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Die Begabtenprufung war eine von den Kultusministerien in Deutschland von 1924 bis 1984 abgenommene Prufung die berufs oder lebenserfahrenen Mindestalter 25 Lebensjahre Personen ein Studium ohne Reifezeugnis und den Weg zur Universitat offnen sollte 1 Es ist die nicht amtliche Bezeichnung fur Prufungen die Begabten ein Studium ohne Reifezeugnis an Universitaten ab dem 1 September 1938 an allen wissenschaftlichen Hochschulen in Deutschland und nach 1945 in den meisten deutschen Landern den Zugang Hochschulzugang ohne Reifezeugnis eroffneten Die amtliche Bezeichnung war meist Prufung fur die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis Nach dem Zweiten Weltkrieg berechtigte das Zeugnis je nach der Regelung des jeweiligen Landes zum Studium in allen Landern der Bundesrepublik Deutschland und Berlin allgemein Das Statistische Bundesamt fuhrt die Prufung als eine von 15 Arten des Erwerbs der allgemeinen Hochschulreife auf und wies ihm 2009 unter Schlussel 8 Hochschulzugangsberechtigung die Signatur 33 zu 2 Daneben gab es in einigen Landern auch Prufungen die nur zu einer fachgebundenen Berechtigung fuhrten Schlussel 8 Signatur 52 3 die Prufungen fur ein Studium an Padagogischen Hochschulen bzw fur ein sonstiges Studium hatten meist andere Bezeichnungen z B in Niedersachsen Immaturenprufung Z Prufung 4 5 usw Zeugnis uber das Bestehen einer Begabtenprufung in Hessen 1970 Die Prufung sollte solchen Personen den Zugang zum Hochschulstudium eroffnen die fur das Studium eines bestimmten Fachgebietes hervorragend befahigt waren aber auf Grund ihres Entwicklungsganges keine Reifeprufung ablegen konnten Der Bewerber sollte in ihr nachweisen dass er nach seiner Personlichkeit und seinen geistigen Fahigkeiten fur das beabsichtigte Studium besonders geeignet ist dessen fachliche Grundlagen kennt und eine angemessene vielseitige Bildung besitzt Die erfolgreiche Prufung gewahrte jedoch den Zugang zu allen Universitaten und allen Fakultaten das Zeugnis enthielt keine Beschrankung auf ein bestimmtes Fachgebiet Fakultatsreife Inhaltsverzeichnis 1 Die Regelung der Begabtenprufung 1 1 Zweck der Prufung 1 2 Prufungsrechtliche Einordnung Staatsprufung 1 3 Prufungsgegenstand Begabung 1 4 Zulassungsverfahren Voraussetzungen 1 5 Prufungsverfahren Prufungsausschuss 1 5 1 Schriftliche Prufung 1 5 2 Mundliche Prufung 1 5 3 Prufungsergebnis und Zeugnis 2 Die Geschichte der Begabtenprufung 2 1 Vorlaufer Bildung ohne Staat 2 2 Maturitatszeugnis nur fur Staatsexamen 2 3 Erster Weltkrieg und Weimarer Republik 2 3 1 Prufung nur fur Studiengange an Universitaten 2 3 2 Keine Grossenordnung gemessen an den Abiturientenzahlen 2 4 NS Staat 2 4 1 Uberfullungsdiskussion und Akademikerbedarf 2 4 2 Einheitliche Regelungen durch die Prufungsordnungen von 1938 2 5 Prufungen in den Landern der Besatzungszonen und der Bundesrepublik 2 6 Sonderformen Zugang zu Padagogischen Hochschulen 2 7 Uberforderte Bildungspolitiker Abgesang auf die Begabtenprufung 2 8 Erfolg Misserfolg bei den Prufungen 1973 bis 1976 in Hessen 2 9 Erfolg Misserfolg bei den Prufungen 1975 bis 1980 in Bayern und Berlin 3 Ende der Begabtenprufung und die Nachfolger 4 Bekannte Personen mit Begabten Prufungszeugnis 5 Literatur 5 1 Fur die Begabtenprufung wahrend der Weimarer Republik 5 2 Fur die Begabtenprufung wahrend der NS Zeit 5 3 Fur die Begabtenprufung wahrend der Zeit 1945 1984 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseDie Regelung der Begabtenprufung BearbeitenZweck der Prufung Bearbeiten Zweck der Prufung war die Eignungsfeststellung des Bewerbers hervorragende Eignung fur ein bestimmtes Studium namlich sein das von ihm angestrebte Studium die Prufung sollte den Nachweis der besonderen Eignung fur das beabsichtigte Studium erbringen Neben einer vielseitigen Allgemein Bildung ein Ruckgriff auf die neo humanistisch orientierte Vergangenheit der humanistischen Gymnasien sollte der Bewerber die fachlichen Grundlagen seines Fachgebietes kennen ein Ruckgriff auf die realistische an den modernen Naturwissenschaften orientierte Vergangenheit der Realgymnasien und Oberrealschulen Die Feststellung erstreckte sich auch auf die Personlichkeit in den meisten Landern war eine Bewerbung erst nach Vollendung des 25 Lebensjahr zulassig und die geistigen Fahigkeiten des Bewerbers um die Einseitigkeit und die Beschrankung seiner Interessen auszuschliessen Fachidiotentum bzw zu vermeiden sie erreichte objektiv die Offnung der Hochschule fur Personen mit hervorragender Befahigung fur ein Fachgebiet und subjektiv diejenigen die auf Grund ihres Lebensschicksals keine Reifeprufung ablegen konnten Die besondere Eignung fur das selbst gewahlte Studium war nicht unbedingt deckungsgleich mit der vielfach diskutierten Studierfahigkeit von Seiten der Hochschulen Rektorenkonferenz Prufungsrechtliche Einordnung Staatsprufung Bearbeiten Die Prufung wurde nicht von einer Schule oder einer Hochschule abgenommen sondern von einem eigens vom zustandigen Minister meist Kultusminister berufenen Prufungsausschuss dem jedoch regelmassig sowohl Gymnasial wie Hochschullehrer angehorten Sie hatte nichts zu tun mit den ordentlichen Reifeprufungen fur Nicht Schuler Externenprufung Extraneerprufung Fremdenprufung Nichtschuler Reifeprufung Abitur fur Nichtschuler o A die Schul Prufungen waren bzw sind Sie war auch keine Hochschulprufung 6 die die Hochschule abhielt kraft der ihr fruher zustehenden Regelungshoheit als Ausdruck ihrer Satzungsgewalt 7 als Korporation Immatrikulation oder Aufnahme als Student nach dem gemeindeutschen Hochschulrecht bis mindestens ins 19 Jahrhundert Prufungsgegenstand Begabung Bearbeiten Kritiker einer Begabtenfeststellung durch Prufung beanstanden dass weite Bereiche der Gesellschaft sich an der Vorstellung Johann Joachim Bechers uber die nutzbringende Transformation einer Qualitat die als Funklein der gottlichen Natur verborgen liege 8 orientierten und eine bessere Verwertung des Kraftkapitals der Nation Gertrud Baumer 1920 9 anstrebten Andere sahen darin die Moglichkeit des Hochschulzugangs fur hochbegabte Personen mit einem charismatischen Sonderweg 10 Unter diesen Aspekten sei zwischen 1922 und 1927 vom preussischen Ministerium fur Wissenschaft Kunst und Volksbildung die Begabtenforderung durch die Aufbauschule das Abendgymnasium und die Begabtenprufung zu verwirklichen versucht worden Die irrationale Formel Begabung kritisiert etwa Gerhardt Petrat 11 sei letztlich nicht feststellbar Der Erfolg in der Prufung stelle sich im Ergebnis vielmehr als staatliche Privilegienvergabe an Individuen dar Selbst wenn es einer geringen Minderheit aus benachteiligten Volksschichten gelungen sein sollte in formeller Hinsicht sozial aufzusteigen fuhre die bisher praktizierte Art einer Begabtenfeststellung haufig zu einer unkoordinierten Auslese die je nach unterschiedlich rigider Anwendung zum sozialen Filter missrate Auch wenn die kritisierten Auffassungen massgebend fur die Schaffung der Begabtenprufungen in den 1920er Jahren gewesen sein mogen steht diesem Ansatz heute die eher naturwissenschaftlich orientierte Begabtenforschung entgegen Sie halt es fur moglich auf Grund der intersubjektiv feststellbaren Produkte Leistungen auf eine Gesamt bzw Fachbegabung schliessen zu konnen Hauptartikel Begabung Zulassungsverfahren Voraussetzungen Bearbeiten nbsp Wissenschaftliches Gutachten fur die Zulassung zur BegabtenprufungDer Prufung ging ein Vorverfahren voraus nach dem der Kultusminister uber die Zulassung zur Prufung entschied Zugelassen konnte nur werden wer das 25 und nicht das 40 Lebensjahr vollendet hatte alle Lander ausser Schleswig Holstein dort das 23 Lebensjahr wer zwei Personlichkeiten benennen konnte die mit dem Wesen wissenschaftlicher Arbeit vertraut und in der Lage waren ein Urteil uber seine Personlichkeit seine Leistungen und seinen Bildungsgang abzugeben fruhere Bezeichnung urteilsfahige Personen und die um ein solches Gutachten gebeten werden konnen meist Professoren oder ahnliche Personen aus dem Wissenschaftsbetrieb Weiter waren vom Bewerber vorzulegen den Antrag des Bewerbers beim Kultusministerium innerhalb der Meldefristen je nach der Anzahl der Prufungstermine in dem jeweiligen Land ein ausfuhrlicher handgeschriebener Lebenslauf Hessen Nordrhein Westfalen die Schulabgangszeugnisse und Nachweise uber die Berufsausbildung und leistungen den Nachweis der Vorstudien im Hinblick auf das gewahlte Fachgebiet ein Bericht uber die Art und Weise der Vertiefung der Allgemeinbildung nach dem Verlassen der Schule eine Versicherung dass er sich bisher keiner derartigen Prufung unterzogen und auch die Zulassung zu einer solchen Prufung nicht beantragt hat ein polizeiliches Fuhrungszeugnis und ein Lichtbild Wer zugelassen worden war wurde zum Prufungstermin bzw zu Prufungsterminen geladen Nach den Prufungsordnungen ist nichts uber die Vorbereitung bestimmt Wie man sich auf die Begabtenprufung vorbereitet das bleibt jedem selbst uberlassen Es gibt keinen kultusministeriell vorgeschriebenen Ausbildungsgang Karin Storch 12 Prufungsverfahren Prufungsausschuss Bearbeiten Die Prufung ist wahrend der Weimarer Republik und danach 1924 1938 von eigens dafur gebildeten Prufungsausschussen der Kultusverwaltungen der Lander nicht von Schulen oder Hochschulen von 1938 bis 1945 des Reichsministeriums fur Wissenschaft Erziehung und Volksbildung und nach 1945 wieder der Kultusverwaltungen der Lander in allen vier Besatzungszonen und spater der Lander der Bundesrepublik Deutschland bis 1983 84 abgenommen worden Dem Prufungsausschuss gehorten an der staatliche Kommissar ein Beauftragter des Kultusministers wie bei der Reifeprufung als Vorsitzender ein Hochschullehrer der moglichst das von dem Bewerber gewahlte Fachgebiet vertrat ein Mitglied mit einer psychologischen Vorbildung zwei Mitglieder die Lehrer an Gymnasien sein sollten Alle Mitglieder mussten ein wissenschaftliches oder kunstlerisches Hochschulstudium abgeschlossen haben Schriftliche Prufung Bearbeiten In der schriftlichen Prufung hatte der Bewerber an zwei Tagen jeweils eine Aufsichtsarbeit zu schreiben eine Arbeit aus dem erstrebten Studiengebiet und eine allgemeine Aufgabe zwei Klausuren je drei Aufgaben zur Wahl Zeit je funf Stunden Abweichung in Niedersachsen und Rheinland Pfalz Aufgabe in Mathematik oder einer Fremdsprache in Schleswig Holstein einen Aufsatz in Deutsch wobei eines der drei Wahlthemen aus dem Bereich Gemeinschaftskunde sein musste eine Aufgabe aus der Mathematik oder einem naturwissenschaftlichen Fach Mundliche Prufung Bearbeiten Die mundliche Prufung bestand an einem dritten Tag aus einer ein bis zweistundigen Aussprache uber das Studiengebiet des Bewerbers und seine allgemeinen Kenntnisse Mindestanforderungen Belesenheit der deutschen und auslandischen Literatur in der Praxis konnte der Bewerber meist vier Werke der Literatur vorher vorschlagen die Bekanntschaft mit den wichtigsten Epochen der deutschen Geistesgeschichte und eine nachhaltige Beschaftigung mit den historischen politischen und gesellschaftlichen Grundlagen unserer Zeit Kenntnisse in einer Fremdsprache Eine Niederschrift uber den Verlauf und das Ergebnis der Prufung wurde angefertigt und zu den Prufungsakten genommen Prufungsergebnis und Zeugnis Bearbeiten Die Bewertung der Prufungsleistungen erfolgte nach den ublichen Notenstufen der Schulprufungen das Gesamtergebnis war bestanden oder nicht bestanden Eine Berechnung einer Gesamtnote aus den einzelnen Noten fand bis Ende der 1960er Jahre nicht statt und erst der verscharfte Numerus clausus nach 1970 erforderte eine Notenfestsetzung deshalb war fur diesen Personenkreis wegen der erbrachten besonderen Vorleistungen bei dem Auswahlverfahren 13 ein Bonus von 0 5 vorgesehen wie fur die Absolventen von Abendgymnasien und Kollegs Uber die bestandene Prufung erhielt der Bewerber ein Zeugnis das die Zulassung zum Hochschulstudium an allen Hochschulen der Bundesrepublik Deutschland und Berlins aussprach Ausnahme Bremen zusatzlich eine Bescheinigung uber das geprufte Fachgebiet Niedersachsen nur fur das erstrebte Studienfach Die Prufung konnte nach den meisten Prufungsordnungen einmal wiederholt werden Die Geschichte der Begabtenprufung BearbeitenVorlaufer Bildung ohne Staat Bearbeiten Ein Vorlaufer dieser Art von Prufung gab es nicht Das war auch nicht notig weil bis in die erste Halfte des 19 Jahrhunderts die Auffassung bestand dass sich der Staat nicht in das Rechts Verhaltnis der Erziehungsberechtigten eines Kindes einerseits und der Universitat oder weiteren hohen Schulen den vereinheitlichenden Begriff Hochschulen gab es noch nicht andererseits einmischen darf 14 Deshalb hing es von den Vatern bzw den sonstigen Erziehungsberechtigten Vormundern ab ob sie ein Kind fur reif hielten z B nach Privatunterricht durch Hauslehrer oder aber ob sich die Universitat von der Tauglichkeit eines Studienanwarters vergewissern wollte Da die Universitaten rechtlich selbstandige Korporationen und keine Staatsanstalten wie spater waren bestimmten sie uber die Zugangs oder Zulassungsvoraussetzungen 15 Bei der Zugangsregelung bestanden formal nur die Schranken welche die Universitaten selbst zu setzen fur gut fanden Die Dekane der einzelnen Fakultaten verfuhren bei der Aufnahme nach der ihnen gestatteten Freiheit auf sehr verschiedene Weise ein Schulzeugnis war kein notwendiges Erfordernis 16 Auch die oft zitierten preussischen Regelungen von 23 Dezember 1788 Rescript 17 und vom 25 Juni 1812 Instruction 18 ausdrucklich bestatigt durch konigliches Edict vom 12 October 1812 19 hatten nicht die Absicht das Abgehen eines zur Zeit noch unreifen Junglings auf die Universitat unbedingt zu verbieten wenn dessen Eltern oder Vormunder durch irgend einen ihrem Gewissen zu uberlassenden Grund bestimmt glaubten so soll auch fernerhin eine freie Wahl unbeschrankt bleiben 1 der Instruction vom 25 Juni 1812 20 sie schrieben also keine Schul Abganger Prufung Abiturienten Prufung oder ein Maturitatszeugnis fur die zur Universitat abgehenden Schuler vor obwohl der preussische Staat hierfur eine Gesetzgebungskompetenz beanspruchte ALR 1794 Die Universitat ist eine Veranstaltung des Staates 21 sie boten sie lediglich zur Information der Eltern oder Vormunder uber den Leistungsstand und die mutmassliche Studierfahigkeit an Derartige Prufungen wurden erst in Folge der Karlsbader Beschlusse 31 August 1819 und dem darauf folgenden Provisorischen Beschluss uber die in Ansehung der Universitaten zu ergreifenden Maassregeln des Bundestags des Deutschen Bundes vom 20 September 1819 22 nach der Ermordung August von Kotzebues 23 Marz 1819 und von August bis Oktober 1819 dauernden antijudischen Hep Hep Krawallen Beginn 2 August 1819 in Wurzburg zur Verhinderung weiterer Politisierung von Studenten und Professoren in den 1820er und 1830er Jahren in fast allen Landern des Deutschen Bundes eingefuhrt Auch dieser Beschluss machte eine Maturitatsprufung nicht zur Pflicht Nach wie vor konnten auch fur unreif befundene Junglinge auf der Universitat studieren sie erhielten jedoch nach der Vorschrift keine Benefizien Freitische u A Stipendien mehr An den Universitaten wurden weiterhin Sekundaner und Tertianer akzeptiert und auch bei der Stipendienvergabe schien es in der Praxis eher locker vor sich zu gehen Das Abganger Reglement erschien versierten Zeitgenossen als Blendwerk 23 Den Anfang strengerer Vorschriften machte das Kurfurstentum Hessen Hessen Kassel Landes Universitat in Marburg 1819 und das Grossherzogtum Hessen Hessen Darmstadt Landes Universitat in Giessen 1825 24 Kurfurst Wilhelm I Kurfurstentum Hessen befahl seiner Landesuniversitat Marburg fur die staatsnahen Berufe keinen Unterthan der Theologie Jurisprudenz Medicin oder Cameral Wissenschaften studieren wollte ohne Vorzeigung eines formlichen Zeugnisses der Reife von irgend einem offentlichen Gymnasium zu immatrikuliren 25 Danach waren diejenigen welche nicht die Absicht hatten im Staatsdienst demnachst angestellt zu werden und ohne sich ausschliesslich einem der vier genannten Facher widmen zu wollen z B Oekonomen Chirurgen Forstleute geringerer Art Apotheker Vieharzte Bereiter und dergl von der Pflicht der Vorlage eines Maturitats Zeugnisses befreit ausser wenn sie sich um Geldbenefizien oder um Freitische bewerben indem diese ihnen sonst nicht verliehen werden sollen 26 Auch diejenigen die in der Philosophischen Fakultat studieren wollten benotigten nicht unbedingt ein Reifezeugnis Hier konnten Schuler die die Maturitats Prufung nicht bestanden hatten oder Personen die nur ihrer allgemeinen Bildung oder wegen einer Spezialausbildung einzelne Vorlesungen horen wollten eingeschrieben werden und studieren 27 Artistenfakultat Zulassung mit kleiner Matrikel Acht Jahre spater wurde die kurhessische Regelung von 1820 erweitert und auf das Studium der Staatswissenschaften Philosophie und Philologie ausgedehnt Wer keine dereinstige offentliche Anstellung erstrebte war von der Vorlage eines Zeugnisses befreit 28 Es folgten fast alle Staaten des Deutschen Bundes so Braunschweig 1826 Oldenburg 1827 Hannover und Sachsen 1829 Mecklenburg 1833 und Wurttemberg 1834 29 Gegner der Pflicht zur Zeugnis Vorlage war u a der preussische Justizminister Karl Albert von Kamptz weil es Jedem freistehen musse die Universitat zu beziehen ohne seine Befahigung vorher prufen zu lassen 30 und Jacob Grimm erklarte Wie Kirche und Schauspiel dem Eintretenden offen gehalten sind sollte jedem Jungling das Thor der Universitat aufgethan und ihm selbst uberlassen sein allen Nachtheil zu empfinden und zu tragen wenn er unausgerustet in diese Halle getreten ist 31 Insbesondere das den eingang der universitat bedingende und erschwerende abiturientenexamen hielt er fur verwerflich 32 Dessen ungeachtet verscharften die deutschen Staaten nach 1835 den Universitatszugang schrittweise und machten die Vorlage eines Maturitatszeugnisses zur Voraussetzung der Immatrikulation Auch der zunehmende Finanzbedarf der Universitaten und die Anerkennung anderer hohen Schulen als akademische Einrichtungen z B Technische Hochschulen Bergbau Forsthochschulen usw in der zweiten Halfte des 19 Jahrhunderts forderten den Staatseinfluss 33 34 Maturitatszeugnis nur fur Staatsexamen Bearbeiten In Preussen kam es auf Grund des in Art 26 der Verfassungs Urkunde von 1850 vorgesehenen Unterrichtsgesetzes zu einem Entwurf des Unterrichtsministers Adalbert von Ladenberg der aber nicht weiter verfolgt wurde In dem Entwurf war in den 222 228 die Immatrikulation geregelt In 223 werden zwei Voraussetzungen fur die Einschreibung vorgesehen einmal ein von einem inlandischen preussischen Gymnasium ausgestelltes Zeugnis der Reife Maturitatszeugnis und zum zweiten die Erlaubnis durch den Vater oder Vormund zum Studium auf der betreffenden Universitat Das galt aber nur fur diejenigen die sich der Theologie der Jurisprudenz und den Staatswissenschaften der Medicin und Chirurgie der Philologie oder einem sonstigen die Universitatsbildung gesetzlich erfordernden Berufe 35 widmen wollten Erst in den 1850er bis 1860er Jahren bestimmten einzelne Staaten dass ein Maturitatszeugnis bereits vor dem Abgang auf eine Universitat vorhanden sein musse dies galt aber nach wie vor nur fur diejenigen welche Universitatsstudien betreiben wollen um sich fur den hiesigen Staatsdienst oder fur die Ausubung eines wissenschaftlichen Berufs im hiesigen Staatsgebiete vorzubereiten 36 Das 1871 gegrundete Deutsche Reich anderte an den vorhergehenden Vorschriften der Bundesstaaten nichts weil die Unterrichts und Hochschulangelegenheiten in der Zustandigkeit der Bundesstaaten verblieben Demgemass taucht das Wort Abitur in den amtlichen Schriften vor 1945 fast gar nicht auf wohl aber das Wort Abiturienten Abganger Damit sind nicht diejenigen gemeint die das Abitur hatten sondern die die von der Schule abgingen Beim Abitur 37 oder genauer der erfolgreichen Abiturprufung damals noch Maturitatsprufung spater Reifeprufung oder in Bayern Gymnasialabsolutorialprufung ging es um die Zulassung zu Staatsexamen meist am Ende des Studiums nicht um den Universitatszugang vor Beginn des Studiums Die Maturitatsprufung Reifeprufung am Gymnasium berechtigte zum uneingeschrankten Studium in allen Fachern an der Universitat die des Realgymnasiums berechtigte in aller Regel nur zum Studium der Facher der Staatswirtschaftlichen und Naturwissenschaftlichen Fakultat und Neuere Sprachen und Geschichte an der Philosophischen Fakultat das war aber von Universitat zu Universitat verschieden Haufig bot die Universitat Lateinkurse an die zum Erwerb des kleinen oder grossen Latinums fuhren konnten dann war ein Studium fast aller Facher moglich ausser Theologie spater auch Altphilologie Demgemass gab es auch ein Reifezeugnis der zehnklassigen Oberrealschule es berechtigte aber nur zum Studium in der Naturwissenschaftlichen Fakultat ab 1899 nach einer Erganzungsprufung in Latein auch zum Studium an der Philosophischen Fakultat Ab 1904 wurde das Monopol des Gymnasiums auf ein Studium aller Facher aufgehoben Ausnahme altsprachliche Kenntnisse fur Studien der Theologie und der Altphilologie Noch 1908 09 1908 Frauenstudium aber nur nach Genehmigung des Ministers waren bis zu 10 der mannlichen Studierenden an den zwolf preussischen Universitaten ohne Reifeprufung z B Chemiker Nationalokonomen Pharmazeuten Zahnmediziner 38 Erster Weltkrieg und Weimarer Republik Bearbeiten Die Prufung fur die Zulassung zum Studium ohne Reifezeugnis ist ein Produkt der Zeit nach dem Ersten Weltkrieg obwohl schon im letzten Kriegsjahr mit diversen Versuchen begonnen worden ist Seit dem Jahr 1916 bereitete das wurttembergische Ministerium des Kirchen und Schulwesens eine besondere Betreuung von befahigten Schulern aus minderbemittelten Volkskreisen vor 1918 wurden vorsorglich Mittel im Haushaltsplan bereitgestellt und ein Verein zur Forderung der Begabten gegrundet 1919 startete der erste Versuch bei dem 50 junge Leute aufgefordert wurden sich zu bewerben den allerdings nur sieben Teilnehmer Ende Marz 1923 erfolgreich beendeten 39 Andere Vorschlage wurden nicht in die Praxis ubertragen Arbeiter Ubergangskurse an der Universitat Munchen Vorschlag des Senats der Universitat von 21 August 1919 an das Bayerische Ministerium fur Unterricht und Kultus aus Mangel an Mitteln nicht durchgefuhrt Landtagsdebatte am 17 Mai 1922 endgultig abgelehnt am 22 Mai 1922 40 Der Widerstand dagegen weiter Studierende ohne Reifezeugnis zuzulassen kam vor allem von den Universitaten und haufig genug von den Philosophischen Fakultaten Trotz der Schwierigkeiten eine Begabtenprufung einzurichten sprachen sich sowohl die Hochschulkonferenz in Bensheim 1922 und die Rektorenkonferenz neben den geregelten Wegen zum Hochschulstudium auch Personen die durch besondere Verhaltnisse verhindert waren diesen Weg zu beschreiten den Zugang zu einem bestimmten Hochschulstudium zu eroffnen So lautet etwa der Beschluss der Hochschulkonferenz in Bensheim vom 6 Mai 1922 Bensheimer Beschluss Die Hochschulkonferenz erkennt die Notwendigkeit an Personen die durch besondere Verhaltnisse verhindert waren auf einem sonst geregelten Wege zur Hochschule zu gelangen den Zugang zu einem bestimmten Hochschulstudium zu eroffnen wenn sie auf Grund besonderer Anlagen und ausgezeichneter Leistungen Gewahr dafur bieten dass sie durch das akademische Studium zu hoheren geistigen Leistungen gelangen Fur die Beurteilung der Personlichkeitswerte sollen besondere Leistungen im Beruf in erster Linie entscheidend sein Daneben ist ein Mindestmass allgemeiner Bildung notwendig Bei Feststellung dieser Bildung ist mehr Wert auf Denkfahigkeit und Auffassungsgabe als auf das Mass an bereitem Wissen zu legen Der Umfang des vorhandenen Wissens muss jedoch die Fahigkeit dem akademischen Unterricht in dem gewahlten Fachgebiet auf der Unterlage des bisherigen Selbststudiums zu folgen sicherstellen Nach dem Beschluss der 11 ausserordentlichen Konferenz der Rektoren der deutschen Universitaten und Hochschulen vom 13 14 Marz 1923 war die Zulassung 1 stets auf ganz besondere Falle zu beschranken 2 fur Personen unter 25 Jahren zu verweigern 3 hinsichtlich des Mindestmasses der zu fordernden Vorkenntnisse waren die Bensheimer Beschlusse massgebend 4 von einer Aufnahmeprufung abhangig zu machen die eine Prufungskommission der Hochschule abnehmen sollte 5 Das Bestehen der Prufung sollte nicht die Berechtigung zur Promotion enthalten Die Zustimmung weiter Kreise zu den Planen Linke Wissen ist Macht Bildung fur alle Liberale Leistungsforderung durch Aufstieg der Begabten Militar Berufschancen fur demobilisierte Soldaten und fruhere Berufsoffiziere wurde ideengeschichtlich meist unter Berufung auf die Schrift Begabung und Studium des konservativen Wissenschaftler Eduard Spranger begrundet 1917 Widmung Meinen Studenten im Felde 41 Prufung nur fur Studiengange an Universitaten Bearbeiten Die von der Prufungsstelle fur die Zulassung zum Universitatsstudium entworfenen Vorschriften genehmigte der preussische Minister fur Wissenschaft Kunst und Volksbildung mit Erlass vom 11 Juni 1924 Az U I 1161 Die Vorschriften galten nur fur Studiengange an Universitaten fur die ubrigen wissenschaftlichen Hochschulen galten andere Prufungsordnungen z B fur Technische Hochschulen Erganzungsprufungen fur Handelshochschulen und landwirtschaftliche Hochschulen Ersatzreifeprufungen fur Volks und Mittelschullehrer gab es abgekurzte Reifeprufungen die nach mindestens zweijahrigem Schuldienst vor Beginn des Studiums abgelegt werden mussten Erganzungsprufungen nach vier Semestern fur das Universitatsstudium in Philosophie und Padagogik und Erganzungsprufungen vor Beginn des Studiums an Technischen Hochschulen in Mathematik Physik Chemie Ende 1928 hatte nicht nur Preussen sondern auch Baden Hamburg Thuringen und Sachsen entsprechende Prufung eingefuhrt Nach deren Anerkennung durch den preussischen Minister fur Wissenschaft Kunst und Volksbildung war auch fur nicht preussische Bewerber ein Studium an den preussischen Universitaten Berlin Bonn Breslau Frankfurt a M Greifswald Gottingen Halle Koln Konigsberg Marburg Munster Medizinische Akademie Dusseldorf Staatliche Akademie Braunsberg und Technischen Hochschulen Aachen Berlin Breslau Hannover moglich 42 Keine Grossenordnung gemessen an den Abiturientenzahlen Bearbeiten Statistik Erfolg und Misserfolg in Preussen 43 In den ersten sechs Jahren Ende 1923 bis 1930 waren 369 Personen erfolgreich Von 1 530 Bewerbungen haben 369 Personen also 24 die Hochschulreife erworben 22 der mannlichen Kandidaten 36 der weiblichen Kandidatinnen Die Volksschuler schnitten uberdurchschnittlich ab 30 hatten das Examen bestanden Uber die Herkunft der Pruflinge gab es folgende Ergebnisse 42 waren Sohne und Tochter von Offizieren 38 von leitenden Angestellten 17 7 von Kaufleuten 14 3 von Fabrik und Rittergutsbesitzern Bankiers Direktoren von Grossbetrieben und Freiberuflern mit akademischer Bildung 9 5 von Handwerkern oder Arbeitern 7 5 von hoheren Beamten Statistik Erfolg und Misserfolg in Baden Bayern und Thuringen 44 In Baden wurden von 1928 Einfuhrung der Prufung bis 1931 55 Antrage gestellt und 24 43 6 abgelehnt 31 Personen wurden zugelassen nicht bestanden haben 16 von 55 Antragstellern durften letztlich 15 studieren 27 3 in Bayern von 1929 Einfuhrung der Prufung bis 1933 137 Antrage gestellt und 55 40 2 abgelehnt 82 Personen wurden zugelassen nicht bestanden haben 25 von 137 Antragstellern durften letztlich 57 studieren 41 6 in Thuringen wurden von 1924 bis 1931 117 Antrage gestellt und 71 60 7 abgelehnt nicht bestanden haben 16 von 117 Antragstellern durften letztlich 30 studieren 25 6 Die Herkunft In Baden und Bayern kamen ca 27 von hoheren und mittleren Beamten etwa die gleiche Anzahl von Kaufleuten und Privatangestellten in Thuringen 30 von Handwerkern und Arbeitern in Baden 7 Bayern 16 in Thuringen allerdings 23 Folgende Gruppen waren die Spitzenreiter Kaufleute Handwerker und Arbeiter mittlere und hohere Beamten in Bayern 63 in Preussen 45 Insgesamt haben in den Landern Baden Bayern Preussen und Thuringen von 2 149 Antragstellern nur 604 die Prufung bestanden NS Staat Bearbeiten Uberfullungsdiskussion und Akademikerbedarf Bearbeiten 1933 war die Zahl der mannlichen Studierenden ohne Reifezeugnis an den preussischen Universitaten auf 0 8 gesunken Ab 1934 wird die Begabtenprufung am meisten von den Teilnehmern der Vorstudienausbildung 45 des Langemarck Studiums genutzt um zu einem Hochschul Studium zu kommen 46 Der Bedarf an Akademikern stieg besonders ab 1936 stark an weil der wirtschaftliche Aufschwung Vier Jahres Plan vor allem die Aufrustung der Wehrmacht qualifiziertes Personal erforderte Deshalb wurde die Oberschulzeit ab Ostern 1937 um ein Jahr auf zwolf Jahre verkurzt um zwei Abiturientenjahrgange auf einmal zur Verfugung zu haben Trotz der Werbung schon Ende 1936 fur das Studium des hoheren Lehramts aussichtsreich durch das Reichsministerium fur Wissenschaft Erziehung und Volksbildung inoffiziell auch Reichserziehungsministerium REM genannt blieben aber auch im Wintersemester 1937 Studienplatze unbesetzt Darauf versuchte das REM durch Schulgeldermassigung Begabtenforderung Begabtenprufungen fur Berufstatige und Sonderreifeprufungen fur Fachschuler sowie durch Gebuhrenerlass fur begabte aber bedurftige Studenten Schule und Studium attraktiver zu machen die Studiengebuhren fur die Universitaten betrugen je nach Fach zwischen 157 und 250 Reichsmark pro Semester was etwa dem Monatsgehalt eines Facharbeiters entsprach Die Gehalter und die Aufstiegsmoglichkeiten wurden verbessert Auch die Frauenquote steigt wieder an 1941 sind mehr als ein Viertel aller Vollzeitlehrer an hoheren Schulen Frauen ein Anteil der erst Mitte der 1960er Jahre uberboten wurde 47 Einheitliche Regelungen durch die Prufungsordnungen von 1938 Bearbeiten Bereits zu Zeiten der Weimarer Republik wurden einige Erganzungsprufungen unter der Bezeichnung Sonderreifeprufung einheitlich geregelt mit Wirkung von 1930 und in der Lehrerbildung neue Wege beschritten Hochschule fur Lehrerbildung Wahrend der NS Zeit wurden durch die Erlasse vom 8 August 1938 mit Wirkung vom 1 September 1938 sowohl die Sonderreifeprufung 48 49 50 51 52 53 wie auch die Begabtenprufung 54 55 neu geregelt Ab diesem Zeitpunkt berechtigte die bestandene Prufung zwar zum Studium an samtlichen deutschen Hochschulen 56 nach den Durchfuhrungsbestimmungen zu 6 erfolgte die Zulassung aber im allgemeinen nur fur ein bestimmtes Fach fur das ein Hochschulstudium moglich ist In besonderen Fallen kann auch die Zulassung fur mehrere dieser Facher erfolgen Fakultatsreife Prufungen in den Landern der Besatzungszonen und der Bundesrepublik Bearbeiten Es verging nach der Kapitulation der deutschen Wehrmacht 1945 kein Jahr da empfahl bereits die Nordwestdeutsche Hochschulkonferenz in Goslar 25 Februar 1946 die Wiedereinfuhrung der Begabtenprufung und die Einrichtung eines gemeinsamen Prufungsausschusses fur die britische Zone die bisher abgelegten Begabtenprufungen sollten anerkannt werden Auch der Nordwestdeutsche britische Zone und der Suddeutsche Hochschultag US amerikanische Zone schlugen Grundsatze fur die Prufungsordnung vor 9 September 1947 wie sie spater vom grossten Teil der Lander ubernommen wurden Der 1 Studententag der US amerikanischen Zone in Heidelberg 1947 wollte zwar am Abitur besser der Abiturprufung festhalten in der Ubergangszeit aber sei der Begabte ohne Unterschied in geeigneter Form so zu fordern dass er diese oder eine entsprechende Prufung ablegen kann Begabtenauslese und Vorbereitung auf die Prufung 57 Das Gutachten zur Hochschulreform vom Studienausschuss fur Hochschulreform 1948 empfahl ebenfalls die Begabtenprufung und wies auf die Versuche mit dreijahrigen Sonderkursen fur Arbeitende mit abgeschlossener Lehre in Aachen Wilhelmshaven und Hamburg hin 58 Auf eine kleine Anfrage gab der Hessische Minister fur Erziehung und Volksbildung Ernst Schutte am 13 Marz 1962 zum Erfolg der durch die am 12 November 1956 erlassenen Ordnung der Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis 59 folgende Zahlen bekannt Vom Dezember 1956 bis zur Herbstprufung 1961 hatten sich 141 Personen um die Zulassung beworben und 67 Bewerber der Prufung unterzogen 49 Bewerber hatten die Prufung bestanden und ein Zeugnis erhalten das zum Studium aller Fachrichtungen berechtige 60 Hauptartikel Liste der Prufungsordnungen fur die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis Sonderformen Zugang zu Padagogischen Hochschulen Bearbeiten In Nordrhein Westfalen galt die Zugangsmoglichkeit zunachst nur fur die Padagogischen Hochschulen also nur fur die Haupt und Grundschullehrer Ausbildung spater dann auch fur Diplom Studiengange Anfang der 70er Jahre wurden dadurch ca 12 der PH Studenten rekrutiert Der Aufwand der offentlichen Hand beschrankte sich zunachst nur auf die Kosten fur die Abhaltung der Prufungen spater dann allerdings auch auf die Studienforderung uber das BAfoG 61 In Niedersachsen ist schon fruh neben der ebenfalls bestehenden Begabtenprufung ein besonderer Zugang zu den Padagogischen Hochschulen eingerichtet worden die Z Prufung Z fur Zulassung zum Hochschulstudium diese wurde spater mitunter auch als Immaturenprufung 62 bezeichnet Die Voraussetzungen waren nur zum Teil mit denen der anderen Lander gleich 63 Uber die Berufe der Eltern und Grossvater der Immaturen die soziale Schichtung die Herkunft nach Stadt Land Wohnsitz und Geburtsort Mobilitat Alter Familienstand Schulbesuch Berufswahl und Lehre usw gibt eine Untersuchung von 1973 Auskunfte 64 Hauptartikel Immaturenprufung Uberforderte Bildungspolitiker Abgesang auf die Begabtenprufung Bearbeiten Georg Pichts Bildungskatastrophe 65 hat zweifellos eine unkoordinierte Welle von Einrichtungen zur Forderung von Bildungsbemuhungen und deren erwachsenenpadagogischer Begleitung mit unterschiedlichen Zielsetzungen hervorgebracht obwohl z B die Volkshochschulen sich anfangs eher zogerlich verhalten und diese Bemuhungen erst ab 1967 68 unterstutzt haben Die FAZ bezweifelte den Erfolg der Bemuhungen des Dritten Bildungswegs bereits 1976 und fragte ob dieser wirklich die Auslese Hurden gehabt habe die er verdiene Die Kultusministerkonferenz sei jedenfalls zu dem Schluss gekommen Nein Die ursprunglichen Prufungsordnungen von 1947 bis 1959 seien nur Eingeweihten bekannt gewesen und dementsprechend gering sei die Zahl der Bewerber gewesen Anfang der siebziger Jahre sei jedoch die Anzahl sprunghaft angestiegen Von ca 500 bis auf mehrere Tausend Allein in Hessen sei die Zahl binnen vier Jahren um das Zehnfache gestiegen Fur derartige Hochbegabte seien in Frankfurt Hochst von der Volkshochschule und in Frankfurt am Main vom Seminar fur Politik spezielle Vorbereitungskurse eingerichtet worden was zu einem standig wachsenden Heer von studierwilligen Erwachsenen gefuhrt habe Die Kultusminister die schon seit einiger Zeit mit der standig wachsenden Abiturientenlawine zu kampfen hatten hatten diese Entwicklung mit Sorge beobachtet und die Konsequenzen gezogen Schliesslich wurmte es die grosse Zahl der Reifepruflinge schon lange dass jene angeblich so Begabten bei der Studienplatzvergabe einen 0 5 Punkte Bonus erhalten und damit die Chancen der auch nicht gerade Unbegabten weiter verminderten 66 In Frankfurt am Main sei daraufhin gar ein Aktionskomitee 3 Bildungsweg entstanden um gegen die Planungen Sturm zu laufen Nicht zu Unrecht FAZ brachten die Betroffenen gegen den Prufungskatalog der geplanten Prufungsordnung vor der beabsichtigte Facherkanon berucksichtige nicht dass es sich bei den Bewerbern um besonders befahigte Erwachsene im Alter von 25 bis 40 Jahren handele die bereits funf Jahre berufstatig gewesen sein mussten Sie mussten sich dann mit Dingen beschaftigen die weitgehend weder mit ihrem spezifischen Erfahrungsbereich noch in der Mehrzahl der Falle mit dem spateren Studiengebiet enger zu tun hatten Das sei reines Prufungspauken bzw zeitraubendes Buffeln ohne Sinn Mathematik Naturwissenschaften Die FAZ setzte damit auf eine Argumentationsfigur die hauptsachlich in den Kultusministerien gepflegt wurde und die der Hessische Kultusminister bereits etliche Monate zuvor dem Hessischen Landtag auf eine kleine Anfrage hin 67 und dem Bundesverband Dritter Bildungsweg e V in einem Schreiben 68 mitgeteilt hatte Umfang und Merkmale des o g Personenkreises ergaben sich aus dem Vergleich mit den Personengruppen die die allgemeine Hochschulreife auf anderen Wegen erwerben Schliesslich seien die Anforderungen an Angehorige vergleichbarer Personengruppen wie bei der Nichtschuler Reifeprufung Schuler der Abendgymnasien und Kollegs vom Lebensalter abgesehen wesentlich erhohte als bei der Begabtenprufung wahrend sich bezuglich der beruflichen Tatigkeit und der finanziellen Belastungen beide Gruppen nicht unterschieden Erfolg Misserfolg bei den Prufungen 1973 bis 1976 in Hessen Bearbeiten Zahl der Bewerber die sich zur Prufung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis gemeldet haben zugelassen bzw nicht zugelassen worden sind und diese Prufung bestanden bzw nicht bestanden haben Prufungstermin Herbst 1973 Fruhjahr 1974 Herbst 1974 Fruhjahr 1975 Herbst 1975 Fruhjahr 1976 Herbst 19761 Bewerber 150 215 250 239 213 204 190 a 2 Zugelassen 108 147 145 145 129 122 753 Vor oder wahrend der Prfg zuruckgetreten 12 17 22 17 19 27 194 Bestanden 89 119 105 108 85 82 485 nicht bestanden 7 11 18 19 25 13 8 a Von 190 Bewerbern haben 13 Bewerber ihre Bewerbung vor Entscheidung uber die Zulassung zuruckgezogen Von den verbleibenden 177 Bewerbungen 100 konnten fur 24 13 6 keine Sachentscheidung getroffen werden dass die Ablehnungen deshalb auszusprechen waren 7 wegen fehlender polizeilicher Fuhrungszeugnisse 11 wegen fehlender Berichte und 6 wegen fehlender sonstiger Unterlagen Aus diesem Grunde konnte nur uber 153 Bewerbungen eine Sachentscheidung getroffen werden Davon wurden 75 Bewerbungen 49 positiv entschieden 69 Erfolg Misserfolg bei den Prufungen 1975 bis 1980 in Bayern und Berlin Bearbeiten Erfolg Misserfolg 1975 1976 1977 1978 1979 1980Bayern Gesamt 113 102 88 86 89 74Bayern Erfolgreich 61 57 51 50 62 40Berlin Gesamt 200 231 182 103 36 53Berlin Erfolgreich 140 149 124 78 28 42Die anderen Lander haben kein statistisches Material zur Verfugung gestellt Ende der Begabtenprufung und die Nachfolger BearbeitenNach 1982 ist die Begabtenprufung in allen Landern der Kultusministerkonferenz KMK von Prufungen fur den Zugang von besonders befahigten Berufstatigen abgelost worden 70 Sie sah eine Vereinheitlichung der differenzierten Regelungen in den Bundeslandern mit der Tendenz der Angleichung der Prufungsanforderungen an das Normal Abitur vor 71 Wird die KMK Vereinbarung wie vorgesehen bis zum 1 August 1985 ohne Modifizierung in Landesrecht umgesetzt so wurde damit ein im Kern eigenstandiger Weg des Hochschulzugangs abgeschafft 72 Das war trotz der Zusage des Kultusministers im Hessischen Landtag uber die Erhaltung der Begabtenprufung alter Art 73 auch in Hessen der Fall die letzte Zulassung zur Begabtenprufung fand bis Ende November 1984 statt letzter Prufungsdurchgang war von Juni September 1985 74 Die Vereinbarung ist z B von den Gewerkschaften teils begrusst Anerkennung der beruflichen Qualifikation teils aber wegen der Einschrankung auf einen bestimmten Personenkreis statt einer weiteren Offnung der Hochschulen kritisiert worden Kritisiert wurde vor allem der Wegfall der Moglichkeit einer Offnung der Hochschulen z B fur Nur Hausfrauen alleinerziehende Mutter jugendliche Strafgefangene Projekt zur Berufsausbildung strafgefangener Frauen minderqualifizierte Berufstatige Projekt zur Ausbildung arbeitsloser Frauen in neuen Berufen Auslander usw sowie die Einfuhrung eines stark erweiterten Katalogs der traditionellen Abitur Pflichtfacher 75 Niedersachsen ist dem Beschluss der KMK damals nicht beigetreten und verfolgte mit der landeseigenen Z Prufung Befahigungsprufung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis oder der Immaturenprufung einen Sonderweg 76 77 78 Zwar hat sich die ungewohnliche Bezeichnung der Prufung bis heute erhalten die Voraussetzungen und das Prufungsverfahren unterscheiden sich spatestens seit den Anderungen von 2009 nicht mehr von denen der anderen Lander der Bundesrepublik Deutschland Durch den Beschluss der Kultusministerkonferenz KMK vom Mai 1982 wurde vereinbart die bisherige Begabtenprufung abzuschaffen und die Hochschulen nur noch fur Berufstatige zu offnen 79 80 Eine Moglichkeit fur Nicht Berufstatige Nur Hausfrauen Fluchtlinge ohne anerkennungsfahige auslandische Berufsausbildung u A ein Studium ohne Reifezeugnis aufzunehmen bestand nun nicht mehr kunftig war eine staatlich anerkannte Berufsausbildung nachzuweisen andere Ausbildungen galten nicht einige Lander haben spater eine Erziehungs oder Pflegezeit als einer Berufsausbildung gleichwertige Zeit anerkannt In den beiden ersten Jahrzehnten des 21 Jahrhunderts haben sich in den Landern der Bundesrepublik Deutschland verschiedene neue Wege des Hochschulzugangs herausgebildet die weder von den Voraussetzungen noch den Folgen mit den fruheren Bildungswegen vergleichbar sind Einen Uberblick geben die Veroffentlichungen des CHE Zentrum fur Hochschulentwicklung 81 Bekannte Personen mit Begabten Prufungszeugnis BearbeitenHerwig Blankertz Prof Integration von allgemeiner und beruflicher Bildung Max Diamant Antifaschist IG Metall SPD Herbert Ehrenberg SPD MdB Bundesminister Milan Horacek Grune MdB Walter Kuhlthau CDU MdB Karl Adolf Otto Professor fur Politische Soziologie und Didaktik der Sozialwissenschaften Rudi Rohlmann SPD MdL Hessen Waltraud Schoppe Grune MdB Literatur BearbeitenFur die Begabtenprufung wahrend der Weimarer Republik Bearbeiten Studium ohne Reifezeugnis Auf Grund amtlichen Materials herausgegeben Verlag fur Politik und Wirtschaft Berlin 1924 Otto Benecke Hrsg Studium ohne Reifezeugnis in Preussen Amtliche Bestimmungen 2 Auflage Weidmannsche Buchhandlung Berlin 1925 Hans R G Gunther Hochschulstudium ohne Reifezeugnis Verlag Fritz Wiechmann Neustadt bei Coburg 1947 Fur die Begabtenprufung wahrend der NS Zeit Bearbeiten Hans Huber Franz Senger Hrsg Studium ohne Reifezeugnis an den deutschen Hochschulen Amtliche Bestimmungen Weidmannsche Buchhandlung Berlin 1938 Ulrich Gmelin Das Langemarck Studium der Reichsstudentenfuhrung Verlag der Zeitschrift Der Altherrenbund 1938 Ulrich Gmelin Hans Bernhard von Grunberg Das Langemarck Studium der Reichsstudentenfuhrung Berichte aus der Arbeit im Kriege Dresden 1941 Ulrich Gmelin Das Recht auf Bildung im volkischen Sozialstaat SA Standarte Feldherrnhalle Abt Weltanschauliche Erziehung 1944 Fur die Begabtenprufung wahrend der Zeit 1945 1984 Bearbeiten Karl Bungardt Der Zweite Bildungsweg Schlagwort oder Programm Julius Klinkhardt Bad Heilbrunn Obb 1957 Der Verfasser meint mit zweitem Bildungsweg jede Alternative zum ersten nicht nur die heutigen Schulen fur Erwachsene Karl Wagner Abendschule Fremdenabitur und Begabtenprufung In Ralf Dahrendorf Heinz Dietrich Ortlieb Hrsg Der Zweite Bildungsweg im sozialen und kulturellen Leben der Gegenwart Verlag Quelle amp Meyer Heidelberg 1959 S 208 222 Karin Storch Der Zweite Bildungsweg Chance oder Illusion Fischer Taschenbuch Verlag Frankfurt am Main 1974 ISBN 3 436 01709 4 Hans Ulrich Hilgendorff Hochschulstudium ohne Abitur Die Befahigungsprufung Begabtenprufung Ein Vergleich der Prufungsordnungen in den Bundeslandern Rechtsgutachten Typoskript Zentrum fur wissenschaftliche Weiterbildung Oldenburg 1982 Klaus R Schroeter Studium ohne Abitur Studienverlauf und Studienerfolg von Studierenden ohne schulische Hochschulzugangsberechtigung Soziologische Arbeitsberichte 24 Christian Albrechts Universitat Kiel 1998 ISSN 0939 5253 Walburga Katharina Freitag Zweiter und Dritter Bildungsweg in die Hochschule Arbeitspapier 253 PDF Hans Bockler Stiftung Dusseldorf April 2012 ausfuhrlicher Uberblick uber Forschungsergebnisse und vorhaben Weblinks BearbeitenSuche nach Begabtenprufung In Deutsche Digitale BibliothekEinzelnachweise Bearbeiten Petra Kipphoff Thomas von Randow Dieter E Zimmer Hrsg Hochschulfuhrer Teil IV Akademisches Worterbuch Stichwort Begabtenprufung DIE ZEIT Bucher Nannen Verlag Hamburg 1964 S 341 Statistisches Bundesamt Schlusselverzeichnis Studenten und Prufungsstatistik Schlussel fur Hochschulzugangsberechtigung Erwerb der HZB in Deutschland Allgemeine Hochschulreife aHR Stand Wintersemester 2008 2009 und Sommersemester 2009 Wiesbaden 2009 Blatt 1 und 2 Statistisches Bundesamt Schlusselverzeichnis Studenten und Prufungsstatistik Schlussel fur Hochschulzugangsberechtigung Erwerb der HZB in Deutschland Fachgebundene Hochschulreife fgHR Stand Wintersemester 2008 2009 und Sommersemester 2009 Wiesbaden 2009 Blatt 2 und 3 Wolf Dieter Scholz Andra Wolter Exklusivitat oder Durchlassigkeit des Hochschulzugangs Ein bildungsoziologischer Beitrag zum Hochschulstudium von ehemaligen Berufstatigen ohne Abitur in Niedersachsen In Jost v Maydell Hrsg Bildungsforschung und Gesellschaftspolitik Wolfgang Schulenberg zum 60 Geburtstag Oldenburg Heinz Holzberg Verlag 1982 dort S 142 166 Die Hochschulzulassungsprufungen fur Berufstatige ohne Reifezeugnis in Niedersachsen als ein Modell des Dritten Bildungsweges Andra Wolter Wolf Dieter Scholz Jost von Maydell Studium ohne Abitur an der Universitat Oldenburg Die Offnung des Hochschulzugangs in der bildungspolitischen Kontroverse In Jurgen Luthje Hrsg Universitat Oldenburg Entwicklung und Profil Oldenburg Heinz Holzberg Verlag 1984 dort S 303 309 Zur Geschichte und Organisation der Z Prufung Torsten Clemens von Roetteken Rechtliche Rahmenbedingungen fur Hochschulprufungen nach dem Hochschulrahmengesetz Frankfurt am Main Dissertation jur Johann Wolfgang Goethe Universitat 1985 Thomas Oppermann Kulturverwaltungsrecht Mohr Siebeck Habilitationsschrift Tubingen 1969 ISBN 3 16 629852 5 S 316 318 Johann Joachim Becher Narrische Weisheit und weise Narrheit Frankfurt am Main 1686 zitiert nach Gerhardt Petrat Die gezielte Offnung der Hochschulreife fur alle Volksschichten in der Weimarer Republik In Manfred Heinemann Hrsg Sozialisation und Bildungswesen in der Weimarer Republik Veroffentlichungen der Historischen Kommission der Deutschen Gesellschaft fur Erziehungswissenschaft Band 1 Ernst Klett Verlag Stuttgart 1976 ISBN 3 12 926980 0 S 75 zitiert nach Gerhardt Petrat Die gezielte Offnung der Hochschulreife fur alle Volksschichten in der Weimarer Republik In Manfred Heinemann Hrsg Sozialisation und Bildungswesen in der Weimarer Republik Veroffentlichungen der Historischen Kommission der Deutschen Gesellschaft fur Erziehungswissenschaft Band 1 Ernst Klett Verlag Stuttgart 1976 ISBN 3 12 926980 0 S 75 Andra Wolter Ulf Banscherus Caroline Kamm Alexander Otto Anna Spexard Durchlassigkeit zwischen beruflicher und akademischer Bildung als mehrstufiges Konzept Bilanz und Perspektiven In Beitrage zur Hochschulforschung 36 Jahrgang 4 2014 S 22 Die gezielte Offnung der Hochschulreife fur alle Volksschichten in der Weimarer Republik In Manfred Heinemann Hrsg Sozialisation und Bildungswesen in der Weimarer Republik Veroffentlichungen der Historischen Kommission der Deutschen Gesellschaft fur Erziehungswissenschaft Band 1 Ernst Klett Verlag Stuttgart 1976 ISBN 3 12 926980 0 S 89 Karin Storch Der Zweite Bildungsweg Chance oder Illusion Fischer Taschenbuch Verlag Frankfurt am Main 1974 ISBN 3 436 01709 4 S 114 7 und 8 Abs 1 Nr 2 Buchstabe a der Vergabeverordnung vom 22 Mai 1975 GVBl I S 99 Zu dem Verhaltnis Universitat und Staat gesellschaftliche oder staatliche Institution auch Dietmar Rimmele Die Universitatsreform in Preussen 1918 1924 Ein Beitrag zur Geschichte der Bildungspolitik der Weimarer Zeit Geistes und Sozialwissenschaftliche Dissertationen 47 Hartmut Ludke Verlag Hamburg 1978 S 13 ff Maria Rosa di Simone Die Zulassung zur Universitat In Walter Ruegg Hrsg Geschichte der Universitat in Europa Band II Von der Reformation bis zur Franzosischen Revolution 1500 1800 C H Beck Munchen 1996 ISBN 3 406 36956 1 S 235 ff Digitalisat teilweise Enzyklopadie des gesamten Erziehungs und Unterrichtswesens 6 Band 1885 S 252 No II Rescript an die Magistrate und Inspectoren der Churmark worin ihnen das in Ansehung der auf die Universitaten gehenden Schuler an die Universitaten und das Churmarksche Ober Consistorium erlassene Edict vom 23 December 1788 wegen Prufung derselben auch Collation der Stipendien und anderen Beneficien bekannt gemacht wird vom 8 Jan 1789 in Novum Corpus Constitutionum Prussico Brandenburgensium Praecipue Marchicarum NCC VIII Band 8 Sp 2376 ff image 8 of 237 auch abgedruckt bei Paul Schwarz Die Gelehrtenschulen Preussens unter dem Oberschulkollegium 1787 1806 und das Abiturientenexamen II Die Einfuhrung des Abiturientenexamens Monumenta Germaniae Paedagogica Band XLVI Weidmannsche Buchhandlung Berlin 1910 A Reglement fur die Prufung an den Gelehrten Schulen S 122 B Reglement fur die Prufung an den Universitaten S 128 Departement fur den Cultus und offentlichen Unterricht im Ministerio des Innern Instruction vom 25 Juni 1812 In Friedrich Schultze Hrsg Die Abiturienten Prufungen vornehmlich im Preussischen Staate A Urkunden Sammlung Eduard Anton Halle 1831 S 7 Edict wegen Prufung der zu den Universitaten ubergehenden Schuler In Friedrich Schultze Hrsg Die Abiturienten Prufungen vornehmlich im preussischen Staate A Urkunden Sammlung Eduard Anton Halle 1831 S 6 Departement fur den Cultus und offentlichen Unterricht im Ministerio des Innern Instruction vom 25 Juni 1812 In Friedrich Schultze Hrsg Die Abiturienten Prufungen vornehmlich im Preussischen Staate A Urkunden Sammlung Eduard Anton Halle 1831 S 8 II 12 1 ALR Allgemeines Landrecht fur die Preussischen Staaten Zweiter Theil Zwolfter Titel Provisorischer Beschluss uber die in Ansehung der Universitaten zu ergreifenden Maassregeln vom 20 September 1819 XXXV Sitzung 220 abgedruckt in Philipp Anton Guido von Meyer Die Grundgesetze des Deutschen Bundes oder Deutsche Bundes und Schluss Acte nach Ordnung der Bundes Acte vereinigt nebst den wichtigsten Territorial Bestimmungen und den organischen Gesetzen des Bundes Ferdinand Boselli Frankfurt 1845 S 65 f Wolfgang Neugebauer Das Bildungswesen in Preussen seit der Mitte des 17 Jahrhunderts In Otto Busch Hrsg Handbuch der preussischen Geschichte Band II Das 19 Jahrhundert und Grosse Themen der preussischen Geschichte B Grosse Themen der preussischen Geschichte Nr III de Gruyter 1992 S 635 ff ISBN 3 11 008322 1 Verordnung uber die Prufung der Reife zum Behuf des academischen Studiums vom 19 Januar 1825 Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nro 3 Darmstadt 1825 S 23 26 und 1832 3 der Verordnung den Gymnasialbesuch die Maturitatsprufungen und die Beziehung der Universitat betr Nr 1920 vom 1 October 1832 Publiziert den 17 October 1832 Archiv der Grossherzoglichen Hessischen Gesetze und Verordnungen unter Leitung der Ministerien herausgegeben Sechster Band vom Januar 1832 bis zum Ende des Jahrs 1834 Im Verlage der Grossherzoglichen Invalidenanstalt Darmstadt 1838 S 359 369 2 Nr 1 der Gesetze fur die Studirenden auf der Universitat Marburg heute Philipps Universitat Marburg vom 10 December 1819 Maturitat Zeugnis oder Prufung vor dem Collegio scholarcharum in Sammlung von Gesetzen Verordnungen Ausschreiben und anderen allgemeinen Verfugungen fur Kurhessen vom Jahre 1819 Hof und Waisenhaus Druckerei Cassel kurhessGS 1819 S 83 auch in Wilhelm Moller Karl Fuchs Hrsg Sammlung der im Kurfurstenthum Hessen noch geltenden gesetzlichen Bestimmungen von 1813 bis 1866 Elwert sche Universitats Buchhandlung Marburg Leipzig 1866 S 232 f und 6 Abs 1 der Verordnung vom 11 April 1820 die Zeugnisse der Reife zum akademischen Studium betreffend In Sammlung von Gesetzen Verordnungen Ausschreiben und anderen allgemeinen Verfugungen fur Kurhessen vom Jahre 1820 Hof und Waisenhaus Druckerei Cassel kurhessGS 1820 S 49 f auch in Wilhelm Moller und Karl Fuchs Hrsg Sammlung der im Kurfurstenthum Hessen noch geltenden gesetzlichen Bestimmungen von 1813 bis 1866 Elwert sche Universitats Buchhandlung Marburg und Leipzig 1866 S 255 f Sammlung von Gesetzen Verordnungen Ausschreiben und anderen allgemeinen Verfugungen fur Kurhessen vom Jahre 1820 Hof und Waisenhaus Druckerei Cassel kurhessGS 1820 S 49 f auch in Wilhelm Moller Karl Fuchs Hrsg Sammlung der im Kurfurstenthum Hessen noch geltenden gesetzlichen Bestimmungen von 1813 bis 1860 Elwert sche Universitats Buchhandlung Marburg Leipzig 1866 S 255 f Otto Benecke Vorwort zur 2 Aufl von Studium ohne Reifezeugnis in Preussen Amtliche Bestimmungen Weidmannsche Buchhandlung Berlin 1925 S 1 f Ausschreiben des Staatsministeriums wegen der Beibringung von Zeugnissen der Reife zum akademischen Studium vom 25 September 1828 In Sammlung von Gesetzen Verordnungen Ausschreiben und anderen allgemeinen Verfugungen fur Kurhessen vom Jahre 1828 Hof und Waisenhaus Druckerei Cassel 1828 S 40 Allgemeine deutsche Real Enzyclopadie fur die gebildeten Stande Conversationslexikon Neunte Originalauflage in funfzehn Banden Neunter Band Maturitatsprufung F A Brockhaus 1846 S 403 405 Bericht der Unterrichtscommission des Abgeordnetenhauses uber die Petition uber die Erweiterung der den Realschulen erster Ordnung zustehenden Berechtigungen namlich die Zulassung von Realschul Abiturienten zu den Universitatsstudien in der juristischen und medicinischen Facultat mit gleichen Rechten wie die Gymnasial Abiturienten In Centralblatt fur die gesammte Unterrichtsverwaltung in Preussen Centrbl oder CBlU Verlag von Wilhelm Hertz Bessersche Buchhandlung Berlin 1869 S 154 Memento des Originals vom 23 Mai 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot goobiweb bbf dipf de Bericht der Unterrichtscommission des Abgeordnetenhauses uber die Petition uber die Erweiterung der den Realschulen erster Ordnung zustehenden Berechtigungen namlich die Zulassung von Realschul Abiturienten zu den Universitatsstudien in der juristischen und medicinischen Facultat mit gleichen Rechten wie die Gymnasial Abiturienten In Centralblatt fur die gesammte Unterrichtsverwaltung in Preussen Centrbl oder CBlU Verlag von Wilhelm Hertz Bessersche Buchhandlung Berlin 1869 S 155 Memento des Originals vom 23 Mai 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot goobiweb bbf dipf de Renke Suhren Berufliche Qualifikation und Hochschulzugang Modelle zur Studienvorbereitung und begleitung auf der Fachtagung der Hans Bockler Stiftung vom 29 bis 30 Oktober 1987 in der Technischen Hochschule Darmstadt AG 3 Typoskript S 3 f Wilhelm Schrader Provinzial Schulrat in Konigsberg Berechtigungen In K A Karl Adolf Schmid Hrsg Encyklopadie des gesammten Erziehungs und Unterrichtswesens Erster Band 2 Auflage Rudolf Besser Gotha 1876 S 573 ff Einen rechtshistorischen Uberblick uber die Berechtigungen des Reifezeugnisses und das Recht des Kultusministers Ausnahmen zuzulassen gibt Ignaz Jastrow Das Recht des Reifezeugnisses Eine vergessene Ecke des Preussischen Verwaltungsrechts In Juristische Wochenschrift JW 1925 S 14 ff Ministerium der geistlichen Unterrichts und Medicinal Angelegenheiten Hrsg Die Gesetzgebung auf dem Gebiete des Unterrichtswesens in Preussen vom Jahre 1817 bis 1868 Aktenstucke mit Erlauterungen Wilhelm Hertz Bessersche Buchhandlung Berlin 1869 S 162 ff 185 z B 1 des Gesetzes vom 22 Februar 1856 fur die freie Stadt Frankfurt Friedrich Kluge Etymologisches Worterbuch der deutschen Sprache 22 Auflage Walter de Gruyter Berlin 1989 Lemma Abitur Reifeprufung Abgangsexamen also eigentlich Prufung fur den der von der Schule zur Universitat abgehen will Sylvia Paletschek Die permanente Erfindung einer Tradition Die Universitat Tubingen im Kaiserreich und in der Weimarer Republik Franz Steiner Verlag Stuttgart Habilitationsschrift 1997 2001 ISBN 3 515 07254 3 S 123 ff Einen Bericht gibt der Lehrgangsleiter E Loffler Ein Beitrag zur Frage der Forderung der Begabten im nichtamtlichen Teil des Zentralblatts fur die Unterrichtsverwaltung ZBlU unter Bekanntmachung Nr 429 1923 S 322 ff Memento des Originals vom 2 November 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot goobiweb bbf dipf de und Nr 446 341 ff Memento des Originals vom 2 November 2013 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot goobiweb bbf dipf de und teilt mit dass auch in Hamburg ein ahnlicher Versuch unternommen worden sei Wolfgang Bauer Sonderfalle der Hochschulreife fur Berufstatige Ein Beitrag zum Problem der Begabtenprufung Nurnberg Typoskript Dissertation Hochschule fur Wirtschafts und Sozialwissenschaften 1952 S 33 ff Eduard Spranger Hochschule und Gesellschaft B G Teubner Leipzig 1917 wieder herausgegeben mit ausfuhrlicher Anmerkung in Gesammelte Schriften Quelle amp Meyer Verlag Heidelberg 1973 S 432 440 Bekanntmachung Nr 485 Anerkennung der Begabtenprufung fur die Zulassung zum Studium an den Preussischen Universitaten und Technischen Hochschulen U I 2546 vom 1 Dezember 1928 In Zentralblatt fur die gesamte Unterrichtsverwaltung in Preussen Zentrbl oder ZBlU 1928 S 367 Memento des Originals vom 12 Dezember 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot goobiweb bbf dipf de Deutsches Philologen Blatt Quelle amp Meyer Leipzig 1930 S 525 Wolfgang Bauer Sonderfalle der Hochschulreife fur Berufstatige Ein Beitrag zum Problem der Begabtenprufung Nurnberg Typoskript Dissertation Hochschule fur Wirtschafts und Sozialwissenschaften Nurnberg 1952 S 229 235 Wilhelm Hehlmann Padagogisches Worterbuch 3 Auflage Kroner Leipzig 1942 S 253 1 2 Vorlage Toter Link goobiweb bbf dipf de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2023 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Hans Huber Franz Senger Hrsg Das Studium ohne Reifezeugnis an den deutschen Hochschulen Amtliche Bestimmungen 1 Aufl Weidmannsche Verlagsbuchhandlung Berlin 1938 S 7 Hermann Giesecke Hitlers Padagogen Theorie und Praxis nationalsozialistischer Erziehung 2 uberarb Aufl Teil II Padagogische Felder Juventa Verlag Weinheim 1999 S 149 Bekanntmachung Nr 419 Prufung fur die Zulassung zum Studium ohne Reifezeugnis Sonderreifeprufung vom 8 August 1938 W J 2670 E III E IV E V b 38 Deutsche Wissenschaft Erziehung und Volksbildung Amtsblatt des Reichsministeriums fur Wissenschaft Erziehung und Volksbildung und der Unterrichtsverwaltungen der Lander RMinAmtsblDtschWiss 4 Jahrg 1938 Weidmannsche Verlagsbuchhandlung Berlin 1938 S 365 f 1 2 Vorlage Toter Link goobiweb bbf dipf de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Marz 2023 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Bekanntmachung Nr 419 Prufung fur die Zulassung zum Studium ohne Reifezeugnis Sonderreifeprufung vom 8 August 1938 W J 2670 E III E IV E V b 38 Anlage A Prufungsordnung Deutsche Wissenschaft Erziehung und Volksbildung Amtsblatt des Reichsministeriums fur Wissenschaft Erziehung und Volksbildung und der Unterrichtsverwaltungen der Lander RMinAmtsblDtschWiss 4 Jahrg 1938 Weidmannsche Verlagsbuchhandlung Berlin 1938 S 366 368 Memento des Originals vom 18 April 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot goobiweb bbf dipf de Bekanntmachung Nr 419 Prufung fur die Zulassung zum Studium ohne Reifezeugnis Sonderreifeprufung vom 8 August 1938 W J 2670 E III E IV E V b 38 Anlage B Durchfuhrungsbestimmungen Deutsche Wissenschaft Erziehung und Volksbildung Amtsblatt des Reichsministeriums fur Wissenschaft Erziehung und Volksbildung und der Unterrichtsverwaltungen der Lander RMinAmtsblDtschWiss 4 Jahrg 1938 Weidmannsche Verlagsbuchhandlung Berlin 1938 S 368 f Memento des Originals vom 4 April 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot goobiweb bbf dipf de Bekanntmachung Nr 419 Prufung fur die Zulassung zum Studium ohne Reifezeugnis Sonderreifeprufung vom 8 August 1938 W J 2670 E III E IV E V b 38 Anlage 1 Liste der fur die Sonderreifeprufung anerkannten Fachschulen Deutsche Wissenschaft Erziehung und Volksbildung Amtsblatt des Reichsministeriums fur Wissenschaft Erziehung und Volksbildung und der Unterrichtsverwaltungen der Lander RMinAmtsblDtschWiss 4 Jahrg 1938 Weidmannsche Verlagsbuchhandlung Berlin 1938 S 368 372 Memento des Originals vom 18 April 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot goobiweb bbf dipf de Bekanntmachung Nr 419 Prufung fur die Zulassung zum Studium ohne Reifezeugnis Sonderreifeprufung vom 8 August 1938 W J 2670 E III E IV E V b 38 Anlage 2 Fragebogen u a Religionszugehorigkeit und Abstammung Deutsche Wissenschaft Erziehung und Volksbildung Amtsblatt des Reichsministeriums fur Wissenschaft Erziehung und Volksbildung und der Unterrichtsverwaltungen der Lander RMinAmtsblDtschWiss 4 Jahrg 1938 Weidmannsche Verlagsbuchhandlung Berlin 1938 S 372 f 1 2 Vorlage Toter Link goobiweb bbf dipf de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Juni 2023 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Bekanntmachung Nr 419 Prufung fur die Zulassung zum Studium ohne Reifezeugnis Sonderreifeprufung vom 8 August 1938 W J 2670 E III E IV E V b 38 Anlage 3 Zeugnis Formular Deutsche Wissenschaft Erziehung und Volksbildung Amtsblatt des Reichsministeriums fur Wissenschaft Erziehung und Volksbildung und der Unterrichtsverwaltungen der Lander RMinAmtsblDtschWiss 4 Jahrg 1938 Weidmannsche Verlagsbuchhandlung Berlin 1938 S 373 f Memento des Originals vom 4 April 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot goobiweb bbf dipf de Bekanntmachung Nr 419 Prufung fur die Zulassung zum Studium ohne Reifezeugnis Sonderreifeprufung vom 8 August 1938 W J 2670 E III E IV E V b 38 Anlage C Ordnung der Prufung fur die Zulassung zum Studium ohne Reifezeugnis an den deutschen Hochschulen Begabtenprufung Deutsche Wissenschaft Erziehung und Volksbildung Amtsblatt des Reichsministeriums fur Wissenschaft Erziehung und Volksbildung und der Unterrichtsverwaltungen der Lander RMinAmtsblDtschWiss 4 Jahrg 1938 Weidmannsche Verlagsbuchhandlung Berlin 1938 S 373 375 Memento des Originals vom 4 April 2015 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot goobiweb bbf dipf de Bekanntmachung Nr 419 Prufung fur die Zulassung zum Studium ohne Reifezeugnis Sonderreifeprufung vom 8 August 1938 W J 2670 E III E IV E V b 38 Anlage D Durchfuhrungsbestimmungen zur Begabten Prufungsordnung Deutsche Wissenschaft Erziehung und Volksbildung Amtsblatt des Reichsministeriums fur Wissenschaft Erziehung und Volksbildung und der Unterrichtsverwaltungen der Lander RMinAmtsblDtschWiss 4 Jahrg 1938 Weidmannsche Verlagsbuchhandlung Berlin 1938 S 375 f Memento des Originals vom 18 April 2016 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot goobiweb bbf dipf de 6 Abs 3 der Ordnung der Begabtenprufung Wolf Dieter Scholz Andra Wolter Hochschulzugang als lebensgeschichtlicher Einschnitt In Paul Kellermann Hrsg Studienaufnahme und Studienzulassung Klagenfurter Beitrage zur bildungswissenschaftlichen Forschung 15 Karntner Druck und Verlagsgesellschaft Klagenfurt 1984 ISBN 978 3 85391 046 7 Rolf Neuhaus Bearbeiter Dokumente zur Hochschulreform 1945 1959 Veroffentlichung der Westdeutschen Rektorenkonferenz Steiner Wiesbaden 1961 dort die Nr 12 100 264 377 379 und 877 Amtsblatt des Ministers fur Erziehung und Volksbildung vom 12 November 1956 ABl HKM S 558 Antwort des hessischen Ministers fur Erziehung und Volksbildung vom 13 Marz 1962 auf die Kleine Anfrage der Abgeordneten Walz CDU vom 6 Februar 1962 Drucksache des Hessischen Landtags Nr 353 S 330 Dietrich Thranhardt Hochschulzugang fur Berufstatige ohne Abitur In Demokratische Erziehung 1975 Heft 6 S 13 ff Wolfgang Gunther Volker Dawal Befahigung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis Uber den Studienerfolg von Immaturen und Abiturienten Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens Hannover 1979 Jurgen Weissbach Hochschulzugang fur Berufstatige ohne Reifeprufung als Aufgabe der Weiterbildung In Gewerkschaftliche Bildungspolitik DGB Bundesvorstand Nr 10 1984 S 262 265 Volker Petran Probleme des Zweiten Bildungsweges dargestellt an der Prufung fur die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis nur zum internen Gebrauch an der PH bestimmt Gottingen Allgemeiner Studentenausschuss der Padagogischen Hochschule Niedersachsen Abteilung Gottingen 1973 Georg Picht Die deutsche Bildungskatastrophe Analyse und Dokumentation Deutscher Taschenbuch Verlag dtv Freiburg im Breisgau 1964 Bernd E Heptner Ein Superabitur fur Spatberufene Die Prufung fur eine Zulassung zur Hochschule ohne Reifezeugnis soll verscharft werden In Frankfurter Allgemeine Zeitung FAZ 27 Januar 1976 Antwort vom 12 Juni 1975 Hessischer Landtag 8 Wahlperiode Drucksache 8 1078 vom 20 Juni 1975 Der Hessische Kultusminister zu dem Entwurf einer Vereinbarung uber die Prufung fur den Hochschulzugang von besonders befahigten Berufstatigen in einem Schreiben an den Bundesverband Dritter Bildungsweg e V vom 23 Dezember 1975 IIC 3 339 o 93 S 2 Anlage zur Antwort des hessischen Kultusministers Krollmann SPD auf die Kleine Anfrage der Abg Frau Dr Streletz betreffend Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis Hessischer Landtag 8 Wahlperiode Drucksache 8 3852 S 3 Anlage Beschluss der Kultusministerkonferenz vom 27 28 Mai 1982 Vereinbarung uber die Prufung fur den Hochschulzugang von besonders befahigten Berufstatigen Sekretariat der Standigen Konferenz der Kultusminister der Lander in der Bundesrepublik Deutschland Anlage III zur Niederschrift der 210 Sitzung der Kultusministerkonferenz E Lenk Gewerkschaftliche Forderungen fur die Prufung fur den Hochschulzugang von Berufstatigen ohne Reifezeugnis Typoskript Dusseldorf 1984 Reiner Hoffmann Gewerkschaften und Zweiter Bildungsweg In Gewerkschaftliche Bildungspolitik DGB Bundesvorstand Nr 10 1984 S 260 262 Antwort des hessischen Kultusministers Krollmann SPD auf die Kleine Anfrage der Abg Hartherz Hellwig Heyn Holzapfel und Rohlmann SPD betreffend Hochschulzugang fur Berufstatige Landtags Drucksache 9 6082 vom 24 Februar 1982 Frage Nr 7 S 2 Stadt Frankfurt am Main Amt fur Volksbildung Volkshochschule Abt Seminar fur Politik SfP Informationsblatt zum Studienprogramm als Vorbereitung auf die Prufung fur die Zulassung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis mit Prufungsordnung und Anmeldebogen vom 2 Februar 1982 S 3 Georg Buchner Anmerkungen zum Ende des Begabtenabiturs in Hessen Frankfurt Marz 1985 vervielfaltigtes Typoskript von Dozenten des Seminars fur Politik e V in Frankfurt am Main Bernd Runge Vorbemerkungen des Landesverbandes der Volkshochschulen Niedersachsens In Wolfgang Gunther Volker Dawal Befahigung zum Hochschulstudium ohne Reifezeugnis Uber den Studienerfolg von Immaturen und Abiturienten Landesverband der Volkshochschulen Niedersachsens Hannover 1979 S V f Andra Wolter Wolf Dieter Scholz Jost von Maydell Studium ohne Abitur an der Universitat Oldenburg Die Offnung des Hochschulzugangs in der bildungspolitischen Kontroverse In Jurgen Luthje Hrsg Universitat Oldenburg Entwicklung und Profil Heinz Holzberg Verlag Oldenburg 1984 ISBN 978 3 87358 194 4 S 301 ff Marion Funk Gerhard Strohlein Dieter Kropp Ursula Essbach Kreuzer Johann Glatzel Hochschulzugang ohne Abitur Beitrage zur Vorbereitung und Prufung in Gottingen Zentralstelle fur Weiterbildung der Georg August Universitat Gottingen 1984 Hans Dieter Hammer Siegfried Leittretter Materialien aus der Studienforderung Fur eine Reform des Hochschulzugangs fur Berufserfahrene Hochschulzugang und Zweiter Bildungsweg im Umbruch auf dem Weg nach Europa HBS Manuskripte Nr 18 HBS Hans Bockler Stiftung Dusseldorf 1991 http www studi info de studium studienarten weitere studieren ohne abitur https www che de projekt online fuhrer studieren ohne abitur Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Begabtenprufung amp oldid 238727354