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Als Agyptisch Hethitischer Friedensvertrag wird eine auf den 21 Peret im 21 Regierungsjahr des Ramses II entspricht wohl dem 10 November 1259 v Chr 1 datierte Ubereinkunft zwischen dem agyptischen Pharao Ramses II und dem hethitischen Grosskonig Ḫattusili III bezeichnet Beide Herrscher bekraftigten mit dieser Ubereinkunft den zwischen ihnen bestehenden Frieden und erkannten einander als gleichrangige Partner an Als solche versprachen sie sich wechselseitig militarischen Beistand gegen innere und aussere Bedrohungen Ramses II verpflichtete sich in gleicher Weise auch gegenuber dem Thronfolger Ḫattusilis III Zudem sagten sich die beiden Herrscher zu Fluchtlinge in das je andere Hoheitsgebiet auszuliefern Zusammengefugte Fragmente einer Tontafel mit dem Vertragstext ausgestellt im Archaologischen Museum IstanbulHieroglypheninschrift mit dem Vertragstext an der westlichen Aussenwand des Cachette Hofes im Tempel von Karnak Eine agyptische Version des Textes war bereits seit dem fruhen 19 Jahrhundert bekannt eine keilschriftliche Fassung wurde Anfang des 20 Jahrhunderts von deutschen Archaologen in der Turkei entdeckt Seitdem hat der Vertrag Agyptologie Altorientalistik und Rechtsgeschichte immer wieder beschaftigt Sowohl hinsichtlich der Bedeutung seines Inhalts als auch hinsichtlich seiner historischen Bewertung wurde dabei bis heute keine Einigkeit erzielt Vor allem in der alteren Forschung und deren Rezeption wird das Dokument als altester paritatischer Staatsvertrag und Friedensvertrag der Menschheitsgeschichte gewertet 2 Von der jungeren Forschung wird jedoch einerseits bezweifelt dass es sich uberhaupt um einen Friedensschluss im modernen Sinne handelt andererseits geht man davon aus dass schon fruher Friedensvertrage geschlossen wurden auch wenn von ihnen kein Text uberliefert ist 3 Auch inwiefern es sich uberhaupt um einen Staatsvertrag handelt ist nicht abschliessend geklart In den Publikumsmedien uberwiegt die Rezeption der klassischen Auffassung als bahnbrechender Friedensschluss So wird eine Kopie des Vertragstextes heute im UN Gebaude in New York ausgestellt Inhaltsverzeichnis 1 Quellenlage 2 Entdeckung und Forschungsgeschichte 3 Historischer Kontext 3 1 Klassisches Narrativ 3 2 Jungere Ansatze 3 3 Wirkungsgeschichte 4 Texttrager und Siegelung 5 Textstruktur 6 Vertragsinhalt 6 1 Praambel 6 2 Historischer Prolog 6 3 Verbruderung 6 4 Militarallianz 6 5 Thronfolgeklausel 6 6 Asylverweigerungspflicht 6 7 Amnestieversprechen 6 8 Gotteranrufung Segnungen und Fluche 7 Verbindlichkeit 7 1 Geltungsgrund 7 2 Geltungsbereich 7 3 Sanktionen 8 Rezeption ausserhalb der Wissenschaft 9 Weitere Friedensvertrage 10 Quelleneditionen 11 Literatur 12 EinzelnachweiseQuellenlage Bearbeiten nbsp Mutmassliche Spaltenzahlung beim Originaltext die zum Vertauschen der Spalten 3 und 4 bei der Anfertigung der Agyptischen Inschriften fuhrteVom Agyptisch Hethitischen Friedensvertrag sind bis auf den heutigen Tag keine Originale gefunden worden Die Altertumsforschung greift stattdessen auf Abschriften zuruck die im Wesentlichen zwei Versionen des Vertragstextes bezeugen Eine in Hieroglyphen geschriebene agyptische Version ist durch zwei Inschriften uberliefert Eine davon fand sich an der westlichen Aussenwand des Cachette Hofes im Tempel des Amun von Karnak 4 Sie gibt nicht nur den Vertragstext wieder sondern berichtet auch vom Vertragsschluss selbst und den an der Vertragstafel angebrachten Siegeln Die andere Inschrift ist nur sehr fragmentarisch erhalten und war am Westturm des ausseren Pylons im Ramesseum in Theben West eingemeisselt 4 In der Forschung ist allgemein anerkannt dass die agyptische Vertragsversion im Vergleich zum Originaltext einige Ungenauigkeiten aufweist Einerseits wurden bei der Anfertigung der Inschriften wohl die dritte und vierte Spalte des Vertragstextes vertauscht weshalb sich die Textzeilen 32 ff inhaltlich an Zeile 24 anschliessen und die Zeilen 25 31 als Einschub erscheinen 5 Andererseits wurde der Vertragstext auch inhaltlich im Sinne der agyptischen Herrscherideologie geschont indem man den zum Pharao gleichrangigen Grosskonig Ḫattusili III in den Rang eines Grossfursten zuruckstufte 6 Eine in Keilschrift geschriebene akkadische Textversion ist durch mindestens zwei nur fragmentarisch erhaltene Tontafeln aus Ḫattusa uberliefert Einer dieser Tontafeln Textzeuge A werden heute die nach ihrem Publikationsort bezeichneten Fragmente KBo I 7 KBo XXVIII 115 und KUB III 121 zugerechnet eine zweite Tontafel Textzeuge B besteht mindestens aus dem Fragment KBo I 25 7 Ob daruber hinaus auch KUB III 11 KUB III 120 KUB XLVIII 73 und VBoT 6 dem Textzeugen B zuzurechnen sind oder einer dritten Tontafel Textzeuge D angehoren wird unterschiedlich beurteilt Der Handschrift zufolge stammen diese Fragmente namlich vom selben Schreiber wie KBo I 25 sind im Gegensatz zu diesem Fragment aber beidseitig beschrieben 8 Diese Uberlieferung des Vertragstextes in mehreren zum Teil inhaltlich divergierenden Versionen hat in der Forschung wiederholt zur Frage nach der Zuverlassigkeit der Textzeugen gefuhrt Schon seit langerem war bekannt dass die agyptische Version die Ubersetzung eines ursprunglich in akkadischer Sprache abgefassten Textes sein muss 9 In einer umfangreichen Untersuchung zeigte Anthony Spalinger in den 1980er Jahren sodann dass als Vorlage hierfur jedoch nicht die bekannte keilschriftliche Version in Betracht kommt Diese ist ihrerseits vielmehr eine Ubersetzung eines ursprunglich agyptischen Textes 10 Zum Verhaltnis der einzelnen Textzeugen werden in der Forschung daher heute im Wesentlichen drei Ansatze vertreten Nach dem altesten dieser Ansatze aus dem Jahre 1997 sei eine Tontafel die Ubersetzung des echten von Ramses abgesandten Vertragstextes der seinerseits auf der anderen Tontafel beruhe wahrend den agyptischen Inschriften ein weiterer bislang unbekannter Entwurf zugrunde lag 11 Nach einem jungeren Ansatz sollen beide Tontafeln Vorlagen fur die endgultige Vertragsversion gewesen sein die auf einem unbekannten agyptischen Entwurf beruhen 12 Ein dritter Ansatz betont dass zu dieser Frage nur Spekulationen moglich seien Man konne jedoch davon ausgehen dass der Vertragstext als solcher in den agyptischen Inschriften im Wesentlichen richtig wiedergegeben sei der konkrete Vertragswortlaut aber durch die Tontafeln authentischer uberliefert sei 13 Entdeckung und Forschungsgeschichte Bearbeiten nbsp Abzeichnung der Hieroglypheninschrift mit dem Vertragstext in Karnak durch Richard Lepsius 1849 Die agyptischen Textzeugen waren seit der franzosisch toskanischen Agypten Expedition Jean Francois Champollions Ende der 1820er Jahre bekannt Er autographierte beide Inschriften im 2 Band seiner Notices Descriptives und erwahnte sie in seinen Briefen 14 Die eigentliche Bedeutung des Textes erfasste jedoch erst sein Schuler Ippolito Rosellini der auch den ersten Ubersetzungsversuch 15 unternahm 14 Die Tontafelfragmente mit der akkadischen Vertragsversion wurden dann 1906 1907 von Hugo Winckler bei seinen Ausgrabungen in der Hethiterhauptstadt Ḫattusa gefunden allerdings erst wahrend des Ersten Weltkriegs vollstandig publiziert 16 Noch wahrend des Krieges fertigte Bruno Meissner die erste kritische Edition dieser neu zuganglich gewordenen Textversion an 17 Seitdem entstanden zahlreiche weitere Texteditionen von welchen heute vor allem die deutschsprachige Bearbeitung beider Textversionen durch Elmar Edel aus dem Jahre 1997 massgeblich ist Im Catalogue des Textes Hittites ist die keilschriftliche Fassung des Vertrag mit der Nr 91 erfasst 18 Die Altertumswissenschaften sowie die Rechtsgeschichte hat der Vertrag wiederholt beschaftigt Eine besonders wichtige Studie legte der jugoslawische Rechtshistoriker Viktor Korosec im Jahre 1931 vor Sie bestimmt bis heute den Forschungsstand massgeblich und wird nach wie vor oft zitiert Noch 2002 gibt eine Qualifikationsarbeit zu diesem Thema im Wesentlichen nur seine Erkenntnisse wieder 19 Dabei zeigen sich gleichwohl bestimmte Konjunkturen in der Forschung und Verschiebungen der Perspektiven Die heutige Forschung kritisiert vor allem Uberhohungen des Vertrages und anachronistische Vergleiche die auch die wissenschaftliche Beschaftigung mit dem Vertrag lange Zeit bestimmt haben 20 Die Tendenz zur Uberhohung des Vertrages wird etwa sinnfallig wenn Korosec den Vertrag als Perle im antiken Volkerrecht 21 bezeichnet und andere Autoren 22 davon ausgehen er entspreche selbst den Massstaben des modernen Volkerrechts 23 Anachronismen zeigen sich etwa in der Auffassung Bruno Meissners von 1918 der Vertrag stehe am Ende von einem Weltkrieg 24 oder im Vergleich Guy Kestemonts der beiden Reiche mit NATO und Warschauer Pakt 25 Heute wird der Vertrag differenzierter bewertet wahrend die alten Narrative in der Rezeption insbesondere durch Nachbardisziplinen von Agyptologie und Assyriologie weiterleben Seit der Jahrtausendwende sind wieder vermehrt umfangreiche Arbeiten zu dem Vertrag entstanden zu welchen neben der genannten Dissertation von 2002 auch eine monographische Aufarbeitung des Forschungsstandes durch Horst Klengel aus demselben Jahr zahlt die sich an ein allgemeineres Publikum richtet Historischer Kontext Bearbeiten nbsp Naher Osten im 13 Jahrhundert v Chr Agypten und das Hethiterreich konkurrierten etwa ab der zweiten Halfte des 14 Jahrhunderts v Chr um ihre Vormachtstellung im syro kanaanaischen Raum Dorthin hatte schon Thutmosis III den agyptischen Einflussbereich ausgedehnt Eher wechselvolle Kontakte zwischen den beiden Reichen begannen dann spatestens als der hethitische Grosskonig Suppiluliuma I nahezu den gesamten Norden Syriens eroberte Infolgedessen kam es immer wieder zu Grenzkonflikten aber auch zu diplomatischen Kontakten wie sie etwa im Kurustama Vertrag einem Vorlaufer des Agyptisch Hethitischen Friedensvertrags 26 oder den sogenannten Amarna Briefen bezeugt sind Vor allem in der Regierungszeit Ramses II brachen die Konflikte jedoch wieder auf und fuhrten neben der beruhmten Schlacht bei Kadesch am Orontes 1274 v Chr auch zur Schlacht von Dapur 1271 v Chr Fur diese Konflikte markiert der 1259 v Chr geschlossene Agyptisch Hethitische Friedensvertrag den Schlusspunkt wobei weitgehend unklar ist wie er mit diesen Ereignissen in Zusammenhang zu bringen und vor diesem Hintergrund zu verstehen ist Klassisches Narrativ Bearbeiten Seine besondere Popularitat verdankt der Agyptisch Hethitische Friedensvertrag einem gangigen Narrativ wonach er eine dramatische Wende im Denken von Ramses II und Ḫattusili III bezeuge 27 Anstatt den Konflikt fortzufuhren hatten sich beide auf ein kooperatives Miteinander besonnen wobei sich hinsichtlich der Details zwischen den Autoren unterschiedliche Nuancen ausmachen lassen Im Allgemeinen gilt der Vertrag jedenfalls als spate Folge der Schlacht von Kadesch in welcher sich keiner der Kontrahenten habe auf militarischem Gebiet durchsetzen konnen 28 Vor allem das altere Schrifttum konstatierte vor diesem Hintergrund und womoglich auch aufgrund eigener Kriegserfahrungen ein Bedurfnis der Herrscher nach Frieden 24 Andere Autoren rucken eher das Ziel eines auf Frieden aufbauenden Kooperationsverhaltnisses bereits ganz im Sinne der heutigen Charta der Vereinten Nationen in den Vordergrund 29 So wurden die Vertragstexte den jeweils anderen Herrscher als Friedensstifter prasentieren 30 Der Friede werde in den Quellen als alleiniges Ziel des vorangegangenen Konflikts dargestellt der so als Gerechter Krieg erscheinen solle 31 Vor allem diesem den Vertrag verklarenden Narrativ entspringt letztlich auch die gangige Bezeichnung dieses Vertrages in seiner Darstellung durch Publikumsmedien als altester Friedensvertrag und altester paritatischer Staatsvertrag der Menschheitsgeschichte Jungere Ansatze Bearbeiten Eine derart romantisierende Perspektive lehnt das jungere altertumswissenschaftliche Schrifttum mehrheitlich ab Stattdessen werden verschiedene Motivationen fur den Vertragsschluss diskutiert und bisweilen multikausale Erklarungsmodelle bevorzugt Als ein wesentlicher Faktor fur den Vertragsschluss wird das Erstarken des mittelassyrischen Reichs unter Salmanu asared I genannt das zu einer Verschiebung der Machtverhaltnisse im syrischen Raum fuhrte und vor allem die Hethiter bedrohte 32 Ihm habe man ein handfestes militarisches Bundnis entgegenstellen wollen Ein Interesse Ramses II an einer Konsolidierung der Nordgrenze Agyptens zu den Hethitern wird ferner damit begrundet dass er Aufstande im Niltal niederschlagen und Angriffe von Libyern an der Westgrenze seines Reiches abwehren musste 33 Speziell fur Ḫattusili III kommt in zweierlei Hinsicht auch seine Usurpation des hethitischen Throns als Anlass fur den Vertragsschluss in Betracht Einerseits kann sich daraus ein Interesse an einer Absicherung der Macht auf internationalem Parkett ergeben haben Dieses hatte seinen konkreten Ausdruck in 10 des Vertrages gefunden wonach Ramses II sich verpflichtete den Erben Ḫattusilis III auf dem Thron zu halten 34 Andererseits war der abgesetzte Konig und Bruder Ḫattusilis III Mursili III Urḫi Tessup ins Exil in die agyptisch kontrollierten Gebiete Syriens geflohen Ḫattusili III bemuhte sich wiederholt um seine Auslieferung was Hintergrund fur die in 11 13 des Vertrages getroffenen Bestimmungen zur Auslieferung von Fluchtlingen gewesen sein kann 35 Zudem soll das Hethiterreich unter Ernteausfallen gelitten und deshalb von Getreidelieferungen aus Agypten abhangig geworden sein 36 Der Abschluss des Vertrages wird vom jungeren Schrifttum also vorwiegend mit politisch strategischen Opportunitatserwagungen begrundet Ob der Vertrag vor diesem Hintergrund uberhaupt noch als Friedensvertrag 37 im eigentlichen Sinne oder nicht eher als Grundung eines Militarbundnisses 38 eingeordnet wird hangt von der Gewichtung der genannten Faktoren und dem Verstandnis der einzelnen Vertragsteile ab Wirkungsgeschichte Bearbeiten Die Wirkungsgeschichte des Vertrages dauerte jedenfalls nur wenige Jahrzehnte weil das Hethiterreich bald nach seinem Abschluss zusammenbrach und Agypten wahrend des sogenannten Seevolkersturmes ebenfalls erheblich an Macht einbusste 39 Bekannt ist aber immerhin dass die agyptisch hethitischen Beziehungen einige Zeit nach dem Vertragsschluss durch zwei interdynastische Ehen abgesichert wurden 40 Ausserdem belegen mehrere uberlieferte Briefe eine rege Korrespondenz zwischen den beiden Herrscherhausern wobei wiederholt auf den Vertrag Bezug genommen wird 41 Texttrager und Siegelung Bearbeiten nbsp Bronzetafel mit einem Vertrag zwischen Tudḫaliya IV und Kurunta von Tarḫuntassa nbsp Vergleich der beiden Ansatze zur Interpretation der SiegelbeschreibungAusweislich beider Textversionen waren die Originale der Vertragstexte auf Silbertafeln festgehalten 42 Diese Angabe wird allgemein fur glaubwurdig gehalten zumal 1986 in Boǧazkoy eine Bronzetafel gefunden wurde auf welche ein Vertrag zwischen Tudḫaliya IV und Kurunta von Tarḫuntassa eingraviert war Auch fur weitere hethitische Staatsvertrage ist die Verwendung von Metall als Texttrager textlich belegt Was diese aussergewohnliche Materialwahl motivierte ist noch nicht abschliessend geklart Der uberwiegende Teil des Schrifttums nimmt an die Haltbarkeit des Materials solle die Bestandskraft des Vertrages symbolisieren 43 Andere Autoren stellen dagegen mehr auf den Wert des Materials ab das die Bedeutung des darauf festgehaltenen Vertrages reflektiere 44 Die Silbertafel des Ḫattusili III wurde ausweislich eines Briefes von Ramses II an Ḫattusili III vor dem Bildnis des Re Harachte in Heliopolis niedergelegt 45 Aus demselben Brief geht auch hervor dass die Silbertafel des Ramses II vor einem Bildnis des Tarḫunna moglicherweise im sogenannten Tempel 1 in Ḫattusa lag wobei dieser Ort selbst nicht uberliefert ist Einer Angabe der Hieroglypheninschrift von Karnak entnimmt man dass zumindest die Silbertafel des Ḫattusili III auch gesiegelt war Je eine Siegelung habe sich so die Inschrift in der Mitte der Vorder und der Ruckseite der Silbertafel befunden 46 wofur zwei Interpretationsansatze entwickelt wurden Einer alteren auf Thomas Beran zuruckgehenden Deutung zufolge soll die Tafel mit Bronze oder Steinsiegeln gepragt worden sein 47 Wie dies technisch handwerklich vonstattengegangen sein soll liess sich nie klaren Eine jungere Deutung verweist hingegen auf die zwischenzeitlich bekannt gewordene Bronzetafel mit dem Staatsvertrag zwischen Tudḫaliya IV und Kurunta von Tarḫuntassa An dieser waren Ketten mit Metallkapseln befestigt in welche ursprunglich moglicherweise Tonbullen mit Siegelabdrucken eingefasst waren 48 Dasselbe wird daher auch fur den Agyptisch Hethitischen Friedensvertrag vermutet Die Hieroglypheninschrift beschreibt auch die Siegelbilder selbst Demnach habe die Siegelung der Vorderseite Ḫattusili III die der Ruckseite seine Gemahlin Puduḫepa jeweils in Umarmung durch eine Hauptgottheit dargestellt Die Randinschriften des Siegels hatten diese Siegelbilder in entsprechender Weise erlautert 46 Bereits Thomas Beran wies darauf hin dass diese Darstellungsweise eine Parallele im Relief Nr 81 in Kammer A von Yazilikaya hat wo sich Tudḫaliya IV in Umarmung des Gottes Sarruma abbilden liess 47 Die heutige Forschung geht davon aus dass dieser Typus sogenannter Umarmungssiegel seit Konig Muwattalli II in Gebrauch war 49 Uber die Bedeutung der Umarmungsszene sowie die Funktion solcher Siegelungen generell ist jenseits von Spekulationen jedoch nichts bekannt Textstruktur BearbeitenZur Frage der Binnenstruktur des Agyptisch Hethitischen Friedensvertrages sind diverse Ansatze formuliert worden Sie hangen zum einen davon ab ob der jeweilige Autor den Vertragstext uberhaupt schematisch zu erfassen sucht 50 oder den Wert eines solchen Schemas weitgehend auf eine heuristische Funktion beschrankt sieht 51 Soweit eine schematische Erfassung versucht wird ist zum anderen entscheidend auf welcher textlichen Grundlage der jeweilige Autor das Schema entwickelt hat Die bis heute entstandenen Einteilungen sind im Wesentlichen auf drei Grundmodelle zuruckfuhrbar die bisweilen auch miteinander kombiniert erscheinen Die heute massgebliche funktionelle Gliederung wurde 1931 von Viktor Korosec auf Grundlage einer Untersuchung aller damals bekannten hethitischen Staatsvertrage vorgeschlagen Er unterschied Praambel Verbruderung Vorgeschichte Vertragsbestimmungen und Gotteranrufung 52 Damit konstatierte er eine geringfugige Abweichung von dem von ihm angenommenen Aufbau der Vasallenvertrage der indes ohnehin von Fall zu Fall variieren konnte 53 durch horizontale Linien auf den Tafeln der Vasallenvertrage selbst aber klar angezeigt war 54 Im Vergleich zu diesen verfugte der Agyptisch Hethitische Friedensvertrag uber einen Verbruderung genannten Abschnitt jedoch nicht uber die sonst ublichen Deponierungs und Verlesungsklauseln 55 Hinsichtlich der Vertragsbestimmungen selbst unterschied Korosec zudem zwischen Militarallianz und Thronfolgeregelung Asylverweigerungspflichten und Amnestieversprechen 56 Diese Einteilung ist in unveranderter Form auch im jungeren Schrifttum noch gebrauchlich 57 Erst unlangst wurde zwar vorgeschlagen verschiedene von Korosec identifizierte Absatze zusammenzufassen Doch auch dieser Vorschlag stellt Korosec Einteilung nicht grundlegend in Frage Verbruderung und Vorgeschichte sollen gemeinsam einen Prolog bilden 58 die Thronfolgeregelung soll lediglich Teil der Militarallianz sein 59 und Asylverweigerungspflichten sowie Amnestieversprechen gehorten zu einer Gebiets und Personalstandssicherung 60 Dagegen konnte sich eine 1982 von Guy Kestemont veroffentlichte alternative funktionelle Gliederung in der Forschung nicht durchsetzen Er hatte schon zuvor in einer umfangreichen Studie die Formen des internationalen Verkehrs zwischen 1600 und 1200 v Chr in der Longue duree untersucht 61 und auf dieser Grundlage eine grundlegende Dreiteilung des Vertragstextes vorgeschlagen Erstes Element sei ein aus den Gepflogenheiten des internationalen Verkehrs stammende Protokoll bestehend aus dem Titel des Rechtsaktes Unterschrift und Adressat Zweites Element sei der Textkorper bestehend aus wiederum vier Elementen Einleitung prinzipiellem Bundnisvertrag grundlegendem Vertrag und Zusatzvereinbarungen die ihrerseits jeweils eine bestimmte Untergliederung aufweisen Drittes und letztes Element sei ein Schlussartikel der aus Zeugnisklausel Gotteranrufung Gotterliste repressiv drohenden Klauseln und Ermahnungsklauseln bestehe 62 Die Forschung hat kaum an die Arbeiten Kestemonts angeknupft und ihm soweit sie sich mit seinen Thesen auseinandersetzte vor allem Uberschematisierung vorgeworfen 63 Daneben existiert seit langem eine inhaltliche Gliederung des Textes nach Paragraphen die schon bei Bruno Meissner begegnet 64 Diese liegt auch der heute gangigen in der Textedition Elmar Edels von 1997 vorgenommenen Paragrapheneinteilung zugrunde Edel wies die Paragraphen zugleich den funktionellen Elementen Viktor Korosec zu Daher unterscheidet man heute gemeinhin Praambel 1 Vorgeschichte 2 Verbruderung mit Nichtangriffspakt 3 5 Militarallianz 6 9 Thronfolgeregelung 10 Asylverweigerungspflichten 11 16 Amnestieversprechen 17 20 Gotteranrufung 21 Fluche und Segnungen 22 27 Jenseits dieser Feingliederung des Vertrages wurden immer wieder auch grundlegendere Einteilungen versucht Einzelne Autoren differenzieren etwa zwischen den normativen und den nicht normativen Teilen des Vertrages 65 Als normativer Teil werden dabei die 6 20 angesehen Andere Autoren haben vorgeschlagen eine Trennlinie zwischen den 1 20 und den 21 27 zu ziehen 66 Das entspreche der Unterscheidung zwischen Bindung isḫiul und Eid lingai die sich in der altorientalischen Bezeichnung dieser Textgattung akkadisch riksu u mamitu hethitisch isḫiul lingai deutsch Bindung und Eid widerspiegele Gegenstand einer eingehenden wissenschaftlichen Debatte waren derartige Ansatze bislang allerdings nicht Vertragsinhalt BearbeitenCharakteristisch fur den Vertragsinhalt ist dass fast alle Vertragsklauseln strikt reziprok formuliert sind In den agyptischen Inschriften folgt auf jede vertragliche Zusicherung Ḫattusilis III eine spiegelbildliche Zusicherung Ramses II In den Tontafelfragmenten aus Ḫattusa ist diese Reihenfolge umgekehrt Einzige Ausnahme ist die sogenannte Thronfolgeregelung in 10 die allein Ramses II verpflichtet ohne dass eine reziproke Pflicht fur Ḫattusili III bestunde Praambel Bearbeiten Der Vertrag beginnt mit einer Praambel die je nach Autor auch Uberschrift Titulatur oder Rubrum genannt wird Sie benennt die beiden Herrscher und bezeichnet den Vertrag selbst als Friedens und Bruderschaftsvertrag 67 Der Vertrag den Ramses II auf einer Silbertafel geschlossen hat mit Ḫattusili III seinem Bruder fur das Land Agypten und das Land Hatti um so grossen Frieden und grosse Bruderschaft zwischen ihnen fur immer zu stiften So sagt Ramses II zu Ḫattusili III Siehe ich habe jetzt gute Bruderschaft und guten Frieden zwischen uns fur immer gestiftet um so auch guten Frieden und gute Bruderschaft zwischen dem Lande Agypten und dem Lande Hatti fur immer zu stiften Keilschriftliche Version Elmar Edel Der Vertrag zwischen Ramses II von Agypten und Hattusili III von Hatti Berlin 1997 S 20 f 68 Die Einleitung des Vertragstextes mit dem Vermerk So sagt Absender entspricht in formaler Hinsicht der altorientalischen Einleitungsformel von Briefen 69 Dies wird darauf zuruckgefuhrt dass die Silbertafeln von einer Gesandtschaft uberbracht wurden Historischer Prolog Bearbeiten Unmittelbar an die Praambel schliesst sich nach der uberwiegenden Ansicht in der Literatur ein historischer Prolog an der im Vergleich zu anderen hethitischen Staatsvertragen jedoch ausgesprochen kurz erscheint 70 Deshalb sprechen einige Autoren diesem Textelement uberhaupt keine eigenstandige Funktion zu und bestreiten damit die Existenz eines historischen Prologs im Agyptisch Hethitischen Friedensvertrag 71 Fruher schon von Ewigkeit her was das Verhaltnis zwischen dem Grosskonig von Agypten und dem Grossfursten von Ḫatti angeht so liess der Gott durch einen Vertrag lt auf ewig gt nicht zu dass Feindschaft zwischen ihnen entsteht In der Zeit des Muwatalli aber des Grossfursten von Ḫatti meines Bruders da kampfte er mit Ramses II Nachdem Muwatalli der Grossfurst von Ḫatti mein Bruder zu seinem Schicksal geeilt war setzte sich Ḫattusili als Grossfurst von Ḫatti auf den Thron seines Vaters Karnak Inschrift Elmar Edel Der Vertrag zwischen Ramses II von Agypten und Hattusili III von Hatti Berlin 1997 S 20 f 68 Die Funktion dieses Textelements ist in der Altorientalistik fur Staatsvertrage im Allgemeinen und den agyptisch hethitischen Friedensvertrag im Speziellen hochst umstritten Drei grundsatzlich verschiedene Ansatze stehen sich gegenuber Immer wieder wurde eine juristische Funktion vermutet Korosec Kestemont und Neumann nahmen etwa fur Staatsvertrage im Allgemeinen an dass die darin niedergelegten Pflichten aus der Vorgeschichte abgeleitet wurden 72 Speziell mit Blick auf den Agyptisch Hethitischen Staatsvertrag leitete Kestemont aus dem nur in der Karnak Inschrift enthaltenen Verweis auf den vorangegangene Konflikt in diesem Sinne ab dass Ḫattusili III so im Krieg erworbene Rechte geltend gemacht habe 73 Altman der sich in einer grundlegenden Arbeit zu den historischen Prologen fur deren vorwiegend juristische Funktion ausgesprochen hatte 74 vertrat hingegen die Ansicht dass gerade der Prolog des Agyptisch Hethitischen Friedensvertrags keine juristische Funktion hatte sondern nur den Willen zum Vertragsschluss unterstreichen sollte 75 Vor allem eine italienische Forschergruppe um Carlo Zaccagnini und Mario Liverani ging von einer propagandistischen Funktion aus Der Prolog habe ein bestimmtes Geschichtsbild konstruiert und seine Beeidigung gemeinsam mit dem Vertragsinhalt den Gegner auf dasselbe festgelegt 76 Daneben wird eine theologisch weltanschauliche Funktion diskutiert In den 1970er Jahren erwog Dennis J McCarthy ob der Verweis auf die Gotter nicht eine heilsgeschichtliche Einordnung des Vertrages darstelle Diesen Gedanken verwarf er jedoch insbesondere weil die Hethiter keine kanonische Geschichtskonstruktion hatten wie sie etwa fur das Judentum typisch ist 77 Dagegen verstand Steffen M Jauss den Prolog nur als Teil einer grosseren Texteinheit die auch die sich anschliessende Verbruderung umfassen soll 78 Diese diene der kosmologischen Einordnung des Vertrages 79 indem der Prolog im engeren Sinne ein gottgewolltes Ideal skizziere das mit der Verbruderung umgesetzt worden sei 78 Ungeachtet der Funktion des historischen Prologs wird auch diskutiert wie er in historiografischer Hinsicht zu bewerten ist Insbesondere Surenhagen entnahm ihm den Hinweis auf fruhere vertragliche Verbindungen zwischen Ḫatti und Agypten 80 wie sie mit dem Kurustama Vertrag inzwischen auch belegt sind Dies war von anderen Autoren zuvor bezweifelt worden 81 Fur eine Behandlung als historiografische Quelle wird insbesondere auch angefuhrt dass die Hethiter selbst historische Prologe von Staatsvertragen als Vorlagen fur Annalen nutzten 82 Verbruderung Bearbeiten An den historischen Prolog schliesst sich mit der Verbruderung die nach Auffassung der meisten Autoren zentrale Vertragsbestimmung an 83 Sie beruht auf der Metapher der Bruderschaft die im internationalen Verkehr der spaten Bronzezeit fur gute Beziehungen stand 84 Nach Elmar Edels Zahlung umfasst sie die 3 5 3 Danach aber vom heutigen Tage an siehe da befindet sich Ḫattusili III in dem Vertrag der das Verhaltnis dauerhaft machen soll das der Sonnengott geschaffen hat und das der Seth geschaffen hat fur das Land Agypten und das Land Ḫatti um zwischen ihnen niemals Feindschaft entstehen zu lassen Siehe Ḫattusili III hat sich verbundet durch den Vertrag lt auf der Silbertafel gt mit Ramses II vom heutigen Tage an um zwischen uns fur immer guten Frieden und gute Bruderschaft zu stiften indem er mit mir verbrudert ist indem er mit mir friedlich ist indem ich mit ihm verbrudert bin und indem ich mit ihm fur immer friedlich bin Nachdem Muwatalli der Grossfurst von Ḫatti mein Bruder seinem Schicksal gefolgt war setzte sich Ḫattusili als Grossfurst von Ḫatti auf den Thron seines Vaters Siehe ich bin im Bund zusammen mit Ramses II indem das Verhaltnis unseres Friedens und unserer Bruderschaft gut ist indem es besser ist als der fruhere Frieden und als die fruhere Bruderschaft die in dem Land lt Agypten und in dem Land Ḫatti gt existierte Siehe ich als der Grossfurst von Ḫatti befinde mich mit Ramses II in gutem Frieden und guter Verbruderung auch die Enkel des Grossfursten von Ḫatti sollen sich verbrudern und friedlich sein mit den Enkeln des Ramses II lt fur immer gt indem sie sich in unserem Verhaltnis der Bruderschaft und in unserem Verhaltnis des Friedens befinden auch das Land Agypten und das Land Ḫatti sollen friedlich sein und sich verbrudern wie wir fur immer ohne dass jemals zwischen ihnen Feindschaft aufkommt 4 ohne dass Ḫattusili III jemals das Land Agypten angreift um irgendetwas aus ihm wegzunehmen ohne dass Ramses II jemals das Land Ḫatti angreift um irgendetwas aus ihm wegzunehmen 5 Was den festgelegten Vertrag angeht der hier zur Zeit des Suppiluliuma des Grossfursten von Ḫatti bestand und ebenso den festgelegten Vertrag der zur Zeit des Muwatalli des Grossfursten von Ḫatti meines Bruders bestand so habe ich ihn wiederaufgenommen Siehe auch Ramses II hat den Vertrag wieder aufgenommen und von diesem Tag an ist es dass er mit uns zusammen handelt Wir haben ihn wiederaufgenommen und nach diesem festgelegten Verhaltnis ist es dass wir handeln Karnak Inschrift Elmar Edel Der Vertrag zwischen Ramses II von Agypten und Hattusili III von Hatti Berlin 1997 S 24 29 68 Gemeinhin wird diese Passage dahingehend verstanden dass die dem Willen der Gotter entsprechende Verbruderung alscausa efficiensprasentiert werde aus welcher alle weiteren Bestimmungen folgen 83 Dies zeige sich auch darin dass der Topos der Bruderschaft in den folgenden Bestimmungen immer wieder aufgegriffen werde 85 Sie werde nicht nur auf die Nachfahren und die Lander ausgedehnt dazu schon oben sondern in 4 zu einem Nichtangriffspakt konkretisiert Einige Diskussionen loste in diesem Zusammenhang aber 5 aus weil er anders als 4 86 keine materielle Regelung zu treffen scheint und damit als Fremdkorper zwischen 4 und 6 erscheint 87 Horst Klengel hielt diese Klausel letztlich fur eine Konzession an Ḫattusili III Jauss ubersetzte den von Elmar Edel mit wiederaufgreifen wiedergegebenen akkadischen Begriff ṣabatu m stattdessen mit festhalten 88 In seiner Gesamtbetrachtungsweise der 2 5 erschien 5 damit als abschliessende Feststellung dass die beiden Herrscher mit ihrem Vertragsschluss die als parṣu bezeichnete kosmische Ordnung gewahrt haben 89 Letztlich konstatierte er damit eine Parallele zur Funktion von Prologen bei altorientalischen Codizes wie etwa dem Codex Hammurapi 90 Militarallianz Bearbeiten Auf die Verbruderung folgt eine Reihe reziprok formulierter Klauseln die ihrem wesentlichen Sinngehalt nach chiastisch verkreuzt sind Mit ihnen sicherten sich die Herrscher wechselseitig Beistand gegen innere und aussere Bedrohungen zu Karnak Inschrift Keilschriftliche Version 6 Ḫattusili III soll Ramses II gegen Angriffe von Aussen beistehen Ramses II soll Ḫattusili III gegen Angriffe von Aussen beistehen 7 Ḫattusili III soll Ramses II gegen Diener die ein Verbrechen gegen ihn begangen haben beistehen Ramses II soll Ḫattusili III gegen Diener die ein Verbrechen gegen ihn begangen haben beistehen 8 Ramses II soll Ḫattusili III gegen Angriffe von Aussen beistehen Ḫattusili III soll Ramses II gegen Angriffe von Aussen beistehen 9 Ramses II soll Ḫattusili III gegen Diener die ein Verbrechen gegen ihn begangen haben beistehen Ḫattusili III soll Ramses II gegen Diener die ein Verbrechen gegen ihn begangen haben beistehenḪattusili III verpflichtende Klauseln kursiv Ramses II verpflichtende Klausuren normal Hinsichtlich ihrer konkreten Formulierung weichen diese Klauseln gleichwohl voneinander ab wobei eine Tendenz zu immer knapperen Formulierungen besteht In der agyptischen Vertragsversion setzen etwa nur 5 und 8 ein Hilfeersuchen Ḫattusilis III an Ramses II voraus wahrend 6 beider Vertragsversionen fur dieses Hilfeersuchen sogar einen konkreten Wortlaut angibt Inwiefern diesen Unterschieden eine rechtliche Bedeutung zukam wird unterschiedlich beurteilt Katrin Schmidt nahm an dass es sich um eine bewusste Differenzierung handelte die unterschiedliche Voraussetzungen fur die Beistandspflicht schufen 91 Dagegen hielt Steffen Jauss diese Unterschiede fur die Folge einer von ihm postulierten Regelungstechnik bei welcher nachfolgende Regelungen auf vorausgehende Bezug nehmen und deshalb kurzer formuliert werden konnten 92 Thronfolgeklausel Bearbeiten Gleichsam als Annex 93 schliesst sich an die Bestimmungen zur Militarallianz eine Klausel uber die Thronfolge des Ḫattusili III an die als einzige Klausel im gesamten Vertrag keine reziproke Entsprechung fur Ramses II hat Und siehe der Sohn des Ḫattusili II soll zum Konig des Landes Ḫatti gemacht werden an der Stelle des Ḫattusili seines Vaters nach vielen Jahren des Ḫattusili Und wenn die Sohne des Landes Ḫatti ein Vergehen gegen ihn veruben sollten dann soll Ramses II Truppen und Wagen lt zu seiner Hilfe gt schicken lt und gt ihm Genugtuung verschaffen Keilschriftliche Version Elmar Edel Der Vertrag zwischen Ramses II von Agypten und Hattusili III von Hatti Berlin 1997 S 40 f 68 Besonders sie tragt einen Teil der jungeren Ansatze zur historischen Einordnung des Vertrages Weil es sich um die einzige nicht paritatische Regelung des Vertrages handelt folgerte Breyer etwa dass sich gerade hierin das Hauptmotiv der Hethiter fur den Vertragsschluss offenbare 94 Ḫattusili III habe seine dynastische Nachfolge vorbereiten wollen was sich im Ubrigen auch aus seiner Korrespondenz ergebe 95 Diese Sicherung der Thronfolge ist laut Schafik Allam notwendig gewesen weil der von Ḫattusili III gesturzte Urḫi Tessup Mursili III von Ramses II andernfalls hatte als Faustpfand eingesetzt werden konnen 96 Die Einseitigkeit der Regelung selbst ist nach Katrin Schmidt jedoch damit zu erklaren dass gerade die hethitische Geschichte von Usurpationsversuchen gepragt war wahrend eine solche Regelung schon in Anbetracht der agyptischen Herrscherideologie uberflussig erschien 97 Der Pharao leitete seine Herrschaft namlich von einer gottlichen Legitimation ab anstatt sie dem Schutz anderer Herrscherhauser zu unterstellen Ob sich der Thronfolger Ḫattusilis III hatte tatsachlich auf diese Regelung zu seinen Gunsten berufen konnen ist allerdings unklar 98 Asylverweigerungspflicht Bearbeiten Es schliessen sich in der keilschriftlichen Version sechs in der agyptischen Version vier Vorschriften uber den Umgang mit Fluchtlingen aus dem je anderen Land an die wiederum chiastisch verkreuzt sind Die unterschiedliche Anzahl in beiden Textversionen wird mit ihrer Redundanz begrundet Die Begriffe Grosser im Keilschrifttext LU GAL und Vornehmer im Keilschrifttext kabtu m seien gleichbedeutend und hatten daher in der Silbertafel des Ḫattusili III entfallen konnen sodass sie auch nicht in die Hieroglypheninschriften ubertragen wurden 99 Karnak Inschrift Keilschriftliche Version 11 Ḫattusili III soll keine Grossen und keine Stadte aus Agypten aufnehmen und sie nach Agypten zuruckfuhren Ramses II soll keine Grossen und keine Stadte aus Ḫatti aufnehmen und sie nach Ḫatti zuruckfuhren 12 Ḫattusili III soll keine Menschen die man nicht kennt aus Agypten als Diener aufnehmen und sie nach Agypten zuruckfuhren Ramses II soll keine Menschen die man nicht kennt aus Ḫatti als Diener aufnehmen und sie nach Ḫatti zuruckfuhren 13 Ramses II soll keine Grossen und keine Stadte aus Ḫatti aufnehmen und sie nach Ḫatti zuruckfuhren Ḫattusili III soll keine Grossen und keine Stadte aus Agypten aufnehmen und sie nach Agypten zuruckfuhren 14 Ramses II soll keine Menschen die man nicht kennt aus Ḫatti als Diener aufnehmen und sie nach Ḫatti zuruckfuhren Ḫattusili III soll keine Menschen die man nicht kennt aus Agypten als Diener aufnehmen und sie nach Agypten zuruckfuhren 15 keine Entsprechung Ramses II soll keine Vornehmen und keine Menschen die man nicht kennt die Ḫattusili III keine Dienste mehr leisten wollen aus Ḫatti aufnehmen und sie nach Ḫatti zuruckfuhren 16 keine Entsprechung Ḫattusili III soll keine Vornehmen und keine Menschen aus Agypten aufnehmen und sie nach Agypten zuruckfuhren Ḫattusili III verpflichtende Klauseln kursiv Ramses II verpflichtende Klausuren normal Der Sache nach verstand der grosste Teil des Schrifttums diese Vorschriften bisher als Asylverweigerungs und Auslieferungspflicht 100 Diese habe moglicherweise konkret auf Urḫi Tessup gezielt jedenfalls aber das Abwandern von Arbeitskraften verhindern sollen 101 Auf diese Weise habe man fur typische Konfliktsituationen vorab eine Losung geschaffen was den Frieden weiter absicherte 102 Dagegen versteht eine zunehmend vertretene Ansicht diese Regelung nunmehr als wechselseitige Anerkennung und Schutz des personlichen und territoriellen Machtbereichs Insbesondere aus den Bestimmungen der 11 und 13 dass keine Stadte aufgenommen werden sollen ergebe sich dass es nicht um Migrationsbewegungen gehe 103 Hintergrund dieser Regelungen seien vielmehr die unsicheren Loyalitatsverhaltnisse der syrischen Vasallenstaaten die wie Amurru unter Konig Aziru mehrfach die Seiten wechselten Amnestieversprechen Bearbeiten Ihren Abschluss finden die sachlichen Regelungen des Vertrags mit zwei Klauseln in der agyptischen und vier in der hethitischen Version die ebenfalls die Auslieferung von Fluchtlingen betreffen Auch dieser Unterschied in der Klauselzahl wird mit der Redundanz zweier Vorschriften erklart 99 Als paradigmatisch fur diese Bestimmungen kann 17 der agyptischen Version gelten Und wenn ein Mensch aus dem Lande Agypten flieht oder zwei oder drei und sie zu dem Grossfursten von Ḫatti kommen so soll sie der Grossfurst von Ḫatti ergreifen und sie wieder zu Ramses II bringen lassen Was aber den Menschen angeht den man dem Ramses II zuruckbringen soll dem soll sein Vergehen nicht angerechnet werden man soll sein Haus seine Frauen und seine Kinder nicht vernichten und man soll ihn selbst nicht vernichten man soll ihn nicht toten man soll seine Augen seine Ohren seinen Mund und seine Fusse nicht verstummeln man soll ihm uberhaupt kein Vergehen anrechnen Karnak Inschrift Elmar Edel Der Vertrag zwischen Ramses II von Agypten und Hattusili III von Hatti Berlin 1997 S 56 f 68 Im Schrifttum ist die Bewertung und das Verstandnis dieser Klausel ausgesprochen umstritten Korosec verstand sie im Kontext der vorausgehenden Asylverweigerungspflicht als Instrument die Heimkehrbereitschaft politischer Fluchtlinge zu fordern 104 Allam hingegen hielt eine Amnestie gerade fur politische Fluchtlinge schwer vorstellbar 105 Diese Auffassung wurde auch von Jauss geteilt der darauf hinwies dass sich das Amnestieversprechen von den Asylverweigerungspflichten dadurch unterscheide dass es nur fur einfache Menschen nicht fur Grosse und Stadte oder fur Menschen die sich dem anderen Herrscher fur Dienste anbieten gelte 106 Deshalb seien Asylverweigerungspflichten und Amnestieversprechen eigentlich als Einheit anzusehen Demgegenuber sah Schmidt in diesen Klauseln die erste humanitar volkerrechtliche Regelung der Menschheitsgeschichte die nur mit dem Zusammenspiel von hochstehender agyptischer Kultur einerseits und der als vergleichsweise modern geltenden hethitischen Rechtsordnung andererseits zu erklaren sei 107 Sie sei auch insofern bemerkenswert als die Ausnahme von Familienmitgliedern aus der Bestrafung einen Schritt in Richtung der Abkehr von einer Kollektivhaftung bezeuge Ob im Umkehrschluss mit einer entsprechenden Bestrafung von Fluchtlingen zu rechnen ist die der Regelung nicht unterfallen ist unklar Gotteranrufung Segnungen und Fluche Bearbeiten Im Anschluss an die inhaltlichen Vertragsbestimmungen werden in der agyptischen Vertragsversion die Gotter beider Reiche zur Zeugenschaft uber den Vertrag berufen und die Schwurgotter aufgelistet In der akkadischen Version ist dieser Abschnitt der Tontafel weggebrochen ein entsprechendes Element aber wohl zu rekonstruieren 108 Gegenuber hethitischen Vasallenvertragen ist hieran auffallig dass gleichermassen agyptische wie hethitische Gotter aufgefuhrt werden Dass dies dem Umstand Rechnung tragt dass man sich jeweils nur den eigenen Gottern gegenuber verpflichtet fuhlte ist heute allgemein anerkannt 109 Auch sich an die Gotteranrufung anschliessende Fluch und Segenformeln sind in der keilschriftlichen Vertragsversion nur noch sehr fragmentarisch uberliefert Bei den agyptischen Inschriften fallt hingegen auf dass die fur altorientalische Staatsvertrage eigentlich typischen Selbstverfluchungen der Herrscher fur den Fall eines Vertragsbruchs fehlen 110 Da im akkadischen Text zumindest Reste davon erhalten sind geht die Forschung davon aus dass sich dieses Element in beiden Silbertafeln wiederfand Weil aber die Selbstverfluchung eines sich als Gott verstehenden Pharao in einer offentlichen Inschrift als Sakrileg gegolten hatte habe man diesen Vertragsteil bei der Anfertigung der Hieroglypheninschriften ausgelassen 111 Verbindlichkeit BearbeitenDass der agyptisch hethitische Friedensvertrag schon im Altertum als verbindlich empfunden wurde ist in der Forschung einhellige Meinung Gegen Viktor Korosec Idee die peinliche Wahrung der Paritat zwischen den Vertragsparteien beweise dass diesen bewusst war am Abschluss eines volkerrechtlichen Vertrages zwischen zwei souveranen Staaten mitzuwirken 112 regte sich zwar schon fruh Widerstand Bereits in seiner Rezension zu Korosec Arbeit warf Paul Koschaker die Frage auf ob im 13 Jahrhundert v Chr uberhaupt von Volkerrecht die Rede sein konne oder nicht eher von einer Art comitas gentium Volkersitte auszugehen sei 113 Demgegenuber wird heute aber unter anderem angefuhrt dass die empfundene Verbindlichkeit durch die Bezugnahme dieses Vertrages wie anderer Vertrage auf fruhere Vereinbarungen mittelbar belegt sei 114 sich zudem etwa in Kollisionsnormen 115 oder daran zeige dass sich Ramses II in einem Brief an den Konig von Mira ausdrucklich auf seine vertragliche Verpflichtung berief 116 Woher der Vertrag seine Bindungswirkung bezog wie weit seine Bindungswirkung reichte und wie die Einhaltung des Vertrages abgesichert war ist jedoch ausgesprochen umstritten Geltungsgrund Bearbeiten Wie der Agyptisch Hethitische Friedensvertrag seine Geltung erlangte ist in der Forschung nicht unumstritten Eine auf Viktor Korosec zuruckgehende 117 und lange Zeit unbestrittene 118 Erklarung des Vertragsschlusses wird vom jungsten Schrifttum als zu stark von Ideen des Romischen Rechts gepragt und wenig quellenbasiert kritisiert 119 Ausgangspunkt von Korosec Uberlegungen war seine Rekonstruktion des Abschlusses von Vasallenvertragen Fur diese nahm er an dass der Herrscher dem Vasallen sog Bindungen akk rikiltu auferlegte unter die sich der Vasall dann mit einem Eid akk mamitu unterwarf 117 Dieser Mechanismus sei beim Agyptisch Hethitischen Friedensvertrag doppelt angewandt worden Beide Herrscher hatten sich wechselseitig Bindungen in Form der Silbertafeln auferlegt unter die sich der jeweils andere mit einem Eid unterwerfen musste 117 Hieran erschien Korosec problematisch dass sich Ramses II und Ḫattusili III als souverane Herrscher gegenuber standen die sich gegenseitig anders als gegenuber Vasallen eigentlich keine Pflichten hatten aufzwingen konnen Vielmehr hatten sie sich jeweils nur selbst verpflichten konnen 117 Dieses Problem habe man gelost indem sich die Herrscher durch entsprechende Klauseln jeweils zunachst selbst verpflichteten Die Selbstverpflichtung habe dann berechtigt dem Vertragspartner entsprechende Pflichten aufzuerlegen So sei auch die Reihenfolge der einzelnen Vertragsbestimmungen zu erklaren die in den agyptischen Inschriften stets zuerst Ḫattusili III und dann Ramses II in den Tontafelfragmenten zuerst Ramses II und dann Ḫattusili III verpflichten Zwar habe sich der Vertragspartner zur Wirksamkeit des Vertrages diesen Bindungen noch in einem Eid unterwerfen mussen doch lasse sich in diesem Mechanismus schon die fruhe Idee eines Realvertrages fassen 117 Andere Autoren ruckten vor allem den in den korrespondierenden Tafeltexten liegenden Konsens in den Vordergrund 120 wahrend deren Beeidigung mitunter nur noch als grosser feierlicher Akt anlasslich des Vertragsschlusses interpretiert wird 121 Diesem Erklarungsmuster wird entgegen gehalten dass es die Bedeutung der Religion im Alten Orient unterschatze 122 Entscheidendes Momentum des Vertragsschlusses sei gerade die Unterwerfung des jeweiligen Herrschers in einem Eid die jedoch nicht unter die vom Vertragspartner auferlegte Bindung erfolge 123 Vielmehr habe jeder Herrscher seine eigene Silbertafel mit dem darauf beurkundeten Vertragstext beeidigt und gesiegelt bevor die Tafeln ausgetauscht und vor den Gottersymbolen deponiert wurden Das zeige sich schon in den Praambeln wo der Text als rikiltu gerade desjenigen Herrschers bezeichnet wird von dem das jeweilige Exemplar stammt 123 Aus dieser Bindung der Herrscher gegenuber den Gottern habe der Vertrag seine Wirksamkeit bezogen Auf den Konsens der beiden Herrscher sei es hingegen nicht angekommen 123 Das von Korosec erorterte Problem wieso ein souveraner Herrscher einem anderen Pflichten auferlegen konnte stellte sich demnach uberhaupt nicht und sei in den Quellen auch nicht als Problem uberliefert 123 Geltungsbereich Bearbeiten Seit langem heftig umstritten ist die Frage nach dem personalen Geltungsbereich des Vertrages das heisst wer genau zur Vertragspartei werden und aus ihm berechtigt und verpflichtet sein sollte Ein Teil des Schrifttums versteht das Dokument als reinen Herrschervertrag nicht als Staatsvertrag im eigentlichen Sinne Er sei zwischen den beiden Herrschern als Einzelpersonen geschlossen worden habe nur die beiden Herrscher personlich binden und deshalb auch nur solange Geltung beanspruchen konnen wie beide herrschten 124 Zur Begrundung wiesen diese Autoren im Wesentlichen darauf hin dass die Hochkulturen des Alten Orients nie ein Konzept Staat hervorgebracht hatten Bindungen habe man deshalb immer nur personlich denken konnen Dem halt der andere Teil des Schrifttums entgegen dass im Alten Orient eigene Konzepte von Staatlichkeit entwickelt wurden Die meisten Vertreter dieser Ansicht betonten dass internationale Beziehungen im Alten Orient in Analogie zu Familienbeziehungen gedacht wurden 125 Gleichberechtigte Herrscher wurden sich daher als Bruder ansprechen Herrscher und Vasallen hingegen als Vater bzw Sohn Einige weitere Autoren gingen zwar offenbar ebenfalls davon aus dass der Alte Orient Staaten kannte ohne das angenommene Staatskonzept aber naher zu umreissen 126 Speziell fur den agyptisch hethitischen Friedensvertrag wurde in diesem Zusammenhang immer wieder eine Passage der Verbruderung 3 angefuhrt wonach auch die Sohne beider Herrscher verbrudert seien Soweit dies als Verpflichtung der Nachfahren verstanden wurde wurde angenommen dass diese die Lebensspanne der Herrscher selbst uberdauere und der Vertrag deshalb nicht rein personlich gedacht sein konnte 127 Soweit Sohne entsprechend den an Familienbeziehungen angelehnten internationalen Beziehungen als Begriff fur Vasallen verstanden wurde nahm man an es handele sich schon deshalb um keine rein personliche Verpflichtung 128 Nach diesem Verstandnis war der agyptisch hethitische Staatsvertrag also kein reiner Herrschervertrag sondern Staatsvertrag in dem Sinne dass er uber die Personen der Herrscher hinaus die jeweiligen Reiche band Sanktionen Bearbeiten Im engen Zusammenhang zur Verbindlichkeit des Vertrages steht auch die Frage wie ein etwaiger Vertragsbruch sanktioniert worden ware In der Forschung gilt insbesondere das Fehlen realweltlicher effektiver Durchsetzungsmechanismen als Problem was je nach Autor sogar die Rechtlichkeit des Vertrages selbst in Frage stellen soll 129 Teile des Schrifttums versuchten dies durch die Rekonstruktion solcher Sanktionen zu losen wobei im Wesentlichen zwei Ansatze verfolgt wurden Vor allem Korosec ging davon aus dass sich der je andere Herrscher im Falle eines Vertragsbruchs durch eine Art Rucktrittsrecht vom Vertrag losen und so den Kriegszustand auslosen konnte 130 Dies sei notwendig gewesen weil anders als bei einem Vasallenvertrag im Fall des paritatischen Staatsvertrags kein Prozess vor dem hoherrangigen Herrscher habe stattfinden konnen Die gleichberechtigten Parteien hatten daher selbst uber die Einhaltung des Vertrages wachen mussen Daneben nahmen Korosec und Surenhagen an dass der Vertrag offentlich verlesen werden musste und so politisch sanktioniert war 131 Der Vertrag verfugt zwar nicht uber die sonst in Staatsvertragen ubliche Verlesungsklausel Laut Surenhagen sei eine solche aber zu rekonstruieren weil sie in einem Brief Ramses II an Ḫattusili III nahezu wortlich zitiert werde 132 Dass der Vertrag daruber hinaus auch sakralen Sanktionen unterworfen war ist unbestritten Bereits Korosec nahm in diesem Sinne an dass nach altorientalischer Vorstellung ein Vertragsbruch den Zorn der Gotter heraufbeschworen hatte deren Rache dann vom Vertragspartner mit militarischen Mitteln ausgefuhrt wurde 133 Spater revidierte er diese Auffassung aufgrund der Erkenntnis dass die Hethiter den Krieg im internationalen Verkehr zur Herbeifuhrung eines Gottesurteils einsetzten 134 Die Auffassung man habe im Fall eines Vertragsbruch dessen Feststellung durch einen gottlichen Richterspruch im Wege der militarischen Auseinandersetzung gesucht hat seitdem grosseren Anklang gefunden 135 Daneben war der Vertrag aber auch mit Segnungen und Verfluchungen versehen die im Alten Orient generell Eide kennzeichnen Inwiefern man diese Eide im 13 Jahrhundert v Chr noch ernst nahm also tatsachlich mit gottlichen Strafen im Fall eines Eidbruchs rechnete ist unklar 136 Das jungste Schrifttum kritisiert bereits die Unterscheidung zwischen realweltlichen und sakralen Sanktionen als anachronistisch 137 Man habe im Alten Orient namlich uberhaupt nicht zwischen Immanenz und Transzendenz unterschieden die Gotter seien vielmehr Bestandteil der realen Lebenswelt gewesen Die Unterscheidung transportiere daher nur moderne Kategorien in das Altertum und fuhre dazu dass all jene Eigenschaften altorientalischen Rechts aus der Betrachtung ausgeblendet wurden die keine Entsprechung in der Moderne haben 137 Rezeption ausserhalb der Wissenschaft BearbeitenDie moderne Rezeption des Agyptisch Hethitischen Friedensvertrages beruht vornehmlich auf dem alteren Narrativ zu seiner historischen Bedeutung Prominent ist vor allem die Ausstellung einer Kopie des Vertrages am Eingang zum Raum des Weltsicherheitsrats im UN Hauptgebaude in New York Seitens der Fachwissenschaft wird diese einem uberholten Narrativ entsprechende Verklarung des Vertrags kritisiert 138 Der Hethitologe Trevor R Bryce verwies etwa darauf dass der Vertrag einer Welt entstamme in welcher Krieg der Normalfall war und dass der Vertrag deshalb auch nicht auf der Idee einer Welt in Frieden und Harmonie beruhe sondern als opportunes und eigennutziges strategisches Bundnis zweier Herrscher anzusehen sei zu deren Selbstverstandnis gehorte sich auf dem Schlachtfeld hervortun und ihre Volker in den Krieg fuhren zu mussen 139 Das konne nicht das Ideal sein auf welches sich die Vereinten Nationen berufen In entsprechender Weise wurde der Vertrag wiederholt auch in Folgen der Programmmarke Terra X thematisiert insbesondere Versunkene Metropolen 2 Brennpunkt Hattusa Machtzentrale der Hethiter Erstausstrahlung 1 Juli 2007 und Agypten 2 Sehnsucht nach Unsterblichkeit Erstausstrahlung 9 April 2011 Weitere Friedensvertrage BearbeitenListe bedeutender FriedensschlusseQuelleneditionen BearbeitenJames H Breasted The nineteenth dynasty Ancient records of Egypt Band 3 University of Chicago Chicago 1906 S 165 174 archive org Stephen H Langdon Alan H Gardiner The Treaty of Alliance between Ḫattusili King of the Hittites and the Pharaoh Ramesses II of Egypt In Journal of Egyptian Archaeology Band 6 Nr 3 1920 ISSN 0307 5133 S 179 205 Anthony Spalinger Considerations on the Hittite treaty between Egypt and Hatti In Studien zur Altagyptischen Kultur Band 9 1981 ISSN 0340 2215 S 299 358 Elmar Edel Der Vertrag zwischen Ramses II von Agypten und Hattusili III von Hatti Wissenschaftliche Veroffentlichungen der Deutschen Orient Gesellschaft Band 95 Gebruder Mann Berlin 1997 ISBN 3 7861 1944 9 Literatur BearbeitenViktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipziger Rechtswissenschaftliche Studien Band 60 Weicher Leipzig 1931 S 14 ff 25 ff 58 ff Veysel Donbaz Some observations on the Treaty Documents of Qadesh In Istanbuler Mitteilungen Band 43 1993 ISSN 0341 9142 S 27 37 Horst Klengel Hattuschili und Ramses Hethiter und Agypter Ihr langer Weg zum Frieden Kulturgeschichte der Antiken Welt Band 95 von Zabern Mainz 2002 ISBN 3 8053 2917 2 Katrin Schmidt Friede durch Vertrag Der Friedensvertrag von Kadesch von 1270 v Chr Der Friede des Antalkidas von 386 v Chr und der Friedensvertrag zwischen Byzanz und Persien von 562 n Chr Europaische Hochschulschriften Reihe 2 Rechtswissenschaft Band 3437 Lang Frankfurt am Main 2002 ISBN 3 631 38848 9 Trevor R Bryce The Eternal Treaty from the Hittite perspective In British Museum Studies in Ancient Egypt and Sudan Band 6 2006 S 1 11 gov uk Dietrich Surenhagen Forerunners of the Hattusili Ramesses treaty In British Museum Studies in Ancient Egypt and Sudan Band 6 2006 S 59 67 gov uk Michael E Habicht Die Schlacht von Kadesch und der Friedensvertrag von Ramses II Darstellungsorte und Darstellungsabsicht 24 Januar 2007 academia edu Schafik Allam Der Vertrag Ramses II mit dem Hethiterkonig Ḫattusili III nach der hieroglyphischen Inschrift im Karnak Tempel In Martin Lang Hrsg Staatsvertrage Volkerrecht und Diplomatie im Alten Orient und in der griechisch romischen Antike Philippika Band 40 Harrassowitz Wiesbaden 2010 ISBN 978 3 447 06304 3 S 81 115 Lanny Bell Conflict and Reconciliation in the Ancient Middle East The Clash of Egyptian and Hittite Chariots in Syria and the World s First Peace Treaty between Superpowers In Kurt A Raaflaub Hrsg War and peace in the ancient world The ancient world comparative histories Blackwell Malden Massachusetts 2006 ISBN 1 4051 4525 0 S 98 120 doi 10 1002 9780470774083 Jana Mynarova Lost in Translation An egyptological Perspective on the Egyptian Hittite Treaties In Annals of the Naprstek Museum Band 35 2014 ISSN 0231 844X S 3 8 Steffen M Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 ISSN 2304 4934 S 21 75 Einzelnachweise Bearbeiten Trevor R Bryce The Kingdom of the Hittites Oxford University Press Oxford 1999 ISBN 0 19 924010 8 S 256 Horst Klengel Hattuschili und Ramses Hethiter und Agypter Ihr langer Weg zum Frieden Mainz 2002 S 52 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 25 z B Pressemitteilung des Exzellenzclusters Religion und Politik an der Universitat Munster 23 April 2018 Die sogenannte Geierstele reflektiert etwa einen den Lagas Umma Krieges um 2470 v Chr beendenden nicht paritatischen Friedensschluss uberliefert dessen Text jedoch jedenfalls nicht direkt a b Michael E Habicht Vortrag Die Schlacht von Kadesch und der Friedensvertrag von Ramses II Darstellungsorte und Darstellungsabsicht Januar 2007 S 5 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 25 Elmar Edel Der Vertrag zwischen Ramses II von Agypten und Hattusili III von Hatti Berlin 1997 S 86 ff Anthony Spalinger Considerations on the Hittite treaty between Egypt and Hatti In Studien zur Altagyptischen Kultur Band 9 1981 S 299 358 hier S 348 f Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 S 60 f Jauss Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Band 135 2018 S 26 Fn 33 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 25 Fussnote 26 Donbaz Some observations on the Treaty Documents of Qadesh In Istanbuler Mitteilungen Band 43 1993 S 27 37 hier S 27 f Elmar Edel Der Vertrag zwischen Ramses II von Agypten und Hattusili III von Hatti Berlin 1997 S 5 Stephen H Langdon Alan H Gardiner The Treaty of Alliance between Ḫattusili King of the Hittites and the Pharaoh Ramesses II of Egypt In The Journal of Egyptian Archaeology Band 6 3 1920 S 179 205 hier S 200 Anthony Spalinger Considerations on the Hittite treaty between Egypt and Hatti In Studien zur Altagyptischen Kultur Band 9 1981 S 299 358 hier S 299 ff Anthony Spalinger Considerations on the Hittite treaty between Egypt and Hatti In Studien zur Altagyptischen Kultur Band 9 1981 S 299 358 hier S 311 ff Elmar Edel Der Vertrag zwischen Ramses II von Agypten und Hattusili III von Hatti Berlin 1997 S 85 f Francis Breyer Agypten und Anatolien Politische kulturelle und sprachliche Kontakte zwischen dem Niltal und Kleinasien im 2 Jahrtausend v Chr Contributions to the Chronology of the Eastern Mediterranean Band 43 Osterreichische Akademie der Wissenschaften Wien 2010 ISBN 978 3 7001 6593 4 S 244 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 28 a b Stephen H Langdon Alan H Gardiner The Treaty of Alliance between Ḫattusili King of the Hittites and the Pharaoh Ramesses II of Egypt In The Journal of Egyptian Archaeology Band 6 Nr 3 1920 S 179 205 hier S 179 Ippolito Rosellini Monumenti Storici I monumenti dell Egitto e della Nubia Band 3 2 Pisa 1839 S 268 282 Stephen H Langdon Alan H Gardiner The Treaty of Alliance between Ḫattusili King of the Hittites and the Pharaoh Ramesses II of Egypt In The Journal of Egyptian Archaeology Band 6 Nr 3 1920 S 179 205 hier S 180 Bruno Meissner Der Staatsvertrag Ramses II von Agypten und Ḫattusils von Ḫatti in akkadischer Fassung In Sitzungsberichte de koniglich Preussischen Akademie der Wissenschaften zu Berlin Band 20 1917 S 282 301 Eintrag in der Konkordanz hethitischer Keilschrifttafeln Katrin Schmidt Friede durch Vertrag Der Friedensvertrag von Kadesch von 1270 v Chr Der Friede des Antalkidas von 386 v Chr und der Friedensvertrag zwischen Byzanz und Persien von 562 n Chr Frankfurt a M 2002 dazu Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr I Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 24 Fn 21 Eckart Otto Volkerrecht in der hebraischen Bibel und seine altorientalischen Wurzeln In Zeitschrift fur Altorientalische und Biblische Rechtsgeschichte Band 12 2006 ISBN 3 447 09511 3 S 29 51 hier S 29 32 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 23 f Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 S 58 Katrin Schmidt Friede durch Vertrag Der Friedensvertrag von Kadesch von 1270 v Chr Der Friede des Antalkidas von 386 v Chr und der Friedensvertrag zwischen Byzanz und Persien von 562 n Chr Frankfurt a M 2002 S 21 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 23 f a b Bruno Meissner Die Beziehungen Agyptens zum Ḫattireiche nach ḫattischen Quellen In Zeitschrift der Deutschen Morgenlandischen Gesellschaft Band 72 1918 S 32 64 hier S 45 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr I Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 23 Dietrich Surenhagen Forerunners of the Hattusili Ramesses treaty In British Museum Studies in Ancient Egypt and Sudan Band 6 2006 S 59 67 hier S 60 ff Lanny Bell Conflict and Reconciliation in the Ancient Middle East The Clash of Egyptian and Hittite Chariots in Syria and the World s First Peace Treaty between Superpowers In Kurt A Raaflaub Hrsg War and peace in the ancient world Malden Massachusetts 2006 S 98 120 hier S 108 f Johannes Renger Qadesch In Der Neue Pauly DNP Band 10 Metzler Stuttgart 2001 ISBN 3 476 01480 0 Sp 674 David J Bederman International Law in Antiquity Cambridge Studies in International and Comparative Law 16 Neue Serie Cambridge 2001 ISBN 0 521 79197 9 S 150 Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 S 58 f Katrin Schmidt Friede durch Vertrag Der Friedensvertrag von Kadesch von 1270 v Chr Der Friede des Antalkidas von 386 v Chr und der Friedensvertrag zwischen Byzanz und Persien von 562 n Chr Frankfurt a M 2002 S 39 Katrin Schmidt Friede durch Vertrag Der Friedensvertrag von Kadesch von 1270 v Chr Der Friede des Antalkidas von 386 v Chr und der Friedensvertrag zwischen Byzanz und Persien von 562 n Chr Frankfurt a M 2002 S 38 Katrin Schmidt Friede durch Vertrag Der Friedensvertrag von Kadesch von 1270 v Chr Der Friede des Antalkidas von 386 v Chr und der Friedensvertrag zwischen Byzanz und Persien von 562 n Chr Frankfurt a M 2002 S 31 Trevor Bryce The Eternal Treaty from the Hittite perspective In British Museum Studies in Ancient Egypt and Sudan Band 6 2006 S 1 11 hier S 4 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 51 Francis Breyer Agypten und Anatolien Politische kulturelle und sprachliche Kontakte zwischen dem Niltal und Kleinasien im 2 Jahrtausend v Chr Wien 2010 S 233 Horst Klengel Hattuschili und Ramses Hethiter und Agypter Ihr langer Weg zum Frieden Mainz 2002 S 88 f Trevor Bryce The Eternal Treaty from the Hittite perspective In British Museum Studies in Ancient Egypt and Sudan Band 6 2006 S 1 11 hier S 8 so Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 45 so Schafik Allam Der Vertrag Ramses II mit dem Hethiterkonig Ḫattusili III nach der hieroglyphischen Inschrift im Karnak Tempel In Martin Lang Hrsg Staatsvertrage Volkerrecht und Diplomatie im Alten Orient und in der griechisch romischen Antike Wiesbaden 2010 S 81 115 hier S 96 mit weiteren Nachweisen Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 57 Trevor Bryce The Eternal Treaty from the Hittite perspective In British Museum Studies in Ancient Egypt and Sudan Band 6 2006 S 1 11 hier S 10 Veroffentlicht in Elmar Edel Die agyptisch hethitische Korrespondenz aus Boghazkoi in babylonischer und hethitischer Sprache Abhandlungen der Rheinisch Westfalischen Akademie der Wissenschaften Band 77 Westdeutscher Verlag Opladen 1994 ISBN 3 531 05111 3 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 67 Klengel Hattuschili und Ramses Hethiter und Agypter Ihr langer Weg zum Frieden Mainz 2002 S 80 Jana Siegelova Metalle und Metallurgie A II in den heth Texten In Michael P Streck u a Hrsg Reallexikon der Assyriologie und Vorderasiatischen Archaologie Band 8 de Gruyter Berlin 2013 S 113 Dennis J McCarthy Treaty and Covenant A Study in Form in the Ancient Oriental Documents and in the Old Testament Analecta Biblica 21A 2 Auflage Biblical Institute Press Rom 1978 ISBN 88 7653 021 5 S 64 CTH 166 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 68 Fn 282 a b Elmar Edel Der Vertrag zwischen Ramses II von Agypten und Hattusili III von Hatti Berlin 1997 S 83 a b Thomas Beran Die hethitische Glyptik von Boǧazkoy Die Siegel und Siegelabdrucke der Vor und althethitischen Perioden und die Siegel der hethitischen Grosskonige Wissenschaftliche Veroffentlichungen der Deutschen Orient Gesellschaft Band 76 Gebruder Mann Berlin 1967 S 79 Francis Breyer Agypten und Anatolien Politische kulturelle und sprachliche Kontakte zwischen dem Niltal und Kleinasien im 2 Jahrtausend v Chr Wien 2010 S 238 240 mit weiteren Literaturhinweisen Suzanne Herbordt Ikonographie In Suzanne Herbordt u a Hrsg Die Siegel der Grosskonige und Grosskoniginnen auf Tonbullen aus dem Nisantepe Archiv in Hattusa Bogazkoy H attusa Band 23 von Zabern Darmstadt 2011 ISBN 978 3 8053 4331 2 S 53 so etwa Guy Kestemont Accords internationaux relatifs aux ligues hittites 1600 1200 av J C In Orientalia Lovaniensia Periodica Band 12 1982 ISSN 0085 4522 S 15 78 hier S 54 ff und Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 S 14 f so etwaSteffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 30 Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 S 14 f Einar von Schuler Sonderformen hethitischer Staatsvertrage In Jahrbuch fur kleinasiatische Forschung 1956 S 446 Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 S 11 dazu Dietrich Surenhagen Paritatische Staatsvertrage aus hethitischer Sicht Zu historischen Aussagen und literarischer Stellung des Textes CTH 379 Studia mediterranea Band 5 Iuculano Pavia 1985 S 71 ff Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 S 62 65 Vgl etwa Katrin Schmidt Friede durch Vertrag Der Friedensvertrag von Kadesch von 1270 v Chr Der Friede des Antalkidas von 386 v Chr und der Friedensvertrag zwischen Byzanz und Persien von 562 n Chr Frankfurt a M 2002 S 34 ff Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 40 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 50 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 56 Guy Kestemont Diplomatique et Droit International en Asie occidentale 1600 1200 av J C Publications de l Institut Orientaliste de Louvain Band 9 Louvain la Neuve 1974 Guy Kestemont Accords internationaux relatifs aux ligues hittites 1600 1200 av J C In Orientalia Lovaniensia Periodica Band 12 1982 S 17 78 hier S 54 f ausdrucklich etwa Dennis J McCarthy Treaty and Covenant A Study in Form in the Ancient Oriental Documents and in the Old Testament 2 Auflage Rom 1978 S 38 zu seiner Dissertation Guy Kestemont Diplomatique et Droit International en Asie occidentale 1600 1200 av J C Louvain la Neuve 1974 Bruno Meissner Die Beziehungen Agyptens zum Ḫattireiche nach ḫattischen Quellen In Zeitschrift der Deutschen Morgenlandischen Gesellschaft Band 72 1918 S 32 64 hier S 50 ff Elena Devecchi Trattati internazionali ittiti Testi del Vicino Oriente antico Band 4 Paideia Brescia 2015 ISBN 978 88 394 0874 7 S 39 Guy Kestemont Diplomatique et Droit International en Asie occidentale 1600 1200 av J C Louvain la Neuve 1974 S 203 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 29 Elmar Edel Der Vertrag zwischen Ramses II von Agypten und Hattusili III von Hatti Berlin 1997 S 20 f a b c d e Herrschernamen und Titulatur gegenuber dem Quellenwortlaut in die gangigen Bezeichnungen abgeandert Stephen H Langdon Alan H Gardiner The Treaty of Alliance between Ḫattusili King of the Hittites and the Pharaoh Ramesses II of Egypt In The Journal of Egyptian Archaeology Band 6 Nr 3 1920 S 179 205 hier S 20 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 36 Fritz Schachermeyr Zur Staatsrechtlichen Wertung der Hethitischen Vertrage In Mitteilungen der Alt Orientalischen Gesellschaft Band 4 1929 S 182 Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 S 30 Guy Kestemont Diplomatique et Droit International en Asie occidentale 1600 1200 av J C Louvain la Neuve 1974 S 336 Hans Neumann Zur rechtsgeschichtlichen und sozialpolitischen Bedeutung der hethitischen Staatsvertrage aus dem 2 Jahrtausend v Chr In Martin Lang Hrsg Staatsvertrage Volkerrecht und Diplomatie im Alten Orient und in der griechisch romischen Antike Philippika Band 40 Wiesbaden 2010 ISBN 978 3 447 06304 3 S 141 155 hier S 147 Guy Kestemont Accords internationaux relatifs aux ligues hittites 1600 1200 av J C In Orientalia Lovaniensia Periodica Band 12 1982 S 17 78 hier S 56 Altman The historical prologue of the Hittite vassal treaties An inquiry into the concepts of Hittite interstate law 2004 S 24 Altman The historical prologue of the Hittite vassal treaties An inquiry into the concepts of Hittite interstate law 2004 S 476 f Carlo Zaccagnini The Forms of Alliance and Subjugation in the Near East of the Late Bronze Age In Luciano Canfora Hrsg I trattati nel mondo antico Forma ideologia funzione Saggi di storia antica Band 2 Rom 1990 ISBN 88 7062 687 3 S 37 79 hier S 71 Dennis J McCarthy Treaty and Covenant A Study in Form in the Ancient Oriental Documents and in the Old Testament 2 Auflage Rom 1978 S 146 f a b Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 42 f Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 45 f Dietrich Surenhagen Forerunners of the Hattusili Ramesses treaty In British Museum Studies in Ancient Egypt and Sudan Band 6 2006 S 59 67 hier S 60 Etwa von Guy Kestemont Diplomatique et Droit International en Asie occidentale 1600 1200 av J C Louvain la Neuve 1974 S 300 Elena Devecchi Trattati internazionali ittiti Brescia 2015 S 36 a b Schafik Allam Der Vertrag Ramses II mit dem Hethiterkonig Ḫattusili III nach der hieroglyphischen Inschrift im Karnak Tempel in Martin Lang Hrsg Staatsvertrage Volkerrecht und Diplomatie im Alten Orient und in der griechisch romischen Antike Wiesbaden 2010 S 81 115 hier 91 Trevor Bryce The Eternal Treaty from the Hittite perspective in British Museum Studies in Ancient Egypt and Sudan Band 6 2006 S 1 11 hier S 6 f Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 S 15 Katrin Schmidt Friede durch Vertrag Der Friedensvertrag von Kadesch von 1270 v Chr Der Friede des Antalkidas von 386 v Chr und der Friedensvertrag zwischen Byzanz und Persien von 562 n Chr Frankfurt a M 2002 S 34 Mario Liverani Prestige and Interest International Relations in the Near East ca 1600 1100 B C Padova 1991 S 197 Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 S 15 Horst Klengel Hattuschili und Ramses Hethiter und Agypter Ihr langer Weg zum Frieden Mainz 2002 S 87 Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 S 15 Dietrich Surenhagen Paritatische Staatsvertrage aus hethitischer Sicht Zu historischen Aussagen und literarischer Stellung des Textes CTH 379 Pavia 1985 S 79 ff und Katrin Schmidt Friede durch Vertrag Der Friedensvertrag von Kadesch von 1270 v Chr Der Friede des Antalkidas von 386 v Chr und der Friedensvertrag zwischen Byzanz und Persien von 562 n Chr Frankfurt a M 2002 S 38 40 behandeln 5 gemeinsam mit 3 anders dagegen Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 40 der die 2 5 als Einheit begreift und daher expressis verbis 4 fur den vermeintlich storenden Einschub halt Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 39 und 42 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 46 Vgl Hans Neumann Schuld und Suhne Zu den religios weltanschaulichen Grundlagen und Implikationen altmesopotamischer Gesetzgebung und Rechtsprechung In Joachim Hengstl u a Hrsg Recht gestern und heute Festschrift zum 85 Geburtstag von Richard Haase Philippika Band 13 Harrassowitz Wiesbaden 2006 ISBN 3 447 05387 9 S 27 43 hier S 32 Katrin Schmidt Friede durch Vertrag Der Friedensvertrag von Kadesch von 1270 v Chr Der Friede des Antalkidas von 386 v Chr und der Friedensvertrag zwischen Byzanz und Persien von 562 n Chr Frankfurt a M 2002 S 40 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 48 unter Verweis auf Ders Kasuistik Systematik Reflexion uber Recht Eine diachrone Betrachtung der Rechtstechnik in den hethitischen Rechtssatzen In Zeitschrift fur Altorientalische und Biblische Rechtsgeschichte Band 21 2015 S 185 206 hier S 186 f Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 50 Francis Breyer Agypten und Anatolien Politische kulturelle und sprachliche Kontakte zwischen dem Niltal und Kleinasien im 2 Jahrtausend v Chr Wien 2010 S 233 Francis Breyer Agypten und Anatolien Politische kulturelle und sprachliche Kontakte zwischen dem Niltal und Kleinasien im 2 Jahrtausend v Chr Wien 2010 S 227 Schafik Allam Der Vertrag Ramses II mit dem Hethiterkonig Ḫattusili III nach der hieroglyphischen Inschrift im Karnak Tempel In Martin Lang Hrsg Staatsvertrage Volkerrecht und Diplomatie im Alten Orient und in der griechisch romischen Antike Wiesbaden 2010 S 81 115 hier S 91 f Katrin Schmidt Friede durch Vertrag Der Friedensvertrag von Kadesch von 1270 v Chr Der Friede des Antalkidas von 386 v Chr und der Friedensvertrag zwischen Byzanz und Persien von 562 n Chr Frankfurt a M 2002 S 44 f ahnlich auch Dietrich Surenhagen Paritatische Staatsvertrage aus hethitischer Sicht Zu historischen Aussagen und literarischer Stellung des Textes CTH 379 Pavia 1985 S 69 Katrin Schmidt Friede durch Vertrag Der Friedensvertrag von Kadesch von 1270 v Chr Der Friede des Antalkidas von 386 v Chr und der Friedensvertrag zwischen Byzanz und Persien von 562 n Chr Frankfurt a M 2002 S 44 a b Elmar Edel Der Vertrag zwischen Ramses II von Agypten und Hattusili III von Hatti Berlin 1997 S 51 Lanny Bell Conflict and Reconciliation in the Ancient Middle East The Clash of Egyptian and Hittite Chariots in Syria and the World s First Peace Treaty between Superpowers In Kurt A Raaflaub Hrsg War and peace in the ancient world Malden Massachusetts 2006 S 98 120 hier S 110 Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 S 64 f Katrin Schmidt Friede durch Vertrag Der Friedensvertrag von Kadesch von 1270 v Chr Der Friede des Antalkidas von 386 v Chr und der Friedensvertrag zwischen Byzanz und Persien von 562 n Chr Frankfurt a M 2002 S 46 Horst Klengel Hattuschili und Ramses Hethiter und Agypter Ihr langer Weg zum Frieden Mainz 2002 S 88 f Aristide Theodorides Les relations de L Egypte pharaonique avec ses voisins In Revue Internationale des Droits de l Antiquite Band 12 1978 S 87 140 hier S 135 Katrin Schmidt Friede durch Vertrag Der Friedensvertrag von Kadesch von 1270 v Chr Der Friede des Antalkidas von 386 v Chr und der Friedensvertrag zwischen Byzanz und Persien von 562 n Chr Frankfurt a M 2002 S 46 f Schafik Allam Le Traite egypto hittite de paix et d alliance entre les rois Ramses II et Khattouchili III d apres l inscription hieroglyphique au temple de Karnak In Journal of Egyptian History Band 4 2011 S 1 39 hier S 11 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 53 Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 S 65 Schafik Allam Der Vertrag Ramses II mit dem Hethiterkonig Ḫattusili III nach der hieroglyphischen Inschrift im Karnak Tempel In Martin Lang Hrsg Staatsvertrage Volkerrecht und Diplomatie im Alten Orient und in der griechisch romischen Antike Wiesbaden 2010 S 81 115 hier S 95 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 56 Katrin Schmidt Friede durch Vertrag Der Friedensvertrag von Kadesch von 1270 v Chr Der Friede des Antalkidas von 386 v Chr und der Friedensvertrag zwischen Byzanz und Persien von 562 n Chr Frankfurt a M 2002 S 49 Elmar Edel Der Vertrag zwischen Ramses II von Agypten und Hattusili III von Hatti Berlin 1997 S 66 ff Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 S 95 f Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 60 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 60 Francis Breyer Agypten und Anatolien Politische kulturelle und sprachliche Kontakte zwischen dem Niltal und Kleinasien im 2 Jahrtausend v Chr Wien 2010 S 233 Dietrich Surenhagen Paritatische Staatsvertrage aus hethitischer Sicht Zu historischen Aussagen und literarischer Stellung des Textes CTH 379 Pavia 1985 S 66 Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 S 19 Paul Koschaker Rezension zu V Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipziger rechtswissenschaftliche Studien herausgegeben von der Leipziger Juristenfakultat Heft 60 Leipzig Theodor Weicher 1931 118 S In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 52 1932 ISSN 2304 4934 S 507 f Guido Pfeifer Konfliktlosungsmechanismen in altvorderasiatischen Staatsvertragen In Zeitschrift fur Altorientalische und Biblische Rechtsgeschichte Band 19 2013 S 13 21 hier S 18 Amnon Altman Tracing the earliest recorded Concepts of International Law The Ancient Near East 2500 330 BCE Legal history library Band 4 M Nijhoff Publishers Leiden 2012 ISBN 978 90 04 22252 6 S 118 ff Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr In Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 57 a b c d e Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 S 23 26 etwa Elena Devecchi Trattati internazionali ittiti Brescia 2015 S 13 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 59 Francis Breyer Agypten und Anatolien Politische kulturelle und sprachliche Kontakte zwischen dem Niltal und Kleinasien im 2 Jahrtausend v Chr Wien 2010 S 244 ff unter Verweis auf Katrin Schmidt Friede durch Vertrag Der Friedensvertrag von Kadesch von 1270 v Chr Der Friede des Antalkidas von 386 v Chr und der Friedensvertrag zwischen Byzanz und Persien von 562 n Chr Frankfurt a M 2002 S 36 so etwa bei Guy Kestemont Diplomatique et Droit International en Asie occidentale 1600 1200 av J C Louvain la Neuve 1974 S 208 ahnlich auch Schafik Allam Religiose Bindung im Recht und Rechtswirksamkeit in Altagypten In Heinz Barta Hrsg Recht und Religion Menschliche und gottliche Gerechtigkeitsvorstellungen in den antiken Welten Philippika Band 24 Harrasowitz Wiesbaden 2008 ISBN 978 3 447 05733 2 S 132 der meint so sei der Wille zum Vertragsschluss unterstrichen worden Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 61 a b c d Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 58 f So etwa Trevor Bryce The Eternal Treaty from the Hittite perspective in British Museum Studies in Ancient Egypt and Sudan Band 6 2006 S 1 11 hier S 5 Anthony Spalinger Considerations on the Hittite treaty between Egypt and Hatti in Studien zur Altagyptischen Kultur Band 9 1981 S 299 358 hier S 318 Dietrich Surenhagen Forerunners of the Hattusili Ramesses treaty in British Museum Studies in Ancient Egypt and Sudan Band 6 2006 S 59 67 hier S 60 Grundlegend ist Mario Liverani Prestige and Interest International Relations in the Near East ca 1600 1100 B C History of the Ancient Near East Band 1 Sargon Padova 1991 ISBN 0 333 76153 7 S 197 ff daran anknupfend Raymond Westbrook International Law in the Amarna Age In Ramond Cohen u a Hrsg Amarna Diplomacy The Beginnings of International Relations Johns Hopkins University Press Baltimore 2002 ISBN 0 8018 7103 4 S 29 Martin Lang Bilateralitat und Vertragstechnik in der Amarna Zeit In Staatsvertrage Volkerrecht und Diplomatie im Alten Orient und in der griechisch romischen Antike Philippika Band 40 Harrassowitz Wiesbaden 2010 ISBN 978 3 447 06304 3 S 120 und Jauss Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Band 135 2018 S 33 f Bspw schreiben Francis Breyer Agypten und Anatolien Politische kulturelle und sprachliche Kontakte zwischen dem Niltal und Kleinasien im 2 Jahrtausend v Chr Wien 2010 S 245 von einem Prinzip Konig und Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 S 2 vom Herrscher als Inkarnation des Staates Katrin Schmidt Friede durch Vertrag Der Friedensvertrag von Kadesch von 1270 v Chr Der Friede des Antalkidas von 386 v Chr und der Friedensvertrag zwischen Byzanz und Persien von 562 n Chr Frankfurt a M 2002 S 39 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 35 f Vgl nur Amon Altman Tracing the earliest recorded Concepts of International Law The Ancient Near East 2500 330 BCE Leiden 2012 S xii ff Guy Kestemont Diplomatique et Droit International en Asie occidentale 1600 1200 av J C Louvain la Neuve 1974 S 208 Eckart Otto Volkerrecht in der hebraischen Bibel und seine altorientalischen Wurzeln in Zeitschrift fur Altorientalische und Biblische Rechtsgeschichte Band 12 2006 S 29 51 hier S 13 ff Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 S 98 Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 S 101 ff Dietrich Surenhagen Paritatische Staatsvertrage aus hethitischer Sicht Zu historischen Aussagen und literarischer Stellung des Textes CTH 379 Pavia 1985 S 72 f Dietrich Surenhagen Paritatische Staatsvertrage aus hethitischer Sicht Zu historischen Aussagen und literarischer Stellung des Textes CTH 379 Pavia 1985 S 72 f Viktor Korosec Hethitische Staatsvertrage Ein Beitrag zu ihrer juristischen Wertung Leipzig 1931 97 f Viktor Korosec The Warfare of the Hittites From the legal Point of View In Iraq Band 25 1963 ISSN 0021 0889 S 159 166 hier S 164 doi 10 2307 4199746 Amon Altman Tracing the earliest recorded Concepts of International Law The Ancient Near East 2500 330 BCE Leiden 2012 S 89 ff Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 62 f Mario Liverani Prestige and Interest International Relations in the Near East ca 1600 1100 B C Padova 1991 S 150 ff Skeptisch Amnon Altman The historical prologue of the Hittite vassal treaties An inquiry into the concepts of Hittite interstate law Bar Ilan University Press Ramat Gan 2004 ISBN 965 226 294 3 S 35 a b Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 71 ff Trevor Bryce The Eternal Treaty from the Hittite perspective in British Museum Studies in Ancient Egypt and Sudan Band 6 2006 S 1 11 hier S 1 Steffen Jauss Zur Konzeption des Vertrages zwischen Pharao Ramses II und Grosskonig Ḫattusili III 1259 v Chr in Zeitschrift der Savigny Stiftung fur Rechtsgeschichte Romanistische Abteilung Band 135 2018 S 21 75 hier S 23 Trevor Bryce The Eternal Treaty from the Hittite perspective in British Museum Studies in Ancient Egypt and Sudan Band 6 2006 S 1 11 hier S 1 nbsp Dieser Artikel wurde am 10 Februar 2019 in dieser Version in die Liste der exzellenten Artikel aufgenommen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Agyptisch Hethitischer Friedensvertrag amp oldid 237004823