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Das Studierendenparlament oder Studentenparlament abgekurzt StuPa oder SP ist in der Regel das hochste beschlussfassende Wahlgremium Organ einer verfassten Studierendenschaft in Deutschland vornehmlich in den nord und westdeutschen Bundeslandern Es wahlt und beauftragt den Allgemeinen Studierendenausschuss AStA und beschliesst uber die Satzung sowie den Haushalt der Studierendenschaft Inhaltsverzeichnis 1 Wahlperioden und Wahlsysteme 2 Geschichte 3 Grosse 4 Abweichende Bezeichnungen 5 EinzelnachweiseWahlperioden und Wahlsysteme BearbeitenDie Mitglieder des Studierendenparlamentes werden in der Regel von allen eingeschriebenen Studierenden der jeweiligen Hochschule gewahlt Die Amtsperiode des Parlamentes dauert zumeist ein Jahr Sehr selten findet man auch noch kurzere Wahlperioden von einem Semester Halbjahr An den Schweizer Universitaten Bern SUB 1 und Zurich VSUZH 2 sowie der Fernuniversitat Hagen dauert eine Amtsperiode hingegen sogar zwei Jahre Haufig werden die Studierendenparlamente heute nach dem Prinzip der Listen oder Verhaltniswahl gewahlt bei dem verschiedene Vereinigungen Listen um die Gunst der Studierenden werben und die Parlamentssitze im Verhaltnis der auf die jeweiligen Listen abgegebenen Wahlerstimmen verteilt werden Ublicherweise treten einige Listen an die den Hochschulverbanden der politischen Parteien angehoren wie beispielsweise der RCDS die Juso Hochschulgruppen Campusgrun oder die Linke SDS Andere Listen sind parteiunabhangig Vereinzelt findet auch das Prinzip der Personen oder Mehrheitswahl Anwendung bei dem anstelle von Listen Einzelkandidaten zur Wahl stehen Die Wahlbeteiligung ist seit den 1960er Jahren kontinuierlich gesunken 2001 wurden in Bonn 14 1 erreicht 3 An der Universitat Bremen lag die Wahlbeteiligung in der Vergangenheit mitunter deutlich unter 10 4 1966 erreichte das Kolner Studentenparlament eine phanomenale Wahlbeteiligung von 62 dadurch dass auf Initiative des AStA ein Kolner Autohaus einen rubinroten VW Kafer 1300 stiftete der unter allen Wahlern verlost wurde 5 Geschichte BearbeitenStudierendenparlamente in dem beschriebenen Sinne gibt es an den meisten deutschen Hochschulen erst seit den 1960er Jahren Zuvor gab es haufig nur den AStA als alleiniges Vertretungsorgan der somit die Funktionen von Legislative und Exekutive auf sich vereinigte Lediglich an einigen grosseren Universitaten wurden bereits seit den spaten 1940er Jahren getrennte legislative Organe gewahlt die anfangs noch unterschiedliche Bezeichnungen trugen z B Konvent FU Berlin Universitat Munchen Studentenversammlung Universitat Hamburg oder auch Studentenrat Universitat Gottingen Allerdings wurden alle diese Gremien damals noch nach dem Mehrheitswahlrecht gewahlt wahrend sich das heute ubliche Listenwahlrecht erst seit den sechziger Jahren erhohte Verwendung fand Grosse BearbeitenDie Grosse der Vertretung ist in den Satzungen bzw in den Hochschulgesetzen geregelt 6 7 Teilweise schreiben die Satzungen eine ungerade Zahl von Sitzen vor zum Beispiel in Koln 51 Mitglieder in Aachen 41 und in Giessen 33 Kleinere Hochschulen wie zum Beispiel die Hochschule Bonn Rhein Sieg begnugen sich mit 15 die Kunsthochschule fur Medien in Koln mit 10 Mitgliedern Abweichende Bezeichnungen BearbeitenRegional sind abweichende Bezeichnungen fur das oberste studentische Wahlgremium moglich So heisst es etwa im Bremischen Hochschulgesetz bis heute offiziell Studierendenrat 7 In der deutschsprachigen Schweiz ist der Ausdruck Studenten oder Studierendenrat ebenfalls weit verbreitet ein Studentenparlament gibt es dort nur an der Universitat St Gallen In einigen Bundeslandern in Deutschland werden die Aufgaben von Studierendenparlament und AStA in einem Studentenrat vereint In den Unabhangigen Studierendenschaften einer freiwilligen Organisationsform der Studierenden ohne gesetzliches Mandat in Bayern und bis 2012 in Baden Wurttemberg gibt es aufgrund der zum Teil abweichenden Wahl und Vertretungsstrukturen ebenfalls zahlreiche andere Bezeichnungen Studierendenparlamente existieren dort nicht an allen Universitaten Einzelnachweise Bearbeiten Statuten der SUB Stand 3 April 2019 Art 19 Abs 1 Abgerufen am 18 Januar 2021 Statuten der offentlich rechtlichen Korperschaft des Verbands der Studierenden der Universitat Zurich VSUZH 11 Abs 2 In Gesetzessammlung des Kantons Zurich Abgerufen am 18 Januar 2021 Brigitte Linden Bonner Studierendenparlament Wahlbeteiligung niedrig wie nie Generalanzeiger vom 29 Januar 2001 Zugriff April 2012 Scheinwerfer Broschure 1 2 Vorlage Toter Link scheinwerfer uni bremen de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im April 2019 Suche in Webarchiven Olaf Bartz VW Kafer von Miss Sommersemester Artikel zur 50 SP Wahl in Koln 2004 Zugriff April 2012 Berliner Hochschulgesetz 19 3 Memento vom 5 Juni 2013 im Internet Archive a b Bremisches Hochschulgesetz 45 Abs 4 und 5 Memento vom 31 Dezember 2013 im Internet Archive Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Studierendenparlament amp oldid 232057679