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Freiwilliger Helfer der Volkspolizei FH war zwischen 1952 und 1990 ein Freiwilliger Polizeidienst von Laien fur die Deutsche Volkspolizei DVP Sie wirkten auf gesetzlicher Grundlage der Deutschen Demokratischen Republik 1 im Polizeidienst in den verschiedenen Bereichen der DVP mit Zur Erkennung trugen die Helfer lediglich eine rote Armbinde siehe Abbildung am linken Oberarm Eine Uniform gab es nicht teilweise wurden ausgesonderte Uniformstucke ohne Hoheitszeichen Schulterklappen usw verwendet Rote Armbinde als ErkennungszeichenFahrzeugkontrolle durch Volkspolizist und freiwilligen HelferDer Polizeistern der Volkspolizei war auch Erkennungsmerkmal der freiwilligen Helfer der VPDie Einsatzgebiete der bei der Wende uber 170 000 Ehrenamtlichen waren in der inneren Sicherheit vielseitig und reichten u a von der Kontrolle offentlichen Lebens der Grenzanlagen bis hin zur Verkehrssicherheit Die Schwerpunkte anderten sich jedoch nach aktuellen politischen Erfordernissen Kollektivierung der Landwirtschaft Mauerbau und Planerfullung der Betriebe usw bzw regional von Bezirk zu Bezirk der DDR Mehrere Helfer bei der Schutzpolizei sahen sich als Pendant zu den Angehorigen der freiwilligen operativen Komsomolbrigaden der sowjetischen Miliz und forderten dementsprechend im Dezember 1959 z B vom zustandigen Minister Ministerium des Innern MdI eine Erhohung ihrer Kompetenzen was aber abgelehnt wurde Mit dem Hinweis dass die Helfer ausschliesslich unter der personlichen Anleitung eines Volkspolizisten arbeiten sollten In dieser Zeit lautete das Ziel ihres Einsatzes z B erzieherische Einflussnahme in den Wohngebieten in Betrieben und Kollektiven Ihr Aufgabengebiet erstreckte sich auf die Aufdeckung von Straftaten Rechtsgutverletzungen sowie deren Ursachen und begunstigenden Bedingungen deren Verfolgung neben anderen Stellen zumeist durch die Volkspolizei gewahrleistet wurde 2 3 4 Die Grundung erfolgte am 25 September 1952 5 die Auflosung am 30 September 1990 Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Inhaltsverzeichnis 1 Historische Entwicklung 1 1 Grundung und Zulassung 1 2 Etablierung und Festigung im Staatsapparat 1 3 Rolle der Staatssicherheit 1 4 Wendezeit und Auflosung 1 5 Kurzchronik 2 Einteilung und Strukturierung 3 Besonderer Einsatz bei der Kriminalpolizei 4 Zahlenmassige Entwicklung 5 Rechte und Pflichten der Helfer der Volkspolizei 6 Kompetenzuberschreitung und Ahndung 7 Operativer Massnahmenkatalog Auszug 7 1 Belastigungen und Beleidigungen 7 2 Fahndungseinsatze 7 3 Hausbucherkontrolle 7 4 Staatsfeindliche Hetze und Staatsverleumdung 7 5 Identitatsfeststellungen 7 6 Kraftfahrzeugkontrolle 7 7 Notwehrleistung 7 8 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten 7 9 Sachbeschadigung und Diebstahl 7 10 Schlagereien Tatlichkeiten Korperverletzungen 7 11 Unterbindung von Schund und Schmutzerzeugnissen 7 12 Vorlaufige Festnahme Widerstand und Zufuhrung 7 13 Durchfuhrung von Verkehrsunterricht und Abnahme von Fahrprufungen 7 14 Sonstige Punkte 8 Vorschriften 8 1 Einstellungsvoraussetzung und Vorschlagswesen 8 2 Schulung und Zusammenarbeit 8 3 Personliche Ausrustung und Ausweispflicht 8 4 Versicherungs und Strafrechtsschutz 8 5 Aufwandsentschadigung und Arbeitszeiten 8 6 Allgemeine Verhaltensregeln 8 7 Fragenkatalog 9 Taktische Grundregeln im Streifendienst 9 1 Fussstreife 9 2 Fahrradstreife 9 3 Moped Kradstreife 9 4 Nachtverhalten 10 Erste Hilfe Massnahmen 10 1 Bergung Wundbehandlung Arterienblutungen Blutungen 10 2 Schadel Wirbelsaulenverletzungen und Verletzung innerer Organe 10 3 Verletzungen am offenen Brustkorb und des Bauchraumes 10 4 Bewusstlosigkeit und Schock 10 5 Atemspende Atemstillstand und Notverbande 11 Uniformierung 12 Auszeichnungswesen 13 Sonstiges 14 Losungen Gedichte 15 Literatur 16 Verordnungen 17 Weblinks 18 EinzelnachweiseHistorische Entwicklung BearbeitenGrundung und Zulassung Bearbeiten nbsp Die ersten Bewerber als freiwillige Helfer fur die Volkspolizei FDJ Mitglieder im sogenannten Ehrendienst fur Deutschland 15 September 1952 Eine Vorstufe der freiwilligen Helfer der Volkspolizei war der Ehrendienst in der Deutschen Volkspolizei in den 1952 viele FDJ Mitglieder eintraten Im Oktober 1952 wurden die Abschnittsbevollmachtigten ABV eingefuhrt Dabei konnte die DDR Fuhrung auf sowjetische Erfahrungen bei der Entwicklung der Aufgabenfelder des spateren ABV zuruckgreifen Am 25 September 1952 wurden per Verordnung des Ministerrates der DDR die Freiwilligen Helfer der Volkspolizei zugelassen und ihr rechtlicher Kontext in der Verordnung umrissen Personen die das 17 Lebensjahr vollendet hatten konnten in von der Volkspolizei organisierten Gruppen freiwilliger Helfer zur Unterstutzung der Volkspolizei aufgenommen werden 6 Die Verordnung beinhaltete zunachst wenig konkretes uber Struktur Unterstellung und Aufgaben was anfanglich eine Art von Wildwuchs forderte Die Verordnung vom September 1952 war ohnehin eine Reaktion auf die Grundung von Freiwilligenbrigaden bereits im Sommer dieses Jahres insbesondere im ehemaligen Land Thuringen Erst spatere Verordnungen korrigierten dies 7 Etablierung und Festigung im Staatsapparat Bearbeiten Mit dieser Verordnung erlangten die freiwilligen Helfer der Volkspolizei ihre Legalitat und zugleich ihre Befugnisse vor dem Gesetz Mit Befehl Nr 152 52 vom Chef der KVP vom 10 Dezember 1952 wurde die Struktur und Organisation des ABV Wesens festgelegt Er war fortan Bindeglied zwischen der Volkspolizei auch uber die freiwilligen Helfer der Volkspolizei zur Bevolkerung In den nun folgenden Wochen und Monaten wurde das ABV Helfer System verfeinert und etabliert So sahen sich sowohl ABV wie auch die freiwilligen Helfer der Volkspolizei in ihrer Tatigkeit operativ vorbeugend das heisst auf die Verhinderung von Straftaten Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten sowie auf die Abwendung von Gefahren und Storungen gerichtet In grosseren VEBs entstanden auch die freiwilligen Helfer des Betriebsschutzes A Schon wenige Monate nach der Grundung des ABV und der freiwilligen Helfer der Volkspolizei am Ende des Jahres 1952 kam die Hauptverwaltung der Volkspolizei zu der Schlussfolgerung das ABV Helfer System weiter zu verdichten und auszuweiten Die Etablierung des ABVs und seiner Helfer war Ende 1952 bereits abgeschlossen 8 Am 16 Marz 1964 wurde eine zweite Verordnung erlassen in deren Zuge die Tatigkeiten Befugnisse und Zulassungsvoraussetzungen der freiwilligen Helfer klarer definiert wurden Die neue Verordnung betraf jedoch nicht nur die freiwilligen Helfer der Volkspolizei sondern auch die freiwilligen Helfer der Grenztruppen der NVA die aber eine untergeordnete Rolle in dieser Verordnung spielten Am 1 August 1965 wurde eine Direktive des Minister des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei uber die Arbeit der freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei erlassen Am 1 April 1982 mit Wirkung zum 1 Mai 1982 erliess der Ministerrat der DDR die dritte und letzte Verordnung in der die zuvor gemeinsam behandelten freiwilligen Helfer der Volkspolizei und der Grenztruppen nun wieder getrennt behandelt wurden Wahrend die freiwilligen Helfer der Grenztruppen im Gesetz uber die Staatsgrenze der Deutschen Demokratischen Republik ebenfalls mit Wirkung zum 1 Mai 1982 einflossen bestimmte die Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei nun ausdrucklich einen abgeschlossenen Befugniskatalog sowie die konkreten Einstellungsvoraussetzungen und Vermittlungsgrundsatze Nach den Eingangsworten galten nun als freiwillige Helfer der Deutschen Volkspolizei all jene die durch ihre Bereitschaft und aktive Mitwirkung bei der Gewahrleistung der offentlichen Ordnung und Sicherheit mit dazu beitrugen den zuverlassigen Schutz der Arbeiter und Bauern Macht zu sichern Definitionsgemass waren dies Burger der DDR die ehrenamtlich die Deutsche Volkspolizei aktiv unterstutzten und Aufgaben auf der Grundlage der erlassenen Verordnung erfullten Ihre Tatigkeit galt als eine Form der bewussten und aktiven Teilnahme der Burger zur Wahrnehmung ihrer Grundrechte und pflichten beim Schutz der sozialistischen Gesellschaft der DDR 9 Rolle der Staatssicherheit Bearbeiten Den Ergebnissen der bisherigen wissenschaftlichen Forschung ist zu entnehmen dass das Ziel der Schaffung der Freiwilligen Helfer keinesfalls nur die personelle Verstarkung beim Streifen und Postendienst oder bei Grossveranstaltungen und die erzieherische Einflussnahme auf die Burger zur Einhaltung der Gesetzlichkeit war Von Anfang ging es auch um diskrete Ausspahung dort wo die Arbeiter und Bauern Macht bisher keinen Zugang bekommen konnte wodurch die Tatigkeit einiger Freiwilliger Helfer mit ihrem eigentlichen Auftrag in Konflikt geriet 10 Aussagen ehemaliger Volkspolizisten des Bezirkes Dresden die als Vorgesetzte und Ausbilder unmittelbar mit Freiwilligen Helfern im Einsatz gestanden hatten lassen auch den Schluss zu dass von der Staatssicherheit gezielt Freiwillige Helfer platziert wurden wohl auch mit Duldung oder Gewahrung seitens der Volkspolizei Dank ihrer Hilfe war es dem Ministerium fur Staatssicherheit der DDR moglich ihr Uberwachungsnetz auch in diese Personenkreise zu spannen um so zielgerecht auffallige Subjekte zu beschatten und verfolgen zu konnen auch und vor allem in den eigenen Reihen Konkrete Zahlen von Freiwilligen Helfern die als IM tatig waren sind nicht beizubringen Als Anhaltspunkt kann man die Belastungsquote von Angehorigen der Volkspolizei mit nahezu 40 heranziehen die aufgrund derartiger Staatssicherheitstatigkeiten als IM Belastete galten und im Zuge der IM Uberprufung nach der Wende aus dem Dienst der Polizei ausscheiden mussten 11 Die Arbeit der Freiwilligen Helfer der Volkspolizei beschrankte sich aus den Erfahrungen des 17 Juni 1953 auf eine rein informative Streifentatigkeit 12 Mit dem beginnenden Zusammenbrechen des DDR Staatssystems wurden die ursprunglichen Aufgabenzuweisungen der Freiwilligen Helfer mehr und mehr beschnitten Ihre Aufgaben ubernahmen staatstreue und geradlinige Organe wie z B die Kampfgruppen der Arbeiterklasse So war es nicht verwunderlich dass die Freiwilligen Helfer anfangs noch als Respektspersonen behandelt nun stellvertretend fur das verhasste DDR Regime zum Gespott der Burger und ihre Arbeit verachtlich gemacht oder belachelt wurden Wendezeit und Auflosung Bearbeiten nbsp Gesetzliche Grundlagen der Freiwilligen Helfer der Volkspolizei bzw der Grenztruppen bis zu deren AuflosungSpatestens zum Zeitpunkt der Wende in der DDR wurde der Grossteil der Praventivmassnahmen von den Burgern uberhaupt nicht mehr ernst genommen Aufforderungen boykottiert oder einfach nicht mehr beachtet Im Bereich des Bezirks Dresden waren die Freiwilligen Helfer der Volkspolizei schon Ende Dezember 1989 faktisch nicht mehr existent Hintergrund war dass die Betriebe keinen Anreiz mehr darin sahen die Freiwilligen Helfer von ihrer Arbeit freizustellen Man stand vor weitreichenden Konsequenzen und nie dagewesenen wirtschaftlichen Problemen Das System des Abschnittsbevollmachtigten brach in der Folgezeit bis etwa Mitte 1990 dann vollstandig in diesem Bezirk zusammen so dass die Freiwilligen Helfer spatestens zu diesem Zeitpunkt aufhorten zu existieren Die Auflosung beider Gruppen der Freiwilligen Helfer sowohl die der Volkspolizei wie auch die der Grenztruppen der DDR geschah fast parallel jedoch nicht identisch So erliess der Ministerrat der DDR am 13 September 1990 mit Wirkung zum 1 Oktober 1990 noch das Gesetz uber die Aufgaben und Befugnisse der Polizei welches sich an den Grundprinzipien der Bundesrepublik Deutschland orientierte wie es im Einigungsvertrag vom 31 August 1990 festgeschrieben war Das so geschaffene Gesetz bildete eine Zwischenlosung und sollte bis zum Inkrafttreten der jeweiligen landerspezifischen Polizeigesetze ihrerseits Gultigkeit besitzen Mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1 Oktober trat nun automatisch zum 30 September 1990 um 24 00 Uhr die bisherige Verordnung uber die Freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 1 April 1982 ausser Kraft was zur Folge hatte dass die Freiwilligen Helfer faktisch am 1 Oktober 1990 ab 0 00 01 Uhr ohne rechtliche Grundlage waren Ihre offizielle Auflosung kann somit auf den 30 September 1990 datiert werden Kurzchronik Bearbeiten 25 September 1952 Die Verordnung des Ministerrates der DDR uber die Bildung der Gruppen freiwilliger Helfer zur Unterstutzung der Volkspolizei wird verkundet Die ersten freiwilligen Helfer kommen aus der Arbeiterklasse und sollen die Arbeit der Volkspolizei unterstutzen 10 Dezember 1952 Auf Befehl des Chefs der Deutschen Volkspolizei Karl Maron wird mit dem Aufbau des Systems des Abschnittsbevollmachtigten begonnen Diese sollen zur Unterstutzung ihrer Tatigkeit freiwillige Helfer gewinnen Januar 1954 Die 17 Tagung des ZK der SED bringt Beschlusse zur sozialistischen radikalen Umgestaltung der Landwirtschaft Dadurch erwachsen dem Abschnittsbevollmachtigten sowie seinen freiwilligen Helfern in den landlichen Gemeinden der DDR umfangreiche Aufgabenzuwachse Dezember 1955 Erste grosse Zentrale ABV Konferenz Die bisher gesammelten Erfahrungen mit den freiwilligen Helfern sollen schnell verallgemeinert werden insbesondere durch bessere Schulungen 13 August 1961 Freiwillige Helfer der Volkspolizei sowie der Deutschen Grenzpolizei sind bei der Abriegelung der Strassen und Schienenwege im Zuge des beginnenden Mauerbaus in besonderem Masse beteiligt 24 Mai 1962 Erlass des Staatsrates der DDR uber die Rechtspflege Helfergruppen uberpruften daraufhin ihre Aufgaben September 1967 Friedrich Dickel wurdigt in Berlin den Einsatz der mittlerweile uber 100 000 freiwilligen Helfer offentlich Zeitgleich gehen immer neuere Initiativen von sogenannten fortgeschrittenen Helferkollektiven aus 17 Februar 1969 Gleichzeitig beschliesst der Ministerrat der DDR beschliesst eine weitere Erhohung der Sicherheit im Strassenverkehr und die damit einhergehende Verantwortung der FH auf diesem Gebiet 13 Oktober 1969 Hunderte freiwillige Helfer sind in der Landeshauptstadt mit der Sicherung zum 20 Jahrestag der DDR betraut 29 Juni 1970 Festveranstaltung im Friedrichstadt Palast in dessen Folge der Ministerrat der DDR und das Zentralkomitee der SED die Verdienste der Volkspolizei sowie ihrer Helfer wurdigen 14 Juli 1970 Zum 25 Jahrestag der Volkspolizei werden von der Staatsfuhrung der SED die Bilanzen der Erfolge der freiwilligen Helfer proklamiert 15 17 Dezember 1971 Regelung des Transitverkehrs durch eine massive Verstarkung der freiwilligen Helfer im Verband mit der VP auf den Transitstrassen 16 15 Juni 1972 Der Minister fur Nationale Verteidigung der DDR erlasst die Anordnung uber die Ordnung in den Grenzgebieten und den Territorialgewassern der Deutschen Demokratischen Republik Grenzordnung 16 17 25 September 1972 Zum 20 jahrigen Bestehen werden verdiente Helferkollektive vom Minister des Innern Friedrich Dickel ausgezeichnet 18 28 Juli 5 August 1973 Die X Weltfestspiele finden in Ost Berlin statt Freiwillige Helfer sind beteiligt an der Ablauforganisation 19 1 April 1982 Die neue Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei tritt in Kraft 13 September 1990 Erlass des Gesetzes uber die Aufgaben und Befugnisse der Polizei mit Wirkung zum 1 Oktober 1990 Die freiwilligen Helfer werden darin nicht mehr erwahnt 30 September 1990 Offizielle Auflosung der freiwilligen Helfer der Volkspolizei Einteilung und Strukturierung BearbeitenDie Einteilung und Strukturierung erfolgte situationsbedingt und meist den ortlichen Gegebenheiten angepasst Allerdings waren sie ein fester Bestandteil der Organisation der Deutschen Volkspolizei Insbesondere im Bereich des Abschnittsbevollmachtigten wo sie eine wichtige Rolle fur die Gewahrleistung von Sicherheit und Ordnung dargestellten Mit dem Einsatz der Freiwilligen Helfer konnte die Volkspolizei eigene personelle Engpasse ausgleichen Die Tatigkeitsfelder unterschieden sich wie folgt Freiwillige Helfer der Schutzpolizei in deren Revieren fur Abschnittsbevollmachtigte ABV der Schutzpolizei des Betriebsschutzes der Verkehrspolizei der Kriminalpolizei 20 der Transport bzw Bahnpolizei der Wasserschutzpolizei der Deichwehr der Grenzpolizei 1958 1964 auf Basis getrennter gesetzlicher Grundlagen der Grenztruppen 1964 bis zur endgultigen Trennung 1982 auf Basis gemeinsamer gesetzlicher Grundlagen Die freiwilligen Helfer der Deichwehr vorwiegend im Kustengebiet der Ostsee oder im brandenburgischen Oderbruch eingesetzt hatten die Aufgabe gemeinsam mit Deichschutzpatrouillen oder der Feuerwehr den Zustand von Deichen und Dunen zu kontrollieren Die Angehorigen der Transportpolizei Trapo zu der die Bahnpolizei gehorte trugen dunkelblaue Uniformen In ihren Reihen diente auch ein Abschnittsbevollmachtigter der an einem schildformigen blauen Armelabzeichen erkennbar war auf dessen oberen Rand leicht in weisser Schrift gebogen stand Abschnittsbevollmachtigter Auch ihm sowie der Reichsbahn allgemein waren als Reserven oder zur Hilfsunterstutzung aller Art Freiwillige Helfer der Transportpolizei unterstellt Da ihre Aufgaben im weitesten Sinn mit denen der Freiwilligen Helfer der Volkspolizei identisch sind beziehen sich deren Aufgabenfelder auch auf die Helfer der Transportpolizei Eine blaue Armbinde trugen die Freiwilligen Helfer der Trapo jedoch nicht sondern die bekannte Rote Mogliche Befehlsstrukturen der Freiwilligen Helfer im Einsatz nbsp nbsp nbsp nbsp Musterstruktur der freiwilligen Helfer der Volkspolizei mit dem ABV Musterstruktur der freiwilligen Helfer der Volkspolizei im Rahmen des Einsatzes mit der Volkspolizei Muster einer Befehlsstruktur der freiwilligen Helfer bei der Transportpolizei mit dem ABV Interne Musterstruktur der freiwilligen Helfer der VolkspolizeiDer strukturelle organisatorische Aufbau der freiwilligen Helfer war im Prinzip sehr einfach gestaltet An der Spitze einer Gruppe von freiwilligen Helfern stand generell der Abschnittsbevollmachtigte der im Gegensatz zu seinen freiwilligen Helfern ein Polizist der Deutschen Volkspolizei war und dementsprechend auch eine Uniform tragen durfte Jedem Abschnittsbevollmachtigten war eine gewisse Anzahl freiwilliger Helfer unterstellt deren Anzahl von Region zu Region sogar von Abschnitt zu Abschnitt divergieren konnte So waren in Neubausiedlungen grosser Stadte mehr Helfer als in kleinen Dorfgemeinden auf dem Land im Einsatz Die interne Strukturierung der freiwilligen Helfer der Volkspolizei untereinander entsprach weitestgehend denen der Nationalen Volksarmee demnach also im Verhaltnis 1 3 27 Auf einen Zugfuhrer kamen drei Gruppenfuhrer Je neun freiwillige Helfer gehorten einer Gruppe an Allerdings konnte diese Grossenzuordnung bzw interne Strukturierung nur theoretisch eingehalten werden In der Praxis war sie standigen Schwankungen unterworfen Abschnittsbevollmachtigter und freiwillige Helfer waren in ihrer Hauptaufgabe mit dem Streifendienst betraut wobei die meisten Vorkommnisse im zustandigen Polizeirevier von den Helfern an ihren ABV gemeldet worden sind Dieser informierte soweit das nicht bereits durch die freiwilligen Helfer geschehen war die Volkspolizei Der ABV war jedoch nicht immer der Vorgesetzte im engeren Sinne vor allem dann wenn die freiwilligen Helfer im Rahmen der Volkspolizei als Begleit oder Hilfspersonal eingesetzt waren So konnte auch ein Angehoriger der Volkspolizei einem freiwilligen Helfer eine Anweisung erteilen ohne den zustandigen ABV zu informieren in der Regel bei Gefahren im Verzug Naturlich hatte der freiwillige Helfer ebenso die Pflicht die nachste Dienststelle der Volkspolizei unabhangig von der jeweiligen Unterstellung uber Vorkommnisse zu unterrichten Anders war der Fall gelagert wenn die freiwilligen Helfer der Volkspolizei gemeinsam mit Angehorigen der VP im Einsatz waren wie bei Fahndung oder Allgemeiner Verkehrskontrolle In diesem Fall war der Vorgesetzte stets der Dienstvorgesetzte der Volkspolizei Besonderer Einsatz bei der Kriminalpolizei Bearbeiten nbsp Dieter Winderlich stellvertretender Minister fur Innere Angelegenheiten der DDR begutachtet durch die Kripo gesicherte kulturhistorische Dokumente im Staatsarchiv PotsdamDer Dienst der freiwilligen Helfer bei der Volkspolizei in der Abteilung der Kriminalpolizei war Verschlusssache des Ministeriums des Innern Ihr Einsatz oblag daher auch dem Zusatz Vertrauliche Dienstsache Die dafur erlassene 1 Durchfuhrungsanweisung vom 21 Juli 1986 enthalt primar die Aufgabenzuweisung der freiwilligen Helfer sowie seine Einsatztatigkeit insbesondere bei Fahndungen 21 Demnach konnten auch freiwillige Helfer der Volkspolizei zur Unterstutzung der Kriminalpolizei bei der Losung dieser Aufgaben durch die Volkspolizei und zur Vorbeugung und Bekampfung derartiger Kriminalitat herangezogen werden Fur die dazu notwendige politische wie fachliche Schulung und Qualifizierung sowie fur die eigentliche Arbeit der freiwilligen Helfer mit der Kripo waren der Leiter der Kriminalpolizei oder sein Stellvertreter verantwortlich Ihnen oblag auch die individuelle Auftragserteilung die Ergebniskontrolle und die Fuhrung des Arbeitsnachweises derartiger Aktivitaten sowie die jahrliche Belehrung 22 Die fur die Zuteilung verantwortlichen Kriminalisten gaben den freiwilligen Helfern ihre Auftrage und Anweisungen rechneten die Arbeitsergebnisse ab und erstellten einmal jahrlich eine Einschatzung dieser Ergebnisse Bemerkenswert dabei ist dass diese Auftragsvermittlung ausdrucklich nur mundlich zu erfolgen hatte 23 Sie veranlassten auch einen Bericht uber die personliche Entwicklung des freiwilligen Helfers Die spezifischen Aufgaben der freiwilligen Helfer umfassten dabei Vorbeugung Aufdeckung und Aufklarung von Straftaten und anderen Rechtsverletzungen in Betrieben Genossenschaften Wohnbereichen usw Mitwirkung bei der Aufdeckung und Aufklarung von Straftaten insbesondere hier die Feststellung und Ubermittlung von Hinweisen etwaiger Verdachtiger Feststellung von Tatern auf frischer Tat selbststandige Durchfuhrung erster Massnahmen an Tat und Ereignisorten wie Erste Hilfe Leistungen Zeugenfeststellungen sowie Informationssammlung Unterstutzungsfunktion der Betriebsleiter Vorstande der Genossenschaften und anderer Leiter bei der Beseitigung von Ursachen und Bedingungen fur Straftaten Durchfuhrungen staatlicher Kontrollmassnahmen i S d 48 StGB der DDR 24 Kontrolle der Einhaltung von Auflagen wie Aufenthalts und Umgangsverbot Einflussnahme auf Kontrollpersonen durch erzieherische Massnahmen im Sinne der Wiedereingliederung Feststellung von Fakten uber das Verhalten von Ruckfalltatern durch Uberwachung Teilnahme an Wohnraumdurchsuchungen im Rahmen der Volkspolizei bei Personen mit Kontrollmassnahmen Personenfeststellung asozialer Elemente die keiner geregelten Arbeit nachgehen und kriminelle Gefahrdungen vorliegen 25 Organisation und Durchfuhrung von Fahndungsarbeit 26 Mithilfe bei der Verbreitung von Handzetteln Sonderdrucken und anderer Fahndungsmittel selbststandige langerfristige Fahndungstatigkeit im Rahmen ihrer beruflichen Tatigkeit Uberprufung anfallender Hinweise und Informationen aus der Bevolkerung zu Fahndungssachen und deren Nachverfolgung Uberprufung und Uberwachung von fahndungsrelevanten Orten im Rahmen der Volkspolizei Wohnungen Gaststatten usw Uberprufung zur Fahndung stehender Kunst und Kulturguter wie auf Flohmarkten Messen und dergleichenDie dafur ausgewahlten freiwilligen Helfer operierten in derartigen Fallen selbstandig oder in Zusammenarbeit mit Angehorigen der Volkspolizei Ein Gruppeneinsatz mehrerer Helfer konnte jedoch bei entsprechender Fahndungskontrolle ebenfalls in Betracht kommen wie z B bei grosseren Festveranstaltungen Ihre Auswahl erfolgte in der Regel auf Grund ihrer beruflichen und oder gesellschaftlichen Tatigkeit sowie ihres Freizeitverhaltens das dem Fahndungszweck dienlich war und sie dadurch in der Lage waren bei der Kriminalitatsvorbeugung und deren Bekampfung aktiv mitzuwirken 27 Zahlenmassige Entwicklung Bearbeiten nbsp Gliederung der freiwilligen Helfer der VP zum 25 September 1972Eine exakte Auflistung der freiwilligen Helfer anhand ihrer Einsatzgebiete ist nicht moglich Bisherige Quellen sprechen von einer Gesamtzahl von 177 500 freiwilligen Helfern die allerdings von der Grundung bis zu deren Auflosung bestanden haben soll Davon allein ca 2500 als freiwillige Helfer bei den Grenztruppen 28 Andere nennen hier eine Zahl von 4000 29 Die erstgenannte Zahl ist jedoch falsch interpretiert worden Es handelt sich bei diesen 177 500 Helfern nicht um deren Gesamtanzahl sondern um die Anzahl der freiwilligen Helfer der Volkspolizei bezogen auf das Jahr 1988 30 Allerdings spricht das Ministerium des Innern in diesem fraglichen Jahr von circa 177 000 Personen 30 Helmut Ferner Leiter der Hauptabteilung Schutzpolizei spricht in einem Interview im April 1987 von 177 000 freiwilligen Helfern 31 Die erste zahlenmassige Erfassung der freiwilligen Helfer der Volkspolizei datiert schon aus dem Jahr 1959 indem das Ministerium des Innern der DDR rund 10 000 freiwillige Helfer benennt 32 Zum 20 Jahrestag der Grundung der freiwilligen Helfer der Volkspolizei am 25 September 1972 standen der Volkspolizei dann schon ca 127 000 Manner und Frauen als freiwillige Helfer der Volkspolizei zur Verfugung Davon waren etwa 88 Prozent zur Unterstutzung des Abschnittsbevollmachtigten abgestellt und mehr als 7 Prozent der Verkehrspolizei unterstellt Nahezu jeder zweite von ihnen etwa 67 000 freiwillige Helfer waren sogar mit Sonderbefugnissen ausgestattet 5 Betrachtet man diese Zahlen wird deutlich dass die jahrliche Anzahl der freiwilligen Helfer der Volkspolizei abgesehen von den Anfangsjahren ab den 70er Jahren konstant bei ca 170 000 und 175 000 Helfern der Volkspolizei gelegen hat 33 Dazu mussen noch mehrere tausende Helfer der Grenztruppen hinzugerechnet werden Bereits im Jahr 1968 waren ganze 1 9 Millionen Burger der DDR in verschiedenen Kommissionen der Ordnung und Sicherheit tatig Dies betraf nicht nur die Helfer der Volkspolizei und Grenztruppen sondern auch ungezahlte freiwillige Helfern in den Feuerwehren dem Betriebsschutz sowie die Luftschutzhelfer der OdR 34 Eine Aufschlusselung der freiwilligen Helfer in mannliche und weibliche Personenzuordnungen erfolgte schon zu DDR Zeiten nicht Der uberwiegende Teil war jedoch mannlich Rechte und Pflichten der Helfer der Volkspolizei BearbeitenAlle freiwilligen Helfer versahen ihre Tatigkeit zur Gewahrleistung der offentlichen Ordnung und Sicherheit unter der Fuhrung der Deutschen Volkspolizei im Rahmen der ihnen ubertragenen Befugnisse Die ihnen ubertragenen Aufgaben erledigten sie aber in der Regel selbststandig oder im Zusammenwirken mit VP Angehorigen zum Beispiel bei Verkehrskontrollen oder Fahndungen 35 36 Im Ubrigen hatten sie strengstens uber alle im Dienst bekanntgewordenen Mitteilungen und Tatsachen gegenuber Unbefugten Stillschweigen zu wahren Die uber das Mass der ubertragenen Befugnisse sind die Sonderbefugnisse zu unterscheiden Diese konnten nur von einem Leiter des Volkspolizei Kreisamtes ubertragen werden 37 Die freiwilligen Helfer hatten in diesem Zusammenhang das Recht und die Pflicht Allgemeine Rechte und Pflichten Besondere Rechte und PflichtenHinweise und Mitteilungen zur Weiterleitung an die Volkspolizei von Burgern entgegenzunehmen bei Unglucksfallen Gefahren Storungen oder erheblicher Gefahr fur Leben Gesundheit oder Sachen andere Burger zur Hilfeleistung aufzufordern sowie erste Sofortmassnahmen einzuleiten die der Wiederherstellung oder Aufrechterhaltung der offentlichen Ordnung und Sicherheit dienten oder der Abwendung bzw von Schaden gerecht waren gegen Rechtsverletzungen insbesondere Ordnungswidrigkeiten einzuschreiten die Burger bei Verfehlungen uber das ordnungsgemasse Verhalten zu belehren Personalien festzustellen soweit das im vorliegenden Fall oder zur Durchfuhrung weiterer Massnahmen erforderlich war Personen die sich nicht durch einen Personalausweis oder vergleichbare Dokumente ausweisen konnten zur Identitatsfeststellung der nachsten Dienststelle der Volkspolizei zuzufuhren oder einem VP Angehorigen zu ubergeben oder wenn die Massnahme zur Klarung eines zugrundeliegenden Sachverhalts der die offentliche Ordnung oder Sicherheit betraf erforderlich erschien Sachen zeitweilig in Verwahrung zu nehmen wenn durch deren Benutzung die offentliche Ordnung oder Sicherheit gefahrdet oder zerstorte den Austausch von Personalien zu unterstutzen wenn diese einen zivilrechtlichen Anspruch gegenuber einen anderen Burger glaubhaft begrundeten 38 Personen vorlaufig festzunehmen 39 Hausbucher kontrollieren fur den Abschnittsbevollmachtigten im Vertretungsfall Sprechstunden durchfuhren 40 Verkehrsuberwachungen und zeitweilige Verkehrsanordnungen durchfuhren und die dazu Regelungen durchfuhren und Weisungen erteilen und Fahrerlaubnisse kontrollieren sowie Prufung von Nachweisen uber die Entrichtung der Kraftfahrzeugsteuer oder der Haftpflicht bzw Befahigungsnachweise und Zeugnisse vorzunehmen Verkehrsunfalle aufnehmen Verkehrs und Betriebssicherheit von Kraftfahrzeugen uberprufen und ggf die Abstellung etwaiger Mangel verlangen Mangelanzeigen Personen und Sachen bei Fahndungseinsatzen zu kontrollieren und die Zufuhrung bzw Ubergabe in Fahndung stehender Personen und Sachen an die VP zu ubernehmen die besuchsweise An und Abmeldung aufgrund bestehender Vorschriften vornehmen ab 1982 Personen auf Vorliegen der Berechtigung zum Aufenthalt in Gebieten mit besonderer Ordnung kontrollieren ab 1982 Verkehrsunterricht auf der Grundlage der StVO StVZO bzw Sportbootanordnung durchzufuhren ab 1982 theoretische und praktische Grund sowie Abschlussprufungen zum Erlangen der Fahrerlaubnis abnehmen ab 1982 die Fahrtuchtigkeit des Fahrzeugfuhrers bzw Bootsfuhrers sowie die Verkehrs und Betriebssicherheit von Fahrzeugen und Booten zu kontrollieren ab 1982 Prufung der Fahrzeugfuhrer und Uberprufung der Fahrzeuge aufgrund einer Personenbeforderungsgenehmigung Grossraum und Schwertransportbegleitungen Meldepflichten des Fahrzeugeigentumers und halters wahrnehmen und Eintragungen von Veranderungen im Fahrzeugbrief und Zulassungsschein vornehmen 41 42 43 Zudem konnten weitere weitreichende Befugnisse vom Minister des Innen und Chef der Volkspolizei erlassen werden die je nach Art und Schwere der Situation auch weit uber die Befugnisse eines Angehorigen der Volkspolizei hinausgehen konnten 44 Aber auch so wurden die Befugnisse der freiwilligen Helfer der VP stets erweitert So wurden ihnen im Zuge einer weiteren geforderten Erhohung der Strassenverkehrssicherheit und aufgrund der 2 Durchfuhrungsverordnung der StVO zum 1 August 1965 weitreichende verkehrspolitische Aufgaben ubertragen Sie wurden hierzu entsprechend ihrer Interessen in sogenannte Spezialistengruppen zusammengefasst geschult und kamen bei der Verkehrsuberwachung Verkehrserziehung Verkehrsunfallaufnahme sowie als freiwillige KfZ Hilfssachverstandigeverstarkt zum Einsatz 45 Kompetenzuberschreitung und Ahndung BearbeitenWie bei den Angehorigen der Volkspolizei gab es erfahrene Helfer die durch kompetentes und sicheres Auftreten in Erscheinung traten Hingegen wurden von vorgesetzten Stellen auch ubertriebene Dienstbeflissenheit und Kompetenzuberschreitung registriert Wahrend die Volkspolizisten jedoch dem Disziplinarsystem der Volkspolizei unterstanden konnten Vergehen von freiwilligen Helfern nicht uber diese Verordnung verfolgt und geahndet werden Der freiwillige Helfer wurde im Falle eines Verfahrens je nach Schwere der zugrundeliegenden Tat entweder als Helfer ganzlich ausgeschlossen oder musste mit einer Beschneidung seiner Befugnisse rechnen Operativer Massnahmenkatalog Auszug BearbeitenWie bei heutigen Polizeimassnahmen selbstverstandlich musste sich der Helfer damals bei der Durchfuhrung seiner Befugnisse auch an gesetzliche Schranken bei der Ausubung seines Dienstes halten So waren alle ergriffenen Massnahmen nur so lange durchzufuhren wie diese zur Abwehr von Gefahren oder zur Beseitigung von Storungen im Interesse der Wiederherstellung der offentlichen Ordnung und Sicherheit geboten erschienen 46 Der so entstandene Massnahmenkatalog fur die freiwilligen Helfer der Volkspolizei enthalt primar Verhaltens und Vorgehensweise des Helfers bei einem zu erwartenden bzw eingetretenen Ereignis Das Blaue Merkbuchlein war der kleine Helfer des Helfers konnte bequem in der Hosentasche oder Einsatztasche verstaut werden und diente dazu im Falle eines Falles die ubertragenen Kompetenzen und Wirkungskreise nicht zu uberschreiten bzw auch situationsbedingt sachgerecht vollstandig auszufullen Ubereifrige freiwillige Helfer lernten diesen Katalog auswendig Der sehr umfangreiche Katalog enthalt 89 Situationen gegliedert nach alphabetisch sortierten Stichwortern von der Ascheablagerung bis hin zur Zufuhrung verdachtiger Personen an die VP Die Stichpunkte wurden mit der Schilderung der wichtigsten Massnahmen erganzt Dazu sei darauf verwiesen dass der Freiwillige Helfer der Volkspolizei Anzeigen von Burgern weder auf noch entgegennehmen durfte Andernfalls musste der Helfer den Geschadigten unverzuglich an den Abschnittsbevollmachtigten verweisen der diese Kompetenz besass oder an die nachste Dienststelle der Volkspolizei Anschliessend waren je nach Umstand Tatortsicherungen und oder Sicherung oder Beseitigung der Gefahrenstelle vorzunehmen Unter Tatortsicherung verstand der freiwillige Helfer die Sicherung des Ereignisortes als wichtigsten Ausgangspunkt fur weiterfuhrende Ermittlungen durch die Volkspolizei Umso wichtiger war es daher dass der Helfer die Grundprinzipien einer kriminalistischen Untersuchung kannte Daher war er verpflichtet am Tatort nichts zu beruhren oder zu verandern es sei denn andere Vorschriften standen dem entgegen Das war in den Fallen wie der Abdeckung von Hetzparolen oder der Entfernung von Hetzschriften der Fall aber auch bei der ambulanten Behandlung etwaiger Verletzter durch den freiwilligen Helfer oder den eintreffenden Rettungsdienst Die Umrisse des Verletzten wurden in so einem Fall jedoch mit Kreide gekennzeichnet um eine spatere Rekonstruktion des Falles durch die Kriminalpolizei zu ermoglichen War der Tatort gesichert etwa der Zutritt Unbefugter unterbunden erfolgte die sofortige Meldung durch den Helfer an die VP Bis zu deren Eintreffen waren Zeugenaussagen aufzunehmen und bis zu ihrer Vernehmung durch einen Polizeiangehorigen jede Absprache untereinander zu verhindern Spuren Blutflecken etc die witterungsbedingt verwischen konnten waren zu schutzen Zudem herrschte am Tatort auch ausserhalb von Raumen strenges Rauchverbot Der Helfer war jedoch auch berechtigt Massnahmen zur Ergreifung des Taters einzuleiten etwa die Beauftragung einer dritten Person zur Verfolgung 47 In seltenen Fallen auch die Verfolgung des fluchtigen Taters nach einem Diebstahl und dergleichen 48 Von der Anzeigenaufnahme bzw Annahme war die Eingabe zu unterscheiden In diesem Fall war der Helfer auf all seinen Streifen verpflichtet schriftliche oder mundliche Vorschlage Hinweise Anliegen und Beschwerden mit denen sich die Burger an ihn in Vertretung der staatlichen Volksvertretung wandten entgegenzunehmen Probleme der Offentlichen Sicherheit und Ordnung wurden an die Volkspolizei weitergeleitet Der Helfer konnte aber auch vom Abschnittsbevollmachtigten mit der Bearbeitung beauftragt werden 49 50 Da die einzelne Auflistung aller Massnahmepunkte den Rahmen sprengen wurde sei hier auf die wichtigsten Massnahmen eingegangen Im Einzelnen waren das folgende Belastigungen und Beleidigungen Bearbeiten Zur Belastigung in der DDR zahlte jede ordnungswidrige Verhaltensweise von Personen gegen Andere in der Form von Pobeleien Handgreiflichkeiten Schimpfworten und dergleichen 51 Beleidigungen waren dagegen eine grobe Missachtung der personlichen Wurde durch infame Beschimpfungen Tatlichkeiten und unsittliche Handlungen 52 Bei beiden Arten wies der freiwillige Helfer der Volkspolizei zunachst darauf hin dass die Beleidigung bzw die Belastigung zu unterbleiben hatte Auf Ersuchen des Geschadigten wurden dann die Personalien ausgetauscht wobei der freiwillige Helfer die Rolle der Austauschperson ubernahm Anschliessend hatte er die Parteien anzuweisen sich im Falle eines Rechtsstreites an die Schieds und Konfliktkommission zu wenden die in der DDR fur derartige Vergehen noch vor den Gerichten erste Anlaufstelle war 53 Falls aber der freiwillige Helfer im Zuge seines Einschreitens selbst belastigt oder beleidigt wurde wurden die Personalien des Verursachers aufgenommen und eine entsprechende Meldung an die Volkspolizei in die Wege geleitet Hatte der freiwillige Helfer einen schlechten Tag konnten solche Tatbestande auch gleich mit der Uberfuhrung an die VP enden Fahndungseinsatze Bearbeiten Bei Fahndungseinsatzen an denen im Ubrigen sowohl freiwillige Helfer der Volkspolizei als auch der Grenztruppen beteiligt sein konnten kam den Helfern eine wichtige Prufungsaufgabe zu Zunachst unterschieden sich diese Fahndungseinsatze jedoch in Personenfahndung und Sachfahndung Bei Personenfahndungen wurden die freiwilligen Helfer zur Verstarkung der bereits eingesetzten Volkspolizisten an stark frequentierte Orte wie Bahnhofe Flugplatze oder Verkehrsknotenpunkte entsendet um dort die Personen unter die Lupe zu nehmen die mit dem ausgegebenen Fahndungsraster ubereinstimmten Die Zielpersonen mussten sich ausweisen und wurden mit den Rasterubereinstimmungen verglichen Kam der freiwillige Helfer zu dem Schluss dass der Tatverdachtige einer genaueren Uberprufung bedurfte so ubergab er ihn an einen Angehorigen der Volkspolizei bzw konnte den Verdachtigen der nachsten Dienststelle selbst zufuhren 54 Bei Sachfahndungen wie der Diebstahl von Personenkraftwagen ging der freiwillige Helfer nach dem gleichen Muster vor So unterzog er beispielsweise alle Kraftfahrzeughalter des Typs Wartburg 353 mit der zu suchenden Rasterfarbe wie Rot oder Weiss einer Verkehrskontrolle an einem ausgesuchten Punkt die entweder im Rahmen der Volkspolizei vorgenommen werden konnte oder in kleineren Gemeinden auch von dem Helfer selbst Diebstahle kleinerer Art und deren Fahndung wie einem Fahrraddiebstahl ging der freiwillige Helfer im Rahmen seiner Fussstreifen nach Hausbucherkontrolle Bearbeiten nbsp Hausbuch der DDRDie Kontrolle von Hausbuchern deren Zahl 1988 ca zwei Millionen betrug oblag zunachst dem Hausbuchbeauftragten des betreffenden Mietshauses Er musste das Hausbuch jederzeit auf Verlangen dem Abschnittsbevollmachtigten und freiwilligen Helfern der Volkspolizei jedoch nur solchen mit gesonderter erweiterter Befugnis zur Einsicht und Kontrolle aushandigen 55 War eine Kontrolle des Hausbuches aus dringenden Grunden umgehend erforderlich oder im Rahmen der Routineuntersuchung vorzunehmen so kontrollierte der freiwillige Helfer der Volkspolizei im Hausbuch ob alle Mietparteien des Hauses ordnungsgemass eingetragen worden waren und ob es sich bei den Wohneinheiten um eine Haupt oder Nebenwohnung der jeweiligen Mieter handelte Daneben war die Ermittlung der im Haus anwesenden Personen von grosster Wichtigkeit da bei einem moglichen Familienbesuch der mehr als drei Tage andauerte im Hausbuch auch diese Personen mit dem Vermerk Besuchsweiser Aufenthalt niederzuschreiben waren Gewissenhaft wurden die Personenangaben uberpruft die von Westdeutschland kommend zu Besuch im Osten waren Der Hausbuchbeauftragte versah entsprechende Vermerke zusatzlich mit dem Hinweis D oder BRD Der freiwillige Helfer prufte in diesem Zusammenhang ob zwischen dem Zeitpunkt der Einreise des Besuches und dem Eintrag nicht mehr als 24 Stunden vergangen waren Der Einreisezeitpunkt war von der zustandigen Volkspolizeiwache oder dem Abschnittsbevollmachtigten zu erfahren wenn der Hausbuchbeauftragte es versaumt hatte den Westbesuch nach dem Zeitpunkt ihrer Einreise zu befragen Weitere Prufpunkte bei der Kontrolle des Hausbuches betrafen Namensanderungen bei Heirat verzogene Personenkreise sowie die handschriftliche Beglaubigung der Mieter auf die Richtigkeit ihrer Angaben 56 57 58 Staatsfeindliche Hetze und Staatsverleumdung Bearbeiten nbsp Parolen wie diese waren in der DDR erwunschtTraf der Helfer bei seinen Streifen auf staatsfeindliche Hetze musste er zunachst die Definition dieses Begriffes wissen Demnach beging staatsfeindliche Hetze wer mit dem Ziel die sozialistische Staats oder Gesellschaftsordnung der DDR zu schadigen oder gegen sie aufzuwiegeln zum Beispiel Verbrechen gegen den Staat androht oder dazu auffordert Widerstand gegen die sozialistische Staats oder Gesellschaftsordnung der DDR zu leisten den Faschismus oder Militarismus verherrlicht Hetzschriften staatsfeindliche Losungen oder Symbole und dergleichen verbreitet oder anbringt Represanten oder andere Burger der DDR oder die Tatigkeit staatlicher oder gesellschaftlicher Organe und Einrichtungen diskriminiert 59 Der Helfer musste im Falle von mundlicher Hetze die Personalien des Taters feststellen und bei Verweigerung diesen sofort der Volkspolizei zufuhren ggf auch vorlaufig festnehmen Etwaige Zeugen waren zu vernehmen und deren Aussagen exakt zu protokollieren Anders sah die Vorgehensweise bei schriftlicher Hetze aus Abgeworfene Hetzschriften Flugblatter waren bei Auffinden sofort einzusammeln Die Uhrzeit und der Fundort wurden anschliessend aufgenommen und sofort der VP mitgeteilt Wurde dem Helfer eine aufgefundene Hetzschrift durch einen Burger ubergeben weil dieser eine auf der Strasse usw gefunden hatte nahm er dessen Personalien sowie Fundort und Zeit auf und leitete diese Informationen ebenfalls unverzuglich der VP weiter Bei Hetzparolen etwa Wandbemalungen war der Fundort zu sichern und die Parole nicht zu beruhren oder zu entfernen Der Helfer war in diesem Fall verpflichtet soweit moglich die Hetzparole mit Planen oder Decken zu bedecken ohne Spuren zu verwischen und so der weiteren Sicht zu entziehen Auch hier erfolgte eine unmittelbare Zeugenermittlung und die Mitteilung an die VP 60 Besonders prekar war die Lage des Freiwilligen Helfers am 17 Juni 1953 dem Volksaufstand in der DDR worauf im Nachhinein alle Helfer der VP bei kunftigen Ereignissen unauffallig zu mobilisieren waren und fur kommende Einsatze geschult und instruiert werden sollten 61 Letztmalige derartige Ereignisse fanden im Zuge der Wendewirren 1989 1990 statt als von freiwilligen Helfern der VP bisher ungezahlte Meldungen an die VP ergingen Staatsverleumdung in der DDR beging wer in der Offentlichkeit die staatliche Ordnung oder staatliche Organe Einrichtungen oder gesellschaftliche Organisationen oder deren Tatigkeit oder Massnahmen verachtlicht machte oder verleumdete ebenso der welcher einen Staatsburger der DDR das betraf auch die Beleidigung von freiwilligen Helfern wegen seiner Zugehorigkeit zu einem staatlichen oder gesellschaftlichen Organ oder einer gesellschaftlichen Organisation verachtlichte oder verleumdete oder Ausserungen faschistischer oder militaristischen Charakters kundtut 62 In der Praxis bedeutete das wenn der Freiwillige Helfer aufgrund seiner ehrenamtlichen Tatigkeit durch eine Person beleidigt oder verunglimpft wurde dass diese unter Umstanden wegen Staatsverleumdung belangt und verurteilt werden konnte Im Ubrigen verfuhr der Helfer gleich wie bei der staatsfeindlichen Hetze 63 Identitatsfeststellungen Bearbeiten nbsp Personalausweis der DDRDie Identitatsfeststellung auch kurz Personalfeststellung genannt war eine der haufigst angewandten ubertragenen Rechte der Freiwilligen Helfer Ohne dieses Recht ware eine sachgerechte Arbeit nicht moglich gewesen Unter der Personalienfeststellung war die Einsichtsnahme in den Personalausweis oder gleichgestellte Dokumente zu verstehen Darunter fielen jede Art von Dienstbuchern und Dienstausweisen Parteibucher Wehrpasse oder Diplomatenpasse aber auch der vorlaufige Personalausweis und Fuhrerschein Heikel war die Kontrolle von Personaldokumenten von Burgern Westberlins oder der Bundesrepublik Diese durften in der Regel nicht durch den Freiwilligen Helfer kontrolliert werden sondern nur nach einer entsprechenden dienstlichen Einweisung durch die VP diese war dann auch im Ausweis des Helfers vermerkt 64 Hingegen gehorte zur Personalienaufnahme das Notieren der Personalien Die Personalienaufnahme war jedoch auch Grenzen unterworfen konnte also nicht beliebig von dem Helfer angewandt werden Sie war nur zulassig bei der Erfullung der ubertragenen Aufgaben wie der Feststellung von Zeugen bei Zufuhrungen Festnahmen Fahndungen und Fahrzeugkontrollen im Rahmen der Verkehrspolizei 65 Der sogenannte Personalienaustausch war in der DDR ein zivilrechtlicher Anspruch eines jeden Burgers gegenuber einem anderen Burger der DDR wenn er diesen glaubhaft begrunden konnte Der Freiwillige Helfer war in diesem Fall als Zwischenmann verpflichtet den Austausch dieser Personalien zu unterstutzen Dies war bei jeder Art von Belastigungen Beleidigungen Hausfriedensbruchen Korperverletzungen und Verleumdungen der Fall Konkret bedeutet das wurde der Helfer zu so einem Fall gerufen nahm er Einsicht in die Personalien des Verdachtigen und ubergab diese Informationen dem Ersuchenden Auf die Moglichkeit der Klarung des Streitfalles durch ein gesellschaftliches Gericht oder eine Klage sollte hingewiesen werden 66 Im Ubrigen musste der Personalausweis der DDR standig bei sich getragen werden und war auf Verlangen der Volkspolizei dem Helfer oder anderen dazu ermachtigten Personen auszuhandigen Die Kontrolle der Daten erfolgte anhand der Gultigkeitsdauer des Ausweises Eintragungen und Anderungen sowie des Abgleichs des Fotos mit der Person Verweigerungen des Vorzeigens fuhrten in der Regel zur Uberfuhrung an die VP Bei Mangeln oder Ungereimtheiten erfolgte hingegen nur eine Mitteilung an die VP Dienststelle die dann die weitere Veranlassung ubernahm Hatte der Burger seinen Ausweis verloren und konnte dies glaubhaft dem Freiwilligen Helfer versichern z B nach einem Raub verwies der Helfer den Geschadigten an die VP Meldestelle oder den ABV 67 Kraftfahrzeugkontrolle Bearbeiten nbsp Verkehrskontrolle in Dresden durch einen Angehorigen der VP am Pirnaischen Platz April 1973 nbsp Ein freiwilliger Helfer der VP Mitte in weiss bei einer Besprechung hinsichtlich der Konvoisicherung von MahdreschernDie breit gefacherten Aufgaben des freiwilligen Helfers bei der Fahrzeugkontrolle die uberwiegend im Rahmen der Einsatze mit der regularen Verkehrspolizei stattfanden bezogen sich nicht nur auf die allgemeinen Verkehrskontrollen sondern auch auf die Verkehrsuberwachung im Rahmen der VP oder Selbststandigkeit sowie die Unfallaufnahme Schon das Anhalten von Kraftfahrzeugen war jedoch nur den Helfern gestattet die dazu auch gesondert ermachtigt waren 68 In dringenden Fallen die ein rasches Eingreifen erforderlich machten wie sie bei groben Verstossen gegen die Rechtspflichten im Strassenverkehr oder bei schwerwiegenden technischen Mangeln vorkamen konnte der Helfer von seinem fahrenden Fahrzeug aus dem anderen Fahrzeugfuhrer das Zeichen zum Anhalten manuell oder mit einem Signalstab erteilen 69 In jedem Fall kontrollierte der Helfer anschliessend die Fahrerlaubnis und die Fahrzeugpapiere des Sunders und konnte diesen bei geringen Vergehen belehren aber auch die Abstellung eines technischen Mangels verlangen War das nicht vor Ort moglich schrieb der Helfer eine sogenannte Mangelanzeige In dieser wurde auf der einen Seite dem Fahrzeugfuhrer eine Beseitigungsfrist gesetzt und auf der anderen Seite auch die Verpflichtung den abgestellten Mangel in einer nahen Dienststelle der VP zu beweisen Im Ubrigen waren unvorschriftsmassige Ladungen an Ort und Stelle durch den Fahrzeugfuhrer zu ordnen bzw neu zu sichern 70 Zulassungspflichtige Anhanger 71 die nicht ordnungsgemass angemeldet oder deren Papiere bei der Kontrolle nicht beigebracht werden konnten waren abzustellen um somit eine Weiterfahrt zu unterbinden und die VP hinzuzuziehen 72 Ein weiterer Punkt bei der Fahrzeugkontrolle war die Beleuchtung die auf ihre Funktionstuchtigkeit hin uberpruft werden konnte wobei auch hier eine sofortige Mangelbeseitigung angeordnet werden konnte 73 Stellte der freiwillige Helfer im Zuge seiner Verkehrskontrolle eine Alkoholfahne des Fahrzeugfuhrers fest bzw hatte es den Anschein nach Trunkenheit am Steuer so war jede Massnahme zu ergreifen um einen erneuten Fahrtantritt zu unterbinden Anschliessend erfolgte die routinemassige Feststellung der Personalien wobei der Personalausweis und die Fahrzeugpapiere vorlaufig eingezogen wurden War der Helfer im Besitz eines Atemalkohol Prufrohrchens konnte er dies vor dem Eintreffen der VP die inzwischen verstandigt sein musste am Fahrzeugfuhrer anwenden Der Wirkungskreis des Helfers bei der Hinzuziehung eines Verkehrsunfalls war abhangig von der Schwere des Unfalls Unterschieden wurde zwischen einem Strassenverkehrsunfall mit geringen Folgen ohne Personenschaden und einem nur geringen Sachschaden bis 300 Mark und einem Strassenverkehrsunfall mit grosseren Folgen mit Personenschaden und Sachschaden mit mehr als 300 Mark Bei ersterem Fall veranlasste der freiwillige Helfer die unverzugliche Beseitigung evtl schon eingetretener Verkehrsstorungen und die Unfallstellenabsicherung nahm anschliessend die Personalien des oder der Beteiligten auf und verstandigte die VP Bei Unfallen mit Personenschaden war das gleiche Prozedere anzuwenden jedoch nach dem Grundsatz des Vorranges der Hilfeleistung 74 Notwehrleistung Bearbeiten Die gesetzliche Handhabe zum Recht gegen rechtswidrige Angriffe personlich vorzugehen und durch diesen Angriff eine drohende Schadensfolge durch Abwehrhandlungen zu verhindern oblag nicht nur dem Freiwilligen Helfer in entsprechenden Notsituationen sondern stand jedem Burger der DDR zu 75 Traf der Helfer im Zuge seiner Streife auf eine derartige Sachlage war er verpflichtet den sich in Beklemmnis befindlichen Personen in geeigneter Weise beizustehen und zeitnah die VP zu informieren bzw informieren zu lassen Handelte der freiwillige Helfer selber in Notwehr erfolgte nach der Notwehrleistung die unverzugliche Mitteilung an die Deutsche Volkspolizei mit Angabe der Personalien des Angreifers sowie des Sachverhalts Der Angreifer selbst konnte in diesem Zuge durch den Helfer vorlaufig festgenommen und anschliessend der VP zugefuhrt werden 76 Im Ubrigen konnte der Freiwillige Helfer bei Uberschreitung der Notwehrmassnahme mit Todesfolge nicht strafrechtlich belangt werden wenn der Handelnde in begrundete hochgradige Erregung versetzt wurde und aus diesem Grunde auch uber die Grenzen der Notwehr hinausging 77 Ordnungswidrigkeiten und Straftaten Bearbeiten Ordnungswidrig in der DDR handelte wer schuldhaft eine Rechtsverletzung begangen hatte die eine Disziplinlosigkeit zum Ausdruck brachte und die staatliche Leistungsfahigkeit erschwerte sowie die Entwicklung des sozialistischen Gemeinschaftslebens storte Der Freiwillige Helfer konnte Ordnungswidrigkeiten nicht verfolgen d h vollstrecken wohl aber ordnungswidrige Handlungen unterbinden und bei geringfugigen Ordnungswidrigkeiten den Burger belehren Bei erheblichen Storungen erfolgte eine Meldung unter Angabe der Personalien und des Sachverhaltes an die VP 78 Straftatdelikte waren im DDR Recht alle schuldhaft begangenen gesellschaftswidrigen oder gesellschaftsgefahrdende Handlungen Tun oder Unterlassen die nach dem Gesetz als Vergehen oder Verbrechen strafrechtliche Verantwortlichkeit begrundeten 79 Wurde der freiwillige Helfer Zeuge einer Straftat oder bestand auch nur der Verdacht einer solchen war er befugt die betreffende Person bzw den Verdachtigen ebenfalls vorlaufig festzunehmen etwaige Zeugen zu befragen den Tatort zu sichern und im Nachgang dessen die offentliche Sicherheit und Ordnung wiederherzustellen bzw aufrechtzuerhalten 80 Sachbeschadigung und Diebstahl Bearbeiten Die Sachbeschadigungsanzeige war eine der wenigen Operativen Massnahmen mit dem der freiwillige Helfer tagtaglich im Zuge seiner Streife zwangslaufig zu tun hatte Vor allem in Grossstadten wie Berlin Karl Marx Stadt Leipzig oder Dresden waren solche Falle ein Dauerbrenner Unter Sachbeschadigung der DDR zahlte nicht nur die vorsatzliche Sachbeschadigung zu dem unter anderem auch die Beschadigung oder das Unbrauchbarmachen von sozialistischem Eigentum gehorte sondern auch das Beschadigen von offentlichen Bekanntmachungen der Staatsorgane Genannt seien hier nur die Bekanntmachungen des Rates der Stadt und dergleichen Ferner gehorten hierzu Beschadigungen von Sitzbanken Parkbanke usw Beschadigungen von Einfriedungen Zaune Mauern Abbrechen von offentlichen Blumenbeeten und Strauchern Beschmieren von Wanden und Wartehallen Einschlagen von Fensterscheiben Umsturzen von Abfallbehaltern und Aschetonnen sowie das Betreten von Anpflanzungen wie Blumenbeete 81 Wurde der Helfer Zeuge einer solchen Beschadigung hatte er die Rechtsgutverletzung unverzuglich zu unterbinden und dessen Personalien aufzunehmen Je nach Schwere der Verletzung blieb es entweder bei einer Verwarnung und Belehrung oder es kam gleich die Uberfuhrung zum nachsten Polizeirevier der VP Bei der Massnahme des Diebstahls wurde ahnlich der Sachbeschadigung verfahren nur erfolgte hier keine Belehrung mehr sondern die Ubergabe an einen VP Angehorigen nebst der Sicherstellung des Diebesgutes Wurde der freiwillige Helfer nur von einem Diebstahl unterrichtet verwies er den Geschadigten an die nachste VP Dienststelle bzw den ABV da er ja nicht zur Anzeige befugt war Im Ubrigen war der Helfer ermachtigt fluchtige Diebe im Zuge seines Dienstes zu verfolgen und am Tatort evtl Spuren zu sichern 82 Schlagereien Tatlichkeiten Korperverletzungen Bearbeiten Nicht selten wurde der Freiwillige Helfer der VP auch zu nachtlichen Schlagereien und Tatlichkeiten in der Offentlichkeit gerufen deren taktisches Vorgehen vom Helfer unverzugliches aber auch kluges Vorgehen verlangte Zu Schlagereien und Tatlichkeiten gehorten die Korperverletzung 83 Tatlichkeiten gegen Burger wegen ihrer staatlichen oder gesellschaftlichen Tatigkeit 84 Rowdytum 85 Trunkenheit in der Offentlichkeit und Storung des sozialistischen Zusammenlebens Als erste Massnahme forderte der Freiwillige Helfer die Beteiligten auf weitere derartige Handlungen zu unterlassen und primar evtl Verletzten erste Hilfe zu leisten Konnte die Schlagerei durch das Eingreifen des Helfers auch mit Unterstutzung anderer neutraler Personen nicht unterbunden werden war wenn nicht schon geschehen die Volkspolizei zu verstandigen Gelang es dem Helfer die Tatlichkeiten zu beenden erfolgte die Routinearbeit wie das Aufnehmen der Personalien und ggf die Uberfuhrung an die VP 86 Schlagereien bzw Tatlichkeiten in Tateinheit mit Korperverletzung erforderten eine identische Vorgehensweise 87 Unterbindung von Schund und Schmutzerzeugnissen Bearbeiten Eigentliches Nebenthema aber im Massnahmenkatalog der Helfer aufgefuhrt ist die Kontrolle sogenannter Schmutz und Schunderzeugnisse Ihre Verbreitung und Einfuhr war in der DDR verboten 88 Unter Schund und Schmutzerzeugnisse entfiel ein Grossteil auf einschlagige literarische Werke die dazu geeignet waren bei Kindern und Jugendlichen Neigungen zum Rassen und Volkerhass Grausamkeit Menschenverachtung Gewalttatigkeit Mord und andere Straftaten zu vermitteln Dazu zahlten auch Werke die zu geschlechtlichen Verirrungen beitragen konnten und Zeitschriften der Pornografie Der Freiwillige Helfer musste diese bei Entdeckung sofort einziehen im Gegensatz zu den anderen Praventivmassnahmen also nicht zunachst den Tatort sichern sondern umgehend die Personalien des Besitzers ermitteln Wichtig bei dieser Recherche war die unbedingte Herkunftsermittlung des Schund oder Schmutzerzeugnisses durch den freiwilligen Helfer Mit einem schriftlichen Bericht ubergab er anschliessend alles der Volkspolizei 89 In der Regel wurden solche Erzeugnisse von Reisen aus dem sozialistischen Ausland wie der Tschechoslowakei Ungarn oder Rumanien eingeschleppt bzw durch den Transitverkehr der DDR aus Westdeutschland bzw Westberlin Kurzzeitig zahlte auch die Zeitschrift Magazin zu den Schmutzerzeugnissen da minderjahrige Schuler im Zuge ihrer Altstoffsammlung so an erotische Literatur herankamen Die anschliessende Verbreitung der Nacktfotos unter Klassenkameraden fuhrte an einer polytechnischen Oberschule in Kamenz gleich bei mehreren Schulern der Unterstufe zu einem offentlichen Tadel ausgelost durch die Meldung eines freiwilligen Helfers der die Verbreitung im Zuge seiner Lotsentatigkeit beobachtet hatte Vorlaufige Festnahme Widerstand und Zufuhrung Bearbeiten Die vorlaufige Festnahme einer Person die auf frischer Tat angetroffen oder nach Verfolgung gestellt wurde oblag nicht nur dem Freiwilligen Helfer in der DDR sondern jedermann Dieses Recht ist auch in der heutigen Gesellschaftsordnung der BRD etabliert Die vorlaufige Festnahme auch Hinderung an der Flucht eines Taters endet stets mit Ubergabe an einen Polizeiangehorigen oder einer befugten Person Im Falle des Helfers der DDR mit Ubergabe an einen VP Angehorigen 39 90 Ist eine Person wegen dringenden Tatverdachts vorlaufig festgenommen sind zunachst deren Personalien festzustellen und anschliessend der VP zu ubergeben Leistete die Person Widerstand gegen ihre Festnahme so war sie durch den Helfer letztmals aufzufordern der Massnahme der Abfuhrung nachzukommen Im Fall einer Weigerung waren die erforderlichen Massnahmen zu treffen um dem Gesetz Genuge zu tun ggf unter Zuhilfenahme von Personen den Tater festzusetzen Ob die erforderlichen Massnahmen auch mit Korpergewalt und oder Zuchtigung erfolgten ist nicht feststellbar aber im Einzelfall denkbar 91 Widerstand war durch kluges umsichtiges und sicheres Handeln des Helfers nicht herauszufordern Im Ubrigen beging Widerstand gegen staatliche Massnahmen wer einen Angehorigen eines staatlichen Organs durch Gewaltanwendung oder Bedrohung mit Gewalt oder einem anderen erheblichen Nachteil an der pflichtgemassen Durchfuhrung der ihm ubertragenen staatlichen Aufgaben zur Aufrechterhaltung von Ordnung und Sicherheit hindert oder wer die Tat gegen einen Burger aber auch gegen den Freiwilligen Helfer selbst begeht 92 Die Zufuhrung von Personen der Volkspolizei im Zuge einer vorlaufigen Festnahme war eine dem Recht nach kurzfristig freiheitsbeschrankende Massnahme die in der Regel darin bestand dass der Helfer die sich nicht mit einem Personalausweis ausweisende Person oder aufgrund eines dringenden Tatverdachtes unverzuglich der VP zuzufuhren hatte wenn dies zur Klarung eines Sachverhalts durch den die Ordnung und Sicherheit erforderlich erschien 93 Sie beginnt mit der mundlichen Mitteilung des Helfers indem er den Betroffenen den Grund der Zufuhrung angibt und endet mit Ubergabe an einen VP Angehorigen aber auch dann wenn die Person sich auf dem Weg zur Dienststelle aus Umdenken doch entschliesst sich auszuweisen 94 Durchfuhrung von Verkehrsunterricht und Abnahme von Fahrprufungen Bearbeiten Die Durchfuhrung von Verkehrsunterricht oblag nur jenen freiwilligen Helfern mit besonderen Befugnissen hierzu Bei diesem Verkehrsunterricht handelte es sich um eine Unterweisung solcher Personen die wegen Fehlverhaltens im Strassenverkehr infolge mangelnder Rechtskenntnis von der Volkspolizei zur Nachhilfe vorgeladen wurden In diesem Fall war es nicht selten dass fachlich und padagogisch befahigte freiwillige Helfer der Verkehrspolizei diese Schulungen durchfuhrten Ebenso waren solche Helfer auch fur die Abnahme von theoretischen wie praktischen Grund und Abschlussprufungen zur Erlangung der Fahrerlaubnis keine Seltenheit in der DDR Die Ausgabe der Fahrerlaubnis erfolgte jedoch stets durch die Volkspolizei 95 Sonstige Punkte Bearbeiten Mit der genannten Auflistung des Massnahmenkatalogs enden nicht die Uberwachungspflichten des Freiwilligen Helfers Der nicht abschliessende Katalog enthalt weitere Punkte und somit Pflichten des Helfers die ortsbezogen sein konnten Allgemeine Hilfeleistungen Abbrennen von Wiesen Boschungen Feldrainen Odlandereinen und anderen Flachen Alarmanlagenbeschadigung Missbrauch und Zerstorung Ascheablagerungskontrolle Freibaderkontrolle und Uberwachung Baustellensicherung Erntegutschutz Feuerwerkskorperverwendung Fussgangerkontrollen Gasausstromungen Gefahrenbeseitigung und Gefahrensicherung Storungsbeseitigung Grunanlagenkontrolle Kontrolle von offentlichen Haltestellen Kontrolle von Kinderspielstrassen Korrekte Lagerung von Gegenstanden Konvoisicherungen und Konvoibegleitungen Sperrstundenkontrolle Kontrolle der Streupflicht Luftdruckwaffenverkauf und deren Gebrauch Fundmunition und Fundwaffenbehandlung Mangelanzeigenaufnahme Meldungen Meldepflichtskontrolle Rauchverbotskontrolle Sachbeschadigungen von Automaten Fernsprechern Schulerlotse Tierqualereiunterbindung Tollwutubertragung Trunkenheit in der Offentlichkeit Uberwachung des Ausschankes von Alkohol Uberwachung des ordnungsgemassen Abstellens von Kraftfahrzeugen Uberwachung des Brandschutzes auf Zeltplatzen Uberwachung kriminell gefahrdeter Burger durch besondere Kontrollmassnahmen Uberwachung offentlicher Sammlungen Uberwachung von Eisenbahnanlagen und Eisenbahnubergangen Uberwachung von Ein und Ausfahrten in und aus Grundstucken Uberwachung der Flucht und Rettungswege Uberwachung des Aufenthalts von Kindern und Jugendlichen Tanzveranstaltungen Kinobesuchen 96 Sauberhaltung offentlicher Strassen Wege und Platze Unterbinden von Ruhestorungen und Hausfriedensbruchen Unterbinden von Trinkgelagen Veranstaltungsuberwachungen Verbrennen von Abfallen im Freien Vermeidung des Auf und Abspringens auf offentliche Verkehrsmittel Uberwachung der Wiedereingliederungsmassnahmen Strafentlassener in das gesellschaftliche LebenVorschriften BearbeitenEinstellungsvoraussetzung und Vorschlagswesen Bearbeiten Grundsatzlich konnte jeder Staatsburger der DDR welcher das 18 Lebensjahr vollendet hatte und gesundheitlich geeignet war den Dienst als freiwilliger Helfer der Volkspolizei antreten Bis 1964 galt das 17 Lebensjahr Die Freiwilligkeit unterlag in der Praxis jedoch einigen Einschrankungen So folgten viele Helfer der Empfehlung oder gezielten Propaganda von Parteileitung in Kreis oder Bezirksamtern aber auch Kombinats oder Werksleitungen um eine Karriere in der Hierarchie des SED Regimes zu fordern oder durch diesen Ehrendienst einen makellosen sozialistischen Lebenslauf beispielsweise zur Zulassung eines Studiums vorweisen zu konnen Einzig konkrete Einstellungsvoraussetzung war dass der angehende Helfer die korrekte moralische wie politisch sozialistische Haltung im Sinne der Gesellschaftsordnung der DDR aufwies und bereit war die Deutsche Volkspolizei oder die der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee bei der Gewahrleistung bzw des Schutzes der staatlichen Ordnung und des Schutzes der Volkswirtschaft des Volkseigentums der Burger und ihre Sicherheit zu unterstutzen 97 98 Ferner galten folgende offizielle Grundanforderungen Kenntnisse der Rechtspolitik der DDR mit deren Anwendung alle Burger zur freiwilligen und bewussten Einhaltung der Rechtsnormen zu erziehen waren sowie das Recht und Gesetz gemeinsam mit ihnen durchzusetzen einen engen Kontakt zu den Werktatigen im Einsatz oder Wirkungsbereich zu halten und aufrichtig und korrekt mit ihnen umzugehen die Rechte der Burger ihre Vorschlage und kritischen Hinweise zu beachten und ihre berechtigten Interessen zu wahren die standige Bereitschaft sich weiterzuqualifizieren regelmassig an Schulungen und Einweisungen teilzunehmen das Wissen um die aktuelle Lage im Einsatzbereich sowie das Kennen der eigenen Moglichkeiten und Verantwortung zur Erfullung der Aufgabe personliches Vorbild im Auftreten und Verhalten im Arbeitskollektiv und im Freizeitbereich zu sein hohe berufliche und gesellschaftliche Aktivitat Ausubung einer bewussten Staatsdisziplin sowie die strikte Beachtung der Gesetze der DDR hohe Wachsamkeit Zuverlassigkeit und Verschwiegenheit Gewissenhafte Erfullung der ubertragenen Aufgaben Entwicklung eines geistigen Schopfertums 99 Der Grossteil der angehenden freiwilligen Helfer war Mitglied der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands SED Dies war zwar keine formliche Zulassungsvoraussetzung aber bei einer Bewerbung forderlich Auch im Falle eines spateren Berufswunsches in der Volkspolizei konnte eine vorherige Tatigkeit als FH nur von Vorteil sein Die Freiwilligen Helfer wurden in der Regel von der Nationalen Front der SED sowie von den Leitern der staatlichen und wirtschaftsleitenden Organe der Kombinate Betriebe und Einrichtungen aber auch von den eigenen Arbeitskollektiven und Genossenschaftsvorstanden vorgeschlagen Spatestens mit Bekanntgabe dieses Vorschlages endete das Wort freiwillig weil es sich fur den angehenden Helfer nachteilig auswirkte den Dienst im Auftrag des Sozialismus zu verweigern Ablehnende Helfer mussten Repressalien im Berufsleben befurchten die sich beispielsweise bei der Vergabe von Kindergartenplatzen der Kinder auswirken konnte So konnte man in vielen Fallen von einem erzwungenen freiwilligen Dienst als Helfer sprechen Initiativbewerbungen von Personen die sich aus eigenem Antrieb als freiwillige Helfer meldeten galten jedoch als Regel Die eingegangenen Bewerbungen oder Vorschlage wurden anschliessend bei den Revieren oder den Bezirksdirektionen der Polizei einer sorgfaltigen Prufung unterzogen und nach deren Auswertung als freiwillige Helfer gegebenenfalls bestatigt Der angehende freiwillige Helfer verpflichtete sich damit die Deutsche Volkspolizei oder die Grenztruppen der DDR bei der Erfullung ihrer Aufgaben aktiv zu unterstutzen Sein folgender Einsatz erfolgte entsprechend den jeweiligen Erfordernissen unter Berucksichtigung seiner Kenntnisse und Fertigkeiten Eine Entpflichtung vom Dienst als freiwilliger Helfer erfolgte auf Antrag oder wegen dienstlicher Unfahigkeit durch die Zurucknahme der Bestatigung durch die Volkspolizei bzw durch die Nationale Volksarmee 100 101 Einen Fahneneid wie bei den Angehorigen der Volkspolizei bzw bei den Wehrpflichtigen in der NVA gab es nicht Schulung und Zusammenarbeit Bearbeiten Neben der eigentlichen Schulung die aus der Unterweisung in Form von Lehrstunden bestand beruhte der Grossteil der Wissensvermittlung auf dem Prinzip des Learning by Doing Theoretische Kenntnisse wurden in erster Linie auf politischer Ebene vermittelt da die Hauptverwaltung der Deutschen Volkspolizei des Ministeriums des Innern sich schon 1952 verpflichtete dass die freiwilligen Helfer sich ein hohes politisches Wissen anzueignen hatten Sie erliess aus diesem Grund im Marz 1960 eine entsprechende Direktive um die gewonnenen freiwilligen Helfer politisch ideologisch und fachlich zu qualifizieren so dass sie den Normen der sozialistischen Gesellschaft entsprechen 102 und um ihre Entwicklung zu bewussten Burgern der Republik voranzutreiben 103 Die fachliche Unterweisung bestand in der Vermittlung und Unterweisung im polizeitaktischen Verhalten beinhaltete Verhaltensregeln bei Sicherungs und Absperrmassnahmen sowie die Eintrichterung von Grundwissen auf dem Gebiet der sozialistischen Gesetzlichkeit 104 Im Ubrigen galt selbiges Schulungsprinzip auch fur die freiwilligen Helfer der Grenzpolizei 105 Insbesondere letztere Helfer waren durch entsprechende Schulungen so zu sensibilisieren dass diese eine wirksame Unterstutzung der Grenztruppen der NVA leisten konnten 106 Die verscharften Schulunterweisungen brachten auch baldigen Erfolg So waren freiwillige Helfer der Volkspolizei des Bezirkes Halle 1961 in der Erntezeit bei uber 5000 Brandschutzkontrollen zugegen und sprachen auf uber 1000 Veranstaltungen zum Brandschutz Die bessere fachliche Qualifizierung kam nicht nur der offentlichen Sicherheit und der Ordnung zugute so konnten im I Quartal 1961 von freiwilligen Helfern der Volkspolizei nahezu 300 strafbare Handlungen festgestellt werden die durch die Volkspolizei geahndet werden Sie waren auch bei 123 Einsatzen der Brandbekampfung beteiligt und sicherten im Mai 1961 mit ca 18000 freiwilligen Helfer der Volkspolizei die Internationale Friedensfahrt ab 102 Mit der dritten und letzten Einfuhrung der Verordnung fur die freiwilligen Helfer der Volkspolizei 1982 oblag die Schulung der Helfer immer noch weiterhin den Organen der Volkspolizei Diese waren somit auch weiterhin verpflichtet zur Erreichung einer hohen Qualitat und einer gesellschaftlichen Wirksamkeit bei der Gewahrleistung der offentlichen Ordnung und Sicherheit eine standige Aneignung eines hohen politischen und fachlichen Wissens der Helfer zu unterstutzen und ihnen die fur ihre Tatigkeit erforderlichen Grundsatze der polizeilichen Arbeit zu vermitteln 107 Neben der Unterrichtung der russischen Sprache sowie der Vermittlung der marxistisch leninistischen Doktrin standen fur die freiwilligen Helfer vor allem Einsatzertuchtigung wie Sport die Handhabung der angewandten Technik und die Vermittlung von richtigen Verhaltensweisen beim Einschreiten sowie dem korrekten und hoflichen Auftreten gegenuber dem Burger voran 108 Die auf diesen Schulungen aufbauende Zusammenarbeit mit der Volkspolizei auf der einen bzw den Helfern bei der Grenzpolizei auf der anderen Seite diente letztendlich vor allem der komplexen Vorbeugung und Bekampfung von Straftaten Verfehlungen und Ordnungswidrigkeiten der Beseitigung ihrer Ursachen und Bedingungen sowie zur Abwehr und Beseitigung anderer auftretender Gefahren und Storungen Personliche Ausrustung und Ausweispflicht Bearbeiten Zur personlichen Ausrustung des Freiwilligen Helfers zahlte in erster Linie seine Funktionstasche die es in verschiedenen Ausfuhrungen und Grossen gab Dies war auch der Tatsache geschuldet dass viele Ausrustungsgegenstande aus dem personlichen Eigentum des Helfers stammten Wichtig ist der Punkt dass es keinem Helfer im Dienst gestattet war Faustfeuerwaffen zu tragen Ublicherweise bestand die Standardausrustung bei einem freiwilligen Helfer der Volkspolizei aus einem Notizblock bzw Notizheft Blaupause Schreibutensilien Bleistift Radiergummi usw und Trillerpfeife Daneben konnte er in seiner Tasche kleinere Werkzeuge wie einen Schraubenzieher Kombizange oder Funktionstaschenmesser mitfuhren Zur Tatortsicherung standen ihm Tafelkreide Millimeterpapier und falls moglich ein Fotoapparat zur Verfugung Helfer der VP die auf Nachtstreifen unterwegs waren fuhrten zudem Taschenlampe Kerze und Streichholzer mit Standardausrustung bei allen Einsatzen war jedoch das Notfallpackchen welches aus Heftpflaster Mullbinde und Schere bestand Krad oder Kraftfahrzeugstreifen erlaubten die Mitfuhrung schwerer Gegenstande wie Hammer Werkzeugkasten Rettungsdecken usw Zur Spezialausrustung konnten je nach eingesetztem Revier auch Fernglaser oder Schutzbrille zum Einsatz kommen Im Zuge des Einsatzes neben Angehorigen der Volkspolizei waren freiwillige Helfer mit einem Regulierungsstab und oder einem Schutzhelm ausgestattet Jeder freiwillige Helfer der Volkspolizei trug wahrend seines Dienstes auch stets einen grun eingeschlagenen Ausweis der ihn als freiwilligen Helfer der VP autorisierte und den er ohne Aufforderung bei seinem Einschreiten den betroffenen Personen vorzeigen musste 109 Der Ausweis war somit auch gesetzliche Legitimation aller freiwilligen Helfer 110 Versicherungs und Strafrechtsschutz Bearbeiten Fur die Zeit ihrer unterstutzenden Massnahmen und Tatigkeiten genossen alle freiwilligen Helfer Rechts und Versicherungsschutz 111 Die im Zusammenhang mit der Ausubung des Dienstes gemachten Unkosten Aufwendungen wurden von der Volkspolizei erstattet 112 113 114 Der Versicherungsschutz selber umfasste alle Burger die bei organisierten gesellschaftlichen kulturellen oder sportlichen Aktivitaten einen Unfall erlitten Der Versicherungsschutz bestand in der Regel aus der betrieblichen Lohnausgleichszahlung und wurde rechtlich wie ein Arbeitsunfall behandelt Zu den organisierten gesellschaftlichen Tatigkeiten gehorten alle ehrenamtlich gesellschaftlichen Tatigkeiten somit auch die Tatigkeiten der freiwilligen Helfer Diese Tatigkeiten waren u a gleichgestellt mit der Erfullung von Pflichten von Wehrpflichtigen ausserhalb des Wehrdienstes aber auch Lebensrettungstatigkeiten staatlichen Ferien und Urlaubsveranstaltungen usw Fur die Folgen eines Unfalls bestand fur den Helfer Anspruch auf Sachleistungen Unfallrente Pflegegeld Sonderpflegegeld und Blindengeld Bei Tod hatte der Hinterbliebene Anspruch auf Bestattungsbeihilfe und Unfallhinterbliebenenrente Die Gewahrung der Leistung lag bei der zustandigen Sozialversicherung bei nicht sozialversicherten bei der Sozialversicherung der Arbeiter und Angestellten Der zugrundeliegende Unfall war innerhalb von 4 Tagen a bei sozialversicherten Burgern dem Betrieb bzw der Genossenschaft b bei Schulern und Studenten der Schule bzw Hoch oder Fachschule c bei allen anderen Burgern der zustandigen Sozialversicherunganzuzeigen Bei den freiwilligen Helfern genugte in der Regel die Information an den Abschnittsbevollmachtigten als Dienstvorgesetzten oder bei der eingesetzten Dienststelle der VP Die Institutionen waren sodann verpflichtet entsprechend den Rechtsvorschriften diesen Unfall der zustandigen Arbeitsschutzinspektion zu melden Der Unfall war zusatzlich mit GT gesellschaftliche Tatigkeit zu kennzeichnen 115 Der Strafrechtsschutz der freiwillige Helfer der Volkspolizei war uber 112 StGB der DDR gewahrleistet Wenn ein Helfer durch Gewaltandrohung oder deren Anwendung oder auf andere Art und Weise an der pflichtgemassen Verwirklichung der ihm ubertragenen Befugnisse gehindert wurde entsprach das derselben Tatbestandsvoraussetzung wie ein Angriff gegen einen regularen Angehorigen der Volkspolizei bzw anderer Staatsorgane der DDR 116 Aufwandsentschadigung und Arbeitszeiten Bearbeiten Der Einsatz aller freiwilligen Helfer der Volkspolizei geschah auf ehrenamtlicher Basis Das bedeutete in der Regel keine Bezahlung wohl aber in Einzelfallen unter Fortzahlung der bisherigen Lohnkosten Uberwiegend wurde die ehrenamtliche Tatigkeit der freiwilligen Helfer als Dienst fur Volk und Vaterland vermittelt so war fur einen standigen Zustrom von freiwilligen Helfern gesorgt Weitaus wichtiger als jede Vergutung die auch in Form von unregelmassigen Geldpramien die auch mit der Verleihung von Orden und Ehrenzeichen verbunden sein konnten war die Aussicht des Helfers auf ein erhohtes gesellschaftliches Ansehen und die damit einhergehenden Bevorzugungen Solche Begunstigungen lagen beispielsweise in der schnelleren Vergabe eines Telefonanschlusses oder der Zuweisung eines Personenkraftwagens ohne oder mit verkurzter Wartezeit Ferner auch fur verliehene Sachgeschenke wie Uhren der begehrten Marke Glashutte Ruhla oder Rundfunkgerate aller Art Die Arbeitszeiten der freiwilligen Helfer der Volkspolizei waren festgeschrieben und betrugen wochentlich acht bis zehn Stunden je Helfer Daneben gab es noch hauptamtliche Helfer vornehmlich altere Personen und Rentner die weitaus mehr Stunden leisteten Jedoch wich auch hier die Norm vom Standard ab was nicht zuletzt von der Staatsfuhrung beabsichtigt war So konnten Kombinate und Betriebe in denen freiwillige Helfer ihrer regularen Tatigkeit nachgingen den Anteil ihren Stundenleistung fur gesellschaftliche Tatigkeiten enorm steigern Dies fuhrte naturlich auch zu einem erhohten Ansehen des Betriebs allgemein etwa bei der Verleihung von Ehrentiteln wie dem Betrieb der sozialistischen Arbeit Waren mehrere freiwillige Helfer der Volkspolizei in einem Betrieb beschaftigt so wurden ihre Tatigkeiten vom Betriebsdirektor uber den Partei oder FDJ Sekretar gross vermarktet auch von dem zustandigen Polizeirevierleiter dem Abschnittsbevollmachtigten oder sogar dem eigenen Kollektiv Allgemeine Verhaltensregeln Bearbeiten nbsp Das kleine Blaue Merkbuch fur freiwillige Helfer der Deutschen Volkspolizei gab es auch in GrunDie allgemeinen Verhaltensregeln orientierten sich weitestgehend an den Verhaltensregeln der Volkspolizei Diese waren stetige Diszipliniertheit und korrektes Auftreten besonnenes und uberlegtes Handeln Beginn und Beendigung jedes Gesprachs mit Gruss linke Hand an die Schlafe grundsatzliche Anrede des Burgers mit Herr Frau Fraulein aber auch Genosse bei selbstandigem Tatigwerden sich mit dem Ausweis fur freiwillige Helfer ausweisen 117 Belehrungen waren verstandlich und hoflich zu erteilen vorrangig Kindern und gebrechlichen Personen jede mogliche Unterstutzung und Hilfe gewahren z B beim Uberqueren einer vielbefahrenen Strasse ohne Fussgangeruberweg durch eigenes korrektes Verhalten und Handeln das Vertrauensverhaltnis zu den Burgern zu festigen und sich dadurch auch ihre Unterstutzung und Mitwirkung zu sichern Stillschweigen gegenuber unbefugten Dritten uber dienstliche Angelegenheiten bewahren 118 Der genannte Musterkatalog zum Personenstatus eines freiwilligen Helfers konnte jedoch in der Realitat nicht immer eingehalten werden dies betraf jedoch nicht nur den negativen Einfluss sondern auch den positiven So gab es beispielsweise auch freiwillige Helfer mit Abitur oder Hochschulabschluss die ihrem Vorgesetzten Abschnittsbevollmachtigten in vielerlei Hinsicht auch geistig uberlegen waren was vielerorts auch Unbehagen und Missgunst des ABVlers oder des VP Angehorigen gegenuber seinen Helfern ausloste Fragenkatalog Bearbeiten Jeder Freiwillige Helfer der Volkspolizei oder der Grenztruppen musste im Zuge von Ermittlungen oder Meldungen die sogenannten W Fragen aus dem Effeff beherrschen Da bei aufkommender Hektik am Tatort oder Ereignisort z B durch unkontrollierten Menschenzulauf eine erheblich unubersichtliche Lage noch chaotischer zu drohen werden konnte konnte der Helfer auf seinen W Fragenkatalog zuruckgreifen den er stets entweder in kleiner Buchform oder in Form eines Zettels in seinem Dienstausweis standig bei sich fuhrten musste Insbesondere fur die anschliessenden Berichte an die Volkspolizei war folgender Fragenkatalog abzuarbeiten 119 Wann Zeitpunkt in Tag Monat Jahr und Uhrzeit der Feststellung bzw des Vorkommnisses Wer Personalien bzw Personenbeschreibung der Tater Verursacher Zeugen Wo Ort Kreis Strasse Hausnummer Stockwerk Beschreibung der Ortlichkeiten Was Kurze klare Sachverhaltsdarstellung zum Art des Geschehens Folgen und Auswirkungen sowie verletzte Rechtsnormen Wie kurze klare Schilderung des Herganges insbesondere der Art und Weise deren Umstande und Intensitat Womit Darstellung der Mittel und Gegenstande mit der eine Tat bzw Handlung begangen wurde Wen Bezeichnung des Geschadigten insbesondere Einzelpersonen Betriebe oder Einrichtungen Warum Motiv und Beweggrunde des Taters bzw der handelnden Person soweit feststellbar und deren Ursachen Was wurde veranlasst bisherige getroffene Massnahmen mit Zeitangabe Wer wurde verstandigt und wer hat die weitere Bearbeitung ubernommen Neben diesen Fragenkatalog notierte sich der Freiwillige Helfer an anderer geeigneter Stelle die wichtigsten Rufnummern seines Kontrollabschnitts wie die Rufnummer der VP 110 der Feuerwehr 112 oder des Deutschen Roten Kreuzes 115 sowie diverse andere Telefonnummern seines vorgesetzten ABVs VP Revier Rat der Stadt Poliklinik Elektrizitatswerke Gas und Wasserwerke Schiedskommission Kfz Reparaturwerkstatt und Abschleppdienste Forstwirtschaftsbetrieb und andere wichtige Rufnummern Taktische Grundregeln im Streifendienst Bearbeiten nbsp Kradstreife eines VP Angehorigen die Fahrten gehorten auch zum Repertoire der Freiwilligen Helfer der VPFur den Freiwilligen Helfer der Volkspolizei gab es in der Regel drei Arten von Streifen die Fussstreife Radstreife und Kradstreife Erstere auch mit Schutzhunden Selten aber auch vorkommend die PKW Streife vornehmlich in landlichen Gebieten mit entsprechend grosseren Aufgabenrevier In der Regel wurden die freiwilligen Helfer von dem Abschnittsbevollmachtigten unmittelbar vor Ort eingewiesen Brennpunkte vermittelt und Objekte dargestellt die besonderes Augenmerk verdienten Fussstreife Bearbeiten Massige Schritte ofter stehenbleiben und beobachten dabei nicht im Strom von Passanten bewegen an wichtigen Punkten wie Gefahrenstellen gunstige Standorte wahlen und beobachten an festgelegte Zeiten und Uberwachungs raume halten Lageberichte zu festgelegten Zeiten an zustandigen VP Angehorige ubermitteln bzw berichten Verbot des Rauchens Trinkens oder Essens wahrend der Streife Gaststatten sowie andere offentliche Gebaude nur aus zwingenden Grunden oder auf Anordnung zusammen mit dem Abschnittsbevollmachtigten aufsuchen selbstandig nur zur Uberprufung zum Schutz der Kinder und Jugendlichen Verordnung Kontrolle der Polizeistunde usw Festigung der Verstandigung der im Bereich ansassigen gesellschaftlichen Krafte wie Pfortner Tankwarte Verkaufspersonal Verbindung zu VP Angehorigen und anderen Freiwilligen Helfern im Bereich halten und dabei unnotiges Zusammenstehen vermeiden Fahrradstreife Bearbeiten Langsam fahren und standig die Umgebung beobachten Verkehrsvorschriften gewissenhaft einhalten Fahrten unterbrechen Fahrrad schieben und Fussstreife gehen dabei ofter stehenbleiben und beobachten vor jedem Einschreiten Fahrrad abstellen Beweglichkeit mit dem Fahrrad nutzen Besondere Brennpunkte die einer sorgfaltigen Beobachtung bedurfen mehrmals auch aus verschiedenen Richtungen passierenMoped Kradstreife Bearbeiten vor Streifenfahrt genaue Einpragung von markanten Beobachtungspunkten Fahrtgeschwindigkeit so wahlen dass der abzufahrende Streifenbereich gut beobachtet werden konnte Einhaltung der Verkehrsvorschriften an festgelegten Haltepunkten Fussstreifen durchfuhren bzw Posten beziehen bei Einschreiten in einer Situation Fahrzeug ordnungsgemass abstellen 120 Nachtverhalten Bearbeiten Taktik des viel Horens und Sehens bei eigener Deckung massige Schrittfolge und angemessene Abstande zur Hauserflucht einhalten an unbelebten Stellen ofter stehenbleiben und beobachten unter Beachtung der oben genannten Taktik uberraschendes Auftauchen an Orten die vor kurzer Zeit erst observiert worden sind um moglichen kriminellen Elementen kein Einstellen auf feste Ablaufe zu ermoglichen von hinten nahernden Personen nie den Rucken zudrehen rechtzeitig umdrehen entgegengehen oder vorbeilassen beim Einschreiten zu der Person Abstand halten bei gleichzeitiger Ruckenfreiheit Erste Hilfe Massnahmen Bearbeiten nbsp Schienung bei Bruchen mit provisorischen Mitteln nbsp Korrekte Lagerung einer geschockten Person nbsp Korrekte Lagerung einer bewusstlosen Person nbsp Bergung einer Person mit Wirbelsaulenverletzung in den 70er Jahren nbsp Luftwegefreimachung eines VerunfalltenDie freiwilligen Helfer erreichten im Falle von Verletzungen oder Beschadigungen von Personen oftmals als Erste den Ort des Geschehens und konnten im Zuge ihrer Grundausbildung in der Ersten Hilfe auch primare allererste medizinische Massnahmen treffen bis die Rettungskrafte eintrafen So stand in der sozialistischen Gesellschaftsordnung aber auch im heutigen Polizeiwesen das Leben und die Gesundheit der Menschen an Erster Stelle So verstand der freiwillige Helfer der VP unter Erster Hilfe auch nur die Erstversorgung des Betroffenen mit einfachsten Mitteln auch bei schwierigsten und schweren Bedingungen Hier galt der Grundsatz Ruhe bewahren sinnvoll logisch und zielgerichtet handeln Im Einzelnen umfasste das Tatigwerden des Helfers auf Bergen Lagerungskontrolle Erstversorgung sowie Transport in arztliche Behandlung bzw Verstandigung eines Arztes Dazu ging der freiwillige Helfer nach einer strengen Ereigniskette vor Verletztenbergung aus Gefahrenzone Anrufung von Arzt oder Rettungsdienst Ersthilfe Ubersichtshaltung Ruhe und Ordnungsherstellung Identitatsfeststellung des Verletzten Personalien des behandelnden Arztes notieren Polizeiliches Kennzeichen des Krankenwagens notieren 121 War infolge des schweren Unfalls keine Hilfeleistung mehr fur den Betroffenen moglich z B durch sichtbare todliche Korpereinwirkung abgetrennte Gliedmassen usw hatte der freiwillige Helfer fur die Sicherung der Unfallstelle zu sorgen und den Betroffenen so weit als moglich zu bedecken Im Falle von Verletzungen wurden alle freiwilligen Helfer fur die folgenden Ersatzhilfemassnahmen geschult Bergung Wundbehandlung Arterienblutungen Blutungen Bearbeiten Bei der Bergung von Verungluckten aus einem Fahrzeug musste der freiwillige Helfer zunachst einer unmittelbaren Brandgefahr vorbeugen Dazu musste er den Zundschlussel herausziehen die Benzinleitungen schliessen und evtl vorhandene Loschgerate wie Handfeuerloscher bereitstellen Anschliessend konnte der Helfer den Verletzten unter Zuhilfenahme von Werkzeugen wie Wagenhebern usw vorsichtig unter Schutz verletzter Korperstellen bergen Dabei musste er beachten dass der Verunfallte mogliche innere Verletzungen haben konnte War dies aufgrund der schwere des Unfalls anzunehmen hatte der Helfer rechtzeitig genugend Burger der nahen Umgebung zur Hilfeleistung aufzufordern oder andere freiwillige Helfer anzufordern um eine bessere Bergung zu gewahrleisten 122 Unter Wundbehandlung war fur den Freiwilligen Helfer jede Durchtrennung der Schutzhulle des Korpers der Haut zu verstehen Dabei war jede Wunde mit einem keimfreien trockenen Mullverband abzudecken wobei Wunden nie mit Fingern oder Pinzetten in Kontakt kommen sollten Sie sollten auch nicht ausgewaschen oder mit Salben und Puder behandelt werden Fremdkorper wie Messer usw mussten im Korper belassen werden wobei jede Lageanderung untersagt war um schwerere Schaden zu vermeiden Anschliessend war sofort der Arzt zu informieren 123 Auch Verletzungen mussten zunachst vom freiwilligen Helfer mit keimfreien Material abgedeckt sowie mit einem starkeren Kompresse abgebunden werden ohne dass Gliedmassen wie Finger oder Zehen eventuell abstarben Dies war fur den Helfer an einer weiss oder Blaufarbung der Extremitaten erkennbar Kam die Blutung trotz Kompresse nicht zum Stillstand musste der Helfer zusatzlich einen Abschnurverband anlegen der eine Handbreit herzwarts angelegt wurde Verletzungen grosserer Gefasse mussten durch Abdrucken mit der Hand gestillt und anschliessend abgeschnurt werden Dabei wurde ein ganzes Verbandspackchen zwischen Verletzung und Herz aufgelegt und mit einem Gurtel oder ahnlichen befestigt In diesem Fall musste der Helfer einen Begleitzettel fur den kommenden Arzt ausfullen aus dem die Uhrzeit sowie sein Name hervorging War nach einer Stunde immer noch kein Arzt eingetroffen musste die Abschnurung gelockert werden um ein Absterben der betroffenen Gliedmassen zu verhindern Die Lockerung war ebenfalls auf dem Begleitzettel zu vermerken 124 Die Venenblutung war fur den Helfer im Unterschied zur Arterienverletzung durch gleichmassigen Blutausfluss aus der Wunde erkennbar In diesem Fall legte der Helfer einen Druckverband an wobei bei kleineren Blutungen ein Schutzverband ausreichend war Anschliessend brachte er den Verletzten zum nachsten Haus oder Krankenhaus bzw verstandigte den Rettungsdienst 125 Blutungen Innerer Organe z B Leber Milz Niere Lunge oder Darm musste der Helfer durch sorgfaltige Beobachtungen der Gesichtsfarbe diagnostizieren da solcherlei Verletzungen sich durch eine blasse Hautfarbe und Schweissausbruch bemerkbar machten War dies der Fall musste der Verletzte ruhig gelagert und unverzuglich ins nachste Krankenhaus gebracht werden unter Umstanden durch Beschlagnahme eines vorbeifahrenden Fahrzeuges 126 Schadel Wirbelsaulenverletzungen und Verletzung innerer Organe Bearbeiten Verletzungen des Schadels insbesondere Schadelbruche waren fur den Helfer durch Blutungen aus Nase Ohren oder Mund erkennbar Begleitet durch Schwindelgefuhle des Verunfallten oder dessen Erbrechen War der Betroffene bewusstlos brachte der freiwillige Helfer diesen in eine stabile Seitenlage ohne Kopferhohung um mogliche Komplikationen weitestgehend zu vermeiden 127 Wirbelsaulenverletzungen waren fur den Helfer an Schmerzen sowie durch Lahmungserscheinungen des Betroffenen zu erkennen In diesem Fall wurde der Verunfallte unter Zuhilfenahme von mehreren Helfern vorsichtig auf einen Tisch oder ein breites Brett gelegt und ohne Umlagerung unter hochster Vorsicht in das nachste Krankenhaus gebracht sofern kein arztlicher Notdienst eintraf Bei offenen Bruchen war zunachst die Wunde zu versorgen 128 Unmittelbare Lebensgefahren fur den Verunfallten entstehen durch Verletzungen lebenswichtiger innerer Organe Der Freiwillige Helfer musste in diesem Fall von einer starken Prellung des Oberkorpers wie er bei Auffahrunfallen entstand ausgehen die durch das Einklemmen des Fahrzeugfuhrers zwischen Lenkrad und Rucklehne ihren Ursprung genommen hatte Erkennbar war es fur ihn am Schockzustand des Verunfallten falls bei Bewusstsein Atemnot blaurote Gesichtfarbung und rasselnde Atmung mit Hustenreiz War dies der Fall war die Person durch den Helfer moglichst aus seiner Lage zu befreien und in halbsitzender Stellung wie auf Baumstumpfe und dergleichen zu lagern und gegen Auskuhlung zu schutzen Bei Atemstillstand begann der Helfer mir sofortiger Atemspende 129 Verletzungen am offenen Brustkorb und des Bauchraumes Bearbeiten Verletzungen am offenen Brustkorb sind fur den Betroffenen eine weitere lebensbedrohliche Situation da durch den Spalt Luft zwischen Lunge und Rippenfell gelangt Dadurch sinkt die Lunge zusammen und fallt die Atmung aus Das Herz wird in diesem Fall durch die veranderten Druckverhaltnisse verlagert und wird in seiner Pumpfunktion gestort Nicht selten traten auch Blutungen aus den Lungengefassen auf Der Helfer musste in diesem Fall die Brustkorboffnung mit keimfreiem Mull bedecken und durch Auflegen der Innenseite der Verbandspackchenhulle luftdicht verschliessen und mit Heftpflaster provisorisch befestigen 130 Stumpfe Verletzungen des Bauchraumes durch Gewalteinwirkung sind oft mit Bauchschmerzen des Betroffenen verbunden War dies nach Befragung oder Beobachtung durch den Helfer erkennbar war der Verletzte mit angezogenen Knien zu lagern und unverzuglich in ein Krankenhaus zu bringen Dabei durfte er dem Geschadigten weder Getranke noch Speisen reichen da durch eventuelle Risse des Darmes die Lage verschlimmert werden konnte Bei offenen Bauchverletzungen war die betroffene Stelle mit einem keimfreien Verband zu versehen Ansonsten glich der Ablauf der Behandlung von stumpfen Verletzungen 131 nbsp Grundwissen jedes Freiwilligen Helfers die Stabile Seitenlage nbsp Darstellung der Mund zu Nase Beatmung nbsp Darstellung der Mund zu Mund Beatmung nbsp Darstellung der nicht mehr angewandten Ruckendruck Armzug MethodeBewusstlosigkeit und Schock Bearbeiten Der Freiwillige Helfer musste im Falle einer Ohnmacht Bewusstlosigkeit zwischen der Roten Ohnmacht und der Weissen Ohnmacht wobei Erstere durch einen verstarkten Blutdrang im Gehirn wie etwa nach einem Hitzschlag oder Sonnenstich hervorgerufen wurde und Letztere durch eine blasse Gesichtsfarbe erkennbar ist wie sie nach langem Stehen oder Sitzen sowie bei Massenveranstaltungen auftritt Bei der Roten Ohnmacht musste der Betroffene an einen schattigen Ort verbracht und sein Oberkorper erhoht werden Enganliegende Kleidung war zu offnen Gegenfalls verabreichte der Helfer feuchte Umschlage auf die Stirn und gab ihm bei Bewusstsein ausreichend Getranke Bei der Weissen Ohnmacht war der Betroffene sofort in Raume mit besserer Luftzirkulation zu bringen und an den Beinen erhoht zu lagern Er war des Weiteren in Decken zu hullen und nach seiner Bewusstseinsruckkehr mit warmen Getranke zu versorgen die zu verabreichen waren Schockzustande bei Personen waren fur den Helfer durch eine blasse Gesichtsfarbe der spitzen Nase und kalten klebrigen Schweiss erkennbar Ferner auch am kaum spurbaren aber immer schneller werdenden Puls und der flachen Atmung In diesem Fall war sofort ein Arzt zu rufen da Personen in Schockzustanden nicht transportfahig waren Falls moglich verabreichte der Helfer auch hier Getranke 132 Atemspende Atemstillstand und Notverbande Bearbeiten Bei Atemstillstand war durch den Helfer unverzuglich Atemspende zu gewahrleisten Diese wurde in stabiler Seitenlage oder in Ruckenlage ausgefuhrt Die dafur angewandten Techniken waren die Mund zu Nase Beatmung sowie die Mund zu Mund Beatmung Bei schweren Gesichtsverletzungen die eine Atemspende unmoglich machen wurde vom Helfer die sog Ruckendruck Armzug Methode von Holger Louis Nielsen angewandt die inzwischen jedoch als veraltet gilt Bei dieser Methode kam eine Art kunstliche Atmung in Frage die auf dem Prinzip der Zusammenpressung und Ausdehnung des Brustkorbes des Verletzten beruhte Durch Zusammendrucken des Brustkorbs wurde ein Druck in der Lunge erzeugt Ausatmung das Loslassen des Brustkorbs und durch zusatzliche Dehnung durch bestimmte Armbewegung erzeugte wiederum einen Sog der die Einatmung simulierte Dieses Prozedere wurde dann so lange ausgefuhrt etwa 15 bis 20 mal in der Minute bis die Atmung wieder einsetze bzw der Notarzt eintraf oder die Person trotz intensiver Bemuhungen nicht mehr reanimiert werden konnte 133 Der drohende Atemstillstand war fur den Helfer meist durch einen mechanischen oberen Luftwegeverschluss erkennbar in der Regel bei bewusstlosen Personen durch Blut Wasser oder Erbrochenen im Mundraum In diesem Fall reinigte der freiwillige Helfer die Mundhohle bei alteren Menschen nach Entfernen der Zahnprothese bzw des Gebisses und brachte die Person in die stabile Seitenlage 134 Notverbande dienen in der Regel dazu dass eventuelle Krankheitskeime nicht in die offene Wunde gelangen und um abgesonderte Wundflussigkeit und Blut aufzusaugen Zu diesem Zweck absolvierte der Freiwillige Helfer der VP einen Lehrgang der in unregelmassigen Abstanden auch wiederholt wurde um im Ernstfall ohne langeres Nachdenken Fachgerecht einen Notverband anlegen zu konnen Dazu dienten allerart von mitgefuhrten Binden in der mitgefuhrten Umhangetasche Leinen Dreiecktucher aber auch Herrentaschentucher 122 Zum eventuellen Schienen genugten moglichst gerade Aste Bretter oder Pappstreifen die mit Moos Gras oder Heu gepolstert wurden Die gangigsten Verbandsarten waren nbsp Notverbande fur Arm und Handverletzungen Teil I nbsp Notverbande fur Arm und Handverletzungen II nbsp Notverband fur Fusse nbsp Notverbande fur Kopfverletzungen Teil I nbsp Notverbande fur Kopfverletzungen Teil IIWie aus dem Massnahmenkatalog zu ersehen bestand die Ersthilfe des freiwilligen Helfers der VP nicht nur aus dem vielgenannten verkleben von Heftpflastern bei gesturzten Kindern auf dessen ladierten Knien sondern war ein umfangreiches Unterfangen das weit uber das Standardprogramm heutiger Erste Hilfe Kurse hinausging Nicht wenige Betroffene verdankten der rechtzeitigen Hilfemassnahme durch die Helfer ihr Leben oder wurden vor schlimmeren Folgeerscheinungen bewahrt Uniformierung BearbeitenMerkmal der freiwilligen Helfer der Volkspolizei war die rote Armbinde mit dem Aufdruck Helfer der Volkspolizei Die am linken Oberarm getragene Armbinde war laut Gesetz den Helfern vorbehalten 135 Sie zeigt in ihrer Mitte den Polizeistern der Volkspolizei und die daruber liegenden weisse leicht gebogene genannte Umschrift Die Binde gab es sowohl bedruckt als auch in gestickter Form die im Laufe der Zeit geringfugigen Anderungen unterworfen war So war der Polizeistern in der Grundungsphase der Volkspolizei ab 1952 noch ohne Staatswappen der DDR welches erst spater hinzugefugt wurde Die Breite der Armbinde betrug ca 18 5 cm eingeschlagen und die Hohe ca 11 cm Der Polizeistern hat dagegen einen Durchmesser von 7 cm Obwohl explizit die freiwilligen Helfer bei ihren Einsatzen keine offizielle Uniform trugen waren viele dieser Helfer aus Restbestanden alter Uniformkammern eingekleidet worden allerdings ohne Rang und Dienstabzeichen oder sonstiger uniformspezifischer Merkmale Einzige Ausnahme war die Uniform fur den Abschnittsbevollmachtigten der jedoch als Angehoriger der Volkspolizei auch berechtigt war eine Uniform zu tragen Die Uniform der freiwillige Helfer der Volkspolizei bestand in der Regel aus einem weissen kurzen Hemd fur die Sommermonate und bei Regenwetter aus einem Olmantel oder einem Regencape aus VP Bestanden Fur die kaltere Jahreszeit standen Wintermantel und Wollpullover zur Verfugung die entweder auch aus der Kleiderkammer der Volkspolizei stammten oder aus dem Privatbesitz des freiwilligen Helfers Im Winter wurde die russische Tschapka getragen Eine Schirmmutze mit dem Polizeistern der Volkspolizei gab es nicht allerdings weisse oder graue Schirmmutzen ohne Emblem oder Kokarde aus Eigen VP oder NVA Bestanden Daneben existierten weitere individuelle Kopfbedeckungen wie die Schieber oder Schiffermutzen Als Fussbekleidung dienten in der Regel VP oder NVA Stiefel Knobelbecher die allesamt einheitlich waren Freiwillige Helfer der Transportpolizei insbesondere jene bei der Deutschen Reichsbahn trugen neben der Armbinde ihre regulare Dienstuniform und verstarkten so den Eindruck des Uniformierten Helfers Auszeichnungswesen Bearbeiten nbsp Ehrenmedaille gestiftet anlasslich des 25 Jahrestages der freiwilligen Helfer der Volkspolizei 1977Die freiwilligen Helfer der Volkspolizei der DDR konnten seit 1982 fur besondere Verdienste mit staatlichen Ehrenzeichen gewurdigt werden 136 Schon zum 15 Jahrestag der Deutschen Volkspolizei 1967 195 freiwillige Helfer der Volkspolizei die Medaille fur ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern sowie weitere 32 650 Helfer die Ehrenurkunde fur 5 jahrige treue Dienste als Helfer der Volkspolizei 32 Die Verordnung von 1982 unterschied zwei Arten der Auszeichnung fur hervorragende Leistungen bei der Gewahrleistung der offentlichen Ordnung und Sicherheit gewurdigt 137 sowie fur besondere Verdienste mit staatlichen Ehrenzeichen 138 nbsp Abzeichen fur die freiwilligen Helfer der DVPbedacht werden Fur hervorragende Leistungen erhielten die freiwilligen Helfer der Volkspolizei das nichtstaatliche Abzeichen der Freiwilliger Helfer nebst dazugehoriger Urkunde Dieses bestand aus Buntmetall war 39 mm hoch 28 mm breit und hatte die Form eines Rechtecks mit spitz zulaufender Unterseite In seiner Mitte lag der goldfarbene Polizeistern der VP mit zentralem Staatswappen der DDR Daruber die goldene Inschrift FREIWILLIGER HELFER oben und DVP unten die ebenfalls in Gold ausgefuhrt war Die Ruckseite des Abzeichens zeige eine waagerecht verlotete Nadel mit Gegenhaken sowie eine kleine knopfartige Vertiefung die sich in Hohe des Staatswappens befindet Getragen wurde das Abzeichen sichtbar am Rockaufschlag des Helfers wobei es aber keine explizit geregelte Trageregelung gab Umrahmt war das ganze Abzeichen ebenfalls goldfarben Des Weiteren gab es eine weitere nichtstaatliche Auszeichnung die nicht tragbare Erinnerungsmedaille 25 Jahre Helfer der Volkspolizei Es handelte sich hierbei nicht um eine Auszeichnung im eigentlichen Sinne sondern um eine Pragung anlasslich des 25 Jahrestages der freiwilligen Helfer 1977 mit einem Durchmesser von 60 mm die ausgewahlte Helfer ausgehandigt bekamen Die Medaille zeigt auf ihrem Avers das Antlitz eines freiwilligen Helfers der Volkspolizei in Uniform vor einem Mahdrescher mit der dahinter liegenden Silhouette Ost Berlins Daruber in erhabenen gepragten Buchstaben die Inschrift 25 Jahre Helfer der Volkspolizei Das Revers der Medaille zeigt dagegen die obige Inschrift DANK UND ANERKENNUNG FUR DIE TATIGKEIT ALS FREIWILLIGER HELFER DER VOLKSPOLIZEI Unter der Aufschrift die etwa die Halfte des Durchmessers einnimmt befindet sich der Polizeistern der Volkspolizei der links und rechts je von einem Lorbeerzweig flankiert wird Die nachfolgende Tabelle zeigt mit welchen staatlichen Ehrenzeichen die freiwilligen Helfer neben der obligatorischen Massenauszeichnung Aktivist der sozialistischen Arbeit noch ausgezeichnet wurden nbsp Ehrenzeichen der Deutschen Volkspolizei nbsp Medaille fur Treue Dienste in der Deutschen Volkspolizei nbsp Medaille fur treue Dienste in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern nbsp Medaille fur ausgezeichnete Leistungen in den bewaffneten Organen des Ministeriums des Innern nbsp Verdienstmedaille der Organe des Ministeriums des InnernDie freiwillige Helferin der Volkspolizei Luise Dahne aus Berlin Johannisthal wurde mit dem Vaterlandischen Verdienstordens in Gold ausgezeichnet 139 Sonstiges Bearbeiten nbsp Zeitschrift Die Volkspolizei Die monatlich erscheinende Zeitschrift Die Volkspolizei enthielt in jeder Ausgabe einen mehrseitigen Sonderteil uber die Tatigkeiten der freiwilligen Helfer der Volkspolizei Die Freiwilligen Helfer der VP genossen Sonderrechte wie Personendurchsuchungen Verkehrsfuhrung aber auch vorlaufige Festnahmen Losungen Gedichte BearbeitenAuch unser Platz als VP Helfer ist ein Kampfplatz fur den Frieden Losung zum Projekt Helfererkundungen 87 mit dem die Leistungsreserven der FH erhoht werden sollten Mein Arbeitsplatz mein Kampfplatz fur den Frieden Losung aller Werktatigen der DDR sowie der FH Dem Volke gehort unsere Kraft Losung zum 20 Jahrestag der Volkspolizei an der zahlreiche Vertreter der FH teilnahmen 140 Die freiwilligen Helfer der Volkspolizei 141 Wenn die VP wie wir im Volksmund sagen dein Freund und Helfer ist in Land und Stadt so durfen wir dabei nicht unterschlagen dass dieser Helfer Helfershelfer hat Sie kennen die Gesetzesparagraphen und wohnen in der Regel nebenan Sie sind auf Achse wenn wir andern schlafen und sorgen dafur dass man schlafen kann Sie helfen uns in allen Wohnbereichen beim Kampf um Ordnung Ruh und Sicherheit Man kann sie zwar nicht mit Maigret vergleichen doch sind sie immer wach und hilfsbereit Sie helfen mit dass wenn wir einen heben nicht Standchen singen bis der Morgen graut dass unsre Fernsprechzellen langer leben und keiner Wasche von der Leine klaut Sie helfen Brande loschen und verhuten und Sonntagsfahrern durchs Verkehrsgeflecht und lesen sie dir manchmal die Leviten reg dich nicht auf Sie haben meistens recht Sie helfen den Bedrangten und den Schwachen und sorgen fur ein saubres Wohnrevier Sie tragen keine Uniform und wachen doch immer unauffallig neben dir Ob Strasse Bahnhof Strecke und Gewasser die Polizei reicht helfend ihre Hand Mit unserer Hilfe aber kann sie s besser Drum hat sie Helfer uberall im Land Literatur BearbeitenHelmut Meininger Bruno Fechter Dietrich Heyse Volkspolizei und freiwillige Helfer Heft 82 Staatsverlag der Deutschen Demokratischen Republik Berlin 1988Verordnungen BearbeitenVerordnung zur Zulassung freiwilliger Helfer zur Unterstutzung der Volkspolizei vom 25 September 1952 Geschaftsblatt der DDR 1952 S 967 Verordnung uber die Zulassung und die Tatigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstutzung der Deutschen Volkspolizei und der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee vom 16 Marz 1964 Geschaftsblatt der DDR Teil II Nr 30 S 241 242 Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 1 April 1982 Geschaftsblatt der DDR 1982 S 343Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Freiwillige Helfer der Volkspolizei Sammlung von Bildern Thomas Lindenberger Vaters kleine Helfer Horch und Guck Heft 36 2001 S 11 16 Gesetz uber die Aufgaben und Befugnisse der Deutschen Volkspolizei vom 11 Juni 1968 Auswertung der Ereignisse beim Volksaufstand am 17 Juni 1953 betreffend auch Mobilisierung der freiwilligen Helfer Bild eines freiwilligen Helfers bei einer GeschwindigkeitskontrolleEinzelnachweise Bearbeiten Ministerrat der DDR Verordnung uber die Zulassung freiwilliger Helfer zur Unterstutzung der Volkspolizei vom 25 September 1952 In Gesetz bzw Geschaftsblatt der DDR Nr 137 Seite 967 Berlin 1952 Zeitschrift Die Volkspolizei Jahrgang 1987 Heft 6 87 Seite 10 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 6 Thomas Lindenberger Vaters kleine Helfer In Zeitschrift HORCH UND GUCK der Gedenkstatte Museum in der Runden Ecke Heft 36 Leipzig 2001 Veroffentlicht Vaters kleine Helfer deutsch Abgerufen am 21 September 2017 a b Geschichte der deutschen Polizei 1961 1975 Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1982 S 254 Ministerrat der DDR Verordnung 1952 1 2 Ebenda Thomas Lindenberger Vaters kleine Helfer Ebenda Geschichte der deutschen Polizei 1945 1961 Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1982 S 209 bis 217 Verordnung uber die Zulassung und die Tatigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstutzung der Deutschen Volkspolizei und der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee vom 1 April 1982 1 Thomas Lindenberger Vaters kleine Helfer Ebenda Diverse Veroffentlichungen der BStU zur Generaluberprufung von IMs im offentlichen Dienst www apoldakompakt de 7 Site newsanzeige html n set 5706 Webseite www apoldakompakt de nicht mehr erreichbar Abgerufen am 21 September 2017 Geschichte der deutschen Polizei 1961 1975 Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1982 S 351 Geschichte der deutschen Polizei 1961 1975 Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1982 S 352 Chronikablauf der freiwilligen Helfer Informationsbroschure der Hauptabteilung Schutzpolizei im Ministerium des Innern anlasslich zum 20 Jahrestages der Grundung der freiwilligen Helfer der VP 1972 aus dem Fundus der polizeihistorischen Sammlung Dresden a b Geschichte der deutschen Polizei 1961 1975 Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1982 S 353 verfassungen de Memento des Originals vom 3 Mai 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www verfassungen de Geschichte der deutschen Polizei 1961 1975 Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1982 S 354 Geschichte der deutschen Polizei 1961 1975 Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1982 S 355 Die Tatigkeiten der freiwilligen Helfer in der Kriminalpolizei stand unter hochster Geheimhaltung seitens des Ministeriums des Innern 1 Durchfuhrungs Anweisung des Leiters der Hauptabteilung Kriminalpolizei zur Dienstvorschrift Nr 33 82 des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 21 Juli 1986 Aus dem Fundus Polizeihistorische Sammlung Polizei Dresden 1 Durchfuhrungs Anweisung des Leiters der Hauptabteilung Kriminalpolizei zur Dienstvorschrift Nr 33 82 des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 21 Juli 1986 Punkt 4 4 4 und 5 Aus dem Fundus Polizeihistorische Sammlung Polizei Dresden 1 Durchfuhrungs Anweisung des Leiters der Hauptabteilung Kriminalpolizei zur Dienstvorschrift Nr 33 82 des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 21 Juli 1986 Punkt 4 5 Aus dem Fundus Polizeihistorische Sammlung Polizei Dresden verfassungen de Memento des Originals vom 7 Mai 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www verfassungen de 1 Durchfuhrungs Anweisung des Leiters der Hauptabteilung Kriminalpolizei zur Dienstvorschrift Nr 33 82 des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 21 Juli 1986 Punkt 2 Aus dem Fundus Polizeihistorische Sammlung Polizei Dresden 1 Durchfuhrungs Anweisung des Leiters der Hauptabteilung Kriminalpolizei zur Dienstvorschrift Nr 33 82 des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 21 Juli 1986 Punkt 1 1 1 1 2 1 3 und 2 Aus dem Fundus Polizeihistorische Sammlung Polizei Dresden 1 Durchfuhrungs Anweisung des Leiters der Hauptabteilung Kriminalpolizei zur Dienstvorschrift Nr 33 82 des Ministers des Innern und Chefs der Deutschen Volkspolizei vom 21 Juli 1986 Punkt 3 Aus dem Fundus Polizeihistorische Sammlung Polizei Dresden Archivierte Kopie Memento vom 27 November 2011 im Internet Archive littleberlin de a b Volkspolizei und freiwillige Helfer Heft 82 von Meininger Fechter Heyse Staatsverlag der DDR 1 Auflage 1988 S 86 Abgedruckt in der Zeitschrift Die Volkspolizei Heft 6 87 S 13 a b Geschichte der deutschen Polizei 1945 1961 Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1982 S 329 Ermittelte Durchschnittswerte der genannten Zahlen Geschichte der deutschen Polizei 1961 1975 Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1982 S 193 Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 1 April 1982 5 Abs 1 8 Absatz 2 des Volkspolizeigesetzes der DDR Volkspolizei und freiwillige Helfer Heft 82 von Meininger Fechter Heyse Staatsverlag der DDR 1 Auflage 1988 S 96 Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 1 April 1982 5 Abs 2 a b 125 Abs 1 StPO der DDR Volkspolizei und freiwillige Helfer Heft 82 von Meininger Fechter Heyse Staatsverlag der DDR 1 Auflage 1988 S 98 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 6 8 Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 1 April 1982 5 Abs 3 Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 8 April 1964 3 Abs 3 Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 1 April 1982 6 Geschichte der deutschen Polizei 1961 1975 Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1982 S 94 Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 1 April 1982 3 Abs 2 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 81 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 23 Gesetz uber die Bearbeitung der Eingaben von Burgern Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 36 4 Abs 1 Ordnungswidrigkeitenverordnung der DDR 137 und 138 StGB der DDR Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 29 30 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 41 Volkspolizei und freiwillige Helfer Heft 82 von Meininger Fechter Heyse Staatsverlag der DDR 1 Auflage 1988 S 98 15 Meldeordnung der DDR Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 6 8 verfassungen de Memento des Originals vom 31 Mai 2018 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www verfassungen de 106 der StGB der DDR Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 57 59 17juni53 de 220 StGB der DDR Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 78 79 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 69 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 70 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 69 70 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 68 3 Abs 3 Buchstabe c Helfer Verordnung Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 21 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 22 18 19 Abs 1 Buchstabe h 32 Abs 3 36 81 StVZO Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 96 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 30 31 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 89 91 17 Abs 1 StGB der DDR Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 66 17 Abs 2 StGB der DDR Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 67 1 StGB der DDR Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 80 4 Ordnungswidrigkeitenverordnung der DDR Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 32 33 36 36 73 115 StGB der DDR 214 StGB der DDR 215 StGB der DDR Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 76 77 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 61 4 VO zum Schutz der Kinder und Jugendlichen der DDR Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 77 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 9 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 92 93 212 StGB der DDR 3 Abs 2 Buchstabe e Helfer VO Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 95 Volkspolizei und freiwillige Helfer Heft 82 von Meininger Fechter Heyse Staatsverlag der DDR 1 Auflage 1988 S 98 99 10 und 11 der Verordnung zum Schutz der Kinder und Jugendlichen der DDR Verordnung uber die Zulassung und die Tatigkeit freiwilliger Helfer zur Unterstutzung der Deutschen Volkspolizei und der Grenztruppen der Nationalen Volksarmee vom 1 April 1982 2 Abs 1 Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 8 April 1964 1 Abs 1 Volkspolizei und freiwillige Helfer Heft 82 von Meininger Fechter Heyse Staatsverlag der DDR 1 Auflage 1988 S 87 88 Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 1 April 1982 2 Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 8 April 1964 1 Abs 2 und 3 a b Geschichte der deutschen Polizei 1945 1961 Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1982 S 329 Verordnung uber die Zulassung freiwilliger Helfer zur Unterstutzung der Volkspolizei vom 25 September 1952 4 Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 8 April 1964 2 Abs 1 Verordnung uber die Zulassung freiwilliger Helfer zur Unterstutzung der Deutschen Grenzpolizei vom 5 Juni 1958 2 Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 8 April 1964 2 Abs 2 Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 1 April 1982 4 Auszug aus den Einstellungsvoraussetzungen fur die Ausbildung zum Volkspolizisten 10 Absatz 3 des Volkspolizeigesetzes der DDR Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 1 April 1982 7 Abs 1 Volkspolizei und freiwillige Helfer Heft 82 von Meininger Fechter Heyse Staatsverlag der DDR 1 Auflage 1988 S 104 Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 1 April 1982 9 Verordnung uber die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfallen in Ausubung gesellschaftlicher kultureller und sportlicher Tatigkeiten Geschaftsblatt der DDR vom 11 April 1973 Nr 22 Seite 199ff Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 9 Verordnung uber die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfallen in Ausubung gesellschaftlicher kultureller und sportlicher Tatigkeiten Geschaftsblatt der DDR vom 11 April 1973 Nr 22 Seiten 199 201 Volkspolizei und freiwillige Helfer Heft 82 von Meininger Fechter Heyse Staatsverlag der DDR 1 Auflage 1988 S 104 Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 1 April 1982 7 Abs 2 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 13 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 125 126 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 15 16 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 97 98 a b Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 118 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 98 99 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 101 102 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 102 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 103 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 103 104 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 105 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 106 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 106 107 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 107 108 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 108 111 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 111 116 Merkbuch fur freiwillige Helfer der Volkspolizei Interne Dienstanweisung des Ministeriums des Innern Nur fur den Dienstgebrauch 1 Auflage 1976 S 117 118 Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 1 April 1982 7 Abs 1 Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 1 April 1982 8 Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 1 April 1982 8 Absatz 1 Verordnung uber die freiwilligen Helfer der Deutschen Volkspolizei vom 1 April 1982 8 Absatz 2 Kurzdarstellung verschiedener freiwilliger Helfer der VP in einer Festschrift zum 20 Jahrestag der Grundung der FH Seite 9 aus dem Fundus der Polizeihistorischen Sammlung der Polizei Dresden Geschichte der deutschen Polizei 1961 1975 Deutscher Verlag der Wissenschaften Berlin 1982 S 119 Den Helfern der Volkspolizei Ein Gedicht von Hans Krause abgedruckt in einer Informationsbroschure der Hauptabteilung Schutzpolizei im Ministerium des Innern Fundus der polizeihistorischen Sammlung Dresden Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Freiwillige Helfer der Volkspolizei amp oldid 235277069