser Art erlassen kann mussen abgesehen von den allgemeinen Schranken staatlichen Handelns wie Verhaltnismassigkeit und offentliches Interesse gewisse Voraussetzungen erfullt sein So muss die offentliche Ordnung in bedeutendem Masse gestort oder unmittelbar durch eine ernsthafte Gefahr bedroht sein Es muss zudem eine zeitliche und sachliche Dringlichkeit vorliegen die den Erlass entsprechender Vorschriften im ordentlichen Gesetzgebungsverfahren ausschliesst siehe auch Notrecht 9 Siehe auch BearbeitenGesetzgebungsnotstandWeblinks Bearbeiten nbsp Wiktionary Notverordnung Bedeutungserklarungen Wortherkunft Synonyme Ubersetzungen Die Weimarer Verfassung Dritter Abschnitt Quelle documentArchiv de Informationen zu Art 48 bei Teach Sam Erlasse Verordnungen und Notverordnungen des Reichsprasidenten gemass Art 48 Abs 2 WRV documentArchiv de Rechtsgeschichtliche Aufbearbeitung des Notverordnungsrechts in Osterreich Open Access Publikationsserver der Universitat GrazEinzelnachweise Bearbeiten Hans Boldt Der Artikel 48 der Weimarer Reichsverfassung Sein historischer Hintergrund und seine historische Funktion In Michael Sturmer Hrsg Die Weimarer Republik Belagerte Civitas 2 erw Auflage Athenaum Konigstein Ts 1985 1980 ISBN 3 7610 7254 6 S 288 309 hier S 297 Detlev J K Peukert Die Weimarer Republik Krisenjahre der Klassischen Moderne Edition Suhrkamp 1282 N F Bd 282 Neue historische Bibliothek Suhrkamp Frankfurt am Main 1987 ISBN 3 518 11282 1 S 84 Richard J Evans Das Dritte Reich Band 1 Aufstieg Deutsche Verlags Anstalt Munchen 2004 ISBN 3 421 05652 8 S 443 f Ian Kershaw Hitler 1889 1936 Deutsche Verlags Anstalt Stuttgart 1998 ISBN 3 421 05131 3 S 582 vgl die Bundestags Plenarprotokolle Vgl Artikel Notverordnung im Austria Forum ehem aeiou Osterreich Lexikon Martin Mutschlechner Der Mangel an politischer Kultur Projekt der Schloss Schonbrunn Kultur und Betriebsges m b H Vgl auch Stirring Times in Austria Bewegte Zeiten in Osterreich bzw Mark Twain Beobachter mit spitzer Feder Webseite des osterr Parlaments So in Das provisorische Osterreich in Die Fackel Nr 6 1899 S 13 16 online einsehbar bei archive org Giovanni Biaggini BV Kommentar Bundesverfassung der Schweizerischen Eidgenossenschaft 2 Auflage Orell Fussli Verlag Zurich 2017 ISBN 978 3 280 07320 9 S 1401 f Normdaten Sachbegriff GND 4172081 7 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Notverordnung amp oldid 237905490