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Holzschutzmittel sind Wirkstoffe oder wirkstoffhaltige Zubereitungen die dazu bestimmt sind einen Befall von Holz oder Holzwerkstoffen durch holzzerstorende oder holzverfarbende Organismen zu verhindern oder einen solchen Befall zu bekampfen Siehe HolzschutzDurch Pilze teilweise zersetzter Telegrafenmast Querschnitt in Bodennahe Anstrichstoffe wie Lacke oder Farben die nicht mit Wirkstoffen gegen holzzerstorende oder verfarbende Organismen ausgerustet sind oder ausschliesslich Wirkstoffe zum Eigenschutz der Beschichtung enthalten fallen nicht unter den Begriff Holzschutzmittel obwohl sie durchaus zur schutzenden Behandlung von Holz verwendet werden Ebenfalls werden die Mittel zum Schutz des Holzes vor Vergrauung durch die UV Strahlung der Sonne die sogenannten Wetterschutzmittel und die Mittel zum Schutz der Holzoberflache vor Flecken Schmutz und Staub mit gleichzeitig dekorativer Wirkung die sogenannten Holzveredelungsmittel nicht den Holzschutzmitteln zugeordnet Neben der Verwendung von Holzschutzmitteln kommen auch eine Anzahl anderer Holzschutzverfahren mit vorbeugender oder bekampfender Wirkung zum Einsatz In Deutschland lag der Umsatz 2014 mit Holzschutzmitteln und Lasuren in Streichqualitat bei 135 Millionen Euro 1 Folgende Teile dieses Absatzes scheinen seit 2012 nicht mehr aktuell zu sein Richtlinie 98 8 EG wurde durch Verordnung EU Nr 528 2012 ersetzt Bitte hilf uns dabei die fehlenden Informationen zu recherchieren und einzufugen Wikipedia WikiProjekt Ereignisse Vergangenheit 2012 Die europaische Richtlinie 98 8 EG vom 16 Februar 1998 uber das Inverkehrbringen von Biozid Produkten 2 definiert Holzschutzmittel als Produkte zum Schutz von Holz ab dem Einschnitt im Sagewerk oder Holzerzeugnissen gegen Befall durch holzzerstorende oder die Holzqualitat beeintrachtigende Organismen Diese Produktart umfasst sowohl Praventivprodukte als auch Kurativprodukte Inhaltsverzeichnis 1 Regelungen 1 1 Gesetzliche Regelungen 1 2 Regelungen zur Anwendung von Holzschutzmitteln in baulichen Anlagen 1 3 Bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis 1 4 Anwendungshinweise 1 5 Normen Auswahl 2 Produkte zum Schutz von Holz 2 1 Holzschutzmittel 2 2 Produkte mit physikalischer Schutzwirkung ohne Zusatz von Wirkstoffen 2 2 1 Lasuren und Lacke 2 2 2 Ole und Wachse 2 2 3 Verkieselung und Silylierungen 3 Der Frankfurter Holzschutzmittel Prozess 1991 bis 1993 4 Literatur 5 Weblinks 6 EinzelnachweiseRegelungen BearbeitenGesetzliche Regelungen Bearbeiten nbsp Schadbild des SchiffsbohrwurmsHolzschutzmittel unterliegen als Gemische verschiedener chemischer Stoffe und Verbindungen den geltenden gesetzliche Vorschriften wie dem Chemikalien dem Umwelt und dem Abfallrecht Insbesondere fallen sie als Biozidprodukte unter den Geltungsbereich der Biozidgesetzgebung Grundlage dazu bildet die Verordnung EU Nr 528 2012 Biozid Verordnung Sie regelt den Verkauf die Abgabe Bereitstellung auf dem Markt und die Verwendung von Biozidprodukten in ganz Europa Daher betrifft die Biozid Verordnung sowohl Handler Inverkehrbringer als auch Verwender von Biozidprodukten welches wiederum Bestandteil des Chemikaliengesetzes ist Holzschutzmittel fallen gemass der Biozidprodukteverordnung unter die Produktart 8 Produkte zum Schutz von Holz ab dem Einschnitt im Sagewerk oder Holzerzeugnissen gegen Befall durch holzzerstorende oder die Holzqualitat beeintrachtigende Organismen Insekten einbegriffen Diese Produktart umfasst sowohl Praventivprodukte als auch Kurativprodukte Die Biozidgesetzgebung erfordert dass zunachst der zu verwendende Wirkstoff auf EU Ebene genehmigt wird anschliessend muss fur die Verkehrsfahigkeit von Biozidprodukten eine Zulassung durch eine Zulassungsstelle erfolgen Voraussetzung dafur ist eine gesundheits und umweltbezogene Bewertung sowie der Nachweis der Wirksamkeit Die in Deutschland zugelassenen Holzschutzmittel sind uber die Datenbank der Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin online abrufbar Regelungen zur Anwendung von Holzschutzmitteln in baulichen Anlagen Bearbeiten In Deutschland definiert die DIN 68 800 Holzschutz die Anwendung von Massnahmen die eine Wertminderung oder Zerstorung von Holz und Holzwerkstoffen besonders durch Pilze Insekten etc verhuten Weiters mussen Bauherren das BGB und dessen Verkehrssicherungspflicht zum Schutze Dritter beachten Im Interesse der offentlichen Sicherheit schreibt der Gesetzgeber einen vorbeugenden Schutz von Holzern vor die tragenden bzw aussteifenden Zwecken dienen Verstosse werden als Ordnungswidrigkeit verfolgt Werden im Schadensfall Personen verletzt kann das unter Umstanden strafrechtlich geahndet werden Besteht ein Bauherr auf der Verwendung unimpragnierter Holzer konnen Architekten und Bauausfuhrer den zivilrechtlichen Schadenersatzanspruch des Bauherrn ausschliessen Dieser ist jedoch nicht Dritten gegenuber wirksam und derartige Klauseln sind offentlichrechtlich und strafrechtlich ohne Belang Der Holzschutz kann aber auch durch konstruktive Massnahmen etwa dem Einsatz insekten und oder fauleresistenter Holzarten 3 beziehungsweise durch eine moglichst trockene Umgebung Feuchtegehalt des Vollholzes unter 20 erfolgen Bauaufsichtlicher Verwendbarkeitsnachweis Bearbeiten Eines bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises in Form einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung nach den Bauordnungen der Bundeslander bedurfen Mittel zum vorbeugenden Schutz von Bauprodukten und Bauteilen aus Holz fur tragende und oder aussteifende Zwecke vor holzzerstorenden Pilzen und Insekten Mittel zum vorbeugenden Schutz von Bauprodukten und Bauteilen aus Holzwerkstoffen vor holzzerstorenden Pilzen und Insekten Mittel zur Bekampfung eines vorhandenen Befalls von Bauteilen aus Holz und Holzwerkstoffen durch holzzerstorende Insekten Mittel zur Verhinderung des Durchwachsens von Mauerwerk durch den Echten Hausschwamm Schwammsperrmittel Die Erteilung der allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung die in allen Bundeslandern gultig ist erfolgt durch das zustandige Deutsche Institut fur Bautechnik DIBt Das DIBt gibt jahrlich ein Holzschutzmittelverzeichnis heraus in dem die zugelassenen Holzschutzmittel aufgefuhrt sind Die Geltungsdauer der Zulassung ist befristet maximal 5 Jahre Die Erteilung der bauaufsichtlichen Zulassung ist in erster Linie abhangig vom Nachweis daruber dass das Holzschutzmittel fur den vorgesehenen Zweck geeignet und bei bestimmungsgemasser Verwendung wirksam ist Des Weiteren wird im Rahmen der Zulassung nicht nur der direkte Umgang mit dem Holzschutzmittel hinsichtlich moglicher Auswirkungen auf Gesundheit und Umwelt bewertet sondern auch das behandelte Holz wahrend der Gebrauchsphase Die Wirksamkeitsprufung ubernimmt z B die Bundesanstalt fur Materialforschung und prufung BAM Entsprechend ihrer Wirksamkeit und ihres spateren Verwendungszwecks Gebrauchsklasse erhalten die Mittel folgende Prufpradikate Iv gegen Insekten vorbeugend wirksam P gegen Pilze vorbeugend wirksam Faulnisschutz W auch fur Holz das der standigen Witterung ausgesetzt ist jedoch nicht im standigen Erdkontakt und nicht im standigen Kontakt mit Wasser E auch fur Holz das extremer Beanspruchung ausgesetzt ist im standigen Erdkontakt und oder im standigen Kontakt mit Wasser sowie bei Schmutzablagerungen in Rissen und Fugen Ib gegen Insekten bekampfend wirksam M zur Verhinderung des Durchwachsens von Hausschwamm durch MauerwerkHolzschutzmittel mit einer allgemeinen bauaufsichtlichen Zulassung durfen nur von im Holzschutz erfahrenen Fachleuten bzw Fachbetrieben angewendet werden Keines bauaufsichtlichen Verwendbarkeitsnachweises bedurfen dagegen Mittel zum vorbeugenden Schutz von Bauprodukten und Bauteilen aus Holz fur nichttragende und nicht aussteifende Zwecke z B fur aussere Wand oder Unterverschalungen Fenster Aussenturen Fensterladen Mittel zum vorbeugenden Schutz von Gegenstanden die nicht Teil einer baulichen Anlage im Sinne der Landesbauordnung sind z B Gartenmobel Banke Obstpfahle Mittel zur Bekampfung eines Befalls durch holzzerstorende Insekten von Gegenstanden die nicht Teil einer baulichen Anlage im Sinne der Landesbauordnung sind z B alte Mobel Mittel zum vorbeugenden Schutz von Holz im Aussenbereich ohne Erdkontakt einschliesslich Fenster und Aussenturen gegen holzverfarbende Organismen Fur diese bauaufsichtlich nicht geregelten Holzschutzmittel besteht auf freiwilliger Basis die Moglichkeit ihre Wirksamkeit und ihre Gesundheits und Umweltauswirkungen amtlich prufen und bewerten zu lassen z B nach RAL GZ 830 der Gutegemeinschaft Holzschutzmittel e V 4 Alle diese Mittel sind nicht zur Anwendung in Wohn und Aufenthaltsraumen bestimmt Anwendungshinweise Bearbeiten L Leimvertraglich bestimmte Leime K keine Lochfrasskorrosion Chrom Nickel Stahl F Feuerschutzmittel S zum Streichen Spritzen Spruhen Tauchen S Spritzen Spruhen Tauchen in stationaren Anlagen ST S sowie Streichen in stationaren Anlagen T Tauchen TrankenNormen Auswahl Bearbeiten DIN 68800 Holzschutz im Hochbau Teil 1 Allgemeines Ausgabe 2011 10 Teil 2 Vorbeugende bauliche Massnahmen im Hochbau Ausgabe 2012 2 Teil 3 Vorbeugender Schutz von Holz mit Holzschutzmitteln Ausgabe 2012 2 Teil 4 Bekampfungs und Sanierungsmassnahmen gegen Holz zerstorende Pilze und Insekten Ausgabe 2012 2 Produkte zum Schutz von Holz BearbeitenHolzschutzmittel Bearbeiten nbsp Mit braunem Carbolineum behandeltes Holz Das Mittel ist fast bis zur Mitte des Pfostens eingedrungen Erst spater wurde er in seine halbrunde Form geschnittenHolzschutzmittel lassen sich unterscheiden nach ihrer Zusammensetzung ihrem Anwendungszweck und verfahren zum vorbeugenden Schutz oder zur Bekampfung eines vorhandenen Befalls bzw Verarbeitung mittels bestimmter Anwendungsverfahren wie Druckverfahren Trogtrankung Streichen ihrer Wirksamkeit fungizid insektizid blauewidrig oder nach Handelsformen wassrige gebrauchsfertige Mittel wasserverdunnbare Salzkonzentrate oder Emulsionen losemittelhaltige gebrauchsfertige Mittel Eine Sonderstellung nehmen Praparate auf Basis von Steinkohlenteerol Carbolineum ein die nur mittels spezieller Verfahren und ausschliesslich in festgelegten Anwendungsbereichen wie Leitungsmasten Eisenbahnschwellen Reb und Obstpfahle eingesetzt werden durfen Das Holzschutzmittelverzeichnis 2009 nimmt folgende Einteilung fur Holzschutzmittel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung vor Vorbeugend wirkende Holzschutzmittel Wasserlosliche Holzschutzmittel zum vorbeugenden Schutz von Holzbauteilen gegen holzzerstorende Pilze und Insekten Hauptbestandteile bzw Wirkstoffe Bor Salze anorganische Borverbindungen CK Salze anorganische Chrom Kupferverbindungen CKB Salze anorganische Chrom Kupfer und Borverbindungen Quat Praparate quartare Ammoniumverbindungen Quat Bor Praparate quartare Ammonium Borverbindungen Chromfreie Kupferpraparate Kupferverbindungen Cu HDO oder quartare Ammoniumverbindungen z Tl unter Zusatz von Triazol Derivaten und oder Borverbindungen Sammelgruppe Praparate die in ihrer Zusammensetzung von den vorgenannten Wirkstoffkombinationen abweichen bzw deren Wirksamkeit auf anderen Stoffen beruht Losemittelhaltige Holzschutzmittel zum vorbeugenden Schutz von Holzbauteilen gegen holzzerstorende Pilze und Insekten Holzschutzmittel in organischen Losemitteln organische Fungizide und Insektizide in organischen Losemitteln unterschiedlich hoher Gehalt an Bindemitteln Holzschutzmittel zum vorbeugenden Schutz vonHolzbauteilengegen holzzerstorende Insekten ohne Wirksamkeit gegen holzzerstorende Pilze Wasserverdunnbare Holzschutzmittel ohne Wirksamkeit gegen Pilze organische Insektizide in wassriger Emulsion Holzschutzmittel ausschliesslich zum vorbeugenden Schutz von Holzwerkstoffen gegen holzzerstorende Pilze ohne Wirksamkeit gegen holzzerstorende Insekten Sonderpraparate fur Holzwerkstoffe anorganische Bor Verbindungen Kalium HDO Bekampfend wirkende Holzschutzmittel Hauptartikel Holzschadlingsbekampfung Holzschutzmittel mit bekampfender Wirksamkeit gegen holzzerstorende Insekten Bekampfungsmittel anwendungsfertige losemittelhaltige Praparate wasserlosliche Salzkonzentrate sowie wasserverdunnbare Emulsionskonzentrate Mittel zur Verwendung des Durchwachsens von Hausschwamm durch Mauerwerk Schwammsperrmittel Borverbindungen Quat und Quat Bor Verbindungen In Holzschutzmitteln durfen nur solche Wirkstoffe eingesetzt werden die entweder gemass der europaischen Richtlinie 98 8 EG vom 16 Februar 1998 2 bewertet sind Aufnahme in Anhang I bzw IA oder sich noch im Uberprufungsprogramm fur Altwirkstoffe Reviewprogramm 5 befinden Nicht mehr zugelassen sind beispielsweise Lindan HCH DDT Pentachlorphenol PCP oder Quecksilberverbindungen Insbesondere DDT und PCP werden aufgrund ihrer niedrigen Dampfdrucke noch Jahrzehnte nach der Behandlung in den Holzern gefunden Auch heute stellen diese nicht mehr zulassigen Holzschutzmittel in Gebauden im Bestand ofter anzutreffende Gebaudeschadstoffe dar und fuhren nicht selten zu aufwendigen Schadstoffsanierungen nbsp DDT in kristalliner Form in der Dachkonstruktion einer Kirche in OstdeutschlandProdukte mit physikalischer Schutzwirkung ohne Zusatz von Wirkstoffen Bearbeiten Eine breite Palette unterschiedlicher Produkte haben das Ziel eine Feuchteanreicherung im Holz zu verhindern und die Holzoberflache vor mechanischen Wind Schlagregen Schmutz und physikalischen Einwirkungen UV Strahlung der Sonne zu schutzen Diese zahlen nicht zu den Holzschutzmitteln im engeren Sinne da sie keine Wirkstoffe enthalten die sich unmittelbar gegen Holzschadlinge richten Zum Einsatz kommen Impragnierungen als Hydrophobierungsmittel und Mittel zur Oberflachenbehandlung des Holzes haufig in unterschiedlichen Farbtonen Siehe auch Biologische Schadlingsbekampfung Teilweise werden diese Mittel als biologische Holzschutzmittel angeboten Dieser Begriff ist nicht naher definiert oder geschutzt Nach Angaben ihrer Hersteller kommen diese Mittel ohne kunstliche Biozide Insektizide und Fungizide aus Die Wirksamkeit dieser Mittel ist auf eine vorbeugende Wirkung beschrankt Nach Herstelleraussagen wirken diese Produkte indem sie die holzspezifischen geruchsintensiven Aerosole uberdecken so dass diese von holzschadigenden Insekten nicht mehr wahrgenommen werden Andere Mittel fullen die Poren und modifizieren die Holzoberflache so dass ein holzschadigendes Insekt die mit einem solchen Mittel behandelten Flachen nicht als Holz erkennen kann Eine nachhaltige Verhinderung der Eiablage kann allerdings dann nur durch eine luckenlose Behandlung aller anfliegbaren Holzoberflachen gelingen das gilt auch bei einer Behandlung mit Holzschutzmitteln Bisher wurde fur keines dieser Praparate eine allgemeine bauaufsichtliche Zulassung durch das DIBt erteilt da die Wirksamkeit der Mittel nicht belegt ist Lasuren und Lacke Bearbeiten Lasuren und Lacke sind filmbildend Sie bleiben somit uberwiegend an der Oberflache und ziehen nicht ins Holz ein Lasuren lassen in der Regel die Holzoberflache durchscheinen Dickschichtlasuren erreichen dabei Auftragsstarken wie Lacke Man verwendet Dunnschichtlasuren hauptsachlich fur nicht masshaltige Bauteile wie Verkleidungen Zaune oder Pergolen Sie verzogern dass das Holz ein Feuchtegleichgewicht mit der Umgebung eingeht aber verhindern es nicht Der dunne Lasurfilm ist diffusionsoffen das bedeutet wasserdampfdurchlassig Dickschichtlasuren werden in der Regel fur masshaltige Bauteile wie Fenster und Turen eingesetzt Sie reduzieren die Feuchteaufnahme des Holzes und verhindern dadurch weitgehend das Quellen oder Schwinden des Holzes Lacke und Lasuren als Wetterschutzmittel werden sowohl auf Losemittelbasis das heisst mit organischen Losungsmitteln als auch auf Wasserbasis formuliert Der Schutz vor Lignin abbauender Ultraviolettstrahlung wird durch zugegebene Pigmente oder durch spezielle UV Filter erreicht Wetterschutzmitteln werden haufig Film oder Topfkonservierer zugesetzt um insbesondere bei wasserbasierten Mitteln einen Pilzbefall des Anstrichfilms oder des unverarbeiteten Mittels selbst zu verhindern Fur Wetterschutzmittel die als Oberflachenbehandlungsmittel das Umweltzeichen Umweltzeichen weil schadstoffarm nach RAL UZ 12a tragen hat das Umweltbundesamt okotoxikologische Kriterien und Obergrenzen fur den Gehalt an Topf und Filmkonservierern festgelegt Anders als die Holzschutzmittel werden diese Mittel allerdings keiner okotoxikologischen Bewertung durch das Umweltbundesamt unterzogen Ole und Wachse Bearbeiten Ole oder Wachse schutzen die Holzoberflache in erster Linie vor physikalischen Beeintrachtigungen so vor der Aufnahme von Feuchtigkeit vor Flecken und im Fall von Hartolen vor Kratzern Da die Poren verschlossen werden lasst sich die Oberflache besser reinigen Pigmentierte oder speziell ausgerustete Ole schutzen auch vor Ultraviolett Bei Wachsen ist der Schutz nur oberflachlich Da sie leicht abwittern und von Feuchtigkeit unterwandert werden eignen sie sich nur zum Einsatz im Innenbereich wo sie der Feuchtigkeit nicht haufig und uber langere Zeitraume ausgesetzt sind Verkieselung und Silylierungen Bearbeiten Wasserglas wird seit dem 19 Jahrhundert als Brandschutzmittel eingesetzt und hat zugleich gewisse holzkonservierende Funktionen Nach dem Auftrag kann es uber Jahre dauern bis der Anstrich vollstandig abgebunden verkieselt ist Im bewitterten Aussenbereich wurde das Wasserglas darum wieder aus dem Holz ausgewaschen 6 Wasserglas zieht recht tief ins Holz ein Da es sich um eine wassrige Losung handelt kann es zum vorubergehenden Aufquellen des Holzes fuhren Die meisten Holzsorten dunkeln durch den Auftrag von Wasserglas ein wenig ab Junges Eichenholz nimmt die Farbe von altem an Helle Holzer wie Esche und Weissbuche eignen sich gut zur Behandlung 7 Kali und Lithiumwasserglas sind bestandiger als Natronwasserglas Nach 1942 wurden viele Dachstuhle als Luftschutzmassnahme mit Wasserglas getrankt um sie vor dem Feuer zu schutzen Diese Behandlung hinterliess haufig einen weisslichen Belag und das Holz blieb auch weitgehend von Insektenbefall verschont 6 Neben Wasserglas werden auch andere Siliziumverbindungen wie Kieselsole und Alkyl und Alkoxy Silkane zur Verkieselung bzw Silylierung eingesetzt Alle diese Verfahren fuhren zu einer Gewichtszunahme von 20 bis 50 je nachdem ob das Holz oberflachlich getrankt oder durch Druckimpragnierung behandelt wurde Sie werden auch zu den Verfahren der Holzmodifikation gezahlt 6 Der Frankfurter Holzschutzmittel Prozess 1991 bis 1993 BearbeitenIm sogenannten Frankfurter Holzschutzmittel Prozess verurteilte die Grosse Strafkammer des Landgerichts Frankfurt die beiden Geschaftsfuhrer des Holzschutzmittel Produzenten Desowag Tochterfirma der Bayer AG wegen fahrlassiger Korperverletzung und Freisetzung von Giften zu jeweils einem Jahr auf Bewahrung sowie zu 120 000 DM Geldstrafe Es ging um Holzschutzmittel die die Wirkstoffe Pentachlorphenol PCP mit Verunreinigungen von Dioxin und Lindan enthalten hatten und bis Anfang der achtziger Jahre millionenfach auf Holzbauteile wie Dachstuhle und Wandtafelungen aufgebracht worden waren Man wusste in der Firma um die Gefahren der Bestandteile vermied es aber die Mittel vom Markt zu nehmen man hatte schliesslich eine Genehmigung durch das Bundesgesundheitsamt die noch vier Jahre gultig war Die enthaltenen jedoch nicht deklarierten chlororganischen Stoffe sind sehr giftig fruchtschadigend krebserregend und persistent Sie waren auch damals nicht fur den Innenbereich zugelassen und Anwender erlitten gesundheitliche Beeintrachtigungen Der Bundesgerichtshof hob das Urteil des Landgerichts wegen zweier Formfehler auf und verwies es zuruck zum Landesgericht 8 Das Landgericht nahm keine neuen Sachverhalte an und schloss das Verfahren ohne Entschadigung fur die Opfer Der damalige Anklager Staatsanwalt Erich Schondorf sagte spater dass er seinerzeit stark unter Druck gesetzt worden sei damit er das Verfahren einstelle 9 10 Literatur BearbeitenRegelwerk Holzschutz auf dhbv de DIN 68800 Teile 1 5 Beuth Verlag Berlin DIN DGfH Hrsg Holzschutz Baulich chemisch bekampfend Erlauterungen zur DIN 68800 Teil 2 3 4 Beuth Verlag Berlin 1998 ISBN 3 410 13959 1 Deutsches Institut fur Bautechnik DIBt Hrsg Holzschutzmittelverzeichnis Verzeichnis der Holzschutzmittel mit allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung Auflistung der Holzschutzmittel mit RAL Gutezeichen Auflistung der Blaueschutzmittel nach VdL Richtlinie 57 Auflage Stand April 2009 Erich Schmidt Verlag Berlin ISBN 978 3 503 11639 3 ARGE Holzschutzmittel Hrsg Osterreichisches Holzschutzmittelverzeichnis 2010 42 Auflage 2010 Download als pdf Johann Muller Holzschutz im Hochbau Fraunhofer IRB Verlag Stuttgart 2005 ISBN 3 8167 6647 1 Dietger Grosser Pflanzliche und tierische Bau und Werkholzschadlinge DRW Verlag Leinfelden Echterdingen 1985 ISBN 3 87181 312 5 Hans Peter Sutter Holzschadlinge an Kulturgutern erkennen und bekampfen Verlag Paul Haupt Bern Stuttgart Wien 2002 ISBN 3 258 06443 1 G Becker Untersuchungen uber die Ernahrungsphysiologie der Hausbockkaferlarven In Zeitschrift fur vergleichende Physiologie 29 3 1942 S 315 388 W Behrenz G Technau Untersuchungen zur Immunisierung des Holzes durch Heissluftbehandlung In Holz als Roh und Werkstoff European Journal of Wood and Wood Products Volume 14 Issue 12 1956 S 457 458 doi 10 1007 BF02605506 Uwe Wild Lexikon Holzschutz BAULINO Verlag Waldshut 2009 ISBN 978 3 938537 07 7 P Weissenfeld H Konig Holzschutz ohne Gift Okobuchverlag Staufen 2001 ISBN 3 922964 12 5 Weblinks BearbeitenHolzschutzmittel vom Bundesministerium fur Ernahrung Landwirtschaft und Verbraucherschutz PDF 740 kB Umweltberatung Bayern Gefahrstoffe beim Bauen Allum Allergie Umwelt und Gesundheit Holzschutzmittel allgemein Osterreichisches Holzschutzmittelverzeichnis Datenbank der Bundesanstalt fur Arbeitsschutz und ArbeitsmedizinEinzelnachweise Bearbeiten Umsatz mit Farben amp Lacken rucklaufig Baumarktmanager 20 Juli 2015 a b Richtlinie 98 8 EG des Europaischen Parlaments und des Rates vom 16 Februar 1998 uber das Inverkehrbringen von Biozid Produkten In Amtsblatt der Europaischen Gemeinschaften Information der Berufsgenossenschaft Bau zur Anwendung von Holzschutzmitteln Memento vom 23 September 2015 im Internet Archive online abgerufen am 26 August 2015 Internetadresse der Gutegemeinschaft Holzschutzmittel e V mit Informationen zu RAL GZ 830 Information der EU bezuglich der Richtlinie 98 8 EG Memento vom 5 Dezember 2006 im Internet Archive a b c Sachverstandigenburo fur Holzschutz Hans Joachim Rupke und Dr Ernst Kursten Holzschutz durch Holzmodifizierung Verkieselungen Silylierungen In Holzfragen de L C Marquart CII Anleitung zur Anwendung des Wasserglases von Dr L C Marquart in Bonn 1856 In Dingler Culture HU Berlin de Test Holzschutzmittel Erschien am 7 Oktober 1996 Dr Erich Schondorf Ein ehemaliger Staatsanwalt gegen einen grossen Chemiekonzern namens BAYER AG Johannes Ludwig in DokZentrum ansTageslicht de abgerufen am 5 August 2021 Erich Schondorf Die Lugen der Experten Essay in Der Spiegel Heft 23 1999 abgerufen am 5 August 2021 Normdaten Sachbegriff GND 4025742 3 lobid OGND AKS Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Holzschutzmittel amp oldid 235184828