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Die Riedesel schen Verordnungen waren ein bis zum Jahr 1900 geltendes Partikularrecht in der Herrschaft der Freiherren von Riedesel die im 19 Jahrhundert zum Grossherzogtum Hessen gehorte Inhaltsverzeichnis 1 Geschichte 2 Verordnungen 3 Geltung 4 Literatur 5 Anmerkungen 6 EinzelnachweiseGeschichte BearbeitenDie Riedesel schen Verordnungen bestanden aus einer Reihe von Verordnungen der Herren von Riedesel aus dem 18 Jahrhundert Im Laufe der Zeit wurden sie aber zunehmend obsolet so dass zum Ende des 19 Jahrhunderts in der gerichtlichen Praxis des Grossherzogtums nur noch die Verordnung vom 11 September 1769 angewandt wurde 1 Verordnungen BearbeitenDie Riedesel schen Verordnungen setzten sich mindestens aus den nachfolgend gelisteten Verordnungen zusammen Verordnung vom 9 September 1757 betreffend die muthwilligen Bankrottierer 2 Verordnung vom 11 September 1769 betreffend die Errichtung von Vormundschaften 3 Verordnung vom 5 September 1770 betreffend Hypotheken 4 Geltung BearbeitenDie Riedesel schen Verordnungen galten in dem ehemals reichsunmittelbaren Gebiet der Herrschaft der Freiherren von Riedesel Regelten die Verordnungen einen Sachverhalt nicht galt subsidiar Gemeines Recht Die Riedesel schen Verordnungen behielten ihre Geltung auch wahrend der Zugehorigkeit zum Grossherzogtum Hessen im 19 Jahrhundert bis es zum 1 Januar 1900 von dem einheitlich im ganzen Deutschen Reich geltenden Burgerlichen Gesetzbuch abgelost wurde 5 auch wenn sie in der Praxis nur noch sehr beschrankt angewendet wurden GeltungsbereichDie Riedesel schen Verordnungen galten in 6 Altenschlirf Bannerod Fleschenbach Freiensteinau Gunzenau Heisters Holzmuhl Landenhausen Lauterbach Metzlos Metzlos Gehaag Nieder Moos Niederndorf Anm 1 Nosberts Radmuhl Anm 2 Reichlos Rixfeld Rudlos Salz Schadges Schlechtenwegen Steinfurt Stockhausen Vaitshain Vietmes Anm 3 Weidmoos Wernges Wunschen Moos ZahmenLiteratur BearbeitenArthur Benno Schmidt Die geschichtlichen Grundlagen des burgerlichen Rechts im Grossherzogtum Hessen Curt von Munchow Giessen 1893 K Zimmermann Die Sonderrechte der Provinzen Starkenburg und Oberhessen des Grossherzogtums Hessen Darmstadt 1873 Anmerkungen Bearbeiten Einzelgehoft vgl Niedendorf Vogelsbergkreis Historisches Ortslexikon fur Hessen In Landesgeschichtliches Informationssystem Hessen LAGIS Der Ort wurde durch den Salzbach in eine riedeselsche hessen darmstadtische und eine isenburgisch kurhessische preussische Halfte geteilt Die Riedesel schen Verordnungen galten nur in der riedeselschen hessen darmstadtischen Halfte Der Ort konnte nicht identifiziert werden Wahrscheinlich handelt es sich um eine isolierte Hofstelle Einzelnachweise Bearbeiten Schmidt S 103 Schmidt S 103 Zur Fundstelle der Verordnung fuhrt Schmidt ebd Anm 15 an Eine beglaubigte Abschrift befindet sich bei den Akten des fruheren Hofgerichts Giessen betreff Die im Landgerichtsbezirk Lauterbach geltenden Rechte Schmidt S 90f dort abgedruckt Schmidt S 103 Zur Fundstelle der Verordnung fuhrt Schmidt ebd Anm 16 an Im Besitz der freiherrl Kanzleiverwaltung Lauterbach Schmidt S 67 103 und beiliegende Karte Schmidt S 29 Anm 92 und S 103 Anm 14 Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Riedesel sche Verordnungen amp oldid 212630736