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Der Erlass eines Revidierten General Privilegiums und Reglements vor die Judenschaft vom 17ten April 1750 war eine landesherrliche Judenordnung von Konig Friedrich II Sie setzte die absolutistische Judenpolitik der preussischen Konige fort Als Revision der Judenordnung von 1730 galt der Erlass in der preussischen Monarchie mit Ausnahme der spateren Erwerbungen Schlesien und Ostfriesland 1 bis ihn 1812 das Edikt betreffend die burgerlichen Verhaltnisse der Juden in dem Preussischen Staate abloste Inhaltsverzeichnis 1 Judengesetzgebung unter Friedrich I und Friedrich Wilhelm I 2 Das Revidierte Generalprivileg von 1750 3 Zur Zahl der Juden in Brandenburg Preussen 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweisJudengesetzgebung unter Friedrich I und Friedrich Wilhelm I BearbeitenSchon Konig Friedrich I 1701 1713 und Friedrich Wilhelm I 1713 1740 zielten in ihrer Judenpolitik auf eine zahlenmassige Begrenzung unter gleichzeitiger Ausnutzung der Wirtschaftskraft und Erhohung der Steuerleistungen Das Judenreglement von 1700 verbot den Juden den Hauserkauf und bestatigte die Handelsbeschrankungen auch unter dem Druck der christlichen Kaufmannschaft Seit 1714 wurde der Hauserkauf wieder erlaubt sogar das Halten offener Laden doch war der Schutzbrief nur an den altesten Sohn vererbbar zwei weitere Sohne konnten ihn gegen hohe Summen erlangen Die ubrigen Sohne mussten unverheiratet und damit kinderlos bleiben oder auswandern Ausserdem hatten die preussischen Gemeinden jahrlich 15 000 Taler abzufuhren an den Zollschranken war der erniedrigende sonst nur fur Vieh ubliche Leibzoll zu entrichten Erst nach Friedrichs II Tod wurde er abgeschafft Das Generaljudenreglement von 1730 beschrankte die Zahl der judischen Familien in Berlin auf 100 1737 wieder auf 120 zuzuglich 250 Diener Als solche tarnten sich nun haufig Zuwanderer Nichtzunftige Handwerke wurden verboten ebenso das Hausieren Immerhin war es rechtlich der Schritt vom kundbaren Privileg zum allgemeinen staatlichen Recht wie es der Absolutismus schuf Das Revidierte Generalprivileg von 1750 BearbeitenDer Erlass gliederte die preussischen Juden in sechs Klassen mit unterschiedlichem Niederlassungsrecht I Zur ersten Klasse zahlten die Wohlhabendsten die mit einem personlichen Privileg Schutzbrief versehen wurden das sie faktisch christlichen Burgern gleichstellte Samtliche legitimen Kinder dieser wenigen in der judischen Gemeinde Hausvater genannten Generalprivilegierten waren niederlassungsberechtigt ebenso ihre zahlreiche judische Bedientenschaft Aus ihnen erwuchs die judische Elite der Berliner Haskala in der Aufklarung II Die Schutzjuden der zweiten Klasse durften sich nur in dem ihnen zugewiesenen Ort aufhalten dieses Wohnrecht war auf ein Kind vererbbar zwei weitere konnten gegen Nachweis von 1000 Talern angesetzt werden III Die Rechte der ausserordentlichen Schutzjuden waren nicht vererbbar aber gegen 1000 Taler auf nur ein Kind ubertragbar Zu dieser dritten Klasse gehorten die freien Berufe Arzte Anwalte Kunstler sowie ausgesuchte Handwerker wie Brillenmacher IV Die vierte Klasse stellten Rabbiner und Gemeindeangestellte deren Wohnrecht an die Anstellung gekoppelt war V Zur funften Klasse gehorten die geduldeten Juden die als Kinder von Juden der zweiten dritten und vierten Klasse keine eigene Wohnerlaubnis erworben hatten Sie waren rechtlos die Heirat war ihnen verboten wenn sie nicht in die beiden oberen Klassen heirateten VI Ein Heiratsverbot hatten auch die Dienstboten und kaufmannischen Angestellten der Schutzjuden die die sechste Klasse bildeten Die Zahl der Schutzjuden wurde auf 203 ordentliche und 63 ausserordentliche festgelegt Die drei obersten Klassen hafteten gemeinsam fur die Abgabenentrichtung der judischen Gemeinde in einer Provinz Diese Kollektivhaftung wurde spater auf Bankrotte und Wechselbetrug ausgedehnt Das Generalprivileg fuhrte dazu dass nur wenige reiche Familien in grosseren Stadten leben durften die die merkantilistische Politik des preussischen Konigs unterstutzten Die Masse der Juden lebte auf dem Land oder in kleinen Stadten Nachdem das Judenedikt von 1812 auch ihnen Freizugigkeit gewahrte stromten sie in die Grossstadte wie Berlin oder Breslau Zur Zahl der Juden in Brandenburg Preussen BearbeitenTrotz der Restriktionen wuchs die Zahl der in der Mark Brandenburg lebenden judischen Familien weiter an Als 1750 das Generalprivileg erging lebten in Brandenburg 4716 Juden davon allein 2188 in Berlin das entsprach 1 93 Prozent der Stadtbevolkerung Davon waren schatzungsweise die Halfte Unvergleitete ohne Schutzbrief oder Duldung Bis zum Jahr 1800 zahlte man in Brandenburg 7637 Juden Davon wohnte knapp die Halfte in Berlin In ganz Preussen wuchs die Zahl der Juden zum Ende des 18 Jahrhunderts auf rund 220 000 an von denen 180 000 auf die 1772 1792 und 1795 bei den Teilungen Polens annektierten Gebiete entfielen Literatur BearbeitenMordechai Breuer Die Judenpolitik im 18 Jahrhundert In Michael A Meyer Hrsg Deutsch Judische Geschichte in der Neuzeit Band 1 Mordechai Breuer Michael Graetz Tradition und Aufklarung 1600 1780 Beck Munchen 1996 ISBN 3 406 39702 6 S 141 147 Auch Taschenbuchausgabe ebenda 2000 ISBN 3 406 45941 2 Beck sche Reihe 1401 Arno Herzig Judische Geschichte in Deutschland Von den Anfangen bis zur Gegenwart Beck Munchen 1997 ISBN 3 406 39296 2 Beck sche Reihe 1196 S 118 121 Thomas Brechenmacher Michal Szulc Neuere deutsch judische Geschichte Konzepte Narrative Methoden Kohlhammer Stuttgart 2017 ISBN 978 3 17 021417 0 S 61 ff Weblinks BearbeitenWortlaut veroffentlicht von Rolf Willmanns CH 3236 Gampelen Faksimile bei Preussenchronik Rundfunk Berlin Brandenburg abgefragt am 8 Dezember 2017Einzelnachweis Bearbeiten Siehe Wortlaut Weblinks Der Landesherr Friederich von Gottes Gnaden Konig in Preussen Marggraf zu Brandenburg des Heilig Romischen Reichs Ertz Cammerer und Churfurst Souverainer und Oberster Hertzog von Schlesien etc etc nennt im Titel des Erlasses die Territorien Konigreich Preussen Mark Brandenburg Herzogtumer und Furstentumer Magdeburg Cleve Hinter Pommern Crossen Halberstadt Minden Camin und Mors die Graf und Herrschaften Marck Ravensberg Hohenstein Tecklenburg Lingen Lauenburg und Butau Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Revidiertes General Privileg amp oldid 234081965