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Der Wirtschaftsverband ist eine Vereinigung von Unternehmen mit freiwilliger Mitgliedschaft zum Schutze und zur Forderung ihrer gemeinschaftlichen Interessen Er ist damit auch ein Interessenverband Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 2 Organisation 3 Aufgaben 4 Literatur 5 EinzelnachweiseAllgemeines BearbeitenEin Wirtschaftsverband vertritt die Interessen der Unternehmen seines satzungsmassigen Zustandigkeitsbereichs 1 Er muss nicht notwendigerweise ein Verband sein sondern kann auch als Zweckgemeinschaft eingetragener Verein oder Verbund organisiert sein Wirtschaftsverbande nennt man auch Branchenverband insbesondere als Dachverband der Branche daneben gibt es z B auch regionale Wirtschaftsverbande politische Wirtschaftsverbande parteigebundene Verbande und Unternehmensgrosse z B Mittelstand Der Bundesgerichtshofs BGH stellte 1956 klar dass ein Wirtschaftsverband der die Interessen der Unternehmen eines bestimmten Gewerbe oder Handelszweiges vertritt nicht ohne triftigen Grund Unternehmen der betreffenden Branche die Mitgliedschaft verweigern kann 2 Organisation BearbeitenDie Mitgliedschaft in Wirtschaftsverbanden ist im Gegensatz zur IHK freiwillig Die Verbande sind nach Wirtschaftszweigen gegliedert und in Spitzenverbanden wie dem Bundesverband der Deutschen Industrie und dem Handelsverband Deutschland zusammengefasst Daneben haben sich auch branchenubergreifend Interessenvertretungen des Mittelstandes etabliert wie etwa der Bundesverband mittelstandische Wirtschaft BVMW oder der Verband der Familienunternehmer Die Familienunternehmer ASU Teilweise sind die Verbande auch als Arbeitgeberverband Tarifpartner Im Handwerksbereich entsprechen die Innungen den Wirtschaftsfachverbanden Die bestehenden Wirtschaftsverbande wie etwa Wirtschaftsverband Erdol und Erdgasgewinnung Wirtschaftsverband Grosshandel Metallhalbzeug Wirtschaftsverband Industrieller Unternehmen Baden oder Wirtschaftsverband Textil Service sind ausschliesslich als eingetragener Verein organisiert die angeschlossenen Unternehmen sind deshalb Vereinsmitglieder Diese nehmen ihre Rechte in der Mitgliederversammlung wahr die als oberstes Organ den Vorstand bestellt und abberuft Aufgaben BearbeitenZu den Aufgaben der Wirtschaftsverbande gehoren typischerweise eine Interessenvertretung der Mitgliedsunternehmen Branchen gegenuber staatlichen Stellen zu sein gemeinsame technische und rechtliche Standards der Branche zu erarbeiten Unterstutzung und Beratung der Mitgliedsunternehmen anzubieten und Offentlichkeitsarbeit zu betreiben Oftmals sind die Wirtschaftsverbande auch Trager der Organisation zur Ausbildung der Unternehmensmitarbeiter und der berufsstandischen Versorgungswerke Literatur BearbeitenHans Jurgen Zechlin Verbandsmanagement im Strukturwandel Fossil Verlag 1999 ISBN 3 931959 25 2 Wolfgang Schroeder Bernhard Wessels Hrsg Handbuch Arbeitgeber und Wirtschaftsverbande in Deutschland Verlag fur Sozialwissenschaften 2010 ISBN 978 3 531 14195 4 Einzelnachweise Bearbeiten BGHZ 21 1 4 BGHZ 21 1 4Normdaten Sachbegriff GND 4066521 5 lobid OGND AKS Bitte den Hinweis zu Rechtsthemen beachten Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Wirtschaftsverband amp oldid 228562884