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Die Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer OfL war eine Organisation der Deutschen Demokratischen Republik die in ihrer Mehrzahl aus freiwilligen zivilen Helfern bestand deren Ziel darin bestand dem Willen der Bevolkerung Rechnung zu tragen moglichen Angriffen imperialistischer Krafte nicht schutzlos gegenuberzustehen 1 Ihre Grundung erfolgte am 11 Februar 1958 Sie war somit ein Pendant zu den freiwilligen Helfern der Volkspolizei und den freiwilligen Helfern der Grenztruppen Sie ging bis 1978 vollstandig in der Zivilverteidigung der DDR auf und kann damit teilweise als Vorlaufer des heutigen THW angesehen werden Fur viele DDR Burger wohlbekannt ein Hinweisschild zum LSR dem Luftschutzraum oder LSK Luftschutzkeller Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung und Aufgaben 2 Einstellungsvoraussetzungen Schulung Mitgliedschaft 3 Einsatzbereiche 4 Auszeichnungen 5 Rechte und Pflichten 6 Leitungsorgane 7 Auflosung 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseEntstehung und Aufgaben BearbeitenDie OfL vereinigte in ihren Reihen all jene freiwilligen Burger der DDR die das 14 Lebensjahr vollendet hatten und bereit waren aktiv bei der Losung der Aufgaben des Luftschutzes und damit an der Erhohung der Verteidigungsfahigkeit der Arbeiter und Bauern Macht teilzuhaben 2 Die Eingangsworte ihrer Verordnung lauteten Der aktive Kampf um den Frieden die Achtung aller Massenvernichtungswaffen und eine allgemeine Abrustung ist und bleibt die Forderung der Regierung der Deutschen Demokratischen Republik Die durch die imperialistischen Kriegstreiber vor allem durch den deutschen Militarismus erneut heraufbeschworene Gefahr eines neuen Krieges zwingt jedoch dazu die Verteidigungsfahigkeit der Deutschen Demokratischen Republik standig zu erhohen Dazu gehort auch der Aufbau eines Luftschutzes Der Luftschutz ist jedoch nur dann wirksam wenn die Bevolkerung die staatlichen Luftschutzmassnahmen aktiv unterstutzt uber die Gefahren und das Verhalten bei moglichen Angriffen imperialistischer Krafte aus der Luft aufgeklart ist und organisiert alle Vorbereitungen zum Schutze der eigenen Person ihres Eigentums und der fur die Befriedigung ihrer Lebensbedurfnisse wichtiger Einrichtungen trifft Mit der Bildung einerOrganisation freiwilliger Luftschutzhelferschafft die Regierung die Voraussetzung diese Aufgabe zu verwirklichen und tragt damit den Willen der Bevolkerung Rechnung moglichen Angriffen imperialistischer Krafte aus der Luft nicht schutzlos gegenuberzustehen Rechtsgrundlage fur alle weiteren Verordnungen war das Gesetz uber den Luftschutz in der Deutschen Demokratischen Republik vom 11 Februar 1958 in dessen Paragraphen zwei und drei ausdrucklich die Mitarbeit der Bevolkerung im Luftschutz freiwillig erfolgen konnte Und zwar fur den Zweck zum Schutz der eigenen Person der Wohnstatten und des Eigentums vor den Folgen von Angriffen aus der Luft im Selbstschutz zum Schutz der Werke Betriebe und anderen volkswirtschaftlichen wichtigen Einrichtungen im Betriebsluftschutz und zur Durchfuhrung vorbeugender Massnahmen entsprechend den Erfordernissen des modernen Luftschutzes sowie zur Bekampfung und Behebung von Katastrophen in den Diensten des Luftschutzes die auf der Grundlage der staatlichen Organe und ihrer Einrichtungen zum ortlichen und uberortlichen Einsatz gebildet wurden Im Wesentlichen hatte die OfL dabei folgende Aufgaben Sie hatte die Bevolkerung uber die Gefahren und das Verhalten bei moglichen Luftangriffen aufzuklaren sie dementsprechend zu schulen den Selbstschutz zu organisieren und somit zur Erhohung der Verteidigungsfahigkeit der DDR beizutragen Dabei unterstutzte sie die Leiter des Luftschutzes der Kreise Stadte und Gemeinden sowie die Leiter des Luftschutzes der Betriebe bei der Durchfuhrung ihrer Aufgaben im Luftschutz Ihre Tatigkeit ubte die OfL dabei in den Kreisen Stadten Stadtbezirken und Gemeinden vor Ort aus und stand unter Anleitung und Fuhrung des Ministeriums des Innern der DDR Diese wiederum hatten dafur Sorge zu tragen dass die OfL eine einheitliche Struktur bekam ihre Arbeitsweisen optimieren konnten und fur eine straffe Disziplin zu sorgen 3 Einstellungsvoraussetzungen Schulung Mitgliedschaft BearbeitenWie bereits erwahnt konnte jeder Burger der DDR welcher das 14 Lebensjahr vollendet hatte freiwilliger Helfer der OfL werden Einzig konkrete Einstellungsvoraussetzung war dass die Mitglieder zur Durchfuhrung ihrer Aufgaben ein hohes politisches und fachliches Wissen aufzuzeigen hatten Das Ministerium des Innern war auch mit der Schulung der Mitglieder der OfL betraut und stellte entsprechende Schulungsunterlagen zur Verfugung 4 Entsprechend der angestrebten Schulung konnten die freiwilligen Helfer der OfL auf folgenden Gebieten geschult und eingesetzt werden Aufklarer Lehrer Ausbilder Organisatoren und Leiter des Selbstschutzes der Bevolkerung 5 Die Mitgliedschaft in der OfL war fur die freiwilligen Helfer beitragsfrei wobei die Mitgliedschaft wahrend der Zeit in der Nationalen Volksarmee nur ruhte 6 Die Aufnahme erfolgte in der Regel nach Abgabe einer schriftlichen Beitrittserklarung wobei die letztendliche Entscheidung uber die Aufnahme beim zustandigen Komitee lag Zur Legitimation erhielten alle Helfer der OfL einen Ausweis der bei Ausscheiden wieder zuruckzugeben war 7 Die Beendigung der Mitgliedschaft geschah entweder durch Austritt Ausschluss oder Tod 8 Einsatzbereiche BearbeitenDer Einsatz der freiwilligen Luftschutzhelfer erfolgten vorwiegend in Wohnblocken wichtigen Betrieben offentlichen Gebauden und Einrichtungen wie Bahnhofen Die Helfer wurden hierzu in Gruppen freiwilliger Helfer gegliedert An ihrer Spitze stand je eine Luftschutzleitung Die Leiter des Luftschutzes der Bezirke und der Kreise und Stadte hatten die Gruppen der OfL in ihrem jeweiligen Bereich bei der Bewaltigung ihrer Aufgabe massgeblich zu unterstutzen aber auch zu kontrollieren 9 Dabei stutzte sich die OfL bei ihrer Tatigkeit auf die Ausschusse der des Nationalen Front FDGB Freien Deutschen Jugend Demokratischen Frauenbund Deutschlandssowie in enger Zusammenarbeit mit der Gesellschaft fur Sport und Technik des Deutschen Roten Kreuzes der DDR und der Freiwilligen Feuerwehren zur Verbreitung wissenschaftlicher Kenntnisse 10 11 Auszeichnungen BearbeitenIm Ubrigen konnten die Mitglieder der OfL fur ihre Verdienste zum Schutz der Bevolkerung des Eigentums und deren Einrichtungen ausgezeichnet werden 12 13 Rechte und Pflichten BearbeitenPflichten der Mitglieder der OfL Rechte der Mitglieder der OfLaktive und pflichtbewusste Erfullung der festgelegten Aufgaben der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer sowie die Mitwirkung in Organisationsauftragen Diszipliniertes Auftreten Aneignung der erforderlichen Kenntnisse und deren Vertiefung und Erweiterung alle Schulungs und Ausbildungsgerate sowie Materialien zu schutzen zu pflegen und Missbrauch zu verhindern bei Verlegung des eigenen Wohnsitzes beim zustandigen Komitee ab bzw anmelden Verschwiegenheit auch nach Ausscheiden zu bewahren 14 alle gegebenen Moglichkeiten der Schulung und Ausbildung zu nutzen und auf Schulen und Lehrgange delegiert zu werden eine den eigenen Fahigkeiten entsprechende Aufgabe in der OfL zu ubernehmen Verbesserungsvorschlage einzubringen Anhorung durch das Komitee im Falle eines Ausschlusses Versicherungsschutz 15 Erstattung des Lohnausfalles der dem OfL Mitglied aufgrund seiner Ausubung fur die OfL entsteht Schadensersatz fur personliche Sachen die infolge der Aufgaben fur das OfL beeintrachtigt oder verloren gingen 16 Leitungsorgane BearbeitenDie Leitungsorgane der OfL waren die Kreiskomitees fur die Landkreise die Stadtkomitees fur die Stadtkreise und kreisangehorigen Stadte die Stadtbezirkskomitees fur die Stadtbezirke der Grossstadte die Ortskomitees fur die Gemeinden die Abschnittskomitees die bei Stadten von mehr als zehn Wohnbezirken und unter Beachtung der ortlichen Bedingungen zu bilden waren und funf bis zehn Wohnbezirke umfassen sollte die Wohnbezirkskomitees die in Stadten mit mehrerer Wohnbezirken unter Beachtung der ortlichen Bedingungen in der Regel auf der Grundlage der Wohnbezirke der Nationalen Front 17 Die Leitungsorgane setzten sich dagegen aus dem Leiter des Komitees seinem Stellvertreter fur politische Arbeit seinem Stellvertreter fur die Organisation des Selbstschutzes der Bevolkerung dem Stellvertreter fur die Ausbildung und Schulung sowie weiteren bis zu sieben Mitgliedern zusammen 18 Die Aufgabe der Kreis Stadt und Stadtbezirkskomitees bestand in der 19 Anleitung und Unterstutzung zur Aufklarung und Gewinnung der Bevolkerung fur die Mitarbeit beim OfL durch Erfahrungsaustausche Vermittlung geeigneter Referenten Offentlichkeitsarbeit usw Anleitung und Unterstutzung bei der Organisierung des Selbstschutzes der Bevolkerung Ausbildung und Schulung der Mitglieder der Organisation durch Abend und Wochenendschulungen Vortragsabende usw und Ausarbeitung derartiger Ausbildungs und SchulungsplaneDie Orts Abschnitts und Wohnbezirkskomitees hatten ahnliche Aufgaben zu erfullen primar die Gewinnung neuer Mitglieder auch fur die Fuhrungsriege Daruber hinaus betrieben sie Aufklarungsarbeit Schulungen Probe und Einsatzubungen usw 20 Auflosung BearbeitenVor dem Hintergrund der massiven Erhohung der Massenvernichtungswaffen wie die der Kernwaffen ab Mitte der 1960er Jahre war die Verordnung der OfL schon bald uberholt Es war der Anfang der Zivilverteidigung der DDR und der Anfang vom Ende der OfL Von 1970 bis 1978 gingen mehr und mehr Aufgaben des Luftschutzes nun in das neue Gesetz zur Zivilverteidigung der DDR uber die bald das gesamte Aufgabenspektrum der OfL ubernahm Weblinks BearbeitenDie Luftschutzhelfer der DDR Aufriss unter google books einsehbar Aufgaben und Hintergrundinformationen zu den Luftschutzhelfer In www thw stralsund de Thw Stralsund ehemals im Original nicht mehr online verfugbar abgerufen am 7 Januar 2023 1 2 Vorlage Toter Link www thw stralsund de Seite nicht mehr abrufbar Suche in Webarchiven Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung uber die Bildung der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 11 Februar 1958 1 Gesetzblatt der DDR vom 20 Februar 1958 Nr 12 Verordnung uber die Bildung der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 11 Februar 1958 2 Gesetzblatt der DDR vom 20 Februar 1958 Nr 12 Verordnung uber die Bildung der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 11 Februar 1958 3 Gesetzblatt der DDR vom 20 Februar 1958 Nr 12 Verordnung uber die Bildung der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 11 Februar 1958 7 Absatz 1 Gesetzblatt der DDR vom 20 Februar 1958 Nr 12 Statut der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 24 November 1958 2 Gesetzblatt der DDR vom 12 Dezember 1958 Nr 72 Statut der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 24 November 1958 4 Gesetzblatt der DDR vom 12 Dezember 1958 Nr 72 Statut der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 24 November 1958 5 Gesetzblatt der DDR vom 12 Dezember 1958 Nr 72 Statut der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 24 November 1958 6 Gesetzblatt der DDR vom 12 Dezember 1958 Nr 72 Verordnung uber die Bildung der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 11 Februar 1958 5 Gesetzblatt der DDR vom 20 Februar 1958 Nr 12 Verordnung uber die Bildung der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 11 Februar 1958 6 Gesetzblatt der DDR vom 20 Februar 1958 Nr 12 Statut der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 24 November 1958 1 Gesetzblatt der DDR vom 12 Dezember 1958 Nr 72 Verordnung uber die Bildung der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 11 Februar 1958 7 Absatz 2 Gesetzblatt der DDR vom 20 Februar 1958 Nr 12 Statut der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 24 November 1958 9 Gesetzblatt der DDR vom 12 Dezember 1958 Nr 72 Statut der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 24 November 1958 7 Gesetzblatt der DDR vom 12 Dezember 1958 Nr 72 Verordnung uber die Erweiterung des Versicherungsschutzes bei Unfallen in Ausubung gesellschaftlicher kultureller und sportlicher Tatigkeiten Geschaftsblatt der DDR vom 11 April 1973 Nr 22 Seite 199 201 Statut der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 24 November 1958 8 Gesetzblatt der DDR vom 12 Dezember 1958 Nr 72 Statut der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 24 November 1958 10 Gesetzblatt der DDR vom 12 Dezember 1958 Nr 72 Statut der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 24 November 1958 11 Gesetzblatt der DDR vom 12 Dezember 1958 Nr 72 Statut der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 24 November 1958 12 Gesetzblatt der DDR vom 12 Dezember 1958 Nr 72 Statut der Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer vom 24 November 1958 13 14 15 Gesetzblatt der DDR vom 12 Dezember 1958 Nr 72 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Organisation freiwilliger Luftschutzhelfer amp oldid 231479425