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Die Herrschaft Riedesel war ein Territorium im Alten Reich das aus mehreren staatsrechtlich unterschiedlichen Teilen bestand teils reichsunmittelbar war teils unter der Lehens Oberhoheit des Reichsklosters Fulda und der Landgrafschaft Hessen stand Im Zuge der Auflosung des Alten Reichs wurde die Herrschaft insgesamt Bestandteil des Grossherzogtums Hessen Territorium im Heiligen Romischen ReichRiedeselWappenHerrschaftsform HerrschaftHerrscher Regierung FreiherrHeutige Region en DE HEHauptstadte Residenzen Lauterbach Hessen Dynastien RiedeselKonfession Religionen romisch katholisch ab 1527 lutherischSprache n deutschEinwohner 20 000Aufgegangen in 1806 Grossherzogtum HessenDie Herrschaft Riedesel lag im ostlichen Vogelsberg Inhaltsverzeichnis 1 Landesherrschaft 1 1 Reformation 1 2 Entwicklung im 17 und 18 Jahrhundert 2 Zusammensetzung 2 1 Reichsunmittelbares Gebiet und Fuldaer Lehen 2 2 Hessische Lehen 3 Personlichkeiten 3 1 Erbmarschalle 3 2 Amtmanner 4 Im Grossherzogtum 5 Literatur 6 Weblinks 7 Anmerkungen 8 EinzelnachweiseLandesherrschaft Bearbeiten nbsp Schloss Eisenbach Stammsitz der RiedeselLandesherren war das reichsritterschaftliche Geschlecht Riedesel zu Eisenbach seit 1432 Erbmarschalle von Hessen und 1680 in den Freiherrenstand erhobenen Von ihrem Familiennamen leitet sich die Bezeichnung der Herrschaft ab Stammsitz war die Burg und das spatere Schloss Eisenbach Reformation Bearbeiten Hermann IV Riedesel zu Eisenbach fuhrte in seiner Herrschaft die Reformation ein Sein Bruder Theodor blieb beim romisch katholischen Bekenntnis und versuchte dies ruckgangig zu machen Die beiden Bruder lagen sich im Eisenbacher Schloss eine Zeitlang als erbitterte Gegner gegenuber Hermann IV starb 1529 Theodor 1531 Hermanns Sohn Hermann V ubernahm 1532 die Regentschaft und setzte als Beforderer der evangelischen Religion die Reformation in der Herrschaft durch Dies fuhrte hinsichtlich der von der Abtei Fulda stammenden Lehen zeitweise zu kriegerische Auseinandersetzungen und 1548 eroberte Fulda die Stadt Lauterbach im Handstreich Vergeblichen versuchten die Riedesel auf dem Rechtsweg wieder in den Besitz der Stadt zu kommen 1552 gelang es ihnen militarisch mit Hilfe des protestantischen Grafen Christoph von Oldenburg Entwicklung im 17 und 18 Jahrhundert Bearbeiten Das Territorium der Herrschaft Riedesel war ein geschlossener Gebietsblock Die Herrschaft lag verkehrsraumlich abseits und war auch hinsichtlich der Landwirtschaft wenig ertragreich Sie war nicht reich Die Moglichkeiten Steuern von der Bevolkerung zu erheben waren begrenzt Die kleine Herrschaft entwickelte in der Fruhen Neuzeit in ihrem bescheidenen Rahmen alle Einrichtungen wie sie in einem Territorialstaat des Alten Reichs ublich waren Sie hatte eine eigene Verwaltung Gerichtsbarkeit und eine eigene Landeskirche Die Familie Riedesel traf sich ein bis zweimal im Jahr um ihre Regierungspolitik festzulegen Verwaltet wurde das Land von einem Amtmann und dem Zentgrafen Der Amtmann war einerseits Syndikus der Herrschaft vertrat sie auch nach aussen der Zentgraf hatte die inneren Belange zu organisieren Ihnen unterstellt waren die Schultheissen die die einzelnen Amts und Gerichtsbezirke leiteten Parallel dazu gab es eigenstandig die Forstverwaltung mit Oberforster und Oberjager an der Spitze Die Herrschaft hatte eigene besondere Rechtsvorschriften die vom Gemeinen Recht abwichen und bis zum 1 Januar 1900 in Kraft blieben als sie von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Burgerlichen Gesetzbuch abgelost wurden 1 Hauptartikel Riedesel sche VerordnungenZusammensetzung BearbeitenReichsunmittelbares Gebiet und Fuldaer Lehen Bearbeiten Der reichsunmittelbare Teil der Herrschaft Riedesel bestand aus den Amts und Gerichtsbezirken Stadt Lauterbach Zent Stockhausen und Zent Landenhausen Gericht Ober Moos und Gericht Freiensteinau 2 Er entstand in einem langen und konflikttrachtigen Ablosungsprozess vom einstigen Lehnsherren der Abtei Fulda Wegen dieses reichsunmittelbaren Teils ihrer Herrschaft gehorten die Riedesel der frankischen Ritterschaft an Die ursprungliche Lehnsherrin des Gebietes die Abtei Fulda konnte als geistliche Einrichtung nicht direkt weltliche Macht ausuben Dazu musste sie weltliche Personen mit dem Amt des Vogts betrauen die die weltliche Herrschaft und Gerichtsbarkeit ausubten Fur die spater Riedesel schen Gebiete wurde dieses Amt als Lehen an das Adelsgeschlecht der Eisenbacher vergeben Als dieses 1428 im Mannesstamm ausstarb ging das Lehen aufgrund einer Ehe auf Hermann Riedesel 1407 1463 genannt der Goldene Ritter uber Er erwarb nicht nur die Burg Lauterbach in Lauterbach und das Schloss Eisenbach sondern auch die Burg Ludwigseck bei Ersrode 1432 wurde mit ihm auch erstmals ein Riedesel Erbmarschall der Landgrafen von Hessen Schon zu Zeiten der Eisenbacher gab es haufige Konflikte mit dem Kloster Fulda Diese spitzten sich nach dem Ubergang des Lehens an die Riedesel zu da es Streit uber Umfang und Grenzen der ehemals Eisenbacher Lehen gab 1465 1471 kam es zu blutigen Auseinandersetzungen zwischen der Abtei und den Riedesel wobei die meisten Dorfer zwischen Lauterbach und Fulda und insbesondere die im umstrittenen Gericht Moos verwustet wurden Die Fehde wurde ab 1469 sogar Teil des Hessischen Bruderkriegs da Landgraf Ludwig II die Riedesel sein Bruder Heinrich III aber die Abtei unterstutzte Als die Riedesel 1527 lutherisch wurden und die Reformation in ihrer Herrschaft durchsetzten Cuius regio eius religio kam es zum volligen Bruch mit Fulda Die unklare Rechtslage nach kriegerischen Auseinandersetzungen zwischen den Parteien wurde erst 1684 durch einen Vertrag zwischen der Abtei Fulda und den Freiherren von Riedesel beendet 3 Die Hauptpunkte waren Die Stadt Lauterbach wurde zu einem Aktiv Lehen der Abtei Fulda erklart das den Freiherren von Riedesel als Passiv Lehen aufgetragen wurde 4 Das Gericht Freiensteinau wurde bis auf drei Dorfer und zwei kleineren Ausnahmen den Freiherren von Riedesel zugesprochen 5 Anm 1 Diese drei Dorfer Hauswurz Neustadel und Rebsdorf wurden vom Gericht Freiensteinau abgetrennt und fielen komplett an Fulda Die romisch katholische Abtei sicherte zu dass die dort lebenden evangelischen Untertanen ihre Religion Konfession weiter frei ausuben durften 6 Das Dorf Salzschlirf wurde seitens der Freiherren von Riedesel an die Abtei Fulda abgetreten 7 Weiter wurde eine einmalige Ausgleichszahlung der Verzicht auf noch erhobene Forderungen und daruber hinaus vereinbart die vor dem Reichskammergericht anhangigen gegenseitigen Klagen fur erledigt zu erklaren 8 sowie die gemeinsame Grenze neu zu versteinen 9 Hessische Lehen Bearbeiten Ein erheblicher Teil der Herrschaft Riedesel bestand aus Lehen der Landgrafschaft Hessen Nach den Jahrzehnte langen Auseinandersetzungen zwischen den Erben der Sohne des Landgrafen Philipp I Hessenkrieg kam das Recht die Riedesel schen Lehen zu vergeben 1627 und endgultig dann mit dem Westfalischen Frieden an die Landgrafen von Hessen Darmstadt Das Gebiet bestand aus den Amts und Gerichtsbezirken Zent Lauterbach Gericht Engelrod und Gericht Ober Ohmen 10 Da im Einzelnen umstritten war wem in diesem Lehensverhaltnis welche Rechte in welchem Umfang zustanden ergab sich zwischen den Landgrafen und den Freiherren von Riedesel im Zuge der beiderseits zunehmend angestrebten Verstaatlichung der eigenen Herrschaft ein erhebliches Konfliktpotential Dieses wurde 1713 mit einem umfangreichen Vertragswerk beigelegt Dieses bestand aus dem Hauptrezess vom 4 Marz 1713 11 der die Punkte enthielt uber die abschliessend Einigkeit erzielt werden konnte einem Nebenrezess vom gleichen Tag 12 der die Punkte listete bei denen die Beweislage strittig war Anm 2 und einem vereinbarten Verfahren wie die im Nebenrezess gelisteten Streitpunkte zu klaren waren 13 Neben zahlreichen Kleinigkeiten wurde dabei vereinbart dass in den Gerichten Lauterbach Engelrod und Ober Ohmen die Landeshoheit bei der Landgrafschaft liegt 14 die Freiherren von Riedesel dem Landgrafen fur die hessischen Lehen huldigen mussten 15 der Erbmarschall verpflichtet war auf den Landstanden der Landgrafschaft Hessen zu erscheinen 16 die Freiherren von Riedesel die hessischen Oberbehorden und Obergerichte als zustandig anerkannten 17 und das Besteuerungs und Rekrutierungsrecht bei der Landgrafschaft liegt 18 dagegen die Hoheit in Sachen der Landeskirche bei den Freiherren von Riedesel verbleibt 19 ebenso wie alle Einnahmen aus allen Abgaben ausser der Steuer 20 Personlichkeiten BearbeitenErbmarschalle Bearbeiten Das jeweilige Oberhaupt d h der Senior des Gesamthauses Riedesel war Regent der Herrschaft und gleichzeitig Erbmarschall von Hessen Amtmanner Bearbeiten Die Amtmanner alles studierte Juristen standen der Verwaltung und den Gerichten vor und vertraten den Regenten gegebenenfalls nach innen und aussen Amtmann Amtszeit Lebensdaten AnmerkungWernerus Crispinius 12 April 1576 23 September 1604 1535 1604Johannes Ursinus 6 Juli 1606 6 Januar 1619 1619 Schwiegersohn des vorigenDr jur Heinrich Bernhardt 1619 18 Mai 1626 1626Lic Georg Heselbach 1626 18 Januar 1633 1633Dr jur Johannes Brandes September 1633 11 Juni 1650 1650J U D Martin Rasor 1650 31 Oktober 1662Lic Johannes Fischer 10 April 1663 29 September 1671 9 Marz 1672Johann Jost Hartmann Fischer 1671 1679 Sohn des vorigenLic Bernhard Caspar Melchior 1679 1 November 1698J U Lic Johannes Hock 1696 1715 18 Oktober 1658Im Grossherzogtum BearbeitenIm Zuge der Auflosung des Alten Reichs kam die Herrschaft Riedesel 1806 unter die Souveranitat des Grossherzogtums Hessen 21 Die Herren von Riedesel behielten dabei ihre angestammten Hoheitsrechte zunachst bei Reichs und Lehenshoheit wurden durch die staatliche Souveranitat des Grossherzogtums ersetzt die innere Struktur der Herrschaft blieb von diesem Vorgang fast unberuhrt Der Status als Standesherrschaft war dabei zunachst zweifelhaft In der Praxis wurden sie aber so behandelt und die Freiherren von Riedesel waren Standesherren gleichgestellt In einigen Rechtsakten wurden sie deshalb neben den Standesherren explizit nochmals erwahnt 22 1827 wurden sie dann offiziell gleichgestellt 23 Das Gebiet teilte sich in die Amter Altenschlirf Engelrod Freienstein Lauterbach und Ober Ohmen ein und hatte fast 20 000 Einwohner 24 Im Zuge der Justiz und Verwaltungsreform von 1821 im Grossherzogtum wurden auch auf unterer Ebene Rechtsprechung und Verwaltung getrennt und die Aufgaben der uberkommenen Amter in Landratsbezirken zustandig fur die Verwaltung und Landgerichten zustandig fur die Rechtsprechung neu organisiert Die Freiherren von Riedesel verzichteten dabei darauf Verwaltung und Rechtsprechung weiter zu betreiben einigten sich vielmehr darauf dass der Staat das nun wenn auch formal in ihrem Namen selbst tat 25 Literatur BearbeitenL Ewald Beitrage zur Landeskunde In Grossherzogliche Centralstelle fur die Landes Statistik Hg Beitrage zur Statistik des Grossherzogthums Hessen Jonghaus Darmstadt 1862 Lauterbach Kleinod am Vogelsberg Heimatkundliche Buchreihe des Lauterbacher Fotoclubs e V Bd 43 Lauterbach 2000 Die Riedesel zu Eisenbach Eduard E Becker Bd 1 Vom ersten Auftreten des Namens bis zum Tode Hermanns III Riedesel 1500 Marburg 1923 Eduard E Becker Bd 2 Riedeselisches Urkundenbuch 1200 bis 1500 Marburg 1924 Eduard E Becker Bd 3 Vom Tode Hermanns III Riedesel 1501 bis zum Tode Konrads II 1593 Marburg 1927 Fritz Zschaeck Bd 4 Vom Tode Konrads II 1593 bis zum Vertrag mit Hessen Darmstadt 1593 1713 Giessen 1957 Karl Siegmar Baron von Galera Bd 5 Vom Reich zum Rheinbund 1713 1806 Neustadt an der Aisch 1961 Weblinks BearbeitenKurze Beschreibung der Familiengeschichte der RiedeselAnmerkungen Bearbeiten Bede und Abtsgericht verblieben bei der Abtei Fulda Sollten die Freiherren von Riedesel innerhalb von vier Monaten Beweise vorlegen konnen dass ihnen die entsprechenden Rechte zustanden sollten sie ihnen zufallen andernfalls der Landgrafschaft Einzelnachweise Bearbeiten Arthur Benno Schmidt Die geschichtlichen Grundlagen des burgerlichen Rechts im Grossherzogtum Hessen Curt von Munchow Giessen 1893 S 67 103 und beiliegende Karte Ewald S 56 Der Vertrag vom 30 August 1684 ist abgedruckt bei Zschaeck S 312 317 1 Vertrag vom 30 August 1684 abgedruckt bei Zschaeck S 312 317 313f 2 Vertrag vom 30 August 1684 abgedruckt bei Zschaeck S 312 317 314f 3 Vertrag vom 30 August 1684 abgedruckt bei Zschaeck S 312 317 315 7 Vertrag vom 30 August 1684 abgedruckt bei Zschaeck S 312 317 316 4 6 Vertrag vom 30 August 1684 abgedruckt bei Zschaeck S 312 317 315f 7 Vertrag vom 30 August 1684 abgedruckt bei Zschaeck S 312 317 316 Ewald S 50 53f Vertrag vom 4 Marz 1713 abgedruckt bei Zschaeck S 334 341 Vereinbarung vom 4 Marz 1713 abgedruckt bei Zschaeck S 341 343 Protokoll uber die zu jenem Beweis vorgelegten Urkunden vom 27 Mai 1713 abgedruckt bei Zschaeck S 343 349 1 Hauptrezess vom 4 Marz 1713 abgedruckt bei Zschaeck S 334 341 334f 2 Hauptrezess vom 4 Marz 1713 abgedruckt bei Zschaeck S 334 341 335 3 Hauptrezess vom 4 Marz 1713 abgedruckt bei Zschaeck S 334 341 335 4 5 Hauptrezess vom 4 Marz 1713 abgedruckt bei Zschaeck S 334 341 336 6 7 Hauptrezess vom 4 Marz 1713 abgedruckt bei Zschaeck S 334 341 336f 9 Hauptrezess vom 4 Marz 1713 abgedruckt bei Zschaeck S 334 341 337f 10 Hauptrezess vom 4 Marz 1713 abgedruckt bei Zschaeck S 334 341 338f Ewald S 56 Art 52 Ziff 2 3 Verfassungs Urkunde des Grossherzogtums Hessen vom 17 Dezember 1820 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 60 vom 22 Dezember 1820 S 535 ff 542 Declaration die staatsrechtlichen Verhaltnisse der Freiherrn Riedesel zu Eisenbach betreffend vom 13 Juli 1827 In Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt Nr 38 vom 21 August 1827 S 371 373 Neueste Lander und Volkerkunde Ein geographisches Lesebuch fur alle Stande 22 Band Mecklenburg Kur Hessen Hessen Darmstadt Landes Industrie Comptoire Weimar 1823 S 358f Die Eintheilung des Landes in Landraths und Landgerichtsbezirke betreffend vom 14 Juli 1821 In Grossherzoglich Hessisches Ministerium des Inneren und der Justiz Hrsg Grossherzoglich Hessisches Regierungsblatt 1821 Nr 33 S 412 f Online bei der Bayerischen Staatsbibliothek Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Herrschaft Riedesel amp oldid 234761831