www.wikidata.de-de.nina.az
Der Konigsfrieden auch Konigsbann schutzte im Mittelalter Leib Leben und Habe von Untertanen kraft besonderer koniglicher Banngewalt Strafgewalt Der Schutz wurde von den Begunstigten durch Abgaben erkauft und bei Verletzung durch Bussgelder geahndet 1 Ursprunglich erstreckte sich der Konigsfrieden lediglich auf tatsachliche Besitzungen des Konigs beispielsweise Gutshofe des Kronguts und auf Einrichtungen die mit fiskalischen Hoheitsrechten Regalien verbunden waren Strassen 2 3 Brucken Im weiteren Sinne konnten auch Markte pax forensis 4 oder ganze Ansiedlungen unter den Konigsfrieden fallen was im Regelfall mit Zahlungen oder Lehnseiden verbunden war und die Unabhangigkeit von lokalen Fursten zur Folge hatte Ahnlich verhielt es sich mit ganzen Bevolkerungsgruppen beispielsweise mit den Juden 5 die dem Judenregal des Konigs unterstanden Das Friedensgebot gegenuber Reisenden und Handlern ging im Spatmittelalter als Geleitrecht auf die Landesfursten uber Anders als im englischen Parlamentarismus wo der Friedensbann des Monarchen in die Tragerschaft des Parlaments verlagert wurde hat sich in Deutschland keine Asylfunktion des Parlamentsgebaudes fur Straftater saumige Schuldner oder sonst von staatlichen Zwangsmassnahmen bedrohte Individuen entwickelt 6 7 Einzelnachweise Bearbeiten Peter C A Schels Konigsfrieden Memento vom 16 Februar 2016 im Internet Archive Kleine Enzyklopadie des deutschen Mittelalters Georg Landau Beitrage zur Geschichte der alten Heer und Handelsstrassen in Beitrage zur Geschichte der alten Heer und Handelsstrassen in Deutschland 1856 Barenreiter Verlag Kassel und Basel 1958 Historische Wegbezeichnungen pilger weg de Wolf Stegemann Der Marktplatz Ein Ort der Burger des Friedens und auch der Gewalt sowie gegenwartiger Unstimmigkeiten 8 Oktober 2012 Peter C A Schels Judengesetze Memento vom 20 Dezember 2015 im Internet Archive Kleine Enzyklopadie des deutschen Mittelalters Hatschek Das Asylrecht des englischen Parlaments in Annalen des Deutschen Reichs fur Gesetzgebung Verwaltung und Volkswirtschaft 1906 S 801 ff Gerd Michael Kohler Die Polizeigewalt des Parlamentsprasidenten im deutschen Staatsrecht DVBl 1992 S 1577Normdaten Sachbegriff GND 4236879 0 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Konigsfrieden Rechtsgeschichte amp oldid 232150723