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Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar Bitte hilf uns dabei die Situation in anderen Staaten zu schildern Als Allgemeinpolitisches Mandat wird die Inanspruchnahme eines Mandats verstanden sich im Rahmen einer gesellschaftlichen Mitverantwortung im Namen einer Personengruppe zu allgemeinpolitischen Themen zu aussern Im weiteren Sinne wird darunter auch die Herausgabe von Publikationen und finanzielle Unterstutzung allgemeinpolitischer Initiativen aus dem Haushalt einer Organisation verstanden Dagegen kann die Zweckbestimmung der Einrichtung und gegebenenfalls die politische Neutralitat im Falle einer Pflichtmitgliedschaft stehen Inhaltsverzeichnis 1 Deutschland 1 1 Verfasste Studierendenschaften 1 1 1 Rechtslage 1 1 2 Urteile Auswahl 1 1 3 Politische Diskussion 1 2 Schulervertretungen 2 Einzelnachweise 3 Literatur 4 WeblinksDeutschland BearbeitenIn Deutschland bestehen Pflichtmitgliedschaften in verschiedenen Korperschaften des offentlichen Rechts wie beispielsweise Industrie und Handelskammern und Studierendenschaften an deutschen Hochschulen Diese sind gesetzlich darauf beschrankt Aussagen zu treffen oder Massnahmen zu ergreifen die im gesetzlichen Aufgabenfeld der Korperschaft begrundet sind So mussen beispielsweise Ausserungen einer Industrie und Handelskammer einen wirtschaftlichen Bezug haben und von der gebotenen Sachlichkeit sein 1 Verfasste Studierendenschaften Bearbeiten Besonders streitrelevant ist die Inanspruchnahme eines uber das hochschulpolitische Mandat hinausgehenden allgemeinpolitischen Mandats durch Studierendenschaften an deutschen Hochschulen da hier die politische Forderung nach der Einfuhrung eines allgemeinpolitischen Mandates diskutiert wird Rechtslage Bearbeiten Die Rechtslage ist identisch wie fur andere offentlichrechtliche Korperschaften mit Pflichtmitgliedschaft Diese Form der studentischen Interessenvertretung ist in den meisten Bundeslandern die diese Form der Interessenvertretung kennen gesetzlich mit einer Pflichtmitgliedschaft ausgestaltet die mit der Immatrikulation eingegangen wird Eine Ausnahme bilden Sachsen Anhalt und seit 2012 Sachsen 2 Dort konnen Studierende unter bestimmten Voraussetzungen nach einem Semester Pflichtmitgliedschaft den Austritt aus der verfassten Studierendenschaft erklaren z B 24 Abs 1 Satz 3 bis 5 SachsHSFG 3 Wahrend unterschiedliche Auffassungen zu hochschulbezogenen Themen zu tolerieren sind ist es jedoch fragwurdig wie weit die Nutzung des fur Zwecke der Selbstverwaltung erzwungenen Mandats fur die uber die Hochschule hinausgehenden politischen Aktivitaten von den Vertretenen hinzunehmen ist Erste Anmerkungen zu diesem Thema stammen von Carl Heinrich Becker der bei der Einfuhrung der verfassten Studentenschaften in Preussen 1920 auf das Spannungsfeld zwischen erwunschter politischer Meinungsbildung einerseits und offentlich rechtlicher Verfasstheit der Studentenschaft andererseits hinwies 4 Die Organe der Studentenschaft sind fur studentische Zwecke gebildet sie vertreten die Studenten nicht als Staatsburger sondern als akademische Burger und konnen deshalb wohl in studentischen nicht aber in politischen Angelegenheiten Majoritatsbeschlusse fassen Zwar wolle kein Mensch dem Studenten seine politische Meinungsausserung verbieten nur besitzt der kunftige Vorstand der Studentenschaft kein Mandat seiner Wahler im politischen Tageskampf Dafur sind die politischen Vereine in und ausserhalb der Hochschule da Becker raumte zugleich ein dass es keine Formel gibt die die Grenzen der politischen Kompetenz der Organe der Studentenschaft restlos befriedigend umreisst Ohne Vertrauen auf den Takt und das akademische Bewusstsein der Studentenschaft ist die ganze geplante Verfassung hinfallig Dennoch blieb das allgemeinpolitische Mandat bis in die 1950er und 1960er Jahre umstritten allerdings hielten sich die Konflikte zumeist im Rahmen der Universitat Erst ab 1967 kam es zu ersten Gerichtsprozessen zwischen einzelnen Studenten und verfassten Studentenschaften Eine weitere Reihe von Klagen aus der jungeren Vergangenheit ab den 1990er Jahren erfolgten unter Beteiligung des Rechtsanwaltes Heinz Jurgen Milse und Rene Schneider der als Student der Westfalischen Wilhelms Universitat auch selbst mit einer Vielzahl von Klagen gegen den dortigen AStA in Erscheinung trat Dies ist aber keineswegs abschliessend Bis heute klagten zahlreiche weitere Studenten vor den Verwaltungsgerichten Berlin Giessen Hamburg Marburg Trier Uberwiegend sind Gerichte der Auffassung dass verfassten Studierendenschaften und ihren Organen kein allgemeinpolitisches Mandat zusteht Doch gibt es auch Entscheidungen die den verfassten Studierendenschaften unter bestimmten Voraussetzungen einen Bruckenschlag von hochschulpolitischen zu allgemeinpolitischen Themen offenlassen 5 Urteile Auswahl Bearbeiten Studentenschaft Universitat Munster 2 Oktober 1996 OVG Munster Studentenschaft Universitat Bonn 1996 VG Koln 6 L 28 96 Studentenschaft Universitat Wuppertal 1996 VG Dusseldorf 15 L 781 96 Studentenschaft Freie Universitat Berlin Oberverwaltungsgericht Berlin 15 Januar 2004 8 S 133 03 Studentenschaft Universitat Trier Oberverwaltungsgericht Koblenz Beschluss vom 28 Januar 2005 2 B 12002 04 Studentenschaft Humboldt Universitat Berlin Oberverwaltungsgericht Berlin Beschluss vom 4 Mai 2005 8 N 196 02 Politische Diskussion Bearbeiten Wahrend das Verbot eines allgemeinpolitischen Mandates in anderen Korperschaften offentlichen Rechts akzeptiert ist auch wenn es auch dort zu Auslegungsfragen kommt wird seit den 1960er Jahren unter den politischen Studentengruppen und in der Politik die Forderung nach einem allgemeinpolitisches Mandat gefuhrt Die Gegner eines allgemeinpolitischen Mandates argumentieren mit der Pflichtmitgliedschaft die eine Pflicht zur Zahlung der Semesterbeitrage beinhaltet Hinzu kommt die schwache demokratische Legitimation des ASTen aufgrund der niedrigen Wahlbeteiligung die typischerweise zwischen 5 und 20 Prozent der Studenten liegt Die Befurworter argumentieren mit der schwierigen Trennung von Hochschul und Allgemeinpolitik die Forderung der Politischen Bildung gehort beispielsweise vielfach zu den Aufgaben der Studentenschaften Uberlagert wird dies von den Interessen Wahrend die linken Studentengruppen die das allgemeinpolitische Mandat fordern Mehrheiten in den allermeisten Studentenparlamenten haben stehen die liberalen und christdemokratischen Kritiker typischerweise in der Opposition 6 Der RCDS lehnt entsprechend ein allgemeinpolitisches Mandat ab 7 Die Juso Hochschulgruppen fordern hingegen die fiktive Trennung von Hochschul und Allgemeinpolitik nicht langer anzuerkennen 8 Die Forderung nach einem allgemeinpolitischen Mandat findet sich auch in manchen SPD Programmen wie dem SPD Programm zur Landtagswahl in Hessen 2013 9 Auch der Linkspartei nahe Studierendenverband Die Linke SDS fordert die Einfuhrung eines allgemeinpolitischen Mandates fur die Studierendenschaften 10 Schulervertretungen Bearbeiten In Baden Wurttemberg haben Schulermitverantwortungen und der Landesschulerbeirat kein eigenes politisches Mandat Sie haben nicht das Recht sich neben den schulpolitischen Angelegenheiten gemass 63 Abs 3 Schulgesetz BW in allgemeinpolitischen Angelegenheiten zu aussern Einzelnachweise Bearbeiten Politikverbot fur die Handelskammer in TAZ vom 20 September 2016 online Gesetz zur Anderung hochschulrechtlicher Bestimmungen vom 18 Oktober 2012 GVBl 15 2012 S 562 Artikel 1 Nr 15 Hochschulgesetz des Landes Sachsen Anhalt 65 Absatz 1 Satz 3 5 zitiert nach Rohwedder 2005 vgl Urteil des BVerfG 1 BvR 1510 99 http openjur de u 347168 html Jochen Leffers Politisches Mandat in SPON vom 17 November 2004 online Position des RCDS Memento vom 21 September 2016 im Internet Archive Politisches Mandat Beschluss des BKT 2003 1 in Karlsruhe Nicht mehr online verfugbar Juso Hochschulgruppen archiviert vom Original am 27 Februar 2017 abgerufen am 16 Juni 2023 Vergleiche auch die nachfolgenden Beschlusse des Bundeskoordinierungstreffens der Juso Hochschulgruppen Juso Hochschulgruppen Hrsg Kein grun schwarzer Maulkorb fur die Verfasste Studierendenschaft in Baden Wurttemberg Beschluss V1 17 2 2017 jusohochschulgruppen de PDF abgerufen am 16 Juni 2023 Wir Juso Hochschulgruppen kampfen auch in Zukunft dafur dass das allgemein politische Mandat zu einem festen Bestandteil der Hochschullandschaft wird Juso Hochschulgruppen Hrsg Unsere Hochschulen sind politisch und mussen es bleiben Beschluss V1 18 2 2018 jusohochschulgruppen de PDF abgerufen am 16 Juni 2023 Das allgemeinpolitische Mandat ist fur die Arbeit der Studierendenschaften unerlasslich SPD Regierungsprogramm fur Hessen 2014 2019 S 21 online Selbstverstandnis des Studierendenverbandes Die Linke SDS PDF Die Linke SDS abgerufen am 16 Juni 2023 Daruber hinaus kampfen wir fur den Erhalt bzw die Einfuhrung der Verfassten Studierendenschaften sowie fur das allgemeinpolitische Mandat und werden dieses offensiv wahrnehmen Literatur BearbeitenHelmut Ridder Karl Heinz Ladeur Das sogenannte politische Mandat von Universitat und Studentenschaft Rechtsgutachten Beiheft Nr 1 zu Demokratie und Recht Pahl Rugenstein Verlag Koln 1973 ISBN 3 7609 0086 0 Tim Peters Ulrich W Schulte Art 2 Abs 1 GG und das begrenzte Mandant verfasster Studentenschaften WissR 4 2003 325 343 Ulrich K Preuss Das politische Mandat der Studentenschaft Frankfurt am Main 1969 L Gieseke Die Verfasste Studentenschaft Nomos 2001 Erhard Denninger Das politische Mandat der Studentenschaft und andere Moglichkeiten studentischer Mitwirkung in der Hochschule Reinhard Neubauer Nicht jeder Tod eines Studenten ist hochschulbezogen Memento vom 27 September 2007 im Internet Archive Rote Hilfe Die Unterdruckung der Kritik Zur Geschichte des allgemein politischen Mandats Memento vom 27 September 2007 im Internet Archive Thomas Hohne Wie man eine neutrale dienende Position einnimmt Zum Kampf ums Politische Mandat der Verfassten Studierendenschaft Rohwedder Uwe Zwischen Selbsthilfe und politischem Mandat Zur Geschichte der verfassten Studentenschaft in Deutschland In Jahrbuch fur Universitatsgeschichte Band 8 2005 S 235ff Detlef Dahrmann Kirchliches Amt und politisches Mandat Dokumentation zum Bremer Verfassungsrechtsstreit Hannover Verlag d Amtsblattes der ev Kirche 1977 Jan Grosse Nobis Disziplinierung von Sozialbereichen Anmerkungen zum politischen Mandat der verfassten Studierendenschaften in Marek Neumann Schonwetter Alexander Renner Ralph C Wildner Hrsg Anpassen und Untergehen Beitrage zur Hochschulpolitik Reihe Hochschule Bd 1 BdWi 1 Aufl Marz 1999 S 123 ff Weblinks BearbeitenVerein fur demokratische Studentenpolitik Berlin Ubersicht uber Entscheidungen und Gesetzgebung Das Bundnis fur Politik und Meinungsfreiheit Die Klagen gegen das politische Mandat als Projekt der Neuen Rechten in Zeitung PM PDF 1 9 MB S 3 Bundeskoordination FUR das politische Mandat bis 2000 aktiv Von Maulkorben Kriminalisierung und Hausdurchsuchungen Memento vom 22 November 2005 im Internet Archive Klagen Klagen uber alles Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Allgemeinpolitisches Mandat amp oldid 234665846