www.wikidata.de-de.nina.az
Verbande sind Personenvereinigungen naturlicher oder juristischer Personen als Mitglieder die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Interessen und Ziele zusammengeschlossen haben und uber eine festgelegte interne Organisationsstruktur auf der Grundlage einer privatrechtlichen oder offentlich rechtlichen Satzung verfugen Im Gegensatz dazu ist ein Verbund eine eher lose Vereinigung ohne die genannten internen Organisationsstrukturen Inhaltsverzeichnis 1 Aufgaben 2 Merkmale 3 Regionale Unterteilung 4 Sozial und politikwissenschaftliche Aspekte 5 Rechtsfragen 6 International 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseAufgaben BearbeitenVerbande haben als Personenvereinigungen verschiedene Aufgaben und Ziele beispielsweise politische rechtliche wirtschaftliche oder gesellschaftliche Zielsetzungen Insbesondere haben Verbande haufig die Aufgabe Allgemeine Geschaftsbedingungen einheitlich fur ihre Verbandsmitglieder zu verfassen etwa Allgemeine Geschaftsbedingungen der Kreditinstitute und Allgemeine Versicherungsbedingungen Vertragsmuster oder Lieferungs und Zahlungsbedingungen zu vereinheitlichen Die Verbandspolitik und andere gemeinsame Interessen werden einheitlich fur alle Mitglieder nach aussen vertreten hierdurch fungiert er als Interessenvertretung Lobbyarbeit Ein Verband organisiert einen Teil oder alle gemeinsamen Aktivitaten seiner Mitglieder und ist zustandig fur die Etablierung und Durchsetzung gemeinsamer Standards und Regelungen Merkmale BearbeitenKurt Schelter unterscheidet nach 1 Tragerschaft Interne Tragerschaft besteht durch die Mitglieder externe Tragerschaft durch einen von Dritten vollzogenen Grundungsakt rechtlicher Verortung Offentlich rechtlich etwa Korperschaften oder Stiftungen des offentlichen Rechts privatrechtlich etwa Vereine Personen und Handelsgesellschaften Stiftungen des privaten Rechts Rechtsfahigkeit Rechtsfahige teilrechtsfahige oder nicht rechtsfahige Verbande Zielsetzung wirtschaftliche Verbande etwa GEMA Verbraucherverbande Wirtschaftsverbande soziale Deutscher Mieterbund Haus amp Grund Wohlfahrtsverband kulturelle P E N Verband der Historiker und Historikerinnen Deutschlands oder politische Verbande Bund fur Umwelt und Naturschutz Deutschland politische Parteien Art der Mitglieder Arbeitgeberverbande Berufsverbande fur bestimmte Berufe etwa Arzteverband Fachverbande Fachverband der Flugsicherung Deutschland Gewerkschaften Gewerkschaft der Flugsicherung Sportverband Standesvertretungen oder Unternehmensverbande Im Kommunalrecht gibt es den hoheren Kommunalverband Regionalverband Verwaltungsverband und den Zweckverband Dies sind Verwaltungskooperationen gemass den landerbezogenen Gesetzen uber kommunale Zusammenarbeit Mitglieder in den Bankenverbanden sind die jeweils zugehorigen Kreditinstitute Regionale Unterteilung BearbeitenUberregional auftretende Parteien Gewerkschaften Vereine oder andere Verbande verfugen oftmals uber raumlich gegliederte Organisationsstrukturen auf verschiedenen Ebenen Bundesverband ist eine Bezeichnung fur die in der Regel oberste Gliederung d h auf der Bundesebene die bei allen Parteien und Verbanden ublich ist vergleichbare Bezeichnung vor Grundung der Bundesrepublik Deutschland war Reichsverband Auf foderaler Ebene wird vom Landesverband gesprochen der Bezirksverband bezieht sich auf die Ebene der Regierungsbezirke der Kreisverband bei der SPD traditionell Unterbezirk genannt und der Gemeinde oder Ortsverband bei der SPD der Ortsverein Gelegentlich werden nationale Verbande auch Zentralverband z B Zentralverband des deutschen Handwerks Hauptverband z B Hauptverband der Deutschen Bauindustrie Dachverband Dachverband der Kritischen Aktionarinnen und Aktionare oder Spitzenverband Spitzenverband Facharzte Deutschlands genannt sie sind ausschliesslich juristische Personen Eine andere Art der Verbandsorganisation ist die thematische Hierarchie die typischerweise aus Spartenverbanden und Dachverband gebildet wird Ein Beispiel hierzu ist der Deutsche Fischerei Verband als Dachverband der Spartenverbande Hochsee Kusten Binnen und Sportfischerei sowie der Angler Uber die nationalen Grenzen hinaus schliessen sich Verbande auch zu Kontinentalverbanden z B UEFA Europaverband der Kleintierzuchter bzw einem Weltverband z B FIFA Weltverband der Diamantborsen zusammen Sozial und politikwissenschaftliche Aspekte Bearbeiten Hauptartikel Verband Soziologie Sozial und Politikwissenschaft unterscheiden mannigfaltige Erscheinungsweisen der Verbande wie Fach Dach Wirtschafts Berufs und Wissenschaftsverbande Kultur Verkehrs und Sportverbande Sozial und Wohlfahrtsverbande Umweltschutzorganisationen und Schutzverbande Auch politische Parteien und Gewerkschaften Kammern berufsstandische Korperschaften sowie Studierendenschaften Zunfte und Korporationen sowie die im gesetzlichen Sinne ausgenommenen Gebietskorperschaften der hoheitlichen Verwaltung zahlen dazu Sie sind durchwegs Interessenverbande einer gesellschaftlichen Gruppe Die Freiwilligkeit unterscheidet Vereine und ahnliche Verbande von den Pflicht oder Zwangsverbanden Kammern fur Gewerbe und Freie Berufe mancherorts auch Gewerkschaften bei denen eine gesetzliche Pflichtmitgliedschaft besteht Des Weiteren verfugen gewisse Verbandstypen uber besondere Rechte So geniessen Verbraucher und Umweltschutzverbande das Privileg der Verbandsklage in Verbraucherschutz und Umweltangelegenheiten Gewerkschaften und Arbeitgeber konnen verbindliche Tarifvertrage aushandeln Oftmals erwachsen Verbande aus Monopolstellungen oder sie erwerben diese Insofern kommt ihnen eine gehobene gesellschaftliche Bedeutung zu Im Kontext Lobbyismus gelten dann Sonderregelungen um die Bildung von Syndikaten zu vermeiden von kartellrechtlichen Beschrankungen bei Wirtschaftsunternehmen uber Regelungen zu den umstrittenen Pflichtmitgliedschaften bis zur erwunschten Hoheit der staats und kommunalrechtlichen Korperschaften die auch darum aus dem Verbandsrecht ausgenommen sind Rechtsfragen BearbeitenDie Grundung von Verbanden unterliegt in Deutschland gemass Art 9 Abs 1 GG dem grundrechtlichen Schutz der Vereinigungsfreiheit Konstitutives Merkmal eines Verbandes sind seine Mitglieder Diese geben sich eine Satzung die den Verbandszweck die Verbandsversammlung und die Stimmrechte gegebenenfalls Mitgliedsbeitrage regelt Wenn sie als Interessengruppe eines Interessenverbands auftreten sind sie dem Lobbyismus zuzuordnen in dessen Rahmen Einfluss auf Gesetzgebung und offentliche Verwaltung ausgeubt wird 2 Verbande sind zumeist Vereine da sie einen gemeinsamen Zweck unter einheitlichen Namen verfolgen und existentiell unabhangig vom Wechsel ihrer Mitglieder sind 3 so auch Gewerkschaften politische Parteien und Wohnungseigentumergemeinschaften 4 Der Begriff Verband tauchte als Bezeichnung fur einen Personenzusammenschluss erst in der Mitte des 19 Jahrhunderts auf und loste das bisher gebrauchliche Wort Assoziation ab 5 Eine Legaldefinition fur den Rechtsbegriff Verband gibt es nicht wenngleich er in Gesetzen erwahnt wird etwa in 164 EGBGB Die Rechtsprechung spricht vom Verband wenn er gemass 21 BGB besondere qualifizierende Merkmale hohe Mitgliederzahl Zusammenschlusse aufweist 6 also Massenorganisationen mit bedeutender Stellung im wirtschaftlichen sozialen kulturellen oder politischen Bereich 7 Vielfach sind Verbande als eingetragener Verein e V organisiert haben aber ebenso wie nicht eingetragene Vereine keinen Aufnahmezwang 8 Das gilt nach standiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs BGH so lange wie ein Verband kein Monopol darstellt Gemass 826 BGB 20 Abs 5 GWB kann er zur Aufnahme verpflichtet sein wenn ein wesentliches oder grundlegendes Interesse an der einzelnen Mitgliedschaft besteht Im Interesse seines Bestandes und seiner Funktionsfahigkeit kann der Verband den Aufnahmezwang einschranken sofern das sachlich gerechtfertigt ist 9 Die Tariffahigkeit von Verbanden fur Tarifverhandlungen ergibt sich aus 2 Abs 2 TVG wonach Zusammenschlusse von Gewerkschaften und von Vereinigungen von Arbeitgebern Spitzenverband im Namen der ihnen angeschlossenen Verbande Tarifvertrage abschliessen konnen wenn sie eine entsprechende Vollmacht haben Ein Verband muss zudem unabhangig und von seinen Mitgliedern entsprechend beauftragt sein ferner muss er reprasentativ sein er muss mithin berechtigterweise fur die Branche sprechen 10 International BearbeitenOsterreichAuch in Osterreich erfolgt analog zur Verwaltungsgliederung eine Unterteilung in Bundes Landes Bezirks und Gemeindeverbande bei politischen Parteien auch Sektion genannt der Begriff Sektion kann neben regionalen auch themenbezogene Gliederungen umfassen In der Schweiz besteht analog als Bezeichnung einer Untereinheit die Kantonalsektion Durch das Vereinsgesetz wird in Osterreich ein Verband als ein Verein definiert in dem sich in der Regel Vereine zur Verfolgung gemeinsamer Interessen zusammenschliessen 11 Lediglich im Bereich der Verbandshaftung nach dem Verbandsverantwortlichkeitsgesetz 12 zahlen zusatzlich zu Vereinen auch Aktiengesellschaften Stiftungen Genossenschaften Personengesellschaften und Erwerbsgesellschaft zu den Verbanden 13 oder im Wortlaut des 1 Z 2 VbVG alle juristische Personen ausser der Verlassenschaft Bund Lander Gemeinden und andere juristische Personen soweit sie in Vollziehung der Gesetze handeln anerkannte Kirchen Religionsgesellschaften und religiose Bekenntnisgemeinschaften soweit sie seelsorgerisch tatig sind eingetragene Personengesellschaften europaische wirtschaftliche InteressenvereinigungenFur Straftaten ihrer Entscheidungstrager und Mitarbeiter wenn Pflichten verletzt wurden die den Verband betreffen haften zusatzlich zu jenen auch die Verbande selbst SchweizWie in Osterreich ist der Verband in der Schweiz durch das Vereinsrecht des Zivilgesetzbuches erfasst Literatur BearbeitenAlexander Brehm Sind Verbande noch zeitgemass Ein Vergleich zwischen dem Centralverband Deutscher Industrieller und dem Bundesverband der Deutschen Industrie e V Polisphere Library Berlin 2008 ISBN 978 3 938456 19 4 Christoph Meitz Umfang und Verhaltnis der Rechtsbehelfe von Umwelt und Naturschutzvereinigungen die Auswirkungen der Reform 2010 In Zeitschrift fur Umweltrecht Nr 12 2010 S 563 570 zur nomos de PDF 148 kB Weblinks Bearbeitenwww verbandsforum de Suchmaschine deutschsprachiger Verbande www verbaende com Umfassende Artikel zum Verbandswesen in Deutschland und Europa im Deutschen Verbande Forum www verbandsforschung de Wirtschaftswissenschaftliche Forschungseinrichtung zu den Verbanden Artikel zu Verbandetrends aus dem Verbandereport PDF 407 kB Trends und Herausforderungen im Verbandeumfeld www verbandsbuero de Gesetze fur Vereine und Verbande in einer Ubersicht Einzelnachweise Bearbeiten Kurt Schelter Demokratisierung der Verbande 1976 S 60 ff Gerhard Kobler Etymologisches Rechtsworterbuch 1995 S 425 f RGZ 60 94 99 BGH Urteil vom 8 Juni 2018 Az V ZR 125 17 Anja Steinbeck Vereinsautonomie und Dritteinfluss 1999 S 5 BayObLGZ 1974 299 Bernhard Reichert in Bernhard Reichert Frank van Look Hrsg Handbuch des Vereins und Verbandsrechts 1995 Rn 2662 BGHZ 101 193 BGHZ 63 282 BGH Urteil vom 15 September 2016 Az I ZR 20 15 Vereinsgesetz 2002 1 Abs 5 BGBl I 151 2005 VbVG Unternehmensstrafgesetz Ronald Escher Firmentreue bis ins Kriminal In Salzburger Nachrichten 30 Juli 2008 Gericht amp Recht S 12 Normdaten Sachbegriff GND 4027286 2 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Verband Recht amp oldid 234203605