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Die Verordnung des Reichsprasidenten gegen politischen Terror war eine Notverordnung die Reichsprasident Paul von Hindenburg aufgrund der Ausnahmebestimmung in Art 48 Abs 2 der Weimarer Verfassung am 9 August 1932 erliess Die Notverordnung wurde im Reichsgesetzblatt vom 9 August 1932 Teil I S 403 f verkundet und trat am 10 August 1932 um 0 00 Uhr in Kraft Die Verordnung galt bis zum Dezember 1932 Inhaltsverzeichnis 1 Hintergrund 2 Wortlaut der Verordnung 3 Siehe auch 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseHintergrund Bearbeiten nbsp Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Nach der Aufhebung des im Fruhjahr 1932 durch die Reichsregierung unter Heinrich Bruning erlassenen SA Verbotes durch die nachfolgende Reichsregierung von Papen im Juni 1932 kam es wahrend der Wochen des Wahlkampfes fur die Reichstagswahl im Juli 1932 zu einer massiven Steigerung der politischen Gewalt im Land Dieser Zustand beruhigte sich auch nach der Wahl nicht Stattdessen kam es wahrend der ersten Augusttage zu einer weiteren dramatischen Steigerung Dies ging so weit dass die nationalsozialistischen Strassenkampforganisationen die SA und SS in den ersten Augusttagen dazu ubergingen ausgesprochene Terroranschlage gegen politische Gegner zu veruben indem sie Wohnungen von politischen Gegnern oder gegnerische Einrichtungen wie die Gebaude von Zeitungsredaktionen linksgerichtete Konsumgenossenschaften oder Wohlfahrtsamter attackierten diese nachts beschossen oder mit Sprengstoff und Handgranaten angriffen Bei solchen Anschlagen kamen in den ersten Augusttagen mehrere Personen zu Tode Die schwere Gefahrdung der Gesundheit und des Lebens der als Opfer solcher Anschlage ins Visier genommenen Personen und der Schaden an Gebauden und sonstigem materiellen Gut der von diesen Anschlagen ausging sowie die allgemeine Gefahr fur die offentliche Ordnung und Sicherheit die von diesen Anschlagen ausging uberzeugte die amtierende Regierung unter Franz von Papen dass es erforderlich sei zu scharfen Massnahmen zu greifen um dem Terror Einhalt zu gebieten Zum einen um die in den vergangenen Monaten um sich greifende politische Gewalt im Land einzudammen und die ins Wanken geratene offentliche Sicherheit und Ordnung wieder herzustellen Und zum zweiten um die Autoritat des Staates und die Autoritat und das Prestige der Regierung die durch die Unfahigkeit der Regierung und der Staatsorgane die von den politischen Radikalen ausgehende Gewalt wahrend der vergangenen Monate im Zaum zu halten schweren Schaden genommen hatte aufrechtzuerhalten und zu steigern Aus diesem Grund beschloss die Regierung um den 5 August 1932 herum vom Reichsprasidenten auf Grundlage des Artikels 48 der Verfassung eine Notverordnung erlassen zu lassen die dem Terror im Land durch die Androhung der Todesstrafe fur politisch motivierte Gewalttaten zumal fur politisch motivierte Morde entgegenwirken sollte Diese Verordnung wurde in den folgenden Tagen ausgearbeitet und am 9 August 1932 schliesslich formal erlassen Ob die Militarisierung der politischen Kultur und die Eskalation der Gewalt in der Endphase der Weimarer Republik wesentlich auf die Aktivitat der NSDAP bzw der SA oder die radikale Linke zuruckzufuhren sind ist wissenschaftlich umstritten 1 2 Wortlaut der Verordnung BearbeitenAuf Grund des Artikels 48 Abs 2 der Reichsverfassung wird folgendes verordnet 1 Mit der Todesstrafe die das geltende Recht bereits fur den Mord und fur das schwere Sprengstoffverbrechen nach 5 Abs 3 des Sprengstoffgesetzes androht wird ferner bestraft 1 wer einen Totschlag 212 bis 215 des Strafgesetzbuchs begeht als Angreifer aus politischen Beweggrunden oder an einem Polizeibeamten einer zu dessen Unterstutzung zugezogenen Person oder einem Angehorigen der Wehrmacht die sich in der rechtmassigen Ausubung ihres Amtes oder Dienstes befinden 2 wer ein Verbrechen der Brandstiftung der Zerstorung durch Sprengstoffe oder der Gefahrdung eines Eisenbahntransports begeht sofern es nach den 307 311 und 315 Abs 2 des Strafgesetzbuchs mit lebenslanglichem Zuchthaus bedroht ist 2 Mit Zuchthaus nicht unter zehn Jahren wird bestraft 1 wer mit einer Schusswaffe eine Gewalttatigkeit gegen einen anderen begeht wenn durch die Tat eine schwere Korperverletzung 224 des Strafgesetzbuchs oder der Tod des anderen oder eines Dritten verursacht worden ist 2 wer einen Polizeibeamten eine zu dessen Unterstutzung zugezogene Person oder einen Angehorigen der Wehrmacht die sich in der rechtmassigen Ausubung ihres Amtes oder Dienstes befinden tatlich angreift wenn durch die Tat eine schwere Korperverletzung 224 des Strafgesetzbuchs oder der Tod des Angegriffenen oder eines Dritten verursacht worden ist 3 wer bei einem Aufruhr Radelsfuhrer ist oder Widerstand oder Beamtennotigung begeht 115 Abs 2 des Strafgesetzbuchs 4 wer bei einem Landfriedensbruch 125 des Strafgesetzbuchs Radelsfuhrer ist oder Gewalttatigkeit gegen Personen begeht 3 Mit Zuchthaus bis zu zehn Jahren wird soweit die Tat nicht nach anderen Vorschriften mit schwererer Straf bedroht ist bestraft 1 wer aus politischen Beweggrunden eine gefahrliche Korperverletzung 223a des Strafgesetzbuches oder eine schwere Korperverletzung 224 des Strafgesetzbuchs begeht 2 wer mit einer Schusswaffe eine Gewalttatigkeit gegen einen anderen begeht 3 wer einen Polizeibeamten eine zu dessen Unterstutzung zugezogene Person oder einen Angehorigen der Wehrmacht die sich in der rechtmassigen Ausubung ihres Amtes oder Dienstes befinden todlich angreift wenn durch die Tat eine Korperverletzung des Angegriffenen oder eines Dritten verursacht worden ist 4 wer abgesehen von den Fallen des 2 Nr 3 und Nr 4 Aufruhr oder Landfriedensbruch begeht 5 wer aus politischen Beweggrunden einen Hausfriedensbruch mit einer Waffe oder gemeinschaftlich mit einem anderen oder als Teilnehmer einer offentlichen Zusammenrottung 123 Abs 2 124 des Strafgesetzbuchs begeht zur Strafverfolgung bedarf es keines Antrags 4 In den Fallen der 1 bis 3 durfen mildernde Umstande nicht zugebilligt werden 5 Fur die Verbrechen der 2 und 3 sind soweit nicht die Zustandigkeit eines Sondergerichts begrundet ist die grossen Strafkammern zustandig 6 Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Verkundung folgenden Tage in Kraft Neudeck den 9 August 1932Der Reichsprasident von HindenburgDer Reichskanzler von PapenDer Reichsminister der Justiz Dr GurtnerDer Reichsminister des Innern Freiherr von GaylSiehe auch BearbeitenListe von Opfern politischer Morde in der Weimarer RepublikLiteratur BearbeitenErnst Rudolf Huber Dokumente zur deutschen Verfassungsgeschichte Dokumente der Novemberrevolution und der Weimarer Republik 1918 1933 1961 S 519 f Andreas Wirsching Vom Weltkrieg zum Burgerkrieg Politischer Extremismus in Deutschland und Frankreich 1918 1933 39 Berlin und Paris im Vergleich Munchen 1999 Dirk Schumann Politische Gewalt in der Weimarer Republik 1918 1933 Kampf um die Strasse und Furcht vor dem Burgerkrieg Klartext Verlag Essen 2001 ISBN 3 88474 915 3 Reinhard Sturm Zerstorung der Demokratie 1930 1932 23 Dezember 2011 PDF Hajo Funke Mitte 1932 Niedergang der Weimarer Republik und Aufstieg der NSDAP NDR 23 Februar 2023 PDF Weblinks BearbeitenVerordnung des Reichsprasidenten gegen politischen Terror Vom 9 August 1932 RGBl I S 403 Noch immer weitere Attentate Lebensgefahrliche nur auf linke Politiker auf rechtsstehende offenbar markierte Der Funke 11 August 1932 PDF Einzelnachweise Bearbeiten vgl einerseits Dirk Schumann Politische Gewalt in der Weimarer Republik 1918 1933 Kampf um die Strasse und Furcht vor dem Burgerkrieg Klartext Verlag Essen 2001 andererseits Andreas Wirsching Vom Weltkrieg zum Burgerkrieg Politischer Extremismus in Deutschland und Frankreich 1918 1933 39 Berlin und Paris im Vergleich Munchen 1999 D Schumann Politische Gewalt in der Weimarer Republik Rezension von Rudiger Graf Humboldt Universitat zu Berlin H Soz Kult 12 Dezember 2001 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verordnung des Reichsprasidenten gegen politischen Terror amp oldid 237787274