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Der Judenschutz war ein Rechtsprinzip zur Regelung des Status judischer Minderheiten das von der spaten romischen Antike bis ins 19 Jahrhundert die Rahmenbedingungen judischer Existenz im deutschen Reichsgebiet bestimmte und sich sowohl im kirchlichen als auch im weltlichen Recht niederschlug 1 Inhaltsverzeichnis 1 Kirchliches Recht 2 Weltliches Recht 2 1 Judenregal und Judenordnungen 2 1 1 Soziookonomische Bedeutung 2 1 2 Ausgestaltung 2 2 Emanzipation 3 Auswirkungen 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseKirchliches Recht Bearbeiten Hauptartikel Religionen der Spatantike Mit der Christianisierung des spatantiken Romischen Reiches infolge der Konstantinischen Wende wurde das Christentum gefordert und Ende des 4 Jahrhunderts zur Staatsreligion erhoben Die Rolle des Judentums im mittelalterlichen lateinischen Westen unterlag neben der weltlichen Gesetzgebung auch zunehmend dem Einfluss der Kirche 2 Papstliche Schutzgarantien fur Juden sind zuerst aus dem Pontifikat Gregor des Grossen 590 604 uberliefert 3 Weil Juden die auf Christus bezogene Deutung der alttestamentlichen Prophetie ablehnten und der katholischen Kirche als Christusmorder galten standen sie unter dem generellen Verdacht der Gotteslasterung Anders als Haretikern wurde ihnen das Lebensrecht jedoch nicht abgesprochen da sie als Zeugen des Todes Christi einen notwendigen Teil der christlichen Heilsgeschichte darstellen 4 Verschiedene papstliche Sicut Judaeis Bullen garantierten den Juden vom 12 bis ins 15 Jahrhundert deshalb Schutz vor Totung Vertreibung und Zwangstaufen Zugleich sollten die Christen nach der vatikanischen Judenpolitik aber auch vor dem Einfluss der judischen Gemeinden geschutzt werden Prinzip von der doppelten Schutzherrschaft 5 Denn das rabbinische Judentum hatte seinerseits auf der Synode von Jabne 95 n Chr das Judentum fur unvereinbar mit dem Christentum erklart Jesus sei ein falscher Prophet Das Achtzehnbittengebet wurde um besondere Verwunschungen gegen Ketzer Birkat ha minim erweitert Judenchristen mussten den Synagogen fernbleiben 6 7 8 Das beiderseitige Bedurfnis nach Separation kam beispielsweise im Verbot der interreligiosen Mischehe sowohl nach christlichem als auch nach judischem Recht zum Ausdruck Weltliches Recht BearbeitenDie kaiserlichen Massnahmen in romischer Zeit variierten von relativer Toleranz bis hin zu eher feindseligen Massnahmen Dennoch blieb das Judentum nach der Christianisierung des Reiches die einzige explizit erlaubte Religion neben dem Christentum 9 Ausgehend von den Vorstellungen im Kirchenrecht bestand der Judenschutz in einem rechtlichen Sonderstatus aufgrund von Schutzvertragen zwischen einzelnen Personen oder Familien und dem Landesherrn der zu Beginn der Fruhen Neuzeit immer starker kollektiven Charakter in Form von regionalen Judenordnungen gewann In diesem Zusammenhang entstand auch der Begriff der Schutzjuden 10 die im Unterschied zu nichtsesshaften Betteljuden Aufnahme in eine stadtische Gemeinschaft gefunden hatten Die Hofjuden wie beispielsweise Joseph Suss Oppenheimer waren zusatzlich mit besonderen Privilegien einzelner Furstenhofe ausgestattet 11 12 Judenregal und Judenordnungen Bearbeiten Hauptartikel Judenregal und Judenordnung Soziookonomische Bedeutung Bearbeiten Das Leben unter einem besonderen Rechtsstatus stellte im Mittelalter und der Fruhen Neuzeit keineswegs etwa Besonderes dar generell herrschte in dieser Zeit ein Rechtsquellenpluralismus Die Befugnis fur gewisse Personen oder ganze Klassen etwa durch Erteilung von Privilegien oder Gnadenerweisungen besondere Rechtszustande iura singularia zu schaffen gehorte zur legitimen Ausubung von Staatsgewalt und den anerkannten Hoheitsrechten Dies galt beispielsweise neben den Juden auch fur den Klerus privilegia clericorum den Adel privilegia nobilium die Kaufleute privilegia mercatorum oder Handwerker 13 14 Anknupfend an die theologisch legitimierte Knechtschaft im Schicksal der Diaspora stellte das Judenregal diese in einen herrschafts und vermogensrechtlichen Zusammenhang Die Grundlage bildeten zeitgebundene theologische Vorstellungen welche Juden als prinzipiell minderberechtigt sowie schutzbedurftig einstuften Kirchliches und weltliches Recht beinhalteten jeweils eigene Schutzbefugnisse in denen die Anspruche der mittelalterlichen Gewalten des Papsttums und des Kaisertums wurzelten 15 Neben den Regalien im engeren Sinn trug auch das Judenregal zur Finanzierung des Herrscherhaushalts bei 16 17 nbsp Schutzjude li mit Judenhut und Konig im Sachsenspiegel 1220Ausgestaltung Bearbeiten Das Judenregal berechtigte den Schutzherrn zum Erlass von Judenordnungen betreffend Handels und Durchzugsverbote Bekleidungs und Kennzeichnungspflichten durch Tragen einer Judentracht oder eines Gelben Rings 18 sowie Leibzollforderungen Es erstreckte sich auf Regelungen zur Ansiedlung in bestimmten Wohnvierteln Ghettos die Besteuerung 19 die Gewahrleistung von Rechtsschutz sowie einzelne Gebote und Verbote Der Judenschutz wurde sowohl regional als auch von den einzelnen geistlichen und weltlichen Fursten sehr unterschiedlich gehandhabt 20 Der Konigsfrieden unter den unterschiedlichste Personen gestellt werden konnten war von alters her eine Einkunftsquelle fur die koniglichen Kassen Juden spielten dabei eine herausragende Rolle Schon in der Karolingerzeit wurden die Juden gegen Zahlung eines Schutzzinses unter koniglichen Schutz gestellt und erhielten dafur Zollbefreiungen und vereinzelte konigliche Privilegien Die Karolinger unterschieden verschiedene Statusgruppen von Juden die aber nicht als Leibeigene angesehen wurden Im Wormser Privileg von 1090 erneuerten und verbesserten die Salier den Judenschutz und unterstellten sie der koniglichen Kammer Friedrich II unterstellte sich 1236 alle Juden reichsweit als konigliche Kammerknechte und gewahrte ihnen Schutz vor Verfolgungen gegen die Zahlung von Schutzgeldern Schutzbriefe wurden nicht mehr von Fursten oder Bischofen an einzelne oder Gruppen von Juden vergeben wie im fruhen Mittelalter sondern sie waren der kaiserlichen Kammer zinspflichtig Dieses Steuerprivileg war ubertragbar Infolgedessen wiesen nach 1241 auch Steuerlisten deutscher Stadte eine Reichsjudensteuer auf 21 Mit dieser rechtlichen Konstruktion knupfte er an den Begriff der Regalien an Unter Rudolf von Habsburg 1218 1291 wurde das Judenregal als konigliche Leibeigenschaft interpretiert woraus sich das Recht ableitete Juden gegebenenfalls entschadigungslos zu enteignen Seit dem Interregnum in der Mitte ces 13 Jahrhunderts verlieh der Konig das Judenregal an die emporkommenden deutschen Territorialfursten Karl IV schutzte zwar die Juden in seinem eigenen Hausmachtbereich tat jedoch nichts zu ihrem Schutz auf Reichsebene In der Goldenen Bulle ubertrug er dann 1356 das Judenregal auf die Kurfursten 22 Aus der ursprunglich personlichen Bindung an den Kaiser wurde nun eine verkaufliche Ware die auch verliehen und beliehen werden konnte Aus dem Schutzinstrument wurde das Gegenteil aus aktiven Teilnehmern am wirtschaftlichen Geschehen wurden Objekte der Wirtschaftspolitik deren Duldung von den wirtschaftlichen Interessen des Inhabers des Judenregals abhing 23 Der Schutzbrief von Konig Sigismund vom 15 Oktober 1414 beinhaltete etwa fur die Heilbronner Juden dass sie als Glaubiger Anspruch auf Erfullung ihrer Forderung hatten Weiter wurden ihnen auch der Anspruch auf Schutz des Eigentums und der korperlichen Unversehrtheit der Anspruch auf Freizugigkeit und der Anspruch auf Religionsfreiheit eingeraumt Der Gerichtsstand war in weltlichen bzw religiosen Angelegenheiten das Gericht zu Heilbronn bzw der Rabbiner zu Heilbronn Schliesslich wurden noch Abgaben an die konigliche Kammer Heilbronn dort geregelt Auszug aus dem Schutzbrief 2 Artikel item daz man ouch ir lebe und ir gute in steten dorfern und uf dem velde uf strassen und uf wassern beschirmen solle und daz in alle strazen offen sin sollen 3 Artikel item daz man ouch die vorgenannten juden und judin mit keinerley zollen oder sachen uf wasser und uf lande beswaren solle ussgenommen der zolle die unserer vorfaren Romisch keiser und kunige ufgeseczt haben 4 Artikel item daz man ouch keine der vorgenannten juden ir wibere oder ir kindere zu der toufe dringen solle 24 dd Aufgrund von Judenordnungen zugelassene Juden wurden in einigen Territorien des Heiligen Romischen Reichs als vergleidete Judenschaft also mit Geleit bzw Schutzrecht ausgestattete dem Judenschutz unterliegende Juden bezeichnet Im Gegensatz dazu standen unvergleidete Juden die sich ohne eine entsprechende Zulassung in einem Territorium aufhielten 25 Emanzipation Bearbeiten Hauptartikel Geschichte der Juden in Deutschland und Haskala Uber das Revidierte General Privileg im Konigreich Preussen von 1750 und das Preussische Judenedikt von 1812 emanzipierten sich die ehemaligen Schutzjuden mit Abschaffung der Leibeigenschaft und der Emanzipationsgesetzgebung zu Beginn des 19 Jahrhunderts zu gleichberechtigten Burgern 26 Noch 1833 unterteilte jedoch der Preussische Staat die Juden in Posen in naturalisirte juden und schutzjuden der schutzjude durfte weder das burgerrecht in den gemeinden erwerben noch in eine andere provinz ubersiedeln 27 Die Naturalisierung Einburgerung hingegen war eine Aufnahme in den einheimischen staatsverband mit dem recht oder den freiheiten seiner nation begaben 28 Als Schutzjuden wurden dort jene bezeichnet die ortsansassig also lateinisch judaeus sub protectione superiorum Juden unter dem Schutz der Obrigkeit waren im Gegensatz zu jenen die nur temporar zureisten 27 Auswirkungen BearbeitenMitte des 14 Jahrhunderts kam es weithin zu Pestpogromen durch die Bevolkerung im Zusammenhang mit Reformation und Gegenreformation auch zu Vertreibungen von Seiten der jeweiligen Herrscher 29 30 beispielsweise 1525 in Haigerloch oder 1555 in Stadtlengsfeld Das Statut von Kalisch mit seinen uber Jahrhunderte stabilen Regelungen fuhrte daher seit 1264 zu einer bestandigen judischen Einwanderung in Polen und der fur Osteuropa typischen Siedlungsform im Schtetl Bedingt durch weit verbreitete Zerrbilder und Stereotype 31 sowie wirtschaftliche Konkurrenz in den Stadten fuhrte die rechtliche Ungleichbehandlung auch dazu dass lokale machtpolitische Konflikte zulasten der judischen Bevolkerung ausgetragen wurden beispielsweise 1349 in Strassburg oder 1612 bei der Plunderung der Judengasse wahrend des Fettmilch Aufstands in Frankfurt am Main 32 Inwieweit religioser Antijudaismus innerhalb der christlichen Kirchen insbesondere die Haltung Papst Pius XII die rassistische Gesetzgebung in der Zeit des Nationalsozialismus Nurnberger Gesetze und der privat motivierte Radau Antisemitismus die historisch beispiellose sog Endlosung der Judenfrage durch staatlich organisierten Massenmord mitbestimmt haben ist in der Holocaustforschung im Einzelnen umstritten 33 Die christlich judischen Beziehungen wurden in der 2 Halfte des 20 Jahrhunderts durch die Erklarung Nostra aetate des Zweiten Vatikanischen Konzils die von judischer Seite mit der Erklarung Dabru Emet beantwortet wurde im Sinne eines gemeinsamen Erbes im Alten Testament neu bestimmt 34 35 Umstritten geblieben ist die Karfreitagsfurbitte fur die Juden in der katholischen Liturgie Gemass dem Gleichheitssatz in Art 3 Abs 3 des deutschen Grundgesetzes darf niemand ohne sachlich rechtfertigenden Grund wegen seines Glaubens benachteiligt oder bevorzugt werden Seit 1950 besitzt der Zentralrat der Juden in Deutschland den Status einer Korperschaft des offentlichen Rechts 36 Im Staatsvertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Zentralrat vom 27 Januar 2003 37 wurde in Ansehung der besonderen geschichtlichen Verantwortung des deutschen Volkes fur das judische Leben in Deutschland und des unermesslichen Leides das die judische Bevolkerung in den Jahren 1933 bis 1945 erdulden musste eine kontinuierliche und partnerschaftliche Zusammenarbeit sowie eine jahrliche finanzielle Unterstutzung durch die Bundesrepublik Deutschland geregelt Literatur BearbeitenMichael Demel Gebrochene Normalitat Die staatskirchenrechtliche Stellung der judischen Gemeinden in Deutschland Mohr Siebeck Tubingen 2011 ISBN 978 3 16 150885 1 S 46 86 Kapitel 2 A Juden und ihre Gemeinden im Alten Reich books google de zugleich Diss Justus Liebig Universitat Giessen 2010 Jurgen Burstenbinder Judenschutz und Eigennutz Auseinandersetzungen um die Juden an der Ostgrenze des Romisch Deutschen Reiches im 13 und 14 Jahrhundert Univ Diss Berlin 2010Weblinks BearbeitenSabine Ullmann Judenschutz In Historisches Lexikon Bayerns Friedrich Battenberg Von der Kammerknechtschaft zum Judenregal Reflexionen zur Rechtsstellung der Judenschaft im Heiligen Romischen Reich am Beispiel Johannes Reuchlins PDF 4 2 MB S 65 90 Arno Herzig 1650 1815 Territorialstaat und Schutzjudentum bpb 5 August 2010 Hermann Pathe Judenschutzsteuern in Altona Die Abgaben der Juden als Einwohner und als Mitglieder der judischen Gemeinde in Altona 1641 1842 Hamburg Univ Diss 2007 Judenschutz Publikationen in der bibliografischen Datenbank der Regesta Imperii Einzelnachweise Bearbeiten Julia Konig Judenfeindschaft von der Antike bis zur Neuzeit Dossier Antisemitismus Bundeszentrale fur politische Bildung 23 November 2006 Hans Jurgen Becker Die Stellung des kanonischen Rechts zu den Andersglaubigen Heiden Juden und Ketzer In Wechselseitige Wahrnehmung der Religionen im Spatmittelalter und in der Fruhen Neuzeit Gesamter Band Neue Abhandlungen der Akademie der Wissenschaften zu Gottingen 2009 S 101 124 Vgl Thomas Brechenmacher Der Vatikan und die Juden Geschichte einer unheiligen Beziehung vom 16 Jahrhundert bis zur Gegenwart Munchen 2005 ISBN 3 406 52903 8 S 21 Rezension von Klaus Prinz Mai 2005 vgl auch Manuela Niesner Uber die Duldung der Juden in der christlichen Gesellschaft Eine lateinischdeutsche Quaestio aus der Zeit um 1400 Mediaevistik 2007 S 185 214 Ulrike Heitmuller Die Rolle der Juden in der christlichen Heilsgeschichte 4 Juli 2015 vgl Thomas Brechenmacher Der Vatikan und die Juden Geschichte einer unheiligen Beziehung vom 16 Jahrhundert bis zur Gegenwart Munchen 2005 ISBN 3 406 52903 8 S 19 ff Norbert Scholl Winfried Belz Karl Heinz Knauber Christentum und Judentum imprimatur Trier 2018 Birkat ha Minim ein judisches Gebet wird entfeindet Korrespondenzblatt hrsg vom Pfarrer und Pfarrerinnenverein in der evangelisch lutherischen Kirche Bayern 6 2005 S 89 92 Ruth Langer Cursing the Christians A History of the Birkat HaMinim Oxford Scholarship Online 2011 englisch Karl Leo Noethlichs Die Juden im christlichen Imperium Romanum 4 6 Jahrhundert Berlin 2001 Vgl etwa Fridolin Solleder Die Schutzjuden des Juliusspitals zu Wurzburg In Das Bayerland Band 37 1926 S 618 632 und Fridolin Solleder Die Judenschutzherrlichkeit des Julius Spitals In Wurzburg ein Beitrag zu Sozial Wirtschafts und Sittengeschichte Frankens Riezler Festschrift Gotha 1931 S 260 304 Sabine Ullmann Judenschutz Historisches Lexikon Bayerns abgerufen am 1 Juni 2020 Christian Kieslinger Hofjuden Landjuden Betteljuden Judisches Leben in der Fruhen Neuzeit Institut fur Geschichte der Juden in Osterreich St Polten 2002 Tagungsbericht vgl Thomas Duve Sonderrecht in der Fruhen Neuzeit Universitat Munchen Mitteilungen 2007 S 37 40 Eveline Brugger Birgit Wiedl Zwischen Privilegierung und Verfolgung Judisches Leben im Mittelalter in Niederosterreich In David david juden at abgerufen am 22 August 2017 Sabine Ullmann Judenschutz Historisches Lexikon Bayerns abgerufen am 1 Juni 2020 Ernst Tremp Regalien In Historisches Lexikon der Schweiz 23 Dezember 2011 Karl Heinz Burmeister Judensteuer In Historisches Lexikon der Schweiz 26 Juni 2006 Felix Singermann Die Kennzeichnungspflicht der Juden im Mittelalter Ein Beitrag zur sozialen Geschichte des Judentums Univ Diss Freiburg i Br 1915 Karl Heinz Burmeister Judensteuer In Historisches Lexikon der Schweiz 26 Juni 2006 vgl Norbert Francke Barbel Krieger Schutzjuden in Mecklenburg Ihre rechtliche Stellung ihr Gewerbe wer sie waren und wo sie lebten Hrsg vom Verein fur judische Geschichte und Kultur in Mecklenburg und Vorpommern e V Schwerin 2002 Henning Eichberg Minderheit und Mehrheit Einfuhrungen Geschichte 2 Lit Verlag Berlin 2011 ISBN 978 3 643 11280 4 S 14 Sabine Ullmann Judenschutz Historisches Lexikon Bayerns abgerufen am 1 Juni 2020 Kurt Schubert Judische Geschichte Beck sche Reihe 2018 Beck Munchen 1995 ISBN 3 406 39175 3 S 49 Eugen Knupfer Bearb Urkundenbuch der Stadt Heilbronn Kohlhammer Stuttgart 1904 Wurttembergische Geschichtsquellen N F 5 S 210 Nr 451 Maria Holthausen Die Juden im kurkolnischen Herzogtum Westfalen In Westfalische Zeitschrift 96 1940 S 55 f 130 131 PDF Edelgard Abenstein Vom Schutzjuden zum Staatsburger Besprechung von Irene A Diekmann Bettina L Gotze Vom Schutzjuden Levin zum Staatsburger Lesser Das preussische Emanzipationsedikt von 1812 Berlin 2012 in Deutschlandfunk Kultur 8 Marz 2012 a b Schutzjude In Jacob Grimm Wilhelm Grimm Hrsg Deutsches Worterbuch Band 15 Schiefeln Seele IX S Hirzel Leipzig 1899 Sp 2136 woerterbuchnetz de naturalisieren 1 In Jacob Grimm Wilhelm Grimm Hrsg Deutsches Worterbuch Band 13 N O P Q VII S Hirzel Leipzig 1889 Sp 441 woerterbuchnetz de vgl Friedrich J Battenberg Rechtliche Rahmenbedingungen judischer Existenz in der Fruhneuzeit zwischen Reich und Territorium in Rolf Kiessling Hrsg Judengemeinden in Schwaben im Kontext des Alten Reiches Colloquia Augustana 2 Berlin 1995 S 53 79 vgl Johannes Mordstein Selbstbewusste Untertanigkeit Obrigkeit und Judengemeinden im Spiegel der Judenschutzbriefe der Grafschaft Oettingen 1637 1806 Veroffentlichungen der Schwabischen Forschungsgemeinschaft 11 2 Epfendorf 2005 vgl beispielsweise Das Feindbild des judischen Wucherers DGB Bildungswerk Thuringen abgerufen am 10 Juni 2020 Jakob Jorda Judische Stadtgemeinden im Europa des 17 Jahrhunderts Frankfurt am Main Hamburg und Wien im Vergleich Masterarbeit Wien 2017 S 31 ff Rudolf Neumaier Katholische Kirche und Holocaust Die ganze Welt hofft hier auf Antworten Suddeutsche Zeitung 17 Februar 2020 vgl Sekretariat der Deutschen Bischofskonferenz Hrsg Uber das Verhaltnis der Kirche zum Judentum Erklarung der deutschen Bischofe Bonn 28 April 1980 Andreas Goetze Die alteren Geschwister Die Beziehung der Kirche zum Judentum Von Judenfeindschaft zum Gesprach auf Augenhohe die kirche 29 Januar 2017 vgl Religionsrechtliche Regelungen fur Juden und Muslime Wissenschaftliche Dienste des Deutschen Bundestages Sachstand vom 20 April 2006 BGBl I S 1598 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Judenschutz amp oldid 238181176