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Die Volksabstimmung zu Stuttgart 21 im Land Baden Wurttemberg fand am 27 November 2011 statt Gegenstand der Volksabstimmung war die Gesetzesvorlage der Landesregierung S 21 Kundigungsgesetz die die Rucknahme der Landesbeteiligung an der Projektfinanzierung vorsah und die bereits vom Landtag von Baden Wurttemberg abgelehnt worden war Eine Mehrheit von 58 9 Prozent der gultigen Stimmen 2 160 411 Nein Stimmen sprach sich gegen die Gesetzesvorlage und damit fur den Beibehalt der Landesfinanzierung des Projektes aus und somit fur die Vollendung des Bauprojektes Inhaltsverzeichnis 1 Wortlaut der Abstimmungsfrage 1 1 Kritik an der Formulierung der Abstimmungsfrage 2 Politischer Hintergrund 3 Rechtliche Zulassigkeit 4 Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung 5 Wahlergebnis 6 Umfrage im Vorfeld 7 Literatur 8 Weblinks 9 EinzelnachweiseWortlaut der Abstimmungsfrage Bearbeiten nbsp Amtlicher Stimmzettel zur VolksabstimmungStimmen Sie der Gesetzesvorlage Gesetz uber die Ausubung von Kundigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen fur das Bahnprojekt Stuttgart 21 S 21 Kundigungsgesetz zu Folgende Erlauterungen wurden zur Abstimmungsfrage erganzt Mit Ja stimmen Sie fur die Verpflichtung der Landesregierung Kundigungsrechte zur Auflosung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezuglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuuben Mit Nein stimmen Sie gegen die Verpflichtung der Landesregierung Kundigungsrechte zur Auflosung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezuglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuuben Kritik an der Formulierung der Abstimmungsfrage Bearbeiten Die Erlauterung bezuglich des Ja bedeutet dass das Bauprojekt gestoppt werden solle die Erlauterung hinsichtlich des Nein bedeutet dass das Bauprojekt vollendet werden solle 1 2 Sowohl Burger als auch Politiker ubten Kritik an der Formulierung des Abstimmungstextes 1 So kritisierte z B der Landtagsabgeordnete Wolfgang Drexler SPD dass er den Stimmzettel fur sehr schwierig nachvollziehbar halte weil er sehr holprig formuliert und verwirrend sei Der Landtagsabgeordnete Winfried Mack CDU hatte zuvor die Landesregierung aufgefordert die Abstimmungsfrage klarer und verstandlicher zu formulieren und erganzte dass die Formulierung der Frage nicht einmal auf dem Niveau von schlechtem Burokratendeutsch sei Hingegen verteidigte die Landeswahlleiterin Christiane Friedrich den Abstimmungstext und ausserte In diesem Fall tritt das Volk an die Stelle des Landtags und entscheidet uber die Gesetzesvorlage die dort gescheitert ist 1 Sie erganzte Das ist keine Volksbefragung in der die Burger mit Ja oder Nein uber den Bahnhofsbau abstimmen Politischer Hintergrund Bearbeiten Hier wird nur der Hintergrund der Volksabstimmung beschrieben Zum Hintergrund des Projekts Stuttgart 21 und die dagegen gerichtete Kritik Stuttgart 21In ihrem Koalitionsvertrag vereinbarten Grune und SPD nach der Landtagswahl von Marz 2011 eine Volksabstimmung uber das Projekt Stuttgart 21 zu veranstalten und die Neubaustrecke Wendlingen Ulm in jedem Fall zu realisieren 3 Ende Juli 2011 wurde dazu von der Landesregierung der Entwurf eines Gesetz es uber die Ausubung von Kundigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen fur das Bahnprojekt Stuttgart 21 S 21 Kundigungsgesetz vorgelegt das die Landesregierung verpflichtet hatte Kundigungsrechte bei den vertraglichen Vereinbarungen mit finanziellen Verpflichtungen des Landes Baden Wurttemberg fur das Bahnprojekt Stuttgart 21 auszuuben 4 5 Da sich von den im Parlament vertretenen Parteien lediglich die Grunen gegen Stuttgart 21 aussprachen wurde das Gesetz am 28 September 2011 erwartungsgemass im Landtag abgelehnt 6 Dies eroffnete nun die Moglichkeit zur Volksabstimmung da gemass Art 60 Abs 3 der Landesverfassung LV die Regierung eine von ihr eingebrachte aber vom Landtag abgelehnte Gesetzesvorlage zur Volksabstimmung bringen kann wenn ein Drittel der Mitglieder des Landtags es beantragt Dieser Antrag wurde vereinbarungsgemass von Abgeordneten der Grune und SPD gestellt sodass die Landesregierung die Volksabstimmung uber das Gesetz ansetzen konnte Bei der Abstimmung konnten die Wahler entweder mit Ja oder Nein votieren Das Kundigungsgesetz zu Stuttgart 21 ware angenommen gewesen wenn die Mehrheit der abstimmenden Burger mindestens jedoch ein Drittel aller Stimmberechtigten das entsprach einem Quorum von rund 2 5 Millionen Stimmberechtigten mit Ja gestimmt hatte Rechtliche Zulassigkeit BearbeitenEin von der vorherigen Landesregierung beauftragtes Gutachten des ehemaligen Verfassungsrichters Paul Kirchhof und des Juristen Klaus Peter Dolde kam im Oktober 2010 zum Schluss ein Volksentscheid widerspreche Artikel 60 Abs 6 der LV Uber Abgabengesetze Besoldungsgesetze und das Staatshaushaltsgesetz findet keine Volksabstimmung statt 7 Nach Ansicht von Kirchhof und Dolde ist diese Bestimmung weit auszulegen und betrifft alle Gesetze die zu einer Neuordnung des Gesamthaushalts zwingen 8 Unter anderem Vertreter der SPD brachten dagegen vor dass der Haushalt nicht von der Volksabstimmung tangiert sei 9 bzw dass mit dieser Sichtweise eine Abstimmung uber jedes Gesetz das Geld kostet ausgeschlossen ware 10 was die Moglichkeit zur Volksgesetzgebung weitgehend unmoglich machen wurde Das Bundesverfassungsgericht hat eine Verfassungsbeschwerde gegen die Volksabstimmung mit einem am 23 November 2011 veroffentlichten Beschluss nicht zur Entscheidung angenommen da mit der Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht nur die Verletzung von Grundrechten und grundrechtsgleichen Rechten des Grundgesetzes nicht aber eine Unvereinbarkeit der Volksabstimmung mit Landesrecht auch der Landesverfassung geltend gemacht werden kann 11 Das Bundesverfassungsgericht ist also fur die Auslegung von Art 60 Abs 6 der Landesverfassung Baden Wurttemberg nicht zustandig und zudem handelt es sich bei Art 60 Abs 6 der LV noch nicht einmal um ein Grundrechten oder grundrechtsgleiches Recht Soweit die Beschwerdefuhrer eine Verletzung von Grundrechten des Grundgesetzes geltend machen sei die Verfassungsbeschwerde schon deshalb unzulassig weil das Gesetz noch nicht beschlossen geschweige denn verkundet ist 11 Weiterhin wurde im Vorfeld argumentiert dass eine Kundigung der Finanzierungsvereinbarung zu Stuttgart 21 nicht moglich sei da sie keine Kundigungsklausel enthalt Dolde fuhrte dazu aus dass das Verwaltungsverfahrensgesetz eine Kundigung offentlich rechtlicher Vertrage bei einer wesentlichen Anderung der Verhaltnisse zulasst dass eine aktive Herbeifuhrung einer solchen Anderung der Verhaltnisse aber gegen den Grundsatz von Treu und Glauben verstosse Gutachter im Auftrag der SPD hielten entgegen dass ein Regierungswechsel oder ein Volksentscheid eine eben solche Anderung der Verhaltnisse darstellen konne 8 Wahlberechtigte und Wahlbeteiligung BearbeitenWahlberechtigt waren 7 6 Millionen 12 Personen von insgesamt rund 10 7 Millionen Einwohnern des Landes Baden Wurttemberg Abgestimmt wurde in allen 35 Land und neun Stadtkreisen Die Wahlbeteiligung 13 lag bei 48 3 Prozent bzw bei rund 3 68 Millionen abgegebenen Stimmen und damit um 12 1 Prozentpunkte niedriger als bei der Landtagswahl in Baden Wurttemberg am 27 Marz 2011 14 15 Am niedrigsten war die Beteiligung im badischen Oberrheingraben in Mannheim im Landkreis Rastatt in Pforzheim im Ortenaukreis und im Landkreis Lorrach am hochsten in Stuttgart und Umgebung Landkreis Esslingen Landkreis Ludwigsburg Rems Murr Kreis 16 Die hochste Wahlbeteiligung gab es in der Gemeinde Seekirch im Landkreis Biberach mit 96 4 Prozent die geringste in der Gemeinde Hugelsheim Landkreis Rastatt mit 25 7 Prozent Insgesamt gab es 14 300 ungultige Stimmen Wahlergebnis BearbeitenMit 58 9 Prozent der Stimmen wurde die Gesetzesvorlage abgelehnt 2 160 411 Nein Stimmen 17 Somit entschied sich die Mehrheit der Teilnehmer gegen die Verpflichtung der Landesregierung Kundigungsrechte zur Auflosung der vertraglichen Vereinbarungen mit Finanzierungspflichten des Landes bezuglich des Bahnprojekts Stuttgart 21 auszuuben d h dass das Bauprojekt weiter verfolgt und vollendet werden soll Dem Abstimmungsergebnis standen 1 507 961 Ja Stimmen 41 1 Prozent der Stimmen gegenuber nbsp Mehrheiten der gultigen Stimmen fur grun und gegen rot die Gesetzesvorlage auf Kreisebene nbsp Mehrheiten der gultigen Stimmen fur grun und gegen rot die Gesetzesvorlage auf Gemeindeebene nbsp Anteile der Ja hellgrun und Nein Stimmen orange der Stimmberechtigten in den 44 Wahlkreisen Dazwischen der Anteil der Nichtwahler und ungultigen Stimmen grau Wahlergebnis der Volksabstimmung zu Stuttgart 21 Angaben in Prozent 18 Stadtkreis Landkreis Beteiligung Anteil an gultigen StimmenJa NeinAlb Donau Kreis 55 2 23 0 77 0Baden Baden Stadt 38 9 46 4 53 6Biberach 50 7 24 5 75 5Boblingen 59 0 35 7 64 3Bodenseekreis 47 1 42 4 57 6Breisgau Hochschwarzwald 43 4 51 5 48 5Calw 52 6 32 6 67 4Emmendingen 41 0 54 9 45 1Enzkreis 50 7 36 8 63 2Esslingen 62 3 39 6 60 4Freiburg im Breisgau Stadt 44 6 66 5 33 5Freudenstadt 48 3 31 6 68 4Goppingen 53 7 37 0 63 0Heidelberg Stadt 41 9 58 0 42 0Heidenheim 45 9 34 4 65 6Heilbronn Land 47 2 36 5 63 5Heilbronn Stadt 41 4 41 3 58 7Hohenlohekreis 44 8 35 8 64 2Karlsruhe Land 42 2 42 0 58 0Karlsruhe Stadt 40 8 53 6 46 4Konstanz 43 6 49 8 50 2Lorrach 37 7 53 6 46 4Ludwigsburg 60 6 38 4 61 6Main Tauber Kreis 40 5 37 7 62 3Mannheim Stadt 33 3 57 2 42 8Neckar Odenwald Kreis 38 4 35 8 64 2Ortenaukreis 37 6 44 0 56 0Ostalbkreis 49 7 31 9 68 1Pforzheim Stadt 37 1 40 9 59 1Rastatt 36 2 45 2 54 8Ravensburg 45 8 39 7 60 3Rems Murr Kreis 60 3 36 5 63 5Reutlingen 54 2 37 3 62 7Rhein Neckar Kreis 38 9 48 6 51 4Rottweil 47 9 35 0 65 0Schwabisch Hall 45 3 43 1 56 9Schwarzwald Baar Kreis 41 2 41 3 58 7Sigmaringen 47 6 32 5 67 5Stuttgart Stadt 67 8 47 1 52 9Tubingen 58 7 47 8 52 2Tuttlingen 45 7 31 8 68 2Ulm Stadt 52 1 30 9 69 1Waldshut 39 3 44 2 55 8Zollernalbkreis 47 7 33 4 66 6Land Baden Wurttemberg 48 3 41 1 58 9Nur in 7 von 44 Stadt und Landkreisen stimmte eine Mehrheit fur das Gesetz wobei jedoch das Quorum nirgends erreicht wurde Auf Gemeindeebene wurde das Gesetz in 104 von 1101 Gemeinden angenommen am deutlichsten in der Stadt Freiburg im Breisgau Das Quorum wurde in vier Gemeinden erfullt in Muhlhausen im Tale Sulzburg Tubingen und Vorstetten Umfrage im Vorfeld BearbeitenEine reprasentative Umfrage des Meinungsforschungsinstituts Infratest dimap im Auftrag der Stuttgarter Zeitung des Sudwestrundfunks der Bertelsmann Stiftung und der Universitat Stuttgart ergab in der Woche vor der Volksabstimmung dass 55 Prozent gegen die Kundigung der Finanzierungsvereinbarung stimmen wurden 19 Literatur BearbeitenLandeshauptstadt Stuttgart Hrsg Die Volksabstimmung am 27 November 2011 in Stuttgart Reihe Statistik und Informationsmanagement Themenhefte Band 2 2011 Weblinks Bearbeiten nbsp Commons Volksabstimmung zu Stuttgart 21 Sammlung von Bildern Videos und Audiodateien Mitteilung des Landes Baden Wurttemberg nach der Volksabstimmung Ergebnis der Volksabstimmung zu Stuttgart 21 am 27 November 2011 Landeszentrale fur politische Bildung Baden Wurttemberg Landeshauptstadt Stuttgart Volksabstimmung Volksabstimmungsgesetz VAbstG des Landes Baden Wurttemberg Endgultiges Ergebnis der Volksabstimmung uber das S 21 Kundigungsgesetz am 27 November 2011 PDF 892 kB Statistisches Landesamt Baden WurttembergEinzelnachweise Bearbeiten a b c Kritik am Wahlzettel wachst doch er bleibt unverandert In Stuttgarter Nachrichten Stuttgarter Nachrichten Verlagsgesellschaft mbH 30 September 2011 abgerufen am 17 Januar 2022 Der verwirrende Stimmzettel fur Stuttgart 21 Volksentscheid in Baden Wurttemberg In Berliner Morgenpost Funke Medien Berlin GmbH 27 November 2011 abgerufen am 18 Januar 2022 Bundnis 90 Die Grunen SPD Hrsg Der Wechsel beginnt Koalitionsvertrag zwischen BUNDNIS 90 DIE GRUNEN und der SPD Baden Wurttemberg Baden Wurttemberg 2011 2016 S 30 f PDF Datei 0 9 MB Staatsministerium Baden Wurttemberg Hrsg Landesregierung gibt Entwurf eines S 21 Kundigungsgesetzes zur Anhorung frei 1 2 Vorlage Toter Link www baden wuerttemberg de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Februar 2023 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Stuttgart 26 Juli 2011 abgerufen am 12 August 2011 Landesregierung Baden Wurttemberg Gesetz uber die Ausubung von Kundigungsrechten bei den vertraglichen Vereinbarungen fur das Bahnprojekt Stuttgart 21 S 21 Kundigungsgesetz Entwurf mit Stand vom 25 Juli 2011 PDF Datei 1 2 Vorlage Toter Link www baden wuerttemberg de Seite nicht mehr abrufbar festgestellt im Februar 2023 Suche in Webarchiven nbsp Info Der Link wurde automatisch als defekt markiert Bitte prufe den Link gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis Landtag Baden Wurttemberg Beschlusse der 13 Plenarsitzung vom 28 September 2011 Landesverfassungsartikel 60 1 a b Auftrag erfullt die tageszeitung Artikel vom 5 Oktober 2010 Volksabstimmung verfassungswidrig Frankfurter Allgemeine Zeitung Artikel vom 6 Oktober 2010 Gutachten steht gegen Gutachten Stuttgarter Zeitung Artikel vom 5 Oktober 2010 a b BVerfG 2 BvR 2333 11 vom 21 11 2011 Vor der Volksabstimmung in Baden Wurttemberg am 27 November 2011 Gut 7 6 Millionen Stimmberechtigte zur Stimmabgabe aufgerufen Memento vom 30 Juli 2012 im Internet Archive Statistisches Landesamt Baden Wurttemberg vom 16 November 2011 aufgerufen am 27 November 2011 Landrat Reumann Kein Grund fur Jubel Memento vom 30 November 2011 im Internet Archive Archivierte Kopie Memento des Originals vom 29 November 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www statistik bw de Archivierte Kopie Memento vom 15 Januar 2013 im Internet Archive Archivierte Kopie Memento des Originals vom 29 November 2011 im Internet Archive nbsp Info Der Archivlink wurde automatisch eingesetzt und noch nicht gepruft Bitte prufe Original und Archivlink gemass Anleitung und entferne dann diesen Hinweis 1 2 Vorlage Webachiv IABot www statistik bw de Volksabstimmung zu Stuttgart 21 am 27 November 2011 Archiv Mehrheit der Baden Wurttemberger lehnt Gesetzesvorlage ab In lpb bw de Landeszentrale fur politische Bildung Baden Wurttemberg abgerufen am 17 Januar 2022 Statistisches Landesamt Baden Wurttemberg Ergebnisse der Volksabstimmung in den jeweiligen Stadt und Landkreisen Memento vom 29 November 2011 im Internet Archive Mehrheit will fur Stuttgart 21 stimmen in Stuttgarter Zeitung online vom 17 November 2011 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Volksabstimmung zu Stuttgart 21 amp oldid 230636660