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Das Gesetz uber die Unterbrechung der Schwangerschaft war ein von der Volkskammer dem Parlament der Deutschen Demokratischen Republik DDR am 9 Marz 1972 beschlossenes Gesetz zur Regelung des Schwangerschaftsabbruchs Mit seiner Verabschiedung wurde in der DDR fur den Schwangerschaftsabbruch in Abkehr von der zuvor geltenden indikationsbasierten Regelung eine grundlegende Neufassung der Gesetzeslage in Form einer Fristenlosung eingefuhrt Nach dieser erhielten Frauen das Recht innerhalb von zwolf Wochen nach dem Beginn einer Schwangerschaft uber deren Abbruch eigenverantwortlich zu entscheiden Fur den beteiligten Arzt bestand gemass dem Gesetz die Pflicht zur Beratung der Schwangeren uber die medizinische Bedeutung des Eingriffs und uber die kunftige Anwendung schwangerschaftsverhutender Methoden und Mittel Praambel des Gesetzes in der Form der Verkundung im Gesetzblatt der DDRDas Gesetz traf in der DDR auf Kritik und Ablehnung durch die Kirchen beider Konfessionen sowie durch Teile der Arzteschaft zu einer offentlichen Diskussion in nennenswertem Umfang kam es allerdings nicht Bis zur politischen Wende von 1989 war die Beschlussfassung uber das Gesetz jedoch die einzige Abstimmung in der Geschichte der Volkskammer die nicht einstimmig ausfiel da es 14 Gegenstimmen und acht Enthaltungen gab Die mit dem Gesetz geschaffene Rechtslage in der DDR mit der erstmals in der deutschen Rechtsgeschichte fur den Schwangerschaftsabbruch eine Fristenregelung in Kraft trat beeinflusste in der Folgezeit auch die Debatte uber die Novellierung des 218 StGB und die daraus resultierenden Gesetzesinitiativen in der Bundesrepublik Deutschland sowie die Neuregelung des 218 StGB nach der deutschen Wiedervereinigung Inhaltsverzeichnis 1 Entstehung und Inhalt 1 1 Rechtliche Entwicklung 1 2 Bestimmungen 2 Wahrnehmung 2 1 Reaktionen in der DDR 2 2 Rezeption in der Bundesrepublik Deutschland 3 Auswirkungen 4 Literatur 5 Weiterfuhrende Veroffentlichungen 6 Weblinks 7 EinzelnachweiseEntstehung und Inhalt BearbeitenRechtliche Entwicklung Bearbeiten Gesetzliche Grundlage zum Schwangerschaftsabbruch in Deutschland war bis 1943 das 1871 verabschiedete Reichsstrafgesetzbuch mit den 218 220 1 deren Strafandrohung in einer 1926 beschlossenen Neufassung abgemildert worden war 2 Das Reichsgericht hatte den Bestimmungen des Strafgesetzbuches die ein generelles Verbot des Schwangerschaftsabbruchs ohne definierte Indikationen darstellten in einer Entscheidung vom 11 Marz 1927 ausserdem eine strenge medizinische Indikation als richterrechtlich formulierte Ausnahme hinzugefugt Entsprechend diesem Urteil galt das Vorliegen einer gegenwartigen auf andere Weise nicht zu beseitigenden Gefahr fur die Schwangere als Rechtfertigungsgrund in Form eines ubergesetzlichen Notstands 3 Im Dritten Reich anderte sich die Auffassung zur normativen Basis des Verbots des Schwangerschaftsabbruchs grundlegend da nicht mehr primar die Totung des werdenden oder ungeborenen Lebens als Begrundung im Vordergrund stand Vielmehr galt nun ein Sachentzug gegenuber dem Vater und dem Staat sowie ab 1943 eine Beeintrachtigung der Lebenskraft des deutschen Volkes als Grundlage der Strafbarkeit 4 Daruber hinaus betraf das strikte Verbot mit Ausnahme der medizinischen Indikation nur rassenhygienisch erwunschte Schwangerschaften Bei Eltern die im Sinne der nationalsozialistischen Ideologie als erbkrank und minderwertig galten wurde hingegen auch eine eugenische Indikation erlaubt und sogar befurwortet 5 Ab 1943 galt fur Abtreibung die Todesstrafe wenn die Lebenskraft des deutschen Volkes fortgesetzt beeintrachtigt wurde Fur andere Falle von Abtreibung wurde die Zuchthausstrafe bis zu 15 Jahren wieder eingefuhrt Gegen die Schwangere konnte sie allerdings nur in im Gesetz nicht definierten besonders schweren Fallen verhangt werden gegen Dritte blieb in minder schweren Fallen Gefangnisstrafe moglich Nach dem Ende des Zweiten Weltkrieges wurde diese Rechtslage in den einzelnen Landern der Sowjetischen Besatzungszone zwischen 1945 und 1948 durch neue Regelungen mit erweiterten Indikationsmodellen ersetzt Diese enthielten aufgrund der Kriegsfolgen eine kriminologische Indikation bei Schwangerschaft nach einer Vergewaltigung oder einem sexuellen Missbrauch so zum Beispiel in Thuringen durch das Gesetz uber Unterbrechung der durch ein Sittlichkeitsverbrechen verursachten Schwangerschaft vom 29 August 1945 sowie mit Ausnahme des Gesetzes von Sachsen Anhalt 6 auch eine soziale Indikation bei vorliegender oder drohender sozialer Notlage in Thuringen beispielsweise durch das Gesetz uber die Unterbrechung der Schwangerschaft vom 18 Dezember 1947 In Mecklenburg wurde 1947 auch die embryopathische Indikation eingefuhrt Daruber hinaus wurde das Strafmass gegenuber den zuvor geltenden gesetzlichen Bestimmungen erheblich verringert 7 8 Rund ein Jahr nach Grundung der DDR trat dann am 27 September 1950 das Gesetz uber den Mutter und Kinderschutz und die Rechte der Frau in Kraft mit dem in 11 eine einheitliche Regelung der Indikationen fur einen Schwangerschaftsabbruch eingefuhrt wurde 6 Ein Schwangerschaftsabbruch war laut 11 nur nach medizinischer oder embryopathischer Indikation zulassig wenn die Austragung des Kindes das Leben oder die Gesundheit der schwangeren Frau ernstlich gefahrdet oder wenn ein Elternteil mit schwerer Erbkrankheit belastet ist und die Erlaubnis einer Kommission vorlag die sich aus Arzten Vertretern der Organe des Gesundheitswesens und des Demokratischen Frauenbundes zusammensetzte Ziel des Gesetzes uber den Mutter und Kinderschutz und die Rechte der Frau war neben der Forderung der Gleichberechtigung der Frauen und der Steigerung ihrer Erwerbstatigkeit insbesondere die Geburtenforderung als Teil der Bevolkerungspolitik 9 Die mit dem Gesetz ab 1950 in der DDR geltende Rechtslage fuhrte in den folgenden Jahren einerseits zu einer der geringsten Raten an genehmigten Schwangerschaftsabbruchen weltweit andererseits zu einem Anstieg der Zahl illegaler Schwangerschaftsabbruche und dazu dass Frauen zu Schwangerschaftsabbruchen bis zum Bau der Berliner Mauer auf Arzte in West Berlin auswichen 10 Im Marz 1965 kam es ohne Anderung des Gesetzestextes durch eine interne Rundverfugung des Ministeriums fur Gesundheitswesen zur Erweiterung der Anwendung des 11 um eine kriminologisch und eine soziale Indikation Die anderen Falle des Schwangerschaftsabbruchs blieben weiterhin verboten und strafbar die strafrechtlichen Bestimmungen der Landergesetze galten zunachst weiter und wurden 1968 durch die 153 155 des Strafgesetzbuches der DDR abgelost nbsp Ludwig Mecklinger Gesundheitsminister der DDR von 1971 bis 1989 wahrend der Volkskammersitzung am 9 Marz 1972 zum Gesetz uber die Unterbrechung der SchwangerschaftMit dem 1972 beschlossenen Gesetz uber die Unterbrechung der Schwangerschaft wurde dann die indikationsbasierte Rechtslage vollstandig durch eine Fristenregelung abgelost Auch nach der Verabschiedung des Gesetzes und dessen Verkundung im Gesetzblatt der DDR am 15 Marz 1972 11 blieben die 153 155 des StGB DDR vollumfanglich und unverandert in Kraft da eine Schwangerschaftsunterbrechung strafrechtlich als unzulassig galt wenn sie entgegen den gesetzlichen Vorschriften vorgenommen wurde Die konkrete Definition der Voraussetzungen fur die Zulassigkeit war damit anders als im 218 des deutschen Strafgesetzbuches nicht Teil der Bestimmungen des StGB DDR sondern erfolgte durch die entsprechenden Gesetze von 1950 beziehungsweise 1972 Grunde fur die Neuregelung von 1972 waren wie schon bei der Ausweitung der Indikationen im Jahr 1965 vor allem die hohe Dunkelziffer illegaler Schwangerschaftsabbruche die zunehmenden Forderungen nach Selbstbestimmung der Frauen sowie die Verjungung und die Zunahme des Frauenanteils unter den Arzten in der DDR 12 Fur die Wahl des Zeitpunkts spielte daruber hinaus moglicherweise ein Wettlauf mit den Reformbemuhungen der sozialliberalen Koalition in der Bundesrepublik Deutschland eine Rolle 13 Sowohl im rechtshistorischen Kontext 4 als auch im internationalen Vergleich 14 war insbesondere die Anerkennung der Entscheidung uber den Schwangerschaftsabbruch als Recht der Frau ein Novum lediglich in der ein Jahr spater beschlossenen Regelung in Danemark ist eine vergleichbare Formulierung zu finden 14 Mit dem Einigungsvertrag vom 31 August 1990 wurden 1 Abs 1 4 Abs 2 und 5 des Gesetzes uber die Unterbrechung der Schwangerschaft aufgehoben Vollstandig ausser Kraft trat das Gesetz 1993 nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts zur bundeseinheitlichen Neuregelung der Rechtslage zum Schwangerschaftsabbruch Bestimmungen Bearbeiten Laut der Praambel des Gesetzes uber die Unterbrechung der Schwangerschaft das aus funf Paragraphen bestand galt die Moglichkeit uber die Schwangerschaft und deren Austragung selbst zu entscheiden als Erfordernis der Gleichberechtigung der Frau in Ausbildung und Beruf Ehe und Familie und damit als Beitrag zum Erreichen dieses Ziels im Rahmen der Frauen und Familienpolitik der DDR Gemass 1 Abs 1 wurde demzufolge Frauen zusatzlich zu den bestehenden Moglichkeiten der Empfangnisverhutung das Recht ubertragen uber die Unterbrechung einer Schwangerschaft in eigener Verantwortung zu entscheiden um die Anzahl den Zeitpunkt und die zeitliche Aufeinanderfolge von Geburten zu bestimmen Dementsprechend war laut 1 Abs 2 eine schwangere Frau berechtigt die Schwangerschaft innerhalb von zwolf Wochen nach deren Beginn durch einen arztlichen Eingriff in einer geburtshilflich gynakologischen Einrichtung abbrechen zu lassen Fur den beteiligten Arzt bestand gemass 1 Abs 3 die Pflicht die Frau uber die medizinische Bedeutung des Eingriffs aufzuklaren und uber die kunftige Anwendung schwangerschaftsverhutender Methoden und Mittel zu beraten Der Abbruch einer langer als zwolf Wochen bestehenden Schwangerschaft war gemass 2 an die Entscheidung einer Facharztekommission gebunden und nur bei einer Gefahrdung fur das Leben der Frau oder beim Vorliegen anderer schwerwiegender Umstande zulassig Gemass 3 Abs 1 war der Schwangerschaftsabbruch unzulassig wenn die Frau an einer Krankheit litt die im Zusammenhang damit zu schweren gesundheitsgefahrdenden oder lebensbedrohenden Komplikationen fuhren konnte Gemass 3 Abs 2 war der Schwangerschaftsabbruch unzulassig wenn der letzte Schwangerschaftsabbruch weniger als sechs Monate zurucklag es sei denn dass die Facharztekommission eine Ausnahmegenehmigung erteilte 15 Vorbereitung Durchfuhrung und Nachbehandlung eines zulassigen Schwangerschaftsabbruches waren nach 4 Abs 1 arbeits und versicherungsrechtlich dem Erkrankungsfall gleichgestellt Daruber hinaus wurde durch 4 Abs 2 mit der Verabschiedung des Gesetzes die Abgabe arztlich verordneter Mittel zur Empfangnisverhutung an sozialversicherte Frauen unentgeltlich Die Bestimmungen zum Inkrafttreten des Gesetzes und zu den Auswirkungen auf andere Gesetze insbesondere die Aufhebung der zuvor bestehenden Einschrankungen der Zulassigkeit des Schwangerschaftsabbruchs waren in 5 enthalten Wahrnehmung BearbeitenReaktionen in der DDR Bearbeiten Der am 23 Dezember 1971 bekanntgegebene gemeinsame Beschluss des Ministerrats der DDR und des Politburos des ZK der SED zum geplanten Gesetz kam unerwartet 16 offentliche Diskussionen gab es vorher und in der Folgezeit kaum 17 18 Vertreter beider Konfessionen der Kirchen in der DDR ausserten noch vor der Verabschiedung des Gesetzes ihre Ablehnung 17 So betonte die katholische Kirche in einem am 9 Januar 1972 von allen Kanzeln verlesenen Hirtenbrief dass es die Aufgabe jedes Staates sei das werdende Leben besonders zu schutzen dass Gewissensfreiheit fur das medizinische Personal gelten musse und dass die sonstige Gesetzgebung in der DDR der Situation von Schwangeren und Kindern in umfangreicher Weise Sorge tragen wurde so dass eine einen Schwangerschaftsabbruch rechtfertigende Notlage schwerlich gegeben sein konne Die acht evangelischen Bischofe in der DDR brachten in einem wenige Tage spater veroffentlichten Wort der Bischofe der evangelischen Landeskirchen in der DDR das sich insbesondere an die einzelnen Mitglieder der Kirchen und an alle die es horen wollen richtete ihre tiefste Besturzung und ihre Ablehnung des Gesetzesvorhabens zum Ausdruck 19 Protest kam ausserdem von freikirchlichen Gruppierungen wie beispielsweise den Siebenten Tags Adventisten deren Gemeinschaft eine entsprechende Stellungnahme veroffentlichte und in ihren Gemeinden verbreiten liess 20 Auch von Arzten sowie von Mitgliedern der Sozialistischen Einheitspartei Deutschlands SED gab es Kritik die jedoch nicht die breite Offentlichkeit erreichte 17 Helmut Kraatz einer der bedeutendsten Gynakologen in der DDR ausserte sich zwar einerseits positiv zur Neuregelung da sie Kurpfuschern den Boden entzog bezeichnete aber andererseits den Schwangerschaftsabbruch auch als die fur Frau und Gynakologen unangenehmste Methode der Familienplanung 21 nbsp Blick auf das Plenum der Volkskammer wahrend der Sitzung am 9 Marz 1972Der Entwurf des Gesetzes uber die Unterbrechung der Schwangerschaft entstand in gemeinsamen Beratungen des Verfassungs und Rechtsausschusses des Ausschusses fur Gesundheitswesen und des Ausschusses fur Arbeit und Sozialpolitik der Volkskammer 22 Bei der Abstimmung in der Volkskammer am 9 Marz 1972 die durch Handzeichen erfolgte 23 kam es nach Redebeitragen des Volkskammerprasidenten Gerald Gotting des Ministers fur Gesundheitswesen Ludwig Mecklinger und der Abgeordneten Hildegard Heine vom Ausschuss fur Gesundheitswesen zum ersten und einzigen Mal vor der politischen Wende von 1989 zu einem nicht einstimmigen Ergebnis 14 Abgeordnete der Christlich Demokratischen Union Deutschlands rund ein Viertel der Fraktionsmitglieder stimmten gegen das Gesetz und acht Abgeordnete enthielten sich der Stimme 24 Der Anteil der Gegenstimmen an der Gesamtzahl der Abgeordneten in der Volkskammer die uber eine Einheitsliste der Nationalen Front mit feststehender Sitzverteilung gewahlt wurde lag bei weniger als drei Prozent Die uneinheitlichen Meinungen innerhalb der CDU zum Gesetzesvorhaben sowie das geplante abweichende Stimmverhalten der betreffenden Abgeordneten waren der Fuhrung der Partei um ihren Vorsitzenden Gerald Gotting im Vorfeld bekannt und uber Albert Norden Mitglied im Politburo des Zentralkomitees der SED rund einen Monat vor der Beschlussfassung der SED Fuhrung mitgeteilt worden 25 26 Dementsprechend ging Gesundheitsminister Ludwig Mecklinger Mitglied der SED in seinen Ausfuhrungen zur Begrundung des Gesetzes auch auf die Bedenken in kirchlichen Kreisen ein 25 Zuvor hatte es in der DDR lediglich in einigen Kommunalparlamenten wie beispielsweise 1968 beim Abriss der Ruine der Potsdamer Garnisonkirche und der Sprengung der Leipziger Universitatskirche vereinzelt Gegenstimmen in Abstimmungen gegeben 27 Eine offizielle Stellungnahme der CDU zum Gesetz und zum Verhalten ihrer Abgeordneten erfolgte nicht von kirchlichen Amtstragern beider Konfessionen wurde das nicht einstimmige Ergebnis begrusst 25 In der Berichterstattung des Neuen Deutschlands als landesweites Zentralorgan der SED die wichtigste Tageszeitung in der DDR wurde der Ausgang der Abstimmung als absolute Mehrheit bezeichnet und betont dass Recht und Wurde der Frau voll garantiert seien 28 Das Ergebnis nutzte die SED propagandistisch zur Aufwertung der Volkskammer 26 und als Beleg fur die Freiheit welche die Abgeordneten bei ihrer Stimmabgabe insbesondere auch bei allen anderen einstimmig gefassten Beschlussen besitzen wurden 29 Die staatlichen Behorden tolerierten in der Folgezeit die Ablehnung der Durchfuhrung von Schwangerschaftsabbruchen in den in der DDR bestehenden Krankenhausern in katholischer oder evangelischer Tragerschaft 30 31 Das Katholische Krankenhaus in Heiligenstadt in der katholisch gepragten Region Eichsfeld musste allerdings seine gynakologische Abteilung an eine staatliche Klinik abgeben da es andernfalls in der Stadt keine Moglichkeit fur einen Schwangerschaftsabbruch gegeben hatte 30 Eine organisierte Lebensrechtsbewegung existierte in der DDR nicht entsprechende Protestaktivitaten blieben marginal und auf Einzelpersonen beschrankt vor allem auf Christen in sozialen und medizinischen Berufen 31 Rezeption in der Bundesrepublik Deutschland Bearbeiten nbsp Verhandlung der von der sozialliberalen Koalition beschlossenen Fristenlosung durch das Bundesverfassungsgericht 1974Das Gesetz uber die Unterbrechung der Schwangerschaft und insbesondere das Abstimmungsergebnis in der Volkskammer trafen auch in der westdeutschen Medienlandschaft auf grosses Interesse So berichtete beispielsweise die Frankfurter Allgemeine Zeitung FAZ am Tag nach der Abstimmung unter der Uberschrift Totenstille in der Volkskammer Erstmals Neinstimmen im Plenarsaal 32 Die Kommentare zur Bedeutung der Abstimmung fielen unterschiedlich aus Wahrend sie in der Suddeutschen Zeitung als bemerkenswerter Vorgang bezeichnet wurde der moglicherweise zu einer Entzerrung des in der Bundesrepublik vorherrschenden Bildes der Volkskammer als Zustimmungsmaschine der SED fuhren musse 33 wurde in der FAZ die Vermutung geaussert dass das Stimmverhalten der abweichenden CDU Abgeordneten nach Absprache mit der SED erfolgt sei 32 Der Evangelische Pressedienst betrachtete die Zulassung der Neinstimmen als Zeichen dafur dass die DDR den Schwangerschaftsabbruch zwar freigeben jedoch nicht propagieren wurde 34 Die Neufassung der Rechtsgrundlagen zum Schwangerschaftsabbruch in der DDR setzte in der Bundesrepublik zudem die sozialliberale Koalition unter Bundeskanzler Willy Brandt und Justizminister Gerhard Jahn in ihren Bestrebungen zu einer Reform des 218 StGB unter Druck Dadurch kam es im Juni 1974 zur Verabschiedung einer mit der neuen Rechtslage in der DDR vergleichbaren Fristenlosung anstelle der ursprunglich geplanten begrenzten Indikationsregelung 35 36 Die Neuregelung wurde allerdings nach einer Verfassungsklage der Mitglieder der CDU CSU Bundestagsfraktion sowie von funf Landesregierungen im Februar des folgenden Jahres vom Bundesverfassungsgericht fur verfassungswidrig erklart 37 und im Juni 1976 durch ein Modell mit vier verschiedenen Indikationen ersetzt bei der zusatzlich zu den bereits vorher zulassigen Ausnahmen die soziale Indikation neu aufgenommen wurde 35 38 Nach der deutschen Wiedervereinigung entstand mit dem Gesetz uber Aufklarung Verhutung Familienplanung und Beratung vom 27 Juli 1992 39 eine Fristenregelung mit Beratungspflicht und Indikationen als bundeseinheitliche Neuregelung der gesetzlichen Bestimmungen zum Schwangerschaftsabbruch die einen Kompromiss aus der Fristenlosung der DDR und dem Indikationsmodell in der Bundesrepublik darstellte Diese Novellierung trat nach einer Beanstandung durch das Bundesverfassungsgericht 40 1993 in geanderter Form in Kraft schliesslich erfolgte 1995 eine Neuregelung durch den Gesetzgeber 41 Auswirkungen BearbeitenDie Zahl der genehmigten Schwangerschaftsabbruche in der DDR die 1962 und damit drei Jahre vor der Ausweitung der Indikationsregelung von 1950 bei 860 gelegen hatte stieg unmittelbar nach der Einfuhrung der Fristenlosung zunachst deutlich auf rund 119 000 im Jahr 1972 nahm jedoch bereits bis 1976 wieder auf etwa 83 000 ab 42 Demgegenuber standen vor der Neuregelung 70 bis 80 Frauen pro Jahr die durch unsachgemass durchgefuhrte Abtreibungen verstarben 43 Unmittelbar nach der Verabschiedung des Gesetzes waren die Krankenhauser in der DDR aufgrund unzureichender Ausstattung oft uberfordert in der Frauenklinik der Charite in Berlin erfolgte beispielsweise die Durchfuhrung des Eingriffs anfangs in mehreren Schichten 44 In spateren Jahren bestanden in nahezu allen Krankenhausern in der DDR Spezialabteilungen fur die Durchfuhrung von Schwangerschaftsabbruchen 43 Die durch die Neuregelung verursachte Zunahme der Schwangerschaftsabbruche sowie die zeitgleich eingefuhrte kostenlose Abgabe schwangerschaftsverhutender Mittel fuhrten durch den daraus resultierenden Geburtenausfall zu einer bis zum Ende der 1970er Jahre anhaltenden Bevolkerungsabnahme in der DDR und wirkten sich in den folgenden Jahren entsprechend auf die Altersstruktur aus 45 Staatlicherseits wurde aufgrund dieser Entwicklung ab den fruhen 1970er Jahren teilweise zeitgleich mit dem Gesetz uber die Unterbrechung der Schwangerschaft eine Reihe von geburtenfordernden sozialpolitischen Massnahmen beschlossen zu denen insbesondere Regelungen zur Verbesserung der Situation von Familien mit Kindern und von berufstatigen Muttern zahlten Dies betraf beispielsweise subventionierte Mieten fur Familien mit geringem Einkommen eine reduzierte Wochenarbeitszeit bei vollem Lohn und ein hoherer Urlaubsanspruch fur Frauen mit mindestens drei Kindern die Verlangerung der bezahlten Freistellung nach einer Geburt von zwei auf drei Monate sowie fur junge Ehepaare die Einfuhrung eines zinslosen Darlehens in Hohe von 5000 Mark mit langer Laufzeit auf dessen Ruckzahlung bei der Geburt von Kindern Abschlage gewahrt wurden 46 Ab dem Beginn der 1980er Jahre lag die Zahl der Geburten wieder uber den Sterbezahlen 1990 wurden rund 74 000 Abtreibungen vorgenommen 47 Aufgrund einer im Vergleich zur Bundesrepublik hoheren Geburtenrate war die Zahl der Schwangerschaftsabbruche bezogen auf die ausgetragenen Schwangerschaften in beiden Landern zum Ende der 1980er Jahre vergleichbar mit etwa drei Geburten pro Schwangerschaftsabbruch 43 nbsp Demonstration in Berlin gegen den 218 des bundesdeutschen Strafgesetzbuches im April 1990Nach der politischen Wende in der DDR wurde das Recht auf selbstbestimmte Schwangerschaft in den Entwurf des Runden Tisches fur eine neue DDR Verfassung aufgenommen 48 Fur den neu entstandenen Unabhangigen Frauenverband der bei den Volkskammerwahlen im Marz 1990 in einem Wahlbundnis mit der Grunen Partei in der DDR antrat war die Beibehaltung der geltenden Fristenregelung ein bestimmendes Thema 49 Die CDU warb im Wahlkampf einerseits mit der ablehnenden Haltung ihrer 14 Abgeordneten bei der Abstimmung von 1972 50 fuhrte andererseits aber auch in ihrem Wahlprogramm aus dass Abtreibungsverbote und Strafandrohungen keine Lebenshilfe seien 48 Mit Ausnahme der neugegrundeten Deutschen Sozialen Union DSU unterstutzten Politiker aller in der neugewahlten Volkskammer vertretenen Parteien einschliesslich der CDU eine Beibehaltung der Fristenregelung 43 die als Forderung auch in die Koalitionsvereinbarung der neugebildeten Regierung aus dem CDU gefuhrten Wahlbundnis Allianz fur Deutschland der SPD und dem liberalen Bund Freier Demokraten aufgenommen wurde 48 Kurt Wunsche von der Liberal Demokratischen Partei Deutschlands LDPD der von Januar bis August 1990 als DDR Justizminister unter den Ministerprasidenten Hans Modrow und Lothar de Maiziere fungierte regte die Aufnahme des Rechts auf Schwangerschaftsabbruch in eine neu zu verabschiedende gesamtdeutsche Verfassung 43 oder den Fortbestand unterschiedlicher Rechtslagen an 48 Eine kontroverse offentliche Debatte zu den Spatfolgen des Gesetzes von 1972 loste im Februar 2008 Wolfgang Bohmer aus damaliger Ministerprasident von Sachsen Anhalt und zu DDR Zeiten Chefarzt der Gynakologie in einem evangelischen Krankenhaus in Wittenberg indem er im Nachrichtenmagazin Focus die in der DDR geltende Rechtslage zu Schwangerschaftsabbruchen in Zusammenhang mit einer leichtfertigen Einstellung zu werdendem Leben und Kindstotungen in den neuen Bundeslandern brachte 51 Seine Aussagen zum Zusammenhang zwischen Schwangerschaftsabbruchen in der DDR und der Haufigkeit von Kindstotungen im Osten Deutschlands die er einige Tage spater in einem Interview in der Zeitung Die Welt relativierte 52 wurden von Politikern aller Parteien uberwiegend abgelehnt 53 Im Bezug auf seine Ausserungen zur DDR Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch gab es allerdings auch differenzierte Kommentare von Psychiatern und Politikwissenschaftlern sowie Zustimmung von einigen betroffenen Frauen von Kirchenvertretern und von Lebensrechtsinitiativen wie der CDU Organisation Christdemokraten fur das Leben 54 Literatur BearbeitenKirsten Thietz Ende der Selbstverstandlichkeit Die Abschaffung des 218 in der DDR Dokumente Basis Druck Verlag Berlin 1992 ISBN 3 86 163013 3 G58 Gesetz uber die Unterbrechung der Schwangerschaft 1972 In Matthias Judt Hrsg DDR Geschichte in Dokumenten Beschlusse Berichte interne Materialien und Alltagszeugnisse Reihe Forschungen zur DDR Gesellschaft Ch Links Verlag Berlin 1997 ISBN 3 86 153142 9 S 210 211 Michael Schwartz Liberaler als bei uns Zwei Fristenregelungen und die Folgen Reformen des Abtreibungsstrafrechts in Deutschland In Udo Wengst Hermann Wentker Das doppelte Deutschland 40 Jahre Systemkonkurrenz Reihe Schriftenreihe der Bundeszentrale fur Politische Bildung Band 720 Ch Links Verlag Berlin 2008 ISBN 3 86 153481 9 S 183 212 Weiterfuhrende Veroffentlichungen BearbeitenChrista Mahrad Schwangerschaftsabbruch in der DDR Gesellschaftliche ethische und demographische Aspekte Reihe Europaische Hochschulschriften Serie XXXI Politikwissenschaft Band 111 Verlag Peter Lang Frankfurt am Main 1987 ISBN 3 82 040251 9 Weblinks Bearbeiten Es war eine einsame Entscheidung Das Gesetz uber die Unterbrechung der Schwangerschaft der DDR vom 9 Marz 1972 DRA Spezial 10 2006 des Deutschen Rundfunkarchivs online PDF Datei ca 396KB Einzelnachweise Bearbeiten Zitat 218 Eine Frau die ihre Frucht im Mutterleib oder durch Abtreibung totet oder die Totung durch einen anderen zulasst wird mit Gefangnis bestraft Ebenso wird ein anderer bestraft der eine Frucht im Mutterleib oder durch Abtreibung totet Der Versuch ist strafbar Wer die im Abs 2 bezeichnete Tat ohne Einwilligung der Schwangeren oder gewerbsmassig begeht wird mit Zuchthaus bestraft Ebenso wird bestraft wer einer Schwangeren ein Mittel oder ein Werkzeug zur Abtreibung der Frucht gewerbsmassig verschafft Sind mildernde Umstande vorhanden so tritt Gefangnisstrafe nicht unter drei Monaten ein Nach Walter Stoeckel Lehrbuch der Geburtshilfe Achte unveranderte und nicht zensierte Auflage Jena 1945 Gunther Kaiser Kriminologie Ein Lehrbuch Dritte Auflage Huthig Jehle Rehm Heidelberg 1996 ISBN 3 81 146096 X S 347 RGSt 61 242 I StS 105 26 Entscheidung des Reichsgerichts vom 11 Marz 1927 a b Die Abtreibungsproblematik im Spiegel der Geschichte In Simone Mantei Nein und Ja zur Abtreibung Die evangelische Kirche in der Reformdebatte um 218 StGB 1970 1976 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2004 ISBN 3 52 555738 8 S 27 28 Die Abtreibungsproblematik im Spiegel der Geschichte In Simone Mantei Nein und Ja zur Abtreibung Die evangelische Kirche in der Reformdebatte um 218 StGB 1970 1976 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2004 ISBN 3 52 555738 8 S 30 a b Dierk Hoffmann Michael Schwartz Sozialstaatlichkeit in der DDR Sozialpolitische Entwicklungen im Spannungsfeld von Diktatur und Gesellschaft 1945 49 1989 Reihe Schriftenreihe der Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte Oldenbourg Wissenschaftsverlag 2005 ISBN 3 48 657804 9 S 73 Vereinigung Freiheitlicher Juristen Hrsg Recht in Ost und West Band 15 Verlag A W Hayn s Erben Berlin 1972 S 205 Michael Kuhne Die Protokolle der Kirchlichen Ostkonferenz 1945 1949 Reihe Arbeiten zur kirchlichen Zeitgeschichte Quellen Band 9 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2005 ISBN 3 52 555759 0 S 194 195 Fussnote 71 Michael Schwartz in Das doppelte Deutschland 40 Jahre Systemkonkurrenz Berlin 2008 S 192 siehe Literatur Dierk Hoffmann Michael Schwartz Sozialstaatlichkeit in der DDR Sozialpolitische Entwicklungen im Spannungsfeld von Diktatur und Gesellschaft 1945 49 1989 Reihe Schriftenreihe der Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte Oldenbourg Wissenschaftsverlag 2005 ISBN 3 48 657804 9 S 74 GBl I 5 1972 S 89 90 Michael Schwartz in Das doppelte Deutschland 40 Jahre Systemkonkurrenz Berlin 2008 S 197 siehe Literatur Michael Schwartz in Das doppelte Deutschland 40 Jahre Systemkonkurrenz Berlin 2008 S 196 siehe Literatur a b Marina Calloni Zur Kulturrelativitat europaischer Abtreibungsgesetze In Matthias Kettner Hrsg Schwangerschaftsabbruch genetische Aufklarung und die Grenzen kommunikativer Vernunft Campus Verlag 1998 ISBN 3 59 335837 9 S 87 105 speziell S 88 Gesetz uber die Unterbrechung der Schwangerschaft In Hans Heinrich Jescheck Hrsg Strafgesetzbuch 25 Auflage dtv 1991 ISBN 3 423 05007 1 S 165 Exkurs Die unverhoffte Entwicklung in der DDR In Simone Mantei Nein und Ja zur Abtreibung Die evangelische Kirche in der Reformdebatte um 218 StGB 1970 1976 Vandenhoeck amp Ruprecht Gottingen 2004 ISBN 3 52 555738 8 S 168 169 a b c Edith Gindulis Der Konflikt um die Abtreibung Die Bestimmungsfaktoren der Gesetzgebung zum Schwangerschaftsabbruch im OECD Landervergleich VS Verlag fur Sozialwissenschaften Wiesbaden 2003 ISBN 3 53 114119 8 S 116 118 Dierk Hoffmann Michael Schwartz Sozialstaatlichkeit in der DDR Sozialpolitische Entwicklungen im Spannungsfeld von Diktatur und Gesellschaft 1945 49 1989 Reihe Schriftenreihe der Vierteljahrshefte fur Zeitgeschichte 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S 81 85 a b Ehrhart Neubert Ein politischer Zweikampf in Deutschland die CDU im Visier der Stasi Herder Freiburg im Breisgau 2002 ISBN 3 45 128016 7 S 187 Michael Schwartz in Das doppelte Deutschland 40 Jahre Systemkonkurrenz Berlin 2008 S 185 siehe Literatur Recht und Wurde der Frau voll garantiert 4 Tagung der Volkskammer beschloss Gesetz zur Unterbrechung der Schwangerschaft In Neues Deutschland Ausgabe vom 10 Marz 1972 S 1 Werner J Patzelt Roland Schirmer Die Volkskammer der DDR Westdeutscher Verlag Wiesbaden 2002 ISBN 3 53 113609 7 S 91 a b Cornelia Ropers Katholische Krankenpflegeausbildung in der SBZ DDR und im Transformationsprozess Reihe Studien zur kirchlichen Zeitgeschichte Band 4 LIT Verlag Munster 2009 ISBN 3 64 310756 0 S 101 Fussnote 147 a b Michi Knecht Zwischen Religion Biologie und Politik Eine kulturanthropologische Analyse der Lebensschutzbewegung LIT Verlag Munster 2006 ISBN 3 82 587007 3 S 161 162 a b Peter Jochen Winters Totenstille in der Volkskammer Erstmals Neinstimmen im Plenarsaal in Frankfurter Allgemeine Zeitung Ausgabe vom 10 Marz 1972 S 3 Regt sich in der Volkskammer das Gewissen In Suddeutsche Zeitung Ausgabe vom 10 Marz 1972 Michael Schwartz in Das doppelte Deutschland 40 Jahre Systemkonkurrenz Berlin 2008 S 186 siehe Literatur a b Michael Schwartz in Das doppelte Deutschland 40 Jahre Systemkonkurrenz Berlin 2008 S 189 190 siehe Literatur Funftes Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 18 Juni 1974 BGBl I 1974 S 1297 BVerfGE 39 1 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25 Februar 1975 Normenkontrollverfahren zum funften Gesetz zur Reform des Strafrechts vom 18 Juni 1974 15 Strafrechtsanderungsgesetz vom 18 Mai 1976 BGBl I 1976 S 1213 Gesetz uber Aufklarung Verhutung Familienplanung und Beratung vom 27 Juli 1992 BGBl I 1992 S 1398 BVerfGE 86 390 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 4 August 1992 einstweilige Anordnung gemass 32 BVerfGG BVerfGE 88 83 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 25 Januar 1993 Wiederholung der einstweiligen Anordnung BVerfGE 88 203 Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts vom 28 Mai 1993 Normenkontrollverfahren zum Schwangeren und Familienhilfegesetz vom 27 Juli 1992 Birger Dolling Strafvollzug zwischen Wende und Wiedervereinigung Kriminalpolitik und Gefangenenprotest im letzten Jahr der DDR Reihe Forschungen zur DDR Gesellschaft Ch Links Verlag Berlin 2009 ISBN 3 86 153527 0 S 351 Michael Schwartz in Das doppelte Deutschland 40 Jahre Systemkonkurrenz Berlin 2008 S 204 siehe Literatur a b c d e Die sind tierisch hinterm Mond In Der Spiegel Ausgabe 20 1990 vom 14 Mai 1990 S 70 87 Matthias David Andreas D Ebert Geschichte der Berliner Universitats Frauenkliniken Strukturen Personen und Ereignisse in und auberhalb der Charite Walter de Gruyter Berlin 2010 ISBN 3 11 022373 2 S 80 Heinz Vortmann Geldeinkommen in der DDR von 1955 bis zu Beginn der achtziger Jahre Funktionale und personelle Verteilung Einkommensbildung und Einkommenspolitik Reihe Beitrage zur Strukturforschung des Deutschen Instituts fur Wirtschaftsforschung Heft 85 Duncker und Humblot Berlin 1985 ISBN 3 428 05952 2 S 32 Altersstruktur S 33 Bevolkerungsentwicklung Praktisch geschenkt In einem neuen Sozialprogramm hohere Renten niedrigere Mieten fordert Ost Berlin auch das Kinderkriegen Denn seit in der DDR Schwangerschaftsabbruch legal ist furchtet der Staat um Nachwuchs In Der Spiegel Ausgabe vom 22 Mai 1972 S 38 39 Guido Zollner Schwangerschaftsabbruch im Wandel der Zeit GRIN Verlag Norderstedt 2008 ISBN 3 638 95471 4 S 15 a b c d Margrit Gerste Gesetz gut Praxis mies In Die Zeit Ausgabe 20 1990 vom 11 Mai 1990 S 89 90 Helmut Muller Enbergs Marianne Schulz Jan Wielgohs Von der Illegalitat ins Parlament Werdegang und Konzepte der neuen Burgerbewegungen Ch Links Verlag Berlin 1992 ISBN 3 86 153037 6 S 271 Monika Maron Letzter Zugriff auf die Frau In Der Spiegel Ausgabe 20 1990 vom 14 Mai 1990 S 90 92 Ministerprasident Bohmer macht DDR Mentalitat verantwortlich fur Kindstotungen In Der Spiegel Ausgabe vom 24 Februar 2008 Thomas Schmid Abtreibung gehorte in DDR zur Familienplanung Interview mit Wolfgang Bohmer In Die Welt Ausgabe vom 27 Februar 2008 Proteststurm gegen Bohmers Babymord Theorien In Der Spiegel Ausgabe vom 24 Februar 2008 Ulrike Plewnia Goran Schattauer Alexander Wendt Abtreibungen Normalste Sache der Welt Statistiken und Experten stutzen Wolfgang Bohmers These zur geringeren Achtung vor dem Leben im Osten In Focus Ausgabe 10 2008 vom 3 Marz 2008 nbsp Dieser Artikel wurde am 11 Juni 2011 in dieser Version in die Liste der exzellenten Artikel aufgenommen Abgerufen von https de wikipedia org w index php title Gesetz uber die Unterbrechung der Schwangerschaft amp oldid 232734319