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Unter Studierendenschaft oder Studentenschaft versteht man im engeren Sinne die Gesamtheit aller eingeschriebenen Studenten einer Hochschule Ist ein solcher Zusammenschluss durch Gesetz oder Hochschulverfassung geregelt spricht man auch von einer verfassten Studierendenschaft oder verfassten Studentenschaft Verfasste Studierendenschaften sind in den meisten deutschen Bundeslandern sowie in einigen Kantonen der Schweiz als offentlich rechtliche Teil bzw Gliedkorperschaften der jeweiligen Hochschule verankert In den Bundeslandern und Kantonen in denen keine verfassten Korperschaften mehr bestehen gibt es an den Hochschulen stattdessen haufig privatrechtlich organisierte freie oder unabhangige Studierendenschaften siehe Regionale Besonderheiten In Osterreich gibt es mit der Osterreichische Hochschulerinnen und Hochschulerschaft sowie den Hochschulerschaften an den Universitaten vergleichbare Einrichtungen Umgangssprachlich wird der Ausdruck Studentenschaft zudem haufig in einem weiteren allgemeineren Sinne fur die Studenten als soziales oder historisches Phanomen verstanden Dieser umgangssprachliche oder soziologische Gebrauch von Studentenschaft kann auch uber die einzelne Hochschule hinausreichen und sich beispielsweise auf die Gesamtheit der Studenten eines Landes beziehen Fur diese allgemeine nicht rechtliche Bedeutung war bis in die erste Halfte des 20 Jahrhunderts auch noch der Begriff Studententum gebrauchlich Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 1 1 Vorgeschichte 1 2 Weimarer Republik und NS Zeit 1 3 Nachkriegszeit 1 4 Diskussion seit den 1960er Jahren 2 Organe und uberregionale Vertretungen 3 Aufgaben der verfassten Studierendenschaft 3 1 Fehlende Selbstverwaltungsaufgaben 3 2 Geringe Einbindung in die akademische Selbstverwaltung 3 3 Geringe Beteiligung der Studenten 3 4 Mitgliedsbeitrage und Haushaltsfuhrung 3 5 Allgemeinpolitisches Mandat 4 Regionale Besonderheiten 4 1 Baden Wurttemberg 4 2 Bayern 4 3 Hessen 4 4 Neue Bundeslander 4 5 Schweiz 5 Literatur 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenVorgeschichte Bearbeiten Die Idee einer einheitlichen Organisation fur alle Studenten wurde erstmals zu Beginn des 19 Jahrhunderts von der Urburschenschaft formuliert die damit allerdings noch keine hochschulspezifischen Ziele verfolgte Vielmehr sah sie in der Zusammenfassung der alten landsmannschaftlichen Vereinigungen eine Vorstufe fur die erstrebte nationale Einheit Deutschlands Der Gedanke wurde spater von der Progressbewegung und der Freistudentenschaft aufgegriffen und mit neuen Zielen Hochschulreform Mitbestimmung soziale Selbsthilfe verknupft Auch die um 1900 zunachst auf freiwilliger Grundlage gebildeten Allgemeinen Studentenausschusse AStA dokumentierten durch das Adjektiv allgemein dass sie nicht mehr nur die Vertreter der Studentenverbindungen sondern auch die immer zahlreicher werdenden Nichtkorporierten reprasentieren wollten Nach vereinzelten Vorlaufern Tubingen 1821 Heidelberg 1885 kam es zu Beginn des 20 Jahrhunderts zu einer Grundungswelle die 1919 in die Deutsche Studentenschaft als Dachverband der lokalen AStA mundete Weimarer Republik und NS Zeit Bearbeiten Verfasste Studentenschaften im offentlich rechtlichen Sinne wurden erstmals 1920 in Preussen unter der Agide des spateren Kultusministers Carl Heinrich Becker eingefuhrt Ein Jahr zuvor hatten sich die Studentenausschusse der deutschen und osterreichischen Hochschulen in Wurzburg zur Deutschen Studentenschaft zusammengeschlossen und genau dies zu ihrer Hauptforderung erhoben Die preussische Verordnung uber die Bildung von Studentenschaften vom 18 September 1920 1 die von den anderen Landern nahezu wortgleich ubernommen wurde ubertrug den Studentenschaften neben der Pflege von Kultur und Sport sowie der Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung vor allem die soziale und wirtschaftliche Selbsthilfe Der Dachverband die Deutsche Studentenschaft war indes ein nichtrechtsfahiger Verein des privaten Rechts 2 Nachdem die studentische Selbsthilfe fruhzeitig aus der eigentlichen studentischen Selbstverwaltung herausgelost und auf rechtlich verselbstandigte Hilfsvereine die heutigen Studentenwerke ubertragen worden war da die Studentenschaften nach der preussischen Verordnung selbst nicht rechtsfahig waren lag der Schwerpunkt der studentischen Selbstverwaltung noch deutlicher als zuvor auf dem Gebiet der nationalpolitischen Erziehung In der Folgezeit wurden die Studentenschaften zunehmend von nationalistischen antisemitischen und republikfeindlichen Kraften dominiert So nahm die Deutsche Studentenschaft nur arisch organisierte Gruppen an auslandsdeutschen Hochschulen in Osterreich und der Tschechoslowakei als Mitglieder auf Die preussische Regierung versuchte 1927 zwar in ihrem Bereich die Lage zu bereinigen Die Auseinandersetzung endete jedoch damit dass C H Becker selbst die preussischen Studentenschaften aufloste Dies konnte jedoch den Vormarsch insbesondere des NS Studentenbundes nicht verhindern der schliesslich 1931 die Fuhrung der Deutschen Studentenschaft ubernahm 1933 wurden die Studentenschaften reichsweit wieder eingefuhrt dabei in typisch nationalsozialistischem Sinne festgelegt beispielsweise auf den Gedanken des Rassenkampfes verpflichtet und nach dem Fuhrerprinzip organisiert 3 Siehe auch Geschichte der Studentenverbindungen Nachkriegszeit Bearbeiten Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Deutsche Studentenschaft als NS Organisation verboten Gleichzeitig forderten die Alliierten zumindest an den westdeutschen Hochschulen den Wiederaufbau demokratisch organisierter Studentenschaften Der studentischen Jugend sollte die Moglichkeit gegeben werden sich im Sinne der demokratischen Neuordnung der Hochschulen zu engagieren und ihre Belange eigenverantwortlich zu regeln Allerdings achteten die Besatzungsbehorden vor dem Hintergrund der Weimarer Erfahrungen darauf dass die studentischen Organe nicht zum Spielball parteipolitischer Interessen wurden Die Not der Nachkriegszeit zwang die meisten ASten ohnehin dazu sich vorrangig der Losung ganz handfester Alltagsprobleme wie der Beschaffung von Wohnraum Kleidung Heiz oder Schreibmaterial zu widmen Die Rechtsform der Studentenschaften spielte dabei lange Zeit keine Rolle man ging einfach von der gewohnheitsrechtlichen Weitergeltung der Weimarer Verordnungen aus und liess die Studentenschaften samt Pflichtmitgliedschaft und Beitragsrecht unangetastet Lediglich in Osterreich wurden sie ab 1950 durch Bundesgesetz geregelt und nunmehr als Hochschulerschaften seit 2005 Hochschulerinnen und Hochschulerschaften bezeichnet Diskussion seit den 1960er Jahren Bearbeiten In Deutschland wurde diese Frage erst seit Beginn der 1960er Jahre wieder verstarkt diskutiert Ausloser hierfur waren zum einen die sich zuspitzende Auseinandersetzung um allgemeinpolitische Aktivitaten der Studentenvertretungen siehe unten zum anderen aber vor allem die von den Studenten selbst erhobene Forderung nach paritatischer Mitbestimmung in den Hochschulorganen Drittelparitat Denn so wurde von einigen Bundeslandern argumentiert die unmittelbare Einbeziehung der Studenten in die Gremien der Hochschule mache eine gesonderte Zwangsorganisation fur sie nunmehr uberflussig Zwar wurde die generelle Drittelparitat in den Hochschulgremien nach einer Klage von 398 Professoren und Dozenten 4 hauptsachlich der Georg August Universitat Gottingen und der Technischen Universitat Clausthal gegen das Vorschaltgesetz fur ein Niedersachsisches Gesamthochschulgesetz vom 26 Oktober 1971 durch Urteil des Bundesverfassungsgerichtes vom 29 Mai 1973 fur verfassungswidrig erklart 5 Die studentische Mitwirkung in den Hochschulgremien Gruppenhochschule wurde jedoch im Grundsatz beibehalten Im Hochschulrahmengesetz von 1976 wurde die verfasste Studentenschaft als Ergebnis eines Bund Lander Kompromisses und anders als ursprunglich geplant schliesslich nur noch als Kann Bestimmung aufgenommen Dies ermoglichte es den unionsgefuhrten Landesregierungen von Bayern 1973 und Baden Wurttemberg 1977 letztendlich die verfassten Studentenschaften abzuschaffen Dagegen wurden sie in Berlin das sie bereits 1969 aufgehoben hatte 1978 wieder eingefuhrt Auch in den neuen Bundeslandern wurden nach 1990 uberall verfasste Studentenschaften eingefuhrt in Sachsen Anhalt seit 1994 allerdings mit einer Austrittsoption fur die einzelnen Studenten Im Sommer 2002 versuchte die damalige rot grune Bundesregierung schliesslich verfasste Studentenschaften im Hochschulrahmengesetz verbindlich festzuschreiben Diese Anderung wurde jedoch vom Bundesverfassungsgericht nach einer Klage mehrerer Bundeslander am 26 Januar 2005 verworfen da der Bund mit dieser Regelung seine Rahmenkompetenz uberschritten habe AZ 2 BvF 1 03 Eine erneute inhaltliche Aussage zur Zulassigkeit verfasster Studierendenschaften traf das Gericht jedoch nicht nachdem es bereits 2000 im Semesterticketurteil 6 keine grundsatzlichen Zweifel daran geaussert hatte Organe und uberregionale Vertretungen BearbeitenMitglieder einer Studentenschaft sind alle eingeschriebenen Studenten einer Hochschule Diese wahlen in Deutschland in der Regel ein Studentenparlament welches wiederum den Allgemeinen Studentenausschuss AStA als ausfuhrendes Organ bestimmt An kleineren Hochschulen wahlen die Studenten den AStA zuweilen auch in direkter Wahl ein Studentenparlament existiert dann meist nicht Dieses Einheitssystem bei dem Legislative und Exekutive in einem einzigen Organ zusammenfallen liegt auch den Studentenraten vieler ostdeutscher Hochschulen zugrunde Daneben gibt es unter anderem in Bayern und an einigen Hochschulen der Schweiz noch eine Reihe von abweichenden Bezeichnungen fur die studentischen Organe siehe auch Regionale Besonderheiten Auf Fachbereichs oder Studiengangebene gliedern sich die Studentenschaften haufig in Fachschaften die zur Wahrnehmung der fachspezifischen Belange zumeist eigene Vertretungen die Fachschaftsrate wahlen Daneben existieren zum Teil mit Fachschaftsvollversammlungen eigene Kontroll und Wahlstrukturen Einheitliche landes oder bundesweite Zusammenschlusse von Studentenschaften sind in Deutschland und der Schweiz anders als in Osterreich nicht oder nur teilweise gesetzlich geregelt sie existieren daher in der Regel auf freiwilliger Basis Lediglich in Baden Wurttemberg 7 Mecklenburg Vorpommern Sachsen und Thuringen sind Vertretungen auf Landesebene gesetzlich vorgesehen Ferner bestehen in Rheinland Pfalz 8 und Sachsen Anhalt 9 Kann Regelungen zur Bildung eines Zusammenschlusses auf Landesebene In Deutschland besteht der freie zusammenschluss von studentInnenschaften fzs seit 1993 als bundesweite Vertretung verfasster und nicht verfasster Studentenschaften Ihm gehoren jedoch nur ein Teil der deutschen Hochschulen an In der Schweiz fungiert der 1920 gegrundete Verband der Schweizer Studierendenschaften VSS als nationale Dachverband bei dem allerdings ebenfalls nicht alle Studierendenschaften Mitglied sind Aufgaben der verfassten Studierendenschaft BearbeitenDie Gremien und Organe der verfassten Studierendenschaft vertreten die Interessen der in ihr organisierten Studierenden gegenuber der Hochschule der Hochschulleitung und der Offentlichkeit Die Form in der die VS dies tut ist zum einen vom Bundesland zum zweiten aber auch von Hochschule zu Hochschule unterschiedlich geregelt Die Organe und Gremien der VS fassen auf den unterschiedlichen Ebenen auf denen sie aktiv sind Hochschule Institute Fachbereiche Fakultaten Land Bund usw Beschlusse und setzen diese um Dies geht von der studentischen Beteiligung an Professoren Berufungen uber die Verwaltung von Sozialbeitragen Semestertickets und kulturellen Veranstaltungen bis hin zur hochschulpolitischen und politischen Vertretung der Studierenden Das Allgemeinpolitische Mandat insbesondere der ASten und Studierendenparlamente ist unter Konservativen umstritten Die Junge Union 10 und Teile des RCDS sprechen sich gegen die demokratisch legitimierte Beteiligung der Studierenden aus Dennoch ist in den meisten Bundeslandern in denen die verfasste Studierendenschaft zusatzlich zur verfassten Gruppenuniversitat besteht auch ein politischer Bildungsauftrag in der Satzung der Verfassten Studierendenschaft festgeschrieben Auch wenn die Geschichte der VS weiter zuruckreicht hat dieser politische Bildungsauftrag der VS seinen Ursprung erst in der Nachkriegszeit als die Alliierten Besatzungsmachte die verfasste Studierendenschaft als Schule der Demokratie an den Hochschulen wieder einfuhrten Die verfasste Studierendenschaft nimmt ausserdem die Vertretung der fachlichen sozialen wirtschaftlichen und kulturellen Interessen ihrer Mitglieder wahr Neben der meinungsbildenden und ausfuhrenden Funktion haben sich an den meisten Hochschulen Dienstleistungen der VS wie Semestertickets Rechtsberatung BAfoG Beratung Darlehen und die gemeinschaftliche Anschaffung von Studienbedarf Schreibwaren Kittel Praparierbestecke Skripte etabliert An grossen Universitaten an denen die ASten mit entsprechendem Haushaltsvolumen ausgestattet sind erhalten AStA Referenten und andere Studierendenvertreter StuPa Prasidenten usw oft eine Aufwandsentschadigung die sich meist am Bafog Hochstsatz orientiert Insbesondere an kleinen Universitaten und Fachhochschulen steht in der Regel keine Finanzierung fur Studierendenvertreter zur Verfugung ebenso trifft dies fur die Studierendenvertretung in Bayern zu Diese erfullen ihre Aufgaben ebenfalls ehrenamtlich aber i d R ohne Aufwandsentschadigung Fehlende Selbstverwaltungsaufgaben Bearbeiten Der Begriff studentische Selbstverwaltung wird zwar heute zumeist synonym gebraucht fur die verfasste Studierendenschaft und ihre Organe Ursprunglich bezeichnete er jedoch in Abgrenzung zur Mitverwaltung d h Teilnahme an der akademischen Selbstverwaltung und Interessenvertretung nur einen bestimmten Aufgabenbereich der Studierendenschaft Als Selbstverwaltungsaufgaben galten bei der Errichtung Verfasster Studierendenschaften in den 1920er Jahren vor allem die wirtschaftliche und soziale Selbsthilfe der Studierenden die heute im Wesentlichen von den Studentenwerken getragen wird die studentische Krankenversorgung anders als heute waren Studierende damals nicht gesetzlich versichert die Pflege des freiwilligen Hochschulsports wofur die meisten Hochschulen heute eigene Einrichtungen unterhalten die Forderung der musisch kulturellen Interessen der Studierenden Nach 1945 widmeten sich viele Studierendenschaften zudem verstarkt dem Aufbau internationaler Austauschbeziehungen bevor auch diese Aufgabe zunehmend von den hochschuleigenen Auslandsamtern ubernommen wurde Zugleich waren diese Selbstverwaltungsaufgaben insbesondere die wirtschaftliche und soziale Selbsthilfe seinerzeit ein wesentliches Argument dafur den Studierendenschaften uberhaupt einen offentlich rechtlichen Status verbunden mit dem Recht zur Beitragserhebung zu verleihen Angesichts der Tatsache dass die meisten dieser Aufgaben heute aber ebenfalls von anderen Institutionen wahrgenommen werden wird von Kritikern vor allem in der juristischen Literatur seit langerem bezweifelt dass die verfasste Studierendenschaft als offentlich rechtlicher Pflichtverband uberhaupt noch gerechtfertigt und mit dem Grundgesetz vereinbar sei Diese Zweifel hat das Bundesverfassungsgericht jedoch bislang zuletzt im Jahr 2000 zuruckgewiesen und dem Gesetzgeber ausdrucklich einen Ermessenspielraum in dieser Frage zugestanden Geringe Einbindung in die akademische Selbstverwaltung Bearbeiten Anders als etwa in Osterreich oder der Schweiz sind die studentischen Organe nicht mehr unmittelbar an der akademischen Selbstverwaltung beteiligt Stattdessen werden die studentischen Vertreter in die Senate und Fakultats bzw Fachbereichsrate in getrennten Wahlgangen ermittelt und agieren daher oft weitgehend isoliert Ohnehin sind Studenten in diesen Gremien nur mit 16 bis 25 der Sitze und Stimmen vertreten die Professoren verfugen hingegen uber die absolute Mehrheit Dadurch haben viele Studenten das Gefuhl nur geringen oder gar keinen Einfluss auf die Hochschulpolitik vor Ort zu besitzen Bei der laufenden Umorganisation vieler Hochschulen geht zudem eine Tendenz dahin die Kompetenzen dieser Gremien zu beschneiden und auf Gremien zu verlagern die ohne jede studentische Beteiligung Entscheidungen treffen z B Hochschulrate Geringe Beteiligung der Studenten Bearbeiten Die Wahlbeteiligung sowohl zu den Studentenparlamenten als auch zu den Hochschulgremien ist daher oft gering und liegt meist nur bei 10 bis 20 Prozent 11 Dies ist zum Teil auf die fehlenden Kompetenzen und die daraus folgende geringe Bedeutung der Wahl zum Teil aber auch auf Politikmudigkeit und mangelnde Information der Studenten zuruckzufuhren Den Studentenvertretungen wird daher oft mangelnde Legitimation vorgeworfen 12 Sie wurden nicht die Mehrheit der Studenten vertreten sondern nur einen kleinen Teil Dies wird oft zur Begrundung weiter Kompetenzbeschrankungen herangezogen siehe Beispiel Hessen Dieser Artikel oder nachfolgende Abschnitt ist nicht hinreichend mit Belegen beispielsweise Einzelnachweisen ausgestattet Angaben ohne ausreichenden Beleg konnten demnachst entfernt werden Bitte hilf Wikipedia indem du die Angaben recherchierst und gute Belege einfugst Vielen Studentenvertretungen mangelt es ferner an interessierten und erfahrenen Mitgliedern Durch eine Verscharfung der Studienbedingungen und insbesondere im Zuge des Bologna Prozesses und der Einfuhrung von Studiengebuhren wird zudem befurchtet dass Studenten sich auf ihr personliches Vorankommen konzentrieren mussen und sich weniger sozial engagieren Dies gilt vor allem an Universitaten ohne verfasste Studierendenschaft an denen eine Bezahlung von Referenten nicht vorgesehen ist und die Vertretungen auf ehrenamtliche Mitglieder angewiesen sind Mitgliedsbeitrage und Haushaltsfuhrung Bearbeiten Kritik richtet sich oft gegen die zwangsweise Erhebung von Mitgliedsbeitragen und die Verwaltung der Mittel Angesichts niedriger Wahlbeteiligungen gibt es haufig auch Befurchtungen kleine aber gut organisierte Gruppen konnten Einzug in die Studentenvertretung halten und sich an den Beitragen der Studenten bereichern In der Regel unterliegt die Haushaltsfuhrung der Studentenvertretung mehrfacher Kontrolle zum einen durch interne Kontrollgremien der Studentenschaft zum anderen durch die Hochschule und durch die Landesrechnungshofe Angebliche Skandale um rechtswidrigen Umgang mit den Mitteln der Studentenvertretung durch Asten bezogen sich in der Vergangenheit auch eher auf Misswirtschaft im Zusammenhang mit selbst getragenen Betrieben als auf die Umleitung von Geldern in Schwarze Kassen oder ahnliches Allerdings wird von verschiedenen Seiten kritisiert dass die Asten ihre Mittel einseitig einsetzen 13 Allgemeinpolitisches Mandat Bearbeiten Die Wahrnehmung allgemeinpolitischer Interessen durch die Studentenschaften ist seit langem umstritten Oft kritisiert werden Ausserungen von Studentenvertretungen zu allgemeinpolitischen Themen Insbesondere konservative Gruppen werfen linken ASten vor sie wurden die Ressourcen der Studentenschaft fur allgemeinpolitische Arbeit missbrauchen Auch konservative Studentenvertretungen aussern sich jedoch manchmal zu allgemeinpolitischen Themen Als Begrundung fur ein Verbot sich allgemeinpolitisch zu aussern werden die Zwangsmitgliedschaft und die negative Meinungsfreiheit der Mitglieder vorgebracht In mehreren Fallen wurden Asten gerichtlich dazu verurteilt allgemeinpolitische Ausserungen zu unterlassen 14 Das Hochschulgesetz des Landes Nordrhein Westfalen stellt klar dass Studierendenschaften in von ihnen verwendeten Medien z B Online Foren auf eigenen Internetseiten auch allgemeinpolitische Ausserungen zulassen durfen jedoch nur wenn diese von den Verlautbarungen der Studierendenschaft als solcher deutlich abgegrenzt werden 15 Siehe auch Allgemeinpolitisches MandatRegionale Besonderheiten BearbeitenBaden Wurttemberg Bearbeiten In Baden Wurttemberg gab es zwischen 1977 und 2012 keine verfassten Studentenschaften 16 Nach dem damals geltenden Hochschulgesetz bildeten die studentischen Vertreter im Hochschulsenat deren Stellvertreter und weitere Studierendenvertreter ein Hochschulorgan das als AStA bezeichnet wurde Hierbei handelte es sich aber nicht um ein Gremium der verfassten Studierendenschaft er hatte daher auch keine Satzungsautonomie und keine Finanzhoheit Sowohl uber die Geschaftsordnung des AStA als auch uber dessen Budget das aus dem allgemeinen Hochschulhaushalt gespeist wurde entschied der Senat mit professoraler Mehrheit Laut damaligem Hochschulgesetz war dieser AStA ausschliesslich fur fakultatsubergreifende Studienangelegenheiten sowie fur die Forderung der sozialen geistigen musischen und sportlichen Belange der Studierenden zustandig Aufgrund dieser Rechtslage gab es an mehreren Hochschulen in Baden Wurttemberg neben dem offiziellen AStA sogenannte Unabhangige Studierendenschaften mit eigenen Gremien Nach dem Wahlsieg der grun roten Koalition 2011 wurden ein Jahr spater die Verfassten Studierendenschaften im Hochschulgesetz erneut verankert 17 Bayern Bearbeiten In Bayern wurden die verfassten Studierendenschaften bereits 1973 abgeschafft Studierendenparlament und AStA wurden durch im Bayerischen Hochschulgesetz BayHSchG 18 verankertes System aus Studierendenvertretern ersetzt Da diese Gremien jedoch keine offentlich rechtliche Teilkorperschaft mehr reprasentieren besitzen auch sie deutlich weniger Kompetenzen vor allem keine Satzungs und Beitragshoheit mehr Im Bayerischen Hochschulgesetz Art 52 BayHSchG 19 ist die Studierendenvertretung an den Bayerischen Hochschulen geregelt Auch ohne verfasste Studierendenschaft wirken die in der jahrlichen Hochschulwahl gewahlten Studierendenvertreter in den Hochschulorganen mit Im ersten Schritt werden die Vertreter der Studierenden einer Fakultat gewahlt diese bilden die Fachschaftsvertretung und haben zwei oder vier Sitze im Fakultatsrat 20 Die ersten beiden gewahlten Vertreter der Fachschaftsvertretung jeder Fakultat der Hochschule bilden gemeinsam den Fachschaftenrat Analog zum Studierendenparlament StuPa gibt es in Bayern den Studentischen Konvent welcher zur einen Halfte aus dem Fachschaftenrat besteht und zur anderen Halfte aus genauso vielen direkt gewahlten Kandidaten welche sich regular uber Vereinigungen Listen zur Wahl stellen lassen konnen Die Mandatstrager des Konvents wahlen anschliessend vier Mitglieder in einen Sprecherrat welcher aus sechs Personen besteht und die Funktion des AStA erfullt Die zwei gewahlten studentischen Vertreter im Akademischen Senat sind ebenfalls automatisch Mitglied im Studentischen Konvent und im Sprecherrat Als der Folge der Experimentierklausel Art 106 BayHSchG konnten in Bayern Unabhangige Studierendenschaften entstehen die die bisherige Arbeit in einem Parallelmodell zu den gesetzlichen Strukturen weiterfuhrten Zusammensetzung und Bezeichnung der Organe variieren daher von Hochschule zu Hochschule betrachtlich Beispiele FAU Erlangen Nurnberg Ludwig Maximilians Universitat Munchen Technische Universitat Munchen Universitat Regensburg Hochschule RosenheimHessen Bearbeiten In Hessen wurden ab 2006 durch die CDU Regierung massive Einschnitte in die Rechte der Studierendenschaften vorgenommen So darf ein Grossteil der beschlossenen Semesterbeitrage nicht erhoben werden wenn die Wahlbeteiligung bei den Wahlen zum Studierendenparlament unterhalb der 25 Hurde bleibt Das neue Hessische Hochschulgesetz vom 14 Dezember 2009 ermoglicht der Studierendenschaft in 76 nun die Abschaffung der 25 Hurde durch eine Satzungsanderung Gleichzeitig wird der AStA nicht mehr als Organ der Verfassten Studierendenschaft erwahnt und ermoglicht in 78 dadurch eine theoretische Abschaffung aber auch eine Umbenennung des AStA an der jeweiligen Hochschule 21 Neue Bundeslander Bearbeiten In den neuen Bundeslandern ist die verfasste Studentenschaft gesetzlich verankert in Sachsen Anhalt und in Sachsen gibt es ein formelles Austrittsrecht 22 das von den Studierenden der einzelnen Hochschulen unterschiedlich stark genutzt wird Allerdings haben viele ostdeutsche Studentenschaften an Stelle von AStA und Studierendenparlament einen Studierendenrat StuRa der die Funktionen beider Organe faktisch auf sich vereint Entstanden im Zuge der Wende in der DDR als Alternative zur fruheren Staatsjugend FDJ unterscheiden sich viele Studentenrate von ihren westdeutschen Pendants zum einen bis heute durch ein abweichendes Wahlsystem sowie zum anderen durch ein daraus resultierendes besonderes Politik und Aufgabenverstandnis mehr dazu im Artikel Studentenrat Schweiz Bearbeiten An den meisten schweizerischen Universitaten Basel Bern Freiburg Luzern Neuenburg St Gallen Zurich sowie ETH Lausanne sind die Studentenschaften durch die jeweiligen Hochschulgesetze ebenfalls als offentlich rechtliche Korperschaften mit automatischer Mitgliedschaft ab Immatrikulation organisiert Allerdings geriet die Zwangsmitgliedschaft seit den 1970er Jahren in die Kritik und wurde daher in vielen Fallen durch ein individuelles Austrittsrecht gelockert An den Universitaten Genf und Lausanne sind die ortlichen Studentenvertretungen hingegen nach franzosischem Vorbild als Dachverband mehrerer Vereine und Initiativen organisiert An der ETH Zurich nimmt traditionell ein privatrechtlicher Verein VSETH seit 1862 die Interessen der Studierenden wahr Uberregional arbeiten die ortlichen Studentenschaften im Verband der Schweizer Studierendenschaften zusammen Literatur BearbeitenHellmuth Bartsch Die deutschen Studentenschaften Organisation Aufgaben und Rechtsform der studentischen Selbstverwaltung in der Bundesrepublik Transfutur Verlagsgesellschaft fur Zukunftsforschung und Zukunftsgestaltung Bonn Holzlar 1969 Hochschule und Studentenschaft des 20 Jahrhunderts 1 2 erw Aufl 1971 Ludwig Giesecke Die verfasste Studentenschaft Ein nicht mehr zeitgemasses Organisationsmodell von 1920 Baden Baden 2001 Konrad Jarausch Deutsche Studenten 1800 1970 Frankfurt am Main 1984 Andreas Keller Hochschulreform und Hochschulrevolte Selbstverwaltung und Mitbestimmung in der Ordinarienuniversitat der Gruppenhochschule und der Hochschule des 21 Jahrhunderts Marburg 2000 Lukas Kurz Die Wiedereinfuhrung der Verfassten Studierendenschaft In Tremmel Jorg Rutsche Markus Hrsg Politische Beteiligung junger Menschen Wiesbaden 2016 S 459 484 Tim Peters Ulrich W Schulte Art 2 Abs 1 GG und das begrenzte Mandat verfasster Studentenschaften In WissR 4 2003 S 325 343 Ulrich K Preuss Das politische Mandat der Studentenschaft Frankfurt am Main 1969 Uwe Rohwedder Zwischen Selbsthilfe und politischem Mandat Zur Geschichte der verfassten Studentenschaft in Deutschland In Jahrbuch fur Universitatsgeschichte Band 8 2005 S 235ff Helmut Ridder Karl Heinz Ladeur Das sogenannte politische Mandat von Universitat und Studentenschaft Rechtsgutachten Beiheft Nr 1 zu Demokratie und Recht Pahl Rugenstein Verlag Koln 1973 Friedrich Schulze Paul Ssymank Das deutsche Studententum von den altesten Zeiten bis zur Gegenwart 4 Auflage Munchen 1932 Nachdruck 1991 Holger Zinn Die studentische Selbstverwaltung in Deutschland bis 1945 In Matthias Steinbach Stefan Gerber Hrsg Klassische Universitat und akademische Provinz Studien zur Universitat Jena von der Mitte des 19 Jahrhunderts bis in die dreissiger Jahre des 20 Jahrhunderts Jena 2005 S 439 473 Sebastian Honscheck Die Wiedereinfuhrung der Verfassten Studierendenschaft in Baden Wurttemberg in Verwaltungsblatter fur Baden Wurttemberg 2013 294 ff Weblinks BearbeitenUwe Rohwedder Allgemeiner Studentenausschuss In Historisches Lexikon Bayerns Studentenschaft In Digitales Worterbuch der deutschen Sprache Studierendenschaft In Digitales Worterbuch der deutschen Sprache Studierendenschaft ist nicht in dessen gegenwartssprachlichen lexikalischen Quellen vorhanden Einzelnachweise Bearbeiten Verordnung uber die Bildung von Studentenschaften an den Universitaten und Technischen Hochschulen vom 19 September 1920 ZBlPrUV S 8 Digitalisat der Bibliothek fur Bildungsgeschichtliche Forschung Arnold Kottgen Universitatsrecht 1933 S 160 vgl im Ubrigen Deutsche Studentenschaft Professoren Linker als links spiegel de Printartikel vom 4 Dezember 1972 Abgerufen am 24 Marz 2012 BVerfGE Bd 35 S 79 sog Hochschulurteil http www bverfg de entscheidungen rk20000804 1bvr151099 html Landeshochschulgesetz LHG vom 1 Januar 2005 i d F v 1 April 2014 GBl S 99 65 a Abs 8 Abgerufen am 6 August 2015 Hochschulgesetz HochSchG i d F v 19 November 2010 108 Abs 5 Hochschulgesetz des Landes Sachsen Anhalt HSG LSA i d F v 14 Dezember 2010 65 Abs 5 Arger uber JU Grundsatzprogramm Asta la vista Studentenvertreter in spiegelonline vom 8 Oktober 2012 abgerufen am 18 Januar 2013 https www stura uni heidelberg de wahlen wahlergebnisse Dazu bspw Marco Penz Pressetatigkeit von Studierendenschaften Voraussetzungen und Grenzen Die Offentliche Verwaltung DOV 2016 S 906f oder Lukas C Gundling Zur politischen Neutralitatspflicht der Studierendenschaft Zeitschrift fur Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht ZLVR 2018 S 41 Studentenvertretung Die zehn grossten Verschwendungen des Asta Zeit Online Dazu Lukas C Gundling Zur politischen Neutralitatspflich der Studierendenschaft Zeitschrift fur Landesverfassungsrecht und Landesverwaltungsrecht ZLVR 2018 S 41ff Gesetz uber die Hochschulen des Landes Nordrhein Westfalen 53 Abs 2 Satze 3 und 4 Ministerium fur Innovation Wissenschaft Forschung und Technologie des Landes Nordrhein Westfalen abgerufen am 7 Oktober 2012 Mehr Mitspracherecht fur Studenten Abstimmungen laufen in Badische Zeitung vom 28 April 2013 Abgerufen am 30 April 2013 65 Hochschulgesetz BW in der geanderten Fassung vom 14 Juli 2012 siehe hierzu auch Honscheck VBlBW 2013 294 ff Experimentierklausel Art 106 BayHSchG http www gesetze bayern de jportal portal page bsbayprod psml showdoccase 1 amp doc id jlr HSchulGBY2006rahmen amp doc part X Anderung der Grundordnung moglich nach Art 31 Abs 1 Satz 2 Nr 1 BayHSchG Hessisches Hochschulgesetz und Gesetz zur Anderung des TUD Gesetzes sowie weiterer Rechtsvorschriften z B 24 SachsHSFGNormdaten Sachbegriff GND 4130029 4 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Studierendenschaft amp oldid 236601444