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Ein Abschleppdienst ist ein Unternehmen das Fahrzeuge abschleppt birgt transportiert und sicherstellt Ein Abschleppdienst benotigt dafur Abschleppfahrzeuge und einen geschutzten Parkplatz zur Sicherstellung Ein Abschleppdienst kann sowohl im Privatauftrag handeln z B eines Fahrzeugbesitzers dessen Fahrzeug wegen Motorschadens liegenbleibt oder eines Grundstucksbesitzers auf dessen Grundstuck unberechtigt Fahrzeuge parken als auch im Auftrag der Polizei Ordnungsbehorde Abschleppdienst bei der ArbeitAbschleppdienst mit Stretch LimousineAbschleppdienste schleppen auch Fahrzeuge Dritter im Auftrag einer Privatperson Mieter Grundstuckseigentumer Arztehaus Einkaufszentrum Geschaftsparkplatz usw ab In Deutschland durfen unbefugt auf fremden Grundstucken abgestellte Kraftfahrzeuge abgeschleppt werden und mussen nur gegen Bezahlung der Abschleppkosten herausgegeben werden 1 wobei allerdings der Grundsatz der Verhaltnismassigkeit gewahrt sein muss 2 In der Regel sind die Abschleppkosten direkt an den Abschleppunternehmer zu zahlen geschieht dies nicht stellt sie der Abschleppunternehmer dem Auftraggeber in Rechnung der ggf einen Rechtsanwalt beauftragt wobei eine Klage hohe Folgekosten verursacht Die Automobilclubs oder Versicherungsschutzbriefe haben keinen eigenen Abschleppdienst sondern beauftragen kleine einzelne Betriebe vor Ort mit dem Abschleppen Diese Vertragsbetriebe sind meist an der Einsatzwagen Beschriftung erkenntlich Wenn man selbst nach einem Unfall oder einer Panne einen Abschleppdienst beauftragt sollte man vor der Auftragserteilung Preis und Ziel der Fahrt sowie die Zahlungsmodalitaten abklaren Nicht selten bestehen Abschleppdienste selbst bei kleinen Betragen auf Barzahlung und machen ggf ihr Zuruckbehaltungsrecht geltend Seriose Abschleppdienste konnen in Deutschland zudem an der auf der Beifahrerseite deutlich aushangenden Preisliste erkannt werden Dies ist im Gesetz der Preisangabenverordnung PAngV Pflicht Bei Autoclub Schutzbriefen und auch bei den Schutzbriefen der Autoversicherer ist der Abschleppdienst bei Bergung Unfall bereits durch den Mitgliedsbeitrag bzw Versicherungsbeitrag abgedeckt und ohne weitere Zusatzkosten wenn die Fahruntuchtigkeit des Fahrzeugs bescheinigt wird Ebenso wird ein Leihwagen aus wichtigen Anlassen heraus uberbruckungshalber zur Verfugung gestellt die Ruckfahrt in der zweiten Wagenklasse der Bahn ist ebenfalls inklusive Das seriose Abschlepp und Pannendienstpersonal muss in Deutschland eine Warnkleidung nach DIN EN 471 tragen Das Einsatz Kfz muss mit rot weiss gestreifter Warnmarkierung nach DIN 30710 ausgerustet sein Absicherungsmaterial wie 75 cm hohe Leitkegel Warnleuchten und Warndreiecke muss bei allen Arbeiten im Verkehrsraum vom Notdienstbetrieb aufgestellt werden Damit wird auch der Kunde an dieser Gefahrenstelle geschutzt Wenn der Fahrer nach Benachrichtigung einer Abschleppfirma noch vor dem Beginn der Verladung erscheint und sein Fahrzeug entfernt werden aber immer noch Kosten fur eine Leerfahrt des Abschleppfahrzeuges fallig Der ADAC kritisierte 2008 Abschleppunternehmen die uberhohte Rechnungen von bis zu 300 Euro ausstellen Das Landgericht Hamburg entschied dass eine Rechnung uber 250 Euro uberhoht war und sah 120 Euro Abschleppkosten zuzuglich zehn Euro Verwahrungskosten pro Tag als angemessen an Az 320 S 100 07 2009 bestatigte der BGH dass das unberechtigte Abstellen von Fahrzeugen auf einem Parkplatz eine verbotene Eigenmacht stellt und dass der Besitzer des Grundstucks die Besitzbeeintrachtigung auch auf dem Wege der Selbsthilfe beenden darf wobei der Grundsatz der Verhaltnismassigkeit gewahrt bleiben muss Der Falschparker hat nicht nur die reinen Abschleppkosten sondern auch die Kosten die im Zusammenhang mit der Vorbereitung des Abschleppvorgangs entstanden sind zu erstatten nicht aber Inkassogebuhren nebst Zinsen da diese nicht der Schadensbeseitigung oder verhinderung sondern nur der Bearbeitung und aussergerichtlichen Abwicklung des Schadensersatzanspruchs des Besitzers dienen 1 2 Einzelnachweise Bearbeiten a b Abschleppkosten fur unbefugt auf Privatgrundstucken abgestellte Kraftfahrzeuge Urteil vom 5 Juni 2009 V ZR 144 08 In Pressemitteilung Nr 121 2009 Bundesgerichtshof abgerufen am 14 Juli 2014 a b Urteil vom 5 Juni 2009 V ZR 144 08 Bundesgerichtshof abgerufen am 14 Juli 2014 Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Abschleppdienst amp oldid 228237229